DE2735950A1 - Arbeitstisch mit zeichenplatte - Google Patents
Arbeitstisch mit zeichenplatteInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Arbeitstisch mit einer
Arbeitsplatte und einer separaten Zeichenplatte, die von einer Ruhestellung in eine Arbeitsstellung bringbar ist.
Kombinations-Arbeitstische, an denen sowohl allgemeine schriftliche
Arbeiten als auch Zeichenarbeiten ausgeführt werden können, sind in vielerlei Ausführungen bekannt. Bei einer
bekannten Art solcher Tische sind Zeichenfläche und Arbeitsfläche identisch, wobei es meist möglich ist, die Arbeitsfläche
für Zeichenarbeiten schräg zu stellen. Nachteilig ist hierbei, daß die Arbeitsfläche vollständig abgeräumt werden muß, bevor
Zeichenarbeiten gemacht werden können. Besonders bei voll belagerter Arbeitsfläche ist diese Umräumarbeit sehr lästig.
Umgekehrt kann beim Übergang von Zeichenarbeiten zu anderen Arbeiten die Zeichnung und eine eventuelle Zeichenmaschine
kaum an der Arbeitsfläche belassen werden. Ein kombiniertes Arbeiten, bei dem z.B. Berechnungen und Zeichenarbeiten
nebeneinander zu verrichten sind, lassen sich ebenfalls nur umständlich ausführen.
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Bekannt sind auch Kombinations-Arbeitstische, bei denen eine Platte umgewendet wird, wobei eine Seite als allgemeine
Arbeitsfläche und die andere als Zeichenfläche benutzt wird. Solche Tische lassen es zwar zu, die Zeichnung und eventuell
auch eine Zeichenmaschine, die so konstruiert ist, daß sie nicht nach unten abfallen kann, auf der Zeichenfläche zu
belassen, jedoch mit der Gefahr, daß das Zeichenblatt nach unten durchhängt und unabsichtlich zerrissen wird. Jedoch muß die
Arbeitsfläche abgeräumt werden, bevor die Platte in die Zeichenstellung gebracht werden kann. Umständlichkeiten
bei kombiniertem Arbeiten bleiben deshalb kaum erspart.
Schließlich igt auch ein Kombinations-Arbeitstisch bekannt,
bei dem separate Platten zum Zeichnen und für allgemeine Arbeiten vorgesehen sind. Der Tisch hat ein flaches Fach unterhalb
einer horizontalen Arbeitsplatte, in das die Zeichenplatte einschiebbar ist. In der Arbeitsstellung befindet sich die
Zeichenplatte vor der Arbeitsplatte. Diese Ausführung ist wegen der Notwendigkeit, ein .besonderes Fach vorzusehen, teuer.
Das Verbringen der Zeichenplatte von der Arbeitsstellung in die Ruhestellung und umgekehrt ist verhältnismäßig umständlich. Von
der Zeichenplatte kann nur eine Seite genutzt werden. Die Beinfreiheit unterhalb der Arbeitsplatte ist reduziert wegen
des Faches unterhalb der Tischplatte. Eventuelle Schreibtischunterbauten können nicht direkt an der Unterseite der Tischplatte befestigt werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Arbeitstisch mit zwei separaten Platten so auszubilden, daß die Zeichenplatte
bequem in die Arbeitsstellung und von der Arbeitsstellung in die Ruhestellung gebracht werden kann, wobei beide Seiten der
Zeichenplatte nutzbar sein sollen.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß
die Zeichenplatte um eine horizontale Klappachse schwenkbar ist, die im Bereich oberhalb der Hinterkante der Arbeitsplatte
liegt, und daß die -Zeichenplatte in einer etwa senkrechten
Ruhestellung arretierbar ist, wobei die Zeichenflache in der
Ruhestellung von der Arbeitsplatte abgewendet ist.
Bei einem so ausgebildeten Arbeitstisch wird die Zeichenplatte bei Nichtgebrauch senkrecht gestellt, wobei die Zeichnung
und eine Zeichenmaschine an der Ze ^ r^'-.tte verbleiben
können. Wenn gezeichnet werden soll, braucht die Arbeitsplatte nicht abgeräumt zu werden, da die Zeichenplatte einen gewissen
Höhenabstand von der Arbeitsplatte hat, so daß auch bei stark belagerter Arbeitsfläche, auf der z.B. auch dickere
Bücher liegen können, nicht erforderlich ist.
Das Verbringen der Zeichenplatte von einer Stellung in die andere Stellung ist mit einem einzigen Griff möglich. Der
erfindungsgemäße Arbeitstisch hat auch den Vorteil, daß bei Ruhestellung der Zeichenplatte deren Rückseite nutzbar ist,
z.B. als Tafel zum Anheften von Arbeitsmaterial.
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Vorteilhafterweise ist die Zeichenplatte mit einer Zeichenmaschine
ausgerüstet (Anspruch 2). Dies jedoch ist nicht zwingend, da auf der Zeichenfläche auch mit losen Zeichenutensilien
gearbeitet werden kann. Es ist aber ein besonderer Vorteil des erfindungsgemäßen Arbeitstisches, daß eine
Zeichenmaschina immer in ihrer montierten Stellung bleiben kann.
Spezialausbildungen der Rückseite der Zeichenplatte (die in der Ruhestellung sozusagen die Vorderseite bildet) gemäß
Anspruch 3 werden je nach den Bedürfnissen erfolgen. Besonders vorteilhaft ist eine beschriftbare Fläche aus emailliertem
Stahlblech. Die Fläche kann dann sowohl als Schreibtafel benutzt werden als auch als magnetische Unterlage zum Anheften
von Plänen und dergleichen mittels Magneten.
Die Ausführungsform nach Anspruch 5 hat den Vorteil, daß der
Kombinations-Arbeitstisch gemäß der Erfindung in einen gewöhnlichen Arbeitstisch*umgewandelt werden kann, wenn man
einen Kombinations-Arbeitstisch nicht mehr benötigt, jedoch einen gewöhnlichen Arbeitstisch noch gebrauchen kann.
Der feste Anbau einer Leuchte (Anspruch 6) gestattet eine gute Ausleuchtung sowohl der Zeichenfläche als auch der
Arbeitsplatte, als auch der Tafelfläche bei in Ruhestellung befindlicher Zeichenplatte.
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Im allgemeinen wird man eine Schrägstellung der Zeichenplatte
gemäß Anspruch 7 vorsehen. Unter die Erfindung fallen aber auch Ausführungsformen, bei denen die Zeichenplatte eine horizontale
Lage einnimmt.
Stützfüße gemäß Anspruch 8 haben den Vorteil, daß die Arbeitsplatte
durch die Auflage der Zeichenplatte nicht beschädigt wird und daß man einen hohen Freiraum zwischen Zeichenplatte
und Arbeitsplatte erhält.
Die Lagerung der Zeichenplatte kann verschieden ausgebildet sein. Besonders vorteilhaft ist eine Halterung mittels
Pfosten, wie sie in den Ansprüchen 9 bis 13 genauer definiert ist. Unter die Erfindung fallen aber auch Ausführungsformen, bei
denen die Zeichenplatte nur mittels eines Gelenkes gehalten ist, das aber dann arretierbar sein muß.
Eine vorteilhafte Ausbildung für eine Raste, mit der die Zeichenplatte in der Ruhestellung fixiert wird, ist im
Anspruch 14 angegeben. Eine solche Raste gestattet die Bedienung mit einer Hand, d.h. beim Verbringen von der
Arbeitsstellung in die Ruhestellung braucht die Zeichenplatte nur angehoben zu werden. Beim Ablassen kann man die Verriegelung
mit einer Hand lösen.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
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Fig. 1 eine Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Arbeitstisches, wobei sich die Zeichenplatte
in der Ruhestellung befindet,
Fig. 2 eine Seitenansicht entsprechend dem Pfeil II in Fig. 1, wobei jedoch die Zeichenplatte
in Arbeitsstellung gezeigt ist,
Fig. 3 eine Draufsicht entsprechend dem Pfeil III in Fig. 1, wobei die Zeichenplatte wiederum in
Arbeitsstellung gezeigt ist,
Fig. 4 in einem gegenüber den Fig. 1 bis 3 vergrößerten Maßstab eine Draufsicht auf eine Ecke der Zeichenplatte,
Fig. 5 eine Detail-Seitenansicht der Zeichenplatte entsprechend dem Pfeil V in Fig. 4,
Fig. 6 einen vergrößerten Ausschnitt aus Fig. 2 im Bereich des strichpunktierten Rahmens VI in Fig. 2,
Fig. 7 einen Schnitt nach Linie VII-VII in Fig. 6 und
Fig. 8 eine Draufsicht in Richtung des Pfeiles VIII in Fig. 6.
Der Arbeitstisch hat eine Arbeitsplatte 1 und eine Zeichenplatte 2. Die Arbeitsplatte 1 verläuft horizontal und wird von
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zwei ü-förmigen Gestellteilen 2a und 2b getragen. Zur
Erzielung einer Verwindungssteifigkeit ist noch ein Rückwandteil 3 vorhanden. Unterhalb der Arbeitsplatte 1 ist ein Korpus 4
mit Schubladen 5 und 6 angeordnet.
Zur Halterung der Zeichenplatte 2 dienen Pfosten 7a und 7b, die lösbar an den Tischgestellteilen 2a und 2b befestigt sind. Die
Beschaffenheit dieser Pfosten soll anschließend anhand der Fig.
6 bis 8 betrachtet werden.
Die Pfosten sind vorzugsweise als Gußteile ausgebildet und haben ein unteres Eckstück 8, von dem sich der eigentliche
Pfostenteil 9 erhebt. Das Eckstück 8 ist, wie Fig. 6 zeigt, winkelförmig ausgebildet. Die WinkeIschenkel 8a und 8b sind
gleichlang und haben wie man aus dem Schnitt nach Fig.7 ersehen kann, ihrerseits einen WAiuwJ-i-Oi-.-'gen Querschnitt.
Der Schenkel 8b des Winkelstückes hat einen horizontalen Schenkel 10 und einen vertikalen Schenkel 11. Der horizontale
Schenkel 10 liegt auf dem oberen Querrohr 12 des Tischgestells 2a auf, während der senkrechte Schenkel 11 mittels einer
Schraube befestigt ist, die den Schenkel 11 durchgreift und in
diesem versenkt ist und in ein in die Wand des Rohres 12 eingeschnittenes Gewinde eingeschraubt ist. Der Schenkel 8a des
Eckstückes 8 ist mit einer Schraube 14 auf gleiche Art und Weise am Beinteil 15 des Tischgestelles 2 angeschraubt.
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Im unteren Ende des Pfostenteiles 9 befindet sich ein Gelenkzapfen
16, der in die Zeichenplatte 2 eingreift und um den die Zeichenplatte drehbar ist. Die geometrische Achse des
Zapfens 16 ist mit 16a bezeichnet. Um diese geometrische Achse, die horizontal verläuft, ist die Zeichenplatte schwenkbar.
Der Pfostenteil 9 hat einen Kopf 17, in dem sich ein Durchgangsloah 18 befindet, an dem der Sockel einer insgesamt
mit 19 bezeichneten Leuchte befestigbar ist, z.B. durch Einstecken. Die Leuchte ist in den Fig. 6 bis 8 weggenommen.
Im Kopfteil 17 befindet sich außerdem die nachfolgend beschriebene,
insgesamt mit 20 bezeichnete Raste. Die Raste 20 hat einen schmalen Rasthebel 21, der in einem Schlitz 22
des Kopfes 17 beweglich ist. Der Rasthebel 21 ist mittels eines Bolzeng 23 im Pfosten gelagert. Die Form des Hebels ist
aus Fig. 6 zu erkennen. Der Hebel hat einen kreisbogenförmigen Ausschnitt 24, mit dem er einen an der Zeichenplatte 2 befindlichen
Rastbolzen 25 teilweise umgreifen kann. Am vorderen
Ende des Rasthebels 21 befindet sich eine Kunststoffkappe 26, die eine schräge Anlauffläche 27 aufweist.
Im Pfosten befindet sich ferner ein Ausschnitt 28, in den der Rastbolzen 25 hineinbewegt werden kann.
Die Zeichenplatte 2 hat eine Zeichenfläche 29 und eine Tafelfläche 30. Die Tafelfläche ist, so sei hier angenommen,
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durch ein emailliertes Stahlblech gebildet, das beschriftbar ist. Die Zeichenflache 29 hat eine für das Zeichnen geeignete
Beschaffenheit. An der Zeichenfläche ist eine insgesamt mit 31 bezeichnete Zeichenmaschine montiert. Bestandteil dieser
Zeichenmaschine ist eine Führungsschiene 32, längs der ein horizontales Lineal 33 verschiebbar ist. Längs dem Lineal 33
ist ein Zeichenkopf 34 beweglich, an dem sich rechtwinklig zueinander stehende Lineale 34 und 35 befinden, die in bekannter
Weise geschwenkt werden können.
An den vorderen Enden der Zeichenplatte 2 sind Füße 36 aus einem elastomeren Material befestigt. Diese Füße haben einen
winkelförmigen Ausschnitt, in den die Ecke der Zeichenplatte paßt. Die Füße sind durch Einstecken eines Arretierungsstiftes 36a,
der Bestandteil des Fußes ist, in ein Loch der Zeichenplatte befestigt. Die untere Abstützfläche 36b des Fußes steht
zur Längsachse 36c des Fußes etwas schräg, nämlich um den Winkel, den die Zeichenplatte in der Zeichenstellung relativ
zu der Arbeitsplatte 2 einnimmt.
Die bereits erwähnte Leuchte 19 hat einen Sockel 37, der an dem linken Pfosten 7a befestigt ist. Die Lampe ist von üblicher
Konstruktion und hat ein Gestell mit Armen 38 und 39, die über ein Gelenkstück 40 miteinander verbunden sind. Jeder Arm besteht
aus zwei parallelen Stangen. Am Ende des Armes 39 befindet sich ein Kopf 41, an dem ein Lampenschirm 42 drehbar befestigt ist. Die
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Lampe ist allseitig beweglich, d.h. der Lampenschirm 42 kann in jede beliebige Drehlage gedreht und auch sonst in jede beliebige
Stellung gebracht werden, soweit dies die Länge der Arme 38, 39 zuläßt.
Der erfindungsgemäße Arbeitstisch wird wie folgt gebraucht.
Wenn auf der Arbeitsplatte 1 gearbeitet werden soll, befindet sich die Zeichenplatte 2 in der Lage, die in Fig. 1 dargestellt
ist, d.h. in einer senkrechten Lage. In dieser Lage wird die Arbeitsplatte 2 durch die Raste 20 gehalten. Der Rasthebel 21
umgreift den Rastbolzen 25 derart, daß die Tafel nicht nach vorne kippen kann. Ein Abkippen nach hinten ist dadurch
verhindert, daß der erwähnte Schlitz 28 kein Durchgangsschlitz ist, so daß der Rastbolzen am hinteren Ende dieses Schlitzes
zur Anlage kommt. In dieser Stellung der Zeichenplatte 2 kann die Tafelfläche 30 vielfältig, genutzt werden, so z.B.
als Schreibfläche und/oder als Fläche zum Anheften von Plänen oder dergleichen mittels Magneten. Je nach speziellen Bedürfnissen
kann die Fläche 30 auch andersartig ausgebildet sein, z.B. als Korkfläche, auf der Papiere festgesteckt werden können oder als
Proj ektionsflache.
Wenn nun Zeichenarbeiten ausgeführt werden sollen, wird im Bedarfsfalle zunächst die Leuchte 19 aus dem Bereich der
Arbeitsplatte 1 herausgeschwenkt und danach die Zeichenplatte 2
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abgelassen. Hierzu ist lediglich ein Hochdrücken des Rasthebels erforderlich, wodurch der Rastbolzen 25 freigegeben wird und die
Zeichenplatte abgelassen werden kann. Die Zeichenplatte wird so weit abgelassen, bis sich die Füße 36 auf der Arbeitsplatte 1
bzw. den Gestellteilen 2a, 2b aufgesetzt haben. In dieser Stellung hat die Zeichenplatte eine Schräglage, wie sie aus Fig. 2 zu
ersehen ist. Die Abstützflache 36b der Stützfüße liegt dann
flach auf dem Untergrund auf.
Zwischen der Zeichenplatte 2 und der Arbeitsplatte 1 verbleibt ein Freiraum 43. Dieser Freiraum läßt es zu, daß auf der
Arbeitsplatte 1 auch verhältnismäßig dicke Gegenstände, z.B. Bücher, liegenbleiben können. Ein Abräumen der Arbeitsplatte ist
also nicht erforderlich, wenn zu Zeichenarbeiten übergegangen werden soll.
Wenn die Zeichenarbeiten unterbrochen werden sollen, ist weder ein Abnehmen des Zeichenblattes noch ein Abnehmen der Zeichenmaschine
31 erforderlich. Man schwenkt die Zeichenplatte einfach wieder in ihre senkrechte Stellung nach Fig. 1. Fig. 2 zeigt,
daß hierbei die Zeichenmaschine 31 an der Platte verbleibt. Das Einrasten geschieht selbsttätig, da der Rastbolzen 25
an der Schrägfläche 27 anstreift und dadurch den Rasthebel 21 nach oben drückt.
Die Leuchte 19 kann sowohl relativ zur Zeichenfläche 29
als auch relativ zur Arbeitsfläche 1, als auch relativ zur
Tafelfläche 30 in die jeweils günstigste Lage verstellt
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werden.
Wenn kein Bedürfnis mehr an einem Zeichenplatz besteht, kann
der Kombinationstisch mit sehr geringen Montagearbeiten in einen gewöhnlichen Arbeitstisch verwandelt werden. Hierzu
brauchen lediglich vier Schrauben gelöst zu werden, nämlich die Schrauben 13 und 14. Danach lassen sich die Pfosten 7a, 7b
und die Zeichenplatte 2 abnehmen.
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Claims (13)
1.1 Arbeitstisch mit einer Arbeitsplatte und einer separaten
Zeichenplatte, die von einer Ruhestellung in eine Arbeitsstellung bringbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Zeichenplatte
(2) um eine horizontale Klappachse (16a) schwenkbar ist, die im
Bereich oberhalb der Hinterkante der Arbeitsplatte (1) liegt und daß die Zeichenplatte (2) in einer etwa senkrechten Ruhestellung
arretierbar ist, wobei die Zeichenfläche (29) in der Ruhestellung von der Arbeitsplatte (1) abgewendet ist.
2. Arbeitstisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
an der Zeichenfläche (29) eine Zeichenmaschine (31) angeordnet ist.
3. Arbeitstisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die der Zeichenfläche (29) gegenüberliegende
Fläche (30) der Zeichenplatte als nutzbare Tafelfläche, z.B. als Haftfläche und/oder Schreibfläche, und/oder Projektionsfläche
ausgebildet ist.
4. Arbeitstisch nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Tafelfläche (30) aus einem Stahlblech besteht, das vorzugsweise
emailliert ist.
5. Arbeitstisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsplatte (1) an einem Tischgestell
(2a, 2b) gehalten ist, an dem die Halterung (7a, 7b) für die
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ORIGINAL INSPECTED
Zeichenplatte (2) lösbar befestigt ist.
6. Arbeitstisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine am Tisch befestigte allseitig verstellbare
Leuchte (19).
7. Arbeitstisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstützung der Vorderkante
der Zeichenplatte (2) in der Arbeitsstellung tiefer liegt als die Klappachse (16a), so daß die Zeichenfläche (29) von hinten oben
nach vorne unten geneigt ist.
8. Arbeitstisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Vorderkante der Zeichenplatte
(2), vorzugsweise an den vorderen Ecken, von der Tafelfläche (30) abragende Stützfüße (36) angeordnet sind, die vorzugsweise
aus einem elastomeren Material, wie Gummi, bestehen.
9. Arbeitstisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet
durch zwei nach oben ragende Pfosten (7a, 7b), in deren unteren Bereichen die Zeichenplatte (2) gelenkig gelagert
ist, vorzugsweise mit Gelenkbolzen (16), wobei im oberen Bereich mindestens eines Pfostens eine Raste (20) zum Festhalten
der Zeichenplatte (2) in der Ruhestellung angeordnet ist.
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- rs -
10. Arbeitstisch nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Pfosten (7a, 7b) wesentlich unterhalb der in Ruhestellung befindlichen Zeichenplatten-Oberkante enden, z.B. ab der
Arbeitsplatte (1) gemessen, ein Drittel bis die Hälfte der Höhe der Zeichenplatten-Oberkante erreichen.
11. Arbeitstisch nach einem der Ansprüche 9, 10 und
nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfosten (7a, 7b) untere Eckstücke (8) aufweisen, die die hinteren Ecken
des Tischgestells (2a, 2b) umgreifen und mit dem Tischgestell (2a, 2b) verschraubt sind, vorzugsweise mittels Senkschrauben
(13), deren Kopf in die Eckstücke (8) eingelassen ist und die in ein Gewinde im Tischgestell (2a, 2b) eingeschraubt
sind.
12. Arbeitstisch nach einem der Ansprüche 9, 10 und 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das Tischgestell im Bereich seiner hinteren Ecken, vorzugsweise oberhalb der hinteren
Tischbeine, mit Stopfen verschließbare obere öffnungen aufweist und daß die Pfosten mit ihren unteren Enden in
diese Öffnungen eingesteckt und mittels von außen her eingeführter Querschrauben gesichert sind, wobei die Pfosten
vorzugsweise Anschlagschultern aufweisen, die oben am Tischgestell anliegen.
13. Arbeitstisch nach einem der Ansprüche 9 bis 12 und nach
Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchte (19) einen
Befestigungssockel (37) aufweist, der an einem Pfosten (7a) drehbar gelagert ist, vorzugsweise am oberen Ende (17) eines
Pfostens. - 16 -
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- re -
14, Arbeitstisch nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Raste (20) aus einem schwenkbar an einem Pfosten (7a) gelagerten Riegel (21) besteht, der eine Anlaufflache
(27) für einen an einer Seitenkante der Zeichenplatte (2) angeordneten Rastbolzen (25a) hat, der beim Verbringen der
Zeichenplatte (2) in die Ruhestellung an der Anlauffläche (27) anstreift, wodurch der Riegel (21) selbtätig angehoben
wird und nach Erreichen der Ruhestellung durch sein Eigengewicht und/oder durch Federkraft in die Raststellung
gelangt, in der der Riegel (21) den Rastbolzen (25) umgreift.
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Cited By (1)
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|---|---|---|---|---|
| CN115120036A (zh) * | 2022-07-11 | 2022-09-30 | 罗春 | 一种基于在线协同管理的装配式建筑设计平台 |
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1978
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