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DE2715689A1 - Einweg- oder wegwerfschraubenschluessel zum selbsteinschrauben chirurgischer haltestifte - Google Patents

Einweg- oder wegwerfschraubenschluessel zum selbsteinschrauben chirurgischer haltestifte

Info

Publication number
DE2715689A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
wrench
wrench according
elongated body
self
tooth
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19772715689
Other languages
English (en)
Inventor
Anthony Joseph Biggs
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Biggs Anthony Joseph Godalming Surrey Gb
Original Assignee
BIGGS ANTHONY JOSEPH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from GB14160/76A external-priority patent/GB1528245A/en
Application filed by BIGGS ANTHONY JOSEPH filed Critical BIGGS ANTHONY JOSEPH
Publication of DE2715689A1 publication Critical patent/DE2715689A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods
    • A61B17/56Surgical instruments or methods for treatment of bones or joints; Devices specially adapted therefor
    • A61B17/58Surgical instruments or methods for treatment of bones or joints; Devices specially adapted therefor for osteosynthesis, e.g. bone plates, screws or setting implements
    • A61B17/88Osteosynthesis instruments; Methods or means for implanting or extracting internal or external fixation devices
    • A61B17/8875Screwdrivers, spanners or wrenches
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C13/00Dental prostheses; Making same
    • A61C13/225Fastening prostheses in the mouth
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C5/00Filling or capping teeth
    • A61C5/30Securing inlays, onlays or crowns
    • A61C5/35Pins; Mounting tools or dispensers therefor
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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    • A61B90/03Automatic limiting or abutting means, e.g. for safety
    • A61B2090/037Automatic limiting or abutting means, e.g. for safety with a frangible part, e.g. by reduced diameter

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  • Surgical Instruments (AREA)

Description

Dipl.-In9. H. MITSCHERLICH Dipl.-Uq. K. GUNSCHMANN
Dr.r.r. not. W. KÖRBER
Dipl.-l η<j. J. SCHMIDT-EVERS PATENTANWÄLTE
D-800C MCNCHEN 22 Steinsdorfstraße 10
f£> (089) * 29 66 84
7. April 1977
Anthony Joseph Biggs 9 Westdown
Great Bookham/Surrey England
Patentanmeldung
Einweg- oder Wegwerfschraubenschlüssel zum Selbsteinschrauben chirurgischer Haltestgifte
709842/0942
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Ein- oder WegwerfSchraubenschlüssel zum Einschrauben chirurgischer Haltestifte und insbesondere chirurgischer selbstgewindeschneidender Stifte zur Verwendung als Haltehilfsmittel bei der zahnärztlichen und orthopädischen Chirurgie.
In der Zahnmedizin werden Überstrukturen im allgemeinen über ünterstrukturen gebaut, welche aus zerbrochenen oder unterminierten Zähnen bestehen, indem in der ünterkonstruktion oder ünterstruktur eine Anzahl von vorragenden Stiften vorgesehen wird, um welche herum die obere Konstruktion oder die überstruktur bzw. der Überbau gebildet wird. Die Stifte bestehen ursprünglich aus Draht bestimmter Längen, der in eine Masse aus nicht ausgehärtetem Dentistenzement eingeführt wird, wobei dieser Zement oder Zahnkitt in einer in das Zahnbein gebohrten Bohrung größerer Dimension vorgesehen ist.
Heutzutage bei der neueren Entwicklung in der Praxis wurde eine Anzahl von Bohrungen geringer Größe in die Zahnbeinunterkonstruktion gebohrt, wobei in die Bohrungen übergroße Zahnhaltestifte oder Zahnhaltestife größerer Dimension eingesetzt wurden, welche mit einem Gewinde versehen sind und sich von der Unterkonstruktion erstrecken. Ein derartiges Verfahren ist in den US-PS 3 434 209 und 3 675 328 beschrieben. Die dabei eingesetzten Haltestifte sind jeweils selbstgewindeschneidend, wobei , obwohl nicht ausdrücklich in diesen Patentschriften erwähnt, die selbstgewindeschneidende Wirkung des Stiftes erzielt wird, indem ein
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scharfkantiges Gewinde auf dem Stift vorgesehen wird, welches das Zahnbein wegräumt, wenn der Stift schraubenmäßig in das Zahnbein vorgeschoben wird. Gewöhnlich werden Stifte in die Bohrungen eingeführt, indem entweder ein maschinell betriebenes Werkzeug verwendet wird oder die Stifte manuell oder von Hand eingetrieben werden. Bei Verwendung eines maschinell betriebenen Werkzeuges ist notwendig, daß die Drehzahl des Stiftes verhältnismäßig gering ist, im allgemeinen nicht mehr als 700 Umdrehungen pro Minute ausführt, da sonst das Zahnbein höchstwahrscheinlich bricht, wobei sich die Bruchstelle bis zum Email und/oder bis zum Zahnfleisch erstrecken kann, so daß durch den Eintritt von Speichel und Nahrungsmitteln in den Zahn bzw. in die Zähne die Zahnstifte, die verwendet werden, angegriffen werden und womöglich akute Schmerzen hervorgerufen werden. In der Praxis besitzen viele Dentisten oder Zahnärzte keine Bohreinrichtungen mit der erforderlichen niedrigen Drehzahl, so daß gefunden wurde, daß dann, wenn sie versuchen, die Zahnstifte mit Hilfe eines mechanisch betriebenen Werkzeuges einzusetzen, das obige Problem nicht vermeidbar ist, es sei denn, daß diese Dentisten oder Zahnärzte ein geeignetes Werkzeug mit entsprechender niedrigerer Drehzahl verwenden. Darüber hinaus sind die bei dieser Methode verwendeten Stifte äußerst klein und erfordern eine sorgfältige Behandlung.
Als eine Alternative zu der Verwendung maschinell betriebener Werkzeuge werden auch bekanntlich die Zahnhaltestifte mit der Hand eingesetzt. Zu diesem Zwecke werden die Zahnstifte in den Spannkopf eines Handschraubenschlüssels eingeführt und zur vorgeformten
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Bohrung gebracht. Beim Drehen des Handschraubenschraubenschlüssels treten die übergroßen Zahnstifte in die Bohrungen bis zum Unterteil der Bohrungen hinein und werden darin aufgrund deren Übergröße gehalten. Aus diesem Grunde wird der Stift, wenn manuell oder mittels eines maschinell betriebenen Werkzeuges eingeführt, selbsteinschraubend genannt, zum Unterschied von den Stiften, welche selbstgewindeschneidend sind, wenn sie nicht genügend scharf gewindemäßig ausgebildet, sind, damit die Gewindegänge das Material wegschneiden, das den Rand der Bohrung geringerer Größe bildet, in welche sie eingeführt werden, wobei das Einschrauben bzw. die Gewindebildung vor der Einführung des selbstgewindeschneidenden Schraubengewindes stattfindet. An und für sich sind diese Bezeichnungen oft durcheinandergebracht worden, oder verwechselt worden, wobei jedoch hier zu verstehen ist, daß die Ausdrücke "selbsteinschrauben" bzw. "selbstgewindeschneidend" gemäß den obigen Erläuterungen verwendet werden.
Hierbei ist zu beachten, daß die Stifte nach den beiden zuvor genannten US-PS äußerst klein sind und daß deren Einsatz ein empfindlicher Vorgang ist. So z.B. können sie Dimensionen der Größenordnung von 4 mm in der Längendimension und 0,508 mm im Durchmesser betragen. Gleichwohl, ob die Stifte in den Spannkopf eines Handschraubenschlüssels oder in den Spannkopf eines zahnärztlichen maschinell betriebenen Werkzeuges eingeführt werden, besteht häufig die Gefahr, daß die Stifte aus dem Spannkopf und in die Kehle des Patienten hereinfallen, insbesondere wenn der
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Spannkopf verhältnismäßig alt und nicht mehr spannfähig ist.
Weitere Schwierigkeiten sind bisher bei der Beseitigung der Stifte aus dem Spannkopf festgestellt worden, wenn sie einmal in die Bohrungen bis zur erforderlichen Tiefe eingetreten sind. An und für sich ist heutzutage feststehende Praxis , daß die Stifte brechen, wenn der Schraubenschlüssel oder das kraftbetriebene Werkzeug aus dem Mund beseitigt wird, wobei der Stumpf des Stiftes, der darin verbleibt, herausgezogen wird, bevor ein anderer Stift in den Spannkopf eingesetzt wird. Dies ist ein zeitraubender Vorgang an sich, wenn viele Bohrungen mit Stiften versehen werden sollen.
Die US-PS 3 861 043 versucht, viele der obigen Probleme durch eine einzige Ausführungsform eines Handschraubenschlüssels zu überwinden, wobei der Zahnstift, der im Mundraum befestigt werden soll, einen Teil dieses Schraubenschlüssels bildet. Um das zuvor erwähnte Problem eines Bruches des Zahnbeines zu überwinden, bildet somit der Zahnstift einen Teil eines Handwerkzeuges, das durch die Wirkung der Finger gedreht wird, wobei darüber hinaus der Zahnstift eine Auskehlung oder Riefelung oder Nut aufweist, die im Boden des Stiftes gebildet ist, wo ein auf dem Stift vorgesehenes Gewinde endet. Diese Auskehlung schneidet ein Gewinde in die Bohrung kleinerer Größe hinein, welche in das Zahnbein im vornhinein gebohrt worden ist, wobei eine bogenförmige, äußere Kante am Gewinde, welches für selbstgewindeschneidende Zwecke oder für Selbsteinschraubzwecke unzufriedenstellend ist, eine
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Schneidfläche aufweist, welche ausreicht, um das Schneiden des Gewindes zu ermöglichen, das durch die Auskehlung in die Bohrung geringerer Größe gebildet ist. Ein derartiges Werkzeug ist verhältnismäßig kostspielig herstellbar infolge der Notwendigkeit, eine Auskehlung auf der Stirnoberfläche vorzusehen, wobei darüber hinaus dieses Werkzeug aus zwei Bestandteilen gebildet ist, nämlich aus einer Welle und einem Handgriff, welche miteinander verbunden werden sollen, um eine einstückige Einheit zu erzielen.
Die Lösung eines weiteren Problem durch das Werkzeug nach der US-PS 3 861 043, insbesondere dann, wenn der Zahnstift mit einer Bruchnut zwischen dem Teil, der die Auskehlung aufweist und dem Handgriff versehen ist, wobei er sich um das Abtrennen des die Auskehlung tragenden Teiles des Zahnstiftes von dem restlichen Teil des Werkzeuges handelt, wenn der Zahnstift den Boden der Bohrung geringerer Größe erreicht, ist zu erzielen, indem der obere Teil des Stiftes seitlich in bezug auf den unteren Teil des Stiftes umgebogen ist. Dies ist jedoch nicht vollkommen zufriedenstellender Vorgang, da dabei offensichtlich das Zahnbein beschädigt und ein feiner Spalt zwischen dem Zahnstift und dem Zahnbein gebildet werden kann, so daß Speichel und Lebensmittelreste in die Zähne eintreten können, wobei die Zahnstifte angegriffen werden. Es ist darüber hinaus unklar, ob der Stift an einer Stelle irgendwo ringsherum bricht. Falls die Bruchnut nicht vollkommen kreisumfangsmäßig ist, so wird es insbesondere schwierig sein, daß der Stift bricht, falls der Bruchstellenpunkt sich in der Nähe von der Wange oder Backe des Patienten befindet.
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Die Zahnstifte bei den Werkzeugen nach der US-PS 3 861 043 können auch nur begrenzt Anwendung finden, da es dem Dentisten nicht möglich ist, die Länge des Stiftes zu ändern, wie es in gewissen Fällen erforderlich sein mag, ohne die Auskehlung zu verlieren, welche erforderlich ist, um die Bohrung mit der geringeren Größendimension gewindemäßig zu schneiden. Falls der Stift als Hilfe für die Wiederherstellung oder des Wiederaufbaus des Zahnfleisches im Zusammenhang mit der Erosion verwendet wird, so ist zweckmäßig die Länge der im Handel erhältlichen Stifte auf eine geringere Länge zu verringern, indem das Ende des Stiftes mit einer Schneidscheibe abgeschnitten wird, welches mit hoher Drehzahl dreht. Ein derartiger Vorgang kann nicht in Verbindung mit dem Stift eines Werkzeuges nach der US-PS 3 861 043 durchgeführt werden. Darüber hinaus ist unmöglich, einen Stift zu verkürzen, welcher bereits in den Mundbereich eingesetzt worden ist, da die Wärmeübertragung dann ein größeres Problem bilden würde.
Das Ziel der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung eines wegwerfbaren Handschraubenschlüssels zum Einsetzen eines selbsteinschraubenden chirurgischen Stiftes, insbesondere eines Zahnstiftes, in eine in ein Hartgewebe gebohrte Bohrung geringerer Größe.
Das Ziel der vorliegenden Erfindung ist ferner die Schaffung eines wegwerfbaren Handschraubenschlüssels, wie zuvor erwähnt, der aus einem einzigen Bestandteilkörper gebildet ist, wobei bei der Herstellung desselben sämtliche Arbeitsgänge in einer Umfangs-
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richtung stattfinden.
Das Ziel der vorliegenden Erfindung ist ferner die Schaffung eines wergwerfbaren Handschraubenschlüssels - wie zuvor erwähnt - wobei sein chirurgischer Stift von dem restlichen Teil des Schraubenschlüssels ohne jegliche Biegebeanspruchung getrennt werden kann.
Erfindungsgemäß wird ein wegwerfbarer Handschraubenschlüssel zum Einsetzen eines selbsteinschraubenden chirurgischen Stiftes in eine in ein Harfcjewebe gedrillte Bohrung geringerer Größe geschaffen, wobei dieser Schraubenschlüssel einen länglichen Körper aufweist, sowie einen abgeschwächten Bereich mit einer verringerten Dicke zwischen den Enden des länglichen Körpers, einen selbsteinschraubenden chirurgischen Stift oder eine derartige chirurgische Stifteinrichtung, welche aus einem Teil des länglichen Körpers zwischen dem abgeschwächten Bereich und einem Ende des länglichen Körpers und einem Abschnitt am anderen Ende oder neben dem anderen Ende des länglichen Körpers besteht, mit einem Durchmesser, der größer als jener jedes anderen Teiles des länglichen Körpers ist, wobei dieser Schraubenschlüssel einstückig ausgebildet und der abgeschwächte Bereich mit verringerter Dicke derart ist, daß dann, wenn der Stift den Boden der Bohrung geringerer Größe erreicht, er sich von dem restlichen Teil des Schraubenschlüssels abtrennt.
Während der Schraubenschlüssel gedreht wird und der Stift in eine vorgeformte Bohrung in einem Hartgewebe eintritt, findet das Abscheren oder Abtrennen
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des Stiftes von dem restlichen Teil des länglichen Körpers im abgeschwächten Bereich geringerer Dicke statt. Der Schraubenschlüssel ist vorzugsweise aus gewissen Legierungen gebildet, welche nachfolgend beschrieben werden und eine Brüchigkeit besitzen, die derart ist, daß das Abscheren besonders leicht erfolgt. Der restliche Teil des länglichen Körpers, mit welchem der aus einem Stift gebildete Teil den Handschraubenschlüssel bildet, kann dann weggeworfen und ein neuer Schraubenschlüssel zur Verwendung beim Einsetzen eines Stiftes in eine benachbarte, vorgeformte Bohrung gewählt werden. Im Gegenstand zur US-PS 3 861 043, in welcher ein Werkzeug beschrieben ist, welches auch ein wegwerfbarer Handschraubenschlüssel genannt werden kann, ist der erfindungsgemäß eingesetzte Stift selbsteinschraubend. Eine solche Kennzeichnung bildet kein Problem überhaupt in Verbindung mit einem Werkzeug, welches zwischen den Fingern betrieben wird, da die Drehgeschwindigkeit oder Drehzahl so gering ist., daß die Gefahr einer Beschädigung des Zahnbeines vermieden wird.
Hierbei ist zu beachten, daß die Bezeichnung "einstückig" in Verbindung mit dem Handschraubenschlüssel nach der vorliegenden Erfindung verwendet wird, um ein einstückiges Werkzeug zu bezeichnen, das aus einem einzigen Metallstück gebildet ist. Der Handschraubenschlüssel kann somit aus einer Metallstange mit Hilfe einer geeigneten Bearbeitung derselben hergestellt werden.
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Der Ausdruck "Hartgewebe" wird hier verwendet, um jede beliebige Art eines Gewebes zu bezeichnen, in welcher chirurgische Stifte zum Halten von Prothesen befestigt werden können und insbesondere Zahnbein bzw. Zahnknochen.
Der erfindungsgemäße Schraubenschlüssel ist vorzugsweise aus orthopädischem rostfreiem Stahl hergestellt. Da dies das einzige Stück der Einrichtung bildet, die in den Mundraum eingebracht wird oder welche mit einem freigelegten Knochen oder Bein in Berührung kommt, kann das Risiko oder die Gefahr einer Infektion auf ein Minimum herabgesetzt werden, da die Gesamtvorrichtung mit Heißluft, Wasser, Autoklavmethoden oder Kaltsterilisationslösungen sterilisiert werden kann. Alternativsterilisierungsmethoden, welche angewendet werden können, umfassen •y-Bestrahlung und eine Unterwerfung einer Atmosphäre aus Äthylenoxid unter Druck während längerer Zeit (beispielsweise 72 Stunden). Somit kann eine totale Entschmutzung des Schraubenschlüssels nach diesem Einsatzverfahren erzielt werden.
Eine Form eines orthopädischen Stahls, bei welcher es gefunden wurde, daß sie besonderen Wert bei der Herstellung von erfindungsgemäßen Schraubenschlüsseln besitzt, da dieser Stahl ohne weiteres bearbeitet werden kann, um die Schraubenschlüssel herzustellen, wobei auch ein abgeschwächter Bereich geringerer Dicke, wie zuvor erwähnt, erzielbar ist, welcher zwar einen Bruch während des normalen Einsatzes des chirurgischen Stiftes, der einen Teil des
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Schraubenschlüssels bildet, in einerBohrung überstehen kann, welcher jedoch bricht oder abschert, sobald der Stift den Unterteil der Bohrung erreicht, 1st eine Legierung En 58J gemäß BS 1970 - 1955 (auch als 316 S16 gemäß dem Britischen Standard 1970 Teil 4 genannt). Solche Legierungen sind nicht magnetisch, wie allgemein für rostfreie Stähle erforderlich, welche auf dem Gebiet der Chirurgie verwendet werden, wobei diese Legierungen im wesentlichen aus 8 - 12% Nickel, 17 - 20% Chrom, 2,50 - 3,50% Molybden, Silicium in einer minimalen Menge von 0,20% und Kohlenstoff, Mangan, Schwefel und Phosphor in maximalen Mengen von 0,12, 2,00, 0,045 und 0,045% bestehen und der Rest Eisen und unvermeidliche Verunreinigungen sind. Die Legierung kann ggf. geringe Mengen Titan und Niobium enthalten. Insbesondere dann, wenn der Schlüssel für zahnärztliche Zwecke verwendet werden soll, kann darüber hinaus die Stahllegierung zusätzlich 0,2% enthalten, um die freienBearbeitungseigenschaften zu verbessern. Das Gewinde des Teiles des Schraubenschlüssels, der einen Selbsteinschraubstift bildet, kann durch Schneiden bzw. Fräsen oder Wälzen gebildet werden. Derartige Legierungen ermöglichen insbesondere eine genaue Verarbeitung. Ein Walzgewinde ist jedoch annähernd 20% stärker als ein geschnittenes Gewinde, ohne die Schereigenschaften des Stiftes zu beeinträchtigen.
Ein Alternativmaterial, welches zur Herstellung der Stifte verwendet wird, ist eine Legierung aus Titan und Chrom, wie nun häufig bei Knocheneinpflanzungen verwendet wird. Vorzügsweise enthalten solche Legierungen 92 - 98% Titan, 2-8% Chrom sowie unver-
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meidliche Verunreinigungen. Eine besonders bevorzugte Legierung 1 enthält 97% Titan und 3% Chrom.
Da der Schraubenschlüssel einstückig ausgebildet ist, ist äußerst leicht, verschiedene Längen je nach Bedarf zu wählen. So z.B. kann für zahnärztliche Zwecke der Stift selbst in Längen von 4 mm und 7 mm für verschiedene Verwendungszwecke hergestellt werden. Da dasv Werkzeug und der Stift als eine Einheit ausgebildet sind, kann nicht vorkommen, daß bei Verwendung des Stiftes die Bedienungsperson den Stift fallenlassen würde. Der erweiterte oder vergrößerte Teil des länglichen Körpers gewährleistet, daß der Schraubenschlüssel durch die Bedienungsperson leicht gehandhabt werden kann, wobei die Bedienungsperson nach seinem Ermessen schnell arbeiten kann, so daß die Gefahr eines überschraubens des Stiftes in das Hartgewebe beträchtlich herabgesetzt und der Stift abbrechen wird, sobald er eine vorgewählte Tiefe erreicht, die bereits vor der Anbringung des Stiftes vorgesehen ist. Dank der Anwesenheit des Teiles am anderen Ende oder neben dem anderen Ende des länglichen Körpers mit einem Durchmesser, der größer als jener des länglichen Körpers ist, und der als Handgriff bezeichnet werden kann, obwohl er im Gebrauchszustand zwischen dem Finger und dem Daumen gehalten wird, ist möglich, einen zusätzlichen Sicherheitsfaktor bei der Befestigung eines chirurgischen Stiftes einzuführen, indem Kokonseide für zahnärztliche Zwecke um diesen Griff herumgebunden und eine weitere Schleife auf einen Finger der Bedienungsperson gebracht wird. Da kein zusätzliches Werkzeug, sei es
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ein maschinell betriebenes oder handbetriebenes, verwendet wird, kann der Schraubenschlüssel an Stellen
verwenden, die für andere Werkzeuge verhältnismäß unzugänglich sind, wobei der Schraubenschlüssel auch
in allen Bereichen des Mundes insbesondere Verwendung finden kann.
Wenn der Schraubenschlüssel für zahnärztliche Zwecke
verwendet wird, so kann der Teil des Schraubenschlüssels, welcher einen selbsteinschraubenden Zahnstift
ergibt, mit einem flüssigen Hohlraumfutter, wie z.B.
Hydroxylin überzogen werden, um die Gefahr eines
Nikroleckens auf ein Minimum herabzusetzen und um den Stift gegen Temperaturwechsel zu isolieren. Mikrolecken erfolgen normalerweise infolge von Rissen oder Brüchen aufgrund der Einsetzspannungen und darüber
hinaus infolge der Unmöglichkeit, ein vollkommen rundes Stiftloch zu bohren, wenn mit niedriger Geschwindigkeit gebohrt wird, wie es empfohlen wird, um enge
Toleranzen bei der Vorbereitung des Kanals zu erzielen. Das Festhalten des selbsteinschraubenden Stiftes wird durch die Hohlraumfuttereinrichtungen (Hohlraumfirnis) nicht beeinträchtigt.
Um die Handhabung des Schraubenschlüssels nach der
vorliegenden Erfindung zu erleichtern, kann der Handgriff, wie zuvor erwähnt, mit Rippen oder Riefelungen oder Kräuselungen versehen sein. Durch die Verwendung verschiedener Formen von Rippen oder Kräuselungen auf den Handgriffen von Schraubenschlüsseln, deren selbsteinschraubenden Stiftteile unterschiedliche Dimensionen haben, ist möglich, die leichte optische Identifizierung der Stifte zu erleichtern, welche durch die
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Schraubenschlüssel sich ergeben. Die bisher hergestellten selbsteinschraubenden Zahnstifte waren so klein, daß es nicht möglich war, Stifte verschiedener Größe auf den ersten Blick ohne weiteres zu unterscheiden.
Die erfindungsgemäßen Schraubenschlüssel sin insbesondere für zahnärztliche Zwecke geeignet. Sie können vornehmlich als Festhaltehilfsmittel in Verbindung beispielsweise mit Silberamalgamen, Silikaten und Acrylen Verwendung finden. Spezifische Arbeitsgänge, bei welchen diese Stifte Verwendung finden können, sind wie folgt:
1. Zur Erhöhung der Länge eines gebrochenen oder abgekürzten Anschlages, in dem Aufbaumaterial festgehalten werden kann.
2. Zur Erzielung einer zusätzlichen Haltekraft bei feststehenden Prothesen, Querstiften in schon vorhandenen Goldkronen oder Goldplomben für das zusätzliche Festhalten bei Stiftauflagen.
3. Zum Abstützen des Aufbaus einer Uberkonstruktion mit beliebigem Material.
4. Als Festhaltehilfe zum Selbstaushärten der rohen Kunststoffe, die einer Zahnkonstruktion angefügt werden, um Absorptionsoberflächen oder provisorisches Verschienen zu korrigieren.
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5. Zum Abstützen und Verankern in nachträglichen Zähnen mit beliebigem Material. Zu diesem Zwecke können u.a. die Stifte in Anpassung den Zahnumriß umgebogen werden.
6. Zum zusätzlichen Festhalten einer vollen Krone mit kurzem Anschlag, was sonst Schwierigkeiten bereitet in bezug auf das Festhalten in der gewünschten Stellung.
7. Zur Erhöhung der Festhaltekraft in einem Bereich» in welchem Zahnfleischerosion stattgefunden hat. Verhältnismäßig kurze Stifte werden hier eingesetzt.
8. Zum Erzielen einer zusätzlichen Festhaltekraft für ein Acrylfutter als Ersatz für eine Furnierkrone .
Der Schraubenschlüsselteil, der nach dem Abscheren des selbsteinschraubenden Stiftes verbleibt, kann weggeworfen werden. Dieser Teil stellt jedoch an und für sich ein nützliches Werkzeug dar. Denn er ist im Prinzip an einem Ende gespitzt und kann von einem Keramiker als Stützstand zum Brennen einer Porzellankrone oder einer Brücke in einem Ofen verwendet wer den. Er kann auch als verlorener Kopf für kleine Goldeinlagen verwendet werden, wobei das Kräuseln des Handgriffes eine zusätzliche Haltekraft ergibt, wenn der verlorene Kopf in eine Schmelztigelform, welche Wachs enthält, eingebracht wird. Der restliche Teil kann auch als ein kleiner Dübelstift für Epoxymodellmaterialien dienen. Alles, das der Techniker dann zu
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tun hat, ist, eine Oberfläche des Schraubenschlüssels flach abzuschleifen, und zwar mit einem Chromstein oder mit einem Schleifrad vor dem Gebrauch.
Eine besonders wichtige Verwendung des restlichen Teiles des Schraubenschlüssels, insofern als die zahnärztliche Wiederherstellungschirurgie anbetrifft, ist jedoch als eine nachträgliche Stütze, die verwendet werden soll, wenn ein vorheriger Zahnersatz oder aber Karies ungenügendes Zahnbein zum Abstützen des Zahnersatzes überläßt. Eine nachträgliche Stütze ist auch erforderlich, wenn der Halsbereich so schmal ist, daß sogar dann, wenn der Wurzelkanaldurchmesser klein ist, ungenügendes Zahnbein verbleibt. Darüber hinaus kann es bei schlecht fluchtenden Zähnen notwendig sein, eine wahlweise Entkräftung vorzunehmen, worauf eine nachträgliche Vorbereitung stattfindet, um einen richtigen Zahnersatz zu erzielen. Um eine nachträgliche Stütze zu verwenden, muß der Nerv eines Zahnes tot sein oder elektrisch getötet werden, wobei die Pulpa beseitigt und die nachträgliche Stütze in dem Wurzelkanal zementiert werden muß. Das Oberkonstruktionsmeterial wird dann um die nachträgliche Stütze herum gebaut.
Der restliche Teil eines erfindungsgemäßen Schraubenschlüssels kann als solcher als eine nachträgliche Stütze oder vorzugsweise nach dem Formen seines Handgriffes Verwendung finden. Damit sich das Uberkonstruktionsmaterial besonders wirksam um die nachträgliche Stützsicherung binden kann, ist vorzugsweise der Teil des Schraubenschlüssels zwischen dem
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abgeschwächten Bereich verringerter Dicke und dem Handgriff gekräuselt, mit Rippen versehen oder schraubengewindeartig ausgebildet.
Obwohl zuvor insbesondere auf die Verwendung von Schraubenschlüsseln mit dem Erfindungsgegenstand bei der zahnärztlichen Chirurgie Bezug genommen wurde, können sie auch bei der orthopädischen Chirurgie Anwendung finden. So können beispielsweise die Stifte verwendet werden, um vorgeformte ProthesenteiIe an vorhandenes Zahnbeinmaterial zu befestigen, beispielsweise für Platten, welche am Schädel oder am Kinn befestigt werden sollen, wobei sich auch um künstliche Verbindungsglieder handeln kann, die anstelle eines unverbesserlich beschädigten Fingers oder als Ersatzglieder für Fußzehe verwendet werden können. Da diese Stifte zum Befestigen von flachen Teilen an Knochen dienen, können sie umgebogen werden, um das Festhalten des flachen Teiles auf dem Knochen zu gewährleisten. Es ist jedoch bevorzugt, daß der Teil des selbsteinschraubenden Stiftes neben dem Bereich mit der verringerten Dicke des erfindungsgemäßen Schraubenschlüssels so geformt ist, daß ein Senkkopf für den Stift erhalten wird, wenn er sich in das Bein selbsteinschraubt, um somit einen am Knochen befestigten Prothesenteil festzuhalten.
Zum besseren Verständnis der vorliegenden Erfindung und zur Veranschaulichung der Art und Weise, in welcher die Erfindung durchgeführt werden kann, wird nun nur beispielsweise auf die beigefügten Zeichnungen Bezug genommen; darin zeigen:
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Figur 1: Eine Draufsicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Schraubenschlüssels;
Figur 2: einen Schnitt durch einen Zahn, von dem schadhafte Teile beseitigt worden sind, um eine Unterkonstruktion zu bilden, die zum Empfang einer Oberkonstruktion bereit ist;
Figur 3: einen Schnitt durch einen Zahn, von dem
schadhafte Stoffe oder Teile entfernt worden sind, um eine Unterkonstruktion zu bilden, welche zur Aufnahme Oberkonstruktion fertig ist.
Figur 4: eine Ansicht, welche jener der Figur 3 ähnlich ist, wobei jedoch sie in einem weiter vergrößerten Maßstab vorhanden ist, wobei die Art und Weise veranschaulicht wird, in welcher ein Zahnstift in eine dabei hergestellte Bohrung eingeführt wird;
Figur 5: eine Ansicht, welche jener der Figur 3
ähnlich ist, wobei eine Oberkonstruktion gezeigt ist, welche an einer Zahnknochenunterkonstruktion mittels der Zahnstifte befestigt ist, die sich durch den erfindungsgemäßen Schraubenschlüssel ergeben;
Figur 6 - schematische Ansichten verschiedener Formen 13: von Zahnersatz, der durch die Verwendung
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der erfindungsgemäßen Schraubenschlüssel erhalten werden kann;
Figur 14: eine Draufsicht einer Alternativausführungsform eines erfindungsgemäßen Schraubenschlüssels;
Figur 15: eine Ansicht, welche jener der Figur 5 ähnlich ist und den restlichen Teil eines Schraubenschlüssels der in Figur 14 gezeigten Art zeigt,wenn er als nachträgliche Stütze verwendet wird; und
Figur 16: eine Draufsicht eines erfindungsgemäßen
Schraubenschlüssels zur Verwendung bei der Orthopädie.
In den Zeichnungen zeigen gleiche Bezugszeichen gleiche Teile in jeder Figur.
Unter Bezugnahme zunächst auf Figurizeigt diese Figur einen zahnärztlichen Schraubenzieher 1, der gebildet ist, indem aus einer einzigen Stange aus orthopädischem rostfreiem Stahl der Schraubenschlüssel gestanzt wird, wobei dieser einen länglichen Körper 2 darstellt, der einen mit Rippen versehenen Handgriffteil 3 größeren Durchmessers hat und mit einem Teil 4 verkleinerten Durchmessers verbunden ist, der mittels eines Halsabschnittes 6 herabgesetzter Dicke gebildetes Schraubengewinde 5 aufweist, und einen Bereich einer vorbestimmten Abschwächung ergibt.
Bezugnehmend nun auf Figur 2 zeigt diese Figur einen Zahn 10 in dem Weichgewebe 12 des Zahnfleisches. Der
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Körper 12 des Zahnes 10 besteht aus Dentin oder Zahnbein und umschließt einen Pulpakanal 13. Das sich aus dem Weichgewebe erstreckende Dentin ist mit einer Emailschicht 14 bedeckt. Um den Zahn zum Aufbau einer darauf befindlichen Uberkonstruktion vorzubereiten werden ein Teil 15 des Emails und ein Teil 16 des Dentins entfernt, um Fäulnisteile und unterminierte Teile der Unterstruktur zu beseitigen und um die ausgehöhlte Oberfläche 17 zu bilden, die keine Fäulnis mehr aufweist.
Um eine Uberstruktur auf der ausgehöhlten Oberfläche 17 zu bilden, werden mehrere Bohrungen 18 in das Dentin von der Oberfläche 17 her unter Verwendung eines Bohrers 19 gemäß Figur 3 gebohrt.Die Bohrspitze 20 des Bohrers kann einen Durchmesser von beispielsweise ca. 5,0 mm (0,20 in.) haben. Die Anzahl der für eine bestimmte Unterkonstruktion erforderlichen Kanäle 18 schwankt entsprechend dem Oberflächenbereich der ausgehöhlten Oberfläche 17 und einem Abschnitt des Dentins 16, und des Emails 15, welcher durch eine Oberstruktur ersetzt werden muß. In gewissen Fällen reicht eine einzige Bohrung aus.
Zurückkehrend nun auf Figur 4 ist festzustellen, daß ein Zahnstift 4 in das Dentin 12 eingesetzt werden soll. Zu diesem Zwecke wird der in Figur 1 gezeigte Schraubenschlüssel 1 über eine Bohrung 18 (Figur 3) gebracht und von Hand gedreht, um den mit einem Schraubengewinde versehenen Stift in die Bohrung einzuführen. Bei dem dargestellten Beispiel hat der Stift einen Durchmesser von etwa 6,0 mm (0,24 in.).
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Sobald der Stift 4 den Boden der Bohrung 18 erreicht hat, ergibt das weitere Drehen des Schraubenziehers in dem Teil 2 das Abscheren aus dem Stift als Ergebnis eines Bruches am Halsabschnitt 6. Der in der Hand der Bedienungsperson verbleibende Teil des Schraubenziehers wird dann weggeworfen und durch einen neuen Schraubenschlüssel zum Einsatz eines Stiftes in eine weitere Bohrung ersetzt.
Wenn ein Zahnstift in jede Bohrung 18 selbsteinschraubend eingesetzt worden ist, und zwar als endgültiger Arbeitsgang, so wird die Oberkonstruktion auf der freigelegten, ausgehöhlten Oberfläche unter Verwendung der Stützkapazität des Dentins aufgebaut, wobei auch die Hilfe der vorspringenden Stifte 4 zum Festhalten der Überkonstruktion in Stellung zu berücksichtigen ist. Bezugnehmend nun auf Figur 5 kann eine Uberkonstruktion 21 auf der ausgehöhlten Oberfläche 17 des Zahnes aufgebaut werden. Bezugnehmend nun auf die Figuren 6 13 zeigen diese Figuren verschiedene besondere Verwendungszwecke der Festhaltestifte, die durch die erfindungsgemäßen Schraubenzieher geschaffen und eingesetzt werden.
Somit zeigt Figur 6 das Befestigen eines Porzellankrone, einer Gold/Porzellankrone oder einer Acrylkrone 31 am Dentin 32 , wobei das Festhalten mit zwei Festhaltestiften 33 erfolgt, welche nach ihrem Befestigen am Dentin umgebogen worden sind. Auf diese Art und Weise kann die Länge eines abgebrochenen oder kürzer gewordenen Anschlages vergrößert werden.
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Figur 7 zeigt das Befestigen eines Goldzahnersatzes 34 in einem Ausschnitt 35 eines Zahnes unter Verwendung einer Verriegelungsschraube 36 und zweier Festhaltestifte 37. Als eine Alternative zur Verwendung einer Verriegelungsschraube kann auch ein selbsteinschraubender bzw. selbstgewindeschneidender chirurgischer Stift in den Zahn von der Seite 38 desselben her gegenüber jener, welche die Golseinlage halten soll, eingeführt werden. Eine solche Arbeitsweise kann auch bei Auflagearbeiten mit dem Stift Verwendung finden.
Bezugnehmend nun auf Figur 8 ist ersichtlich, daß zwei Stifte 39 und 40 seitlich in einer Unterkonstruktion 41 befestigt und in der Befestigung über derselben einer Oberkonstruktion 42 verwendet werden, welche eine abgebrochene Ecke ersetzt. Aufgrund der Stellung der Bruchstelle ist notwendig, daß die Stifte außerhalb der zugefügten Unterkonstruktion liegen und somit sichtbar sind, damit ein wirksames Festhalten der Oberkonstruktion erzielt werden kann. Figur 9 zeigt die Verwendung einer Anzahl von Stiften 43, welche zum Festhalten einer provisorischen Schiene 44 dienen, die aus Acrylmaterial gebildet und auf einer Reihe von Zähnen 45 vorgesehen ist. Eine derartige Schiene als Provisorium ist erforderlich, wenn die Stellung der Zähne derart ist, daß Zähne von entgegengesetzten Kinnpartien nicht miteinander fluchten und fluchtrecht gemacht werden müssen. Dieses Provisorium, d.h. diese Schiene dient zum öffnen des Mundes vor Durchführung der Ersatzarbeiten.
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Figur 1O zeigt einfach die Verwendung der durch die erfindungsgemäßen Schraubenzieher sich ergebenden selbsteinschraubenden Stifte zum Halten größerer Mengen von Oberkonstruktionsmaterial 46 auf einem Bakkenzahn oder Oberlippenzahn 47. In diesem Falle sind 3-5 Stifte pro Zahn erforderlich.
Figur 11 zeigt die Verwendung eines Festhaltestiftes 48 zur Wiederbefestigung einer Krone 49 am Zahn Eine derartige Wiederbefestigung ist erforderlich, wenn eine Krone während des Kauens herunterzufallen droht, wobei dies ein besonderes Problem darstellt, wenn die Krone auf einem kurzen Zahnstumpf vorgesehen ist. Der Vorgang zum Einsatz eines Zahnstiftes unter Verwendung eines erfindungsgemäßen Schraubenschlüssels hat einen besonderen Wert, der darin besteht, daß aufgrund der anfänglichen Bohrung Luft aus der Krone herausgelassen werden kann.
Figur 12 zeigt die Verwendung der durch die erfindungsgemäßen Schraubenschlüssel geschaffenen Zahn-Stifte zur Erhöhung der Festhaltekraft in einem Bereich, in dem bereits ein Zahnfleischverfall stattgefunden hat. In diesem Falle ist das Zahnfleisch 51 von dem Teil 52 des mit Email bedeckten Zahnes zurückgeschrumpft, wobei eine Zone 53 aus freigelegtem weichem Dentin geschaffen wird. Diesem Dentin wird eine Deckschicht 54 angefügt, welche durch die Stifte 55 in Stellung gehalten wird.
Schließlich zeigt Figur 13 eine kaltausgehärtete Schicht 56 aus Acrylharz, welche mit einem abgebogenen selbsteinschraubenden Stift 57 in Stellung
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gehalten wird, welcher sich im Zusammenhang mit einem erfindungsgemäßen Schraubenschlüssel ergibt und als Ersatz für eine fehlerhafte Furnierkrone auf einem Zahn 58 dient.
Bezugnehmend nun auf Figur 14 der Zeichnungen, in der gleiche Bezugszeichen gleiche Teile in Figur 1 zeigen, hat bei einer abgewandelten Ausführungsform eines Schraubenschlüssels 61 nach der vorliegenden Erfindung, der ebenso durch Ausschneiden oder Austanzen aus einer einzigen Stange aus orthopädischem rostfreiem Stahl gebildet ist, einen länglichen Körperteil 62, welcher schlanker als der Körperteil 2 gemäß Figur 1 ist und entlang seiner Längendimension schraubenmäßig mit einem Gewinde versehen ist. Bei Verwendung als zahnärztlicher Schraubenschlüssel zum Einsetzen des Teiles 4 in eine vorgebohrte Bohrung in einem Zahn wirkt der Schraubenschlüssel in einer Art und Weise, welche jener gemäß Figur 1 gleich ist. Der nach dem Abscheren von dem Stift 4 verbleibende Teil kann jedoch insbesondere infolge der Form und des Schraubengewindes des Teiles 62 wiederholt verwendet werden. Unter Bezugnahme auf Figur 15 wird somit der restliche Teile als Endopost mit dem Bezugszeichen 63 nach der Bearbeitung des Handgriffteiles zum Bilden eines Teiles 64 mit einem verhältnismäßig kleinen Durchmesser verwendet. Der mit einem Gewinde versehene Teil 62 des Endoposts, der dabei hergestellt wurde, wird in den vergrößerten Wurzelkanal 65 innerhalb eines gebrochenen Zahnes 66 eingeführt, dessen gebrochenes Ende 67 abgeschliffen worden ist. Dieser Endopost ruht auf einer Silberstelle 68, welche zuvor in die
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Basis des Wurzelkanals eingesetzt worden ist. Nicht gezeigter Zement dient zum Festhalten des Endopostteiles in dem vergrößerten Wurzelkanal in satter Anlage mit dem sich entlang der ganzen Längendimension desselben erstreckenden Gewinde. Eine Krone 69 wird auf den Kopfteil 64 eingesetzt bzw. aufgestülpt, wobei zum Haften dieses Teiles Zement 70 verwendet wird.
Das Festhalten des Handgriffteiles der Restteile, die nach Abscheren von dem Stift erhalten werden, um denselben abzufeilen, um den Kopf eines Endpostteiles zu bilden, kann durchgeführt werden, indem man den restlichen Teil in einem Spannkopf der Jacob-Art gehalten wird, der sich in einer Dentistendrehbank befindet oder sogar mit der Hand gehalten wird.
Bezugnehmend schließlich auf Figur 16 zeigt diese Figur einen erfindungsgemäfien Schraubenschlüssel, der sich insbesondere als eine abgewandelte Ausführungsform zur allgemeinen Verwendung auf dem chirurgischen Gebiet zum Befestigen von Platten und dgl. am Knochen eignet. Gleiche Bezugszeichen zeigen wiederum gleiche Teile in Figur 1. Dieser Schraubenschlüssel unterscheidet sich von dem in Figur 1 gezeigten darin, daß der längliche Körper 2 einen größeren Durchmesser hat und sich sein sich verjüngender Teil in einen Teil 71 des Abschnittes 4 mit dem verringerten Durchmesser erstreckt, um einen Senkkopf zum Abschnitt mit dem verkleinerten Durchmesser zu bilden, wobei dieser Teil zum Festhalten flacher Plattenglieder in Stellung dient, welche mit Hilfe des selbsteinschraubenden Stiftes am Knochen befestigt sind, der durch den Teil 4 gebildet ist.
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Der in Figur 16 gezeigte Schraubenschlüssel findet
bei einigen der zuvor erwähnten Arbeitsgängen Verwendung. Der Stift 4 mit dem Senkkopf 71 kann somit anstelle der Verriegelungsschraube 36 gemäß Figur 7 zum Befestigen eines Goldzahnersatzes in einem ausgeschnittenen Teil eines Zahnes verwendet werden. Ein derartiger chirurgischer Stift kann wahlweise anstelle der einfachen Zahnstifte 43 und 48 gemäß den Figuren 9 und 10 zum Festhalten einer Krone oder dgl. am Dentin verwendet werden.
Der Patentanwalt
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Claims (15)

  1. Patentansprüche
    Einweg- oder Wegwerfschraubenschlüssel zum Einschrauben chirurgischer Haltestifte in eine in einem Hartgewebe gebohrte Bohrung geringer Größe, wobei der Schraubenschlüssel einen länglichen Körper, einen Bereich verringerter Dicke zwischen den Enden des länglichen Körpers, eine chirurgische Haltestifteinrichtung, die aus einem Teil des länglichen Körpers zwischen dem Bereich der verringerten Dicke und einem Ende des länglichen Körpers und einem Teil neben dem anderen Ende des länglichen Körpers mit einem Durchmesser, der größer als jeder andere Teil des länglichen Körpers ist, aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die chirurgische Haltestifteinrichtung (4) mit einem Gewinde derart vorgesehen ist, daß sie selbstgewindeschneidend ist, daß der Bereich (4) der verringerten Dicke ausreichend schwach ist, um abgetrennt zu werden oder zu brechen, wenn das besagte eine Ende des länglichen Körpers (2) den Boden der Bohrung (18) geringer Größe erreicht und daß sie einstückig ausgebildet ist.
  2. 2. Schraubenschlüssel nach Anspruch 1 zum Einsetzen eines selbstgewindesohneidenden Zahnhaltestiftes (4) in eine in einem Zahn (10) gebohrte Bohrung (18) geringer Größe, dadurch gekennzeichnet, daß der Zahnhaltestift (4)
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    ORIGINAL INSPECTED
    aus der besagten selbstgewindeschneidenden chirurgischen Haltestifteinrichtung besteht.
  3. 3. Schraubenschlüssel nach Anspruch 2, dadurch g e kennze ichne t, daß der Teil des länglichen Körpers (2) zwischen dem abgeschwächten Bereich und dem besagten anderen Ende des länglichen Körpers (2) eine aufgerauhte Oberfläche aufweist.
  4. 4. Schraubenschlüssel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächenaufrauhung durch geriefte Bereiche, Rippen oder Schraubengewindeschneiden gebildet ist.
  5. 5. Schraubenschlüssel nach Anspruch 1, dadurch g e kennze ichnet, daß ein Abschnitt des Teiles des länglichen Körpers (2) zwischen dem abgeschwächten Bereich und dem besagten einen Ende des länglichen Körpers (2), wobei der besagte Abschnitt sich an dem abgeschwächten Bereich verringerter Dicke anschließt, versenkt ist.
  6. 6. Schraubenschlüssel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennze ichnet, daß der besagte Abschnitt am anderen Ende des länglichen Körpers 2 eine aufgerauhte Oberfläche aufweist.
  7. 7. Schraubenschlüssel nach Anspruch 6, dadurch g ekennzeichnet, daß die Oberflächen-
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    aufrauhung durch Rippen oder geriefelten Bereiche gebildet ist.
  8. 8. Schraubenschlüssel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er aus orthopädischem rostfreiem Stahl besteht, der im wesentlichen aus 8-12% Nickel, 17 - 20% Chrom, 2,50 - 3,50 Molybden, Silicium in einer minimalen Menge von 0,20% und Kohlenstoff, Mangan, Schwefel und Phosphor in maximalen Mengen von 0,12, 2,00, 0,045 und 0,045% besteht, wobei der Rest aus Eisen und unvermeidlichen Verunreinigungen besteht.
  9. 9. Schraubenschlüssel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der rostfreie Stahl zusätzlich Titan und/oder Niobium enthält.
  10. 10. Schraubenschlüssel nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß der rostfreie Stahl 0,2% Selen enthält.
  11. 11. Schraubenschlüssel nach einem der Ansprüche 1 7, dadurch gekennzeichnet, daß er aus einer Legierung aus Titan und Chrom gebildet ist.
  12. 12. Schraubenschlüssel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Legierung von 92 - 97% Titan, 2-8% Chrom und unvermeid liche Verunreinigungen enthält.
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  13. 13. Schraubenschlüssel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Legierung aus 97% Titan und 3% Chrom besteht.
  14. 14. Schraubenschlüssel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der selbstgewindeschneidende chirurgische Haltestift mit Hohlraumfirnis überzogen ist.
  15. 15. Schraubenschlüssel nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlraumfirnis Hydroxylin ist.
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