DE2702992A1 - Bearbeitungs-lehre - Google Patents
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Description
Bondgrade Limited, Windsor Road, Slough,
Berkshire (England)
Berkshire (England)
Bearbeitungs-Lehre
Die Erfindung betrifft eine Bearbeitungs-Lehre zur Durchführung von Bearbeitungen an flächenhaftem Werkstoff.
Bei der Behandlung von flächenförmigem Werkstoff, wie beispielsweise
Spanplatten und insbesondere Spanplatten, die oberflächlich mit einem harzgetränkten Laminat versehen
sind, ist es schwierig, diese mit engen Toleranzen zu
schneiden. Eine spezielle Schwierigkeit, die bei laminierten Spanplatten eintritt, ist die Tatsache, daß das Laminat beim Schneiden abblättert. Bei der Herstellung von Furnieren aus diesem Werkstoff, insbesondere bei Küchenfurnieren, wie sie z.B. für Küchenmöbel verwendet werden, ist es sehr wichtig, daß die Abmessungen der Spanplatten sehr genau sind und insbesondere daß der Schnitt erstens rechtwinklig zur Oberfläche der Spanplatte und zweitens rechtwinklig zur Längsdimension verläuft. Insbesondere für den Heimwerker ist es schwierig, eine derartige Genauigkeit mit den üblichen Werkzeugen zu erhalten.
schneiden. Eine spezielle Schwierigkeit, die bei laminierten Spanplatten eintritt, ist die Tatsache, daß das Laminat beim Schneiden abblättert. Bei der Herstellung von Furnieren aus diesem Werkstoff, insbesondere bei Küchenfurnieren, wie sie z.B. für Küchenmöbel verwendet werden, ist es sehr wichtig, daß die Abmessungen der Spanplatten sehr genau sind und insbesondere daß der Schnitt erstens rechtwinklig zur Oberfläche der Spanplatte und zweitens rechtwinklig zur Längsdimension verläuft. Insbesondere für den Heimwerker ist es schwierig, eine derartige Genauigkeit mit den üblichen Werkzeugen zu erhalten.
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Erfindungsgemäß wird nun eine Bearbeitungs-Lehre vorgeschlagen,
die ein Grundgerüst mit senkrechtem Anschlag aufweist, sowie eine am Grundgerüst befestigte und ein
zu bearbeitendes gegen den Anschlag gelegtes Werkstück überragende Brücke mit darin angeordneter exakt rechtwinklig
zum Anschlag verlaufender Führungsnut für eine Bearbeitungsmaschine.
Mit "Bearbeitungsmaschine" ist entweder ein handelsübliches Gerät mit einem hochtourigen Motor zu verstehen, der ein
Bearbeitungswerkzeug mit einer Geschwindigkeit in der Größenordnung von 30.000 Umdrehungen pro Minuten antreibt,
oder ein ähnliches Werkzeug oder eine handelsübliche elektrische Bohrmaschine, die mit einem fräserartigen Schneidwerkzeug
ausgestattet ist. Eine derartige Konstruktion erfordert ein spezielles Gerüst, um das Werkzeug zu führen.
Mit einer solchen Konstruktion kann eine genaue Feinbearbeitung der Stirnflächen einer Platte durchgeführt werden,
wenn die Seitenflächen des Werkstückes auf einem Träger, wie beispielsweise einem Tisch angeordnet und gegen
eine Führung gelegt sind. Die Endkanten können dabei vorgeschnitten sein oder vorzugsweise wird die Brücke innerhalb
der Führung mit einem Spalt ausgerüstet, durch die eine Säge greifen kann, so daß das Werkstück schon auf
die ungefähre Länge vorgeschnitten werden kann, allerdings
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natürlich etwas länger, wobei das Werkstück anschließend mit der genannten Bearbeitungsmaschine fertig bearbeitet
wird.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung weist das Gerüst
eine Grundplatte auf, von der sich der Anschlag senkrecht nach oben erstreckt. Die Brücke kann dann an der Grundplatte
angelenkt sein, entweder mit Hilfe üblicher Gelenke oder dadurch, daß sie an dem verstellbaren Führungsanschlag
fest montiert wird, wobei dann der Führungsanschlag mit einem eingebauten Gelenk versehen ist, z.B.
dadurch, daß er aus profilierten Aluminiumteilen hergestellt ist. Die Brücke kann ferner am Grundbrett mit Hilfe
eines Bolzens festgeklemmt sein, der sich durch die Brücke erstreckt und der am Grundbrett festgeschraubt ist,
wobei Grundbrett und Brücke an mehreren Stellen mit solchen Bolzen ausgerüstet sind. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die Brücke mit Hilfe eines verschiebbaren Hakens
festgeklemmt, der quer zur Führung in einer Nut des Grundbrettes bewegbar ist. Die untere Oberfläche der Brücke kann
mit einem geeigneten Gitterwerk o.dgl. versehen sein, um das Werkstück festzuhalten, z.B. einem Streifen aus abriebfestem
Werkstoff, wie Gummi, der sich längs der Brücke und somit quer zur Anschlagkante erstreckt·
Die Anschlagkante selbst ist vorzugsweise mit einer KaIi-
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brierung ausgestattet, um zu ermöglichen, daß das Werkstück exakt in einer abgemessenen Länge geschnitten werden
kann. Zu diesem Zweck kann der Anschlag verschiebbare einstellbare Anschläge aufweisen, die mit einer Markierung
zum Festhalten des Maßes am Anschlag ausgerüstet sind. Wenn der Anschlag aus Aluminiumprofilteilen hergestellt
ist, können diese Teile gleich mit einer geeigneten Führung für den Anschlag ausgerüstet sein.
Um das Werkstück sicher in der gewünschten Position zu
halten, kann eine einstellbare Klammer vorgesehen sein, die in Richtung auf den Anschlag hin- und hergeschoben
werden kann.
Die vorgeschlagene Lehre ist insbesondere geeignet, um hochwertige Längsschnitte durch oberflächlich laminierte
Spanplatten zu legen. In gewissen Fällen ist es erwünscht, die Spanplatte längs zu schneiden und sie an ihrer Längskante
genauestens zu bearbeiten. Zu diesem Zweck kann das rotierende Werkzeug an der Grundplatte befestigt und dann
das Werkstück relativ dazu verschoben werden. In einer alternativen Konstruktion kann das Werkstück festgeklemmt
und das Werkzeug auf der Brücke bewegt werden. Bevorzugt wird jedoch die Ausführung, bei der das Werkzeug in jeder
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gewünschtes l>age auf deχ Brticke bef«#t-4#%
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Die Brücke kann mit einer Anordnung zum genauen Anbringen
von Bohrungen in den Ecken oder an der S%irnf !äpHe des :?u
bearbeitenden Werkstückes ausgerüstet sein. Dies kann einen Schieber umfassen, der entlang der Stücke b^vnlflieft
ist und der In einem Bereich der sich an der Seite der
Brücke befindet mit einer oder mehreren Durchbrechungen ausgestattet ist sowie mit einer oder mehreren Durchbrechungen
an einem Teil der Vorrichtung am Kopfende der Brücke, pie
Durchbrechungen sind so eingerichtet, daß eine gehärtete Büchse in sie eingesetzt werden kann, durch die ein
Bohrer geführt wird. Vorzugsweise werden vier Durchbrechungen am Kopf und der Seite der Vorrichtung angebracht,
die so angeordnet sind, daß jeweils eine Durchbrechung für vier verschiedene Stärken von Spanplatten zentral ist* Die
Vorrichtung ist vorzugsweise in einer bestimmten Position der Brücke festklemmbar. Die Brücke selbst hat ebenfalls
Durchbrechungen an spezifischen Stellen zum Durchtritt des Bohrers in gewissen gewünschten Abständen vom Anschlag, so
daß die Bohrungen in korrekter Anordnung bei verschiedenen Werkstücken mit Standardweiten gebohrt werden können.
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«ο
Auch der Anschlag selbst kann mit Bohrungen in Spezifik
eeHen j&bsUted«n, Ζ·Β« 32 wm von Mitte zu Mitte ausgerüstet
sein, in die weitere Büchsen eingesetzt werden und
die ?um genauen Einbohren der Werkstückkanten zur Befestigung
von.Gelenken oder Trägern dienen. Eine spezielle Kalibriervorrichtung
für die Anbringung von genau plazierten Bohrungen auf der anderen Seite des Brettes oder in
der gleichen Linie rechtwinklig zur ersten Kante, kann desweiteren angeordnet sein.
Spezielle Befestigungen zum Anpassen von beliebigen Höbe
lwerkzeugen und Sägen auf der Brücke können vorhanden sein*
Der Hobel kann desweiteren mit einem Schneidwerkzeug ausgerüstet
sein, welches geeignet ist Nuten oder Rabatten seitlich und/oder längs des Werkstückes einzuarbeiten.
Desweiteren können Anschläge auf dem Grundbrett angeordnet sein, die es ermöglichen, ein Werkstück genau im Winkel
von 45° zur Brücke zu bewegen, so daß Gehrungen mit hoher Präzision in Holz- oder Aluminiumteile mit Hilfe
von Standardbohreren oder -hobeln geschnitten werden können.
Falls gewünscht, können auch Hobelbearbeitungen des Werkstückes bis zur vollen Länge der Brücke durchgeführt werden.
Jedoch in der Praxis kann dies möglicherweise bis auf
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4 Zoll beschränkt werden, wobei in allen Pillen Standardheimwerke
!werkzeuge, -hobeln und -bohrer verwendet Werde»
können, .
Es ist vorgesehen, daß Spannvorrichtungen für weitere Zusatzteile
angeordnet werden, so daß mit der erfindungsgemäßen
Vorrichtung auch Drehbearbeitungen, Bogenschneiden,
Gehrungsschneiden, Planschleifen, Schmirgeln usw^ durchgeführt
werden kann«
Die Erfindung wird int folgenden anhand der beigefügten
Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung sind lediglich Beispiele wiedergegeben. Es stellen dar:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht durch eine Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 2 ein Teilschnitt entlang der Linie II-II der Fig. 1,
Fig. 3 ein vergrößerter Schnitt des Anschlages mit einem einstellbaren Endschieber,
Fig. 4 ein Schnitt für die Konstruktion der Brücke illustriert,
Fig. 5 ein Schnitt durch die Festhaltevorrichtung für das Werkstück,
Fig. 6 ein vergrößerter Aufriß des Endteiles der Brücke, Fig. 7 ein vergrößerter Schnitt durch eine Vorrichtung
zum Einbohren von öffnungen an gewünschten Stellen,
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Fig. 8 und 9 eine Seitenansicht und ein Grundriß der Vorrichtung
gemäß Fig. 7 und
FIg, 10 eine perspektivische Darstellung einer weiteren
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Die bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen
Lehre sind in den Fig. 1 und 9 dargestellt. Wie aus den Fig. 1 und 2 hervorgeht, ist an einem Grundbrett 50 ein
Gelenk 51 mit einem zylindrischen Teil 52 angeordnet, welches sich längs erstreckt und in eine entsprechende Ausnehmung
des Anschlages 53 eingearbeitet ist.
Aus den Fig. 1 und 4 ist ersichtlich, daß eine Brücke 40 aus zwei profilierten Aluminiumteilgliedern 58 und 59, die
durch Schrauben 60 am Anschlag 53 gehalten werden, gebildet wird. Die Glieder 58 und 59 sind so angeordnet, daß
sie einen Spalt 61 zur Aufnahme einer Säge bilden, wobei sie durch Endglieder 62 mit Hilfe von Anschlagschrauben 63,
die durch Ansätze der Glieder 62 reichen, auf Abstand gehalten werden und die die Glieder 58 und 59 an den Endgliedern
62 halten. Das Glied 59 hat einen beweglichen Lagerblock 59A, der wie dargestellt angeordnet ist.
Wie aus Fig. 4 ersichtlich, ist das Glied 58 mit einer Schwalbenschwanzführung 64 ausgestattet, in der ein
Führungsglied der Bearbeitungsmaschine gleiten kann. Die
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Bearbeitungsmaschine 41 kann entweder selbst verschiebbar sein, um das Ende des Werkstückes bearbeiten zu können,
oder es kann an beliebiger Stelle der Brücke festgeklemmt sein, so daß das Werkstück selbst in Längsrichtung entlang
der Führung 53 zum Zwecke der Bearbeitung verschoben werden kann.
Wie in den Fig. 1 und 4 dargestellt, wird die Brücke mit Hilfe der Klemmvorrichtung 25 niedergehalten, die in einer
umgekehrten T-förmigen Nut des Grundbrettes 50 verschiebbar angeordnet ist. Die Klemmvorrichtung 85 hat oben eine
sich horizontal erstreckende Lippe 66, die über einen Fuß
57 des Teiles 58 greift. Es ist dies eine extrem einfache und effektive Festkiemmethode.
Um ein Werkstück 42 gegen den Anschlag zu halten, wie dies in den Fig. 1 und 5 dargestellt ist, sind weitere Klernmittel
68 verschiebbar in den Schwalbenschwanzführungen 69 des
Grundbrettes angeordnet; weiter sind für jedes Glied zwei Schrauben vorgesehen,, eine um das Glied in der Führung
zu verankern und eine, um das Werkstück festzuklemmen.
Zur Benutzung der Vorrichtung wird ein plattenförmiges Werkstück 42 mit einer vorgeformten senkrechten Längskante
gegen die senkrechte Kante 53A des Anschlages 53 gelegt und zwar so, daß die gewünschte Schnittlinie im Be-
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ft
reich des Spaltes 61 der Brücke 40 dient. Die Brücke wird alsdann mit Hilfe der Klemmvorrichtung 65 auf dem Werkstück
festgeklemmt und eine Säge wird durch den Spalt 61 geführt und dabei das überstehende Material abgeschnitten, der
Schnitt wird so geführt, daß er rechts von der gewünschten Schneidelinie liegt, wie dies in Fig. 1 dargestellt ist.
Im Grundbrett 50 ist eine Nut 5OA vorhanden, die zur Aufnahme der Sägezähne dient.
Die Brücke wird alsdann ausgeklinkt und der Anschlag 56 so bewegt, daß er genau gegenüber der Gradeinteilung liegt,
die die gewünschte Länge des endgültigen Werkstückes anzeigt und dort festgeklemmt. Das Werkstück wird dann gegen
die Anschläge 56 und 53A gelegt und die Brücke wird wiederum festgeklemmt, wodurch das Werkstück mit Hilfe der
Kiemmittel 68 in seiner Position festgehalten wird.
Ein Bearbeitungswerkzeug wird dann entlang der Führung mit seinem rotierenden Werkzeug durch den Spalt 61 geführt und
entfernt dabei in exakter Weise Werkstoff vom Ende des Werkstückes, um dem Brett seine gewünschte Länge zu geben.
Der Schnitt ist dabei genau rechtwinklig sowohl zur Oberfläche des Brettes wie auch zur Längskante, welche gegen
den Anschlag 53 stößt. Anschließend werden die Brücke und
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die Klemmittel 68 gelöst und das Werkstück entfernt.
Wie aus den Fig. 1 sowie 7 bis 9 ersichtlich ist, ist ein gleitendes Vorrichtungsteil 70 längs der Brücke und folglich quer zum Anschlag 53 verschiebbar. Aus Fig. 7 ist ersichtlich, daß das Teil passend zu Teil 59 geformt ist,
welch letzteres als Führung für das Vorrichtungsteil 70
dient. Teil 70 ist im wesentlichen ein profiliertes umgekehrt L-förmiges Glied, bei dem die beiden Arme des L mit
einer Anzahl von Bohrungen 71 und 72 ausgestattet sind, und zwar vier Bohrungen je Arm. Die Bohrungen sind im
gleichen Abstand voneinander angeordnet, jedoch mit unterschiedlichem Abstand von der Kante der Vorrichtung 7,
wie dies in den Fig. 8 und 9 dargestellt ist. In die Bohrungen sind Büchsen 73 oder 74 einsetzbar, welche aus
einem gehärteten Werkstoff bestehen. Die korrekte Bohrung 72 ist für eine bestimmte Stärke des Werkstückes ausgesucht. Die in die Bohrung eingesetzte Büchse sowie der
hierdurch passende Bohrer sind derart, daß eine Bohrung genau mittig in die Werkstückdicke eingearbeitet werden
kann. Eine entsprechende Bohrung kann desgleichen in ein anderes Werkstück eingearbeitet werden und zwar mit korrespondierender Anordnung und gleichem Abstand von der Oberkante, so daß ein Dübel, der in die beiden Bohrungen eingesetzt wird, die Werkstücke korrekt in relativer Lage
miteinander verbindet. Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist,
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ist eine Anzahl von Bohrungen 76 in genauem Abstand vom
Rand und folglich von der Bezugskante des Anschlages angeordnet. Die Bohrungen 76 sind hinreichend groß, um jeweils
eine Buchse mit jeder Bohrung 71 in Übereinstimmung zu bringen. Sie können folglich verwendet werden, um
Bohrungen an speziellen Stellen des Werkstückes anzubringen, so daß hierin eingesetzte Dübel ebenfalls einen
korrekten Abstand voneinander haben entsprechend den Standardabmessungen des jeweiligen Werkstückes.
Das Grundbrett kann mit nicht dargestellten Bohrungen für die Aufnahme von Führungsgliedern ausgestattet werden,
so daß das Werkstück genau im Winkel von 45° sowohl zum Anschlag wie auch zur Leitbahn der Brücke bearbeitet werden
kann, so daß Gehrungen sowohl in Werkstücke aus Holz wie auch Aluminium geschnitten werden können. Auch andere
Gehrungswinkel können angewandt werden, wobei Vorrichtungen am Schneidwerkzeug angebracht werden können, die
die Materialstärke reduzieren, wobei diese Bearbeitung praktisch einem vertikalen Schleifen gleichkommt. Andere
Schneidwerkzeuge können für die Herstellung von Kanälen oder Nuten im Werkstück angebracht werden.
In Fig. 1 ist noch eine weitere Brücke 80 an der linken Seite
der Vorrichtung dargestellt. Diese Brücke kann wahlweise
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angebracht werden und sie hat im wesentlichen denselben Aufbau wie die erste Brücke, allerdings spiegelbildlich dazu.
Sie kann benutzt werden, um das Werkstück genau rechtwinklig zu bearbeiten, wenn dies erwünscht ist, wobei das
Werkstück dann in der gleichen Weise mit parallelen Kanten versehen wird, wie wenn es einfach gedreht würde, wie dies
bereits früher beschrieben worden ist.
Eine einfachere Ausführungsform der Vorrichtung ist in
Fig. 10 dargestellt. Sie weist eine einfache Basis 100 auf, mit einer Anlagefläche 101. Auf der Oberfläche ist ein
weiteres langgestrecktes Glied 102 festgelegt, in dessen Stirnfläche eine Führung 103 eingearbeitet ist. Ein quer
dazu verlaufendes Rückenglied 104 hat eine mittig eingearbeitete Führung 105 für die Bearbeitungsmaschine 106.
Die Führung verläuft ebenfalls genau rechtwinklig zur Anlagefläche 101.
Die so aufgebaute Anordnung wird vom Benutzer auf einer Werkbank oder einem Tisch 107 montiert, wobei das Brückenglied
104 zunächst mit Hilfe der Basis 100 und alsdann mit Hilfe des Abstandsklotzes 108 aufgebaut wird, welch
letzterer vom Ende der Basis 100 abgeschnitten ist.
Ein Werkstück 110 kann auch hier derart angelegt werden, daß es auf der Arbeitsfläche 107 aufliegt und gegen die An-
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lagefläche 101 stößt. Die Bearbeitungsmaschine 106 wird dazu
verwendet, um genau rechtwinklige Kanten herzustellen. Auch diese Konstruktion kann mit einer zweiten Brücke ähnlich
dem Glied 104 am anderen Ende der Basis 100 ausgestattet werden.
Die Führung 103 kann dazu verwendet werden, einen nicht dargestellten Anschlag anzubringen, um auf diese Weise
das linke Ende des Werkstückes 110 zu kennzeichnen.
Es ist hervorzuheben, daß die beschriebene und dargestellte Bearbeitungs-Lehre sehr einfach aufgebaut und deshalb unaufwendig
ist. Der Heimwerker kann mit ihr aus Laminaten, Spanplatten oder ähnlichen Werkstoffen sehr genau gearbeitete
Bretter herstellen und zwar mit wesentlich geringerer Kosten, als dies normalerweise der Fall ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann desweiteren dazu benutzt werden, Befestigungsbohrungen in den Brettern anzubringen
und sie kann ferner benutzt werden, um Vertiefungen in Bretter einzuarbeiten, in die Befestigungsdübel
oder Scharniere eingesetzt werden.
Die beschriebene Lehre ist insbesondere für die Herstellung von Anbaumöbeln geeignet und sie kann mit Vorteil in Modellwerkstätten
von Möbelfabriken eingesetzt werden.
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Claims (1)
- ι Mein Zeichen bitte angeben —,Dipl.-lng. E. Tergau 29/45(77020) IPatentanwalt —■Nürnberg, den 25. Jan. 1977Bondgrade Limited, Windsor Road, Slough, Berkshire (England)Patentansprüche1. Bearbeitungs-Lehre, gekennzeichnet durch ein Grundgerüst (53;100) mit senkrechtem Anschlag (53A;1O1), einer am Grundgerüst befestigten und ein zu bearbeitendes gegen den Anschlag gelegtes Werkstück (47;110) überragende Brücke (40;80;104) mit darin angeordneter exakt rechtwinklig zum Anschlag verlaufender Führungsnut (64) für eine Bearbeitungsmaschine (41;106)·2. Lehre nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der Brücke (40;80;104) parallel zur Führungsnut (64) ein Spalt (61) für den Durchgang einer Säge angeordnet ist.3. Lehre nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundgerüst (53;100) ein langgestrecktes Glied ist, dessen eine Seite den Anschlag (53A;1O1) bildet und an dem die Brücke (104) befestigt ist.OWQWW- INSPECT© 709830/0365ssr,- iss1· ΐ. S=? Kits- snssr ss~ ssss.4o Lehre nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet^ daß das Grundgerüst (53;100) ein Grundbrett (42) aufweist, von dem sich der Anschlag (53) senkrecht nach oben erstreckt.5. Lehre nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Brücke (40;80;104) am Grundbrett (42) angelenkt ist.6. Lehre nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Brücke (4O;8O;1O4) am Anschlag (53A;1O1) befestigt und dieser am Grundbrett (42) angelenkt ist.7. Lehre nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine Klammer (65) zum Befestigen der Brücke am Grundbrett vorhanden ist.8. Lehre nach Anspruch 4,5,6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß im Grundbrett (42) Mittel (68;69) zum Festklemmen des Werkstückes am Anschlag vorhanden sind.9. Lehre nach wenigstens einem der vorausgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag eine über dessen Länge sich erstreckende Kalibriervorrichtung aufweist und daß ein einstellbarer Halteanschlag (56)709830/0365entlang dem Anschlag in der Nähe der Kalibriervorrichtung bewegbar ist, wobei das Ende des Werkstückes gegen den Halteanschlag in vorbestiiranter Entfernung von der von der Bearbeitungsmaschine geschnittenen Endkante anliegt,10. Lehre nach wenigstens einem der vorausgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mit Abstand von der Brücke (40) eine zweite Brücke (80) am Grundgerüst befestigt ist, die das gegen den Anschlag gelegte Werkstück (47;110) überragt und die eine zweite exakt rechtwinklig zum Anschlag verlaufende Führungsnut für eine weitere Bearbeitungsmaschine aufweist.11. Lehre nach wenigstens einem der vorausgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Brücken jeweils einen Schieber (70) sowie wenigstens ein vertikales Loch (71) und wenigstens ein horizontales Loch (72) aufweisen, in die wahlweise eine gehärtete Büchse (73) mit zentraler Bohrung für den Durchtritt eines Bohrers einsetzbar ist, so daß genau mittig in die Endkanten und die Stirnflächen des von der Bearbeitungsmaschine ausgeschnittenen Werkstückes ein Loch gebohrt werden kann.12. Lehre nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß entsprechend den unterschiedlichen Werkstückstärken eine Mehrzahl von jeweils gegeneinander versetzten vertikalen709830/036527Q2992und horizontalen Bohrungen vorhanden ist.13, Lehre nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet , daß die Brücke in vorbestimmten Abständen Durchbrechungen für den Durchtritt eines Bohrers, der durch wenigstens eines der vertikalen Löcher geführt ist, aufweist.709830/0365
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