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DE2732620A1 - Verfahren und vorrichtung zum schleifen, fraesen und polieren von werkstuecken, wie granit, marmor, baustoffe oder aehnlich sproede materialien - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum schleifen, fraesen und polieren von werkstuecken, wie granit, marmor, baustoffe oder aehnlich sproede materialien

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DE2732620A1
DE2732620A1 DE19772732620 DE2732620A DE2732620A1 DE 2732620 A1 DE2732620 A1 DE 2732620A1 DE 19772732620 DE19772732620 DE 19772732620 DE 2732620 A DE2732620 A DE 2732620A DE 2732620 A1 DE2732620 A1 DE 2732620A1
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DE
Germany
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bridge
tool
workpiece
movement
tool head
Prior art date
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DE19772732620
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Bernard Thibaut
Gaston Thibaut
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Thibaut SA
Original Assignee
Thibaut SA
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Publication date
Application filed by Thibaut SA filed Critical Thibaut SA
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Publication of DE2732620C2 publication Critical patent/DE2732620C2/de
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    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24BMACHINES, DEVICES, OR PROCESSES FOR GRINDING OR POLISHING; DRESSING OR CONDITIONING OF ABRADING SURFACES; FEEDING OF GRINDING, POLISHING, OR LAPPING AGENTS
    • B24B7/00Machines or devices designed for grinding plane surfaces on work, including polishing plane glass surfaces; Accessories therefor
    • B24B7/005Portal grinding machines
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B23Q1/00Members which are comprised in the general build-up of a form of machine, particularly relatively large fixed members
    • B23Q1/01Frames, beds, pillars or like members; Arrangement of ways
    • B23Q1/012Portals
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24BMACHINES, DEVICES, OR PROCESSES FOR GRINDING OR POLISHING; DRESSING OR CONDITIONING OF ABRADING SURFACES; FEEDING OF GRINDING, POLISHING, OR LAPPING AGENTS
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    • B28D1/18Working stone or stone-like materials, e.g. brick, concrete or glass, not provided for elsewhere; Machines, devices, tools therefor by milling, e.g. channelling by means of milling tools
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Mining & Mineral Resources (AREA)
  • Finish Polishing, Edge Sharpening, And Grinding By Specific Grinding Devices (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Schleifen, Fräsen und Polieren von Werkstücken wie Granit, Marmor, Baustoffe oder ähnlich spröde Materialien. Durch das französische Patent 1 432 740 ist bereits eine Vorrichtung zum Schleifen oder Polieren von Steinen und ähnlichen Materialien mit einem Werkzeugkopf, der in einem Wagen sitzt, welcher auf einer verschiebbaren Brücke läuft, die über den für die zu bearbeitenden Werkstücke vorgesehen en Platz hinwegrückt. Eine Stütze der Brücke läuft auf einer seitlich erhöhten Führungsschiene, die längs dieses Platzes verläuft, während sich die andrere Stütze auf eine Rollbahn abstützt, die mit dem Boden vergleicht und die parallel zur genanntenFührungsschiene verläuft. Derartige Vorrichtungen sind mit Motoren und automatischen Steuervorrichtungen versehen, die es ermöglichen, den Werkzeugkopf in aufeinanderfolgenden Längs- und Querbahnen über die zu bearbeitende Fläche zu bewegen, in dem die Bewegungen des Wagens einerseits und die Bewegungen der Brücke andererseits aufeinander abgestimmt werden.
Beim Arbeiten mit einer solchen Anordnung wird das Werkzeug auf die zu bearbeitende Fläche aufgesetzt und abwechselnd in zueinander parallelen gegenläufigen Bahnen zwischen den gegenüberliegenden Kanten des Werkstückes hin- und hergeführt. Dabei verschiebt man den Werkzeugkopf zwischen zwei aufeinanderfolgenden Bahnen in einer quer hierzu verlaufenden Richtung, wobei allmählich die gesamte Fläche bearbeitet wird. Die Abstände zwischen den aufeinanderfolgenden parallelen Bahnen sind dabei praktisch gleich. Der Werkzeugkopf bewegt sich am Anfang und am Ende des gesamten Arbeitsvorganges, d.h. an den gegenüberliegenden Kanten des Werkstückes in dieselbe Richtung, was zur Folge hat, daß die Kanten beschädigt werdeb zbd due Qualität der Arbeit beeinträchtigt wird.
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Außerdem hinterläßt der Werkzeugkopf, wenn er sich über die gleichen Stellen der zu bearbeitenden Fläche hinwegbewegt, schädliche Schleifspuren. Außerdem ließ sichfeststellen, daß kleine Restflächen, Winkel oder Streifen der zu bearbeitenden Fläche nicht genügend dem Werkzeug ausgesetzt waren, was die Politur des Werkstückes in gleicher Weise nachträglich beeinträchtigt.
Aufgabe der Erfindung es es daher, die vorgenannten Nachteile des geschilderten Verfahrens und der Vorrichtung beim Fräsen, Schleifen oder Polieren von Materialien, wie Granit, Marmor oder Baustoffen, zu vermeiden, ohne daß auf der polierten Fläche stumpfe Streifen oder Spuren des Polierkopfes verbleiben.
Dies wird dadurch erreicht, daß beim Schleifen, Fräsen und Polieren von Werkstücken, wie Granit, Marmor, Baustoffe oder ähnlichen spröden Materialien, wobei die zu bearbeitende Oberfläche von einem oder mehreren rotierenden Werkzeugen, die sich in parallelen, gegenläufigen, sich zwischen den gegenüberliegenden Werkstückkanten erstreckenden Bahnen bewegen, überstrichen und das Werkzeug an den Enden der Bewegungsbahnen quer zu diesen bewegt wird, erfindungsgemäß die Vorschubrichtung des Werkzeuges und dessen Drehrichtung so gewählt werden, daß bei der Werkzeugbewegung entlang der Außenkanten des Werkstückes der Materialabtrag immer zum Innern der zu bearbeitenden Fläche hin erfolgt. Bei gleichbleibender Drehrichtung des Werkzeuges wird jeweils eine durch zwei teilbare Anzahl der von diesem gegenläufig zu durchlaufenden Bewegungsbahnen für eine Arbeisphase benutzt.
Vorzugsweise ist die Richtung der Werkzeugbewegung entlang der zweiten Werkstückkante gegenläufig zur Werkzeugbewegung entlang er ersten Werkstückkante, wobei die Drehrichtung des Werkzeuges den Materialabtrag nach innen fördernd gewählt ist.
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Zweckmäßig ist der Abstand der letzten beiden Bewegungsbahnen des Werkzeugkopfes kleiner oder gleich dem Abstand der vorangegangenen Bewegungsbahnen, die vorzugsweise gleichen Abstand voneinander haben.
Wenn die zu bearbeitende Fläche einen etwa rechteckigen oder quadratischen Umriß hat, wird erfindungsgemäß der Werkzeugkopf in einer ersten Arbeitsphase in zueinander parallelen gegenläufigen Bahnen zwischen den gegenüberliegenden Werkstückkanten hin- und her und anschließend in einer zweiten Arbeitsphase quer zur Richtung der Bewegungsbahnen der ersten Arbeitsphase in gleicher Weise bewegt. An die zweite Arbeitsphase kann sich eine dritte anschließen, wobei die Bewegungsrichtung der einzelnen Bahnen derjenigen der ersten Arbeitsphase entgegengerichtet sind. Schließlich kann auf die dritte Arbeitsphase eine vierte folgen, wobei die Bewegungsrichtung der in dieser Phase auszuführenden Bahnen derjenigen der zweiten Arbeitsphase entgegengerichtet ist und damit der Werkzeugkopf an seinen Ausgangspunkt weder zurückgeführt wird und für die Durchführung einer beliebigen Anzahl weiterer Arbeitszyklen am gleichen Werkstück bereit ist.
Die Vorrichtung zur Durchführung des eben beschriebenen Verfahrens benutzt einen, mit rotierenden Werkzeugen ausgestatteten Werkzeugkopf, der in einem Wagen sitzt, welcher auf einer beweglichen Brücke läuft, die über den für die zu bearbeitenden Werkstücke vorgesehenen Platz hinwegreicht und kennzeichnet sich durch einen, den Werkzeugkopf in zueinander parallelen gegenläufigen Bahnen über die zu bearbeitende Fläche hinwegführenden Antrieb für die Hin- und Herbewegung des den Werkzeugkopf tragenden Wagens auf der Brücke und zum Verschieben der Brücke auf den Schienen in vorherbestimmten, den Werkstückabmessungen entsprechenden Bahnen.
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Weitere Einzelheiten der der erfindungsgemäßen Anordnung sind in der nun folgenden Beschreibung anhand von Zeichnungen erläutert, ohne daß die Erfindung auf die gezeigten Beispiele beschränkt sein soll. Es zeigen:
Fig. 1 ein erläuterndes Schema der Aufeinanderfolge der Bewegungen des Werkzeugkopfes zwischen den durch die Werkstückabmessungen gegebenen Grenzen in einem ersten Abschnitt des erfindungsgemäßen Arbeitsverfahrens;
Fig. 2 ein ähnliches Schema wie Fig. 1, welches
bei einem zweiten Abschnitt des Verfahrens die Bewegungen des Werkstückkopfes orthogonal zu den in Fig. 1 gezeigten Bewegungsbahnen wiedergibt;
Fig. 3 ähnliche Schemadarstellungen wie in und 4 Fig. 1 und 2, wobei abgewandelte Bewegungsbahnen durchlaufen werden;
Fig. 5 ein weiteres Schema der Werkzeugkopfbewegung, wobei eine Bewegung ausgeführt wird, die sich aus den Fig. 1 bis 4 ergibt;
Fig. 6 eine Seitenansicht der gesaraten Vorrichtung, teilweise im Vertikalschnitt, wobei der Werkzeugkopf die in den vorangegangenen Fig. gekennzeichneten Bewegungsbahnen ausführt und
Fig. 7 eine Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß Fig. 6.
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Das erfindungsgemäße Verfahren des Polierens und Schleifens von Steinen oder ähnlichen Materialien ist in den Fig. 1 bis schematisch wiedergegeben und zwar wie folgt:
Das zu polierende oder zu schleifende Werkstück 1 hat eine rechteckige oder quadratische Kontur, wobei seine Oberfläche mittels des Polier- oder Schleifwerkzeuges (2) (Fig. 5) oder mittels irgendeines anderen Werkzeuges bearbeitet werden, wie beispielsweise eine Schleifscheibe, die eine Diamantscheibe, ein Fräser oder ähnliches. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel sitzen in dem Werkzeugkopf 2 vier rotierende Werkzeuge 3 (Fig. 5). Diese Werkzeuge 3 werden in eine Drehbewegung gebracht und auf die Oberfläche des Steins aufgesetzt, worauf der Werkzeugkopf in den in Fig. 1 angedeuteten Bewegungsbahnen 5 bis 10 hin- und hergeführt wird und zwar zwischen den Begrenzungen 11 und 12. Die Bewegungsbahnen laufen dabei parallel zu den äußeren Begrenzungen 11 und 12, wobei jeweils am Ende einer solchen Bewegungsbahn der Werkzeugkopf 2 um das Maß χ weiterrückt, so, daß beispielsweise die zueinander parallelen Bahnen und 6, die mit einander entgegengerichteten Pfeilen bezeichnet sind, im wesentlichen ein Rechteck umschließen.
Erfindungsgemäß verläuft die Bewegung des Werkzeugkopfes auf der letzten Bahn 10 in entgegengesetzter Richtung zu derjenigen der ersten Bahn 5, und zwar unabhängig davon, wie groß die Entfernung χ bzw. y der einzelnen Bahnen voneinander ist.
Bei dem in Fig. 1 schematisch angegebenen Ausführungsbeispiels sind über die Oberfläche des zu bearbeitenden Werkstückes 6 zueinander parallele,aber immer im entgegengesetzten Sinn veraufende Bewegungsbahnen für den Werkzeugkopf vorgesehen. Die Anzahl der Bahnen hängt selbstverständlich von den Abmessungen des zu bearbeitenden
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Werkstückes ab. Dasselbe gilt auch für die Abstände χ und y sowie für die Abstände x1 und z, wobei die Abstände y oder ζ gleich oder kleiner sein können als χ und x1. Die Bewegungsrichtung des Werkzeugkopfes 2 in der in Fig. 1 eingezeichneten Bahn 5 ist in Fig. 5 durch einen Pfeil F symbolisiert. Dabei rotiert der Werkzeugkopf 2 in der Drehrichtung R, d.h. in diesem Falle im Uhrzeigersinn, so daß auch jedes Werkzeug eine Planetenbewegung im gleichen Sinne durchführt, wobei der äußere Rand 11 des Werkstückes überstrichen wird.
Die Anordnung ist so getroffen, daß in einer ersten Arbeitsphase gemäß Fig. 1 der Werkzeugkopf die zueinander parallelen Bahnen 5, 6, 7, 8, 9 und 10 jeweils in entgegengesetzter Richtung durchläuft. Er kommt schließlich im Bereich der Werkstückkante 12 an dem Endpunkt an. Es beginnt dann eine zweite Arbeitsphase, wobei die Bewegungsbahnen 16 bis 23 gemäß Fig. 2 vom Werkzeugkopf durchlaufen werden und zwarparallel zu den Außenkanten 14 und 15 des Werkstückes 1. In Fig. 5 ist dieser Bewegungsverlauf durch den Pfeil I symbolisiert. Dieser verläuft senkrecht zu dem Pfeil F.
Wie in der vorausgegangenen Arbeitsphase ist der Abstand ζ zwischen den beiden letzten Arbeitsbahnen 22 und 23 wiederum gleich oder kleiner als der Bahnabstand x1 der übrigen Bahnen .
Der Schleif- oder Poliervorgang wird weiterhin vervollkommnet durch Ausführung einer dritten Arbeitsphase gemäß Fig. 3. Diese ist durch den Pfeil H in Fig. 5 symbolisiert. Schließlich folgt aber noch eine vierte Arbeitsphase, entsprechend der Fig. 4, die durch den Pfeil G in Fig. 5 angedeutet ist. Die beiden letzten Arbeitsphasen gemäß Fig. 3 und 4 sind analog den beiden Arbeitsphasen gemäß Fig. 1 und 2, allerdings mit dem Unterschied, daß die durch die Pfeile
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G und H gekennzeichneten Bewegungsrichtungen denen, die durch die Pfeile F und I gekennzeichnet sind, entgegengerichtet sind. Schließlich liegen die Arbeitsphasen gemäß Fig. 3 und 4 im Gegensatz zu Fig. 1 und 2 so, daß in der dritten Arbeitsphase der Abstand y der beiden Bewegungsbahnen dem Werkstückrand 11 zugekehrt ist (bei Fig. 1 dem Werkstückrand 12) und daß bei der Arbeitsphase gemäß Fig. 4 der Abstand ζ zwischen zwei Bewegungsbahnen nicht wie bei Fig. 2 dem Rand 15, sondern dem Rand 14 auf der entgegengesetzten Seite des Werkstückes zugekehrt ist.
Die Bewegungsrichtung in der jeweils letzten Bewegungsbahn des Kopfes 2 am Ende der vier Arbeitsphasen, wie sie in den Fig. 1 bis 4 dargestellt sind, ist jeweils entgegengesetzt zur Bewegungsrichtung der ersten Arbeitsbahn in jeder Arbeitsphase, so daß bei der Drehrichtung R des Werkzeugkopfes 2 jede der Außenkanten 11, 12, 14 und 15 des Werkstückes nach innen von den rotierenden Werkzeugen 3 überstrichen wird, so daß keine der Kanten ausbrechen kann. Mit an deren Worten heißt dies, daß die Werkzeuge jeweils das abgetragene Material des Werkstückes zur Mitte desselben fördern.
Hieraus ergibt sich, daß das erfindungsgemäße Verfahren einen wesentlichen Vorteil gegenüber den bisher bekannten Arbeitsverfahren darstellt, bei denen notwendigerweise die Qualität des Poliervorganges darunter litt, daß der Abtrag nach außenhin über die Kante hinweg erfolgte.
Die Vorrichtung zur Durchführung des soeben beschriebenen Verfahrens ist in den Fig. 6 und 7 wiedergegeben. Die Vorrichtung entspricht im wesentlichen dem Aufbau und der Anordnung nach dem französischen Patent 1 432 und braucht im vorliegenden Falle nicht im einzelnen beschrieben zu werden.
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Sie besteht im wesentlichen aus einem Werkzeugkopf 2, welcher mit vier rotierenden Schleif-,Fräs- oder Polierwerkzeugen 3 ausgestattet ist und in einem Wagen 24 angeordnet ist. Dieser führt sich auf einer beweglichen Brücke 25, welche einen Arbeitsplatz 26 überbrückt, der den verschiedenen Werkstücken, beispielsweise den Steinen 27 bis 31, vorbehalten ist, die zu schleifen bzw. zu polieren sind. Beispielsweise kann es sich um Grabsteine handeln. Die Brücke 25 sitzt auf zwei zueinander parallelen Führungsschienen 32 und 33, wobei die Schiene 32 auf einer sich in Längsrichtung sich erstreckenden Mauer angeordnet ist, während die Schiene 33 mit dem Boden vergleicht, auf der der Mauer 34 gegenüberliegenden Seite ist die Brücke 25 mit einem Bein 35 versehen, welches sich mittels einer Laufrolle 33 auf der dort liegenden Schiene führt.
Diese Anordnung erlaubt ein leichtes Zubringen der Steine an ihren jeweiligen Platz 26, der seitlich der Brücke 25 und der Brückenfüße zugängig ist.
Der Wagen 24 nimmt einen Drehantrieb für die Werkzeuge bzw. den Werkzeugkopf auf, sowie Organe zum Absenken oder Anheben des Werkzeugkopfes entsprechend der zu bearbeitenden Werkstückhöhe. Die genannten Organe werden über Kabel 36 von einem Ausleger 37 aus mit Strom bzw. Antriebsenergie versorgt. Die Werkzeuge 3 sind beispielsweise Schleifscheiben.
Die Längsverschiebungen der Brücke 25 auf den Schienen 32 und 33 wird durch ein Ritzel38 bewirkt, welches in eine längsverlaufende Zahnstange 39 eingreift, die an der Schiene 32 befestigt ist. Das Ritzel sitzt auf einer Achse eines Motors,vorzugsweise eines Hydraulikmotors 6.
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Die Querverschiebungen des Wagens 24 auf dem Brückenquerträger 41,42 wird durch einen Motor 43 bewirkt, der mit dem Wagen 24 über eine Transmission 50 verbunden ist. Die genannte Transmission kann beispielsweise ein Kettentrieb sein.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfaßt weiterhin Mittel zum Ingangsetzen des Polierkopfes oder Schleifkopfes 2 in der jeweils gewünschten Querrichtung unterhalb der Brücke und Mittel zum Vor- und Rückwärtsfahren der Brücke selbst in vorherbestimmten Weglängen und in Übereinstimmung bzw. Anpassung an die Querbewegungen des Werkzeugkopfes 2 auf der Brücke.
Bei der in Fig. 6 dargestellten Ausführungsform der Vorrichtung sind einstellbare Anschläge 44,45,46,47,48,49 und 51 vorgesehen, die über die Länge des Brückenträgers 42 verteilt angeordnet sind. Außerdem sind die Anschläge 44 bis 49 in der Höhe gestaffelt, wohingegen der Anschlag 51 auf der Außenseite der Brücke bzw. des Brückenfußes 35 vorgesehen ist.
Die Abstände zwischen dem Anschlag 51 und jedem der übrigen Anschläge 44 bis 49 entsprechen der Länge der zu bearbeitenden Werkstücke 37 bis 31, die auf einem Träger 52 aufgesetzt sind, wobei die Begrenzungskanten der Werkstücke auf der einen Seite miteinander fluchten. Die fluchtenden Endflächen der Werkstücke entsprechen in ihrer Lage dem Anschlag 51.
Bei einer anderen Ausführungsform der Anordnung können auch mehrere Anschläge 51 vorgesehen werden, die mit den Anschlägen 44 bis 49 zusammenarbeiten, was ein Ausfluchten bzw. Ausrichten der einzelnen Steine erübrigt.
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Bei einer weiteren Ausführungsform kann der Anschlag 51 auch am anderen Ende des Brückenlängsträgers 42 vorgesehen sein und die Anschläge 44 bis 49 müssen dann ebenfalls auf die andere Seite gebracht werden.
Für die Brückenbewegung ist eine Reihe von Anschlägen 53 vorgesehen, die über die Länge der Schiene 32 bzw. verteilt sind bzw. über die Länge des Arbeitsplatzes Die Anschläge 53 werden nach dem Einbringen der Werkstücke in die richtige Stellung gebracht. Die Einstellung der Anschläge 53 entspricht dem Abstand e1 der einzelnen Werkstücke 27 bis 31, wie es aus Fig. 7 erkennbar ist.
Der Anschlag 51 sitzt auf einem mit einer Gradeinteilung versehenen Lineal derart, daß es ausreicht, nur die Anschläge für die Querbewegung 44 bis 49 auf die Abmessungen der Werkstücke 27 bis 31 einzustellen. Das Lineal ist auf dem Brückenlängsträger 42 verschiebbar angeordnet, was eine Einstellung des Anschlages 51 ermöglicht.
Während des Schleif- oder Poliervorganges läßt sich die Querbewegung des Wagens 24 vermittels der Anschläge 54 verändern, die gemeinsam mit den Anschlägen 44 bis 49 die Länge der Querbewegung bestimmten. Um das erfindungsgemäße Verfahren zur Anwendung zu bringen, nimmt man vermittels eines Schaltpultes 55 eine bestimmte Anzahl von Voreinstellungen vor. Wie beispielsweise die Vorwahl der Anzahl der Werkstücke, die Anzahl und die Art der speziellen Arbeitsvorgänge, den Anpreßdruck der Werkzeuge 3, die Drehgeschwindigkeit der Werkzeuge und die Einstellung der Abstände χ und x1 zwischen zwei gegenläufigen Bewegungsbahnen, so, wie es in den Fig. 1 bis 4 dargestellt ist.
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Alle Arbeitsgänge beim Schleifen und Polieren werden automatisch ausgeführt. Dies geschieht mittels der die Querbewegung bestimmenden Anschläge 51 und 44 bis 49 einerseits und der die Längsbewegung bestimmenden Anschläge 53, so daß die Verschiebungen des Werkzeugkopfes entsprechend den Abmessungen eines jeden Werkstückes erfolgen. Am Ende der Arbeit wird der Werkzeugkopf 2 angehoben, worauf sich die Maschine über den Steinen verschiebt und selbsttätig in den Bereich des folgenden Steines gelangt. Dementsprechend senkt sich der Werkzeugkopf 2 wieder auf diesen Stein, um das vorherbestimmte Maß ab, um diesen in der gleichen Weise in mehreren Arbeitsphasen zu bearbeiten, wie es die Fig. 1 bis 4 zeigen.
Dieser Arbeitsvorgang wiederholt sich,bis der letzte Stein bearbeitetist. Die Vorrichtung ist in bekannter Weise mit den üblichen Kontroll- und Sicherheitseinrichtungen ausgestattet, insbesondere was die Werkzeuge 3 anbetrifft.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebene Ausführungsformen beschränkt und kann in verschiedenen Varianten durchgeführt werden. Ebenso kann die Bewegung des Werkzeugkopfes und dessen Verschiebungen gegeneinander ausgetauscht werden, die Reihenfolge der einzelnen Arbeitsphasen kann ebenfalls verändert werden, wie die verschiedene Einstellung der einzelnen Anschläge.
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Claims (11)

Thibaut S. A.f Rue de Caen, VIRE - Calvados, Frankreich Verfahren und Vorrichtung zum Schleifen, Fräsen und Polieren von Werkstücken, wie Granit, Marmor, Baustoffe oder ähnlich spröde Materialien Patentansprüche;
1. Verfahren zum Schleifen, Fräsen und Polieren von Werkstücken, wie Granit, Marmor, Baustoffe oder ähnlich spröden Materialien, bei welchem die zu bearbeitende Oberfläche von einem oder mehreren rotierenden Werkzeugen, die sich im parallelen, gegenläufigen, sich zwischen den gegenüberliegenden Werkstückkanten erstreckenden Bahnen bewegen, überstrichen und das Werkzeug an den Enden der Bewegungsbahnen quer zu diesen bewegt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorschubrichtung des Werkzeuges und dessen Drehrichtung so gewählt werden, daß bei der Werkzeugbewegung entlang der Außenkanten des Werkstückes der Materialabtrag immer zum Innern der zu bearbeitenden Fläche hin erfolgt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei gleichbleibender Drehrichtung des Werkzeuges eine durch zwei teilbare Anzahl der von diesem gegenläufig zu durchlaufenden Bewegungsbahnen für eine Arbeitsphase benutzt wird.
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3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Richtung der Werkzeugbewegung entlang der zweiten Werkstückkante gegenläufig ist zur Werkzeugbewegung entlang der ersten Werkstückkante, und die Drehrichtung des Werkzeuges, den Materialabtrag nach innen fördernd, gewählt ist.
4. Verfahren nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der letzten beiden Bewegungsbahnen des Werkzeugkopfes kleiner oder gleich ist, als der der vorangegangenen Bewegungsbahn, die den gleichen Abstand voneinander haben.
5. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3, wobei die zu bearbeitende Fläche einen etwa rechteckigen oder quadratischen umriß hat, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkzeugkopf in einer ersten Arbeitsphase in zueinander parallelen gegenläufigen Bahnen zwischen den gegenüberliegenden Werkstückkanten hin- und her und anschließend in einer zweiten Arbeitsphase quer zur Richtung der Bewegungsbahnen der ersten Arbeitsphase in gleicher Weise bewegt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich an die zweite Arbeitsphase eine dritte anschließt, wobei die Bewegungsrichtung der einzelnen Bahnen derjenigen der ersten Arbeitsphase entgegengerichtet ist und daß schließlich auf die dritte Arbeitsphase eine vierte folgt, wobei die Bewegungsrichtung der in dieser Phase auszuführenden Bahnen derjenigen der zweiten Arbeitsphase entgegengerichtet ist und der Werkzeugkopf an seinen Ausgangspunkt zurückgeführt wird, worauf die Durchführung einer beliebigen Anzahl weiterer gleicher Arbeitszyklen am gleichen Werkstück erfolgt.
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7. Vorrichtung zum Schleifen, Fräsen und Polieren von Werkstücken, wie Granit, Marmor, Baustoffe oder ähnlich spröden Materialien, mit einem, mit rotierenden Werkzeugen ausgestatteten Werkzeugkopf, der in einem Wagen sitzt, welcher auf einer beweglichen Brücke läuft, die über den für die zu bearbeitenden Werkstücke vorgesehenen Platz hinwegreicht, zur Durchführung des Verfahrens gemäß Anspruch 1 bis 6, gekennzeichnet durch einen, den Werkzeugkopf (2) in zueinander parallelen gegenläufigen Bahnen (5-10) über die zu bearbeitende Fläche (1) hinwegführenden Antrieb für die Hin- und Herbewegung des den Werkzeugkopf (2) tragenden Wagens (24) auf der Brücke (25) und zum Verschieben der Brücke (25) auf den Schienen (32,33) in vorherbestimmten, den Werkstückabmessungen entsprechenden Bahnen.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkzeugkopf (2) unter einem Wagen (24) hängt, der auf den beiden Brückenlängsträgern (41,42) läuft, wobei der eine mit einstellbaren Anschlägen (44-49 und 51) für den Wagenweg bestückt ist während der Weg der Brücke
(25) durch einstellbare Anschläge (53) auf einer der Führungsschienen (32) für die Brücke (25) einstellbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Brücke (25) mit einem Antriebsmotor, vorzugsweise einem Hydraulikmotor ausgerüstet ist, dessen Antriebsritzel (38) in eine, längs der Führungsschiene (32) verlaufende Zahnstange (39) eingreift.
10. Vorrichtung nach Anspruch 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß für den Wagenantrieb auf der Brücke (25) oder am Wagen (24) ein Motor (43) vorgesehen ist, der den Wagen (24) über geeignete Übertragungsmittel, wie z.B. einen Ketten- oder Seiltrieb, betätigt.
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11. Vorrichtung nach Anspruch 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Brückenlängsträger (41,42) mehrere, in der Höhe gestaffelt angeordnete, unabhängig voneinander einzustellende Anschläge (44-49 bzw. 54) zur Einsteuerung des Wagenantriebes auf verschiedene Werkstückabmessungen vorgesehen sind.
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DE19772732620 1976-07-20 1977-07-19 Verfahren zum Schleifen, Fräsen und Polieren der Oberfläche von Werkstücken aus Granit, Marmor oder ähnlichen spröden Materialien Expired DE2732620C2 (de)

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