DE2737091A1 - Tasterkluppe fuer warenbahn-spannmaschinen - Google Patents
Tasterkluppe fuer warenbahn-spannmaschinenInfo
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Description
Tasterkluppe für Warenbahn-Spannmaschinen
Die Erfindung betrifft eine Tasterkluppe für Viarenbahn-Spannmaschinen,
mit einem von einem umlaufenden Transportorgan getragenen Kluppenkörper, einem mit dem Kluppenkörper
fest verbundenen, als Auflage für eine Warenbahnkante dienenden Kluppentisch und einer vom Kluppenkörper
schwenkbar gehalterten, gegen den Kluppentisch vorbelasteten Kluppenklappe, die eine auf den Kluppentisch gerichtete
Klemmleiste zum Festhalten einer Warenbahnkante sowie zumindest ein Tasterelement trägt, das mit Abstand von der
Klemmleiste auf deren von der Warenbahn wegweisenden Seite angeordnet und für das eine entsprechende Ausnehmung im
Kluppentisch vorhanden ist.
Diese Tasterkluppen werden im allgemeinen dort eingesetzt, wo nur ein im wesentlichen konstant bleibender
schmaler Kantenbereich der einzukluppenden Warenbahn von der Kluppe, d.h. zwischen deren Klemmleiste (an der
Kluppenklappe) und dem Kluppentisch, erfaßt und festgehalten werden soll. Um die entsprechende Warenbahnkante in
der gewünschten Weise erfassen zu können, ist das erwähnte Tastelement an der Kluppenklappe so vorgesehen, daß es
bei einer entsprechenden Schwenkbewegung der Kluppenklappe in Richtung auf den Kluppentisch auf der ihm zugewandten
Oberseite der zunächst etwas tiefer in die etwa maulartige Kluppe hineinreichenden Warenbahnkante zur Auflage kommt,
so daß durch diese Abstützung des Tasterelements auf der Warenbahnkante die ebenfalls von der Kluppenklappe getragene
Klemmleiste mit der Warenbahnkante noch nicht in Eingriff kommen kann. Erst bei Auftreten eines Querzuges
wird die Warenbahnkante unter dem Tasterelement herausgezogen, so daß dann das Tasterelement in die zugehörige Ausnehmung
im Kluppentisch hineinfällt und dadurch die Klemm-
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leiste die Warenbahnkante ergreift und festhält; zu diesem Zweck müssen das Tasterelement und die Klemmleiste
in einem zweckmäßigen Abstand zueinander und auch zur Oberfläche des Kluppentisches angeordnet sein.
Die Kluppenklappe ist ferner derart schwenkbar am Kluppenkörper aufgehängt, daß bei Auftreten eines Querzuges
seitens der Warenbahn die von der Kluppenklappe getragene, meist messerartig ausgebildete Klemmleiste
tiefer in die Dicke der Warenbahn eindringt und auf diese Weise die Warenbahnkante noch kräftiger festhält.
Bei besonders starken Spannungen in Querrichtung der Warenbahn (insbesondere bei schweren Geweben und beschichteten
Warenbahnen) kommt es jedoch vor, daß die Kluppenklappe mitsamt der von ihr getragenen Klemmleiste
von der Warenbahn nach außen durchgezogen wird, wodurch die zuvor gehaltene Warenbahnkante aus der Kluppe herausgezogen
und in den meisten Fällen sogar abgeschert wird.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Tasterkluppe der genannten Art in der Weise zu verbessern,
daß mit verhältnismäßig einfachen Mitteln stets ein zuverlässiges Festhalten der eingekluppten Warenbahnkante gewährleistet
ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
neben dem Tasterelement ein sich bei einer übermäßigen Klemmbewegung der Klemmleiste auf der Oberfläche des
Kluppentisches abstützendes Stützelement vorgesehen ist, dessen Abstand zur Kluppentisqh-Oberflache im angehobenen
Zustand der Kluppenklappe etwas größer ist als der des Tasterelements zu dieser Oberfläche, während bei einge-
kluppter Warenbahnkante der Abstand des Stützelements zur Kluppentisch-Oberfläche kleiner ist als der der
Klemmleiste.
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Wenn in diese erfindungsgemäße Tasterkluppe eine Warenbahnkante
eingekluppt werden soll, dann erfolgt dies zunächst in gleicher Weise wie es weiter oben im Zusammenhang
mit der bekannten Ausführung erläutert ist, d.h. das Tasterelement stützt sich zunächst auf der Oberseite
der etwas weiter in die Kluppe eingreifenden Warenbahnkante ab und die Klemmleiste bleibt so lange von der Warenbahnkante
abgehoben, bis - nach Auftreten eines Querzuges seitens der Warenbahn - die Viarenbahnkante unter dem
Tasterelement herausgezogen und dieses Tasterelement in die zugehörige Ausnehmung im Kluppentisch mit seinem
unteren Ende hineingefallen ist, worauf dann die Klemmleiste die Warenbahnkante ergreift und festhält. Wenn nun
in diesem Falle ein entsprechend großer Querzug bei der Warenbahn auftritt, dann kann durch die erfindungsgemäße
Ausbildung und Anordnung (neben dem Tasterelement an der Kluppenklappe) die von der Kluppenklappe getragene Klemmleiste
zunächst ebenfalls noch - wie bei der oben beschriebenen bekannten Ausführung - etwas kräftiger in die Warenbahnkante
eingreifen und somit ihre Haltekraft verstärken; dieses kräftigere Eingreifen der Klemmleiste in die Warenbahnkante
ist jedoch nur bis zu einem gewissen Ausmaß möglich, da bei einer übermäßigen Klemmbewegung dieser
Klemmleiste das vorgesehene Stützelement dann auf der Oberfläche des Kluppentisches zur Auflage kommt und eine weitere
Schwenkbewegung der Kluppenklappe und somit einer weitere Klemmbewegung der Klemmleiste mit Sicherheit verhindert. Auf
diese Weise kann bei der erfindungsgemäßen Tasterkluppen-Ausführung
die Kluppenklappe durch eine entsprechend große Querspannung seitens der Warenbahn nicht in Richtung auf
die Warenbahn durchgezogen werden, so daß auch die damit verbundenen Nachteile vermieden sind und die eingekluppte
Warenbahnkante stets zuverlässig und unbeschädigt festgehalten werden kann.
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Sowohl das Tasterelement als auch das Stützelement können bei der erfindungsgemäßen Ausführung als eine
Art Drahtbügel, Schuh oder dergleichen ausgebildet sein, um die ihnen zugedachten Funtkionen voll zu erfüllen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist jedoch als Tasterelement und als Stützelement ein einziges Röllchen vorgesehen, das wenigstens einen im
Durchmesser größeren Längsabschnitt als Tasterröllchenteil und wenigstens einen im Durchmesser kleineren Längsabschnitt
als Stützröllchenteil aufweist. Ein solches Röllchen kann in vorteilhafter Weise so ausgebildet sein,
daß der mittlere Längsabschnitt des Röllchens den Stützröllchenteil bildet und zwei im Durchmesser größere,
scheibenartige Endabschnitte des Röllchens als Tasterröllchenteile vorgesehen sind, die mit korrespondierenden
Schlitzen im Kluppentisch in Eingriff kommen können. Ein solches kombiniertes Taster-Stütz-Röllchen kann bei äußerst
sicherer Funktion sehr einfach hergestellt werden.
Die erfindungsgemäße Tasterkluppe kann sowohl als reine
Kluppe als auch kombiniert mit einer zum wahlweisen Festhalten von Warenbahnkanten bestimmten Nadelleisten oder
dergleichen ausgebildet sein, die auf einem auf- und abschwenkbaren Nadelleistenträger befestigt sind.
Im folgenden sei die Erfindung anhand eines in der Zeichnung veranschaulichten Ausführungsbeispieles näher beschrieben.
Es zeigen
Fig.1 einen Teil-Querschnitt (Linie 1-1 in Fig.2)
durch die erfindungsgemäße Tasterkluppe;
Fig.2 eine Schnittansicht entlang der Linie II-II
in Fig.1;
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Fig.3 und 4 ähnliche Schnittansichten wie in Fig.1,
jedoch mit anderen Betriebsstellungen der Kluppenklappe und der von ihr getragenen
Teile.
Die konstruktive Ausbildung der erfindungsgemäßen Tasterkluppe sei zunächst anhand der Fig.1 und 2 erläutert.
Die Tasterkluppe 1 ist für Warenbahn-Spannmaschinen bestimmt. In solchen Spannmaschinen wird eine Vielzahl
dieser Tasterkluppen 1 von einem in diesem Zusammenhang nicht interessierenden und daher nicht veranschaulichten,
umlaufenden Transportorgan getragen, bei dem es sich um eine endlos umlaufende Rollenkette oder auch um ein endlos
umlaufendes Seil oder dergleichen handeln kann, wie es an sich bekannt ist.
Die Tasterkluppe 1 umfaßt einen Kluppenkörper 2, mit dem sie am umlaufenden Transportorgan befestigt ist, einen
mit dem Kluppenkörper 2 fest verbundenen Kluppentisch 3, der als Auflage für die einzukluppende Kante 4a einer Viarenbahn
4 dient, sowie eine Kluppenklappe 5, die von einem mit Abstand über dem Kluppentisch 3 vorkragenden
Teil 2a des Kluppenkörpers 2 gehaltert wird. Die Kluppenklappe 5 ist dabei um einen Zapfen 6 in Richtung des
Pfeiles 7 derart schwenkbar gehaltert, daß sie allein durch ihr Eigengewicht das Bestreben hat, gegen den
Kluppentisch 3 zu fallen. Im veranschaulichten Ausführungsbeispiel ist die Kluppenklappe 5 jedoch noch zusätzlich
in Richtung auf den Klappentisch 3 (also in Richtung des Pfeiles 7) vorgespannt, und zwar durch eine zwischen
dem Kluppenkörper 2 und der Kluppenklappe 5 angeordneten Spannfeder, die - wie dargestellt - durch eine Art Bügelspannfeder
8 oder auch durch eine Schraubendruckfeder oder dergleichen gebildet sein kann.
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Die Kluppenklappe 5 trägt an ihrem unteren Ende eine Klemmleiste 9, deren mit der Warenbahnkante 4a
in Eingriff kommende Unterkante 9a in Form einer Messerschneide ausgebildet sein kann und von der Unterseite her
in die Kluppenklappe 5 eingesetzt ist. Ferner trägt die Kluppenklappe an ihrem unteren Ende ein Röllchen 10,
das drehbeweglich gelagert ist. Dieses Röllchen 10 ist mit Abstand von der Klemmleiste 9 angeordnet, und zwar
(vgl. Fig.1) auf der von der Warenbahn 4 wegweisenden Klemmleistenseite.
Von besonderer Bedeutung für die erfindungsgemäße Tastenkluppe ist die Ausbildung und Anordnung des Röllchens
10. Dieses Röllchen 10 besitzt grundsätzlich wenigstens einen im Durchmesser größeren Längsabschnitt als das
Tasterröllchenteil 10a und wenigstens einen im Durchmesser kleineren Längsabschnitt als Stützröllchenteil 10b. In
der dargestellten Ausführungsform (vgl. insbesondere Fig.2) ist der zylindrische mittlere Längsabschnitt des Röllchens
10 als Stützröllchenteil 10b ausgebildet, während zwei im Durchmesser größere, scheibenartige Endabschnitte
des Röllchens 10 als Tasterröllchenteile 10a vorgesehen sind. Diesen scheibenartigen Tasterröllchenteilen 10a sind
im Kluppentisch 3 je ein entsprechend ausgebildeter Schlitz 11, 11a zugeordnet, in die die jeweils unten befindlichen
Abschnitte der Tasterröllchenteile 10a eingreifen, wenn die Warenbahnkante 4a korrekt eingekluppt, d.h. zwischen
der Oberseite des Kluppentisches 3 und der Messerkante 9a der Klemmleiste 9 eingeklemmt ist (siehe Fig.1). In
dieser in Fig.1 veranschaulichten normalen Betriebsstellung
der Kluppenklappe 5 weist der Stützröllchenteil 10b von der Oberfläche des Kluppentisches 3 einen lichten Abstand a
auf, der - durch die Wahl des Durchmessers des Stützröllchenteiles 1Ob - so gewählt ist, daß er kleiner ist als der
lichte Abstand zwischen der Messerkante 9a der Klemmleiste und der Kluppentischoberflache, damit bei Auftreten eines
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größeren Querzuges (Pfeil 12) seitens der Warenbahn 4 die Klemmleiste (mit ihrer Messerkante 9a) noch etwas
weiter in die Warenbahn eindringen kann, eine übermüßige Klemmbewegung dieser Klemmleiste 9 in Richtung
auf die Kluppentischoberflache jedoch dadurch verhindert wird, daß der Stützröllchenteil 10b sich dann
auf der Oberfläche des Kluppentisches 3 (im Bereich zwischen den Schlitzen 11 und 11a) abstützt. Auf diese
Weise kann die Kluppenklappe 5 nicht in Richtung des Pfeiles 7 nach vorn durchgezogen und somit auch nicht
die Warenbahnkante 4a durch die Messerkante 9a von der übrigen Warenbahn 4 abgetrennt werden. Der anhand der
Fig.1 erläuterte lichte Abstand a zwischen Stützröllchenteil 10b und Kluppentischoberflache wird sich im allgemeinen
nach der Dicke der einzukluppenden Warenbahn richten; im allgemeinen stellt dieser Abstand a etwa den
0,25- bis 0,75-fachen Wert der Dicke der eingekluppten Viarenbahn dar. Durch diesen Wert wird auch gleichzeitig
das Maß bestimmt, um das die Messerkante 9a maximal (wenn also der Stützröllchenteil 10b sich auf dem Kluppentisch 3
abstützt) in die eingekluppte Warenbahn 4 eindringen kann, ohne daß die Warenbahnkante von der übrigen Warenbahn abgeschnitten
wird.
Was die sonstige Ausbildung und Anordnung des Röllchens 10 anbelangt, so sei noch darauf hingewiesen, daß die Achse
10c des Röllchens 10 im wesentlichen parallel zu der Klemmleiste 10 bzw. deren Messerkante 9a liegt (wobei die Klemmleiste
9 ihrerseits im wesentlichen parallel zu der allgemeinen Transportrichtung der Warenbahn 4, das ist senkrecht
zur Zeichenebene der Fig.1) liegt und daß der Abstand A zwischen Messerkante 9a der Klemmleiste 9 und
Röllchenachse 10c so groß gewählt ist, daß die Klemmleisten-Messerkante 9a um das gewünschte Maß B (Fig.1) gegenüber
dem äußeren Warenbahn-Längsrand zur Warenbahnmitte hin angreift.
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Die Funktion der erfindungsgemäßen Tasterkluppe (bzw. Röllchentasterkluppe) 1 sei im folgenden anhand
der Fig.1, 3 und 4 erläutert:
Zum besseren Verständnis sei zunächst vorausgeschickt, daß die Kluppenklappe 5 der Tasterkluppe 1 im Einspann-Bereich
der Spannmaschine entgegen der Wirkung ihres Eigengewichts sowie der Druckfeder 8 angehoben wird,
was beispielsweise mit Hilfe eines nicht näher veranschaulichten stationären Führungselements erfolgen kann,
das unter das hebelartige obere Ende 5a der Kluppenklappe 5 greift, wenn die Kluppe 1 daran vorbeigeführt
wird. Auf diese Weise wird die Kluppenklappe 5 im Einspannbereich der Spannmaschine entgegengesetzt zur Pfeilrichtung
7 angehoben, damit die einzukluppende Warenbahnkante 4a in die zwischen Kluppentisch 3 und der Unterseite
der Kluppenklappe 5 bzw. der von ihr getragenen Elemente 9 und 10 gebildeten Öffnung eingreifen kann.
In der in Fig.3 veranschaulichten Betriebsstellung der Tasterkluppe 1 ist die Kluppenklappe 5 bereits - durch
Eigengewicht und Vorspannung der Feder 8 - in Richtung des Pfeiles so weit gegen die Warenbahn 4 bzw. den Kluppentisch
3 bewegt, daß die Tasterröllchenteile 10a des Röllchens 10 auf der Oberseite der Warenbahn 4 aufliegen,
aufgrund der Anwesenheit der Warenbahnkante 4a in diesem Bereich jedoch nicht in die zugehörigen Schlitze 11 bzw.
11a im Kluppentisch 3 einfallen können. Hierdurch sowie
aufgrund des gewählten Durchmessers für die Tasterröllchenteile 10a bleibt die Klemmleiste 9 mit ihrer Messerkante
9a von der Warenbahn 4 abgehoben.
Wenn dann ein Querzug in Richtung des Pfeiles 12 auf die Viarenbahn 4 ausgeübt wird (sei es durch Eigengewicht
oder durch ein Straffziehen der Warenbahn), dann wird die
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äußere Warenbahnkante 4a unter den Tasterröllchenteilen 10a herausgezogen, so daß diese Tasterröllchenteile
10a in der in Fig.1 dargestellten Weise mit ihren unteren Abschnitten in die zugehörigen
Schlitze 11 bzw. 11a im Kluppentisch 3 einfallen, und zwar so weit, daß in dieser normalen Betriebsstellung gemäß Fig.1 die Messerkante 9a der Klemmleiste
9 in die Oberseite der Warenbahnkante 4a eingreift und diese festhält, wobei jedoch der Stützröllchenteil
10b des Röllchens 10 noch den weiter oben erläuterten lichten Abstand a zu der Kluppentisch-Oberfläche
aufweist.
In der Betriebsstellung der Fig.4 wird von der Warenbahn
4 in Richtung des Pfeiles 12 (also in Querrichtung der Warenbahn) eine besonders große Zugkraft ausgeübt,
so daß das Röllchen 1O und die Klemmleiste 9 aufgrund des Klemmeingriffes der Klemmleisten-Messerkante 9a gegenüber
der Stellung der Fig.1 noch weiter gegen den Kluppentisch 3 bewegt worden sind. Der Stützröllchenteil
10b liegt dann direkt auf der Oberfläche des Kluppentisches 3 auf und begrenzt dadurch die Klemmbewegung der
Klemmleiste 9 bzw. der Kluppenklappe 5 in Richtung des Pfeiles 7; die Messerkante 9a hat dabei ihre maximale
Eindringtiefe in die Warenbahnkante 4a erreicht; so daß einerseits ein sicheres Festhalten der Warenbahnkante 4a
erreicht, andererseits jedoch ein Abschneiden dieser Warenbahnkante 4a vom übrigen Teild er Warenbahn 4 vermieden
wird.
In Fig.1 ist ferner durch strichpunktierte Linien angedeutet, wie die erfindungsgemäße Tasterkluppe 1 beispielsweise
noch mit einem anderen Element zum Festhalten einer Warenbahnkante kombiniert werden kann. In diesem
Falle ist vor dem Kluppentisch 3 noch eine Nadelleiste angedeutet, die auf einem Träger 16 auf- und abbewegbar
gehaltert ist, flor ebenfalls von dem Kluppenkörper 2 ge-
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tragen wird. Um eine Warenbahnkante wahlweise in der Kluppe oder in der Nadelleiste 15 einspannen zu können,
wird dann die Nadelleiste 15 um einen Zapfen 17 in Richtung des Doppelpfeiles 18 entsprechend auf- oder
abgeschwenkt.
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Claims (7)
- PatentansprücheTasterkluppe für Warenbahn-Spannmaschinen, mit einem von einem umlaufenden Transportorgan getragenen Kluppenkörper, einem mit dem Kluppenkörper fest verbundenen, als Auflage für eine Warenbahnkante dienenden Kluppentisch und einer vom Kluppenkörper schwenkbar gehalterten, gegen den Kluppentisch vorbelasteten Kluppenklappe, die eine auf den Kluppentisch gerichtete Klemmleiste zum Festhalten einer Warenbahnkante sowie zumindest ein Tasterelement trägt, das mit Abstand von der Klemmleiste auf deren von der Warenbahn wegweisenden Seite angeordnet und für das eine entsprechende Ausnehmung im Kluppentisch vorhanden ist, dadurch gekennzeichnet , daß neben dem Tasterelement (10a) ein sich bei einer übermäßigen Klemmbewegung der Klemmleiste (9) auf der Oberfläche des Kluppentisches (3) abstützendes Stützelement (10b) vorgesehen ist, dessen Abstand zur Kluppentisch-Oberfläche im angehobenen Zustand der Kluppenklappe (5) etwas größer ist als der des Tasterelements zu dieser Oberfläche, während bei eingekluppter Warenbahnkante (4a) der Abstand (a) des Stützelementes zur Kluppentischober fläche kleiner ist als der der Klemmleiste.909809/0173
- 2. Tasterkluppe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Tasterelement und als Stützelement ein einziges Röllchen (10) vorgesehen ist, das wenigstens einen im Durchmesser größeren Längsabschnitt als Tasterröllchenteil (10a) und wenigstens einen im Durchmesser kleineren Längsabschnitt als Stützröllchenteil (10b) aufweist.
- 3. Tasterkluppe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der mittlere Längsabschnitt des Röllchens (10) den Stützröllchenteil (10b) bildet und zwei im Durchmesser größere, scheibenartige Endabschnitte des Röllchens (10) als Tasterröllchenteile (10a) vorgesehen sind, die mit zwei korrespondierenden Schlitzen (11, 11a) im Kluppentisch (3) in Eingriff bringbar sind.
- 4. Tasterkluppe nach den Ansprüchen 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Röllchen (10) von der Kluppenklappe (5) drehbeweglich gehaltert wird.
- 5. Tasterkluppe nach den Ansprüchen 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser des Stützröllchenteiles (10b) in der Weise kleiner gewählt ist als der des Tasterröllchenteiles (10a), daß in der normalen Betriebsstellung (Fig.1) der Kluppenklappe (5) der Stützröllchenteil (10b) von der Kluppentischoberflache einen lichten Abstand (a) aufweist, der etwa den 0,25- bis 0,75-fachen Wert der Dicke der eingekluppten Warenbahn (4) darstellt.909809/0173
- 6. Tasterkluppe nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß das Röllchen (10) und die Klemmleiste (9) durch eine auf die Kluppenklappe (5) wirkende Feder (8) in Richtung auf den Kluppentisch(3) vorgespannt sind.
- 7. Tasterkluppe nach den vorhergehenden Ansprüchen, gekennzeichnet durch eine Kombination mit einer zum wahlweisen Festhalten der Viarenbahnkante bestimmten Nadelleiste (15), die auf einem Träger (16) auf- und abbewegbar gehaltert ist.909809/0173
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