DE2729942A1 - Am heck eines fahrzeugs angebrachtes erdbearbeitungsgeraet - Google Patents
Am heck eines fahrzeugs angebrachtes erdbearbeitungsgeraetInfo
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- E02F3/00—Dredgers; Soil-shifting machines
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Description
Am Heck eines Fahrzeuges angebrachtes Erdbearbeitungsgerät
(Zusatz zu Patentanmeldung P 26 21 174.5)
Die Hauptanmeldung bezieht sich auf ein am Heck eines Fahrzeugs angebrachtes Erdbearbeitungsgerät/ mit einem relativ
zum Fahrzeug um eine vertikale Achse schwenkbaren Verbindungselement, das eine untere und eine obere horizontale Drehachse
aufweist, mit einem Ausleger, der aus zwei in Querrichtung einen Abstand voneinander aufweisenden Teilen besteht, deren untere
Enden an der unteren Drehachse gelagert sind, und an deren anderen Enden schwenkbar eine aus Stiel und Schaufel gebildete
Grabvorrichtung angeordnet ist, mit einer einzigen, zwischen den Teilen des Auslegers angeordneten Kolben/Zylindereinheit,
die an der oberen Drehachse einerseits und am Ausleger andererseits so angelenkt ist, daß der Ausleger in einer vertikalen
Ebene aus einer neutralen, etwa vertikalen Position nach hinten in eine Arbeitsposition und nach vorn in eine Transportposition
bewegbar ist, wobei die Grabvorrichtung durch weitere, am Ausleger angelenkte Mittel in der gleichen vertikalen Ebene relativ
zum Ausleger schwenkbar ist.
Mit dieser in der Hauptanmeldung beschriebenen Konstruktion läßt sich eine günstigere Anordnung des Schwerpunktes
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sowohl während des Betriebes als auch beim Transport im Vergleich zu bekannten Anordnungen erzielen, und darüber hinaus wird dadurch,
daß der Ausleger unterteilt und im Zwischenraum zwischen den Teilen die zur Schwenkbewegung des Auslegers erforderliche
Kolben/Zylindereinheit angeordnet wird, die Sicht der Bedienungsperson beim Betrieb des Gerätes erheblich verbessert»
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer geteilten Ausbildung des Auslegers dessen Stabilität
mit einfachen Mitteln zu gewährleisten.
Die gestellte Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die Auslegerteile hohl ausgebildet sind und einen
rechteckigen Querschnitt aufweisen, und daß Verbindungsmittel an den gegenüberliegenden Enden der Auslegerteile vorgesehen
sind, die die Teile zu einer steifen Einheit verbinden.
Dabei bestehen vorzugsweise die Verbindungsmittel am unteren Ende der Auslegerteile aus einer zwischen den Teilen angeordneten
und an den Teilen befestigten Hülse, die die untere Drehachse umgibt und damit zugleich die Drehverbindung zwischen
dem Ausleger und der unteren Drehachse bildet. Statt dessen können die Verbindungsmittel am unteren Ende der Auslegerteile auch
aus einer zwischen den Teilen angeordneten und an den Teilen befestigten Achse bestehen, die zugleich das Drehlager für den
Ausleger bildet.
Die Verbindungsmittel am oberen Ende der Auslegerteile bestehen aus dem Drehlager für die Kolben/Zylindereinheit zur
Betätigung des Auslegers einerseits und aus der Halterung für die drehbare Lagerung der Grabvorrichtung andererseits.
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Die Erfindung nutzt also in vorteilhafter Weise die für den Betrieb benötigten Drehlager dazu aus, zugleich die
Auslegerteile zu einer stabilen Einheit zusammenzufassen.
Dadurch, daß die Auslegerteile als Hohlquerschnitte ausgebildet sind, ergibt sich ferner die vorteilhafte Möglichkeit,
in den Hohlräumen die Schläuche für die Zuführung der Hydraulikflüssigkeit unterzubringen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. In der
Zeichnung bedeuten:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäß ausgebildeten Erdbearbeitungsgerätes;
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung des in
Fig. 1 dargestellten Gerätes mit einer Kolben/Zylindereinheit zur Betätigung
der Grabvorrichtung;
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung einer
anderen Ausführungsform, bei der zur Betätigung
der Grabvorrichtung zwei Kolben/Zylindereinheiten vorgesehen sind;
Fig. 4 eine ähnliche perspektivische Darstellung
einer weiteren Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 5 eine Seitenansicht des Auslegers, die
dessen Aufbau veranschaulicht;
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Fig. 6 eine Vorderansicht auf den Ausleger gemäß Fig. 5 entlang der Linie 6-6 in
Fig. 5;
Fig. 7 eine vergrößerte Querschnittsdarstellung
des oberen Endes des in Fig. 6 dargestellten Auslegers und
Fig. 8 eine abgewandelte Konstruktion des oberen, die Grabvorrichtung tragenden Auslegerendes.
Ein Erdbearbeitungsgerät 10 ist beispielsweise in der in der US-PS 3 376 984 beschriebenen Weise schwenkbar am hinteren
Ende eines Traktors gelagert.
Das Erdbearbeitungsgerät 10 (Fig. 2) enthält eine Lagerung in Form eines Schwenkturmes 12 mit oberen und unteren
zylindrischen öffnungen 14 und 16, die zur Aufnahme von in Fig. nicht sichtbaren Zapfen dienen, um die der Schwenkturm drehbar
über einen Bügel gelagert ist, der hinten am Traktor angebracht ist. Die Bewegung des Schwenkturmes 12 wird durch zwei Kolben/
Zylindereinheiten 18 und 20 bewirkt.
Am Schwenkturm 12 ist unten eine horizontale Achse 22
zur Lagerung eines Auslegers und oben eine horizontale Achse zur Lagerung einer Kolben/Zylindereinheit 28 vorgesehen. Der Ausleger
24 besteht aus zwei im Abstand voneinander angeordneten, hohlen rechteckförmigen Teilen 30 und 32, die an ihrem einen
Ende schwenkbar um die horizontale Achse 22 mittels einer Hülse 23 gelagert sind, die die Achse 22 umgibt. Die Hülse 23 ist an
den Auslegerteilen befestigt, so daß sie diese miteinander ver bindet und im vorgegebenen Abstand zueinander hält. Die Kolben/
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Zylindereinheit 28 wirkt doppelseitig und besteht aus einem Zylinder
33 und einer Kolbenstange 34, die drehbar mit einer am freien Ende der Auslegerteile angeordneten Achse 36 verbunden ist
und sich innerhalb des durch die Auslegerteile 30 und 32 gebildeten Zwischenraums befindet.
An einer zwischen den freien Enden der Auslegerteile 30 und 32 angeordneten Achse 42 ist eine aus Löffel und Stiel bestehende
Grabvorrichtung 40 drehbar so gelagert, daß sich die Drehachse für die Grabvorrichtung zwischen den Enden des Stiels,
jedoch näher am auslegerseitigen Ende als an dem den Löffel tragenden Ende des Stiels befindet. Durch die Hülse 23 werden somit
die unteren-Enden und durch die Achsen 36 und 4 2 die oberen
Enden der Auslegerteile starr miteinander verbunden, so daß eine insgesamt verwindungssteife Auslegeranordnung gebildet wird.
Die Grabvorrichtung 40 enthält eine steife Halteplatte 44, die auf der Schwenkachse 42 drehbar ist und das auslegerseitige
Ende der Grabvorrichtung bildet. Zur Bewirkung der Schwenkbewegung der Grabvorrichtung dient eine Kolben/Zylindereinheit 54.
Aus Fig. 1 und 2 ist ersichtlich, daß in der Mitte an den Auslegerteilen 30 und 32 Arme 48 und 50 befestigt sind oder mit diesen
ein Teil bilden. Die Arme haben einen U-förmigen Querschnitt und besitzen einen Zwischenraum zwischen den vertikalen Wänden.
Zwischen den Armen 48 und 50 ist eine Drehachse 52 gelagert.
Bei dem in Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel
bestehen die Betätigungsmittel aus einer einzelnen, doppelseitig wirkenden Kolben/Zylindereinheit 54. Die Kolben/Zylindereinheit
54 enthält einen Zylinder 55 und eine Kolbenstange 56 die schwenkbar an einer Achse 58 gelagert ist, die am Ende der
Halteplatte 44 im Abstand von der Schwenkachse 42 gelagert ist. Der Zylinder 55 ist drehbar an der Drehachse 52 zwischen den
Armen 48 und 50 gelagert.
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Am freien Ende der Grabvorrichtung ist in üblicher Weise ein Löffel 70 schwenkbar angebracht. Zwei Hebel 72 und 74
sind drehbar zwischen dem Stiel der Grabvorrichtung 40 und dem Löffel 70 angeordnet und miteinander durch eine Achse 76 verbunden.
Eine doppelt wirkende Kolben/Zylindereinheit 78 weist einen Zylinder 79 auf, der an einer Achse 80 angelenkt ist, die
an einer oberen Ecke der Halteplatte 44 gelagert ist, und das Ende der Kolbenstange 82 ist drehbar mit der Kniehebelachse 76
verbunden.
Die beschriebene Anordnung kann die in Fig. 1 in ausgezogener Linie dargestellte Transportposition einnehmen, in der
sich der Ausleger im wesentlichen vertikal und etwas nach vorn geneigt erstreckt und bei der der Schwerpunkt des rückwärtigen
Erdbearbeitungsgerätes sich näher am vorderen Ende des Traktors befindet. Die Kolben/Zylindereinheit 28 besitzt einen Hebelarm M,
so daß bei Anwendung eines hydraulischen Druckes auf das Köpfende des Zylinders der Ausleger 24 nach vorn in Richtung auf den
Schwenkturm 12 bewegt wird und die Teile durch eine Kniegelenkverbindung
in der in Fig. 1 dargestellten Lage gehalten werden. Ggfs. kann der Ausleger 24 mechanisch mit dem Schwenkturm 12
mittels eines nicht dargestellten Bolzens verriegelt werden, der in Löcher 88 der Auslegerabschnitte 30 und 32 und des Schwenkturmes
12 eingeführt wird. Das Gleichgewicht und die Handhabung des Gerätes werden stark verbessert, da der wirksame Schwerpunkt
gegenüber bekannten Geräten um mehr als 50% nach vorne verlegt ist.
Der Schwenkturm 12 enthält eine vertikale Wand 90, die
in eine obere und eine untere horizontale Wand 91 bzw. 92 übergeht,
wobei die Wände 91 und 92 Öffnungen 14 und 16 aufweisen, die zur Aufnahme von am Traktor angebrachten Lagerbügeln 93 die-
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nen. Der Schwenkturm 12 enthält ferner zwei sich nach hinten erstreckende
Seitenwände 94, die einen Zwischenraum bilden, in dem die Auslegerteile 30 und 32 untergebracht sind. Der Schwenkturm
12 besitzt ferner eine vertikale Wand 96, die von einem mittleren Teil am oberen Ende des Schwenkturmes 12 nach hinten vorsteht.
Die vertikale Wand 96 enthält die obere horizontale Drehachse 26, an der der Zylinder 33 gelagert ist. Zwischen den Teilen
30 und 32 und der Kolben/Zylindereinheit 28 ist ein Spielraum vorgesehen. Durch diese Anordnung ist es möglich, den Ausleger
vollständig in eine vor der vertikalen Linie A-A in Fig. liegende Position zu bringen, die zugleich die Transportposition
ist, in der die Kolben/Zylindereinheit 28 sich teilweise zwischen den Teilen 30 und 32 des Auslegers befindet.
Im Betrieb des rückwärtigen Erdbearbeitungsgerätes erfolgt die Beladung in der üblichen Weise. Der Ausleger 24 kann
jedoch in einer mehr vertikalen Lage arbeiten, so daß die Mitte des Erdbearbeitungsgerätes nicht mehr am Schwenkturm 12 gehalten
wird und dadurch das Gleichgewicht und die betrieblichen Eigenschaften des Gerätes verbessert werden können. Wenn das Erdbearbeitungsgerät
aus der in Fig. 1 gestrichelten Lage in die durch fortlaufende Linien gekennzeichnete Lage geschwenkt wird,
wird das kolbenstangenseitige Ende der Kolben/Zylindereinheit mit hydraulischem Druck beaufschlagt, so daß der Ausleger zunächst
in eine vertikale Lage und dann in eine leicht nach vorn gerichtete Lage geschwenkt wird, in der die Wirküngslinie der
Kolben/Zylindereinheit 28 mit der Mittellinie der Auslegerteile 30 und 32 fluchtet. Das nach vorn gerichtete Moment der Teile
ermöglicht eine Fortsetzung der Bewegung des Erdbearbeitungsgerätes über die Position, in der die Mittellinien fluchten, hinaus
in Richtung auf die in Fig. 1 durch die durchgehenden Linien gezeichnete Lage. Durch Beaufschlagung des Kolbenstangenendes der
Kolben/Zylindereinheit 28 wird die- Vorwärtsbewegung des Auslegers
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von der Position, in der die Mittellinien fluchten, in die in
Fig. 1 dargestellte Transportposition unterstützt. Anschließend bewirkt der hydraulische Druck eine Kniehebelverriegelung des
Auslegers, so daß das rückwärtige Erdbearbeitungsgerät in der Transportposition gehalten wird.
Es sei bemerkt, daß die Schwenkachse 26 für die Kolben/ Zylindereinheit 28 etwas hinter der Achse 22 angeordnet ist, so
daß in der in Fig. 1 durch die Linie B-B angedeuteten neutralen Position, in der die Mittellinie der Auslegerteile 30 und 32 mit
der Wirkungslinie der Kolben/Zylindereinheit 28 fluchtet, der Ausleger geringfügig nach vorn über die durch die Linie A-A definierte
vertikale Position hinaus geneigt ist. Hierdurch wird das nach vorn wirkende Moment unterstützt und sichergestellt, daß
das rückwärtige Erdbearbeitungsgerät über die Mittellage hinausschwenkt, so daß durch hydraulischen Druck die Kolben/Zylindereinheit
für den Ausleger so getätigt wird, daß der letzte Schritt der Vorwärtsbewegung unterstützt wird.
Um das rückwärtige Erdbearbeitungsgerät aus der in Fig. 1 dargestellten Lage in die gestrichelte Lage zu schwenken,
wird das kolbenstangenseitige Ende der Kolben/Zylindereinheit 28 mit hydraulischem Druck beaufschlagt, um die Schwenkbewegung des
Auslegers nach hinten einzuleiten. Zugleich wird die Kolben/ Zylindereinheit 78 betätigt, um den Löffel 70 nach hinten auszufahren,
wodurch der Schwerpunkt abrupt nach hinten verlagert und das rückwärtige Ausfahren des Auslegers unterstützt wird. Wenn
sich die Teile durch die in Fig. 1 durch die Linie B-B angezeigte Position bewegen, in der die Mittellinie der Auslegerteile 30
und 32 mit der Wirkungslinie der Kolben/Zylindereinheit 28 fluchtet, wird der hydraulische Druck vom kolbenstangenseitigen
Ende der Kolben/Zylindereinheit 28 entfernt.
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Im folgenden Teil der Beschreibung werden zweistellige.
Bezugsziffern für das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 und 2,
dreistellige Bezugsziffern 100 - 199 für das in Fig. 3 dargestellte
Ausführungsbeispiel und dreistellige Bezugsziffern 200 299
für das in Fig. 4 dargestellte Ausführungsbeispiel verwendet. Die beiden letzten Ziffern bezeichnen bei den verschiedenen Ausführungsformen
jeweils gleiche Teile.
Bei dem in Fig. 3 dargestellten Ausführungsbeispiel sind
jeweils zwei Kolben/Zylindereinheiten 160 und 162 vorgesehen. Diese
Kolben/Zylindereinheiten sind vom doppelt wirkenden Typ, wobei das eine Ende der Zylinder 164 an einer Drehachse 152 angelenkt
ist, und wobei die Zylinder zwischen den parallelen seitlichen Wänden des zugehörigen Lagerarmes angeordnet sind. Die
Kolben/Zylindereinheiten 160, 162 besitzen jeweils eine Kolbenstange 165, die drehbar mit einer Achse 158 an der Halteplatte
144 verbunden ist. Die Hülse 23 sowie die Achsen 36 und 42 bilden hier ebenfalls wieder die Auslegerteile zu einer starren
Einheit aus. Das Erdbearbeitungsgerät 110 ist sonst identisch mit dem Erdbearbeitungsgerät 10 gemäß Fig. 1 und 2.
Bei dem in Fig. 4 dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Lagerarme 249 und 251 massiv, und die Zylinder 264 besitzen
jeweils einen Lagerkörper 266 bzw. 267, der an ihrem einen Ende gelagert ist, um die Zylinder getrennt drehbar an den
Lagerarmen anzulenken. Die Kolbenstangen 265 sind drehbar mit der Achse 258 verbunden. Zur Verbindung der Auslegerteile dienen
auch hier wieder die Hülse 23 sowie die Achsen 36 und 42. Das rückwärtige Erdbearbeitungsgerät 210 ist sonst identisch
mit dem Erdbearbeitungsgerät 10 gemäß Fig. 1 und 2.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist in Fig. 5, 6 und 7 dargestellt. Wie bei dem Ausführungsbeispiel ge-
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maß Fig. 1 und 2 besteht der Ausleger 324 aus zwei in Querrichtung
einen Abstand voneinander aufweisenden, hohlen, rechteckförmigen Auslegerteilen 330 und 332, die an ihrem unteren Ende
durch eine Hülse 323 miteinander verbunden sind, die drehbar auf einer Achse 322 gelagert ist. Aus Fig. 5 und 6 ist ersichtlich,
daß die Hülse 323 durch die beiden hohlen Auslegerteile 330 und 332 verläuft und mit diesen verschweißt ist. Die Auslegerteile
330 und 332 sind um die Achse 322 durch eine Kolben/Zylindereinheit 328 schwenkbar, die mit ihrem einen Ende an einer Achse
326 und mit ihrem anderen Ende an einer Achse 336 angelenkt ist, die sich zwischen den beiden Auslegerteilen erstreckt. Die Achse
336 verläuft durch Hülsen 337, die jeweils mit den Auslegerteilen 330 und 332 verschweißt sind. Die Achse 336 ist vorzugsweise
ebenfalls entweder mit den Hülsen 337 und/oder mit den Auslegerteilen 330 und 332 verschweißt. Somit bilden die Hülsen 337
und die Achse 336 eine starre Verbindung zwischen den Auslegerteilen 330 und 332. Dabei wirken die Hülsen 337 als Abstandselemente,
durch die die Kolbenstange 334 in der Mitte zwischen den Auslegerteilen gehalten wird.
Bei dem in Fig. 5, 6 und 7 dargestellten Ausführungsbeispiel enthalten die Verbindungsmittel für die beiden Auslegerteile
330 und 332 ferner Haltemittel 341, die aus einem hohlen rechteckförmigen Körper 343 bestehen, der an zwei einander
gegenüberliegenden Wänden mit Laschen 345 versehen ist. Die Querabmessung des hohlen Körpers 343 ist identisch mit dem Abstand
zwischen Auslegerteilen 330 und 332, und die Laschen 345, die vorzugsweise mit dem Körper 343 verschweißt sind, weisen Verlängerungen
347 auf, die an ihren unteren Enden angebracht sind. Die Verlängerungen 347 werden von den offenen Enden der hohlen,
rechteckigen Auslegerteile 330 und 332 aufgenommen und bilden ein weiteres Verbindungsmittel für die beiden Auslegerteile, so
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daß diese eine starre Einheit bilden, die in der Lage ist, beträchtlichen
Torsionsbeanspruchungen während des Betriebes der Grabvorrichtung standzuhalten. Der hohle Körper 343 ist an seinem
freien Ende mit einer Hülse 349 versehen, die die Achse 342 aufnimmt, die das Drehlager für die Grabvorrichtung 340 am äußeren
Ende des Auslegers 324 bildet.
Somit sind bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig, 5, 6 und 7 wie bei den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen drei
starre Verbindungsmittel 323, 336, 337 und 341 zwischen den beiden Auslegerteilen vorgesehen.
Die unteren Endender Auslegerteile 330 und 332 sind vorzugsweise durch Platten 351 verschlossen. Die Platten 351 können
angeschweißt sein, so daß die hohlen Auslegerteile vollständig geschlossen sind und im Bedarfsfall als Reservoir für Hydraulikflüssigkeit
verwendbar sind.
Bei dem in Fig. 5, 6 und 7 dargestellten Ausführungsbeispiel
sind die Leitungen, die der Kolben/Zylindereinheit 354 und der nicht dargestellten Kolben/Zylindereinheit zur Betätigung
der Schaufel Hydraulikflüssigkeit zuführen, innerhalb der hohlen Auslegerteile 330 und 332 angeordnet. Aus Fig. 7 ist ersichtlich,
daß eine starre oder flexible Zuleitung oder ein Schlauch 361 durch den Auslegerteil 332, durch den von der
Lasche 345 gebildeten Hohlraum und durch den hohlen Körper 34 3 verläuft und dann an einem Anschluß 363 (Fig. 5) am oberen Ende
der Haltemittel 341 endet. Somit kann ein flexibler Schlauch 365 an den Anschluß 363 und die nicht dargestellte Kolben/Zylindereinheit
angeschlossen werden. Natürlich können zwei Zuleitungen für eine Kolben/Zylindereinheit in jedem der beiden Auslegerteile
330 und 332 untergebracht werden.
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In gleicher Weise kann eine nicht dargestellte Zuleitung durch die hohlen Auslegerteile 330 und 332 und durch den
von den Armen 350 gebildeten Hohlraum verlaufen und an einem Anschluß 351 enden, wobei ein Schlauch 353 vom Anschluß 351 zur
Kolben/Zylindereinheit 354 verläuft.
Alle Leitungen oder Schläuche können als flexible oder starre Elemente ausgebildet sein, die an den Anschlüssen 351
und 363 enden.
Eine geringfügig abgewandelte Ausführungsform der Erfindung ist in Fig. 8 dargestellt, und der einzige Unterschied gegenüber
der Ausführungsform gemäß Fig. 5, 6 und 7 besteht in den Verbindungsmitteln am oberen Ende des Auslegers. Bei dem in
Fig. 8 dargestellten Ausführungsbeispiel sind die hohlen, rechteckförmigen
Auslegerteile 430 und 432 jeweils mit einer Hülse 413 versehen, die durch Öffnungen 415 verlaufen und mit den
zugehörigen Auslegerteilen 430 bzw. 433 verschweißt sind. Eine Achse 417 verläuft durch die Hülsen, die an ihrem inneren Ende
einen Abstand voneinander aufweisen und ein Drehlager für den Stiel der Grabvorrichtung 440 bilden. Die oberen Verbindungsmittel
bestehen hier also aus den Hülsen 413 und der Achse einerseits und aus den Hülsen 337 und der Achse 336 andererseits.
Der Stiel der Grabvorrichtung 440 besteht aus einem im wesentlichen rechteckförmigen, hohlen Körper 421, durch den ein
Lagerkörper 423 hindurchverläuft, der mit dem Körper 421 verschweißt
ist. Der Lagerkörper 423 bildet die Drehverbindung der Grabvorrichtung 440 auf der Achse 417 und den Hülsen 413.
Um die gesamte Einheit zu versteifen, wird vorzugsweise der den Lagerkörper 423 umgebende Bereich durch zusätzliche Platten
verstärkt. Der Lagerkörper 423 ist mit einer Öffnung 427 versehen, um den relativ zueinander beweglichen Flächen ein
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Schmiermittel zuführen zu können.
Es ist ersichtlich, daß bei dem in Fig. 8 dargestellten Ausführungsbeispiel die aus den Hülsen 413 und der Achse 417
bestehenden Verbindungsmittel und die aus den Hülsen 337 und der Achse 336 bestehenden Verbindungsmittel die steife Verbindung
zwischen den beiden Auslegerteilen 430 und 432 an deren einem Ende bilden und die untere Verbindung wie zuvor durch die
Hülse 323 am unteren Ende der Auslegerabschnitte gebildet wird.
Durch die Verwendung eines zweiteiligen Auslegers und einer einzelnen Kolben/Zylindereinheit kann die Gesamtbreite
der Auslegeranordnung um mehr als 35% bekannter Ausleger (z.B. gegenüber dem in der US-PS 3 376 984 beschriebenen Ausleger)
verringert werden, ohne daß bei Verwendung der erfindungsgemäßen Verbindungsmittel die Stabilität insgesamt verschlechtert
wird. Tatsächlich ist die Widerstandsfähigkeit des erfindungsgemäßen
Auslegers gegen Torsion erheblich größer als bei bekannten Auslegerkonstruktionen.
Bs / dm
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Claims (8)
- EIKENBERG & BRÜMMERSTEDTPATENTANWÄLTE IN HANNOVERJ.I. Case Company 105/26Patentansprüche :M.) Am Heck eines Fahrzeugs angebrachtes Erdbearbeitungsgerät, mit einem relativ zum Fahrzeug um eine vertikale Achse schwenkbaren Verbindungselement, das eine untere und eine obere horizontale Drehachse aufweist, mit einem Ausleger, der aus zwei in Querrichtung einen Abstand voneinander aufweisenden Teilen besteht, deren unteres Ende an der unteren Drehachse gelagert ist und an deren anderen Ende schwenkbar eine aus Stiel und Schaufel gebildete Grabvorrichtung angeordnet ist, mit einer einzigen, zwischen den Teilen des Auslegers angeordneten Kolben/ Zylindereinheit, die an der oberen Drehachse einerseits und am Ausleger andererseits so angelenkt ist, daß der Ausleger in einer vertikalen Ebene aus einer neutralen, etwa vertikalen Position nach hinten in eine Arbeitsposition und nach vorn in eine Transportposition bewegbar ist, wobei die Grabvorrichtung durch weitere, am Ausleger angelenkte Mittel in der gleichen vertikalen Ebene relativ zum Ausleger schwenkbar ist, nach Patenanmeldung P 26 21 174.5, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslegerteile (30, 32; 130, 132; 230, 232; 330, 332; 430, 432)809815/0526 ORIGINAL INSPECTEDhohl ausgebildet sind und einen rechteckigen Querschnitt aufweisen, und daß Verbindungsmittel an den gegenüberliegenden Enden der Auslegerteile vorgesehen sind, die die Teile zu einer steifen Einheit verbinden.
- 2. Erdbearbeitungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsmittel am unteren Ende der Auslegerteile aus einer zwischen den Teilen angeordneten und an den Teilen befestigten Hülse (23, 323) bestehen, die die untere Drehachse (22, 323) umgibt und damit zugleich die Drehverbindung zwischen dem Ausleger und der unteren Drehachse bildet.
- 3. Erdbearbeitungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsmittel am unteren Ende der Auslegerteile aus einer zwischen den Teilen angeordneten und an den Teilen befestigten Achse bestehen, die zugleich das Drehlager für den Ausleger bildet.
- 4. Erdbearbeitungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsmittel am oberen Ende der Auslegerteile aus dem Drehlager (36, 336, 337) für die Kolben/Zylindereinheit (28, 128, 228, 328) zur Betätigung des Auslegers einerseits und aus der Halterung (343, 345, 349, 413, 417, 423) für die drehbare Lagerung der Grabvorrichtung (340, 440) andererseits bestehen.
- 5. Erdbearbeitungsgerät nach Anspruch 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslegerteile (330, 332; 430 432) an ihren oberen Enden offen sind, und daß die Halterung (343, 345, 349) für die drehbare Lagerung der Grabvorrichtung (340) an ihrem einen Ende Verlängerungen (347) aufweist, die in die offe-809815/0526nen Enden eingreifen, während am freien Ende der Halterung das . Drehlager für die Grabvorrichtung (340) angeordnet ist.
- 6. Erdbearbeitungsgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung aus einem hohlen Körper (343) besteht, der sich über die Enden der Auslegerteile (330, 332) hinauserstreckt, wobei an dessen Außenseiten je eine mit der Verlängerung (347) versehene Lasche (350) angebracht ist, und wobei an dessen freien Ende eine Hülse (349) zur Aufnahme einer Achse zur drehbaren Lagerung der Grabvorrichtung (340) starr bebefestigt ist.
- 7. Erdbearbeitungsgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Drehlager für die Kolben/Zylindereinheit (328) zur Betätigung des Auslegers aus zwei Hülsen (337) besteht, die jeweils mit ihrer öffnung fluchtend an den beiden Auslegerteilen und zwischen diesen so befestigt sind, daß sie einen Abstand zwischen sich freilassen, und daß in der Hülse eine Achse (336) angeordnet ist, auf der im Zwischenraum zwischen den Hülsen die Kolben/Zylindereinheit (328) gelagert ist.
- 8. Erdbearbeitungsgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung für die drehbare Lagerung der Grabvorrichtung (440) aus zwei Hülsen (413), die jeweils mit ihren öffnungen fluchtend an den oberen Enden der Auslegerteile (430, 432) so befestigt sind, daß sie einen Abstand zwischen sich freilassen, und aus einer Achse (417) besteht, die in den Hülsen angeordnet und an diesen befestigt ist, und daß auf der Achse (417) in dem Zwischenraum und auf den Hülsen (413) der Lagerkörper (423) für die Grabvorrichtung (440) drehbar gelagert ist.-Beschreibung-809815/0526
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