DE2708066A1 - Vorrichtung zum aufbringen von einfasstreifen auf die ruecken von blattlagen - Google Patents
Vorrichtung zum aufbringen von einfasstreifen auf die ruecken von blattlagenInfo
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Description
PATENTANWÄLTE RUTF UND BEIER STUTTGART
_ . . ^1. „, „ .. Neokaretrafie SO
15. Pebr. 1977 JB/fco
A 16 284/5
Anmelderin: Pa. Bielomatik Leuze * Co.
Postfach 49
7442 N e u f f e η
Vorrichtung zum Aufbringen von Einfaßstreifen auf die Rücken
von Blattlagen
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufbringen von Einfaßstreifen auf die Rücken von Blattlagen wie Büchern,
Blocks o. dgl., die eine Aufbringstation, von der die Einfaßstreifen auf die in Abstand voneinander durch die Vorrichtung
geführten Blattlagen aufbringbar sind, und eine Schneidvorrichtung zum Abschneiden der benötigten Länge der
Einfaßstreifen sowie eine Zuführvorrichtung für den Einfaßstreifen zu der Aufbringungsstation enthält.
Eine derartige Vorrichtung ist aus dem DT-GM 1 929 525 bekannt geworden. Dabei handelt es sich um die Aufbringung
eines Gazebandes auf einen vorher in einer anderen Station beleimten Buchrücken. Das Gazeband wird in einer Schneidvorrichtung
in Abschnitte der benötigten Länge geschnitten, dann auf eine Rolle oder Walze aufgebracht und an dieser
mittels einer Bänderstrecke angedrückt gehalten. Auf der
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A 16 284/5 3.
Aufbringungsrolle liegen die Gazestreifen bereits mit dem benötigten Abstand auf und werden dann auf die kontinuierlich an der Aufbringungsrolle vorbeilaufenden
Buchrücken aufgebracht. Eine solche Vorrichtung setzt eine genaue, sozusagen vorausschauende Steuerung der
Schneidvorrichtung voraus, so daß eine PUhIvorrichtung
zur Steuerung des Messers weit vor der Aufbringungsstation angebracht sein muß. Dies vergrößert die Baulänge der Vorrichtung. Außerdem müssen die Buchrücken
in einer besonderen Station beleimt werden. Die Verwendung von selbstklebenden Einfaßstreifen ist nicht möglich.
Es ist ferner das sog. kontinuierliche Längsfälzeln bekannt, wie es beispielsweise in der deutschen Patentanmeldung F 26 28 536.9 vorgeschlagen wurde. Dort wird
der Einfaßstreifen kontinuierlich aufgebracht, d.h. er überbrückt auch die Abstände zwischen den einzelnen Lagen.
An diesen Überbrückungen wird das Einfaßband durchgetrennt und später auf Maß geschnitten. Es wird dabei Abfall
zwischen 3 und 10 # erzeugt und außerdem können bei Verwendung von selbstklebendem Einfaßstreifen die Messer
verschmutzt werden, was einen Maschinenstillstand bedingt. Es ist auch bekannt, das Einfaßband gleich an
der Lage entlang sauberzuschneiden. Die dabei verwendeten Kreismesser setzen sich jedoch bei selbstklebendem Einfaßstreifen mit dessen Abfällen zu, so daß jedesmal die
gesamte Anlage gestoppt und das Messer gereinigt werden muß.
Es ist ferner das sog. Querfälzeln bekannt, bei dem die
Klebebandrolle die Breite der Lage haben muß. Hier muß eine große Auswahl von Rollenbreiten für verschiedene Pormate
vorhanden sein.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zum
Aufbringen von Einfaßstreifen der eingangs erwähnten
Art zu schaffen, die keine gesonderte Beleimungsstation benötigt, eine genaue Positionierung des
EinfaQbandes auf der Blattlage ermöglicht und ohne Abfall an EinfaSstreifen arbeitet.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß eine steuerbare Andrückvorrichtung vorgesehen ist,
durch die die Lagen und die Aufbringungsstation gesteuert gegeneinander bewegbar und aneinander andrückbar sind und daß die Schneidvorrichtung unmittelbar
hinter dem Ende jeder Lage wirksam ist.
Bei der Vorrichtung kann vorzugsweise ein mit Klebstoff versehenes und insbesondere selbstklebendes Einfaßband
verwendet werden. Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform, bei der die Aufbringungsstation an einem hin-
und rückbewegbaren Wagen angeordnet ist. Der Transport der Lagen durch die Vorrichtung kann vorzugsweise diskontinuierlich erfolgen und jede Lage kann beim Aufbringen des EinfaQstreifens stillstehen.
Bei der Vorrichtung nach der Erfindung wird jede Lage durch die gesteuerte Andrückvorrichtung gegen die Aufbringungsstation gedrückt und diese kann den Einfaßstreifen dann bei ihrer Relativbewegung gegenüber der
Blattlage an diese andrücken. Obwohl das Einfaßband ungeschnitten zugeführt wird und sogar während des
Aufklebens auf die Blattlage noch nicht auf Länge geschnitten ist, wird durch das unmittelbar hinter der
Blattlage arbeitende Messer sichergestellt, daß ein sauberer Schnitt erfolgt und kein Verlust entsteht.
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Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung gehen aus
den Unteransprüchen und der Beschreibung im Zusammenhang mit den Zeichnungen hervor.
.Ein AusfUhrungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische, teilgeschnittene Seitenansicht einer Vorrichtung nach der Erfindung,
Fig. 2 die Vorrichtung in gleicher Darstellungsweise
wie in Fig. 1, jedoch in einer anderen Arbeitsstellung,
Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III-III in
Fig. 2
und
Fig. 4 einen schematischen Teilschnitt einer Folgestation (Schnittführung wie in Fig. 3).
In den Zeichnungen ist eine Vorrichtung zum Aufbringen von vorzugsweise selbstklebenden Einfaßstreifen 11 auf
Blattlagen 12 dargestellt. Die Blattlagen werden auf einem Tisch 13 oder einem anders gestalteten Förderer
flachliegend durch Schuborgane 14 horizontal verschoben.
Ein Abschnitt 15 des Tisches ist von dem übrigen Tisch
13 getrennt und um eine Achse 16 schwenkbar. Eine Druckfeder 17 hält den Tischabschnitt 15 normalerweise in
seiner oberen, horizontalen Lage.
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Der Tischabschnitt 15 gehört zusammen mit einer über
ihm angeordneten.Preßleiste 18 zu einer Andrückstation
19. Die Pressleiste 18 ist in senkrechter Richtung steuerbar, und zwar über Schwenkarme 20 (siehe Fig. 3),
die vom Maschinenantrieb, beispielsweise über einen
nicht dargestellten Nocken, so schwenkbar sind, daß sie die Preßleiste gegen den auf dem Tischabschnitt
liegenden Blattstapel pressen und diesen unter Verschwenkung des Abschnittes 15 nach unten drücken
können. Die Preßleiste 18 ist über Druckfedern 21 und in den Armen 20 verschiebbar geführte Säulen 22
federnd gelagert.
der Preßleiste ist ein Messer 23 angeordnet, das in
senkrechter Richtung geführt und von einem nicht dargestellten Antrieb bewegbar ist.
Es ist ferner eine Aufbringe-station 24 vorgesehen, die
aus einem Wagen oder Schlitten 25 besteht, der waagerecht hin- und herbewegbar geführt ist. Dabei ist
bei dem schematischen Ausführungsbeispiel eine Führungsbahn 26 vorgesehen, auf der Rollen 27 des Wagens
laufen. Es kann jedoch auch eine Schlittenführung oder ein anderes geeignetes Mittel zu Führung des Wagens
25 verwendet werden. Der Wagen wird im dargestellten Beispiel von einem Kurbeltrieb 28 angetrieben, dessen
Kurbelarm oder Kurbelscheibe 29 drehbar gelagert ist. Dabei ist in der Zeichnung angedeutet, daß nicht nur
der Angriffspunkt des den Wagen bewegenden Pleuels 30
an der Kurbelscheibe 29 in einer Führung 31 verstellbar ist, sondern auch die Länge des Pleuels, so daß es möglich ist, den Wagen so einzustellen, daß seine linke
Endlage auch dann die gleiche bleibt, wenn ein anderer
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Wagenhub eingestellt ist. Auch hier ist jede andere Vorrichtung möglich, um eine Verstellbarkeit des
Hubes bei einer konstanten Endstellung zu gewährleisten.
Der Wagen 25 enthält ein Saugrad 32, das auf einer horizontalen Welle 33 über einen Freilauf 34 gelagert ist, der eine Drehung des Saugrades nur im Uhrzeigersinne, d.h. in der Transportrichtung der Blattlagen 12, gestattet und die andere Drehrichtung sperrt.
Ferner besitzt der die Aufbringungsstation bildende Wagen 25 einen aus Kunststoff bestehenden Gleitschuh
35, der etwas über die obere Kante des Wagens übersteht und somit eine waagerechte, etwas erhöhte Andruckfläche 36 bildet.
In dem Saugrad 32 sind im Randbereich um den ganzen Umfang herum parallel zur Welle 33 verlaufende Saugkanäle 37 angeordnet. Es handelt sich dabei um Sackbohrungen, die nur eine der Stirnseiten des Saugrades 32 durchbrechen und dort mit einem Saugkanal
38 in einer Seitenwange des Wagens 25 in Verbindung stehen. Der in Fig. 1 gestrichelt angedeutete Saugkanal 38 reicht nur etwa über ein Viertel des Umfanges
des Saugrades, so daß davor und dahinter das Einfaßband nichi; mehr angesaugt wird, von den Saugkanälen 37 führen Saugbohrungen 39 an die Mantelfläche
des Saugrades, so daß die gesamte Mantelfläche des
Saugrades 32 mit mehreren Reihen von Saugöffnungen ver- t
sehen ist.
Auch in dem Gleitschuh 35 ist ein Luftkanal 40 vorgesehen, dessen Luftzuführung so steuerbar ist, daß er während
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eines Arbeitshubes abwechselnd an Saug- oder Drukluft
angeschlossen werden kann.
Im Gleitschuh 35 befindet sich ferner eine aus einem relativ weichelastischen Kunststoff guter Verschleißfestigkeit,
wie beispielsweise Polyamid,bestehende
Walze 41, die als Widerlager, d.h. als "Amboss1· für
das Messer 23 dient. Diese Rolle ist manuell bei Bedarf, d.h. bei Verschleiß der Gegenschnittfläche,
um einen gewissen Winkelbetrag weiterzudrehen.
Der Wagen besitzt ferner eine Führungsrolle 42. Perner ist eine Führungsrolle 43 für das Einfaßband an einem
maschinenfesten Teil vorgesehen, der das Einfaßband 11 von einer Vorratsrolle 44 zuläuft, die ebenfalls am
Gestell der Maschine gelagert ist.
In Fig. 4 ist die auf die in den Fig. 1 bis 3 dargestellte
Aufbringungsvorrichtung folgende Station gezeigt. In der Ebene des Tisches 13 befindet sich dort ein Tisch 45»
auf dem die Blattlagen 12 von den Schuborganen 14 diskontinuierlich, d.h. schrittweise, transportiert werden.
Eine Druckleiste 46 hält die zu bearbeitende Blattlage nieder. Es ist eine Führung 47 für die horizontale Achse
48 einer Druckrolle 49 vorgesehen. Die Führung ist winkelförmig ausgebildet und führt in vertikaler Richtung am
Rücken der Blattlage und dann in im wesentlichen gleichem Abstand an der Oberseite der Blattlage entlang. Beim
dargestellten Beispiel wird eine Druckrolle aus einem weichelastischen Kunststoff verwendet, die eine gewisse
Eigenfederwirkung hat, so daß sie auf die Vorderseite des
Tisches 45 und d«n daran anschließend geführten Rücken
50 der Blattlage sowie den von dem Einfaßband zu überdeckenden oberen, an den Rücken angrenzenden Randbereich 51
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A 16 284/5 ήΐ - Steinen federnden Druck ausüben kann, wenn die Rolle durch
eine nicht dargestellte Antriebsvorrichtung aufwärts und dann parallel zur Oberseite der Blattlage geführt wird.
Es ist jedoch auch möglich, zusätzlich oder statt der .selbstfedernden Ausbildung die Lagerung der Rolle oder
der Führung federnd auszubilden.
Die beschriebene Vorrichtung arbeitet nach folgendem Verfahrent
Die Blattlagen 12 werden von den Schuborganen 14 diskontinuierlich, d.h. schrittweise durch die Vorrichtung
bewegt. Die Schuborgane 14 haben einen festen Abstand voneinander, d.h. auch bei sich änderndem Format der
Blattlagen bleibt die Teilung die gleiche und die Größe der Lücke zwischen den Blattlagen ändert sich. Die
Schrittbewegung (von links nach rechts) ist so eingerichtet, daß die unter der Preßleiste 18 befindliche
Blattlage mit ihrem hinteren Ende genau an der Stelle stehenbleibt, an der das Messer 23 arbeitet. Zu Beginn
des Arbeitstaktes ist der Wagen durch den Kurbeltrieb 28 in die in Fig. 2 dargestellte rechte Stellung transportiert worden. Diese Stellung ist genauso eingestellt,
daß der Anfang des Einfaßbandes (Schnittstelle auf der Mitte der Walze 41) genau am Beginn der Blattlage steht.
Die Blattlage liegt mit ihrem Rücken dem Betrachter der Fig. 1 und 2 zugewandt.
Bei der Vorwärtsbewegung des Wagens 25 (in Fig. 1 und 2 nach rechts) war eine dem Hub des Wagens 25 entsprechende
Länge Einfaßband 11 über die Rolle 43 von dem Vorrat 44 abgezogen worden. Bei diesem Einfaßband handelt es sich
um ein selbstklebendes Band,dessen Selbstklebeseite
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in der Aufbringungsvorrichtung im wesentlichen nach
oben gewandt ist und in den Zeichnungen durch eine Punktierung angedeutet ist. Der Anfang des Selbstklebebandes auf dem Wagen wurde dadurch festgehalten,
daß die Saugbohrungen 39 über die Kanäle 37 und 38 an eine Vakuumquelle angeschlossen sind und somit die
nichtklebende Rückseite des Einfaßbandes 11 an dem Saugrad 32 festhalten. Der Freilauf sperrt in dieser
Richtung. Außerdem wird auch das freie Ende des Einfaßbandes auf der Andrückfläche des Gleitschuhs 35
durch den Luftkanal 40 und seine zur Andruckfläche 36 gewandten Saugbohrungen festgehalten.
Danach wird die Preßleiste 18 von den Schwenkarmen 20 Über eine nicht dargestellte Steuerung heruntergedrückt
und preßt federnd auf die Oberseite der Blattlage und schwenkt dabei den Tischabschnitt 15 entgegen der
Kraft der Feder 17 etwas herunter, so daß die Blattlage 50 mit ihrem unteren, an den Rücken 50 angrenzenden Randbereich an die selbstklebende Fläche des
Einfaßbandes angedrückt wird.
Dabei ist zu beachten, daß, wie aus Fig. 3 und 4 zu erkennen ist, das Einfaßband (und dementsprechend das
Saugrad 32) wesentlich breiter ist als der nunmehr angeklebte Bereich. Der Einfaßstreifen ist um die Breite
des Rückens und die Breite des noch auf die Oberseite zu klebenden Abschnitts breiter.
Danach wird durch den Kurbeltrieb 28 der Wagen wieder entgegen der Transportrichtung 51 für die Blattlagen
12 zurückbewegt, wobei der Gleitschuh an der Unterseite der Blattlage entlangläuft und den Einfaßstreifen über
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die gesamte Länge der Blattlage 12 andrückt. Der Einfaßstreifen wird«dabei infolge der Rückbewegung des
Wagens automatisch in der benötigten länge freigegeben (der Abstand zwischen den Rollen 42 und 43 verkürzt
■sich entsprechend) und das Saugrad 32 kann sich in dieser Richtung (Uhrzeigersinn) infolge des Freilaufe
drehen. Während dieser Tätigkeit wird der Luftkanal 40 statt, wie vorher mit Saugluft» nunmehr mit Druckluft beaufschlagt, so daß sich zwischen dem Gleitschuh 35 und dem Einfaßband ein Luftpolster bildet,
das das leichte Gleiten des Einfaßbandes auf dem Gleitschuh verbessert.
Da der Hub des Wagens 25 so eingestellt ist, daß er
genau in der in Fig. 1 dargestellten Stellung, nämlich mit der Walze 41 unter dem Messer,stehenbleibt, kann
nunmehr das Messer 23 senkrecht abwärts bewegt werden und den Einfaßstreifen 11 genau hinter der Blattlage
abschneiden. Die Walze 41 als Gegenlager gewährleistet einen sauberen Schnitt. Danach wird die Preßleiste 18
wieder aufwärts gesteuert. Der Tischabschnitt 15 schwenkt wieder hoch und der Zyklus kann von vorn beginnen. Diese
Stellung ist in Fig. 1 dargestellt.
In der in Fig. 4 dargestellten Folgestation liegen die Blattlagen anfänglich mit, wie dargestellt, seitlich
über den Rücken hinausstehendem Einfaßstreifen 11. Es wird dann die Druckrolle 49 aus der in Fig. 4 dargestellten unteren Lage aufwärts und entsprechend der Führungsbahn 47 nach links, d.h. in Richtung der Blattlage 12,
bewegt, wobei sie aufgrund des durch Selbstfederung erzeugten Druckes den Einfaßstreifen 11 zuerst an den
Rücken 50 und danach an den oberen, daran angrenzenden Randbereich 51 anpreßt. Dieser endgültige Zustand des
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Einfaßbandes 11 ist, ebenso wie die Endstellung der
Druckrolle 49, ia Fig. 4 strichpunktiert dargestellt.
Es ist zu erkennen, daß die Erfindung zahlreiche Vor teile mit sich bringt. Es kann Selbstklebeband verwendet werden und dieses wird bei genauester und schonendster
Fuhrung an die meist vorher geheftete oder auf andere Weise verbundene Blattlage angedrückt. Das Einfaßband
ist sofort auf die richtige Länge geschnitten, ohne daß Abfall entsteht, der sich an dem Hesser oder
anderen Maschinenteilen festsetzen könnte. Auch die weitere Andrückung des Einfaßstreifens geschieht einfach
und mit dem für eine gute Haftung des selbstkle benden Bandes notwendigen Druck. Die beschriebene Ausführung mit hin- und herbewegtem Wagen ist besonders
vorteilhaft, weil die genaue Positionierung des Anfanges
des Einfaßbandes durch die Endlage des Wagens bestimmt ist, während sie bei einer kontinuierlichen
Förderung der Blattlagen durch den genauen Zeit punkt der Absenkung der Preßleiste 18 bestimmt wird.
Es entsteht außerdem der Vorteil, daß durch die Hin- und und Herbewegung des Wagens 25 gleichzeitig das Nachziehen des Einfaßstreifens bewerkstelligt wird. Statt
des Saugrades und des Gleitschuhs könnten auch andere Vorrichtungen an der Aufbringungsstation vorgesehen
werden, jedoch hat sich die dargestellte Ausführung als besonders vorteilhaft herausgestellt.
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Claims (22)
1.j Vorrichtung zum Aufbringen von Einfaßstreifen auf
^die Rücken von Blattlagen wie Büchern, Blocks o. dgl.,
die eine Aufbringungsstation, von der die Einfaßstreifen auf die in Abstand voneinander durch die
Vorrichtung geführten Blattlagen aufbringbar sind, und eine Schneidvorrichtung zum Abschneiden der
benötigten Länge des Einfaßstreifens, sowie eine Zuführvorrichtung für den Einfaßstreifen zu der Aufbringungsstation
enthält, dadurch gekennzeichnet, daß eine steuerbare Andrückvorrichtung (19) vorgesehen
ist, durch die die Blattlagen (12) und die Aufbringungsstation (24) gesteuert gegeneinander
bewegbar und aneinander andrückbar sind, und daß die Schneidvorrichtung (23) unmittelbar hinter dem
Ende jeder Blattlage (12) wirksam ist.
ORJQlNAL INSPECTED
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2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Einfaßstreifen (11) mit Klebstoff
versehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Einfaßstreifen (11) ein Selbstklebeband ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufbringungsstation
(24) an einem hin- und rückbewegbaren Wagen (25) angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Transport der Blattlagen
(12) durch die Vorrichtung diskontinuierlich erfolgt und jede Blattlage (12) bei dem Aufbringen
des Einfaßstreifens (11) stillsteht.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5» dadurch gekennzeichnet, daß die Aufbringung des Einfaßstreifens
(11) während der Rückbewegung des Wagens (25) erfolgt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Transporteinrichtung
(14) für die Blattlagen (11) eine konstante Schrittlänge
hat und der Hub des Wagens (25) einstellbar ist,
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Vorrat (44) für den Einfaßstreifen
(11) außerhalb des beweglichen Wagens (25) angebracht ist.
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A 16 284/5 $
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführung derart ausgebildet ist, daß der
Einfaßstreifen (11) während der Vorwärtsbewegung
des Wagens (25) von dem Vorrat (44) abgezogen wird.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 9» dadurch
gekennzeichnet, daß die Zuführung eine Sperre (32, 34, 37, 39) gegen Rückbewegung des Einfaßstreifens
(11) bei der Vorwärtsbewegung des Wagens (25) enthält.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperre als ein an dem Wagen angeordnetes Saugrad
ausgebildet ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Saugrad eine Sperre gegen Rückdrehung (Freilauf
34) besitzt.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufbringungsstation
(24) einen Gleitschuh (35) mit einer Andruckfläche (36) für den Einfaßstreifen besitzt.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13» dadurch gekennzeichnet,
daß der Gleitschuh (35) eine während der Vorwärtsbewegung des Wagens (25) wirksame Saugeinrichtung
(40) aufweist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugeinrichtung (40) während der Aufbringung
des Einfaßstreifens (11) mit Druckluft beaufschlagbar ist.
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A 16 284/5 V
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schneideinrichtung ein an der Hinterkante der Blattlage (12) vorbei
mit einem Gegenlager (41) an der Aufbringungsetation (24) zusammenarbeitendes Hesser (23) aufweist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Gegenlager an dem Gleitschuh (35) in Form
einer durch Drehung nachstellbaren Kunststoffwalze (35) angeordnet ist.
18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Andrückvorrichtung
(19) eine Preßleiste (18) besitzt, die die über eine Kante eines schwenkbaren Tisches (15) überstehenden
Blattlagen (12) gegen die Aufbringungsstation (24) bewegt.
19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einfaßstreifen (11)
auf einen an den Rücken (50) der Blattlage (12) angrenzenden Randbereich der Vorder- oder Rückseite
aufgebracht und in einer folgenden Anpreßstation auf den Rücken (50) und den anderen Randbereich (51)
aufgebracht wird.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19» dadurch gekennzeichnet, daß die Anpreßstation eine Druckrolle (49) enthält,
die an dem Rücken (50) und an dem noch nicht eingefaßten Randbereich (51) entlangführbar ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckrolle (49) aus selbstfederndem Material
besteht.
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22. Vorrichtung nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, »daß die Druckrolle (49) auf einer
winkelförmigen Führungsbahn (47) geführt ist.
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Priority Applications (4)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
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Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2708066A DE2708066C3 (de) | 1977-02-24 | 1977-02-24 | Vorrichtung zum Anbringen von mit Klebstoff versehenen Einfaßstreifen zum Binden von Blattlagen |
Publications (3)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE2708066A1 true DE2708066A1 (de) | 1978-08-31 |
| DE2708066B2 DE2708066B2 (de) | 1980-06-19 |
| DE2708066C3 DE2708066C3 (de) | 1981-04-23 |
Family
ID=6002085
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2708066A Expired DE2708066C3 (de) | 1977-02-24 | 1977-02-24 | Vorrichtung zum Anbringen von mit Klebstoff versehenen Einfaßstreifen zum Binden von Blattlagen |
Country Status (4)
| Country | Link |
|---|---|
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