DE2702037C2 - Abzugseinrichtung für einen Behälter - Google Patents
Abzugseinrichtung für einen BehälterInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Abzugseinrichtung für einen Behälter nach dem Oberbegriff des Patentanspruches
1.
Bei der Herstellung von modernen Zementen, Klebstoffen und Überzügen ist es häufig erforderlich, zwei
oder mehr Komponenten unmittelbar vor dem Gebrauch zu mischen. Es kommt hierbei oftmals vor, daß
eines oder mehrere dieser Materialien giftige Dämpfe abgeben. Derartige Materialien können daher nur ·η gut
gelüfteten Bereichen eines Raumes angewendet werden. Es ist manchmal jedoch unmöglich oder unpraktisch,
die Komponenten in einem solchen Raumbereich zu mischen, so daß sich dann Probleme ergeben. Wenn
beispielsweise in der orthopädischen Chirurgie ein Teil eines Knochens zu ersetzen ist, wie dies etwa beim Einsetzen
eines künstlichen Hüftgelenkes der Fall ist, muß das Ersatzteil oder die Prothese mit dem Knochen verzementiert
werden. Der Zement muß unmittelbar vor seiner Verwendung gemischt werden, und da er im
menschlichen Körper Verwendung findet muß er aus sterilen Materialien gebildet sein, die ständig unter sterilen
Bedingungen aufbewahrt werden. Dies bedeutet, daß die sterilen Materialien in der sterilen Umgebung
des Operationssaales aus der Verpackung entfernt und miteinander gemischt werden müssen, weil das Mischen
an einer anderen Stelle die Keimfreiheit beeinträchtigen würde.
Da eine Komponente des üblicherweise verwendeten Zementes eine flüchtige, stark giftige Flüssigkeit ist, ist
es wesentlich, daß die Dämpfe dieser Flüssigkeit aus dem Operationssaal entfernt werden. Bisher wurde dies
manchmal dadurch bewerkstelligt daß das Mischen unter einem Dampfabzug vorgenommen wurde, der im
Operationssaal eingebaut und mit einer Entlüftungslcitung versehen sein mußte, die sich in die Atmosphäre
öffnet. Eine derartige Lösung ist jedoch teuer und unpraktisch.
Aus der US-PS 18 96 951 ist eine Abzugseinrichtung
für einen Behälter bekannt, in dem derartige Komponenten an einem beliebigen Ort gemischt werden können,
wobei die entstehenden Dämpfe abgesaugt werden. Diese bekannte Abzugseinrichtung besteht im wesentlichen
aus einem Gehäuse, das den oberen Rand des Behälters umgibt, wobei das Gehäuse mit Anschlüssen
für eine Abzugseinrichtung verbunden ist. Dadurch wird erreicht, daß im Behälter entstehende Luft und
Dämpfe aus dem Raum oberhalb des Behälters abgezogen werden. Bei einer derartigen Einrichtung besteht
ein Problem darin, daß der Behälter infolge der auf seinem oberen Rand angeordneten Abzjgseinrichtung
leicht verrückbar oder umstoßbar ist. Zudem ist es bei dieser bekannten Abzugseinrichtung nicht möglich, die
abgezogenen Dämpfe über ein Filtermaterial abzusaugen.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, eine Abzugseinrichtung der eingangs genannten
Art dahingehend zu verbessern, daß der Behälter gehalten wird und daß eine Filterung der abgesaugten
Luft bzw. Dämpfe möglich ist, sofern dies gewünscht wird.
Diese Aufgabe wird durch eine wie eingangs bereits erwähnte Abzugseinrichtung gelöst, die durch die in
dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 angegebenen Merkmale gekennzeichnet ist.
Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, daß die erfindungsgemäße Abzugseinrichtung bei Bedarf sterilisiert
und somit die Keimfreiheit mit dem geringsten Aufwand sichergestellt werden kann.
Vorteilhafterweise können die durch die erfindungsgemäße Abzugseinrichtung abgesaugten Dämpfe in einer
einfachen Weise dadurch gefiltert werden, daß in
der unteren Kammer der Abzugseinrichtung ein geeignetes
Filtermaterial angeordnet wird.
Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Ab-/.ugsdnriehtung
besteht darin, daß sie besonders standfest ausgebildet ist.
Im folgenden werden die Erfindung und deren Ausgestaltungen
im Zusammenhang mit den Figuren näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine perspektivische Darstellung der vorliegenden
Abzugseinrichtung in der Form, wie sie in einem Operationssaal verwendet wird, wobei die Abzugseinrichtung
auf einem Tisch angeordnet ist und sich die zugehörige Pumpe auf dem Fußboden des Operationssaales
befindet;
F i g. 2 eine perspektivische Ansicht der vorliegenden Abzugseinrichtung;
F i g. 3 einen Venikalschnitt entlang der Linie 3-3 der
Fig. 2;
Fig.4 eine Aufsicht auf einen Schnitt entlang der
Linie 4-4 der F i g. 3; und
F i g. 5 eine der F i g. 3 ähnliche Darstellung einer anderen
Ausfiihrungsform der vorliegenden Abzugseinrichtung.
die über einen größeren Behälter, bei dem es sich beispielsweise um eine Farbdose handelt, gestülpt
werden kann.
In der F i g. 1 sind die Umstände gezeigt, unter denen
die vorliegende Abzugseinrichtung verwendet wird. In einem Operationssaal, in dem das bereits angesprochene
Zemenlmaterial verwendet bzw. verarbeitet wird, ist ein Tisch 10 vorgesehen, der keimfrei gemacht und iirit
einem sterilen Tuch 12 abgedeckt worden ist. Dabei deckt das Tuch 12 die Oberfläche des Tisches 10 ab und
hängt an den Seiten herunter. Die Abzugseinrichtung 14 befindet sich auf der Oberfläche des Tuches 12. Die
daneben vorgesehenen Komponenten des Zementes sind mit 16 bezeichnet. Zum Mischen der Komponenten
16 ist ein Löffel oder Spachtel 18 vorgesehen. Von der Abzugsanordnuns 14 aus erstreckt sich ein flexibler
Schlauch 20 nach unten zur Pumpe 22.
Wie dies aus der F i g. 2 hervorgeht, weist die Abzugseinrichtung 14 einen entfernbaren Mischbecher bzw.
-behälter 24 und eine Halteeinrichtung 26 für den Behälter 24 auf. Der Behälter 24 und die Kialteeinrichtung 26
werden während einer Operation verwendet und danach fortgeworfen. Es ist sogar denkbar, daß in den
!■'allen, in denen zwei oder mehr Zementpartien während
einer einziger! Operation gemischt werden müssen, der Behälter 24 jeweils nach Fertigstellung einer Partie
weggeworfen wird. Es ist daher wichtig, die Kosten für den Behälter 24 und die Halteeinrichtung 26 auf einem
Minimum zu halten. Aus diesem Grund ist vorgesehen, daß der Behälter 24 und die wesentlichen Teile der HaI-tecinrichtung
26 aus einem geeigneten Kunststoffmaterial hergestellt sind.
Gemäß den Fig. 2 und 3 weist die Halteeinrichtung 26 ein im wesentlichen zylindrisches oder kegelstumpfförmiges
Gehäuse 28 auf, das an seinem oberen Ende sich nach innen erstreckende Lippen besitzt, so daß eine
zentrale Öffnung 30 entsteht, deren Größe den größten Durchmesser des Behälters 24 etwas übersteigt. An seinem
Boden ist das Gehäuse 28 vorzugsweise etwas nach außen verbreitert, so daß ein Ansatz 32 entsteht. Dadurch
entsteht eine flache Stellfläche mit einem großen Umfang. Innerhalb des Gehäuses 28 ist ein Halter 34
vorgesehen, der einen unteren Abschnitt aufweist, dessen äußerer Umfang derart gestaltet und bemessen ist,
daß er in den entsprechenden Teil des Gehäuses 28 dicht näßt. Dieser dicht passende Abschnitt, der eine Filterkammer
bzw. eine untere Kammer 44 bildet, geht in eine obere Kammer 42 über, die oberhalb der unteren Kammer
44 angeordnet ist. Am obersten Ende wendet sich die Sammelkammer 42 nach innen und dann unter BiI-dung
einer Lippe 36, auf der die Lippe des Behälters 24 aufliegt, nach unten. Im mittleren Abschnitt verläuft der
Halter 34 im wesentlichen nach unten bis zu einem Punkt, der im wesentlichen in einer Ebene mit der unteren
Fläche des Ansatzes 32 liegt, so daß auf diese Weise eine zentrale Öffnung gebildet wird, in die der Behälter
24 hineinpaßt.
Etwa in der Mitte zwischen der unteren Fläche des Halters 34 und der Lippe 36, d. h. im Bereich der Trennfläche
zwischen der unteren Kammer 44 und der Sammelkammer 42, ist eine Schulter 38 sowohl an der inneren
als auch an der äußeren Wandung des Halters 34 ausgebildet Über dieser Schulter 38 ist die äußere Wandung
des Halters 34 nach innen geneigt in Richtung auf die Lippe 36, um eine ringförmige Kammer 40 zu bilden,
die durch die Wandung des Gehäuses 28 und die äußere Wandung des Halters 34 begrenzt ist. Die Lippe an dem
oberen Ende 28 des Gehäuses schließt teilweise den oberen Abschnitt der Kammer 40 und der Raum zwischen
der Lippe 36, des Behälters 24 und der oberen Lippe des Gehäuses 28 bestimmt einen Bereich, durch
den Luft und Dämpfe in die ringförmige Kammer 40 eingesogen werden können.
Um die Sammelkammer 42 von der unteren Kammer 44 zu trennen, ist ein ringförmiges Blech 46 in dem HaI-ter
34 derart angeordnet, daß es auf den Schultern 38, an denen es vorzugsweise abdichtend befestigt ist, aufliegt.
Wie dies am besten aus der F i g. 3 hervorgeht, ist ein flexibler Schlauch 20 durch die äußere Wandung des
Gehäuses 28 in die untere Kammer 44 unterhalb des ringförmigen Bleches 46 eingesetzt. Ein Block 48 aus
offenzelligem Schaum ist zwischen der inneren und der äußeren Wandung der unteren Kammer 44 eingesetzt,
wobei der Block 46 eine Kammer 50 aufweist, in die das Ende des flexiblen Schlauches 20 hineinragt. Ein ähnlieher
Block 52 aus offenzelligem Schaumstoff ist in der unteren Kammer 44 im wesentlichen diametral gegenüber
dem Block 48 angeordnet. Dieser Block 52 ist in der gleichen Weise mit einem Kanal 54 versehen.
Zum Kanal 54 ist eine Öffnung 56, die sich in dem ringförmigen Blech 46 befindet, ausgerichtet, so daß eine
Strömungsverbindung zwischen der unteren Kammer 44 und der Sammelkammer 42 besteht. Öffnungen
58 sind in der äußeren oberen Wandung des Halters 34 ausgebildet, so daß eine Verbindung zwischen der Sammelkammer
42 und der Kammer 40 besteht.
In dem Raum innerhalb der unteren Kammer bzw. der Filterkammer 44 zwischen den Schaumblöcken 48
und 52 ist granulierte Kohle 60 oder ein anderes geeignetes Filtermaterial vorgesehen, um die zu entfernenden
Dämpfe zu absorbieren. Die gesamte Anordnung wird durch eine Platte 62 verschlossen, die den Boden
der unteren Kammer 44 abdeckt. Diese Platte 62 ist vorzugsweise an dem unteren Ansatz 32 des Halters 34
und an dem Boden der zentralen Ausnehmung angeklebt.
Die Dämpfe werden vorteilhafterweise im wesentlichen gleichförmig in die ringförmige Kammer hineingezoger..
Aus diesem Grunde sind die Öffnungen 58, die die Sammelkammer 42 mit der ringförmigen Kammer
40 verbinden, in geeigneter Weise so verteilt, daß sich eine gewünschte Luftströmung einstellt. Im allgemeinen
wird daher eine Öffnung 58 nicht unmittelbar oberhalb des Kanales 54 aneeordnet und es kann wünschenswert
sein, mehrere öffnungen 58 an Punkten anzuordnen, die
von dem Kanal 54 weiter entfernt sind. Um die Abzugseinrichiung
für den Operationssaal zu vervollständigen, wird eine Pumpe 22 vorgesehen. Um zu vermeiden, daß
elektrische Kabel über den Boden des Operationssaales verlaufen, wird die Pumpe 22 vorzugsweise durch Batterien,
insbesondere durch wieder aufladbare Batterien angetrieben, die über einen Fußschalter mit dem Motor
verbunden sind, der ein Gebläse antreibt, das so angeschlossen ist, daß Luft durch den flexiblen Schlauch 20
eingezogen und entlang des Bodens ausgeströmt wird.
Die Erfindung ist nicht nur im Zusammenhang mit dem Mischen von Zementkomponenten in Operationssälen
anwendbar. Es gibt, wie dies bereits erwähnt wurde, viele Zweikomponentenzemente, -klebstoffe und is
-überzüge, die Materialien enthalten, die giftige Dämpfe abgeben. Die vorliegende Abzugseinrichtung kann ohne
weiteres auch zum Mischen derartiger Komponenten angewendet werden. Wie dies in der F i g. 5 gezeigt
ist, kann die Abzugseinrichtung derart abgeändert werden, daß sie auf einen Behälter bzw. Kanister 70 paßt, in
dem sich das zu mischende Material befindet.
Die Größe der Bauteile kann anders gewählt werden. Die Konstruktion und die Funktion entsprechen jedoch
hauptsächlich der vorangehenden Beschreibung. Das Gehäuse 26a kann einen Halter 34a aulnehmen, der eine
Sammelkammer 42a und eine Filterkammer bzw. untere Kammer 44a aufweist. Ein ringförmiges Blech 46a
trennt die Sammelkammer 42a von der unteren Kammer 44a, während eine nicht dargestellte Pumpe, die mit
dem Schlauch 20a verbunden ist, den Unterdruck liefert, um die Dämpfe und die Luft von einem Ort oberhalb des
Kanisters 70 in die ringförmige Kammer 40a, die Sammelkammer 42a, die untere Kammer 44a und den
Schlauch 20a zu saugen. Der zentrale Abschnitt des Haiters 34a ist offen, um den oberen Abschnitt des Kanisters
70 aufzunehmen und eine sich nach einwärts erstreckende Lippe 72 ist dazu eingerichtet, auf dem oberen
Rand des Kanisters 70 aufzuliegen und somit die Anordnung in der richtigen Lage in Bezug zum Kanister
70 zu halten.
Die öffnungen 58 zwischen der Sammelkammer 42 und der ringförmigen Kammer 40 können auch unterschiedliche
Größen aufweisen, so daß die Luftströmung in geeigneter Weise aufgeteilt wird. Auch die Öffnung 45
56 zwischen der unteren Kammer 44 und der Sammelkammer 42 muß nicht derart angeordnet sein, daß sich
ein getrennter bzw. geteilter Weg von der unteren Kammer 44 zu dem Kanal 50 ausbildet. Die öffnung 56
und der Kanal 54 können vielmehr nebeneinander ange- 50 ordnet und durch geeignete Mittel, etwa durch eine
Trennwand voneinander getrennt sein, so daß die Luft nur in einer Richtung und durch eine größere Menge
des Filtermaterial 60 strömt.
55
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (7)
1. Abzugseinrichtung für einen Behälter, mit einem den oberen Rand des Behälters umgebenden
Gehäuse, wobei der obere Rand des Gehäuses oberhalb des oberen Randes des Behälters angeordnet
ist, und mit einem Anschluß, der mit dem Inneren des Gehäuses in Verbindung steht dadurch gekennzeichnet,
daß in dem Gehäuse (28, 26a) ein Halter (34,34a) derart angeordnet ist, daß er den
Behälter (24,70) umgibt, daß der Halter (34,34a) und
das Gehäuse (28,26a) eine ringförmige Kammer (40, 40a) bildeit die den oberen Rand des Behälters (24,
70) umgibt, daß eine Trenneinrichtung (46, 46a) in dem Halter (34, 34a) angeordnet ist und diesen in
eine obere Sammelkammer (42, -J2a) und eine untere
Kammer (44,44a) unterteilt, daß der Halter (34,34a)
eine erste Öffnung (58) aufweist, die eine Strömungsverbindung zwischen der ringförmigen Kammer (40,
40a) und der Sammelkammer (42,42a) herstellt, daß die Trenneinrichtung (46, 46a) eine zweite Öffnung
(56) aufweist, die eine Strömungsverbindung zwischen der Sammelkammer (42,42a) und der unteren
Kammer (44, 44a) herstellt, und daß der Anschluß (20, 20a) mit der unteren Kammer (44,44a) verbunden
ist.
2. Abzugseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der unteren Kammer (44,
44a) zwischen der zweiten Öffnung (56) und dem Anschluß (20,20a) ein Filtermaterial vorgesehen ist.
3. Abzugseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Anschluß (20, 20a) im
wesentlichen diametral gegenüber der zweiten Öffnung (56) befindet, um zwei Wege durch das Filtermaterial
zwischen der zweiten Öffnung (56) und dem Anschluß (20,20a) zu bilden.
4. Abzugseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschluß (20, 20a) in der
Nähe der zweiten Öffnung (56) von dieser derart getrennt angeordnet ist, daß ein einziger kreisförmiger
Weg im wesentlichen durch das gesamte Filtermaterial zwischen der zweiten Öffnung (56) und dem
Auslaß (20,20a) gebildet wird.
5. Abzugseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Rand
des Gehäuses (28,26a) zu einer Lippe geformt ist, die oberhalb des Behälters (24, 24a) den oberen Rand
desselben umgibt.
6. Abzugseinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Lippe eine dritte Öffnung
(30) definiert, die etwas größer ist als der Durchmesser des Behälters (24, 70) und daß der obere Rand
des Behälters (24, 70) auf dem oberen Rand des Halters (34,34a) aufliegt.
7. Abzugseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse im
Boden eine zentrale Öttnung aufweist, um den Behälter (70) aufzunehmen, und daß der Halter (34a^
eine sich einwärts erstreckende weitere Lippe (72) aufweist, die am oberen Rand des Behälters (70) anliegt,
um das Gehäuse (28a^ zu tragen.
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