DE2731095A1 - Blattzufuhrvorrichtung - Google Patents
BlattzufuhrvorrichtungInfo
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- B65H—HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
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- B65H3/08—Separating articles from piles using pneumatic force
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Description
HOECHST AKTIENGESELLSCHAFT
KALLE Niederlassung der Hoechst AG K 2559 + H
Wiesbaden-Biebrich ■
Blattzufuhrvorrichtung
809882/0562
HOECHST AKTIENGESELLSCHAFT KALLE Niederlassung der Hoechst AG
K 2559 + H - JeT-
Die Erfindung betrifft eine Blattzufuhrvorrichtung für die
automatische Zuführung von Einzelblättern von einem Stapel zu einem Gerät, mit unteren Transportwalzen und oberen
Transportrollen, die gegen die Transportwalzen elastisch anliegen.
Für Kopier- und Reproduktionsmaschinen sind schon verschiedene Transportvorrichtungen zum Fördern einer Vorlage durch
die Bearbeitungsstationen bekannt. So beschreibt die DT-OS 2 026 063 eine Trommel einer Kopiermaschine, die mit
einer Anzahl vorstehender Greiferfinger versehen ist, die
über die Trommelfläche verlaufend angeordnet sind und die Vorderkante der zu reproduzierenden Vorlage festklemmen.
Aus der DT-OS 2 365 228 ist eine Greifervorrichtung mit
einer Klemmleiste bekannt, die eine Anzahl von Greiferfingern aufweist. Die Klemmleiste ist innerhalb einer Trommel
in einem radial verlaufenden Schlitz angeordnet und wird mittels eines Hebelsystems, das ein Elektromagnet mit Anker
betätigt, gegen eine Klemmfläche im Inneren der Trommel gedrückt, um die in den Schlitz eingeschobene Vorlage festzuklemmen
.
Die in der DT-OS 2 343 133 beschriebene Greifervorrichtung
ist auf einem endlos umlaufenden Transportsystem, beispielsweise zwei Ketten, montiert und besteht aus einem metallischen
Greiferrahmen, der an den Transportketten befestigt ist, beweglichen metallischen Greiferbacken und Pufferungskissen,
die ein Verkratzen oder eine andersweitige Beschädigung der fotoleitenden Trommel bei Annäherung der Greifer-
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vorrichtung an diese verhindern.
Aus der deutschen Auslegeschrift 1 902 112 ist auch bereits
eine Fördervorrichtung für eine Kopiermaschine bekannt, bei der das zu kopierende Original von einem Stapel vereinzelt
einer Auflagefläche einer Belichtungsstation mittels Transportbändern
zugeführt und anschließend von Transportbändern gefördert auf einem Ablagestapel abgelegt wird. Hierzu übernimmt
eine erste schaltbare Fördervorrichtung das vereinzelte Original und führt es der Auflagefläche mittels einer umsteuerbaren
Bandfördervorrichtung zu, die von einer umsteuerbaren Antriebsvorrichtung in Bewegung gesetzt wird.
Den bekannten Transportvorrichtungen ist eine Vorlagentrommel
gemeinsam, die mit einzeln integrierten Greiferfingern oder mit einer über die Trommelfläche verlaufenden starren
Greiferleiste ausgerüstet ist, mit deren Hilfe die Vorderkante des zu transportierenden Originals während der Drehung
der Vorlagentrommel festgehalten wird, bzw. erfolgt der
Transport der Vorlage mittels Transportbändern.
Die erwähnten bekannten Transportvorrichtungen sind festeingebaute Bestandteile eines Kopier- oder Reproduktionsgerätes
und als solche von ihrer Bauweise und Funktion her nicht geeignet, Vorlagen von außerhalb einer Eingabestelle
eines Gerätes, in dem die Vorlagen weiterverarbeitet werden, zuzuführen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Blattzufuhrvorrichtung
zu schaffen, mit der von einem Stapel Einzelblätter, die
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auch unterschiedliches Gewicht haben können, unter Vermeidung von Doppel- und Mehrfacheinzug, einer Eingabestelle
eines Geräts zuführbar sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
eine in Transportrichtung der einzelnen Blätter eines Stapels verschiebbare Ansaugkammer aus einer Deckplatte
und einer als Lochplatte ausgebildeten Grundplatte besteht, und daß die Deckplatte mit einer Ansaugöffnung für einen
auf ihr über der Ansaugöffnung angeordneten Lüfter versehen ist.
In Ausgestaltung der Erfindung ist die Ansaugkammer von zwei senkrechten Wänden seitlich begrenzt und zwischen diesen
verschiebbar, und weist jede Wand einen in Transportrichtung verlaufenden Schlitz auf, in dem je eine Gleitrolle
und eine Anschlag-Gleitrolle geführt sind, die sich von den Seitenwänden der Ansaugkammer seitlich in die Schlitze erstrecken.
Durch diese Ausgestaltung wird erreicht, daß die Ansaugkammer über die Gleitrollen und die Anschlag-Gleitrollen
längs der Schlitze geführt werden, wobei die Vorwärtsbewegung der Ansaugkammer durch die Anschlag-Gleitrollen
begrenzt wird, sobald diese gegen die Enden der Schlitze anliegen.
Die Wände sind senkrecht zu einer horizontalen Auflageplatte angeordnet und mit dieser verbunden, die den Stapel aus
Blättern aufnimmt und langer ist als die Wände, in Transportricbtung
gesehen, tief sind. Die Auflageplatte erstreckt sich über die Wände hinaus nach vorne, so daß der Stapel
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zur Gänze auf der Auflageplatte aufliegt.
Die Höhe des in die Blattzufuhrvorrichtung einlegbaren
Stapels wird dadurch festgelegt, daß die Schlitze und damit die Ansaugkammer mit der Lochplatte von' der Auflageplatte
in einem bestimmten Abstand angeordnet sind.
In zweckmäßiger Weise ist eine zur Auflageplatte parallel
verlaufende Halterungsstange mit ihren Enden mit den Wänden verbunden und eine Feder mit einem Ende an der Halterungsstange
und mit dem anderen Ende an einem Bolzen des Lüftergehäuses eingehängt. Diese Feder dient als Rückholfeder für
die in Transportrichtung verfahrene Ansaugkammer. Eine Ausführungsform der .Erfindung ist so ausgestaltet, daß an der
Innenseite der einen Wand ein Antriebsmotor befestigt ist, dessen Antriebswelle durch die Wand nach außen geführt ist
und zwei Zahnriemenscheiben mit unterschiedlichen Durchmessern trägt, von denen die größere Zahnriemenscheibe über
einen Zahnriemen eine Zahnriemenscheibe antreibt, die auf einer gemeinsamen Welle mit einem Zahnradantrieb aufsitzt,
der die am Ausgang der Blattzufuhrvorrichtung angeordnete
Welle mit den Transportrollen in Bewegung versetzt, und daß die kleinere Zahnriemenscheibe über einen Zahnriemen eine
Zahnriemenscheibe antreibt, die mit einem Nocken fest verbunden auf einer Welle aufsitzt. Der Nocken liegt zweckmäßigerweise
gegen eine Nockenrolle an, die an der Außenseite der Wand auf der gleichen Achse wie die Gleitrolle
aufsitzt und verschiebt während einer Umdrehung die Ansaugkammer über die Nockenrolle gegen die Zugkraft der Feder in
Transportrichtung einmal unreine Nockenlänge. Durch diese
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Ausgestaltung wird erreicht, daß das vom Lüfter angesaugte oberste Blatt des Stapels in Transportrichtung so weit
vorgeschoben wird, daß die Vorderkante dieses Blattes von den Transportrollen und Transportwalzen erfaßt und weitertransportiert
wird.
Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist an der
Innenseite der einen Wand ein Antriebsmotor befestigt, dessen Antriebswelle durch die Wand hindurchgeführt ist und
auf der eine Zahnriemenscheibe aufsitzt, die einen Bandantrieb antreibt, der als endloser Zahnriemen über eine auf
der Welle mit den Transportrollen aufsitzenden Zahnriemenscheibe und über eine Zahnriemenscheibe geführt ist, die
mit dem Nocken fest verbunden ist. Dieser Antriebsmechanismus stellt gegenüber dem vorbeschriebenen Antriebsmechanismus
eine bauliche Vereinfachung dar.
Die weitere Ausgestaltung der Erfindung ist den kennzeichnenden Merkmalen der Patentansprüche 9 bis 13 zu entnehmen.
Mit der Erfindung werden die Vorteile erzielt, daß das Ansaugen eines einzelnen Blattes bei gleichzeitigem Vorschub
desselben eine sichere und störungsfreie Einzelzufuhr zu einem Gerät, wie beispielsweise einem Fernkopierer gewährleistet
und daß durch die automatische Beschickung die Bedienungsfreundlichkeit
eines solchen Gerätes erhöht wird. Als weiterer Vorteil kommt hinzu, daß bei der Blattzufuhr
zu einem Fernkopierer eine Kostensenkung in der Weise erzielt werden kann, daß während einer Zeit mit niedrigen Gebühren
für die von dem Fernkopierer für die Übertragung be-
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nutzten Leitungen ohne Personaleinsatz automatisch gesendet werden kann,wenn die Blattzufuhrvorrichtung beispielsweise
über ein Zeitwerk automatisch ausgelöst wird.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von zeichnerisch
dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht einer Blattzufuhrvorrichtung,
Fig. 2 eine schematische Vorderansicht der Blattzufuhrvorrichtung nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Blattzufuhrvorrichtung
mit teilweiser Durchsicht auf eine Lochplatte einer Ansaugkammer der Vorrichtung,
Fig. 4 eine Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform
der Blattzufuhrvorrichtung ähnlich der Ausführungsform nach Fig. 1 mit gegenüber dieser Ausführungsform
verändertem Antriebssystem,
Fig. 5a, in schematischer Darstellung drei Bewegungsabc
laufe während des Ansaugens und des Weitertransports eines Blattes durch die Blattzufuhrvorrichtung
.
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Figuren 1 und 2 zeigen eine Seiten- bzw. eine Vorderansicht einer Blattzufuhrvorrichtung 1, die eine in Transportrichtung
A verschiebbare Ansaugkammer 3 aufweist. Auf einer Deckplatte 22 der Ansaugkammer 3 sitzt in einem Lüftergehäuse
14 ein Lüfter 4 auf, der in nicht dargestellter
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Weise an die elektrische Stromversorgung angeschlossen ist.
In der Deckplatte 22 ist eine in Fig. 3 gezeigte An-Saugöffnung
21 für den Lüfter 4 vorgesehen. Die Grundplatte der Ansaugkammer 3 ist als Lochplatte 2 ausgebildet,
so daß während des Betriebes des Lüfters 4 durch die Lochplatte 2 hindurch ein steter Luftzug nach oben
gerichtet ist, der das zuoberst liegende Blatt 13 von einem Stapel 16 abhebt.
Die Ansaugkammer 3 hat die Gestalt einer flachen Schachtel, -.-- die mit ihren Seitenwänden zwischen senkrechten
Wänden 23,24 verschiebbar ist. Die Wände 23,24 schliessen einen rechten Winkel mit einer Auflageplatte 27 ein,
die den Stapel 16 von Blättern 13 aufnimmt, und sind mit dieser verbunden. Die Länge und die Breite der Auflageplatte
27 wird entsprechend dem größten, noch zu verarbeitenden Blattformat gewählt. Die Vorder- bzw. Hinterkante
der Auflageplatte 27 begrenzt ein Anschlag 11 bzw. II1.
Der Anschlag II1 ist üblicherweise im geringen Abstand
vor der Hinterkante der Auflageplatte 2 7 angeordnet und liegt tangential an Transportwalzen 10 an. Oberhalb dieser
Transportwalzen 10 befindet sich eine Welle 38, auf der in Abständen Transportrollen 9 angeordnet sind, die gegen die
Transportwalzen IO anliegen. Die Transportwalzen 10 bestehen üblicherweise aus einem elastischen Material, wie Gummi
oder dgl., während das Material für die Transportrollen bevorzugt ein elastischer Schaumstoff ist.
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Die Auflageplatte 27 ist langer als die Wände 23,24,
in Transportrichtung A gesehen, tief sind und erstreckt sich über die Wände 23,24 hinaus nach vorne.
Eine Verkleidung 39, die beispielsweise mit Löchern versehen
sein kann, deckt die Blattzufuhrvorrichtung 1 von oben ab und umschließt ferner als Abdeckung 37 noch eine
Antriebsanordnung für die Transportrollen 9 und einen Nocken 5, der die Ansaugkammer 3 in Transportrichtung A
verschiebt.
An der Vorderseite der Blattzufuhrvorrichtung 1 sind eine
Start- und eine Stopptaste vorgesehen, zwischen denen eine Anzeige, beispielsweise in Form einer Lampe, angeordnet
ist, die den Betriebsbeginn der Blattzufuhrvorrichtung nach dem Drücken der Starttaste und das Ende der Blattzufuhr
anzeigt.
Die Lochplatte 2 der Ansaugkammer 3 ist von der Auflageplatte
27 in einem bestimmten Abstand angeordnet, der die Höhe des in die Blattzufuhrvorrichtung 1 einlegbaren
Stapels 16 festlegt.
Oberhalb des Lüfters 4 und in Transportrichtung A gesehen
vor diesem ist eine zur Auflageplatte 27 parallel verlaufende Halterungsstange 19 vorgesehen, die mit ihren Enden
mit den Wänden 23,24 verbunden ist. Dies kann beispielsweise in der Form geschehen, daß die Enden der Halterungsstange
19, die Gewinde aufweisen, durch Löcher in den Wänden 23,24 hindurchgeführt sind und an den Außenseiten
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der Wände 23,24 mittels Muttern verschraubt werden. Ein
Ende einer Feder 7 ist an der Halterungsstange 19 eingehängt, während das andere Ende der Feder 7 an einen Bolzen
15 des Lüftergehäuses 14 eingehängt ist. Die leicht schräg zur Horizontalen verlaufende Feder 7 arbeitet als
Rückholfeder für die Ansaugkammer 3 und zieht diese nach erfolgter Vorwärtsbewegung wieder in die Ausgangsstellung
zurück.
Für die Bewegung der Ansaugkammer 3 ist an der Innenseite der Hand 23 ein Antriebsmotor 8 vorgesehen, dessen Antriebswelle
29 (Fig. 2) durch die Wand 23 hindurchgeführt ist. Auf der Antriebswelle 29 sitzt eine Zahnriemenscheibe
30 auf, die einen Bandantrieb 17 antreibt, der als endloser Zahnriemen über eine auf der Welle 38 mit den Transportrollen
9 aufsitzenden Zahnriemenscheibe 36 und über eine weitere Zahnriemenscheibe 18 geführt ist, die mit dem
Nocken 5 fest verbunden ist. Diese Antriebsanordnung ist aus Fig. 1 ersichtlich, bei der die in Fig. 2 dargestellte
Abdeckung 37 entfernt wurde.
Sobald dio Blattzufuhrvorrichtung 1 eingeschaltet ist,
d.h. der Antriebsmotor 8 läuft, wird der Nocken 5 gedreht, der gegen eine Nockenrolle 6 anliegt und während
einer Umdrehung die Ansaugkammer 3 über die Nockenrolle 6 gegen die Zugkraft der Feder 7 in Transportrichtung A um
eine Nockenlänge aus der Ausgangsstellung verschiebt. Während der Umdrehung liegt der Nocken 5 gegen die Nockenrolle
6 an, die im Schlitz 25 solange vorwärtsgleitet,, als der Nockendurchmesser größer wird. Während seiner Drehung
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wird der an der Nockenrolle 6 anliegende Durchmesser des Nockens 5 wieder kleiner, so daß die Feder 7 die Ansaugkammer
3 wieder in die Ausgangsstellung zurückziehen kann. Von der Antriebsanordnung werden gleichzeitig mit der Bewegung
der Ansaugkammer 3 die Transportrollen' 9 in Drehung versetzt, die gegen die Transportwalzen 10 anliegen und
mit diesen zusammen die Vorderkante eines zugeführten Blattes erfassen und beispielsweise zu der Eingabestelle eines
nichtdargestellten, nachgeschalteten Fernkopierers befördern,
An der Vorderseite der Ansaugkammer 3 sind über die Breite der Kammer Führungsvorsprünge 2O für das zu transportierende
Blatt 13 vorgesehen, wie die Draufsicht nach Fig. 3 zeigt. Diese Führungsvorsprünge 20 liegen in der vorgeschobenen
Stellung der Ansaugkammer 3 tangential an der Unterkante der VielIe 38 an und gewährleisten ein exaktes Erfassen
und Einziehen des transportierten Blattes durch die Transportrollen 9 und die Transportwalzen 10. In den Ausführungsbeispielen
der Erfindung sind zwei Transportwalzen dargestellt, jedoch können auch mehr als zwei Transportwalzen
oder eine einzige durchgehende Transportwalze vorgesehen sein.
Die Führungsvorsprünge 20 liegen dem Abschnitt der Welle zwischen zwei benachbarten Transportrollen 9 bzw. dem Abschnitt
zwischen der Wand 23 bzw. 24 und der angrenzenden Transportrolle 9 gegenüber. Dadurch ist sichergestellt, daß
bei der Vorwärtsbewegung der Ansaugkammer 3 die Führungsvorsprünge 20 jeweils zwischen zwei Transportrollen 9 bzw.
einer Transportrolle 9 und der Wand 23 bzw. 24 Platz finden.
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Die Führung der Ansaugkammer 3 zwischen den Wänden 23,24 erfolgt bei dem Ausführungsbeispiel, das in den Fig. 1
bis 3 .gezeigt ist, in der Weise, daß an der Innenseite jeder Wand 23,24 eine über die Gesamtlänge der Wand verlaufende
Nut 41 vorgesehen ist, wobei mit jeder Nut je zwei Gleitrollen 42 (s. Fig. 2 und 3) in Eingriff stehen.
Die Gleitrollen 42 sind horizontal zwischen den Wänden 23,24 und Ausnehmungen der Seitenwände der Ansaugkammer 3
gelagert und sorgen für eine nahezu reibungslose Bewegung der Ansaugkammer 3.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 4 weist jede Wand 23,24
einen parallel zur Auflageplatte 27 verlaufenden Schlitz 25 auf, der kürzer als die angrenzende Seitenwand der Ansaugkammer
3 ist. Von den Seitenwänden der Ansaugkammer 3 stehen je zwei Wellen ab, auf denen eine Gleitrolle 26 und
eine Anschlag-Gleitrolle 28 aufsitzen, die in die Schlitze 25 der Wände 23,24 eingreifen. Die Anschlag-Gleitrolle 28
begrenzt die Vorwärtsbewegung der Ansaugkammer 3, sobald sie gegen das hintere Ende des Schlitzes 25 anliegt. An
der Außenseite der Wand 23 sitzt auf der Welle 35, die die Gleitrolle trägt, des weiteren eine Nockenrolle 6 auf.
Bei dieser Ausführungsform ist gleichfalls an der Innenseite
der Wand 23 ein Antriebsmotor 8 befestigt, dessen Antriebswelle 29 durch die Wand 23 nach außen geführt ist.
Auf der Antriebswelle 29 sitzen zwei Zahnriemenscheiben 30,31 mit unterschiedlichen Durchmessern auf, von denen
die größere Zahnriemenscheibe 30 über einen Zahnriemen 32 eine Zahnriemenscheibe 12 antreibt, die auf einer gemein-
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samen Welle mit einem Zahnradantrieb 34 aufsitzt. Der Zahnradantrieb 34 besteht aus zwei Zahnrädern, die durch
eine in sich geschlossene endlose Zahnradkette miteinander verbunden sind. Der Zahnradantrieb versetzt die am
-* Ausgang der Blattzufuhrvorrichtung 1 angeordnete Welle mit
den Transportrollen 9 in Bewegung. Die kleinere Zahnriemenscheibe 31 auf der Antriebswelle 29 treibt über einen
Zahnriemen 33 eine Zahnriemenscheibe 40 an, die mit dem Nocken 5 fest verbunden auf der Welle 35 aufsitzt. Durch die
Umdrehung des Nockens 5 wird die Ansaugkammer 3 in der schon voranstehend beschriebenen Weise verfahren.
Anhand der schematischen Zeichnungen in den Fig. 5a bis c wird die Wirkungsweise der Blattzufuhrvorrichtung 1 näher
beschrieben.
In der Ansaugphase 1 nach Fig. 5a ist ein erstes Blatt von dem Stapel 16 von den Transportrollen 9 und den Transportwalzen
10 erfaßt und an die Einzugsrollen eines nachgeschalteten, nicht dargestellten Gerätes weiterbefördert
worden. Das erste Blatt deckt die Lochplatte der Ansaugkammer 3 zum Teil noch ab. Ein zweites Blatt des Stapels 16
ist von dem nicht abgedeckten Teil der Lochplatte der Ansaugkammer
angesaugt und zeigt einen gekrümmten Verlauf.
Die Ansaugkammer 3 befindet sich noch in ihrer Ausgangsstellung. Die Ansaugkraft des Lüfters 4 auf das zweite
Blatt beträgt etwa 70 % der vollen Ansaugkraft und erhöht sich kontinuierlich mit dem fortschreitenden Einzug des
ersten Blattes in das nachgeschaltete Gerät. Entsprechend dem Blattgewicht, das in einem Bereich zwischen 3o bis 150 g
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liegen kann, wird das zweite Blatt mehr oder weniger stark gekrümmt. Durch die kontinuierlich anwachsende Saugleistung
des Lüfters auf das zweite Blatt und durch das Gewicht eines etwa nachfolgenden dritten Blattes wird zwisehen
diesen beiden Blättern ein Trenneffekt erzielt, der einen Doppel- oder Mehrfacheinzug von Blättern mit Sicherheit
verhindert.
In der Ansaugphase 2 nach Fig. 5b deckt das Blatt 13 die Lochplatte der Ansaugkammer 3 zur Gänze ab und der Nocken
beginnt sich zu drehen und die Gleitrolle in Transportrichtung A zu verschieben, wodurch die Ansaugkammer 3 bewegt
wird.
In der Transportphase nach Fig. 5c des Blattes 13 ist die Ansaugkammer 3 um die volle Nockenlänge in Transportrichtung
A verfahren worden und die Transportrollen 9 und die Transportwalzen 10 haben die Vorderkante des Blattes 13 erfaßt.
Die Fortsetzung der Drehung des Nockens 5 in Pfeilrichtung
in Fig. 5c bewirkt, daß die Feder 7 die Ansaugkammer 3 wieder in ihre Ausgangsstellung zurückholen kann.
Die Lochplatte gewährleistet eine weitgehend breitflächige
Ansaugung mit annähernd laminarer Strömung, wobei durch die Abdeckung der Randzonen unerwünschte Luftwirbel verhindert
werden, die zu einem Doppel- oder Mehrfacheinzug von Blättern führen können.
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Claims (13)
- HOECHST AKTIENGESELLSCHAFT KALLE Niederlassung der Hoechst AGK 2559 + H —Τ"- 8. Juli 1977WLI-DI.Z.-isrungPatentansprüche
1.:Blattzufuhrvorrichtung für die automatische Zuführung von Einzelblättern von einem Stapel zu einem Gerät, mit unteren Transportwalzen und oberen Transportrollen, die gegen die Transportwalzen elastisch anliegen, dadurch gekennzeichnet, daß eine in Transportrichtung (A) der einzelnen Blätter (13) eines Stapels (16) verschiebbare Ansaugkammer (3) aus einer Deckplatte (22) und einer als Lochplatte (2) ausgebildetei Grundplatte besteht, und daß die Deckplatte (22) mit einer Ansaugöffnung (21) für einen auf ihr über der Ansaugöffnung angeordneten Lüfter (4) versehen ist. - 2. Blattzufuhrvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ansaugkammer (3) von zwei senkrechten Wänden (23,24) seitlich begrenzt ist und zwischen diesen verschiebbar ist, und daß jede Wand (23,24) einen in Transportrichtung (A) verlaufenden Schlitz (25) aufweist, in dem je eine Gleitrolle (26) und eine Anschlag-Gleitrolle (28) geführt sind, die sich von den Seitenwänden der Ansaugkammer (3) seitlich in die Schlitze (25) erstrecken.
- 3. Blattzufuhrvorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Wände (23,24) senkrecht zu einer horizontalen Auflageplatte (27) angeordnet und mit dieser verbunden sind, daß die Auflageplatte (27) den Stapel (16) aus Blättern (13) aufnimmt und länger ist als die Wände (23,24), in Transportrichtung (A) gesehen, tief sind und sich über die Wände hinaus nach vorne erstreckt.509882/0562ORIGINAL INSPECTEDHOECHST AKTIENGESELLSCHAFT KALLE Niederlassung der Hoechst AGK 2559 +H - 2 -
- 4. Blattzufuhrvorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlitze (25) und damit die Ansaugkammer (3) mit der Lochplatte (2) von der Auflageplatte (27) in einem Abstand angeordnet sind, der die Höhe des in die Blattzufuhrvorrichtung (1) einlegbaren Stapels (16) festlegt.
- 5. Blattzufuhrvorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine zur Auflageplatte (27) parallel verlaufende Halterungsstange (19) mit ihren Enden mit den Wänden (23,24) verbunden ist, und daß eine Feder (7) mit einem Ende an der Halterungsstange (19) und mit dem anderen Ende an einem Bolzen (15) des Lüftergehäuses (14) eingehängt ist. .
- 6. Blattzufuhrvorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 5,dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite der einen Wand ein Antriebsmotor (8) befestigt ist, dessen Antriebswelle (29) durch die Wand (23) nach außen geführt ist und zwei Zahnriemenscheiben (3O,31) mit unterschiedlichen Durchmessern trägt, von denen die größere Zahnriemenscheibe (3O) über einen Zahnriemen (32) eine Zahnriemenscheibe (12) antreibt, die auf einer gemeinsamen Welle mit einem Zahnradantrieb (34) aufsitzt, der die am Ausgang der Blattzufuhrvorrichtung (1) angeordnete Welle (38) mit den Transportrollen (9) in Bewegung versetzt, und daß die kleinere Zahnriemenscheibe (31) über einen Zahnriemen (33) eine Zahnriemenscheibe (4O) antreibt, die mit einem Nocken (5) fest verbunden auf einer Welle aufsitzt.009882/0562HOECHST AKTIENGESELLSCHAFT KALLE Niederlassung der Hoechst AGK 2559 +H - 3 -
- 7. Blattzufuhrvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Nocken (5) gegen eine Nockenrolle (6) anliegt, die an der Außenseite der Wand (23) auf der gleichen Achse wie die Gleitrolle (26) aufsitzt, und daß der Nocken (5) während einer Umdrehung die Ansaugkamraer (3) über die Nockenrolle (6) gegen die Zugkraft der Feder (7) in Transportrichtung (A) einmal um eine Nockenlänge verschiebt.
- 8. Blattzufuhrvorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite der einen Wand (23) ein Antriebsmotor (8) befestigt ist, dessen Antriebswelle (29) durch die Wand (23) hindurchgeführt ist und auf der eine Zahnriemenscheibe (30) aufsitzt, die einen Bandantrieb (17) antreibt, der als endloser Zahnriemen über eine auf der Welle (38) mit den Transportrollen (9) aufsitzenden Zahnriemenscheibe (36) und über eine Zahnriemenscheibe (18) geführt ist, die mit dem Nocken (5) fest verbunden ist.
- 9. Blattzufuhrvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckplatte (22) eine Ansaugöffnung (21) für den Lüfter (4) aufweist .
- 10· Blattzufuhrvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß an der Hinterkante der Auflageplatte (27) ein Anschlag (II1) angeordnet ist, der tangential zu den Transportwalzen (IO) verläuft.
- 11. Blattzufuhrvorrichtung nach einem oder mehreren der809882/0562HOECHST AKTIENGESELLSCHAFT KALLE Niederlassung der Hoechst AGK 2559 +H - 4 -Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß an der Vorderseite der Ansaugkammer (3) über die Breite der Blattzufuhrvorrichtung (1) Führungsvorsprünge (20) für das zu transportierende Blatt (13) vorgesehen sind.
- 12. Blattzufuhrvorrichtung nach Anspruch 11, dadurchgekennzeichnet, daß die Führungsvorsprünge (20) in der vorgeschobenen Stellung der Ansaugkammer (3) tangential an der Unterkante der Welle (38) anliegen.
- 13. Blattzufuhrvorrichtung nach den Ansprüchen 11 und 12,dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsvorsprünge (20) dem Abschnitt der Welle (38) zwischen zwei benachbarten Transportrollen (9) bzw. dem Abschnitt zwischen der Wand (23,24) , ,- und der angrenzenden Transportrolle (9) gegenüberliegen.809882/0562
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