DE2720992A1 - Rueckumschlag fuer einen versandumschlag - Google Patents
Rueckumschlag fuer einen versandumschlagInfo
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Post Office Box No. 224
Barrington, Illinois 60010
Barrington, Illinois 60010
USA
Rückumschlag für einen Versandumschlag
709852/0717
Die Erfindung betrifft einen Kückumschlag für einen Versandumschlag
und bezieht sich insbesondere auf einen solchen Rückumschlag, der für verhältnismäßig kleine Versandumschläge
geeignet ist. Die Art eines Versandumschlages, mit welchem ein erfindungsgemäßer Rückumschlag verwendet werden soll,
wird in den US-iatentschriften 3 104 799 und 3 777 971 beschrieben.
Diese Umschläge sind ordnungsgemäß gefüllte und geschlossene Umschlaganordnungen, wie sie im letzten Jahrzehnt besonders
große Verbreitung gefunden haben. Es sind Millionen dieser Versandumschläge jedes Jahr benutzt worden, indem diese Versandumschläge
durch Schnelldrucker in digitalen Datenverarbeitungsanlagen hindurchgeleitet wurden, so daß eine Rechnungsinformation
und dergleichen auf das Innere des Versandumschlages aufgebrecht werden kann, ohne daß die Notwendigkeit besteht,
den Umschlag manuell zu hantieren, zu füllen, zu verschließen, mit Briefmarken zu versehen usw..
Üblicherweise werden derartige Versandumschläge in einer kontinuierlichen
Reihe oder Folge hergestellt, indem miteinander verbundene, gefüllte und verschlossene Umschläge mit Steuerrändern
entlang den in der Längsrichtung verlaufenden Bändern
ausgestattet werden, um die Versandumschläge herzustellen und zu verwenden. Am Ende der praktisch vollautomatisch ablaufenden
Vorgänge werden die Anordnungen zick-zack-förmig gefaltet und an einen Benutzer ausgeliefert, dessen Computer die Versandumschläge
mit den jeweiligen Informationen versieht. Im Laufe der Jahre haben sich eine Vielfalt von Größen derartiger
Versandumschläge herausgebildet, insbesondere sind Versandumschläge mit verschiedener"Länge" hergestellt worden. Hit
dem Begriff "Länge" ist in der vorliegenden Anmeldung diejenige Abmessung angesprochen, welche sich parallel zu der Iransportrichtung
erstreckt, d. h. parallen zu den Steuerrändern. Somit ist ersichtlich, daß eine fertiggestellte Umschlaganordnung
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oder ein Versanduaischlag eine i^uerabmessung aufweisen kann,
die größer ist als die oben definierte "Länge", wobei jedoch zu bemerken ist, daß gerade diese "Länge" besondere Frobleme
im Hinblick mit geeigneten Rückumschlagen aufwirft.
Bei Versandumschlägen mit geringer Länge von beispielsweise 9,3 cm (3-2/3 "), 10,2 cm (4 "), 10,8 cm (4-1/4 ») usw., (Jedenfalls
unter 14,0 cm (5-1/2 ") im allgemeinen), liegen die Verhältnisse εο, daß der Bückumschlag, welcher in einem derartigen
Versandumschlag angeordnet werden könnte, zu klein ist, um von dem Empfänger mit einem Scheck versehen zu werden.
Liese Feststellung gilt auch für solche Rückumschläge, die entweder an beiden Seiten offen oder oben offen sind. Demgemäß
ist es oft notwendig, einen längeren Versandumschlag an einen Kunden zu verkaufen, als es andernfalls und eigentlich notwendig
wäre, um genügend Kaum zu haben, einen brauchbaren Rückumechlag
beifügen zu können. Dies führt jedoch zu erhöhten Kosten bei einem Versandumschlag, und dies führt weiterhin zu einer
größeren Verarbeitungszeit in einer Computer-Datenverarbeitungsanlage.
Weiterhin besteht dabei der Nachteil, daß die Versandumschläge
größer sind als die üblicherweise mit der lost beförderten normalen Umschläge, wodurch die Gefahr einer
Beschädigung beim Transport vergrößert wird. Derartige Umschläge stehen nämlich gegenüber den übrigen normalen Umschlägen
nach außen vor, wenn sie in einem Stoß normaler lost angeordnet sind. Ls besteht zwar die Alternative, einen Versandumschlag
ohne Rückumschlag abzusenden, was jedoch im Geschäftsleben nicht in allen Fällen möglich oder zweckmäßig ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Rückumschlag mit geeigneter Größe für bestimmte Dokumente wie einen Scheck
oder dergleichen in einer Versandumschlaganordnung zu schaffen, so daß der Versandumschlag die Abmessungen normaler Umschläge
nicht überschreitet und dennoch eine ausreichende Größe
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ist, einen Rückumschlag aufzunehmen, der seinerseits hinreichend
groß ist, um ein bestimmtes Dokument wie einen Scheck aufnehmen zu können.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen insbesondere die im Patentbegehren
niedergelegten Merkmale.
Nach dem Grundgedanken der Erfindung wird somit ein Rückumschlag geschaffen, bei welchem eine Vorderseite und eine Rückseite
zugleich mit dem Versandumschlag hergestellt und ausgebildet werden, und zwar aus einer kontinuierlichen Papierbahn
(oder dergleichen). Der Rückumschlag wird somit im gleichen Arbeitsgang wie der Versandumschlag hergestellt und eingefügt.
Dabei wird die Rückseite oder die rückwärtige Schicht als Einsatz für den Versandumschlag ausgebildet, während jedoch
die Vorderseite langer ausgebildet wird als die normalen Einsatzschichten,
jedoch nicht größer als die doppelte Länge ist. Die Vorderseite oder die vordere Schicht wird über die Breite
der Bahn gefaltet, um eine Klappe zu bilden, welche größer ist als eine normale Umschlagklappe, so daß sie entlang einer
potentiellen ialtlinie zwischen dem freien Rand der Klappe und der Faltlinie faltbar ist, so daß dadurch ein Rückumschlag
gebildet wird, der eine wesentlich größere Tasche hat, die ohne weiteres einen Scheck oder ein Dokument vorgebbarer Größe
aufnehmen kann.
Die Erfindung wird nachfolgend beispielsweise anhand der Zeichnung beschrieben; in dieser zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Teilansicht, in welcher in einer Explosionsdarstellung ein Versandumschlag dargestellt
ist, welcher den erfindungsgemäßen Rückumschlag verwendet,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung eines einzelnen Rückumschlages
in dem Zustand, in welchem er vorliegt,
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nachdem er aus dem Versandumschlag entnommen ist, unmittelbar bevor er von dem ursprünglichen Empfänger
wieder zurückgesandt wird,
Fig. 3 einen vergrößerten Schnitt, welcher den Rückumschlag
in der Stellung veranschaulicht, in welcher er zum Rücksenden bereit ist,
Fig. 4 und 5 jeweils eine abgewandelte Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Rückumschlages, und
Fig. 6 und 7 jeweils eine perspektivische Darstellung, welche einzelne Schritte veranschaulicht, in welchen ein
Scheck in den Umschlag gesteckt wird.
Gemäß Fig. 1 ist mit dem Bezugszeichen 10 allgemein ein Versandumschlag
bezeichnet, der in einer Explosionsdarstellung veranschaulicht ist. Der Versandumschlag könnte auch als Postversandumschlag
oder als Versandbeutel bezeichnet werden. Nachfolgend werden nur die wesentlichsten Eigenschaften des Rückumschlages
und die wichtigsten Merkmale des Versandumschlages näher erläutert, soweit sie zum Verständnis der Erfindung zweckmäßig sind.
Weitere Merkmale lassen sich aus den US-Patentschriften 3 104 799 und 3 777 971 entnehmen, deren Offenbarungsinhalt
hiermit ausdrücklich zum Inhalt der vorliegenden Anmeldung erklärt wird.
In herkömmlicher Weise wird ein Versandumschlag 10 hergestellt, indem er in einer Reihe mit anderen Umschlägen wie 10a, 10b
usw. gefertigt wird. Jeder Versandumschlag10, 10a, 10b usw.
weist eine obere Schicht 11 und eine untere Schicht 12 auf und hat weiterhin eine Mehrzahl von einzelnen Zwischenschichten
13, 14- sowie eine Vielzahl von Schichten 15» welche gemäß
der Darstellung insgesamt den Versandumschlag bilden.
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Wie auf der ü'ig. 1 leicht ersichtlich ist, sind die Zwischenschichten
13 bis 15 kleiner als die obere Schicht 11 und die untere Schicht Λ2 des Versandumschlages 10. Beispielsweise ist
es üblich, die obere Schicht 11 und die untere Schicht 12 mit Steuerrändern wie bei 16 auszustatten, die eine Perforierung
haben, um sowohl die Herstellung als auch die Bedruckung in
einem entsprechenden Drucker zu erleichtern. Dadurch wird eine Bedruckung mit einem Schnelldrucker einer digitalen Datenverarbeitungsanlage
insbesondere begünstigt. Nachdem die wesentliche Information durch einen Drucker aufgebracht wurde,
werden die Steuerränder 16 entfernt, und die verschiedenen Versandumschläge oder Umschlaganordnungen werden entlang den
Perforationslinien 17 abgetrennt, so daß einzelne gefüllte
und geschlossene Umschlaganordnungen entstehen. Jeder Versandumschlag
hat (nicht dargestellte) Klebstoffstreifen oder andere
geeic^e^e Mittel zum Zusammenfügen oder Verschließen entlang
den vier seitlichen Händern, welche den Innenraum des Versandumschlages festlegen. Innerhalb dieses Innenraumes liegen die
Zwischenschichten 13 bis 15· Um die inneren Schichten ordnungsgemäß
in Deckung zu halten, ist es zweckmäßig, Anschläge wie ^Q zu verwenden, die im einzelnen in der US-Patentschrift
3 777 97^ näher beschrieben sind.
In der Fig. 2 ist der Rückumschlag 15 in einem teilweise aufgefalteten
Zustand dargestellt. Es ist ersichtlich, daß er einen ersten Schichtabschnitt 19 aufweist, welcher den Bücken
des Rückumschlags bildet (siehe auch Fig. 4), und es ist weiterhin ein zweiter Schichtabschnitt 20 vorhanden, der schließlich
einen Teil der Vorderseite des Rückumschlagee bildet. Weiterhin
ist ein Schichtabschnitt 21 vorhanden, der entweder als Ansatz an dem zweiten Schichtabschnitt 20 ausgebildet sein kann oder
damit ein Stück bilden kann. Der dritte Schichtabschnitt 21 ist im wesentlichen als Klappe ausgebildet, die einen freien
Rand 22 aufweist. Benachbart zu diesem freien Rand ist der dritte Klappenabschnitt wie bei 25 mit Klebstoff versehen,
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der herkömmlicher Art sein kann und nach entsprechender Befeuchtung wirksam wird.
Der dritte Schichtabschnitt 2Λ bildet schließlich den übrigen
Teil der vorderen Klappe (siehe auch Teil 24) und den Llappenteil
25 des Kückutn schlage ε 15· Diese zwei Teile, nämlich die
Teile 24 und 25, werden durch eine potentielle Faltlinie 26
voneinander getrennt, die eine Vielfalt von formen annehmen kann. Beispielsweise kann der dritte Echichtabschnitt 2"1
(quer zu der"Länge" der Versandumschläge) vorgelocht sein.
äs sind auch andere Möglichkeiten der Schwächung wie durch
eine Perforation gegeben, oder es kann der dritte Schichtabschnitt
21 mit einer Drucklinie versehen sein, welche einen geeigneten Hinweis enthält, daß entlang dieser Linie zu falten
ist. Jedenfalls wird der bei dem Versandumschlag 10 gebildete Behälter nach dem in der Fig. 6 veranschaulichten Vorgang
in der Weise gefaltet, daß der dritte Lchichtabschnitt 21
entlang der potentiellen .Faltlinie 26 umgebogen wird ('iehe .big. 7), so daß der Umschlag zu einem Rückumschlag wird,
welcher dazu in der Lage ist, einen Scheck 27 oder dergleichen aufzunehmen (siehe Fig. 4), der nicht "länger" ist als der
Rücken 19 des Hückuraschlags.
Bei der Herstellung des itückumschlags können die verschiedenen
Schichten während der Ausbildung des Versandumschlages und vor der Zusammenfügung am Umfang der Schichten "1I und 12 um
die Schichten 13 und 15 herum abgelegt werden, Für den Fall,
daß die Schicht, welche den Rücken oder die erste Schicht 19 bildet, von derjenigen Schicht getrennt ist, welche jeweils
die zweite bzw. dritte Schicht bildet, wird ein U-Iiuster eines
Klebstoffs aufgebracht, um die Schichtabschnitte 19 und 20 zusammenzufügen. Ein Teil dieses U-Musters ist in der Fig. 3
18 bezeichnet.
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AO
Wie oben bereits ausgeführt wurde, sind die zweite und die dritte Schicht 20 und 21 zweckmäßigerweise aus einem Stück
hergestellt und werden durch die anfängliche Faltlinie 29 voneinander getrennt. Wenn somit der Rückumschlag 15 in den
Verssndumschlag 10 gebracht wird, wird die Klappe oder der dritte bchichtabschnitt 21 gegenüber von dem zweiten Schichtabschnitt
20 angeordnet, so daß diese beiden Abschnitte einander zugewandt sind (tiehe Fig. 1). Beim Gebrauch entnimmt
der Empfänger den Rückumschlag aus dem Versandumschlag, faltet die vordere Klappe oder den dritten Schichtabschnitt 21 auf,
so daß er im wesentlichen gerade ist, fügt den Scheck ein und εο weiter, faltet den dritten Schichtabschnitt 21 in der
potentiellen Faltlinie 26 und verschließt den Rückumschlag, und zwar in der Weise, wie es anhand der Fig. 3 veranschaulicht
ist.
Der Rückumschlag wird in seiner Längsabmessung zwischen der
ursprünglichen Faltlinie 29 und der potentiellen Faltlinie auf der Schicht angeordnet, welche jeweils die zweite und die
dritte Schicht 20 bzw. 21 bildet. Diese Abmessung ist durch die Notwendigkeit begrenzt, daß der verbleibende Teil 25 (von
der potentiellen Faltlinie 26 bis zu dem freien Rand 22) zu einer Überlappung gebracht werden muß, so daß zumindest ein
Teil der rückwärtigen Schicht 19 überlappt wird, an welchem dieser Teil anzubringen ist.
In einem üblichen Versandumschlag geringer Länge von etwa 10,8 cm (4-1/4 ") sind die inneren Schichten etwa 8,9 cm (5-1/2")
lang. Gemäß der Erfindung kann der Rückumschlag, welcher aufgefaltet und zum Rücksenden wieder verschlossen ist, etwa
12,7 cm (5 ") lang sein und eine Überlappung zum Verschließen
der rückwärtigen Schicht von etwa 12,7 mm (1/2 ") aufweisen.
Bei einer noch weiter verbreiteten Abmessung beträgt die Länge
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etwa 10,5· cm (A--1/8 "), und diese Abmessung dürfte die am
meisten verbreitete Größe eines üblichen Versandumschlages sein. Dabei steht eine ausnutzbare Innenabmessung von etwa
9,8 cm (3-7/8 ") zur Verfügung, was für einen üblichen Scheck ausreichend ist, der im allgemeinen etwa 8,9 cm (3-1/2") lang
ist. Es ist ersichtlich, daß bei inneren Schichten mit einer Länge von etwa 8,9 cm (3-1/2 ") keine Möglichkeit bestünde,
einen Scheck der oben genannten üblichen Größe einzulegen.
Wenn der erfindungsgemäße Rückumschlag derart ausgebildet ist, daß getrennte Schichten oder Blätter für die Vorderseite und
die Rückseite verwendet werden, ist es normalerweise erforderlich, einen Querstreifen von der Schicht oder dem Blatt
zu entfernen, welches schließlich die Rückseite 19 des Rückumschlages bildet und auch die Schichten 13 und 14 umfaßt.
In diesem Fall ist es vorteilhaft, eine anfängliche Faltlinie 29 innerhalb der ersten Schicht oder der Rückseite 19 auszubilden,
so daß während der Herstellung der miteinander vereinigten zweiten und dritten Schicht 20 und 21 diese Schichten nicht
versehentlich abgeschnitten werden.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes ist es möglich, eine Konstruktion zu verwenden,
bei welcher der gesamte Rückumschlag aus einer kontinuierlichen Bahn oder einer kontinuierlichen Schicht zugleich mit dem
Versandumschlag hergestellt wird. In diesem Fall wird die Bahn an zwei Stellen gefaltet, um die Drei-Bahn-Schichtteile
zu bilden, wie es schematisch in der Fig. 4 veranschaulicht ist. Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 4 werden gleiche Bezugszeichen für gleiche Elemente verwendet, und zwar in Übereinstimmung
mit der Bezeichnungsweise in den Fig. 1 bis 3 sowie in den Fig. 6 und 7, wobei jedoch die Bezugezeichen jeweils um
100 erhöht .sind. Somit ist der erste Schichtteil, der schließlich
die Rückseite des Rückumschlages bildet, mit 119 bezeichnet.
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Der zweite Schichtteil, welcher die Vorderseite des Umschlages bildet, ist mit 120 bezeichnet. Anstatt jedoch diese Schichtteile
mit einem Klebstoff wie bei 28 miteinander zu vereinigen, wird eine faltung wie bei 128 verwendet. Es ist jedoch (nicht
dargestellter) Klebstoff entlang den zwei Längsrändern der Schichten 19 und 20 dazu verwendet, eine Umschlagtasche zu
bilden.
Wie bei der vorhergehenden Ausführungsform, hat der Rückumechlag
eine Fsltlinie wie bei 129, welche den zweiten Schichtteil
20 von dem dritten Teil 121 trennt. Weiterhin weist in Übereinstimmung mit der vorher beschriebenen Ausführungsform
der dritte Schichtteil eine potentielle Faltlinie wie bei auf und ist benachbart zu dem freien Rand 122 mit einem Klebstoff
wie bei 123 ausgestattet.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes
ist in der Fig. 5 veranschaulicht, wobei im wesentlichen drei getrennte Schichten oder Blätter vorgesehen sind, welche
den fiückumschlag bilden. Die Schicht oder das Blatt 219 bildet den Rücken des Rückumschlages, während die Schicht oder das
Blatt 220 einen Teil der Vorderseite des Rückumschlages bildet. Die unterste Schicht (siehe Fig. 5) ist mit 221 bezeichnet und
bildet den übrigen Teil der Vorderseite des Rückumschlages sowie die Klappe. Der freie Rand dieser Schicht 221 ist mit
222 bezeichnet, und es ist ersichtlich, daß die Klappe in üblicher Weise mit einem Klebstoff wie bei 223 versehen ist.
Im Unterschied zu den vorher beschriebenen Ausfuhrungsformen hat die in der Fig. 5 dargestellte Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes
Schichten oder Blätter 220 und 221, welche getrennt ausgebildet sind und welche eine Größe haben, die
den anderen inneren Informationsschichten oder -blättern 13 und
14 entspricht (siehe Fig. 1). Die Schichten oder Blätter 220 und 221 sind miteinander entlang den entsprechenden Rändern mit
Hilfe eines Klebebandes 230 vereinigt.
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Bei der Handhabung der Ausführungεform gemäß Fig. 5 wird der
Umschlag zunächst in der Weise gehandhabt, daß die Schicht 221 im wesentlichen parallel zu und als Fortsetzung der Schicht
220 angeordnet wird, wie es im wesentlichen der in den Fig. 6 und 7 dargestellten Handhabung entspricht. Zu diesem Zweck wird
die Schicht 221 vorteilhafterweise entlang der potentiellen Faltlinie 229 gefaltet. Die Linie der potentiellen Faltung
229 kann entweder eine vorgelochte Linie oder eine Perforationslinie oder nur eine gedruckte Linie oder dergleichen sein,
so daß jedenfalls angegeben ist, daß an dieser Stelle gefaltet werden soll. Nachdem ein zur Rücksendung bestimmtes Dokument
oder dergleichen in den Umschlag eingelegt ist, wird die Schicht
221 gemäß den obigen Ausführungen entlang der potentiellen
Faltlinie 226 gefaltet.
Gemäß den obigen Ausführungen ist die erfindungsgemäße Anordnung
insbesondere bei sogenannten "kurzen" Versandumschlägen mit besonderem Vorteil anwendbar, d. h., bei solchen Versandumschlägen,
die geringere Abmessungen als etwa 14 cm (5-1/2 ") in der Bahnrichtung aufweisen. Somit könnte ein Versandumschlag
mit einer Länge von etwa 12,7 cm (5 ") den größten Versandumschlag darstellen, bei welchem der Erfindungsgedanke in besonders
vorteilhafter Weise anwendbar ist. Andererseits eignen sich Versandumschläge, die eine geringere Länge als etwa 8,9 cm
(3-1/2 ") aufweisen, nicht besonders gut zur Aufnahme von Umschlägen, die von der Fost normalerweise ohne Schwierigkeiten
transportiert und gehandhabt werden können. Unabhängig von der Größe des Versandumschlages, d. h. unabhängig davon,
ob er etwa 8,9 cm (3-1/2 ") oder 12,7 cm (5 ") lang ist, muß eine bestimmte Größe einer Schicht 21 verwendet werden, um das
Klebstoffband 23 aufzunehmen. Normalerweise liegt diese Abmessung in der Größenordnung von etwa 10 mm (3/8 "). Mit der Annahme,
daß eine Überlappung von etwa 10 mm (3/8 ") der Schicht 21 in bezug auf die rückwärtige Schicht 19 vorhanden ist und
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daß die Schicht 21 die maximal zur Verfügung stehende Länge von etwa 'Ό,8 cm (4-1/4 ") aufweist, ergibt sich, daß die
Vorderseite des Umschlages um etwa 5 cm (1-15/16") vergrößert
wird.
Andererseits ist bei einer äußeren Längsabmessung von etwa 8,9 cm (3-1/2 ") des Versandumschlages die Länge der inneren
Schicht, d. h. die Länge der Schichten 13, 14 usw., etwa 7,0 cm
(2-3/4 "). Wenn angenommen wird, daß derselbe Raum durch die Klebstoffklappe 23 eingenommen wird (nämlich etwa 10 mm (3/8 ")»
beträgt der übrige Teil der Vorderseite (oder genauer gesagt, die Zunahme der Länge auf der Vorderseite) etwa 3 cm (1-3/16 ")·
Dies ist etwa «4-3 % der Länge der inneren Schichten. Bei dem
in der Zeichnung veranschaulichten Versandumschlag mit einer Länge von etwa 12,7 cm (5 ") läßt sich die vordere Länge bis
zu etwa 45 % vergrößern. Die tatsächliche Zunahme in der Länge
der Vorderseite des Umschlages kann dadurch vorgegeben oder bedingt werden, daß ein spezieller Verwendungszweck angestrebt
wird oder daß andere praktische Parameter dafür ausschlaggebend
sind.
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Claims (1)
- Patentansprüche( Λ . !Anordnung aus einer Reihe von miteinander verbundenen,V /gefüllten, geschlossenen Umschlageinrichtungen, wobeijede Umschlageinrichtung eine obere und eine untere Schicht sowie eine Mehrzahl von kleineren Zwischenschichten aufweist und wobei bestimmte Zwischenschichten einen Rückumschlag bilden, dadurch gekennzeichnet, daß der Rückumschlag (^5) folgende Teile aufweist: eine im wesentlichen rechteckige erste Schicht (^9), welche den Rücken des Eückuinschlages bildet, eine im wesentlichen rechteckige zweite Schicht (20), welche nur einen Teil der Vorderseite des Rückuaschlages bildet und derart mit der ersten Schicht (19) entlang drei Seiten verbunden ist, daß eine Umschlagfc3sche gebildet wird, weiterhin eine im wesentlichen rechteckige dritte Schicht (21), welche den übrigen Teil (24) der Vorderseite des xtückumschlages und auch die Klappe (25) des Rückumschlagefo (15) bildet, wobei die Klappe (25) mit einem Klebstoff ausstattbar ist, um die Klappe mit der Rückseite (19) des Rückumschlages zu verbinden, weiterhin eine Einrichtung, welche dazu dient, die zweite und di? dritte Schicht (20, 2^) mit dem Teil der dritten Schicht zu verbinden, welcher die zweite Schicht überlappt, wenn der Rückumschlag (15) in einem ersten Zustand einen Teil eines Versandumschlages bildet, und weiterhin eine potentielle ialtlinie (26) in dem Teil (21) der dritten Schicht zwischen dem verbleibenden vorderen Teil und der Klappe (25), um den Rückuinschlag (15) in die Lage zu versetzen, einen zweitexi Zustand anzunehmen, in welchem er dazu geeignet ist, einen Scheck (27) oder dergleichen aufzunehmen, welcher größer ist als die Rückseite des Rückuinschlages, wobei die Klappe größer ist als der verbleibende vordere Teil.7Ü9852/0717ORIGINAL INSPECTED2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Schicht von der zweiten Schicht und der dritten Schicht getrennt ist und durch eine Verklebung mit der zweiten Schicht entlang drei Seiten verbunden ist.5. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungseinrichtung eine Faltlinie aufweist und daß die zweite und die dritte Schicht aus einem Stück bestehen.4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die i'altlinie über der ersten Schicht angeordnet ist.5· Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungseinrichtung ein Klebeband aufweist.6. Anordnung nach Anspruch ι, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Schicht mit der zweiten und der dritten Schicht ein Stück bildet und mit der zweiten Schicht entlang zwei von drei Seiten verklebt ist und daß die Vereinigung der ersten und der zweiten Schicht entlang der dritten Seite eine i'altlinie aufweist.709852/0717
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