DE2725879A1 - Verfahren zur handhabung von geraeten auf einem unter wasser liegenden boden, insbesondere zur betaetigung und wartung von schachtkoepfen - Google Patents
Verfahren zur handhabung von geraeten auf einem unter wasser liegenden boden, insbesondere zur betaetigung und wartung von schachtkoepfenInfo
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Description
DlPL-IMG.
6 Frank'u ι* I on Main 70
Schneckenhofstr. 27 - Tel. 617079
7. Juni 1977
ENTREPRISES D1EQUIPEMENTs MECANIQUES ET HYDRAULIQUES Ε.Μ.Η.λοο>1 „„_
KJiO*t I I D
Verfahren zur Handhabung von Geräten auf einem unter Wasser liegenden
Boden, insbesondere zur Betätigung und Wartung von Schachtköpfen.
Die Erfindung betrifft die Verfahren zur Handhabung von Geräten auf einem unter Wasser liegenden Boden, insbesondere für
die Anbringung und die Wartung der Schachtköpfe in Potroleumanlagen (Gas usw.)·
Es sei zunächst daran erinnert, daß man ,insbesondere in
derartigen Anlagen, auf dem Meeresboden ruhende Plattformen oder Säulen kennt, insbesondere Gelenksäulen der im besonderen in der
französischen Patentschrift Nr. 1 519 891 der Anmelderin beschriebenen Art.
Die Erfindung bezweckt, diese Säulen für neue Anwendungen
anzupassen, insbesondere für die Bedienung und die Wartung der in tiefem Wasser gebohrten Schächte.
Bekanntlich hat die Auswertung dieser Schächte die Entwicklung der Technik der Unterwasserköpfe ermöglicht, welche zur
Anbringung am Kopf dieser Schächte an ihrer Mündung auf den Meeresboden bestimmt sind, wobei sie gestatten, das Petroleum zu in einiger
Entfernung angeordneten Produktionsplattformen oder -säulen zu leiten.
Diese Köpfe erfordern eine Wartung, v/elche bisher von
einer halbuntergetauchten Plattform aus vorgenommen wurde. Diese Lösung erforderte ein schwieriges Material, um zu diesen Köpfen
von einer derartigen Plattform aus Zugang zu geben, da die Plattform erheblichen Verschiebungen entsprechend den meteorologischen
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Bedingungen unterworfen ist, während der Schacht an dem Meeresboden
eine feste Lage hat.
Erfindungsgemäß wird zur Wartung und zur Bedienung wenigstens eines Schachtkopfs oder, wie nachstehend angenommen, melxrerer
Schachtköpfe, welche auf einer unter Wasser liegenden Basis liegen,
an welcher mehrere, z.B. um eine zentrale Achse herum angeordnete Schächte münden, eine Plattform oder eine Säule benutzt, welche
auf dieser Basis ruht, wobei sie insbesondere an diese angelenkt ist, und mit Mitteln versehen ist, welche längs dieser Säule die
Führung von Hebezeugon für den Snhachtkopf oder die Schachtköpfc
und beliebiger anderer, mit diesen zusammenwirkenden Organaibewirken.
Gemäß einer vorteilhaften AusfUhrungsform xieist insbesondere
diese Säule Pfosten auf, bei welchen an gewiüsen Wänden Wagen oder dgl. fahren können, welche eine Verbindung zwischen dem Kopf
oder dem oberen Deck der Kolonne und der unter Wasser liegenden Ba-Bia
herstellen können, wobei außerdem Hebemittel vorgesehen sind, welche die Anbringung der Schachtköpfe an den Öffnungen der Schächte
gestatten oder ganz allgemein beliebige Manöver vorzunehmen, welche eine hin- und hergehende Bewegung zwischen dem Deck der Kolonne
und dem unter Wasser liegenden Boden oder eine Führung erfordert.
Das Vorhandensein dieser Kolonne stellt gleichzeitig die ständigen Verbindungen zwischen der Plattform und den verschiedenen
Zubehörteilen der Schächte oder der Schachtköpfe her, insbesondere die Fernsteuerungen von Ventilen usw.
Da außerdem diese Kolonne ständig vorhanden ist, ermöglicht sie, für die Schiffahrt in der Umgegend der Anlage das Vorhandensein
von Schachtköpfen am Fuß der Kolonne kenntlich zu machen, so daß Unfälle vermieden werden, insbesondere das Erfassen der Schachtköpfe
durch auf dem Meeresboden geschleppte Schleppnetze.
Gemäß einem Kennzeichen der Erfindung gehen durch das Innere der hohlen Pfosten der Säule die Fernsteuerkabel der Schachtköpfe.
Es werden dann zweckmäßig Mittel vorgesehen, um mit Hilfe von an der Oberfläche durch Winden betätigbare Teile oder dgl. die
Anbringung der Fernsteuerkabel bei der Anbringung der Schachtköpfe
oder ihr Wiederhochziehen bei einer Auswechslung oder anderen Maß-
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nahmen an den Köpfen zu ermöglichen, wobei die Kabel an der Oberfläche
mit entsprechenden Schaltachränken verbunden sind.
Die Erfindung ist nachstehend unter Bezugnahme auf die
Zeichnung beispielshalber erläutert.
Fig. 1 zeigt in einer schematischen Seitenansicht den oberen Teil einer erfindungsgemäßen Betrieb3säule für Petroleumschächte.
Pig. 2 zeigt in kleinerem Maßstab/Siner erfindungsgemässen
Ausfuhrung den unteren Toil dieser Säule, welcher an eine Basis angelenkt ist, an welcher mehrere Schächte münden.
Fig. 3 zeigt getrennt in einem halben Querschnitt eine der Gurtungen oder lotrechten Pfeiler der Säule.
Fig. 4 zeigt schematisch in einer teilweise geschnittenen Seitenansicht die gesamte Säule und ein Seil zum Herablassen
und Wiederhochziehen eines mit einem Schachtkopf zu verbindaxlen Fernsteuerkabels
.
Fig. 5 und 6 zeigen in gleicher Darstellung die gleiche Anordnung (wobei nur ein einziger Pfosten der Säule dargestellt ist)
während zweier aufeinanderfolgender Arbeitsachritte beim Herablassen eines Schachtkopfs mit seinem Kabel.
Fig. 7 zeigt in gleicher Darstellung den Beginn eines
Vorgangs zum Hochziehen des Kabels und wenigstens des oberen Teils des Schachtkopfs.
Fig. 8 und 9 zeigen zwei aufeinanderfolgende Arbeitsschritte
dieses Hochziehens*
Bei dem dargestellten Beispiel sind mehrere Petroleumschächte 1 vorhanden, welche bündig mit einer auf dem Meeresboden
ruhenden Basis 2 abschneiden und z.B. um eine zentrale Achse herum angeordnet sind (Fig. 2). Es soll die Fernsteuerung und die Wartung
dieser Schächte vorgenommen werden, insbesondere mit Hilfe von Schachtköpfen 3 üblicher Bauart, welche in die Öffnungen 4 der
Schächte eingeführt und dort verankert werden.
Hierfür wird eine Gelenkeäule benutzt, d.h. eine Säule,
welche im wesentlichen durch lotrechte Gurtungen oder Pfosten 5 gebildet wird und oben an einem Oberbau mit einem oder mehreren Stockwerken
6, 7, 8 endigt, wobei die Säule mit der Basis 2 unten durch ein Universalgelenk oder Kardangelenk 9 (Fig. 1 und 2) verbunden
ist. Die Säule ist so ausgebildet, daß sie zur mechanischen Führung
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von Wagen 10 oder dergleichen dienen kann, welche die Schachtköpfe
3 zwischen dem Oberbau 6, 7, 8 und der Basis 2 für ihren Einbau oder Ausbau zum Zwecke der Wartung oder Instandsetzung befördern
können.
Die Säule kann außerdem zur Führung beliebiger anderer Handhabungsgeräte oder Werkzeuge oder elektrischer, mechanischer
oder hydraulischer Verbinder usw. dienen.
Auf der Zeichnung ist angenommen, daß acht Gurtungen 5 (siehe Fig. 3) vorhanden sind, welche so in Kombination mit entsprechenden
Streben 11 eine gewisse Zahl von Seiten abgrenzen, längo
welcher oder wenigstens längs gewisser derselben die lotrechte Führung
der Wagen oder dgl. erfolgen kann, welche so ausgebildet sind, daß die Schachtköpfe 3 oder andere von ihnen zu tragende Lasten über
die entsprechenden Schächte kommen.
Bei der dargestellten Ausführung, uelche z.B. einer Säulenhöhe von größenordnungsmäßig 100 bis 150 m entspricht, beträgt die Innenabmessung D (Fig. 3) der Säule größenordnungsmäßig
10 m, während die Dicke des Querschnitts der rohrförmigen Pfosten größenordnungsmäßig 1 m beträgt. Es können daher in dem Querschnitt
dieser Pfosten bequem Führungsmittel für die Wagen 10 ausgebildet werden.
Diese Führungsmittel werden bei der dargestellten Ausführungsform durch Aufnahmeräume 12 gebildet, welche in den Zwischenräumen
zwischen den Pfosten ausgebildet sind und die Bewegung von fest mit diesen Wagen verbundenen Fahrgestellen 13 ermöglichen t
deren Räder 14 bei ihrer Fahrt durch Schienen bildende, fest mit den Pfosten verbundene Randleisten 15, 16 (Fig. 3) geführt werden.
Die Säule ist natürlich mit wenigstens einem Hauptschwimmer
17 (Fig. 2) versehen, welcher einen lotrechten Auftrieb bewirkt, welcher die Säule praktisch lotrecht hält, wobei dieser
Schwimmer ebenco wie etwaige Hilfsschwimmer innerhalb des von den
Pfosten begrenzten Raums eingeschlossen ist, so daß er die Führung der Wagen nicht stört. Die Säule weist ferner in ihrer Mitte einen
lotrechten Schacht 18 auf, welcher als Fahrstuhlschacht für eine
Taucherglocke für periodische Besichtigungen und die Wartung durch
die Taucher dient.
Oben ist unter dem einen Hubschrauberlandeplatz bildenden
Deck 6 ein Laufkran 19 mit Handhabungsgeräten 20 vorgesehen, um
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Frachtstücke an an der Säule anlegenden Hilfobooten aufnehmen zu
können.
Unter dem Hubschrauberlandeplatz ist ein Aufenthaltsraum 21 vorgesehen. Die beiden Plattformen 7 und 8 sind mit buliebigen
Handhabungsgeräten versehen und weisen die Energiequellen auf.
Mit einer derartigen Anordnung kann man bequem den Einbau und den Ausbau ran Schachtköpfen 3 oder von beliebigen
anderen Geräten (Betätigungen von Ventilen oder V/erkzeugen) vornehmen, indem man sie lösbar an Wagen 10 befestigt und diese
durch Piaschenzüge oder andere Hebezeuge 22 (Fig. 1) betätigt. Wenn z.B» ein Schachtkopf 3 heruntergelassen werden soll, befestigt
man diesen durch lösbare Verriegelungsmittel an einem Wagen 10, welcher an der entsprechenden Seite der Säule mittels des Fahrgestells
13 gleitet, und senkt ihn allmählich zu dem entsprechenden Schacht 1 mit Hilfe des Flaschenzuges 22 ab.
Nach Maßgabe dieser Abwärtsbewegung läßt man wie üblich einen Satz von hohlen Stangen 23 (Fig. 2) herunter, welche mit
dem Zopf 3 zusammenwirken sollen. Diese Stangen werden z.B. durch
Rohrabschnitte von 10 m Länge gebildet, welche nach Maßgabe der Abwärtsbewegung übereinandergesetzt und miteinander vereinigt werden,
wobei diese ebenfalls mit Hilfe anderer Wagen 10 geführt werden, wie in Fig. 2 dargestellt.
Nach Ankunft des den Kopf 3 tragenden Wagens 10 an dem unteren Teil der Säule wird er an einem Anschlag festgehalten.
Der Kopf 3 wird dann entriegelt, gegebenenfalls automatisch durch die Wirkung des Anschlags, so daß er seine Abwärtsbewegung fortsetzen
und in die Öffnung 4 des entsprechenden Schachtes 1 eintreten kann, wo er durch beliebige bekannte Mittel befestigt wird.
Die gleichen Vorgänge sind für die Entfernung eines Kopfs und sein Hochziehen zu der Plattform vorzusehen.
Jeder Schachtkopf ist wie üblich einem Fernsteuerkabel 24 (Fig· 4 bis 9) zugeordnet, welches gemäß einem anderen Merkmal
der Erfindung zweckmäßig durch das Innere eines der benachbarten Pfosten 5 auf seinem Weg zwischen dem Schaltschrank 25 (Fig. 6) und
dem Schachtkopf 3 verläuft, was einen guten Schutz des Kabels ergibt.
Ferner werden zweckmäßig Mittel vorgesehen, um mittels 709851/0992
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eines Seils 26 ο.dgl. die Abwärtsbewegung oder die Aufwärtsbewegung
dieses Kabels entsprechend den Arbeitsgängen zur Anbringung oder zum Herausziehen des Kopfs 3 vorzunehmen.
Bei Vorhandensein eines Fernsteuerkabels 24 und eines;
Seils 26, welche auf entsprechende Winden 27 bzw. 28 aufgewickelt oder von diesen abgewickelt werden können, geht man z.B. folgendermaßen
vor.
Es sei angenommen, daß es sich zuerst darum handelt, einen Kopf 3 unter Benutzung des Seils 26 anzusetzen, welches von seiner
Winde 28 kommt und außen bis zu einer am Fuß der Säule angebrachten
Seilscheibe 29 verläuft, um innerhalb des benachbarten hohlen Pfostens 5 aufwärtszugehen und das Fernsteuerkabel 24 bei seinem
Austritt aus seiner Winde 27 (Fig. 4) zu holen.
Durch Betätigung der beiden Winden 27, 28 in den entsprechenden Richtungen zieht man das Kabel 24 in das Innere des Pfostens
5» um es dann wieder in Richtung auf den oben auf der Plattform befindlichen Kopf 3 aufwärtszuführen. Man stellt die Verbindungen
zwischen dem Kabel 24 und dem Kopf 3 her, worauf man das Seil 26 freimacht (Fig. 5).
Hierauf muß der Kopf mit seinem Kabel herabgelassen werden, dessen anderes Ende man durch den Pfosten 5 durch Betätigung
der Winde 27 heraufzieht. Wenn alles beendet ist, schließt man das Kabel 24 an den Fernsteuerschrank 25 durch beliebige geeignete
Verbindungsmittel an.
Bei dem umgekehrten Vorgang, d.h. beim Heraufziehen des Schachtkopfs für seine Wartung oder einen beliebigen anderen Vorgang,
oder wenigstens das Heraufziehen des oberen lösbaren Teils 3* (Fig. 7 bis 9) des Kopfs, geht man in umgekehrter Weise vor,
wie dies deutlich aus Fig. 7 bis 9 hervorgeht.
In Fig. 7 wird das Seil 26 von neuem an dem Kabel 24 befestigt, und die Winden werden in Gang gesetzt, um das Kabel mit dem
Kopf 3 oder 3« (Fig. 8) hochzuziehen, wobei der Schaltschrank 25 abgeschaltet ist. Wenn der Kopf an der Plattform angekommen ist
(Fig. 8), bleibt noch ein Kabelstück 24 übrig, welches hochgezogen
werden muß. Hierfür wird das von der Winde 27 bei 30 kommende Kabelstück mit dem Hauptstück verbunden, und nach Lösung des Ganzen
von dem Kopf 31 bewirkt die Winde 27 die vollständige Aufwicklung
des Kabels 24· Gleichzeitig hat natürlich die Winde 28 das Seil
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abgewickelt, welches außerhalb des Pfostens 5 aufwärtsgeht, um
vorübergehend bei 31 befestigt zu werden (Fig. 9).
Es kann natürlich auch auf andere Weise vorgegangen werden.
Jedenfalls sieht man, daß die Vorgänge für den Hin- und Hergang des Fernsteuerkabels ohne Eingreifen von Tauchern vorgenommen
werden können.
Das Arbeiten der erfindungsgemäßen Bedienungssäule geht ohne weiteres aus den obigen Ausführungen hervor, so daß hierauf
nicht weiter eingegangen zu verden braucht. Die erfindungsgemäße Ausbildung weist gegenüber den bereits bekannten derartigen
Anordnungen zahlreiche Vorteile auf, insbesondere folgende:
- sie ermöglicht die bequeme Wartung und Überwachung der Schachtköpfe und aller mit diesen zusammenwirkenden Organen;
- sie ermöglicht die Vornahme der Bedienungs- und
Wartungsvorgänge unabhängig von den meteorologischen Bedingungen;
- sie ermöglicht einen guten Schutz der Fernsteuerkabel;
- sie ermöglicht ihre Handhabung ohne Handarbeiten am Meeresboden.
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Claims (6)
1. Säule, insbesondere Gelenksäule, deren Basis über einer gewissen Zahl von Bohrschächten ausgebildet ist, dadurch
gekennzeichnet, daß sie durch verschiedene Gurtungen oder Pfosten (5) gebildet wird, deren Seitenwände Führungsschienen (15, 16) für
Vagen (10) bilden können, welche Schachtköpfe (3) oder andere zum
Zusammenwirken mit den Schachtöffnungen bestimmte Vorrichtungen tragen können.
2. Säule nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wagen (10) so ausgebildet sind, daß die Schachtköpfe (3)
in der unteren Stellung der Magen über die entoprechenden Öffnungen
(4) der Schächte kommen.
3. Säule nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfosten (5) hohl sind und für den Durchtritt von Fernsteuerkabeln
(24) für die Schachtköpfe (3) benutzt werden.
4. Säule nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ihre Pfosten (5) Aufnahmeräume aufweisen, in welchen die Führung
von mit Rädern oder Rollen (14) versehenen, fest mit den Betätigungswagen (10) versehenen Fahrgestellen erfolgen kann.
5. Säule nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigung zwischen jedem Schachtkopf (3) undseinem Wagen
(10) lösbar ist, und daß Mittel vorgesehen sind, welche beim Herunterlassen, wenn der Wagen in seiner unteren Stellung an einem Anschlag
der Öffnung (4) des entsprechenden Schachts gegenüber ankommt, die Entriegelung des Kopfs und die Fortsetzung seiner Abwärtsbewegung
bis in seine normale Stellung zur Befestigung an dem Eingang des Schachts ermöglichen.
6. Säule nach Anspruch 3» dadurch gekennzeichnet, daß sie zur Handhabung eines jeden Fernsteuerkabels der Schachtköpfe
einerseits eine erste Winde (27), von welcher sich ein derartiges Zabel abwickeln kann, und andererseits eine zweite V/inde
(28) aufweist, von welcher sich ein Seil (26) abwickeln kann, welches
an einem Ende des Kabels befestigt werden kann, wobei die Betätigung dieser Winden je nach ihrer Betäti^ungsrichtung die Abwärtsbewegung
oder die Aufwärtsbewegung des Kabels bewirkt, wobei dieses vorzugsweise innerhalb des entsprechenden hohlen Pfostens (5) verläuft,
wobei das Ganze mit einem Fernsteuerschrak (25) kombiniert
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ist, an welchen das Kabel nach Belieben angeschlossen oder abgetrennt
werden kann (Fig. 4 bis 9)·
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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| OD | Request for examination | ||
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