DE2841073A1 - Schaltungsanordnung zur verarbeitung von elektrisch dargestellten informationen - Google Patents
Schaltungsanordnung zur verarbeitung von elektrisch dargestellten informationenInfo
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Description
Ruhrtal-Elektrizitätsgesellschaft
Hartig GmbH & Co.
Ruhrtalstraße 19
Hartig GmbH & Co.
Ruhrtalstraße 19
Essen 16
Schaltungsanordnung zur Verarbeitung von elektrisch dargestellten Informationen
Die Erfindung betrifft eine Schaltungsanordnung zur Verarbeitung von elektrisch dargestellten Informationen., insbes. von Meß-.,
Steuer- und/oder Regelsignalen in Energieversorgungsanlagen, Industrieanlagen usw., mit mindestens einem Mikroprozessor.
Schaltungsanordnungen der in Rede stehenden Art werden in verschiedensten
Gebieten der Technik für verschiedenste Anwendungszwecke eingesetzt. Insbes. in Energieversorgungsanlagen^ Industrieanlagen
usw. werden derartige Schaltungsanordnungen dazu ein-
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gesetzt, eine Vielzahl von dezentral anfallenden Meß-, Steuer-
und/oder Regelsignalen oder dergleichen zu registrieren, zu überwachen
etc., also ganz allgemein zu verarbeiten. Bei der vielfach sehr großen Anzahl von zu verarbeitenden Signalen bietet
sich an und ist auch schon realisiert worden, Schaltungsanordnungen der in Rede stehenden Art mit einem oder mehreren Mikroprozessoren
auszurüsten. Mikroprozessoren, die üblicherweise einige zig-Tausend Schaltfunktionen auf kleinstem Raum vereinigen,
können in erstaunlich weitem Umfang programmiert werden, so daß sie in Schaltungsanordnung der in Rede stehenden Art den unterschiedlichsten
Aufgabenstellungen gleich angepaßt werden können.
Die Verwendung von Mikroprozessoren in Schaltungsanordnungen der in Rede stehenden Art hat jedoch in die Praxis noch so gut wie
keinen Eingang gefunden, insbes. nicht bei Energieversorgungsanlagen,, Industrieanlagen usw.. Ein wesentlicher Grund dafür liegt
darin, daß die Betreiber derartiger Anlagen der Verwendung von Mikroprozessoren mit höchstem Mißtrauen gegenüberstehen. Das erhebliche
Mißtrauen gegenüber der Verwendung von Mikroprozessoren rührt daher, daß noch zuwenig Erfahrungen darüber vorliegen, inwieweit
Mikroprozessoren den insbes. im Bereich von Energieversorgungsanlagen, Industrieanlagen usw. sehr hohen Forderungen
nach Sicherheit gegen Ausfall oder Teilausfall entsprechen. Die erhebliche Komplexität von Mikroprozessoren führte dabei zu der
Befürchtung, daß ein solcher Mikroprozessor unbemerkt vollständig oder teilweise ausfallen könne, - mit den entsprechenden unabsehbaren
Folgen.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Schaltungsanordnung
der in Rede stehenden Art anzugeben, bei der jede Störung
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coife are Essen
der Funktionsfähigkeit eines Mikroprozessors mit größtmöglicher
Sicherheit nachgewiesen wird»
Die erfindungsgemäße SchaItungsanordnung, bei der die zuvor aufgezeigte
Aufgabe gelöst ist, ist zunächst und im wesentlichen dadurch gekennzeichnet a daß eine die Funktionsfähigkeit des Mikroprozessors
permanent überwachende Kontrolleinheit vorgesehen ist und die Kontrolleinheit dann, wenn die Punktionsfähigkeit des
Mikroprozessors nicht mehr gegeben ist, ein Ausfallsignal abgibt* Sind innerhalb einer Schaltungsanordnung der in Rede stehenden
Art mehrere Mikroprozessoren vorgesehen so kann selbstverständlich
jedem der Mikroprozessoren eine entsprechende Kontrolleinheit zugeordnet sein, es kann andererseits auch eine einzelne Kontrolleinheit
die Funktionsfähigkeit sämtlicher Mikroprozessoren überwachen. In jedem Fall weist die Kontrolleinheit jede Störung der
Funktionsfähigkeit, insbes» einen Ausfall oder Teilausfall des
Mikroprozessors mit größtmöglicher Sicherheit nach. Bei der erfindungsgemäßen
Schaltungsanordnung ist gewährleistet,, daß Störungen der Funktionsfähigkeit des Mikroprozessors nicht unbemerkt
bleiben, so daß rechtzeitig entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.
Im einzelnen gibt es verschiedene Möglichkeiten, die erfindungsgemäße
Schaltungsanordnung auszugestalten und weiterzubilden, was im folgenden nur beispielhaft erläutert werden soll.
Die Überwachung der Funktionsfähigkeit des Mikroprozessors durch die Kontrolleinheit kann zunächst dadurch erfolgen, daß die Kontrolleinheit
am Mikroprozessor mindestens ein Kontrollsignal,
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gegebenenfalls an einem speziellen Kontrollanschluß, überwacht. Es liegt nahe, als Kontrollsignal hier einen der wesentlichen
Betriebsparametern des Mikroprozessors, beispielsweise eine intern anstehende Spannung, die Stromaufnahme, gewisse Funktionszustände
von digitalen Kontrollstufen oder dergleichen, heranzuziehen.
Eine andere Möglichkeit der Überwachung der Punktionsfähigkeit des Mikroprozessors durch die Kontrolleinheit besteht darin, daß
die Kontrolleinheit auf einen Kontrollanschluß des Mikroprozessors Kontrollsignale gibt und über die rücklaufenden Kontrollsignale
die Funktionsfähigkeit des Mikroprozessors überwacht wird. In diesem Fall arbeitet die Kontrolleinheit aktiv, sendet also Kontrollsignale
aus. Die vom Mikroprozessor, gegebenenfalls nach erfolgter Verarbeitung innerhalb des Mikroprozessors, rücklaufenden
Kontrollsignale werden dann innerhalb der Kontrolleinheit beispielsweise hinsichtlich Signalhöhe, Signalform, Signaldauer oder dergleichen
mit den ursprünglich ausgesandten Kontrollsignalen verglichen. Zeigen die rücklaufenden Kontrollsignale ungewöhnlich
starke Abweichungen, so läßt dies auf eine Störung der Funktionsfähigkeit des Mikroprozessors schließen, es wird ein Ausfallsignal
abgegeben.
Wegen der eingangs schon angesprochenen Komplexität eines Mikroprozessors
ist es durchaus vorstellbar, daß die Funktionsfähigkeit einer oder mehrerer Funktionsgruppen des Mikroprozessors nicht
mehr gegeben ist, ohne daß die Kontrollsignale dies erkennen ließen. Eine weitere Lehre der Erfindung geht daher dahin, daß die
Kontrolleinheit auf einen Eingang des Mikroprozessors Kontrollsignale gibt und die an einem Ausgang des Mikroprozessors auftretenden
AntwortsignaIe in der Kontrolleinheit ausgewertet werden.
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Amdrefewski, Honke, Gesfhuysen & Mssch, PafeinifiainwäSfe 5n Essen
Die genau spezifizierten Kontrollsignale werden also nicht auf einen speziellen Kontrollanschluß des Mikroprozessors gegeben^
sondern auf einen ganz normalen Eingang. Die Kontrollsignale werden also im Mikroprozessor entsprechend dem abgespeicherten Programm
verarbeitet und an einem Ausgang des Mikroprozessors entsprechende Antwortsignale abgegeben. Entspricht das empfangene Antwortsignal
nicht dem aufgrund der Eingabe des Kontrollsignals erwarteten Antwortsignal,
so wird von der Kontrolleinheit ein Ausfallsignal abgegeben. Auf dem Verarbeitungsweg für das Kontrollsignal zwischen
Eingang und Ausgang des Mikroprozessors werden eine Vielzahl von Punktionsgruppen des Mikroprozessors tangiert und dadurch auf ihre
Funktionsfähigkeit überprüft,, so daß auch ansonsten von außen nicht
nachweisbare Störungen der Funktionsfähigkeit des Mikroprozessors nachgewiesen werden können.
Die bislang behandelten Alternativen hinsichtlich der Überwachung
des Mikroprozessors durch die Kontrolleinheit beinhalten,, daß der
Mikroprozessor mehr oder weniger passiv arbeitet^ zumindest Kontrollsignale
im eigentlichen Sinne nicht aktiv erzeugt. Es kann aber durchaus zweckmäßig sein^, daß bei einer erfindungsgemäßen
Schaltungsanordnung der Mikroprozessor aktiv arbeitet, nämlich in
festliegenden zeitlichen Abständen jeweils ein^, gegebenenfalls
von einem Taktgeber des Mikroprozessors ausgelöstes Kontrollsignal abgibt. Auch in diesem Fall ist es vorteilhaft„ wenn das Kontrollsignal
erst nach Durchlaufen mindestens einer Funktionsgruppe des Mikroprozessors an einem Kontrollansohluß des Mikroprozessors erscheint.
Ebenso wie oben schon für den Fall eines von der Kontrolleinheit auf einen Eingang des Mikroprozessors gegebenen Kontrollsignales
dargelegt, wird auch in diesem Fall das Kontrollsignal vom Mikroprozessor verarbeitet. Die dabei tangierten Funktionsgruppen werden so auf ihre Punktionsfähigkeit überprüft. Selbst-
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verständlich muß in diesem Pall dafür Sorge getragen werden, daß
Programmkollisionen vermieden werden, daß also beispielsweise vom Kontrollsignal nicht ungewollt die Abgabe von Schaltsignalen ausgelöst
wird oder dergleichen.
Wird vom Mikroprozessor in festliegenden zeitlichen Abständen jeweils
ein Kontrollsignal abgegeben, so kann die Kontrolleinheit sehr einfach aufgebaut sein. Eine in diesem Fall vorteilhaft zu
verwendende Kontrolleinheit weist ein Zeitglied auf, das von jedem Kontrollsignal des Mikroprozessors rücksetzbar ist, wobei bei
Überschreiten einer vorgegebenen Zeit zwischen zwei Kontrollsignalen das Ausfallsignal ausgelöst wird. Als Realisierungsmöglichkeit
eines solchen Zeitgliedes bietet sich hier ein RC-Glied an. Von einer Konstantstromquelle versorgt, steigt an dem RC-Glied die
Spannung immer wieder von neuem an, bis vermittels des Kontrollsignales des Mikroprozessors die Kapazität des RC-Gliedes kurzgeschlossen
wird. Bei Überschreiten einer vorgegebenen Zeit zwischen zwei Kontrollsignalen übersteigt die Spannung am RC-Glied einen
zuvor vorgegebenen Schwellwert und das Ausfallsignal wird ausgelöst.
Nach einer weiteren Lehre der Erfindung, der besondere Bedeutung zukommt, ist die Kontrolleinheit Teil des Mikroprozessors. Vorteilhafterweise
weist dabei der Mikroprozessor einen Selbstüberwachungsanschluß auf und gibt der Selbstüberwachungsanschluß das
Ausfallsignal ab. Selbstverständlich muß das Ausfallsignal auch dann noch abgeben werden können, wenn die Spannungs/Strom-Versorgung
des Mikroprozessors vollständig zusammengebrochen sein sollte.
Hinsichtlich des von der Kontrolleinheit abgegebenen Ausfallsignals
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Andrejewski, Honke, Gesfhuysem & Mosch, Patentanwälte in Essen
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bieten sich die verschiedensten Möglichkeiten. So kann die Kontrolleinheit
als Ausfallsignal ein akustisches und/oder optisches Alarmsignal abgeben. Selbstverständlich ist es auch möglich, daß,
gegebenenfalls zusätzlich zu dem akustischen und/oder optischen Alarmsignal, als Ausfallsignal ein elektronisches Alarmsignal abgegeben
wird. Dieses elektronische Alarmsignal kann ohne weiteres über eine Fernleitung in eine Zentrale oder dergleichen übertragen
werden.
Unabhängig von der Abgabe des Ausfallsignales ist eine besonders hohe Sicherheit bei Störungen der Punktionsfähigkeit des Mikroprozessors
dann gegeben, wenn durch die Kontrolleinheit eine automatische Umschaltung auf einen parallel zu dem durch die Kontrolleinheit
überwachten Mikroprozessor liegenden weiteren Mikroprozessor auslösbar ist. Insbes. bei Schaltungsanordnungen der in Rede stehenden
Art, bei denen es auf eine möglichst kurze Zeitspanne zwischen dem Auftreten einer Störung der Funktionsfähigkeit des Mikroprozessors
und der Einleitung von entsprechenden Korrekturmaßnahmen ankommt, bietet sich diese Ausfuhrungsform an.
Schließlich ist es von besonderem Vorteil, wenn die Spannungsversorgung
der Kontrolleinheit von der Spannungsversorgung des Mikroprozessors getrennt ist, so daß die Kontrolleinheit unabhängig
vom Mikroprozessor stets funktionsfähig bleibt.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert. Die einzige Figur zeigt ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Schaltungsanordnung zur Verarbeitung von elektrisch dargestellten informationen.
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In der in der einzigen Figur dargestellten Schaltungsanordnung werden elektrisch dargestellte Informationen, nämlich Meßsignale,
verarbeitet, die von Signalgebern 1 abgegeben werden. Die Meßsignale der Signalgeber 1 werden in einem Mikroprozessor 2 verarbeitet.
Dazu sind die Signalgeber 1 an Eingänge 3 des Mikroprozessors 2 angeschlossen. Die an den Eingängen 3 des Mikroprozessors
2 einkommenden Meßsignale der Signalgeber 1 bewirken nach Verarbeitung im Mikroprozessor 2 die Abgabe von Ausgangssignalen
an Ausgängen 4 des Mikroprozessors 2. Durch die Ausgangssignale werden dann beispielsweise Schaltvorgänge oder dergleichen
ausgelöst. Im übrigen ist der Mikroprozessor 2 mit einem Speicher 5 verbunden und an eine Spannungsversorgung 6 angeschlossen.
Wie die einzige Figur weiter zeigt, ist im übrigen eine die Funktionsfähigkeit
des Mikroprozessors 2 permanent überwachende Kontrolleinheit 7 vorgesehen. Die Kontrolleinheit 7 gibt dann, wenn
die Funktionsfähigkeit des Mikroprozessors 2 nicht mehr gegeben ist, ein Ausfallsignal ab. Zur Überwachung des Mikroprozessors 2
gibt die Kontrolleinheit 7 ein Kontrollsignal auf einen Kontrollanschluß 8 des Mikroprozessors 2. Über die an die Kontrolleinheit
7 rücklaufenden Kontrollsignale wird dabei die Funktionsfähigkeit des Mikroprozessors überwacht.
In der einzigen Figur gestrichelt eingezeichnet ist eine alternative
Überwachungsmöglichkeit, bei der die Kontrolleinheit 7 Kontrollsignale auf einen Eingang 3 des Mikroprozessors 2 gibt,
wobei dann die an einem Ausgang 4 des Mikroprozessors 2 auftretenden
Antwortsignale in der Kontrolleinheit 7 ausgewertet werden. Die Kontrollsignale werden also dabei analog zu Meßsignalen in dem
Mikroprozessor 2 verarbeitet.
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Andrejewsid, Honke, Gesfhuysen St Maseh, PatentanwäSie In Essen
Nur angedeutet ist in der einzigen Figur, wie die Kontrol]einheit
7 ein Ausfallsignal abgibt, daß nämlich die Kontrolleinheit 7 als
Ausfallsignal ein elektronisches Alarmsignal über eine Fernleitung
9 abgibt.
Die Kontrolleinheit 7 ist im übrigen an eine Spannungsversorgung
10 angeschlossen. Wie die einzige Figur deutlich zeigt, ist dabei
die Spannungsversorgung Io der Kontrolleinheit 7 V(jn der Spannungsversorgung
6 des Mikroprozessors 2 getrennt.
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Claims (14)
- Andrejewski, Honke, Gesthuysen & Masch, Patentanwälte in EssenPatentansprüche:1J Schaltungsanordnung zur Verarbeitung von elektrisch dargestellten Informationen, insbes. von Meß-, Steuer- und/oder Regelsignalen in Energieversorgungsanlagen, Industrieanlagen usw., mit mindestens einem Mikroprozessor, dadurch gekennzeichnet, daß eine die Funktionsfähigkeit des Mikroprozessors (2) permanent überwachende Kontrolleinheit (7) vorgesehen ist und die Kontrolleinheit (7) dann, wenn die Funktionsfähigkeit des Mikroprozessors (2) nicht mehr gegeben ist, ein Ausfallsignal abgibt.
- 2. Schaltungsanrodnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontrolleinheit (7) am Mikroprozessor (2) mindestens ein Kontrollsignal, gegebenenfalls an einem speziellen Kontrollanschluß (8) überwacht.
- J5. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontrolleinheit (7) auf einen Kontrollanschluß (8) des Mikroprozessors (2) Kontrollsignale gibt und über die rücklaufenden Kontrollsignale die Funktionsfähigkeit des Mikroprozessors (2) überwacht wird.
- 4. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontrolleinheit (7) auf einen Eingang (3) des Mikroprozessors (2) Kontrollsignale gibt und die an einem Ausgang (4) des Mikroprozessors (2) auftretenden Antwortsignale in der Kontrolleinheit (7) ausgewertet werden.030014/0213Andrejewski, Honke, Gesthuysen & Masch, Patentanwälte in Essen■i-
- 5. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Mikroprozessor (2) in festliegenden zeitlichen Abständen jeweils ein, gegebenenfalls von einem Taktgeber des Mikroprozessors (2) ausgelöstes Kontrollsignal abgibt.
- 6. Schaltungsanordnung nach Anspruch 5* dadurch gekennzeichnet, daß das Kontrollsignal erst nach Durchlaufen mindestens einer Punktionsgruppe des Mikroprozessors (2) an einem Kontrollanschluß (8) des Mikroprozessors (2) erscheint.
- 7· Schaltungsanordnung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontrolleinheit (7) ein Zeitglied aufweist, das Zeitglied von jedem Kontrollsignal des Mikroprozessors (2) rücksetzbar ist und bei Überschreiten einer vorgegebenen Zeit zwischen zwei Kontrollsignalen das Ausfallsignal ausgelöst wird.
- 8. Schaltungsanordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Zeitglied als RC-Glied ausgeführt ist.
- 9. Schaltungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontrolleinheit (7) Teil des Mikroprozessors (2) ist.
- 10. Schaltungsanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Mikroprozessor (2) einen Selbstüberwachungsanschluß aufweist und der Selbstüberwachungsanschluß das Ausfallsignal abgibt.0300U/0213Andrejewski, Honlce, Gesthuysen & Masch, Patentanwälte in Essen. 3·
- 11. Schaltungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis lo, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontrolleinheit (7) als Ausfallsignal ein akustisches und/oder optisches Alarmsignal abgibt.
- 12. Schaltungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurchgekennzeichnet, daß die Kontrolleinheit (7) als Ausfallsignal ein elektronisches Alarmsignal abgibt.
- 15. Schaltungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Kontrolleinheit (7) eine
automatische Umschaltung auf einen parallel zu dem durch die
Kontrolleinheit (7) überwachten Mikroprozessor (2) liegenden
weiteren Mikroprozessor auslösbar ist. - 14. Schaltungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannungsversorgung (lo) der Kontrolleinheit (7) von der Spannungsversorgung (6) des Mikroprozessors (2) getrennt ist.030014/0213
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