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Sägeblattn
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Die Erfindung bezieht sich auf ein Sägeblatt zum Sägen harter Materialien,
insbesondere von Edelsteinen, Halbedelsteinen und dergl. bestehend aus einem kreisrunden
Sägeblatt mit am Umfang eingestanzten Löchern zum Spannen des Sägeblattes auf einer
Spanntroamel und einer zentrisch angeordneten Bohrung mit eine Schneidkranz und
einer Schicht aus Diamantsplittern an der Schneidkante des Schneidkranzes.
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Sägeblätter der eingangs genannten Art werden in der Regel zum Schneiden
bzw. Trennen aller vorhandenen Arten von Materialien
verwendet,
wie beispielsweise Achate, Saphire, Spinelle, Korunde, Kristalle, Quarze, Germanium,
Silicium, Porzellan, Keramik, Hartmetall und viele andere, Sägeblätter dieser Art,
die auch Innenloch-Sägeblätter genannt werden, ermöglichen die Herstellung sehr
genauer Dünnschnitte.
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Zur Herstellung des Diamantsplitterbelags auf dem Schneidkranz ist
es bekannt, die Diamantsplitter mittels eines galvanisch abgeschiedenen Nickelbelages
auf der abgerundeten Schneidkante des Schneidkranzes zu beschichten. Hierbei wurden
die Diamantsplitter in dem sich am Schneidkranz anlagernden Nickelbelag nur in einer
Schicht belegt.
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Bei dieser bisher bekannten Art von Innenloch-Sägeblättern hat es
sich als nachteilig herausgestellt, daß der Diamantbelag, der nur einschichtig angeordnet
war, sich verhältnisiäßig schnell beim Sägen abnutzte, so daß das Schneidvermögen
der Sägen schnell abnahm. Dieser nachteilige Effekt wurde noch dadurch beschleunigt,
daß die durch Nickelmetall am Schneidkranz gebundenen Diamantsplitter nicht voll
aufgebraucht werden konnten, da bei Abnutzung der Diamantsplitter nur noch das die
Splitter bindende Nickelmetall, das sich nur wenig abnutzte, mit dem Werkstück in
Verbindung kam. Die Lebensdauer dieser Art Einloch-Sägeblätter erwies sich daher
als sehr begrenzt.
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Auch hat es sich herausgestellt, daß man mit den Sägeblättern der
genannten Art nicht jedes Material gleich gut schneiden konnte.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein Sägeblatt der genannten Art zu schaffen,
das eine lange Lebensdauer bei gleichbleibend guter Schneidwirkung besitzt und es
ermöglicht, jedes Material gleichbleibend gut zu schneiden. Darüber hinaus soll
es die volle Ausnutzung des Diamantsplitterbelags gewährleisten.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß der Schneidkrnz aus einzelnen
radial angeordneten Schneidzähnen besteht, welche über ihre gesamte Tiefe durchgehend
mit Diamantsplittern durchsetzt sind.
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Vorteilhafterweise beträgt die Tiefenabmessung des Schneidkranzes
ca. 2,5 mm und das Blech des Sägeblattes einen Wert im Bereich zwischen 0,1 bis
0,5 mm. Die zentrische Bohrung besitzt einen Durchmesser von ca. 80 bis 100 mm.
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Vorteilhaft ist weiterhin, daß die Diamantsplitter unter einem Vorspanndruck
in den Wandungen der Schneidzähne eingebunden und gehalten sind.
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In vorteilhafter Ausgestaltung der Edindung weisen die mit Diai.ntsplit#ern
durchsetzten Schneidzähne eine größere Stärke als das Sägeblatt auf, wodurch ein
Festkleben des Blattes während des Schneidprozesses verhindert wird und auch dadurch
die volle Ausnutzung der eingelagerten Diamantsplitter er-~5gleicht wird.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung besitzen die
Schneidzähne trapezförmigen Querschnitt und sind über dünne Metallstege untereinander
verbunden. Auch infolge dieser, durch einen Preßvorgang mittels eines speziellen
Werkzeuges hergestellten besonderen Form, werden die in den Schneidzähnen eingelagerten
Diamantsplitter durch das sie umgebende Metall unter Spannung und damit sicher gehalten.
Des weiteren wird auch eine große Stabilität und besseres Abnutzungsverhalten des
Schneidkranzes erreicht.
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Vorteilhaft ist weiterhin, daß das Sägeblatt aus Weißblech oder einem
anderen geeigneten Material besteht.
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Das Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen Sägeblatt tes
ist dadurch gekennzeichnet, daß in den Umfang der zentrischen, Bohrung des Sägeblattes
feine, radial verlaufende Schlitze von jeweils ca. 2,5 mm Tiefe
werden, in welche Diaiantsplitter genau sortierte Größe eingebracht werden. Mittels
eines speziell geformten Werkzeuges, dessen trapezförmige Preßwerkzeuge bei eine
Arbeitsgang jeweils mehrere der stehengebliebenen, einen Rechteck#Quer schnitt aufweisenden
Stege parallel zu deren Mittellängsachsen erfassen und längsparallel zu den mit
den Diamantsplittern geftillten Schlitzen zusaez npressen, werden durch den infolge
des Zusammenpressens der stehengebliebenen Stege entstehenden, quer zur Prusrichtung
entstehenden Pressdrucks die sich in den Schlitzen befindlichen
Diamantsplitter
mit den sie umgebenden Metallwandungen der Stege fest verbunden, derart, daß neue,
von den Diamantsplittern ganz durchsetzte Schneidzähne trapezförmigen Querschnitts
gebildet werden.
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Das Sägeblatt gemäß der Erfindung hat den Vorteil, daß der Schneidkranz
über seine Gesamttiefe mit Diamantsplittern durchsetzt ist, welche unter Vorspanndruck
im Metall der Schneidzahnwandungen gut eingebunden und gehalten sind.
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Gleichzeitig mit dem allmählichen Verschleiß der Stahlbindung werden
beim Schneidvorgang ständig neue Diamantsplitter freigelegt und am Schneidvorgang
beteiligt, wobei der Verschleiß der Stahlbindung durch den langsameren Verschleiß
der Diamantsplitter gesteuert und verzögert wird. Hierdurch und aufgrund der Anordnung
der Diamantsplitter in der gesamten Tiefe des Schneidkranzes werden Lebensdauer
und Schneidfreudigkeit des Sägeblattes gegenüber den bekannten Sägeblättern stark
verbessert. Der in seiner gesamten Tiefe mit Diamantsplittern durchsetzte Schneidkranz
kann nunmehr völlig aufgebraucht' werden. Die Schneidfreudigkeit ist stets gleichbleibend
gut, da immer wieder neue Diamantsplitter bei den Schneidvorgängen freigelegt werden,
die noch scharfe Kanten aufweisen; denn die Diamantsplitter besitzen nur so lange
Schneidfreudigkeit, wie sie scharfe Kanten aufweisen.
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Das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren hat ferner den Vorteil,
daß ein absolut gleichmäßig über das Sägeblatt überstehender Schneidkranz geschaffen
wird, wodurch die Präzision der Schnitte und die Schnittwirkung noch weiter verbessert
werden. Des weiteren wird ein Festklammern des Sägeblattes während des Schneidprozesses
mit Sicherheit ausgeschlossen.
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Die Erfindung ist anhand eines Ausführungsbeispiels in den Zeichnungen
dargestellt. Es zeigt: Fig. 1 eine Ansicht des erfindungsgemäßen Sägeblattes, Fig.
2 einen Schnitt durch den Schneidkranz des erfindungsgemäßen Sägeblattes gemäß der
Schnittlinie A-A in Fig. 1, Fig. 3 in vergrößerter räumlicher Darstellung die Kante
der zentrischen Bohrung in unbearbeitetem Zustand, Fig. 4 die geschlitzte Bohrung
mit den eingebrachten Diamantsplittern in ebenfalls vergrößer ter räumlicher Darstellung
und Fig. 5 die vergrößerte räumliche Darstellung des fertig gepreßten Schneidkranzes.
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Das Sägeblatt 1 gemäß der Erfindung ist aus Weißblech oder einem anderen
geeigneten Material von ca. 0,1 bis 0>5 mm Stärke hergestellt. An seinem Umfang
sind Spannlöcher 2 eingestanzt, die zur Befestigung des Sägeblattes mittels Spannklauen
auf
einem Spanntopf dienen. - Das Sägeblatt 1 wird mittels der Spannklauen derart über
einen Spanntopf nach außen gespannt, daß das sehr dünne Sägeblatt 1 in gespanntem
Zustand eine enorme Festigkeit aufweist.
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Das erfindungsgemäße Sägeblatt 1 besitzt ferner eine zentrisch angeordnete
Bohrung 3 von ca. 80 bis 100 mm Durchmesser. Der Rand der Bohrung 3 trägt einen
Schneidkranz 4, bestehend aus radial angeordneten Schneidzähnen 5 von ca. 2,5 mm
Tiefe, welche in ihrem gesamten Innern mit Diamantsplittern 6 durchsetzt sind. Die
mit Diamantsplittern durchsetzten Schneidzähne 5 des Schneidkranzes 4 weisen eine
größere Stärke als die des Sägeblattes 1 auf und stehen mit den scharfen Kanten
der Diamantsplitter 6 gleichmäßig gegenüber dem Sägeblatt 1 vor, derart, daß ein
Festklemmen während des Schneidprozesses verhindert wird. Die Schneidzähne 5 haben
trapezförmigen Querschnitt und sind jeweils durch dünne Stege 7 miteinander verbunde,
Die Herstellung des erfindungsgemäßen Sägeblattes 1 geschieht wie folgt: Aus ein
tBlechtafel werden zunächst große Scheiben ausgestanzt, die am Umfang sogenannte
Spannlöcher 2 erhalten. Anschließend wird eine relativ große Bohrung eingebohrt
( ca.
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80 bis 100 - Durchmesser ), in welche mittels einer kleinen
Kreissäge
radiale Schlitze 8 eingesägt werden. Es entstehen Zähne 9 mit rechteckigem Querschnitt.
In die so entstandenen Schlitze 8 werden nun unter Verwendung eines Haftmittels
Diamantsplitter genau sortierter Korngröße in die gesamte Länge der Schlitze 8 eingebracht0
Mit speziell geformten Werkzeugen, deren trapezförmigen Preßwerkzeuge bei einem
Arbeitsgang jeweils mehrere der rechteckigen Zähne 9 in deren Mittellängsachse erfassen
und längsparallel zu den mit den Diamantsplittern gefüllten Schlitzen 8 zusammenpressen,
wodurch die überschüssigen Diamantsplitter 6 zunächst entweichen können, bis die
Diamantsplitter 6 mit den Wandungen der Schlitze 8 Kontakt bekommen und im weiteren
Austreten gehindert werden.
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Durch die Erhöhung des Druckes werden die Diamantsplitter 6 in die
Wandungen weiter eingepreßt und unter Vorspannung gehalten.
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Infolge des Zusammenpressens der stehengebliebenen Zähne mit rechteckigem
Querschnitt 9 entstehen dünne Stege 7 und mit Diamantsplittern 6 in ihrer gesamten
Tiefe durchsetzte Schneidzähne 5. Dort, wo die Schlitze 8 angeordnet waren, befinden
sich nun die Schneidzähne 5 des Schneidkranzes 4.
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