DE276614C - - Google Patents
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- H—ELECTRICITY
- H01—ELECTRIC ELEMENTS
- H01Q—ANTENNAS, i.e. RADIO AERIALS
- H01Q1/00—Details of, or arrangements associated with, antennas
- H01Q1/27—Adaptation for use in or on movable bodies
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Description
KAISERLICHES
PATENTAMT.
Die Erfindung betrifft Flugzeuge, die mit einer radiotelegraphischen Ausrüstung versehen
sind.
Man hat bisher versucht, Flugzeuge in der Weise mit einem Luftleitergebilde auszustatten,
daß man einen Draht von dem Flugzeug herabhängen ließ. Diese Ausführungsform eines Luftleitergebildes hat aber den großen
Nachteil, daß der herabhängende Draht sowohl beim Auffliegen wie beim Landen dem
Flugzeug ' hinderlich ist und sogar leicht gefährlich werden kann. Dem Ausweg, erforderlichenfalls
den Draht vorher einzuholen, steht der- Umstand entgegen, daß besonders
beim Landen hierfür wohl nie Zeit genug zur Verfügung steht. Außerdem wird die radiotelegraphische
Ausrüstung durch Einholen des Luftleiters dienstunfähig, während beständige
Dienstbereitschaft eine wesentliche Bedingung
so für ihre Brauchbarkeit bildet. Endlich wird
die Dienstbrauchbarkeit eines aus einem herabhängenden Draht bestehenden Luftleiters
auch dadurch gestört, daß der Draht je nach der Geschwindigkeit und Richtung des relativen
Windes verschiedene Neigungen gegen den Horizont einnimmt, wodurch sich seine Abstimmung ändert.
Es ist vorgeschlagen worden, auf Motorballonen, ähnlich wie auf Schiffen, Masten zu
errichten und zwischen ihren Spitzen Drähte auszuspannen. Der Gedanke ist aber niemals
verwirklicht worden, weil bei Motorballonen die angeführten, der Benutzung herabhängender
Drähte entgegenstehenden Schwierigkeiten nicht auftreten.
Die Erfindung besteht in der Übertragung dieses Gedankens auf Flugzeuge. Da die
Längsausdehnung eines Flugzeuges im Gegensatz zu einem Motorballon quer zur Fahrtrichtung
verläuft, so bietet ein von einem Mastgebilde getragener Luftleiter einen viel größeren Luftwiderstand als ein in der Längsrichtung
eines Motorballons ausgespannter. Außerdem üben die zufolge des Luftwiderstandes
auf das Lüftleitergebilde und den Mast wirkenden Kräfte einen veränderlichen
und schwer schätzbaren Einfluß auf die Stabilität des Flugzeuges aus.
Aus diesen Gründen wächst die Gefahr, welche durch die Mitführung eines vom
Flugzeug aufwärts ragenden Mastes verursacht wird, sehr rasch mit der Höhe des Mastes. Andererseits nimmt mit abnehmender
Höhe des Mastes die radiotelegraphische Reichweite bei sonst gleichbleibenden elekirischen
Verhältnissen rasch, und zwar nach einem etwa quadratischen Gesetz ab.
Es würde nichts nutzen, wenn man zur Erzielung des gewünschten Erfolges sehr viele
Drähte nahe beieinander in geringer Höhe über der oberen Tragfläche anbringen würde.
Man muß vielmehr einen gewissen Abstand der Luftleiterdrähte von dem das elektrische
Gegengewicht darstellenden Flugzeuggestell innehalten, und es kommt weniger darauf
an, daß das Luftleitergebilde aus vielen, als
darauf, daß es aus einigen Drähten besteht, die möglichst hoch über dem Flugzeug angebracht sind.
Diese Umstände, die sich aus flug- und elektrotechnischen Rücksichten und Erfahrungen
ergeben, scheinen zunächst der Durchführung des Erfindungsgedankens hinderlich. Bei näherer Untersuchung aber hat man gefunden,
daß die in Rücksicht auf die notwendige Gewichtsbeschränkung auf einem Flugzeug und dadurch gegebene Größe der
Stromquelle noch erzeugbare elektrische Senderenergie in an sich flugtechnisch möglichen,
mit Mast getragenen Luftleitergebilden untergebracht werden kann, und zwar kann man
annehmen, daß ein Luftleitergebilde, welches über dem Flugzeug etwa in einer Höhe von
der halben Flügelspannweite, d. h. also der Flügellänge, angebracht ist, das Günstigste
aus den verschiedenen Gesichtspunkten ergibt. Wählt man die Höhe des Luftleitergebildes
wesentlich kleiner, z. B. unter einem Drittel bis einem Viertel der Flügelspannweite, so
nimmt die Fernwirkung mit Verminderung der Höhe schnell ab, im gegebenen Beispiel
etwa auf ein Neuntel bis ein Sechzehntel, d. h., die Reichweite wird um eine ganze
Größenordnung verringert. Wählt man die Höhe des Luftleitergebildes wesentlich größer,
als der Flügellänge entspricht, z. B. doppelt so groß, so können bei veränderlichen, böigen
Windverhältnissen die an den Enden des Mastes und des Luftleitergebildes angreifenden
und den Flug störenden Windkräfte infolge ihres zu großen Hebelarmes durch Einwirkung
der Flugflächen nur ungenügend aufgehoben werden, d. h., die Stabilität des Flugzeuges
wird eine ungenügende. Die Erfindung besteht demnach darin, daß man das Luftleitergebilde
an einem Mast über dem Flugzeug anbringt und hierbei den Mast in seiner Höhe größer als ein Viertel der Spannweite und
kleiner als diese Länge, d. h. also im Mittel, etwa von gleicher Größe wie die Flügellänge,
wählt.
Zur Ausführung des Luftleitergebildes genügt es im allgemeinen, von der Spitze des
Mastes nach den Enden des Flugzeuges, z. B. nach jedem Flügel und nach dem Schwanzende,
je einen Draht zu ziehen. Natürlich kann man auch das Luftleitergebilde auf verschiedene
andere Arten herstellen.
Bei der Ausführung der Erfindung ergibt sich u. a. noch folgende Schwierigkeit. Das
Luftleitergebilde muß nicht allein selbst vom Flugzeuggestell elektrisch gut isoliert sein,
sondern das Bestreben muß dahin gehen, zu verhindern, daß irgendwelche sonstigen metallischen
Teile, mögen sie nun gegen das Flugzeuggestell selbst isoliert .sein oder nicht, in
der Nähe des Luftleitergebildes sich befinden oder dorthin geraten. Es verbietet sich daher
auch, den Mast, der das Luftleitergebilde tragen soll, in der sonst bei Masten gebräuchlichen
Weise zu verspannen. Es wird statt dessen z. B. in das Gestell des Flugzeuges
ein Stahlrohr in derjenigen Stellung und Richtung eingebaut, die der Mast einnehmen
soll, das ist in der Nähe des Schwerpunktes des Flugzeuges und ungefähr in senkrechter
oder in etwas nach hinten geneigter Richtung. Das obere Ende des Rohres kann vorzugsweise etwas über die Flugfläche emporragen
und wird durch mehrere, an festen Punkten des Gestells angreifende Versteifungen,
vorzugsweise ebenfalls Stahlrohre, gegen seitliche Beanspruchungen gestützt. In dieses
Stahlrohr wird ein Mast gesteckt, der aus einem möglichst leichten, steifen, elektrisch
isolierenden Material, vorzugsweise Bambus, besteht, und dessen Abmessungen so gewählt
werden, daß er möglichst allein durch seine eigene Steifheit die infolge des Winddrucks
und der Trägheitskräfte bei Geschwindigkeitsänderungen auftretenden Biegungsbeanspru-
chungen aufzunehmen vermag.
Die eigentlichen Luftleiter werden zwischen der Spitze des Mastes und den äußeren
Enden der Flügel und des Schwanzes ausgespannt, und es werden, um sie von dem Körper des Flugzeuges zu isolieren, genügend
lange Stränge oder Stäbe aus Isolationsmaterial in bekannter Weise in die die Luftleiter
bildenden Drähte eingeschaltet. Es können beispielsweise drei Drähte verwendet werden,
von denen zwei nach den Flügelspitzen und einer zum Schwanzende des Flugzeuges geführt
ist.
Das elektrische Gegengewicht des Luftleiters wird durch das Gestell des Flugzeuges
selbst gebildet, falls es aus Metall hergestellt ist, oder es wird am Flugzeuge ein vorzugsweise
aus Drähten gebildeter, metallener Leiter befestigt.
Die Zeichnung ist eine perspektivische Darstellung eines Flugzeuges, das mit einem im
Sinne der Erfindung durchgebildeten Luftleiter ausgestattet ist.
In das Gestell 4 des Flugzeuges ist in der Nähe des Schwerpunktes, das ist bei dem gezeichneten
Ausführungsbeispiel zwischen den Insassen und dem Motor, ein Stahlrohr 5 eingebaut,
das um ein kurzes Stück über das Oberdeck des beispielsweise als Doppeldecker dargestellten Flugzeuges emporragt. Das obere
freie Ende des Rohres 5 ist durch vier Stahlrohre 6, 6 gegen feste Punkte des Gestells
abgesteift. In das Rohr 5 ist ein Bambusmast 7 eingesteckt, und von dessen Spitze
sind Drähte 8, 8 nach den äußeren Enden
der Flügel ausgespannt. .In die Drähte sind Stränge 9, 9 aus Isolationsmaterial eingeschaltet,
durch welche sie von dem Körper des Flugzeuges elektrisch isoliert werden.
Die Verlängerung des Stahlrohrs 5 über die Flugfläche hinaus ist dadurch ermöglicht,
daß an dieser Stelle infolge der sich von selbst ergebenden Giebelform des Luftleitergebildes
der Abstand des Luftleiters von dem als Gegengewicht dienenden Körper des Flugzeuges
sehr viel größer ist als an den äußeren Enden. Jede Verlängerung des Rohres 5
ermöglicht aber eine Gewichtsersparnis am Mast selbst, die wegen seiner Höhe weit mehr
in Betracht kommt als etwaige Gewichtszunahmen, die durch die Verstrebung des oberen
Rohrendes erforderlich werden.
Claims (2)
1. Flugzeug mit radiotelegraphischer Ausrüstung, dadurch gekennzeichnet, daß
als Träger für die Luftleiter ein Mast verwendet wird, dessen Höhe ungefähr gleich der Flügellänge ist.
2. Flugzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Mast im Gestell
des Flugzeuges derart verstrebt ist, daß er keiner weiteren Verspannungen bedarf,
um die Beanspruchungen durch Winddruck und Trägheitskräfte aufzunehmen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen.
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