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DE284157C - - Google Patents

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Publication number
DE284157C
DE284157C DENDAT284157D DE284157DA DE284157C DE 284157 C DE284157 C DE 284157C DE NDAT284157 D DENDAT284157 D DE NDAT284157D DE 284157D A DE284157D A DE 284157DA DE 284157 C DE284157 C DE 284157C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
lock
drawer
bolt
stop
lever
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Active
Application number
DENDAT284157D
Other languages
English (en)
Publication of DE284157C publication Critical patent/DE284157C/de
Active legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B63/00Locks or fastenings with special structural characteristics
    • E05B63/18Locks or fastenings with special structural characteristics with arrangements independent of the locking mechanism for retaining the bolt or latch in the retracted position
    • E05B63/20Locks or fastenings with special structural characteristics with arrangements independent of the locking mechanism for retaining the bolt or latch in the retracted position released automatically when the wing is closed

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Drawers Of Furniture (AREA)

Description

KAISERLICHES
PATENTAMT.
Die Erfindung betrifft ein für Schubladen o. dgl. bestimmtes, selbsttätig schließendes Schloß mit einem in der Offenlage der Schublade zurückgehaltenen Riegel und bezweckt, ein zufälliges Berühren des den Riegel direkt oder indirekt in der Offenlage festhaltenden Hilfsorganes durch den Ladeninhalt und dadurch ein unbeabsichtigtes Lösen des Riegels zu vermeiden. Dies wird der Erfindung gemaß dadurch erreicht, daß das Hilfsorgan innerhalb des Schloßgehäuses bzw. der Schloßfläche angeordnet ist und das Schloßblech eine Durchbrechung besitzt, durch die das Hilfsorgan für einen an der Ladenführung an-
1S geordneten Anschlag zugänglich gemacht ist. Ragt das Hilfsorgan über den Rand des Schloßkastens hinaus, so greift es bei angeschlagenem Schloß durch eine Öffnung der Schubladen wand hindurch und wirkt mit einem außerhalb der Lade an der Ladenführung angebrachten Anschlag zusammen.
In der Zeichnung sind diese beiden Arten von Schlössern in je einer beispielsweisen Ausführungsform dargestellt.
Das Schloß besteht gemäß der in den Fig. ι bis 4 dargestellten Ausführungsform aus einem mittels Schlüssels bewegbaren Schubriegel ι, welcher z. B. einen eintourigen Angriff hat. Der Riegel liegt auf der hinteren Wand 2 des Schloßgehäuses glatt auf und wird bei seiner Bewegung durch einen durch einen Schlitz 3 des Riegels hilldurchgreifenden Bolzen 4 geführt. Der Riegel wird nur in der Schließlage durch Zuhaltungen 5 festgehalten, während die Festhaltung des Riegels in dessen Offenstellung durch das Hilfsorgan bewirkt wird, so daß also dieses einen Teil der Funktion der Zuhaltungen übernimmt. Die Zuhaltungen, welche um Zapfen 6 drehbar sind und einen einstufigen Ausschnitt 7 besitzen, werden durch Federn 8 an den Sperrstift 9 des Riegels angedrückt gehalten. Das Auslöseorgan besteht in bekannter Art aus einem neben dem Riegel und parallel zu diesem angeordneten Hebelarm 10, der mit seinem unteren Ende um einen Zapfen 11 der hinteren Schloßwand 2 drehbar ist und durch eine Feder 12 gegen diese Wand angedrückt gehalten wird. Der Hebel ist zu einem Haken ausgebildet, der in der zurückgeschobenen Stellung des Riegels 1 einen seitlichen Fortsatz i' desselben übergreift und so den Riegel in dieser Lage festhält (Fig. ι und 2). Am oberen Ende des Hebelarmes ist die Wand 2 neuartigerweise mit einem Ausschnitt 13 versehen, durch den ein an der Unterseite der Wand des Schubladenkastens vorgesehener Anschlag 14 beim Zumachen der Schublade in die Schloßwand 2 eintreten und auf den Hebel 10 einwirken kann. Der Anschlag besteht aus einem rechtwinkelig abgebogenen Haken, der zweckmäßig aus dem Material des Schließbleches 15 durch Ausstanzen gewonnen wird.
Wird nun die geöffnete Schublade zugemacht, so dringt der Anschlag 14 durch den Ausschnitt 13 des Schloßbleches 2 in das Schloßgehäuse und drängt den Hebel 10 gegen die Wirkung der Feder 12 zurück, wodurch der
Riegel frei wird und unter Wirkung seiner Feder 16 in die in Fig. 3 und 4 dargestellte Schließlage vorschnellen kann, in welcher Lage er sodann durch die Zuhaltungen 5 festgehalten wird.
Wird das Schloß wieder aufgesperrt und die Schublade hervorgezogen, so gelangt der durch den Anschlag 14 in der zurückgedrängten Lage erhaltene Hebel 10 außer Berührung mit
ίο dem Anschlag 14 und federt zurück, wobei er den zurückgezogenen Riegel wieder mittels des Hakens feststellt.
Bei der in den Fig. 5 bis 7 dargestellten Ausführungsform des Schlosses wird der Riegel ι sowohl in der zurückgezogenen Stellung als auch in der Schließlage durch die Zuhaltungen festgehalten, und zwar bewirkt nach dem gezeichneten Ausführungsbeispiel die zu unterst liegende Zuhaltung 5" (Fig. 5) der drei vorhandenen Zuhaltungen die Feststellung des Riegels in der Offenstellung," während die beiden darüber befindlichen Zuhaltungen 5 und 5' den Riegel in der Schließlage festhalten. Die Auslösung .der den Riegel in der Offenstellung festhaltenden Zuhaltung 5" erfolgt in diesem Falle in bekannter Weise durch eine am Hebelarm vorgesehene und auf die Zuhaltung einwirkende Keilfläche, zu welchem Zwecke der Hebelarm mit einer seitlichen, abgeschrägten Nase 17 versehen ist, die auf eine Nase 18 der Zuhaltung 5" einwirkt.
Wird beim Zumachen der Schublade der Hebel 10 durch den Anschlag 14 zurückgedrängt, so wird die Zuhaltung 5" durch die Schrägfläche 17 des Hebels 10 gedreht und von dem Sperrstift 9 abgehoben, so daß der Riegel frei wird und in die Sperrstellung vorschnellen kann. Wird die Schublade wieder aufgesperrt und hervorgezogen, so kehrt der Hebel 10 wieder in seine ursprüngliche Lage zurück, wobei er die gedrehte Zuhaltung 5" freigibt, so daß sie wieder in die Sperrstellung zurückspringen kann, wobei sie den zurückgezogenen Riegel 1 feststellt.
Es ist selbstverständlich, daß an Stelle des federnden Hebels eine Feder vorgesehen sein kann, die bei dem Schlosse nach den Fig. 1 bis 4 zu einem Haken ausgebildet und bei dem Schlosse nach den Fig. 5 und 7 mit einem seitlichen, schrägen Ansatz 17 für die Zuhaltung 5" versehen sein kann.
Bezüglich des Anschlages sei bemerkt, daß es sich empfiehlt, denselben in der Weise nachgiebig zu gestalten, daß er ein Herausziehen der etwa vollgefüllten Lade nicht behindert. Zu diesem Zwecke ist der Anschlag 14 in bekannter Weise zwischen zwei Lappen 15'(Fig. 12) des Schließbleches 15 derart drehbar gelagert, daß er an einem Rückwärtsdrehen aus der wirksamen Stellung durch Anschlag an das Schließblech verhindert wird, während er in der anderen Richtung frei schwingen kann, wobei ■ eine Feder 20 den Anschlag in seiner wirksamen Stellung au erhalten sucht.
Wird die Schublade hervorgezogen, und es stößt der Ladeninhalt an den Haken an, so wird er durch den Inhalt mitgenommen bzw. gedreht, wobei er sich durch einen Ausschnitt 21 des Schloßbleches in eine dahinter befindliche Ausnehmung 22 der Ladenführung einlegen kann. Beim Zumachen der Lade bzw. nach Aufhören des auf den Anschlag ausgeübten Druckes federt derselbe wieder in seine wirksame Lage zurück.
Da bei den vorbeschriebenen Schlössern das Hilfsorgan nicht am Schloßgehäuse hervorragt, so ist ein zufälliges Berühren desselben und dadurch bewirktes Lösen des Riegels unmöglich gemacht. Wird das Ende des Hilfsorganes durch die Schloßfläche (das Anschlagblech) gedeckt, dann kann es über das Schloßgehäuse, sofern ein solches überhaupt vorhanden ist, hervorragen.
Das Hilfsorgan kann aber auch über die Schloßfläche hinausragen, muß aber dann bei angeschlagenem Schloß mit einem außerhalb der Ladenöffnung an der Ladenführung angebrachten Anschlag zusammenwirken.
In den Fig. 8 bis 11 ist ein derartiges Schloß, und zwar ein solches, bei welchem das Hilfsorgan wie bei der Ausführungsform nach den Fig. ι bis 4 einen Haken bildet, dargestellt.
Das Schloß, welches im wesentlichen mit dem in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Schloß übereinstimmt, unterscheidet sich von diesem hauptsächlich dadurch, daß das Hilfsorgan 10 über das Schloß bzw. die Schloßfläche hinausragt und beispielsweise zu einem zweiarmigen Hebel ausgebildet ist. Der obere, zu einem Haken ausgebildete Arm des Hebels hintergreift den seitlichen Fortsatz 1' des Riegels 1 und wird durch eine Blattfeder 12 an diesen angedrückt gehalten, während der andere über die Schloßfläche hinausragende Arm bei angeschlagenem Schloß durch eine Öffnung 23 des Schubladenbodens hindurchgreift, so daß das Ende, wie aus den Fig. 9 und 11 ersichtlich ist, an der Unterseite des Bodens hervorragt.
Auf der unteren Schubladenführung ist ein winkelförmiger Anschlag 14 vorgesehen, der mit dem Hebelende zusammenwirkt. Im aufgesperrten Zustande des Schlosses und geöffneter Lage der Schublade wird der Riegel 1 wieder durch den Hakenhebel 10, wie aus den Fig. 8 und 9 ersichtlich ist, in der zurückgezogenen Lage festgehalten. Wird die Schublade zugemacht, dann stößt der Hebel an den Anschlag 14 an, wodurch er verdreht und hierbei ausgeklinkt wird, so daß der Riegel frei wird und in seine Schließlage vorschnellen kann. Bei dem beim Aufsperren des Schlosses
erfolgenden Zurückziehen des Riegels und Vorziehen der Schublade wird der Riegel wieder durch den Hakenhebel festgestellt.
Diese Einrichtung hat den besonderen Vorteil, daß kein Teil der Schloßkonstruktion, d. h. weder das Hilfsorgan noch der Anschlag in die Ladenöffnung ragt, so daß jedwede Beeinflussung des Ladeninhaltes auf die Wirkung des Schlosses unmöglich gemacht ist.
Selbstredend kann die vorbeschriebene Einrichtung auch bei der in den Fig. 5 bis 7 dargestellten Schloßtype, bei welcher das Hilfsorgan auf die Zuhaltungen einwirkt, in Anwendung kommen.

Claims (3)

  1. Pate nt-An Sprüche:
    i. Selbsttätig schließendes Schloß für Schubladen 0. dgl. mit einem in der Offenlage der Schublade zurückgehaltenen Riegel, dadurch gekennzeichnet, daß das auf den Riegel (1) oder die Zuhaltungen (5) einwirkende Hilfsorgan (10) innerhalb des Schloßgehäuses bzw. der Schloßfläche (2) angeordnet ist und das Schloßblech (2) eine Durchbrechung (13) besitzt, durch die das Hilfsorgan für einen an der Ladenführung angeordneten Anschlag (14) zugänglich gemacht ist.
  2. 2. Schloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der in der Richtung gegen das Schloß drehbare und in der anderen Richtung zurückfedernde hakenförmige Anschlag (14) im Bereiche einer in der Ladenführung vorgesehenen Ausnehmung (22) derart angeordnet ist, daß er sich bei der beim Ausziehen der Lade etwa erfolgenden Berührung mit dem Ladeninhalt in die Ausnehmung einlegen kann, zum Zwecke, das Ausziehen der Lade durch den Anschlag nicht zu behindern.
  3. 3. Schloß nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß das Hilfsorgan (10) über den Rand des Schloßkastens derart hinausragt, daß es bei angeschlagenem Schloß durch eine Öffnung (23) der Schubladenwand hindurchgreift und mit einem außerhalb der Lade an der Ladenführung angebrachten Anschlag (14) zusammenwirkt.
    Hierzu 1 Blatt Zeichnungen.
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