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DE2728030A1 - Gehaeuse mit stufenlos hoehenmaessig verschiebbarer umrandung - Google Patents

Gehaeuse mit stufenlos hoehenmaessig verschiebbarer umrandung

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Publication number
DE2728030A1
DE2728030A1 DE19772728030 DE2728030A DE2728030A1 DE 2728030 A1 DE2728030 A1 DE 2728030A1 DE 19772728030 DE19772728030 DE 19772728030 DE 2728030 A DE2728030 A DE 2728030A DE 2728030 A1 DE2728030 A1 DE 2728030A1
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DE
Germany
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housing
housing according
border
recess
extension
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DE19772728030
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Erwin Leible
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ABB AG Germany
Original Assignee
BBC BROWN BOVERI and CIE
Brown Boveri und Cie AG Germany
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Publication date
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Description

BROWN, BOVERl & ClE · AKTIENGESELLSCHAFT [· ); ■ J;\-...>
MANNHEIM BROWNGOVLm
Mp.-Nr. 586/77 Mannheim, den 16. Juni 1977
ZFE/P4-Kk/Sh
"Gehäuse mit stufenlos höhenmäßig verschiebbarer Umrandung"
Die Erfindung betrifft ein Gehäuse mit einer türartigen Ab- ! deckung, insbesondere Isolierstoffgehäuse für eine elektrische ! Geräte aufnehmende Hausinstallationsverteilung in Auf- und/ oder Unterputzausführung.
Es sind Gehäuse für Auf- und Unterputzmontage, insbesondere Hausinstallationsverteiler bekannt, bei denen die Gehäuseumrandung bzw. der Blendrahmen an den Innenwänden des Gehäuses gehaltert ist. Dies hat zur Folge, daß durch die Anbringung der Gehäuseumrandung als Putzdickenausgleich für die Unterputzmontage die lichte Weite in einem nicht unerheblichen Maß eingeengt wird. Außerdem ist es nicht ohne weiteres möglich, ein Aufputzgehäuse für Unterputzmontage zu verwenden und umgekehrt, d.h., wenn ein Unterputzgehäuse als Aufputzgehäuse Verwendung finden soll, benötigt der Anwender eine zusätzliche Verkleidung, um die Abstufung zwischen Umrandung und den
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ΖΠ /P 4 (07!. <OOO/Kt)
Schrankwänden auszugleichen.
Mit den bekannten, als Installationsvorteiler ausgebildeten Gehäusen war es bisher bei Unterputzmontage und Vervendung eines Blendrahmens als Putzdickenausgleich nicht möglich, diesen ohne besondere Ausbildung mit geeigneten Verbindungselementen am Gehäuse zu befestigen und gleichzeitig eine einwandfreie Verteilungsabdeckung zu garantieren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein universell verwendbares Gehäuse zu schaffen, welches sowohl für Aufputzais auch für Unterputzmontage verwendet werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Gehäuseseitenwandung mindestens im Bereich der Abdeckung aus wenigstens zwei parallel zueinander verlaufenden Wänden in Sandwichart gebildet und mit einer parallel zu den Wänden und zwischen diesen verlaufenden zum umlaufenden Rand der Gehäuseseitenwandung hin offenen Fuge ausgebildet ist, und daß in die Fuge ein Fortsatz einer Gehäuseumrandung einfügbar, darin höhenmäßig stufenlos verschiebbar und feststellbar ist.
Durch diese Maßnahme wird eine wirtschaftliche und optimale Stückzahlfertigung und Lagerhaltung sowohl des Gehäuses als auch der Abdeckung und der Umrandung bzw. des Blendrahmens erzielt, da fortan nur noch ein Gehäuse und eine Abdeckung für Auf- und Unterputzmontage erforderlich ist; dabei ist eine besondere Umrandung bei Aufputzmontage grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Mit dem erfindungsgemäßen Gegenstand wird dem Anwender erstmals vor Ort die Möglichkeit gegeben, ein vorhandenes Gehäuse für Auf- und für Unterputzmontage
/I [ ·' '! F 1 ι"1·ι'ι
weiter zu verwenden, ohne dabei besonderes Augenmerk auf die Dicke des etwa noch aufzubringenden Putzes zu richten, da dieses durch nachträgliches Einfügen der Fortsätze der Umrandung in j die umlaufende Fuge des Gehäuses beliebig an die Putzdicke an- i gepaßt werden kann.
In vorteilhafter Weiterbildung des erfindungsgemäßen Gegenstandes ist der umlaufende Rand der Gehäuseseitenwandung mit einem Rücksprung versehen, dessen Abmessung in Richtung der Gehäuseseitenwandung der Abmessung der Abdeckung senkrecht zu deren Oberfläche angepaßt ist, derart, daß bei abgenommener Gehäuseumrandung die Abdeckung bündig mit dem umlaufenden Rand ist.
Zweckmäßigerweise ist die Fuge im Bereich des Rücksprungs angeordnet, wodurch der umlaufende Rand in seiner Breite nicht beeinträchtigt wird.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Gegenstandes ist die Gehäuseumrandung mit einem quer zum Fortsatz ins Innere des Gehäuses verlaufenden Steg versehen, dessen Abstand zur Oberfläche der Gehäuseumrandung der Abmessung der Abdeckung senkrecht zu deren Oberfläche angepaßt ist, derart, daß die Abdeckung bündig mit der Oberfläche der Gehäuseumrandung ist.
Das stellt sicher, daß bei Verwendung der Gehäuseumrandung ι die lichte Weite des Gehäuses nicht verringert wird, und daß sowohl für das Gehäuse als auch für die Gehäuseumrandung ein und dieselbe Abdeckung einsetzbar ist.
Eine vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Gegenstandes besteht darin, daß umlaufend in Verlängerung zu einer Fläche des Rücksprungs eine Nut vorgesehen ist, die zur Aufnahme einer Dichtung und/oder eines Schloßriegels dient. Das stellt sicher, daß ein derartiges Gehäuse auf
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einfache Art und Weise zumindest tropf- und spritzwasserdicht durch Einlegen einer Profilschnur in die Nut gemacht werden kann, und daß sowohl beim Fertigungeablauf als auch vor Ort keine spanabhebenden Maßnahmen erforderlich sind, um ein sicheres und dichtes Schließen zwischen Gehäuse und .-Abdeckung zu gewährleisten. Diese Ausbildung bietet weiterhin bei entsprechend groß dimensionierten Gehäusen die Möglichkeit der Anwendung eines BaskülVerschlusses, ohne daß dabei besondere Maßnahmen am Gehäuse sowohl im Fertigungsablauf als auch vor Ort zu ergreifen sind.
Die Elemente des Baskülverschlusses, in diesem Falle die Stangen, greifen in einem Teilbereich der Nut, welcher vom zuvorgenannten Schloßriegel entfernt liegt, ein, so daß ein Abheben der Abdeckung nicht möglich ist, d.h., es ist grundsätzlich ringsum eine satte Auflage zwischen Abdeckung und Rücksprung des Gehäuses oder Umrandung gegeben. Diese Ausbildung weist die Gehäuseumrandung ebenfalls auf.
In zweckmäßiger Weiterbildung des erfindungsgemäßen Gegenstandes ist das Gehäuse aus abgelängten Profilleisten und diese verbindende Eckverbinder zusammengesteckt, mit einer den Bodenteil bildenden Geräteabdeckung, wobei die Befestigungselemente als Fixierelemente für die Profilleisten und Eckverbinder dienen.
Durch diese Ausbildung des Gehäuses ist es nunmehr auf einfache Art und Weise auch möglich, die oft außerhalb der Normreihen liegenden Kundenwünsche mit minimalem Zusatzaufwand gegenüber den Normgehäusen zu erfüllen. Der Vorteil ist aber nicht nur darin begründet, vielmehr kann ein derart konzipiertes Gehäuse von einem Produzenten mit begrenztem Maschinenpark und notfalls auch mit angelernten Kräften in kleinen und großen Stückzahlen zu einem akzeptablem Preis hergestellt werden.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Gegenstandes sind in den weiteren Ansprüchen beschrieben. j
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ΖΙ'ί.,'Ρ 4 I 1 (Ί7Ι'«ΟΟΟ'ΚΓ)
Die praktische Erprobung des Gehäuses hat gezeigt, daß die Anwendung des Gehäuses nicht nur auf dem Sektor Hausinstallation beschränkt ist, vielmehr bietet das Gehäuse einen sehr breit gefächerten Anwendungsbereich.
Dank der Ausbildung des Gehäuses ist es möglich, auf teuere Werkzeuge zu verzichten und stattdessen handelsübliche Profilleisten und Eckverbinder verwenden zu können, die ihrerseits ineinandergesteckt und über ebenfalls handelsübliche, zum Teil genormte Verbindungselemente in dieser Lage lösbar fixiert werden, d.h. im Zeitalter der Wiederverwendung von vorhandenen Stoffen kann diese Form eines Gehäuses als annähernd ideal angesehen werden.
Obwohl die erfindungsgemäße Anordnung eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten hat, soll die folgende Beschreibung zur einfacheren Erklärung auf die Verwendung als Hausinstallationsverteiler beschränkt werden. Es sei jedoch betont, daß darin keinerlei Beschränkung in der Anwendungsmöglichkeit des erfindungsgemäßen Gehäuses gesehen werden soll.
Weitere Einzelheiten der Erfindung werden nachfolgend anhand von in der Zeichnung dargestellten Beispielen näher beschrieben und erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 die perspektivische Ansicht einer Hausinstallationsverteilung mit einem Teilschnitt durch die wesentlichen, den erfindungsgemäßen Gegenstand charakterisierende Bereiche,
Fig. 2 den gleichen Teilschnitt vergrößert dargestellt und
Fig. 3 den gleichen Teilschnitt ohne die mit dem Fortsatz in der Fuge befindliche Gehäuseumrandung.
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ORIGINAL INSPECTED
y 2723030
In allen Figuren der Zeichnung sind gleiche oder gleichwirkende Teile mit den gleichen Bezugszeichen versehen. Ein Gehäuse 20 gemäß der Figur 1 weist zwei lange 21 mit Kabeleinführungsöffnung 22 versehene Profilleisten und zwei kurze 23, ebenfalls mit einer Kabeleinführungsöffnung 22 versehene Profilleisten und eine in Längsschlitzen 24 befindliche Abschlußplatine 25 auf, wobei die Profilleisten 21,23 durch Eckverbinder 26 - einer dieser Eckverbinder ist seinerseits zum besseren Verständnis als Einzelelement außerhalb des Gehäuses größer dargestellt - formschlüssig zusammengehalten sind. Zum Zwecke der iWahl einer änderbaren Gehäusetiefe kann die Abschlußplatine 25 !ohne besondere Maßnahmen ergreifen zu müssen, umgesetzt werden. Zur Unterstützung des lösbaren Formschlusses zwischen den Profilleisten 21,23 und den Eckverbindern 26 sowie zur Erzielung einer statischen Stabilität des Gehäuses 20 sind metallene Eckwinkel in einem Hohlraum 28 an den Ecken 29,30,31,32 angeordnet und dienen zur Aufnahme von wenigstens zwei DIN-Schrauben 33 pro Eckwinkel 27. Weiterhin kann eine Teil- bzw. Gesamtstabilität durch zeichnerisch nicht näher dargestellte, in den Hohlraum der Profilleisten einbringbare Formteile sowie aushärtbare Gießmassen erzielt werden. In einer durch zwei Wände 34,35 der Profilleisten 21,23 gebildeten Fuge 36 befindet sich ein Fortsatz 37 einer Gehäuseumrandung 38, fortan mit Umrandung bezeichnet. Die als Profilteil ausgebildete Umrandun 38 wird mit dem in der Fuge 36 befindlichen Fortsatz 37 von der DIN-Schraube 33 durchgriffen und kraftschlüssig gegen die. Wand 34 gepreßt. Die DIN-Schraube 33 durchgreift dabei mit ihrom Kopf die Wand 34 und eine weitere Wand 39 sowie einen dazwischenliegenden Hohlraum
40 über eine entsprechend auf den DIN-Schraubenkopf abgestimmte Öffnung 42.
Die Wand 39 bildet mit einer weiteren gegenüberliegenden Wand 39, die ihrerseits nicht sichtbar dargestellt„ist und in ebenfalls nicht sichtbar gegenüberliegenden Wänden der Profilleiste 23 einen lichten nutzbaren Innenraum 43. In dem Innenraum 43 ist im Bereich der Kabeleinführungsöffnungen 22, also unterhalb der Hohlräume 28 und 40 eine Geräteabdeckung 44 angeordnet. Bei dem Ausführungsbeispiel der Figur 1 bleibt der Rücksprung
41 und eine quer zur Fuge 36 angeordnete Nut 45 ungenutzt, da :
- 7 -80
"Av
I wie weiter vorne bereits erwähnt, auf dem umlaufenden Rand 46 des Gehäuses 20 die Umrandung 38 mit dem in die Fuge 36 eingreifenden Fortsatz 37 angeordnet ist. Ein Abstand zwischen dem Rand 46 und der Umrandung 38 ist entsprechend der Länge des Fortsatzes 37 beliebig veränderbar, d.h. durch diese Maßnahme ,ist es nunmehr möglich in einfacher Weise einen Ausgleich zwischen dem im Mauerwerk befindlichen Gehäuse 20 und einem auf das Mauerwerk aufgebrachten Verputz zu erzielen. Die Umrandung 38 weist ebenfalls einen durch einen Steg 47 gebildeten Rücksprung und eine Mut 48 auf. Dem Steg 47 obliegt dabei die gleiche Aufgabe wie sie der Rücksprung 41 des Gehäuses 20 erfüllt, nämlich einer einzigen anwendbaren Abdeckung (Tür) 49 eine satte Auflage zu bieten. Eine Kante des Steges 47 schließt !zum Innenraum 43 hin mit der Wand 39 ab, so daß durch den I Steg 47 der Umrandung 38 keinerlei Verringerung der nutzbaren Fläche des Innenraums 43 entsteht. Die Nut 48 kann ebenfalls wie die Nut 47 zur Erfüllung zweier Aufgaben herangezogen werden, die darin besteht, daß eine umlaufende Profildichtung darin angeordnet werden kann, und daß gleichfalls ein Schloßriegel bzw. Stangen eines BaskülVerschlusses 50 in die Nut 45» 48 eingreifen und die Abdeckung (Tür) 49 in einer Schließstellung verrasten. Die Abdeckung (Tür) 49 ist selbstverständlich so ausgebildet, daß diese sowohl rechts- als auch linksanschlagend im Gehäuse 20 oder der Umrandung 38 drehbar gelagert und in der Schließstellung verrastet werden kann, d.h. die Nut 45,48 ist ebenfalls wie der Rücksprung 41,47 umlaufend ausgebildet, wobei annähernd im Bereich der Ecken 29,30,31,32 jeweils zwei Lagerstellen für die Abdeckung (Tür) 49 vorgesehen sind. Erfindungsgemäß kann die Abdeckung (Tür) 49, ohne besondere Vor-Ikehrungen zu treffen, sowohl an den Rand der Gehäuseumrandung !direkt als auch an der an das Gehäuse 20 stufenlos höhenmäßig {Verschiebbar angeordneten Umrandung 38 angebracht werden. Hier-1durch wird zum einen eine Vereinfachung der Lagerhaltung erjzielt, und zum anderen bedarf es bei der Umsetzung der Abdeckung (Tür) 49 vom Gehäuse 20 in die Umrandung 38 oder umgekehrt keiner besonderen handwerklichen Maßnahmen mehr.
jIn der Figur 2 ist der wesentliche Teilbereich der erfindungsigemäß in der Figur 1 beschriebenen Teile vergrößert dargestellt. :
jDie Umrandung 38 befindet sich mit ihrem Fortsatz 37 in der !
«08t*2/OÜ7t
Fuge 36 des Gehäuses 20 in einer Endlage, bei welcher die Umrandung 38 unmittelbar auf den umlaufenden Rand 46 aufliegt. Im unteren Bereich der Fuge 36 ist mit aufeinanderliegenden Flächen der Wand 34 und des Fortsatzes 37 eine sägezahnförmige gegeneinanderstehende Stufung 51 als eine Variante zur Unterstützung bei der Verstellung der Umrandung angedeutet. Hierdurch wird dem Anwender die Höhenverstellung der Umrandung dahingehend erleichtert, daß beim Herausziehen derselben immer eine Gleichmäßigkeit gewährleistet ist, so daß die Umrandung 38 umlaufend zum umlaufenden Rand 46 des Gehäuses 20 einen gleichmäßigen Abstand aufweist. Wie weiter vorn bereits erwähnt, wird der Fortsatz 37 bei Erreichen einer vorgegebenen Lage innerhalb der Fuge 36 mittels der DIN-Schraube 33 gegen die Wand 34 über den im Schnitt dargestellten Eckwinkel 27 gepreßt, und zwar erfolgt dies an den Ecken 29»30,31»32 über je einen Eckwinkel 27 und zwei DIN-Schrauben 33. Im Normfall weist der Fortsatz 37 im Bereich der Fuge 36 und der DIN-Schraube 33 ein zum Fugenboden gerichtetes offenes Langloch 52 auf. Durch diese konstruktive Maßnahme ist es möglich, die Umrandung 38 mit dem Fortsatz 37 jederzeit ohne völliges Herausdrehen der DIN-Schraube 33 aus einer Gewindebohrung 27a des Eckwinkels 27 mit dem offenen Langloch 52 über den Schaft der DIN-Schraube 33 in die Fuge 36 einzufügen. Es versteht sich dabei von selbst, daß anstelle der DIN-Schraube 33 auch ein anderes handelsübliches Verbindungselement Anwendung finden kann mit dem weiteren Vorteil, daß dann der Eckwinkel 27 anstelle einer Gewindebohrung 27a nur eine öffnung 27b aufweisen muß, über die eine handelsübliche Haltenocke in Form einer Klammer aufschiebbar ist. Weiterhin ist aus der Figur ersichtlich, daß die Abdeckung (Tür) 49, wie bereits weiter vorn angedeutet, in ihrer Schließstellung durch beispielsweise einen Baskülverschluß mit Schloßriegel und Stangen 50 verrastbar ist. Hierdurch wird ein eventuell vorhandener Verzug der Abdeckung (Tür) 49 bei Großflächigkeit ausgeglichen, so daß stets eine einwandfreie Auflage derselben auf dem Rücksprung 41,47 gewährleistet ist.
- 9 8Ö9882/0Ö79
• ι < : κ , ORIGINAL INSPECTED
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In der Figur 3 ist die gleiche Abdeckung (Tür) 49 im Gehäuse 20 ohne Umrandung 38 angeordnet; es wurde jedoch hierbei aus Gründen der Übersichtlichkeit auf die Darstellung der Ver- : bindungselemente 27,33 verzichtet. Die Verbindungselemente ! 27,33 sind jedoch für den sicheren Zusammenhalt der Profil- '■ leisten 21,23 und der Eckverbinder 26 unabdingbar erforder- \ lieh. i
Über zeichnerisch nicht dargestellte Öffnungen ist es möglich einzelne oder alle Hohlräume der Leisten 21,23 des Gehäuses 20 auszuschäumen, so daß dadurch zum einen, wie eingangs bereits kurz erwähnt eine statische Stabilisierung erzielbar ist, und daß zum anderen ein weiterer wesentlicher und langgehegter ; Wunsch der Anwender in Erfüllung geht, nämlich ein schall- und : temperaturisoliertes Gehäuse für vielseitige Anwendungsmöglichkeiten zu erhalten. Als auf einfache V/eise expandierbare Füllstoffe sind beispielsweise expandierbares Polystyrol bzw. Polyurethanschaum zu nennen. Selbstverständlich können anstelle der expandierbaren Füllstoffe auch andere, weiter vorn bereits erwähnte aushärtbare Gießmassen in Verbindung mit stabilisierenden Elementen wie beispielsweise Formprofile aus Holz, Kunststoff oder Metall zur Hohlraumanfüllung kombiniert und angewendet werden. ; Selbstverständlich kann die Abdeckung (Tür) 49 und die Abschlußplatine 25 ebenfalls Hohlräume mit verschließbaren Öffnungen aufweisen, so daß auch diese jederzeit zum Zwecke der Stabili- , sierung, Schall- und Wärmedämmung mit Füllstoffen anfüllbar sind.
/ii.: ·ι ι l· /■·■ '
8 0988 2/0 07*
INSPECTED

Claims (8)

  1. BROWN, BOVERI & CIE . AKTIENGESELLSCHAFT j ^
    MANN HEIM BHOWN DOVERI
    Mp.-Nr. 586/77 Mannheim, den 16. Juni 1977
    ZFE/P4-Kk/Sh
    Ansprüche
    /iJGehäuse mit einer türartigen Abdeckung, insbesondere Isolierstoffgehäuse für eine elektrische Geräte aufnehmende Hausinstallationsverteilung in Auf- und/oder Unterputzausführung, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseseitenwandung (21a, 23a) mindestens im Bereich der Abdeckung (49) aus wenigstens zwei parallel zueinander verlaufenden Wänden (34,35) in Sandwichart gebildet und mit einer parallel zu den Wänden und zwischen diesen verlaufenden zum umlaufenden Rand (46) der Gehäuseseitenwandung hin offenen Fuge (36) ausgebildet ist, und daß in die Fuge ein Fortsatz (37) einer Gehäuseumrandung (38) einfügbar, darin höhenmäßig stufenlos verschiebbar und feststellbar ist· 809882/0079
    ORIGINAL INSPECTED
    /IT/p 4 (r.?r<.IWiQ/i:F)
  2. 2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der umlaufende Rand (46) der Gehäuseseitenwandung (21a, 23a) mit einem Rücksprung (41) versehen ist, dessen Abmessung in Richtung der Gehäuseseitenwandung der Abmessung der Abdeckung (49) senkrecht zu deren Oberfläche angepaßt ist.
    ι
  3. 3. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, [·
    daß sich die Fuge (36) im Bereich des Rücksprungs (41) ; befindet.
  4. 4. Gehäuse nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseumrandung (38) mit einem quer zum Fortsatz (37) ins Innere (43) des Gehäuses verlaufenden Steg (47) versehen ist, dessen Abstand zur Oberfläche (38a) der Gehäuseumrandung der Abmessung der Abdeckung (49) senkrecht zu deren Oberfläche (49a) angepaßt ist.
  5. 5. Gehäuse nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende des Steges (47) mit den Innenseitenflächen (39a) der Gehäusewandungen fluchtet.
  6. 6. Gehäuse nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß umlaufend in Verlängerung zu einer Fläche (41a) des RUcksprungs (41) eine Nut (45) vorgesehen
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    11. Gehäuse nach einem oder mehreren der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Eckverbinder (26)
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    ist, die zur Aufnahme einer Dichtung und/oder eines Schloß- , riegels (50) dient.
  7. 7. Gehäuse nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (20) aus abgelängten Profilleisten (21, 23) und diese verbindende Eckverbinder (26) zusammengesteckt ist, mit einer den Bodenteil bildenden Geräteabdeckung (44), wobei Befestigungselemente (27,33) als Fixierelemente für die Profilleisten und Eckverbinder dienen.
  8. 8. Gehäuse nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein weiterer Rücksprung (24a) an der der Abdeckung (49) abgekehrten Seite des Gehäuses (20) zur Aufnahme einer Abschlußplatine (25) vorgesehen ist.
    9. Gehäuse nach einem oder mehreren der vorigen Ansprüche,
    dadurch gekennzeichnet, daß die Abschlußplatine (25) in
    weiteren mindestens zwei oberhalb des/Rücksprungs (24a) in Seitei-
    wänden befindlichen Längsschlitzen (24) halterbar ist.
    10. Gehäuse nach einem der vorigen oder folgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilleiste (21, 23) j
    eine Hohlprofilleiste mit mehreren durch Stege gebildeten ' Hohlräumen (28, 40) ist.
    mindestens eine quer zur Längsrichtung verlaufende Ausnehmung zur Aufnahme eines als Verbindungselement ausgebildeten Eckwinkels (27) aufweist.
    12. Gehäuse nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung Hinterschneidungen aufweist und zum Einschnappen des Eckwinkels (27) dient.
    13. Gehäuse nach einem oder mehreren der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Eckwinkel (27) mindestens zwei Öffnungen (27b) an entgegengesetzten Enden aufweist.
    14. Gehäuse nach einem oder mehreren der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Anordnung der Öffnungen ' (27b) an den Enden so getroffen ist, daß ein als Klammer-
    I clip ausgebildeter Haltenocken über eine Kante bis zur j Öffnung aufschiebbar ist.
    15. Gehäuse nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen (27b) als Gewindebohrungen (27a) ausgebildet sind.
    16. Gehäuse nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Eckwinkel (27) mit einer Schenkel-j fläche an einer die Fuge (36) bildenden Wandfläche unter halb einer weiteren die Nut (45) bildenden Wandfläche angeordnet ist.
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    17. Gehäuse nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß mit einem als Schnellverschlußzapfen mit Dickenausgleich oder als DIN-Schraube (33) ausgebildeten Verbindungselement vom Innenraum (43) des Gehäuses (20) au3 der Eckwinkel (27) festklemmbar ist.
    18. Gehäuse nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rücksprung (41) durch mindestens zwei Wände (34, 39) und einem Hohlraum (40) gebildet ist.
    19. Gehäuse.nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens vier Eckverbinder (26) vorgesehen sind.
    20. Gehäuse nach einem oder mehreren der vorigen Ansprüche, j
    ι dadurch gekennzeichnet, daß der Eckwinkel (27) formschlüssig
    ι im Eckverbinder (26) gehaltert ist.
    21. Gehäuse nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Eckverbinder (26) mindestens zwei Laschen aufweist, wobei diese zur Aufnahme von Befestigungselementen dienen.
    22. Gehäuse nach einem oder mehreren der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseumrandung (38) als Hohlprofilteil ausgebildet ist.
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    23. Gehäuse nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseumrandung (38) einstückig ist.
    24. Gehäuse nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseumrandung (38) ein Metallteil ist.
    25. Gehäuse nach einem oder mehreren der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseumrandung (38) ein Kunststoffteil ist.
    26. Gehäuse nach einem oder mehreren der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseumrandung (38) aus Einzelelementen zusammengesetzt ist.
    27. Gehäuse nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der Schloßriegel (50) in einem Teilbereich der Nut (45) des Gehäuses (20) oder in einem Teilbereich einer umlaufenden Nut (48) der Gehäuseumrandung (38) eingreift.
    28. Gehäuse nach einem oder mehreren der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Fortsatz (37) im Bereich der Verbindungselemente (33) Langlöcher aufweist, und daß diese in Richtung des freien Endes vom Fortsatz verlaufen.
    0 988 2/0 078
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    29. Gehäuse nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch ι gekennzeichnet, daß die Langlöcher als zum freien Ende j des Fortsatzes (37) hin offene Langlöcher (52) ausge- ; bildet sind, derart, daß der Fortsatz über die gelösten, noch im Gehäuse befindlichen Verbindungselemente (33) (Schnellverschlußzapfen oder DIN-Schrauben) in die Fuge (36) einfügbar ist.
    30. Gehäuse nach einem oder mehreren der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fuge (36) des Gehäuses (20) und der Fortsatz 07) sägezahnförmige Abstufungen (51) an wenigstens einer Fläche aufweisen, wobei die Abstufungen quer zur Verschieberichtung der Gehäuseumrandung (38) verlaufen.
    31. Gehäuse nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlräume (28,40) über verschließbare Öffnungen ausschäumbar und ausgießbar sind.
    j 32. Gehäuse nach einem oder mehreren der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Kabeleinführungsöffnung (22) pro Seite des Gehäuses (20) vorgesehen ist.
    33. Gehäuse nach einem oder mehreren der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabeleinführungsöffnung (22) ausbrechbar ist und gegenüber den umliegenden !
    09882/0 079
    Hohlräumen (28,40) abgeschottet ist.
    34. Gehäuse nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabeleinführungsöffnung (22) zur Aufnahme einer Platine mit einer Vielzahl unterschiedlicher Kabelquerschnittsöffnungen ausgebildet ist.
    8 0 9882/ÖÖ79
    I . , J
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