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Dentales Implantat
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Die Erfindung betrifft ein Zahnimplantat gemaß dem Oberbegriff von
Anspruch 1, insbesondere das unter Anwendung eines metallischen Irnplantates erfolgende
dauernde Verankern dentaler Befestigungsteile am Kiefer eines Patienten.
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Die Anwendung von Ilnplantalen im Knoclletlgewebe des Kieferrückens
zum Verankern dentaler Befestigungsteile, wie beispielsweise künstlicher Zähne und
Kronen, ist bekannt. Bei einigen bekannten Anordnungen dieser Art ist das Implantat
vom elastisch federnden Typ und nimmt das Zahnfach ein, aus dem das Wurzelteil eines
natürlichen Zahnes extrahiert wurde. Andere bekannte Implantate weisen relativ dünne
plattenförmige Elemente auf, die ohne Berücksichtigung oder Ausnutzung eines nach
dem Extrahieren des natürlichen Zahnes verbleibenden Zahnfaches in das Knochengewebe
eingebettet sind. Ein Hauptproblem bei solchen Zahnimplantaten liegt jedoch in der
ungünstigen und nachteiligen Reaktion des Knochengewebes auf Kräfte begründet, die
über die dentalen Implantate übertragen werden. Occlusale, d.h. eingeschlossene
Kräfte, die entweder schräg aufgebracht werden oder eine horizontale Komponente
erzeugen, wenn sie bei cuspalen, d.h. Zahnneigungen wirken, bewirken eine Beweglichkeit,
d.h. Lockerung und/ oder eine Verletzung, und zwar aufgrund der ungünstigen, nachteiligen
Effekte der mit solchen Zahnimplantaten verbundenen Hebelwirkung.
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Sehr häufig lockern sich solche bekannte Zahnimplantate auch oder
bewirken eine periodontale Zerstörung, d.h. eine Entzündung oder Zerstörung der
Zahnwurzelhaut, und zwar in einem größeren Ausmaß, als es sich in Verbindung mit
einem in einer geschwächten Umgebung angeordneten natürlichen Zahn ergibt.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein dentales Implantat
zur Verankerung dentaler Befestigungsteile derart auszugestalten, dalb die Reaktion
des Knochengewebes auf hierauf übertragene Kräfte aufgrund einer im Vergleich zu
den Hebelverhältnissen des natürlichen Zahns und den Hebelverhältnissen bekannter
Zahnimplantate vorteilhafteren Abwandlung der die Hebelkraftverhältnisse betreffenden
Anordnung des Zahnimplantates verbessert ist.
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Die Merkmale der zur Lösung dieser Aufgabe geschaffenen Erfindung
ergeben sich aus Anspruch 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen hiervon sind in den weiteren
Ansprüchen enthalten.
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Das erfindungsgemäße Zahnimplantat ist derart angeordnet, daß es sich
nach seiner Einbettung innerhalb des Knochengewebes selbst stabilisiert und dadurch
denjenigen einschließenden (occlusalen) Kräften einen besseren Widerstand entgegensetzt,
die den Zahn um seinen Drehmittelpunkt zu verdrehen suchen und dadurch periodontale
Zerstörung und Lockern des Implantates hervorrufen. Diese vorteilhafte Anordnung
wird durch eine spezielle Ausgestaltung des Körpers des erfindungsgemaßen Implantates
bewirkt, die den Drehmittelpunkt gegenüber dessen üblicher Anordnung bzw. Lage beim
Wurzelteil eines normalen Zahnes anhebt und solche Momente, die eine Drehung des
Implantates zu erzeugen suchen, ausgleicht. Der Körper des erfindungsgemäíben Implantates
weist eine weitgehend dünne ebene Basis auf, die im Knochengewebe des Kieferrückens
eingebettet ist. Im Gegensatz zu den bekannten Implantatkörpern ist jedoch die Basis
des erfindungsgemäßen Dentalimplantates mit einer abgerundeten Bodenkante versehen,
um durch Verhindern einer buccal-lingualen Bewegung einen auf die Implantatbasis
wirkenden Stabilisierungseffekt zu erzeugen. Die andere Kante der Implantatbasis
ist zum Kamm bzw. Scheitel des Kieferrückens in einem Abstand angeordnet, der einem
rechtwinkligen bzw. rechteckigen Schulterteil eines von dieser Kante der Basis aus
bis zu einem Tragpfeiler ragenden Schaftes entspricht, wobei der Tragpfeiler oberhalb
der Gaumenlinie freigelegt ist und an ihm eine Krone befestigt ist.
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Der von der Basis wegragende Schaft ist mit einem eingeschnürten Teil
versehen, das zur Gingiva, d.h. zum Zahnfleisch hin, begrenzt ist und in einem verbreiterten
Zahnfleischkragen endet, von dem aus der Tragpfeiler wegragt. Rund um den Tragpfeiler
ist am Zahnfleischkragen eine Umfangsschulterfläche freigelegt, um beispielsweise
die
Verbindungskrone einer festen Brücke aufzunehmen. Das eingeschnürte
Teil des Schaftes sorgt für eine sichere Festlegung am Zahnfleisch.
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Die Basis erstreckt sich in nlesial-distaler Richtung quer vom Schaft
weg, wobei ihre Seitenflächen Ausnehniungen aufweisen und mit wenigstens einer etwa
rechteckigen Öffnung versehen sind, in die das Knochengewebe hineinwachsen kann,
wenn der Implantatkörper an seine vorgesehene Stelle eingesetzt worden ist. Mit
demjenigen Kantenteil der Illlplantatbasis, von dem der Schaft wegragt, ist ein
Stabilisiergebilde verbunden, das sich im Abstand zur relativ ebenen Basis weitgehend
parallel hierzu erstreckt und oberhalb der rechteckigen Öffnung, mit dieser fluchtend,
angeordnet ist. Das Kantenteil der Implantatbasis, von dem der Schaft wegragt, ist
mit einer ebenen Kantenfläche bzw.
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Oberseite versehen, innerhalb der eine Nut sowie ein Ausschnitt für
ein Implantate insetzinstrument vorgesehen sein können.
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Das Stabilisiergebilde, die abgerundete Bodenkante an der Implantatbasis
und die in Längserstreckung der Basis in mesial-distaler Richtung vorgesehenen,
mit Ausnehmungen versehenen Zwischenteile verhindern ein Lösen bzw. Lockern des
Implantates, nachdem dieses unter Anwendung geeigneter prothetischer Maßnahmen fachgerecht
in den Kiefer eingesetzt worden ist. Die erfindungsgemäße Anordnung ist hierbei
derart, daß auf das dentale Befestigungsteil aufgebrachte einschließende (occlusale)
Kräfte ein Momentengleichgewicht sowie eine günstige Übertragung von Zugkräften
zur Folge haben, so daß der Knochen in günstiger Weise gereizt bzw. angeregt und
mittels des benachbarten Trabecultknochens durch die rechteckigen Öffnungen hindurch
in der Implantatbasis abgelagert wird. Der Implantatkörper wird daher mit einem
Minimum vmdas Metallteil der Implantatbasis vom Trabecultknochen trennendem fasrigem
Verbindungsgewebe an seinem Platz gehalten.
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Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert.
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Diese zeigt in: Fig. 1 im Schnitt einen Teil des Unterkieferknochens
mit dem eingesetzten De ntalimplantat; Fig. 2 einen Querschnitt gemäXS Linie 2-2
nach Fig. 1; Fig. 3 ein Detail im Querschnitt gemäß Linie 3-3 nach Fig. 1; Fig.
4 vergröfSe einen Querschnitt gemäß Linie 4-4 nach Fig. 1, wobei sämtliches orales
Gewebe entfernt ist; Fig. 5 das Dentalimplantat gemäß Fig. 4 in Draufsicht; Fig.
6 ein Detail im horizontalen Schnitt gemäß Linie 6-6 nach Fig. 2; Fig. 7 bis 10
jeweils in Seitenansicht abgewandelte Ausführungsformen.
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Wie aus Fig. 2 ersichtlich, weist das in den Unterkiefer oder sonstigen
Kieferknochen eines Patienten eingesetzte dentale Implantat einen Implantatkörper
10 auf, der nahe einer natürlichen Zahnwurzel 12 angeordnet ist; diese weist einen
von unten her hochragenden Pfeiler 14 auf, auf den ein künstlicher Zahn 16 aufgesetzt
und befestigt ist. Der Implantatkörper 10 ist demgemäß innerhalb des Knochengewebes
18 des Kieferknochens oberhalb des Nervenkanals 12 eingebettet. Vom Implantatkörper
10 ragt ein Tragpfeiler 20 nach oben, an dem eine Verbindungskrone 22 befestigt
werden kann, wie gestrichelt dargestellt.
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Die Krone 22 kann aus Ivorzellan oder Akryl bestehen und Teil einer
festen Brücke sein, die mittels des InlplantatkörIrs 10 dauernd am Kieferknochen
verankert ist.
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Bei der in Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsform weist der Implantatkörper
10 eine weitgehend ebene Basis 24 auf, die im Abstand unterhalb des Kieferrückenscheitels
26 vollständig innerhalb des Knocilengewebes 18 eingebettet ist. Der Tragpfeiler
20 ist mittels eines Schaftes 28 mit der Basis 24 verbunden. Der Schaft 28 ragt
daher von der Basis 24 zum Kieferrückenscheitel 26 und erstreckt sich durch das
Zahnfleisch 30 hindurch zur Gaumenlinie 32, an welcher der Schaft 28 mit dem Tragpfeiler
20 verbunden ist. Die der Krone 22 zugeordnete Wurzelachse 34 erstreckt sich mittig
durch den Tragpfeiler 20 und den hiermit verbundenen Schaft 28 hindurch.
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Die Basis 24 erstreckt sich quer zur Wurzelachse 34 vom Schaft 28
weg in mesial-distaler Richtung innerhalb des Knochengewebes 18, wie besonders deutlich
aus Fig. 1 ersichtlich. Das Längskantenteil 36 der Basis 24, von dem aus der Schaft
28 wegragt, ist mit einer ebenen Oberseite versehen, die einen vorbestimmten Abstand
von beispielsweise 2,5 mm zum Kieferrückenscheitel 26 aufweist. Wie aus Fig. 1 und
5 ersichtlich,ist in dieser ebenen Oberseite bzw. Oberfläche 36 eine Längs nut 38
zur Aufnahme eines Implantateinführinstrumentes vorgesehen. Weiterhin ist in der
ebenen Oberfläche bzw. Oberseite des oberen Längskantenteils 36, wie aus Fig. 5
ersichtlich, auch ein kreisförmiger Ausschnitt 40 zur Aufnahme eines Einführinstrumentes
angeordnet. Bei der dargestellten Ausführungsform ist das andere Längskantenteil
42 der Basis 24, wie aus Fig. 2 ersichtlich, abgerundet ausgebildet. Die beiden
Kantenteile 36, 42 der Basis 24 erstrecken seitlich sichlbis über die Höhe des Schaftes
28 hinaus und enden in abgerundeten Vorsprüngen 44, 46. Die zwischen diesen im Abstand
zueinander
angeordneten Kantenteilen 36, 42 vorgesehenen Seitenflächen
48 der Basis 24 sind nach innen eingezogen und niit im Abstand zueinander angeordneten
etwa rechteckigen Öffnungen 50 versehen, in die hinein bzw.
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durch die hindurch Knochengewebe 18 zum Verankern des Implantatkörpers
10 wachsen kann, wie im einzelnen aus Fig. 3 ersichtlich.
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Der Schaft 28 weist ein querschnittlich rechteckiges Schulterteil
52 auf, das eine Fortsetzung der Basis 24 darstellt und daher die gleiche Dicke
aufweist. Das Schulterteil 52 erstreckt sich von der Basis 24 zum Kieferrückenscheitel
26 und bestimmt daher die Tiefe bzw. den Abstand, in dem die Basis 24 gegenüber
dem Kieferrückenscheitel 26 innerhalb des Knochengewebes 18 eingebettet ist. Von
dem Schulterteil 52 aus erstreckt sich durch das Zahnfleischgewebe 30 hindurch ein
Halsteil 54, das einen kleineren Querschnitt als das Schulterteil 52 oder der Tragpfeiler
20 aufweist, mit dem das Halsteil 54 verbunden ist. Wie aus Fig. 6 ersichtlich,
besitzt das Halsteil 54 ei nen elliptischen Querschnitt.
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Das Halsteil 54 verbreitert sich radial nach außen in einen allmählich
vergrößerten Zahnfleischkragen 56, der eine an der Gaumenlinie 32 freiliegende und
den Tragpfeiler 20 umgebende Umfangsschulterfläche 58 aufweist. Die Schulterfläche
58, die beispielsweise 0, 8 mm breit sein kann, bildet eine Anschlagfläche für die
Verbindungskrone 22, wie aus Fig. 1 ersichtlich. Das zwischen dem Schulterteil 52
und dem Zahnfleischkragen 56 vorgesehene Halsteil 54 bildet einen festen Sitz innerhalb
des Gaumengewebes, auf das es beschränkt ist.
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Der Tragpfeiler 20 ist im Vergleich zur Basis 24 von nichtebener Form
und verjüngt sich von dem radial verbreiterten Zahnfleischkragen 56 aus nach oben
zu einer Oberseite 60. Die Seitenflächen des Tragpfeilers 20 sind an ihren Verbindungslinien
abgerundet, wie im einzelnen aus Fig. 5 ersichtlich.
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Wie Fig. 3 und 4 zu elltnehlnen, ist mit der Basis 24 ein Stabilisierungsgebilde
62 verbunden, das jede der rechteckigen Öffnungen 50 übergreift. Jedes Stabilisierungsgebilde
62 ist daher mit dem Oberkantenteil 36 der Basis 24 niittels eines Verbindungsteils
64 (Fig. 4) verbunden, das sich weitgehend über die Länge der zugeordneten Öffnung
50 erstreckt.
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Aufgrund der Form und Ausbildung des Implantatkörpers 10 nimmt der
aus Fig. 4 ersichtliche Schwerpunkt oder Drehpunkt 66 eine Lage ein, die oberhalb
der normalerweise einem natürlichen Zahn oder den bekannten Dentalimplantaten zugeordneten
Drehpunktlage liegt. Hierbei weist der Drehmittelpunkt 66 zum Implantatkörper 10
eine derartige geometrische Beziehung auf, daß ein Mome ntengle ichgew icht gebildet
ist, wenn durch den Implantatkörper 10 als Folge von durch die Krone 22 auf den
Tragpfeiler 20 aufgebrachten eingeschlossenen (occlusaleii) Kräften entsprechende
Kräfte auf das Knochengewebe 18 übertragen werden. Es wird daher eine aulSerordentlich
günstige Reaktion des Knochengewebes 18 gegenüber den übertragenen Kräften erzielt.
Wie aus Fig. 4 ersichtlich, ergibt sich diese günstige geometrische Beziehung aufgrund
der mittigen Anordnung des Drehmittelpunktes 66 zwischen dem Halsteil 54 des Schaftes
28 und dem ebenen Oberkantenteil 36 der Basis 24.
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Bei der aus Fig. 7 ersichtlichen abgewandelten Ausführungsform des
Dentalimplantates ist der Implantatkörper 10' mit zwei Schäften 28 und zugeordneten
Tragpfeilern 20 versehen, die mittels einer Basis 24' im Abstand voneinander angeordnet
sind. Hierbei besitzt die Basis 24' einen zusätzlichen zwischen den beiden Schäften
28 angeordneten Abschnitt und ist mit einer zusätzlichen rechteckigen Öffnung 50
sowie einem zugeordneten Stabilisierungsgebilde 62 versehen, das mittels
eines
sich zwischen den beiden Schäften 28 erstreckenden Verbindungsteils 64 mit der Basis
24' verbunden ist. Dieser Implantatkörper 10' gelangt selbstversländlich zuiii dauernden
Verankern zweier benachbarter Kronen zur Anwendung.
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Während der Schaft 28 und der einzige Tragpfeiler 20 bei dem Dentalimplantat
10 gemäß Fig. 1 - 5 lediglich von einem einzigen Längskantenteil der Basis 24, nämlich
dem Längskantenteil 36, wegragen, ragt bei der abgewandelten Ausführungsform gemäß
Fig. 8 ein entsprechender einziger Schaft 28 mit einem Tragpfeiler 20 mittig von
einer Basis 24" weg. Es ist daher diese Basis 24" mit einem Paar von Stabilisierungsgebilden
62 versehen, die beidseits des Schaftes 28 angeordnet sind und die jeweilige zugeordnete,
in der Basis 24" vorgesehene Öffnung 50 im Abstand übergreifen.
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Bei dem gegenüber Fig. 7 abgewandelten Implantatkörper nach Fig. 9,
der für den Oberkiefer vorgesehen ist, ragen die beiden vorgesehenen Schäfte und
Tragpfeiler - im Gegensatz zu der versetzten bzw. asymmetrischen Anordnung der Schäfte
28 gegenüber der Basis 24' nach Fig. 7 -symmetrisch von der Basis weg. Weiterhin
verläuft das der Basis zugeordnete abgerundete untere Kantenteil 42', wie aus Fig.
9 ersichtlich, nicht wie bei den zuvor beschriebenen Ausführungsformen parallel
zum ebenen Oberkantenteil 36, sondern erstreckt sich längs einer Krümmung, die durch
denjenigen Teil des Oberkiefers bestimmt ist, in den das Dentalimplantat geniäß
Fig. 9 eingebettet werden soll.
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Bei der ebenfalls für den Oberkiefer vorgesehenen abgewandelten Ausführungsform
gemäß Fig. 10 ragt ein Paar vonSchäften und Tragpfeilern asymmetrisch von einer
Basis weg, die zwischen den beiden Schäften mit einem Anschlag- bzw. Stabilisierungsgebilde
62 sowie einer
zugeordllelen Öffnung versehen ist. Aucll hierbei
ist die der Basis genl Fig. 10 zugeordnete abgerundete Unterkante 42' in der dargestellten
Weise 6'ekrümnit verlaufend ausgebildet.
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Die beschriebenen Dentalilllplantate sind für unterschiedliche Unterkiefer-
und Oberkieferstellen sowie für verschiedene Typen von Dauerzahnersatz vorgesehen.
Wenn einmal die Art des Zahnersatzes und die Lage des Dentalimplantates bestimmt
ist, wird das ausgewählte Dentalimplantat gemäß anerkannten bekannten Verfahren
im Unterkiefer oder Oberkiefer eingebettet. Hierbei schließt das Einführen des Implantates
das Herstellen eines sauberen Schnittes durch das Zahnfleischgewebe und die Knochenhaut
bzw. Wurzelhaut hindurch im Knochenscheitel ein.
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Das Zahnfleisch und die Knochenhaut werden sodann zurückgezogen, worauf
ein Ausschnitt oder eine Mulde von geeigneter Breite und Tiefe im Knochen hergestellt
wird, um die Implantatbasis 24 sowie die Stabilisierungsgebilde 62 aufzunehmen.
Der Implantatkörper 10, der sterilisiert wurde, wird sodann mittels Instrumenten,
die in der Nut 38 oder dem Ausschnitt 40 angreifen können, in die vorbereitete Mulde
eingesetzt. Bei diesem Vorgang wird durch das Schulterteil 52 des Schaftes 28 eine
Führung bewirkt, so daß der Implantatkörper 10 genau derart im Kieferknochen angeordnet
werden kann, daß das ebene Oberkantenteil 36 der Basis 24 imAbstand von beispielsweise
2, 5 mm zum Kieferrückenscheitel 26 zu liegen kommt. Wenn die richtige Anordnung
erreicht worden ist, wird der Tragpfeiler 20 in geeigneter Weise parallel zu den
angrenzenden natürlichen Zähnen ausgerichtet, um das richtige Einsetzen der abschließenden
Brücke zu gewährleisten. Die Knochengewebe werden sodann um den vorragenden Tragpfeiler
20 herum vernäht Nachdem die Fäden dann entfernt sind, kann auf den Tragpfeiler
20 eine Dauerkrone aufgesetzt und durch ein übliches Verfahren, beispielsweise durch
Zementieren, an ihrer vorgesehenen Stelle befestigt werden.