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DE2735950A1 - Arbeitstisch mit zeichenplatte - Google Patents

Arbeitstisch mit zeichenplatte

Info

Publication number
DE2735950A1
DE2735950A1 DE19772735950 DE2735950A DE2735950A1 DE 2735950 A1 DE2735950 A1 DE 2735950A1 DE 19772735950 DE19772735950 DE 19772735950 DE 2735950 A DE2735950 A DE 2735950A DE 2735950 A1 DE2735950 A1 DE 2735950A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
work table
drawing board
table according
rest position
worktop
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19772735950
Other languages
English (en)
Inventor
Karl-Hermann Weyel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Weyel KG Visuelle Einrichtungen
Original Assignee
Weyel KG Visuelle Einrichtungen
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Weyel KG Visuelle Einrichtungen filed Critical Weyel KG Visuelle Einrichtungen
Priority to DE19772735950 priority Critical patent/DE2735950A1/de
Priority to EP78100592A priority patent/EP0000779A1/de
Publication of DE2735950A1 publication Critical patent/DE2735950A1/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B85/00Furniture convertible into other kinds of furniture
    • A47B85/02Tables convertible into drawing-desks

Landscapes

  • Tables And Desks Characterized By Structural Shape (AREA)

Description

Arbeitstisch mit Zeichenplatte
Die Erfindung bezieht sich auf einen Arbeitstisch mit einer Arbeitsplatte und einer separaten Zeichenplatte, die von einer Ruhestellung in eine Arbeitsstellung bringbar ist.
Kombinations-Arbeitstische, an denen sowohl allgemeine schriftliche Arbeiten als auch Zeichenarbeiten ausgeführt werden können, sind in vielerlei Ausführungen bekannt. Bei einer bekannten Art solcher Tische sind Zeichenfläche und Arbeitsfläche identisch, wobei es meist möglich ist, die Arbeitsfläche für Zeichenarbeiten schräg zu stellen. Nachteilig ist hierbei, daß die Arbeitsfläche vollständig abgeräumt werden muß, bevor Zeichenarbeiten gemacht werden können. Besonders bei voll belagerter Arbeitsfläche ist diese Umräumarbeit sehr lästig. Umgekehrt kann beim Übergang von Zeichenarbeiten zu anderen Arbeiten die Zeichnung und eine eventuelle Zeichenmaschine kaum an der Arbeitsfläche belassen werden. Ein kombiniertes Arbeiten, bei dem z.B. Berechnungen und Zeichenarbeiten nebeneinander zu verrichten sind, lassen sich ebenfalls nur umständlich ausführen.
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Bekannt sind auch Kombinations-Arbeitstische, bei denen eine Platte umgewendet wird, wobei eine Seite als allgemeine Arbeitsfläche und die andere als Zeichenfläche benutzt wird. Solche Tische lassen es zwar zu, die Zeichnung und eventuell auch eine Zeichenmaschine, die so konstruiert ist, daß sie nicht nach unten abfallen kann, auf der Zeichenfläche zu belassen, jedoch mit der Gefahr, daß das Zeichenblatt nach unten durchhängt und unabsichtlich zerrissen wird. Jedoch muß die Arbeitsfläche abgeräumt werden, bevor die Platte in die Zeichenstellung gebracht werden kann. Umständlichkeiten bei kombiniertem Arbeiten bleiben deshalb kaum erspart.
Schließlich igt auch ein Kombinations-Arbeitstisch bekannt, bei dem separate Platten zum Zeichnen und für allgemeine Arbeiten vorgesehen sind. Der Tisch hat ein flaches Fach unterhalb einer horizontalen Arbeitsplatte, in das die Zeichenplatte einschiebbar ist. In der Arbeitsstellung befindet sich die Zeichenplatte vor der Arbeitsplatte. Diese Ausführung ist wegen der Notwendigkeit, ein .besonderes Fach vorzusehen, teuer. Das Verbringen der Zeichenplatte von der Arbeitsstellung in die Ruhestellung und umgekehrt ist verhältnismäßig umständlich. Von der Zeichenplatte kann nur eine Seite genutzt werden. Die Beinfreiheit unterhalb der Arbeitsplatte ist reduziert wegen des Faches unterhalb der Tischplatte. Eventuelle Schreibtischunterbauten können nicht direkt an der Unterseite der Tischplatte befestigt werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Arbeitstisch mit zwei separaten Platten so auszubilden, daß die Zeichenplatte bequem in die Arbeitsstellung und von der Arbeitsstellung in die Ruhestellung gebracht werden kann, wobei beide Seiten der Zeichenplatte nutzbar sein sollen.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß die Zeichenplatte um eine horizontale Klappachse schwenkbar ist, die im Bereich oberhalb der Hinterkante der Arbeitsplatte liegt, und daß die -Zeichenplatte in einer etwa senkrechten Ruhestellung arretierbar ist, wobei die Zeichenflache in der Ruhestellung von der Arbeitsplatte abgewendet ist.
Bei einem so ausgebildeten Arbeitstisch wird die Zeichenplatte bei Nichtgebrauch senkrecht gestellt, wobei die Zeichnung und eine Zeichenmaschine an der Ze ^ r^'-.tte verbleiben können. Wenn gezeichnet werden soll, braucht die Arbeitsplatte nicht abgeräumt zu werden, da die Zeichenplatte einen gewissen Höhenabstand von der Arbeitsplatte hat, so daß auch bei stark belagerter Arbeitsfläche, auf der z.B. auch dickere Bücher liegen können, nicht erforderlich ist.
Das Verbringen der Zeichenplatte von einer Stellung in die andere Stellung ist mit einem einzigen Griff möglich. Der erfindungsgemäße Arbeitstisch hat auch den Vorteil, daß bei Ruhestellung der Zeichenplatte deren Rückseite nutzbar ist, z.B. als Tafel zum Anheften von Arbeitsmaterial.
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Vorteilhafterweise ist die Zeichenplatte mit einer Zeichenmaschine ausgerüstet (Anspruch 2). Dies jedoch ist nicht zwingend, da auf der Zeichenfläche auch mit losen Zeichenutensilien gearbeitet werden kann. Es ist aber ein besonderer Vorteil des erfindungsgemäßen Arbeitstisches, daß eine Zeichenmaschina immer in ihrer montierten Stellung bleiben kann.
Spezialausbildungen der Rückseite der Zeichenplatte (die in der Ruhestellung sozusagen die Vorderseite bildet) gemäß Anspruch 3 werden je nach den Bedürfnissen erfolgen. Besonders vorteilhaft ist eine beschriftbare Fläche aus emailliertem Stahlblech. Die Fläche kann dann sowohl als Schreibtafel benutzt werden als auch als magnetische Unterlage zum Anheften von Plänen und dergleichen mittels Magneten.
Die Ausführungsform nach Anspruch 5 hat den Vorteil, daß der Kombinations-Arbeitstisch gemäß der Erfindung in einen gewöhnlichen Arbeitstisch*umgewandelt werden kann, wenn man einen Kombinations-Arbeitstisch nicht mehr benötigt, jedoch einen gewöhnlichen Arbeitstisch noch gebrauchen kann.
Der feste Anbau einer Leuchte (Anspruch 6) gestattet eine gute Ausleuchtung sowohl der Zeichenfläche als auch der Arbeitsplatte, als auch der Tafelfläche bei in Ruhestellung befindlicher Zeichenplatte.
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Im allgemeinen wird man eine Schrägstellung der Zeichenplatte gemäß Anspruch 7 vorsehen. Unter die Erfindung fallen aber auch Ausführungsformen, bei denen die Zeichenplatte eine horizontale Lage einnimmt.
Stützfüße gemäß Anspruch 8 haben den Vorteil, daß die Arbeitsplatte durch die Auflage der Zeichenplatte nicht beschädigt wird und daß man einen hohen Freiraum zwischen Zeichenplatte und Arbeitsplatte erhält.
Die Lagerung der Zeichenplatte kann verschieden ausgebildet sein. Besonders vorteilhaft ist eine Halterung mittels Pfosten, wie sie in den Ansprüchen 9 bis 13 genauer definiert ist. Unter die Erfindung fallen aber auch Ausführungsformen, bei denen die Zeichenplatte nur mittels eines Gelenkes gehalten ist, das aber dann arretierbar sein muß.
Eine vorteilhafte Ausbildung für eine Raste, mit der die Zeichenplatte in der Ruhestellung fixiert wird, ist im Anspruch 14 angegeben. Eine solche Raste gestattet die Bedienung mit einer Hand, d.h. beim Verbringen von der Arbeitsstellung in die Ruhestellung braucht die Zeichenplatte nur angehoben zu werden. Beim Ablassen kann man die Verriegelung mit einer Hand lösen.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
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Fig. 1 eine Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Arbeitstisches, wobei sich die Zeichenplatte in der Ruhestellung befindet,
Fig. 2 eine Seitenansicht entsprechend dem Pfeil II in Fig. 1, wobei jedoch die Zeichenplatte in Arbeitsstellung gezeigt ist,
Fig. 3 eine Draufsicht entsprechend dem Pfeil III in Fig. 1, wobei die Zeichenplatte wiederum in Arbeitsstellung gezeigt ist,
Fig. 4 in einem gegenüber den Fig. 1 bis 3 vergrößerten Maßstab eine Draufsicht auf eine Ecke der Zeichenplatte,
Fig. 5 eine Detail-Seitenansicht der Zeichenplatte entsprechend dem Pfeil V in Fig. 4,
Fig. 6 einen vergrößerten Ausschnitt aus Fig. 2 im Bereich des strichpunktierten Rahmens VI in Fig. 2,
Fig. 7 einen Schnitt nach Linie VII-VII in Fig. 6 und
Fig. 8 eine Draufsicht in Richtung des Pfeiles VIII in Fig. 6.
Der Arbeitstisch hat eine Arbeitsplatte 1 und eine Zeichenplatte 2. Die Arbeitsplatte 1 verläuft horizontal und wird von
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zwei ü-förmigen Gestellteilen 2a und 2b getragen. Zur Erzielung einer Verwindungssteifigkeit ist noch ein Rückwandteil 3 vorhanden. Unterhalb der Arbeitsplatte 1 ist ein Korpus 4 mit Schubladen 5 und 6 angeordnet.
Zur Halterung der Zeichenplatte 2 dienen Pfosten 7a und 7b, die lösbar an den Tischgestellteilen 2a und 2b befestigt sind. Die Beschaffenheit dieser Pfosten soll anschließend anhand der Fig. 6 bis 8 betrachtet werden.
Die Pfosten sind vorzugsweise als Gußteile ausgebildet und haben ein unteres Eckstück 8, von dem sich der eigentliche Pfostenteil 9 erhebt. Das Eckstück 8 ist, wie Fig. 6 zeigt, winkelförmig ausgebildet. Die WinkeIschenkel 8a und 8b sind gleichlang und haben wie man aus dem Schnitt nach Fig.7 ersehen kann, ihrerseits einen WAiuwJ-i-Oi-.-'gen Querschnitt. Der Schenkel 8b des Winkelstückes hat einen horizontalen Schenkel 10 und einen vertikalen Schenkel 11. Der horizontale Schenkel 10 liegt auf dem oberen Querrohr 12 des Tischgestells 2a auf, während der senkrechte Schenkel 11 mittels einer Schraube befestigt ist, die den Schenkel 11 durchgreift und in diesem versenkt ist und in ein in die Wand des Rohres 12 eingeschnittenes Gewinde eingeschraubt ist. Der Schenkel 8a des Eckstückes 8 ist mit einer Schraube 14 auf gleiche Art und Weise am Beinteil 15 des Tischgestelles 2 angeschraubt.
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Im unteren Ende des Pfostenteiles 9 befindet sich ein Gelenkzapfen 16, der in die Zeichenplatte 2 eingreift und um den die Zeichenplatte drehbar ist. Die geometrische Achse des Zapfens 16 ist mit 16a bezeichnet. Um diese geometrische Achse, die horizontal verläuft, ist die Zeichenplatte schwenkbar.
Der Pfostenteil 9 hat einen Kopf 17, in dem sich ein Durchgangsloah 18 befindet, an dem der Sockel einer insgesamt mit 19 bezeichneten Leuchte befestigbar ist, z.B. durch Einstecken. Die Leuchte ist in den Fig. 6 bis 8 weggenommen.
Im Kopfteil 17 befindet sich außerdem die nachfolgend beschriebene, insgesamt mit 20 bezeichnete Raste. Die Raste 20 hat einen schmalen Rasthebel 21, der in einem Schlitz 22 des Kopfes 17 beweglich ist. Der Rasthebel 21 ist mittels eines Bolzeng 23 im Pfosten gelagert. Die Form des Hebels ist aus Fig. 6 zu erkennen. Der Hebel hat einen kreisbogenförmigen Ausschnitt 24, mit dem er einen an der Zeichenplatte 2 befindlichen Rastbolzen 25 teilweise umgreifen kann. Am vorderen Ende des Rasthebels 21 befindet sich eine Kunststoffkappe 26, die eine schräge Anlauffläche 27 aufweist.
Im Pfosten befindet sich ferner ein Ausschnitt 28, in den der Rastbolzen 25 hineinbewegt werden kann.
Die Zeichenplatte 2 hat eine Zeichenfläche 29 und eine Tafelfläche 30. Die Tafelfläche ist, so sei hier angenommen,
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durch ein emailliertes Stahlblech gebildet, das beschriftbar ist. Die Zeichenflache 29 hat eine für das Zeichnen geeignete Beschaffenheit. An der Zeichenfläche ist eine insgesamt mit 31 bezeichnete Zeichenmaschine montiert. Bestandteil dieser Zeichenmaschine ist eine Führungsschiene 32, längs der ein horizontales Lineal 33 verschiebbar ist. Längs dem Lineal 33 ist ein Zeichenkopf 34 beweglich, an dem sich rechtwinklig zueinander stehende Lineale 34 und 35 befinden, die in bekannter Weise geschwenkt werden können.
An den vorderen Enden der Zeichenplatte 2 sind Füße 36 aus einem elastomeren Material befestigt. Diese Füße haben einen winkelförmigen Ausschnitt, in den die Ecke der Zeichenplatte paßt. Die Füße sind durch Einstecken eines Arretierungsstiftes 36a, der Bestandteil des Fußes ist, in ein Loch der Zeichenplatte befestigt. Die untere Abstützfläche 36b des Fußes steht zur Längsachse 36c des Fußes etwas schräg, nämlich um den Winkel, den die Zeichenplatte in der Zeichenstellung relativ zu der Arbeitsplatte 2 einnimmt.
Die bereits erwähnte Leuchte 19 hat einen Sockel 37, der an dem linken Pfosten 7a befestigt ist. Die Lampe ist von üblicher Konstruktion und hat ein Gestell mit Armen 38 und 39, die über ein Gelenkstück 40 miteinander verbunden sind. Jeder Arm besteht aus zwei parallelen Stangen. Am Ende des Armes 39 befindet sich ein Kopf 41, an dem ein Lampenschirm 42 drehbar befestigt ist. Die
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Lampe ist allseitig beweglich, d.h. der Lampenschirm 42 kann in jede beliebige Drehlage gedreht und auch sonst in jede beliebige Stellung gebracht werden, soweit dies die Länge der Arme 38, 39 zuläßt.
Der erfindungsgemäße Arbeitstisch wird wie folgt gebraucht.
Wenn auf der Arbeitsplatte 1 gearbeitet werden soll, befindet sich die Zeichenplatte 2 in der Lage, die in Fig. 1 dargestellt ist, d.h. in einer senkrechten Lage. In dieser Lage wird die Arbeitsplatte 2 durch die Raste 20 gehalten. Der Rasthebel 21 umgreift den Rastbolzen 25 derart, daß die Tafel nicht nach vorne kippen kann. Ein Abkippen nach hinten ist dadurch verhindert, daß der erwähnte Schlitz 28 kein Durchgangsschlitz ist, so daß der Rastbolzen am hinteren Ende dieses Schlitzes zur Anlage kommt. In dieser Stellung der Zeichenplatte 2 kann die Tafelfläche 30 vielfältig, genutzt werden, so z.B. als Schreibfläche und/oder als Fläche zum Anheften von Plänen oder dergleichen mittels Magneten. Je nach speziellen Bedürfnissen kann die Fläche 30 auch andersartig ausgebildet sein, z.B. als Korkfläche, auf der Papiere festgesteckt werden können oder als Proj ektionsflache.
Wenn nun Zeichenarbeiten ausgeführt werden sollen, wird im Bedarfsfalle zunächst die Leuchte 19 aus dem Bereich der Arbeitsplatte 1 herausgeschwenkt und danach die Zeichenplatte 2
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abgelassen. Hierzu ist lediglich ein Hochdrücken des Rasthebels erforderlich, wodurch der Rastbolzen 25 freigegeben wird und die Zeichenplatte abgelassen werden kann. Die Zeichenplatte wird so weit abgelassen, bis sich die Füße 36 auf der Arbeitsplatte 1 bzw. den Gestellteilen 2a, 2b aufgesetzt haben. In dieser Stellung hat die Zeichenplatte eine Schräglage, wie sie aus Fig. 2 zu ersehen ist. Die Abstützflache 36b der Stützfüße liegt dann flach auf dem Untergrund auf.
Zwischen der Zeichenplatte 2 und der Arbeitsplatte 1 verbleibt ein Freiraum 43. Dieser Freiraum läßt es zu, daß auf der Arbeitsplatte 1 auch verhältnismäßig dicke Gegenstände, z.B. Bücher, liegenbleiben können. Ein Abräumen der Arbeitsplatte ist also nicht erforderlich, wenn zu Zeichenarbeiten übergegangen werden soll.
Wenn die Zeichenarbeiten unterbrochen werden sollen, ist weder ein Abnehmen des Zeichenblattes noch ein Abnehmen der Zeichenmaschine 31 erforderlich. Man schwenkt die Zeichenplatte einfach wieder in ihre senkrechte Stellung nach Fig. 1. Fig. 2 zeigt, daß hierbei die Zeichenmaschine 31 an der Platte verbleibt. Das Einrasten geschieht selbsttätig, da der Rastbolzen 25 an der Schrägfläche 27 anstreift und dadurch den Rasthebel 21 nach oben drückt.
Die Leuchte 19 kann sowohl relativ zur Zeichenfläche 29 als auch relativ zur Arbeitsfläche 1, als auch relativ zur Tafelfläche 30 in die jeweils günstigste Lage verstellt
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werden.
Wenn kein Bedürfnis mehr an einem Zeichenplatz besteht, kann der Kombinationstisch mit sehr geringen Montagearbeiten in einen gewöhnlichen Arbeitstisch verwandelt werden. Hierzu brauchen lediglich vier Schrauben gelöst zu werden, nämlich die Schrauben 13 und 14. Danach lassen sich die Pfosten 7a, 7b und die Zeichenplatte 2 abnehmen.
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Claims (13)

Patentansprüche t
1.1 Arbeitstisch mit einer Arbeitsplatte und einer separaten Zeichenplatte, die von einer Ruhestellung in eine Arbeitsstellung bringbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Zeichenplatte (2) um eine horizontale Klappachse (16a) schwenkbar ist, die im Bereich oberhalb der Hinterkante der Arbeitsplatte (1) liegt und daß die Zeichenplatte (2) in einer etwa senkrechten Ruhestellung arretierbar ist, wobei die Zeichenfläche (29) in der Ruhestellung von der Arbeitsplatte (1) abgewendet ist.
2. Arbeitstisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Zeichenfläche (29) eine Zeichenmaschine (31) angeordnet ist.
3. Arbeitstisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die der Zeichenfläche (29) gegenüberliegende Fläche (30) der Zeichenplatte als nutzbare Tafelfläche, z.B. als Haftfläche und/oder Schreibfläche, und/oder Projektionsfläche ausgebildet ist.
4. Arbeitstisch nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Tafelfläche (30) aus einem Stahlblech besteht, das vorzugsweise emailliert ist.
5. Arbeitstisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsplatte (1) an einem Tischgestell (2a, 2b) gehalten ist, an dem die Halterung (7a, 7b) für die
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Zeichenplatte (2) lösbar befestigt ist.
6. Arbeitstisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine am Tisch befestigte allseitig verstellbare Leuchte (19).
7. Arbeitstisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstützung der Vorderkante der Zeichenplatte (2) in der Arbeitsstellung tiefer liegt als die Klappachse (16a), so daß die Zeichenfläche (29) von hinten oben nach vorne unten geneigt ist.
8. Arbeitstisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Vorderkante der Zeichenplatte (2), vorzugsweise an den vorderen Ecken, von der Tafelfläche (30) abragende Stützfüße (36) angeordnet sind, die vorzugsweise aus einem elastomeren Material, wie Gummi, bestehen.
9. Arbeitstisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zwei nach oben ragende Pfosten (7a, 7b), in deren unteren Bereichen die Zeichenplatte (2) gelenkig gelagert ist, vorzugsweise mit Gelenkbolzen (16), wobei im oberen Bereich mindestens eines Pfostens eine Raste (20) zum Festhalten der Zeichenplatte (2) in der Ruhestellung angeordnet ist.
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10. Arbeitstisch nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfosten (7a, 7b) wesentlich unterhalb der in Ruhestellung befindlichen Zeichenplatten-Oberkante enden, z.B. ab der Arbeitsplatte (1) gemessen, ein Drittel bis die Hälfte der Höhe der Zeichenplatten-Oberkante erreichen.
11. Arbeitstisch nach einem der Ansprüche 9, 10 und
nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfosten (7a, 7b) untere Eckstücke (8) aufweisen, die die hinteren Ecken des Tischgestells (2a, 2b) umgreifen und mit dem Tischgestell (2a, 2b) verschraubt sind, vorzugsweise mittels Senkschrauben (13), deren Kopf in die Eckstücke (8) eingelassen ist und die in ein Gewinde im Tischgestell (2a, 2b) eingeschraubt sind.
12. Arbeitstisch nach einem der Ansprüche 9, 10 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Tischgestell im Bereich seiner hinteren Ecken, vorzugsweise oberhalb der hinteren Tischbeine, mit Stopfen verschließbare obere öffnungen aufweist und daß die Pfosten mit ihren unteren Enden in diese Öffnungen eingesteckt und mittels von außen her eingeführter Querschrauben gesichert sind, wobei die Pfosten vorzugsweise Anschlagschultern aufweisen, die oben am Tischgestell anliegen.
13. Arbeitstisch nach einem der Ansprüche 9 bis 12 und nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchte (19) einen Befestigungssockel (37) aufweist, der an einem Pfosten (7a) drehbar gelagert ist, vorzugsweise am oberen Ende (17) eines Pfostens. - 16 -
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14, Arbeitstisch nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Raste (20) aus einem schwenkbar an einem Pfosten (7a) gelagerten Riegel (21) besteht, der eine Anlaufflache (27) für einen an einer Seitenkante der Zeichenplatte (2) angeordneten Rastbolzen (25a) hat, der beim Verbringen der Zeichenplatte (2) in die Ruhestellung an der Anlauffläche (27) anstreift, wodurch der Riegel (21) selbtätig angehoben wird und nach Erreichen der Ruhestellung durch sein Eigengewicht und/oder durch Federkraft in die Raststellung gelangt, in der der Riegel (21) den Rastbolzen (25) umgreift.
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DE19772735950 1977-08-10 1977-08-10 Arbeitstisch mit zeichenplatte Pending DE2735950A1 (de)

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