DE2728506A1 - Abgedichtetes gleiskettengelenk - Google Patents
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Description
J.I. Case · 105/24
Abgedichtetes Gleiskettengelenk
Die Erfindung betrifft ein Gleitkettengelenk zwischen zwei Kettengliedern mit einem Gelenkbolzen und einer dessen Mittelabschnitt
umgebenden, gegenüber dem Gelenkbolzen drehbaren Hülse, wobei jeweils auf dem aus der Hülse herausragenden Ende des Gelenkbolzens
das äußere Kettenglied und auf dem Ende der Hülse das innere Kettenglied jeweils mit einem Abstand zu der Hülsenstirnfläche
so angeordnet ist, daß beide Kettenglieder einen Abstand voneinander aufweisen und auf gegenüberliegenden Seiten der Hülsenstirnfläche
liegen, wobei gegen Eindringen von Schmutz und
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gegen Austreten von Schmiermitteln Mittel zur Abdichtung der Gelenkfläche
zwischen dem Gelenkbolzen und der Hülse mit einem elastomeren Dichtkörper vorgesehen sind.
Abgedichtete Gleiskettengelenke zur Verwendung an Kettenfahrzeugen
sind in den verschiedensten Formen seit langem bekannt. Normalerweise wird dabei das eigentliche Gelenk von dem Gelenkbolzen
und einer ihn umgebenden Hülse gebildet, wobei das eine Kettenglied an dem Gelenkbolzen und das andere Kettenglied an
der Hülse befestigt ist. Bei derartigen Gelenkkonstruktionen besteht das Hauptproblem darin, die beiden sich gegeneinander bewegenden
Teile des Gelenkes gegen das Eindringen von Schmutz zu schützen und gleichzeitig den Austritt von Schmiermitteln aus dem
eigentlichen Gelenkbereich zu verhindern.
Obwohl bei den bekannten Mitteln zur Abdichtung derartiger Gleiskettengelenke bereits elastomere Dichtkörper verwendet werden,
die die normale Bewegung zwischen den beiden Kettengliedern zu kompensieren vermögen, reichen die bisher vorgeschlagenen
Lösungen nicht aus, um eine dauerhafte, hundertprozentige Abdichtung zwischen dem Gelenkbolzen und der Hülse zu bewirken
(US-PS 3 341 259). Außerdem sind einige Abdichtungen nur sehr schwer innerhalb der engen Raumverhältnisse eines derartigen
Gleiskettengelenkes unterzubringen.
Es ist demnach Aufgabe der Erfindung, ein Gleiskettengelenk zu schaffen, dessen Abdichtung unter allen Betriebsbedingungen
voll wirksam ist und sehr leicht innerhalb eines normalen Gleiskettengelenkes untergebracht werden kann.
Die Erfindung besteht darin, daß zwischen dem äußeren Kettenglied und der Hülsenstirnfläche auf dem Gelenkbolzen eine ihm
gegenüber abgedichtete Scheibe vorgesehen ist, und daß an der
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Scheibe der elastomere Dichtkörper befestigt ist, der von der Scheibe aus über die Hülsenstirnfläche zu der Außenfläche der
Hülse verläuft und sowohl gegenüber der Scheibe als auch gegenüber der Außenfläche der Hülse abgedichtet ist.
Bei der Erfindung umfaßt also die Abdichtung sowohl den Gelenkbolzen
in Form der Scheibe als auch die Außenfläche der Hülse jeweils in abdichtender Funktion. Der elastomere Dichtkörper
liegt dabei vorzugsweise innerhalb eines Rezesses in dem äußeren Kettenglied, der sowieso vorhanden ist bzw. sehr leicht in das
äußere Kettenglied eingearbeitet werden kann. Dadurch ist der Platzbedarf der gesamten Abdichtung außerordentlich gering und
ohne Schwierigkeit in vorhandenen Ketten unterzubringen.
Vorzugsweise ist der elastomere Dichtkörper zylinderförmig ausgebildet, wobei auf seiner einen Seite die auf dem Gelenkbolzen
aufgepreßte Scheibe und auf seiner anderen Seite ein beispielsweise mit Hilfe eines Preßsitzes auf der Hülse arretierter Ring befestigt
ist. Beide Enden des Dichtkörpers sind dann unverrückbar an den jeweiligen Gelenkteilen befestigt, so daß ein Eindringen
von Schmutz bzw. das Austreten von Schmiermitteln so gut wie
ausgeschlossen ist. Die zwischen den beiden Kettengliedern auftretende Bewegung während des Kettenumlaufes wird dabei durch den
zylindrischen Abschnitt zwischen der Scheibe und dem Ring aufgenommen, der vorübergehend um einen bestimmten Winkelbetrag in
sich tordiert wird. Bei entsprechender Ausgestaltung der Abmessungen - die Ausdehnung in Axialrichtung ist dabei mindestens
doppelt so groß, wie die in Radialrichtung gemessene Dicke des Dichtkörpers - kehrt der elastomere Dichtkörper nach der Torsion
immer wieder in seine ursprüngliche Gestalt zurück.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand von mehreren Ausführungsbeispielen, die in der Zeichnung dargestellt sind, näher erläutert;
es bedeuten :
Fig. 1 eine Längsschnittansicht der einen Hälfte
eines Gleiskettengelenkes in einem ersten Ausführungsbeispiel
Fig. 2 eine Längsschnittansicht des elastomeren Dichtkörpers aus Fig. 1
Fig. 3 eine Längsschnittansicht gemäß Fig. 1 eines weiteren Ausführungsbeispiels der Erfindung
Fig. 4 eine Längsschnittansicht gemäß Fig. 3 eines weiteren Ausführungsbeispiels der Erfindung
und
Fig. 5 eine Längsschnittansicht gemäß Fig. 4 eines vierten Ausführungsbeispiels der Erfindung.
In den Figuren 1, 3, 4 und 5 ist jeweils die eine Hälfte eines Gleiskettengelenkes mit einer Abdichtung dargestellt, wobei in
den Figuren 3 bis 5 jeweils die untere, gleiche Hälfte aus Platzgründen weggelassen ist. In jedem Fall ist ein zylindrischer
Gelenkbolzen 10 vorgesehen, dessen Mittelabschnitt 12 von einer Hülse 22 in Form eines Hohlzylinders umgeben ist. Die Hülse 11
ist gegenüber dem Gelenkbolzen 10 um eine gemeinsame, durch das gesamte Gelenk hindurchgehende Mittelachse schwenkbar. Beide Gelenkteile
10 und 11 bilden zusammen eine Gelenkfläche 13, die in der Längsschnittdarstellung als Linie erscheint; es muß jeweils
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verhindert werden, daß auf diese Gelenkfläche 13 Schmutz gerät
bzw. ein hier aufgebrachtes Schmiermittel entweicht.
Wie bei derartigen Gleiskettengelenken üblich, so ist auch bei der Erfindung vorgesehen, daß ein inneres Kettenglied 14 auf
der Außenfläche 16 der Hülse 11 und ein äußeres Kettenglied 17 auf der Mantelfläche des Gelenkbolzens 10 mit Hilfe eines Preßsitzes
befestigt ist. Bei einer Bewegung der beiden Kettenglieder 14 und 17 gegeneinander tritt entsprechend eine Verdrehung der
Hülse 11 gegenüber dem Gelenkbolzen 10 um deren gemeinsame Mittelachse
ein.
Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist zur
Abdichtung des Gleiskettengelenkes eine Dichtung 19 vorgesehen, die zwischen einem Bolzenende 21 und einem Hülsenende 22 wirksam
ist. Eine gleiche Anordnung ist spiegelsymmetrisch an dem anderen beiden Enden des Gelenkbolzens bzw. der Hülse vorgesehen, die aber
nicht dargestellt ist. Dadurch ist die Gelenkfläche 13 von beiden Seiten her mit Hilfe zweier Dichtungen 19 gegen das Eindringen
von Schmutz und gegen Verlust von Schmiermittel geschützt.
Die Dichtung 19 weist bei den Ausführungsbeispielen gemäß Fig.1
und 2 bzw. Fig. 3 eine kreisringförmige Scheibe 24 aus Metall, einen zylinderförmigen, elastomeren Dichtkörper 26 und einen im
Querschnitt winkligen Ring 27 auf. Alle drei Bestandteile sind unlösbar miteinander befestigt, z.B. infolge eines Vulkanisiervorganges,
durch Wärmeeinwirkung oder mit Hilfe von Klebemitteln. Zwischen dem äußeren Kettenglied 17 und einer Stirnfläche 23 der
Hülse 11 ist die Scheibe 24 mit Hilfe eines Preßsitzes auf dem Gelenkbolzen 10 gehalten, wobei die eine Flachseite 28 der Scheibe
an der Stirnfläche 23 anliegt. Die Scheibe 24 übernimmt also die Funktion einer Anlaufscheibe zur Aufnahme seitlicher Kräfte der
Hülse 11 gegenüber dem Gelenkbolzen 10. Zwischen der Flachseite
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28 der Scheibe 24 und der Stirnfläche 23 der Hülse 11 kann zur Herabsetzung der Reibung bei der Relativbewegung zwischen beiden
Gelenkteilen ein Schmiermittel eingebracht sein.
Der umlaufende, im Querschnitt rechtwinklige Ring 27 liegt mit seinem einen Schenkel 29 an der Außenfläche 16, 32 der Hülse 11
unter Vorspannung (Preßsitz) an, während der andere Schenkel 31 radial von der Mittelachse der Hülse 11 fortweist. Der Preßsitz
zwischen dem Schenkel 29 und der Außenfläche 32 bewirkt eine hundertprozentige Abdichtung sowohl gegen das Eindringen von
Schmutz als auch gegen Entweichen von Schmiermitteln an dieser Stelle.
Die Gestalt des Dichtkörpers 26 der Dichtung 19 ist im nichteingebauten,
also entspannten Zustand in Fig. 2 dargestellt. Ein inneres Ende 33 (Fig.1) des zylinderförmigen, elastomeren Dichtkörpers
26 ist an der Scheibe 24, ein äußeres Ende 34 (Fig. 1) an dem Ring 27 befestigt. Die Ausdehnung des elastomeren Dichtkörpers
26 in Axialrichtung ist mindestens so groß, wie die in radialer Richtung gemessene Dicke des Körpers, wodurch im Zusammenhang
mit den elastischen Eigenschaften sichergestellt ist,
daß bei Verdrehungen der beiden Enden 33 und 34 infolge einer Drehung der Scheibe 24 gegeneinander eine elastische Verformung
ohne die Gefahr einer Beschädigung des Dichtkörpers 26 eintritt. Sobald die Verdrehung der beiden Enden 33 und 34 über die Scheibe
24 und den Ring 27, die an dem Gelenkbolzen 10 bzw. an der Hülse 11 befestigt sind, rückgängig gemacht wird, nimmt der elastomere
Dichtkörper 26 seine ursprüngliche Gestalt ohne bleibende Verformungen
wieder ein. Unabhängig vom jeweiligen Torsionszustand des Dichtkörpers 26 reicht dabei die Dichtwirkung von der Stelle
des Gelenkbolzens, an der das innere Ende 33 anliegt, über die Hülsenstirnfläche 23 bis zu der Außenfläche 32 der Hülse 11.
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Bei den Ausführungsbeispielen gemäß Fig. 1 und 3 ist auf der der Hülse 11 abgewandten Flachseite 37 der Scheibe 24 ein kreisringförmiger
Abschnitt 36 des elastomeren Dichtkörpers 26 vorhanden. Er liegt an der Grundfläche 38 eines in dem äußeren
Kettenglied 17 eingeformten Rezesses 39 an, so daß zur Aufnahme der Druckkräfte zwischen der Hülse 11 und dem äußeren Kettenglied
17 der kreisringförmige Abschnitt 36 aus elastomeren Material und die Scheibe 24 dient.
Der Abstand zwischen den Kettengliedern 14 und 17 ist in dem
Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 größer als dem gemäß Fig. 3; außerdem liegt der Ring 27 näher an der Hülsenstirnfläche 23.
Trotz dieser beiden genannten Abweichungen kann ein und dieselbe Dichtung 19 verwendet werden, wobei insbesondere ein unterschiedlicher
Abstand zwischen den beiden Kettengliedern 14 und 17 durch eine entsprechende Positionierung der Dichtung 19 ausgeglichen
werden kann, also keineswegs kritisch ist. Dabei kommt es bei einer Lage des elastomeren Dichtkörpers 26 bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 zu einem Kontakt zwischen dem Dichtkörper
und der Innenfläche des Rezesses 39, wodurch eine weitere Dichtwirkung erzielt wird.
In den Fig. 4 und 5 sind zwei weitere Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Abdichtung zwischen der Außenfläche der
Hülse 11 und der Mantelfläche des Gelenkbolzens 10 dargestellt. Die Dichtung 42 in Fig. 4 besteht ebenfalls im wesentlichen aus
einer Anlaufscheibe 43, aus einem zylinderförmigen, elastomeren Dichtkörper 44 und aus einem Ring 46. Auch bei der Dichtung 47 in
Fig. 5 ist eine Anlaufscheibe 48, ein zylinderförmiger, elastomerer
Dichtkörper 49 und ein Ring 51 vorhanden. Die elastomeren Dichtkörper 44 und 49 haben in beiden Fällen eine zylinderförmige
Gestalt und sind in der Lage, bei den oben bereits genannten Ver-
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drehungen ihrer jeweiligen Enden ohne Schaden verformt zu werden. Auch sind wie bei den bisher beschriebenen Ausführungsbeispielen
bei diesen beiden die Anlaufscheiben 43 und 48 und die Ringe 46
und 51 jeweils mit Hilfe eines Preßsitzes auf den entsprechenden
Gelenkteilen befestigt. Außerdem sind die drei wesentlichen Bestandteile der jeweiligen Dichtung 42 und 47 unlösbar miteinander
befestigt, z.B. miteinander verklebt oder vulkanisiert.
Der in Fig. 4 dargestellte Ring 46 weicht von dem Ring 27 der Figuren 1 und 3 insofern ab, als sein einer Schenkel an einer
Stirnfläche 52 des inneren Kettengliedes 14 anliegt, im übrigen jedoch dieselbe Funktion hat. Durch die Anlage des Ringes 46 an
der Stirnfläche 52 des inneren Kettengliedes 14 entsteht eine zusätzliche Dichtwirkung der ohnehin infolge des Preßsitzes
zwischen dem Ring 46 und der Hülse 11 sehr wirksamen Dichtung.
In Fig. 5 ist eine etwas abgeänderte Form des äußeren Kettengliedes
17 gezeigt, an die ein entsprechender, angewinkelter Bereich 53 des elastomeren Dichtkörpers 49 angepaßt ist. Infolge
dieses abgewinkelten Bereiches 53 entsteht eine direkte Dichtung zwischen der Hülse ti bzw. dem inneren Kettenglied 14 und dem
äußeren Kettenglied 17. Der Ring 51 hat zwar bei diesen Ausführungsbeispiel
eine gegenüber dem Ring 27 der Figuren 1 und 3 abgeänderte Gestalt, er ist aber ebenso auf die Hülse 11 aufgepreßt,
wobei er zum Teil in einen in dem inneren Kettenglied 14 angebrachten Rezess eintaucht .
Bei allen beschriebenen Ausführungsbeispielen liegt ein umlaufender,
elastomerer Bereich (z.B. die Dichtlippe 41 in Fig.3) an der Außenfläche der Hülse 11 an, wodurch eine weitere, wirksame
Dichtfunktion an dieser Stelle erreicht wird. Auch das Material für den elastomeren Dichtkörper ist bei allen Ausführungs-
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beispielen gleich und besteht z.B. aus in einer Form gestalteten Polyurethan. Weiterhin ist allen Ausführungsbeispielen gemeinsam,
daß die jeweils verwendete Dichtung von dem Gelenkbolzen bis zur Außenfläche der Hülse reicht und jeweils die mit der Anlaufscheibe
zusammenwirkende Hülsenstirnfläche 23 überdeckt. Damit ist die Schmierung an dieser Stelle und die Sauberhaltung von jeglichem
Schmutz in jedem Falle gewährleistet.
Außer den beschriebenen Torsionsbewegungen zwischen dem Gelenkbolzen
10 und der Hülse 11 vermag jede Dichtung der aufgeführten
Ausführungsbeispiele auch axiale Bewegungen und - bei entsprechendem
Betriebsspiel - auch radiale Bewegungen der beiden Gelenkteile gegeneinander aufzunehmen.
Patentansprüche
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Leerseite
Claims (6)
- PatentansprücheQl Gleiskettengelenk zwischen zwei Kettengliedern mit einem enkbolzen und einer dessen Mittelabschnitt umgebenden,'gegenüber dem Gelenkbolzen drehbaren Hülse, wobei jeweils auf dem aus der Hülse herausragenden Ende des Gelenkbolzens das äußere Kettenglied und auf dem Ende der Hülse das innere Kettenglied jeweils mit einem Abstand zu der Hülsenstirnfläche so angeordnet ist, daß beide Kettenglieder einen Abstand voneinander aufweisen und auf gegenüberliegenden Seiten der Hülsenstirnfläche liegen,wobei gegen Eindringen von Schmutz und gegen Austreten von Schmiermitteln Mittel zur Abdichtung der Gelenkfläche zwischen dem Gelenkbolzen und der Hülse mit einem elastomeren Dichtkörper vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem äußeren Kettenglied (17) und der Hülsenstirnfläche (23) auf dem Gelenkbolzen (10) eine ihm gegenüber abgedichtete Scheibe (23) vorgesehen ist, und daß an der Scheibe der elastomere Dichtkörper (26) befestigt ist, der von der Scheibe aus über die Hülsenstirnfläche zu der Außenfläche (32) der Hülse (11) verläuft und sowohl gegenüber der Scheibe als auch gegenüber der Außenfläche der Hülse abgedichtet ist.
- 2. Gleiskettengelenk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe (23) auf dem Gelenkbolzen (10) mit Hilfe eines Preßsitzes gehalten ist.
- 3. Gleiskettengelenk nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an dem elastomeren Dichtkörper (26) ein Ring (27) befestigt ist, der mit Hilfe eines Preßsitzes auf der Hülse (11) fixiert und gegenüber dieser abgedichtet ist.709881/0994ORIGINAL INSPECTED
- 4. Gleiskettengelenk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülsenstirnfläche (23) an der Scheibe (24) anliegt, und daß die Scheibe als axiale Anlaufscheibe dient.
- 5. Gleiskettengelenk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der elastomere Dichtkörper (26) zylinderförmig ausgebildet ist, und daß die Ausdehnung in Axialrichtung mindestens doppelt so groß ist, wie die in Radialrichtung gemessene Dicke.
- 6. Gleiskettengelenk nach Anspruch 3 und 5 , dadurch gekennzeichnet, daß der zylinderförmige, elastomere Dichtkörper (26) zwischen der Scheibe (24) und dem Ring (27) angeordnet ist.709881/0994
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