DE2701078A1 - Auftraggeraet fuer klebstoffe - Google Patents
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Description
TRW Inc.
23555 Euclid Avenue
Cleveland, Ohio 44117
U. S. A.
Auftraggerät für Klebstoffe
Die Erfindung bezieht sich auf ein Gerät zum Auftragen heißschmelzender, thermoplastischer Klebstoffe auf eine Oberfläche.
In Industrie und Handel finden zunehmend sogenannte Schmelzkleber oder -leime Verwendung. Es gibt eine große Anzahl
unterschiedlichster Arten solcher Klebstoffe, die bei unterschiedlichen
Temperaturen schmelzbar sind, unterschiedliche Abbindezeiten haben und unterschiedliche Eigenschaften besitzen,
um den einzelnen physikalischen Anforderungen je nach Verwendungszweck genügen zu können. Mehr und mehr werden
derartige Klebstoffe in Festform als Füllkörper für tragbare Auftragsgeräte verwendet.
Derartige Festkörper aus Klebstoff zeigen jedoch häufig eine gewisse Elastizität, so daß sie sich stauchen oder gegen die
Wandung der sie aufnehmenden Kammer spreizen, sobald sie mittels eines Kolbens gegen den Heizkopf gedrückt werden. Hat
sich der Klebstoffkörper dann in der Kammer festgefressen,
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so kann nur wenig oder schließlich gar kein geschmolzener
Kleber mehr aus dem Gerät abgegeben werden. Zudem haben sich diese Festkörper häufig als sehr klebrig erwiesen, so
daß sie an ihrem Ende mit einem Antihaftbelag oder einem Papier überzogen werden mußten, um ein Haftenbleiben des
Kolbens zu verhindern. Die Erwärmung, die über ein nahe dem einen Ende des Festkörpers vorgesehenen Heizkopf erfolgt,
dauert oft zu lange oder ist nicht wirksam genug, so daß bei einer langen Aufheizdauer der Klebstoff oft nur verhältnismäßig
langsam aus der Düsenöffnung des Gerätes austritt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Auftraggerät für Klebstoffe der vorgenannten Art zu schaffen, das einen
raschen und wirksamen Auftrag des Klebstoffes an der gewünschten
Stelle ohne die vorgenannten Schwierigkeiten gewährleistet.
Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung ein Auftraggerät vor, bestehend aus einem Gehäuse, welches eine längliche
Kammer mit einem über ihre gesamteLänge im wesentlichen gleichbleibenden Durchmesser einschließt, einem am vorderen
Ende der Kammer angeordneten Heizkopf, in welchem ein mit dem benachbarten Ende der Kammer in Verbindung stehender Durchtrittskanal
ausgebildet ist und von welchem eine Anzahl Leitflächen in die Kammer ragen, die sich vom Bereich des Durchtrittskanals
zur Wandung der Kammer erstrecken und im Abstand zu dieser enden, einer Abdeckung für das entgegengesetzte hintere
Ende der Kammer und einer unmittelbar in das hintere Ende der Kammer einmündenden Zuführung für ein fließfähiges Druckmedium
zur Beaufschlagung eines in die Kammer einführbaren Klebstoff-Festkörpers.
Nach der Erfindung wird der Klebstoff-Festkörper sowohl an seinem hinteren Ende als auch am Umfang seiner hinteren Hälfte
von der Druckluft unmittelbar beaufschlagt. Diese direkte Beaufschlagung
verhindert ein Stauchen oder Spreizen des Festkörpers gegen die Kammerwandung, wie dies bisher häufig bei Verwendung
von Auftraggeräten der Fall war, die mittels eines Kolbens
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lediglich auf das hintere Ende des Klebstoff-Festkörpers
Druck aufbrachten. Außerdem entfallen bei der erfindungsgemäßen Konstruktion die Kosten für den Kolben.
Nach einem Merkmal der Erfindung wird der in der Kammer befindliche
Klebstoff-Festkörper durch die unmittelbare Beaufschlagung mit Druckluft gegen den Heizkopf des Gerätes gedrückt.
Nach einem anderen Merkmal ist zwischen den Enden der Kammer eine nach innen ragende Dichtung vorgesehen, die verhindert,
daß am Klebstoff-Festkörper entlang Druckluft bis in den Durchtrittskanal gelangt und bereits erweichten Klebstoff unkontrolliert
durch die Düsenöffnung austreten läßt.
Darüber hinaus weist der Heizkopf eine besondere Konstruktion auf. Er ist mit vorstehenden Leitflächen ausgebildet, die das
vordere Ende des Klebstoff-Festkörpers beaufschlagen, so daß auf den Mittelbereich des vorderen Endes des Festkörpers mehr
Hitze einwirkt als auf dessen Umfangsbereich. Dadurch wird der
Fluß des schmelzenden Klebstoffes von den Umfangsbereichen des Festkörpers zur Mitte und zum Durchtrittskanal hin beschleunigt.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand des in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher beschrieben. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 einen schematischen Längsschnitt, mit weggebrochenen Teilen, durch ein Auftraggerät
gemäß einem Ausführungsbeispiel nach der Erfindung;
Fig. 2 eine Teil drauf sich tiauf das hintere Ende des Gerätes nach Fig. 1;
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Fig. 3 einen Schnitt gemäß Linie 3-3 in Fig. 1;
Fig. 4 einen Teil schnitt gemäß der Linie 4-4 in Fig.l;
Fig. 5 im vergrößerten Maßstab einen Teilschnitt durch
eine abgewandelte Ausführungsform eines für das Gerät nach der Erfindung zu verwendenden Rückschlagventils.
Das in Fig. 1 gezeigte Gerät 10 besteht aus drei Funktionsgruppen,
nämlich aus einem der Aufnahme des Klebstoff-Festkörpers
dienenden Abschnitt 12, einem Heizkopf mit Mundstück 14 und einem Griffteil 16.
Der den Klebstoff-Festkörper aufnehmende Abschnitt 12 besteht aus einem Gehäuse 18 aus Isoliermaterial, welches eine vorzugsweise
zylindrische Kammer 20 einschließt, in welche der Festkörper einführbar ist. Die Kammer 20 wird an ihrem hinteren
Ende beschickt und weist an ihrem vorderen Ende eine Austrittsöffnung auf. Ein im Gehäuse 18 vorgesehener Lufteinlaß 22 mündet
in das hintere Ende der Kammer. Zwischen den beiden Enden der Kammer sitzt eine Dichtung 24 in einer ringförmigen Nut
26 des Gehäuses 18. Diese Dichtung 24 besteht aus elastischem Material und weist bei der dargestellten Ausführungsform einen
äußeren Ringflansch 28 auf, der in der Nut 26 sitzt, sowie einen inneren Ringflansch 30, der sich unter einem Winkel
von der Nut weg in die Kammer 20 in Richtung deren hinteren Endes erstreckt.
Die Dichtung 24 umschließt den in die Kammer eingeführten Festkörper
an seinem Umfang und verhindert, daß die über den Einlaß 22 auf das hintere Ende des Festkörpers auftreffende Druckluft
an diesem entlang bis zur Austrittsöffiiung der Kammer 20
strömt. Die im hinteren Kammerabschnitt befindliche Luft drückt den Schrägflansch 30 der Dichtung nach innen gegen den Festkörper,
wodurch sich erhöhte Dichtigkeit ergibt.
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'40-
Die Druckluft beaufschlagt nicht nur das hintere Ende des Klebstoff-Festkörpers, sondern wirkt auch auf den Umfang
dessen bis zur Rückseite der Dichtung 24 reichenden hinteren Abschnittes. Somit kann sich der Pestkörper nicht
stauchen und nicht nach außen spreizen, wie dies bisher bei Festkörpern aus gummiartigem Klebstoff oft geschah, wenn mittels
eines Kolbens lediglich auf das hintere Ende des Körpers Druck ausgeübt wurde. Dank der Dichtung 24 kann außerdem keine
Luft am Festkörper vorbei in den Heizkopf 14 gelangen, wo sie ein unkontrolliertes Ausspritzen von geschmolzenem Klebstoff
durch die Düsenöffnung bewirken könnte.
Mit der Direktzufuhr von Druckluft entfallen die mit einem Kolben verbundenen Kosten, was sich wiederum in erheblich
geringeren Gesamtherstellungskosten für das Gerät niederschlägt.
Die Luft gelangt aus einem sich längs zur Kammer erstreckenden Kanal 32 durch die Einlaßöffnung 22 in die Kammer 20. Der
Kanal 32 erstreckt sich in einem Profilstück 34 aus Metall, das auf der Unterseite des Gehäuses 18 z.B. mittels sechs
(nicht dargestellter) Bolzen befestigt ist. Zwischen dem vorderen Ende des ProfilStückes 34 und der Kammer 18 umschließt
eine elastische Dichtung 35 den Kanal 32. Das hintere Ende 36 des ProfilStückes 34 erstreckt sich über das
hintere Ende des Gehäuses 18 hinaus und ist mit einer Querbohrung versehen, die zur Aufnahme eines Gelenkstiftes 38
dient. Der Gelenkstift 38 erstreckt sich auch durch zwei den beiden Kanten des hinteren Profilendes 36 gegenüberliegende
Laschen 40 einer Abdeckung 4 2. Zwischen der Abdeckung 42 und der hinteren ringförmigen Kante des Gehäuses 18 sitzt
ein O-Ring oder dergleichen Dichtung 44, um einen luftdichten Abschluß zu gewährleisten, sobald die Abdeckung über einen
handelsüblichen Schnapper festgespannt ist.
Die in den Kanal 32 gelangende Luft ist über ein im Griffteil "1^ befindliches Ventil 46 regulierbar. Nimmt das Ventil
46 die nier gezeigte Stellung ein, so wird die in der Kammer
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20 hinter dem Klebstoff-Festkörper befindliche Luft über die
Öffnung 22 und den Kanal 3 2 durch eine Entlüftungsöffnung
im Ventil abgelassen. Sobald auf den mit dem Ventil 46 zusammenwirkenden Abzug 40 Druck oder Zug ausgeübt wird, gelangt
aus einer Hauptleitung 5 2, die sich durch den Griff erstreckt und an eine Druckluftquelle angeschlossen ist,
Luft durch den Kanal 32 in die Einlaßöffnung 22. Zwischen dem vor der Dichtung 24 gelegenen Abschnitt der Kammer 20 und
dem Hohlraum des Griffes 16 erstrecken sich beiderseits des ProfilStückes 34 zwei Entlüftungskanäle 5 3 (Fig.l und 3).
Diese verhindern, daß Druckluft in den vorderen Kammerabschnitt gelangen kann, oder gar erweichten Klebstoff unkontrolliert
aus der Düsenöffnung spritzen läßt. Dies könnte sonst geschehen, sobald z.B. das hintere Ende des Klebstoff-Pestkörpers
die Dichtung 24 hinter sich gelassen hat.
Sobald der Klebstoff-Festkörper unter der Einwirkung der
Druckluft gegen den Heiz- und Spritzkopf 14 gedrückt wird, schmilzt der Klebstoff und strömt durch einen vorzugsweise
zentrisch zum benachbarten Kammerende verlaufenden Durchtrittskanal
54 in den Kopf 14 ein. Vom Kopf 14 ragen eine Anzahl radial angeordneter Leitflächen 5 6 in die Kammer
Diese Leitflächen erstrecken sich in vorzugsweise radialer Anordnung vom Bereich des Durchtrittskanals 54 nach außen
zur Innenwandung des Gehäuses 18 und enden in einem Abstand zu dieser. Die Leitflächen haben von ihren inneren bis äußeren
Enden eine konstante Breite und weisen an ihren inneren Enden einen engeren Abstand voneinander auf als an ihren
äußeren Enden. Dadurch gelangt mit dem Mittelbereich des angrenzenden Endes des Klebstoff-Festkörpers mehr Metall
in Berührung als mit dessen äußerem Umfangsbereich. Infolgedessen entsteht eine größere Wärmekonzentration im Mittelbereich,
und die Umfangsbereiche des Klebstoff-Festkörpers
bleiben in Höhe der vorstehenden Leitflächen vom Heizkopf unbeaufschlagt. Auf diese Weise bleibt der Klebstoff-Festkörper
an seinem Umfang im wesentlichen fest und sein die
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meiste Wärmemenge aufnehmender Mittelbereich wird nahezu flüssig. Dadurch wird ein ständiger Klebstoff-Fluß von den
Umfangsbereichen des Festkörpers zum Durchtrittskanal hin erzeugt. Der Durchtrittskanal 54 mündet in einen Querkanal 58,
durch welchen der geschmolzene Klebstoff zu einem Rückschlagventil 60 gelangt. Das Rückschlagventil 60 hat als Verschlußstück
eine Kugel 62, die normalerweise gegen die ringförmige Sitzfläche 64 eines Schraubeinsatzes 66 anliegt. Der Einsatz
ist am einen Ende eines Mund Stückes 68 eingeschraubt, das am anderen Ende eine Düsenöffnung 70 besitzt. Die Düsenöffnung
steht mit einer zentralen Kammer 72 im Mundstück 68 in Verbindung, in welcher eine die Kugel 62 gegen ihren Sitz 64 belastende
Ventilfeder 74 angeordnet ist. Sobald ausreichender Druck auf den im Querkanal 58 befindlichen Klebstoff wirkt,
dringt dieser über einen zentralen Kanal 76 im Einsatz 66 bis an die Ventilkugel und drückt diese von ihrem Sitz weg, so
daß der Klebstoff durch das Mundstück 68 ausfließen kann. Die Kugel 62 ist gegen seitliche Verschiebung durch eine Führungshülse 77 geschützt. In dieser Hülse sind zwei diametral gegenüberliegende
Längsschlitze vorgesehen, die den bei abgehobener Ventilkugel ankommenden Klebstoff-Fluß aufnehmen.
Solange auf den Abzug 50 ein Zug oder Druck wirkt und der Heizkopf
14 entsprechende Temperatur hat, tritt Klebstoff aus der Düsenöffnung 70 aus. Wird der Abzug 50 wieder freigegeben, so
wird die den Klebstoff-Festkörper beaufschlagende Luft durch
die Öffnung 48 im Ventil 46 abgelassen. Dadurch läßt der auf den Festkörper wirkende Druck nach, und die Ventilkugel 62
kehrt in ihre Anlage an die Sitzfläche 64 zurück und verhindert, daß Klebstoff aus der Düsenöffnung tropft.
Der Heizkopf 14 wird über zwei sich beiderseits des Durchtrittskanals
54 nach oben erstreckende elektrische Widerstandselemente 78 auf hohe Temperaturen erwärmt. Die Widerstandsdemente
werden über Zuleitungskabel 80 gespeist, die auf der Unterseite des Gerätes austreten und mit dner Energiequelle
verbunden sind. Die den Elementen 78 zugeführte Energie
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wird über einen Temperaturfühler 82 überwacht, der sich durch einen Kanal 84 bis in den Durchtrittskanal 54 und den Querkanal
58 erstreckt. Der Fühler ist in einem Stutzen 86 gehaltert und über Leiter 88 an eine Steuereinrichtung angeschlossen, mit
welcher die den Elementen 78 über die Zuleitungen 80 zugeführte Energie regelbar ist. Der Temperaturfühler 82 kann als üblicher
Thermistor ausgebildet sein, wie er für handelsübliche Schaltanordnungen bekannt ist. Da die Temperatur des durch
die Kanäle 54 und 58 fließenden Klebstoffes und nicht die Temperatur des Heizkopfes 14 selbst gemessen wird, ist die
Temperatur des Klebstoffes präzise regelbar.
Fig. 5 zeigt ein Druckluftventil für das Auftraggerät nach der Erfindung, welches eine bessere Regulierung des Klebstoffflusses
durch das Mundstück gestattet. Hier wird über einen Kanal 90 Luft in eine Ausgleichskammer 92 geleitet. Eine
flexible Membran 94 teilt die Kammer 92 von einer Vorkammer 96 ab, in welche der geschmolzene Klebstoff über eine Eintrittsöffnung
98 eindringt. Herrscht in der Kammer 92 kein Überdruck, so wird die Membran 94 über eine Feder 100 nach
hinten belastet und hält den Ventilverschlußkorper 102 in Anlage gegen den Ventilsitz 104. Auf diese Weise wird in der
Kammer 96 befindlicher Klebstoff zurückgehalten und kann nicht durch den Austrittskanal 106 in das (hier nicht dargestellte)
in eine Bohrung 108 des Heizkopfes eingeschraubte Mundstück gelangen.
Sobald auf den Abzug 50 Zug wirkt und das Ventil 46 sich in offener Stellung befindet, wird sowohl auf das hintere Ende
des Klebstoff-Festkörpers als auch über den Kanal 90 in die Kammer 92 Luft geleitet. Diese Luft überwindet bei ausreichendem
Druck die Kraft der Feder 100 und hebt den Ventilverschlußkorper 102 von seinem Sitz ab, so daß der Klebstoff durch das
Mundstück austreten kann, da gleichzeitig der Klebstoff-Festkörper
unter dem Druck der an seinem hinteren Ende angreifenden Luft an den Heizkopf gedrückt wird.
eM
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Claims (27)
1. lAuftraggerät für thermoplastische Klebstoffe, gekenn-
zeichnet durch ein Gehäuse (18), welches eine längliche Kammer (20) mit einem über ihre gesamte Länge im wesentlichen
gleichbleibenden Durchmesser einschließt, einen am vorderen Ende der Heizklammer angeordneten Heizkopf
(14), in welchem ein mit dem benachbarten Ende der Kammer in Verbindung stehender Durchtrittskanal (54, b8) ausgebildet
ist und von welchem eine Anzahl Leitflächen (56) in die Kammer (20) ragen, die sich vom Bereich des Durchtritt
skanals zur Wandung der Kammer (20) erstrecken und im Abstand zu dieser enden, eine Abdeckung (42) für das
entgegengesetzte hintere Ende der Kammer und durch eine unmittelbar in das hintere Ende der Kammer einmündende Zuführung
(32, 22) für ein fließfähiges Druckmedium zur Beaufschlagung eines in die Kammer einführbaren Klebstoff-Festkörpers.
2. Auftraggerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem vorderen, dem Heizkopf benachbarten Ende und
der Abdeckung am hinteren Ende der Kammer eine in der Innenwandung des Gehäuses (18) sitzende Dichtung (24)
in das Kammerinnere ragt.
3. Auftraggerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (24) in einer ringförmigen Nut (26) in
der Innenwandung des Gehäuses (18) sitzt.
4. Auftraggerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Dichtung (24) einen elastischen Flansch (30) aufweist, der sich unter einem Winkel nach innen in die Kammer in
Richtung deren hinteren Endes erstreckt.
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5. Auftraggerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführung (32, 22) für das fließfähige Druckmedium ein
Ventil (46) einschließt, welches eine Entlüftungsöffnung
(48) aufweist, durch welche das Druckmedium bei geschlossenem Ventil ablaßbar ist.
6. Auftraggerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitflächen (56) sich in im wesentlichen radialer Anordnung
um den Durchtrittskanal (54) bis nahe an die Wandung der Kammer (20) erstrecken und im Abstand zu dieser
enden.
7. Auftraggerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitflächen (56) an ihren inneren, dem Durchtrittskanal
(54) benachbarten Enden einen geringeren Abstand voneinander haben als an ihren äußeren, der Kammerwand benachbarten
Enden.
8. Auftraggerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Leitflächen (56) über ihre gesamte Länge eine im wesentlichen konstante Breite haben.
9. Auftraggerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Regulierung des durch den Durchtrittskanal (54, 58)
fließenden Klebstoffes ein druckluft-betätigtes Ventil
(60) vorgesehen ist.
10. Auftraggerät für thermoplastische Klebstoffe, gekennzeichnet durch ein Gehäuse, das eine im wesentlichen zylindrische
Kammer (20) einschließt an deren hinterem Ende ein im wesentlichen zylindrischer Klebstoff-Festkörper einführbar
ist, durch einen Heizkopf (14) am vorderen Ende der Kammer, in welchem ein mit dem Mittelbereich des vorderen Endes
der Kammer in Verbindung stehender zentraler Durchtrittskanal (54) ausgebildet ist und von welchem eine Anzahl im
wesentlichen radial angeordneter Leitflächen (56) in die Kammer (20) ragen, deren innere Enden nahe an den zentralen
Durchtrittskanal (54) reichen und deren äußere Enden einen Abstand zur Wandung der Kammer aufweisen.
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11. Auftraggerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitflächen (56) an ihren dem Durchtrittskanal (54) benachbarten
Ende einen geringeren Abstand voneinander haben als an ihren der Kammerwandung benachbarten äußeren Enden.
12. Auftraggerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitflächen (5 6) über ihre gesamte Länge eine im wesentlichen
konstante Breite haben.
13. Auftraggerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß zur Regulierung des durch den zentralen Durchtrittskanal
(54, 58) fließenden Klebstoffes ein druckluftbetätigtes
Ventil (60) vorgesehen ist.
(54, 58) fließenden Klebstoffes ein druckluftbetätigtes
Ventil (60) vorgesehen ist.
14. Auftraggerät nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch eine
unmittelbar in das hintere Ende der Kammer einmündende Zuführung (32, 22) für ein fließfähiges Druckmedium.
unmittelbar in das hintere Ende der Kammer einmündende Zuführung (32, 22) für ein fließfähiges Druckmedium.
15. Auftraggerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem vorderen, dem Heizkopf benachbarten Ende und
dem hinteren Ende der Kammer (20) eine in der Innenwandung des Gehäuses (18) sitzende Dichtung (24) in das Kammerinnere ragt.
dem hinteren Ende der Kammer (20) eine in der Innenwandung des Gehäuses (18) sitzende Dichtung (24) in das Kammerinnere ragt.
16. Auftraggerät nach Anspruch 15, gekennzeichnet durch einen
zwischen der Dichtung (24) und dem Durchtrittskanal (54)
in die Kammer mündenden Entlüftungskanal (5 3).
zwischen der Dichtung (24) und dem Durchtrittskanal (54)
in die Kammer mündenden Entlüftungskanal (5 3).
17. Auftraggerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der in die Kammer (20) eingeführte Klebstoff-Festkörper durch die in die Kammer ragende
Dichtung (24) an seinem Umfang beaufschlagbar ist.
18. Auftraggerät nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (24) in einer ringförmigen Nut (26) in der
Innenwandung des Gehäuses (18) sitzt.
Innenwandung des Gehäuses (18) sitzt.
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19. Auftraggerät nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (24) einen elastischen Flansch (30) aufweist,
der sich unter einem Winkel nach innen in die Kammer in Richtung deren hinteren Endes erstreckt·
20. Auftraggerät nach Anspruch 17, gekennzeichnet durch einen zwischen der Dichtung (24) und dem Durchtrittskanal (54)
in die Kammer mündenden Entlüftungskanal (53).
21. Auftraggerät nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß zur Regulierung des durch den Durchtrittskanal (54)(58)
fließenden Klebstoffes ein druckluftbetätigtes Ventil vorgesehen ist.
22. Auftraggerät nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
am Heizkopf (14) eine Anzahl in die Kammer ragender Leitflächen (56) vorgesehen sind, die sich vom Bereich des
Durchtrittskanals (54) zur Wandung der Kammer erstrecken und im Abstand zu dieser enden.
23. Auftraggerät nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitflächen (5 6) an ihren inneren, dem Durchtrittskanal
(54) benachbarten Enden einen geringeren Abstand voneinander haben als an ihren äußeren, der Kammerwandung benachbarten
Enden.
24. Auftraggerät nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitflächen (56) im wesentlichen radial um den Durchtrittskanal
angeordnet sind und über ihre gesamte Länge im wesentlichen eine konstante Breite haben.
25. Auftraggerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der in die Kammer eingeführte
Klebstoff-Festkörper unmittelbar mit Druck beaufschlagbar
und an den Heizkopf (14) führbar ist, so daß ein Teil des Klebstoff-Festkörpers schmilzt und durch den Durchtrittskanal
(54) strömt, daß mit dem Durchtrittskanal (54, 58) ein Mundstück (68) in Verbindung steht, welchem ein Ventil
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(60) in Ausströmrichtung vorgeordnet ist und daß sich in den Durchtrittskanal (54, 58) ein die Temperatur des durchfließenden
Klebstoffes messender Wärmefühler (82) erstreckt.
26. Auftraggerät nach Anspruch 2b, dadurch gekennzeichnet, daß sich durch den Heizkopf (14) beiderseits des Durchtrittskanals
(54) zwei elektrische Widerstandselemente (78) erstrecken, die durch den Wärmefühler (82) überwachbar sind.
27. Auftraggerät nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Wärmefühler (82) ein Thermistor ist.
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