DE2732620A1 - Verfahren und vorrichtung zum schleifen, fraesen und polieren von werkstuecken, wie granit, marmor, baustoffe oder aehnlich sproede materialien - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum schleifen, fraesen und polieren von werkstuecken, wie granit, marmor, baustoffe oder aehnlich sproede materialienInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Schleifen, Fräsen und Polieren von Werkstücken wie Granit, Marmor, Baustoffe oder ähnlich spröde
Materialien. Durch das französische Patent 1 432 740 ist bereits eine Vorrichtung zum Schleifen oder Polieren
von Steinen und ähnlichen Materialien mit einem Werkzeugkopf, der in einem Wagen sitzt, welcher auf einer verschiebbaren
Brücke läuft, die über den für die zu bearbeitenden Werkstücke vorgesehen en Platz hinwegrückt. Eine Stütze
der Brücke läuft auf einer seitlich erhöhten Führungsschiene, die längs dieses Platzes verläuft, während
sich die andrere Stütze auf eine Rollbahn abstützt, die mit dem Boden vergleicht und die parallel zur genanntenFührungsschiene
verläuft. Derartige Vorrichtungen sind mit Motoren und automatischen Steuervorrichtungen
versehen, die es ermöglichen, den Werkzeugkopf in aufeinanderfolgenden Längs- und Querbahnen über die zu bearbeitende
Fläche zu bewegen, in dem die Bewegungen des Wagens einerseits und die Bewegungen der Brücke andererseits
aufeinander abgestimmt werden.
Beim Arbeiten mit einer solchen Anordnung wird das Werkzeug auf die zu bearbeitende Fläche aufgesetzt und abwechselnd
in zueinander parallelen gegenläufigen Bahnen zwischen den gegenüberliegenden Kanten des Werkstückes
hin- und hergeführt. Dabei verschiebt man den Werkzeugkopf zwischen zwei aufeinanderfolgenden Bahnen in einer
quer hierzu verlaufenden Richtung, wobei allmählich die gesamte Fläche bearbeitet wird. Die Abstände zwischen
den aufeinanderfolgenden parallelen Bahnen sind dabei praktisch gleich. Der Werkzeugkopf bewegt sich am Anfang
und am Ende des gesamten Arbeitsvorganges, d.h. an den gegenüberliegenden Kanten des Werkstückes in dieselbe
Richtung, was zur Folge hat, daß die Kanten beschädigt werdeb zbd due Qualität der Arbeit beeinträchtigt wird.
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Außerdem hinterläßt der Werkzeugkopf, wenn er sich über die gleichen Stellen der zu bearbeitenden Fläche hinwegbewegt,
schädliche Schleifspuren. Außerdem ließ sichfeststellen,
daß kleine Restflächen, Winkel oder Streifen der zu bearbeitenden Fläche nicht genügend dem Werkzeug
ausgesetzt waren, was die Politur des Werkstückes in gleicher Weise nachträglich beeinträchtigt.
Aufgabe der Erfindung es es daher, die vorgenannten Nachteile des geschilderten Verfahrens und der Vorrichtung
beim Fräsen, Schleifen oder Polieren von Materialien, wie Granit, Marmor oder Baustoffen, zu vermeiden, ohne
daß auf der polierten Fläche stumpfe Streifen oder Spuren des Polierkopfes verbleiben.
Dies wird dadurch erreicht, daß beim Schleifen, Fräsen und Polieren von Werkstücken, wie Granit, Marmor, Baustoffe
oder ähnlichen spröden Materialien, wobei die zu bearbeitende Oberfläche von einem oder mehreren rotierenden
Werkzeugen, die sich in parallelen, gegenläufigen, sich zwischen den gegenüberliegenden Werkstückkanten
erstreckenden Bahnen bewegen, überstrichen und das Werkzeug an den Enden der Bewegungsbahnen quer zu diesen bewegt
wird, erfindungsgemäß die Vorschubrichtung des Werkzeuges und dessen Drehrichtung so gewählt werden, daß bei der
Werkzeugbewegung entlang der Außenkanten des Werkstückes der Materialabtrag immer zum Innern der zu bearbeitenden
Fläche hin erfolgt. Bei gleichbleibender Drehrichtung des Werkzeuges wird jeweils eine durch zwei teilbare Anzahl
der von diesem gegenläufig zu durchlaufenden Bewegungsbahnen
für eine Arbeisphase benutzt.
Vorzugsweise ist die Richtung der Werkzeugbewegung entlang der zweiten Werkstückkante gegenläufig zur Werkzeugbewegung
entlang er ersten Werkstückkante, wobei die Drehrichtung des Werkzeuges den Materialabtrag nach innen
fördernd gewählt ist.
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Zweckmäßig ist der Abstand der letzten beiden Bewegungsbahnen des Werkzeugkopfes kleiner oder gleich dem Abstand
der vorangegangenen Bewegungsbahnen, die vorzugsweise gleichen Abstand voneinander haben.
Wenn die zu bearbeitende Fläche einen etwa rechteckigen oder quadratischen Umriß hat, wird erfindungsgemäß der
Werkzeugkopf in einer ersten Arbeitsphase in zueinander parallelen gegenläufigen Bahnen zwischen den gegenüberliegenden
Werkstückkanten hin- und her und anschließend in einer zweiten Arbeitsphase quer zur Richtung der Bewegungsbahnen
der ersten Arbeitsphase in gleicher Weise bewegt. An die zweite Arbeitsphase kann sich eine dritte
anschließen, wobei die Bewegungsrichtung der einzelnen Bahnen derjenigen der ersten Arbeitsphase entgegengerichtet
sind. Schließlich kann auf die dritte Arbeitsphase eine vierte folgen, wobei die Bewegungsrichtung der in dieser
Phase auszuführenden Bahnen derjenigen der zweiten Arbeitsphase entgegengerichtet ist und damit der Werkzeugkopf
an seinen Ausgangspunkt weder zurückgeführt wird und für die Durchführung einer beliebigen Anzahl weiterer Arbeitszyklen
am gleichen Werkstück bereit ist.
Die Vorrichtung zur Durchführung des eben beschriebenen Verfahrens benutzt einen, mit rotierenden Werkzeugen ausgestatteten
Werkzeugkopf, der in einem Wagen sitzt, welcher auf einer beweglichen Brücke läuft, die über den für die
zu bearbeitenden Werkstücke vorgesehenen Platz hinwegreicht und kennzeichnet sich durch einen, den Werkzeugkopf
in zueinander parallelen gegenläufigen Bahnen über die zu bearbeitende Fläche hinwegführenden Antrieb für die
Hin- und Herbewegung des den Werkzeugkopf tragenden Wagens auf der Brücke und zum Verschieben der Brücke auf den
Schienen in vorherbestimmten, den Werkstückabmessungen entsprechenden Bahnen.
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Weitere Einzelheiten der der erfindungsgemäßen Anordnung
sind in der nun folgenden Beschreibung anhand von Zeichnungen erläutert, ohne daß die Erfindung auf die gezeigten
Beispiele beschränkt sein soll. Es zeigen:
Fig. 1 ein erläuterndes Schema der Aufeinanderfolge der Bewegungen des Werkzeugkopfes
zwischen den durch die Werkstückabmessungen gegebenen Grenzen in einem ersten
Abschnitt des erfindungsgemäßen Arbeitsverfahrens;
Fig. 2 ein ähnliches Schema wie Fig. 1, welches
bei einem zweiten Abschnitt des Verfahrens die Bewegungen des Werkstückkopfes orthogonal
zu den in Fig. 1 gezeigten Bewegungsbahnen wiedergibt;
Fig. 3 ähnliche Schemadarstellungen wie in und 4 Fig. 1 und 2, wobei abgewandelte Bewegungsbahnen durchlaufen werden;
Fig. 5 ein weiteres Schema der Werkzeugkopfbewegung,
wobei eine Bewegung ausgeführt wird, die sich aus den Fig. 1 bis 4 ergibt;
Fig. 6 eine Seitenansicht der gesaraten Vorrichtung,
teilweise im Vertikalschnitt, wobei der Werkzeugkopf die in den vorangegangenen Fig. gekennzeichneten Bewegungsbahnen ausführt und
Fig. 7 eine Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß Fig. 6.
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Das erfindungsgemäße Verfahren des Polierens und Schleifens
von Steinen oder ähnlichen Materialien ist in den Fig. 1 bis schematisch wiedergegeben und zwar wie folgt:
Das zu polierende oder zu schleifende Werkstück 1 hat eine rechteckige oder quadratische Kontur, wobei seine Oberfläche
mittels des Polier- oder Schleifwerkzeuges (2) (Fig. 5) oder mittels irgendeines anderen Werkzeuges bearbeitet
werden, wie beispielsweise eine Schleifscheibe, die eine Diamantscheibe, ein Fräser oder ähnliches. Bei dem gezeigten
Ausführungsbeispiel sitzen in dem Werkzeugkopf 2 vier rotierende Werkzeuge 3 (Fig. 5). Diese Werkzeuge 3 werden in
eine Drehbewegung gebracht und auf die Oberfläche des Steins aufgesetzt, worauf der Werkzeugkopf in den in
Fig. 1 angedeuteten Bewegungsbahnen 5 bis 10 hin- und hergeführt wird und zwar zwischen den Begrenzungen 11 und 12.
Die Bewegungsbahnen laufen dabei parallel zu den äußeren Begrenzungen 11 und 12, wobei jeweils am Ende einer solchen
Bewegungsbahn der Werkzeugkopf 2 um das Maß χ weiterrückt, so, daß beispielsweise die zueinander parallelen Bahnen
und 6, die mit einander entgegengerichteten Pfeilen bezeichnet sind, im wesentlichen ein Rechteck umschließen.
Erfindungsgemäß verläuft die Bewegung des Werkzeugkopfes
auf der letzten Bahn 10 in entgegengesetzter Richtung zu derjenigen der ersten Bahn 5, und zwar unabhängig davon,
wie groß die Entfernung χ bzw. y der einzelnen Bahnen voneinander ist.
Bei dem in Fig. 1 schematisch angegebenen Ausführungsbeispiels sind über die Oberfläche des zu bearbeitenden
Werkstückes 6 zueinander parallele,aber immer im entgegengesetzten
Sinn veraufende Bewegungsbahnen für den Werkzeugkopf vorgesehen. Die Anzahl der Bahnen hängt selbstverständlich
von den Abmessungen des zu bearbeitenden
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Werkstückes ab. Dasselbe gilt auch für die Abstände χ und y sowie für die Abstände x1 und z, wobei die Abstände
y oder ζ gleich oder kleiner sein können als χ und x1. Die Bewegungsrichtung des Werkzeugkopfes 2
in der in Fig. 1 eingezeichneten Bahn 5 ist in Fig. 5 durch einen Pfeil F symbolisiert. Dabei rotiert der
Werkzeugkopf 2 in der Drehrichtung R, d.h. in diesem Falle im Uhrzeigersinn, so daß auch jedes Werkzeug eine
Planetenbewegung im gleichen Sinne durchführt, wobei der äußere Rand 11 des Werkstückes überstrichen wird.
Die Anordnung ist so getroffen, daß in einer ersten Arbeitsphase gemäß Fig. 1 der Werkzeugkopf die zueinander
parallelen Bahnen 5, 6, 7, 8, 9 und 10 jeweils in entgegengesetzter Richtung durchläuft. Er kommt schließlich
im Bereich der Werkstückkante 12 an dem Endpunkt an. Es beginnt dann eine zweite Arbeitsphase, wobei die
Bewegungsbahnen 16 bis 23 gemäß Fig. 2 vom Werkzeugkopf durchlaufen werden und zwarparallel zu den Außenkanten
14 und 15 des Werkstückes 1. In Fig. 5 ist dieser Bewegungsverlauf durch den Pfeil I symbolisiert. Dieser verläuft
senkrecht zu dem Pfeil F.
Wie in der vorausgegangenen Arbeitsphase ist der Abstand ζ zwischen den beiden letzten Arbeitsbahnen 22 und 23
wiederum gleich oder kleiner als der Bahnabstand x1 der
übrigen Bahnen .
Der Schleif- oder Poliervorgang wird weiterhin vervollkommnet durch Ausführung einer dritten Arbeitsphase gemäß
Fig. 3. Diese ist durch den Pfeil H in Fig. 5 symbolisiert. Schließlich folgt aber noch eine vierte Arbeitsphase, entsprechend
der Fig. 4, die durch den Pfeil G in Fig. 5 angedeutet ist. Die beiden letzten Arbeitsphasen gemäß Fig.
3 und 4 sind analog den beiden Arbeitsphasen gemäß Fig. 1 und 2, allerdings mit dem Unterschied, daß die durch die Pfeile
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G und H gekennzeichneten Bewegungsrichtungen denen, die durch die Pfeile F und I gekennzeichnet sind, entgegengerichtet
sind. Schließlich liegen die Arbeitsphasen gemäß Fig. 3 und 4 im Gegensatz zu Fig. 1 und 2 so, daß in der dritten
Arbeitsphase der Abstand y der beiden Bewegungsbahnen dem Werkstückrand 11 zugekehrt ist (bei Fig. 1 dem Werkstückrand
12) und daß bei der Arbeitsphase gemäß Fig. 4 der Abstand ζ zwischen zwei Bewegungsbahnen nicht wie bei
Fig. 2 dem Rand 15, sondern dem Rand 14 auf der entgegengesetzten Seite des Werkstückes zugekehrt ist.
Die Bewegungsrichtung in der jeweils letzten Bewegungsbahn des Kopfes 2 am Ende der vier Arbeitsphasen, wie sie
in den Fig. 1 bis 4 dargestellt sind, ist jeweils entgegengesetzt zur Bewegungsrichtung der ersten Arbeitsbahn in jeder Arbeitsphase, so daß bei der Drehrichtung R
des Werkzeugkopfes 2 jede der Außenkanten 11, 12, 14 und
15 des Werkstückes nach innen von den rotierenden Werkzeugen
3 überstrichen wird, so daß keine der Kanten ausbrechen kann. Mit an deren Worten heißt dies, daß die
Werkzeuge jeweils das abgetragene Material des Werkstückes zur Mitte desselben fördern.
Hieraus ergibt sich, daß das erfindungsgemäße Verfahren
einen wesentlichen Vorteil gegenüber den bisher bekannten Arbeitsverfahren darstellt, bei denen notwendigerweise
die Qualität des Poliervorganges darunter litt, daß der Abtrag nach außenhin über die Kante hinweg erfolgte.
Die Vorrichtung zur Durchführung des soeben beschriebenen Verfahrens ist in den Fig. 6 und 7 wiedergegeben.
Die Vorrichtung entspricht im wesentlichen dem Aufbau und der Anordnung nach dem französischen Patent 1 432
und braucht im vorliegenden Falle nicht im einzelnen beschrieben zu werden.
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Sie besteht im wesentlichen aus einem Werkzeugkopf 2,
welcher mit vier rotierenden Schleif-,Fräs- oder Polierwerkzeugen
3 ausgestattet ist und in einem Wagen 24 angeordnet ist. Dieser führt sich auf einer beweglichen
Brücke 25, welche einen Arbeitsplatz 26 überbrückt, der den verschiedenen Werkstücken, beispielsweise den Steinen
27 bis 31, vorbehalten ist, die zu schleifen bzw. zu polieren sind. Beispielsweise kann es sich um Grabsteine
handeln. Die Brücke 25 sitzt auf zwei zueinander parallelen Führungsschienen 32 und 33, wobei die Schiene 32 auf einer
sich in Längsrichtung sich erstreckenden Mauer angeordnet ist, während die Schiene 33 mit dem Boden vergleicht, auf
der der Mauer 34 gegenüberliegenden Seite ist die Brücke 25 mit einem Bein 35 versehen, welches sich mittels einer
Laufrolle 33 auf der dort liegenden Schiene führt.
Diese Anordnung erlaubt ein leichtes Zubringen der Steine an ihren jeweiligen Platz 26, der seitlich der Brücke 25
und der Brückenfüße zugängig ist.
Der Wagen 24 nimmt einen Drehantrieb für die Werkzeuge bzw. den Werkzeugkopf auf, sowie Organe zum Absenken oder
Anheben des Werkzeugkopfes entsprechend der zu bearbeitenden Werkstückhöhe. Die genannten Organe werden über Kabel
36 von einem Ausleger 37 aus mit Strom bzw. Antriebsenergie versorgt. Die Werkzeuge 3 sind beispielsweise
Schleifscheiben.
Die Längsverschiebungen der Brücke 25 auf den Schienen 32 und 33 wird durch ein Ritzel38 bewirkt, welches in eine
längsverlaufende Zahnstange 39 eingreift, die an der Schiene 32 befestigt ist. Das Ritzel sitzt auf einer Achse eines
Motors,vorzugsweise eines Hydraulikmotors 6.
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Die Querverschiebungen des Wagens 24 auf dem Brückenquerträger 41,42 wird durch einen Motor 43 bewirkt, der mit
dem Wagen 24 über eine Transmission 50 verbunden ist. Die genannte Transmission kann beispielsweise ein Kettentrieb
sein.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfaßt weiterhin Mittel
zum Ingangsetzen des Polierkopfes oder Schleifkopfes 2 in der jeweils gewünschten Querrichtung unterhalb der Brücke
und Mittel zum Vor- und Rückwärtsfahren der Brücke selbst in vorherbestimmten Weglängen und in Übereinstimmung bzw.
Anpassung an die Querbewegungen des Werkzeugkopfes 2 auf der Brücke.
Bei der in Fig. 6 dargestellten Ausführungsform der Vorrichtung sind einstellbare Anschläge 44,45,46,47,48,49 und
51 vorgesehen, die über die Länge des Brückenträgers 42 verteilt angeordnet sind. Außerdem sind die Anschläge 44
bis 49 in der Höhe gestaffelt, wohingegen der Anschlag 51 auf der Außenseite der Brücke bzw. des Brückenfußes 35
vorgesehen ist.
Die Abstände zwischen dem Anschlag 51 und jedem der übrigen Anschläge 44 bis 49 entsprechen der Länge der zu bearbeitenden
Werkstücke 37 bis 31, die auf einem Träger 52 aufgesetzt sind, wobei die Begrenzungskanten der Werkstücke
auf der einen Seite miteinander fluchten. Die fluchtenden Endflächen der Werkstücke entsprechen in ihrer
Lage dem Anschlag 51.
Bei einer anderen Ausführungsform der Anordnung können auch mehrere Anschläge 51 vorgesehen werden, die mit
den Anschlägen 44 bis 49 zusammenarbeiten, was ein Ausfluchten bzw. Ausrichten der einzelnen Steine erübrigt.
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Bei einer weiteren Ausführungsform kann der Anschlag 51 auch am anderen Ende des Brückenlängsträgers 42 vorgesehen
sein und die Anschläge 44 bis 49 müssen dann ebenfalls auf die andere Seite gebracht werden.
Für die Brückenbewegung ist eine Reihe von Anschlägen 53 vorgesehen, die über die Länge der Schiene 32 bzw.
verteilt sind bzw. über die Länge des Arbeitsplatzes Die Anschläge 53 werden nach dem Einbringen der Werkstücke
in die richtige Stellung gebracht. Die Einstellung der Anschläge 53 entspricht dem Abstand e1 der einzelnen
Werkstücke 27 bis 31, wie es aus Fig. 7 erkennbar ist.
Der Anschlag 51 sitzt auf einem mit einer Gradeinteilung versehenen Lineal derart, daß es ausreicht, nur die Anschläge
für die Querbewegung 44 bis 49 auf die Abmessungen der Werkstücke 27 bis 31 einzustellen. Das Lineal ist
auf dem Brückenlängsträger 42 verschiebbar angeordnet, was eine Einstellung des Anschlages 51 ermöglicht.
Während des Schleif- oder Poliervorganges läßt sich die Querbewegung des Wagens 24 vermittels der Anschläge 54
verändern, die gemeinsam mit den Anschlägen 44 bis 49 die Länge der Querbewegung bestimmten. Um das erfindungsgemäße
Verfahren zur Anwendung zu bringen, nimmt man vermittels eines Schaltpultes 55 eine bestimmte Anzahl von
Voreinstellungen vor. Wie beispielsweise die Vorwahl der Anzahl der Werkstücke, die Anzahl und die Art der speziellen
Arbeitsvorgänge, den Anpreßdruck der Werkzeuge 3, die Drehgeschwindigkeit der Werkzeuge und die Einstellung der
Abstände χ und x1 zwischen zwei gegenläufigen Bewegungsbahnen, so, wie es in den Fig. 1 bis 4 dargestellt ist.
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Alle Arbeitsgänge beim Schleifen und Polieren werden automatisch ausgeführt. Dies geschieht mittels der
die Querbewegung bestimmenden Anschläge 51 und 44 bis 49 einerseits und der die Längsbewegung bestimmenden Anschläge
53, so daß die Verschiebungen des Werkzeugkopfes entsprechend den Abmessungen eines jeden Werkstückes
erfolgen. Am Ende der Arbeit wird der Werkzeugkopf 2 angehoben, worauf sich die Maschine über den Steinen verschiebt
und selbsttätig in den Bereich des folgenden Steines gelangt. Dementsprechend senkt sich der Werkzeugkopf 2
wieder auf diesen Stein, um das vorherbestimmte Maß ab, um diesen in der gleichen Weise in mehreren Arbeitsphasen
zu bearbeiten, wie es die Fig. 1 bis 4 zeigen.
Dieser Arbeitsvorgang wiederholt sich,bis der letzte Stein
bearbeitetist. Die Vorrichtung ist in bekannter Weise mit den üblichen Kontroll- und Sicherheitseinrichtungen ausgestattet,
insbesondere was die Werkzeuge 3 anbetrifft.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebene Ausführungsformen
beschränkt und kann in verschiedenen Varianten durchgeführt werden. Ebenso kann die Bewegung des Werkzeugkopfes
und dessen Verschiebungen gegeneinander ausgetauscht werden, die Reihenfolge der einzelnen Arbeitsphasen kann ebenfalls
verändert werden, wie die verschiedene Einstellung der einzelnen Anschläge.
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AIo
Le e rs e i t e
Claims (11)
1. Verfahren zum Schleifen, Fräsen und Polieren von
Werkstücken, wie Granit, Marmor, Baustoffe oder ähnlich spröden Materialien, bei welchem die zu bearbeitende
Oberfläche von einem oder mehreren rotierenden Werkzeugen, die sich im parallelen, gegenläufigen, sich zwischen den
gegenüberliegenden Werkstückkanten erstreckenden Bahnen bewegen, überstrichen und das Werkzeug an den Enden der
Bewegungsbahnen quer zu diesen bewegt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorschubrichtung des Werkzeuges und dessen
Drehrichtung so gewählt werden, daß bei der Werkzeugbewegung entlang der Außenkanten des Werkstückes der Materialabtrag
immer zum Innern der zu bearbeitenden Fläche hin erfolgt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei gleichbleibender Drehrichtung des Werkzeuges
eine durch zwei teilbare Anzahl der von diesem gegenläufig zu durchlaufenden Bewegungsbahnen für eine Arbeitsphase benutzt wird.
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3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Richtung der Werkzeugbewegung entlang der
zweiten Werkstückkante gegenläufig ist zur Werkzeugbewegung entlang der ersten Werkstückkante, und die Drehrichtung
des Werkzeuges, den Materialabtrag nach innen fördernd, gewählt ist.
4. Verfahren nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Abstand der letzten beiden Bewegungsbahnen des Werkzeugkopfes kleiner oder gleich ist, als der der
vorangegangenen Bewegungsbahn, die den gleichen Abstand voneinander haben.
5. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3, wobei die zu bearbeitende Fläche einen etwa rechteckigen oder quadratischen
umriß hat, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkzeugkopf in einer ersten Arbeitsphase in zueinander parallelen
gegenläufigen Bahnen zwischen den gegenüberliegenden Werkstückkanten hin- und her und anschließend in einer
zweiten Arbeitsphase quer zur Richtung der Bewegungsbahnen der ersten Arbeitsphase in gleicher Weise bewegt
wird.
6. Verfahren nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich an die zweite Arbeitsphase eine dritte
anschließt, wobei die Bewegungsrichtung der einzelnen Bahnen derjenigen der ersten Arbeitsphase entgegengerichtet
ist und daß schließlich auf die dritte Arbeitsphase eine vierte folgt, wobei die Bewegungsrichtung
der in dieser Phase auszuführenden Bahnen derjenigen der zweiten Arbeitsphase entgegengerichtet ist und der
Werkzeugkopf an seinen Ausgangspunkt zurückgeführt wird, worauf die Durchführung einer beliebigen Anzahl weiterer
gleicher Arbeitszyklen am gleichen Werkstück erfolgt.
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7. Vorrichtung zum Schleifen, Fräsen und Polieren von Werkstücken,
wie Granit, Marmor, Baustoffe oder ähnlich spröden Materialien, mit einem, mit rotierenden Werkzeugen ausgestatteten
Werkzeugkopf, der in einem Wagen sitzt, welcher auf einer beweglichen Brücke läuft, die über den für die zu
bearbeitenden Werkstücke vorgesehenen Platz hinwegreicht, zur Durchführung des Verfahrens gemäß Anspruch 1 bis 6,
gekennzeichnet durch einen, den Werkzeugkopf (2) in zueinander parallelen gegenläufigen Bahnen (5-10) über die zu
bearbeitende Fläche (1) hinwegführenden Antrieb für die Hin- und Herbewegung des den Werkzeugkopf (2) tragenden
Wagens (24) auf der Brücke (25) und zum Verschieben der Brücke (25) auf den Schienen (32,33) in vorherbestimmten,
den Werkstückabmessungen entsprechenden Bahnen.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkzeugkopf (2) unter einem Wagen (24) hängt,
der auf den beiden Brückenlängsträgern (41,42) läuft, wobei der eine mit einstellbaren Anschlägen (44-49 und 51)
für den Wagenweg bestückt ist während der Weg der Brücke
(25) durch einstellbare Anschläge (53) auf einer der Führungsschienen
(32) für die Brücke (25) einstellbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Brücke (25) mit einem Antriebsmotor,
vorzugsweise einem Hydraulikmotor ausgerüstet ist, dessen Antriebsritzel (38) in eine, längs der Führungsschiene (32)
verlaufende Zahnstange (39) eingreift.
10. Vorrichtung nach Anspruch 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß für den Wagenantrieb auf der Brücke (25)
oder am Wagen (24) ein Motor (43) vorgesehen ist, der den Wagen (24) über geeignete Übertragungsmittel, wie z.B.
einen Ketten- oder Seiltrieb, betätigt.
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11. Vorrichtung nach Anspruch 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß auf dem Brückenlängsträger (41,42) mehrere,
in der Höhe gestaffelt angeordnete, unabhängig voneinander einzustellende Anschläge (44-49 bzw. 54) zur Einsteuerung
des Wagenantriebes auf verschiedene Werkstückabmessungen vorgesehen sind.
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Publications (2)
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE19772732620 Expired DE2732620C2 (de) | 1976-07-20 | 1977-07-19 | Verfahren zum Schleifen, Fräsen und Polieren der Oberfläche von Werkstücken aus Granit, Marmor oder ähnlichen spröden Materialien |
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