DE2758686A1 - Verfahren und vorrichtung zum waschen von textilien unter vermeidung von waschmittelverlusten in waschmaschinen - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum waschen von textilien unter vermeidung von waschmittelverlusten in waschmaschinenInfo
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Description
HENKEL KGaA
"Verfahren und Vorrichtung zum Waschen von Textilien unter Vermeidung von Waschmittelverlusten in Waschmaschinen"
In Haushaltswaschmaschinen neuzeitlicher Bauart mit feststehendem Laugenbehälter und darin horizontal drehbar angeordneter
Wäschetrommel erfolgt die Zufuhr des Frischwassers üblicherweise über eine sogenannte Einspülvorrichtung, in
der das für den Waschprozeß benötigte Waschpulver deponiert ist. Durch das einströmende Leitungswasser wird das Pulver
in den Laugenbehälter überführt, wobei sich jedoch nur ein Teil davon in dem zumeist kalten Wasser sofort löst. Es hat
sich gezeigt, daß die noch ungelösten, vom Wasserstrom mitgerissenen
Anteile sich während der Einspülphase an der tiefstgelegenen Stelle des Laugenbehälters, insbesondere in dem
üblicherweise an dieser Stelle angeordneten Ablaufstutzen bzw. im Bereich des noch tiefer liegenden Flusensiebes sammeln.
In diesem Bereich herrscht meist keine oder allenfalls nur eine ungenügende mechanische Durchmischung bzw. thermische Konvektion,
weshalb die dort befindlichen Waschmittelanteile während des nachfolgenden Waschprozesses nicht mehr vollständig
gelöst werden bzw. eine höherkonzentrierte, spezifisch
schwere Lösung bilden, die sich nicht mehr mit der übrigen Waschlauge vermischt und daher für den Waschprozeß verloren
gehen. Dieser Anteil, der nach Befunden der Anmelderin in
einzelnen Fällen, insbesondere im Vorwaschgang bei Anwendung des Zweilaugenverfahrens, bis' 50 % des eingesetzten Waschmittels
betragen kann, wird nach Beendigung des Waschprozesses mit dem ablaufenden Wasser ausgetragen, weshalb der Verbraucher den
Verlust nicht bemerkt.
Die nachstehende Erfindung ist geeignet, diesem Übelstand
abzuhelfen. Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zum Waschen von Textilien unter Vermeidung von Waschmittelverlusten
in Waschmaschinen mit feststehendem Laugenbehälter und horizontal drehbar darin angeordneter
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Wäschetrommel, dadurch gekennzeichnet, daß man nach Beginn
des Einspülens des vorzugsweise pulverförraigen bis körnigen Waschmittels die Waschflüssigkeit während eines Zeitraumes, der
mindestens 1 Minute beträgt und spätestens mit dem Austragen der Waschflüssigkeit endet, an der tiefstgelegenen Stelle des
Laugenbehälters absaugt und an einer höhergelegenen Stelle wieder in den Laugenbehälter zurückführt, wobei die geförderte
Flüssigkeitsmenge mindestens 5 Liter beträgt.
Der Vorgang des Absaugens und Rückführens der Waschflüssigkeit kann bereits während des Einspülvorganges, d.h. nach
Einsetzen des Frischwasserzulaufs erfolgen, wobei er jedoch
zweckmäßigerweise nach Beendigung des Einspülvorganges noch
mindestens 1 Minute fortgesetzt wird. Während dieses zuletzt genannten Zeitraumes, d.h. nach Beendigung des Frischwasserzulaufs,
soll die geförderte, d.h. im Kreislauf geführte Flüssigkeitsmenge noch wenigstens 5, vorzugsweise mindestens
10 Liter betragen, um zu gewährleisten, daß auch die gegen Ende des Einspülvorganges eingeschwemmten Pulveranteile vollständig
gelöst werden.
Vorzugsweise wird der Vorgang des Absaugens und Rückführens der Waschflüssigkeit nach Beendigung der Frischwasserzufuhr
noch 2 bis etwa 20 Minuten fortgesetzt und in diesem Zeitintervall mindestens 10 Liter, z.B. 20 bis 100 Liter Flüssigkeit
umgepumpt. Sofern das Waschmittel Pulveranteile enthält, die sich erst bei höheren Temperaturen lösen bzw. die in Hüllsubstanzen
eingebettet sind, welche erst bei höheren Temperaturen schmelzen, kann die Kreislaufführung der Waschlösung
noch während der Aufheizperiode fortgesetzt oder auch nach einer Ruhepause, beispielsweise nach Erreichen der notwendigen
Lösungstemperatur erneut in Gang gesetzt werden.
Sofern, wie vorstehend beschrieben, die Kreislaufführung
der Waschflüssigkeit bereits während der Einspülphase vorgenommen wird, empfiehlt es sich, die Förderpumpe erst
einige Sekunden nach dem Beginn der Frischwasserzufuhr in
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Gang zu setzen, um sicherzustellen, daß sich bereits
eine ausreichende Wassermenge im Laugenbehälter bzw. im Absaugstutzen befindet.
Statt bereits während der Einspülphase mit der Kreislaufführung zu beginnen, kann man auch so verfahren, daß man
erst nach Abschluß des Frischwasserzulaufs mit dem Vorgang des Absaugens und Rückführens der Haschflüssigkeit beginnt.
Auch bei dieser Arbeitsweise beträgt die Dauer des Urapumpens
vorzugsweise mindestens 1, vorzugsweise 2 bis 20 Minuten, wobei mindestens 5, vorzugsweise mindestens 1O Liter, beispielsweise 20 bis 1OO Liter Waschflüssigkeit gefördert
werden sollen. Bei Vorliegen schwerer löslicher bzw. erst bei höheren Temperaturen in Lösung gehender Pulverbestandteile kann wie vorstehend beschrieben verfahren werden,
d.h. die Kreislaufführung während der Aufheizperiode fortgesetzt oder nach Erreichen der Lösungstemperatur erneut
in Gang gesetzt werden.
Sofern ein Waschprozeß aus mehreren Waschgängen mit jeweils erneuter Waschmittelzugabe besteht, wird der beschriebene
Vorgang des Absaugens und Rückführens der Waschlauge bei jeder Waschmittelzugabe wiederholt. Das Verfahren kann
darüber hinaus auch bei einem Einsatz flüssiger Waschmittelkonzentrate bzw. flüssiger Texti!weichmacher angewendet
werden. Auf diese Weise wird verhindert, daß die konzentrierten, spezifisch schweren Konzentrate eine sich nur ungenügend vermischende Bodenschicht bilden.
Gegenstand der Erfindung ist ferner eine Anordnung zur
Durchführung des vorgenannten Verfahrens. Sie betrifft eine Vorrichtung zur Ausübung des «rfindungsgemäßen
Waschverfahren und besteht aus einer Waschmaschine mit
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feststehendem Laugenbehälter (4) und horizontal drehbar darin angeordneter Wäschetrommel (5), die dadurch gekennzeichnet ist,
daß an der tiefstgelegenen Stelle des Laugenbehälters (4) ein Absaugflansch (6) angeordnet ist, der über eine Verbindungsleitung (8), eine Pumpe (9), eine Steigleitung (1O), ein Zweiwegeventil
(11) und eine Rückführleitung (12) mit dem Laugenbehälter
verbunden ist, wobei die Anschlußstelle (13) der Rückführleitung am Laugenbehälter (4) höher liegt als der
Absaugflansch (6). Vorzugsweise ist zwischen dem Absaugflansch (6)
und der Laugenpumpe (9) ein Flusensieb (7) angeordnet.
Figur I veranschaulicht ein Ausführungsbeispiel.
Das Frischwasser gelangt über den Zulauf (1) in den Einspülkasten
(2), in dem das Waschmittel deponiert ist. Von dort fließt es über den - im vorliegenden Fall elastisch gestalteten
- Einlaufstutzen (3) in den Laugenbehälter (4), in dem die perforierte und mit Rippen ausgestattete Wäschetrommel
(5) drehbar angeordnet ist. Der an der tiefstgelegenen Stelle der Laugentrommel angeordnete Absaugflansch (6) steht
über ein von vorne zugängliches Flusensieb (7) und ein Verbindungsrohr (8) mit der motorisch angetriebenen Pumpe (9)
in Verbindung. Von der Pumpe führte eine Steigleitung (10) zu einem Dreiwegeventil (11), das während der Kreislaufführung
der Waschflüssigkeit den Weg über ein Verbindungsrohr (12) zur Anschlußstelle (13) im Laugenbehälter freigibt.
Diese Anschlußstelle ist vorzugsweise im oberen Drittel des Laugenbehälters angeordnet. Vom Dreiwegehahn (11) führt
eine weitere Rohrleitung (14) ab, über welche die verbrauchte Waschlauge ausgetragen wird.
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In einer anderen, nicht dargestellten Ausführungsform kann
die Anschlußstelle (13) der Rückführleitung auch an die
Zulaufleitung (3) angeflanscht sein. Bei einer solchen
Anordnung wird eine zusätzliche Durchbruchstelle durch den Laugenbehälter eingespart.
Eine weitere, ebenfalls nicht zeichnerisch dargestellte Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, daß die Steigleitung (10) ohne Zwischenschaltung einer Pumpe direkt an den
Absaugstutzen (7) oder auch das Verbindungsrohr (8) angeflanscht ist und direkt zu der im Einspülkasten (2) angeordneten Einspritzdüse für das Frischwasser führt, wobei
diese Einspritzdüse so gestaltet ist, daß sie nach dem Prinzip des Parfümzerstäubers wirkt und während der Einspülphase
die Waschflüssigkeit Über die Steigleitung (1O) ansaugt. Bei einer solchen Anordnung kann, sofern der Hasserablauf
für die verbrauchte Waschflotte durch natürliches Gefälle erfolgt, auf die Installation einer Pumpe verzichtet werden.
Allerdings ist eine Kreislaufführung nur während des Frischwasserzulaufs möglich.
Es waren zwar am Anmeldungstage Waschverfahren und entsprechende
Maschinen bekannt, bei denen während des Waschvorganges die Waschflüssigkeit seitlich am Boden des senkrecht angeordneten
Laugenbehälters abgesaugt und im Kreislauf wieder in den Bottich zurückgepumpt wird. Bei diesen Maschinen handelt es sich jedoch
um solche, die entweder nicht mit einer separaten, im Laugenbehälter angeordneten Wäschetrommel, sondern mit einem Schlagkreuz
oder einem Wellrad ausgerüstet sind, oder um solche, bei denen die Achse der Wäschetrommel senkrecht angeordnet ist
und die Trommel von oben beschickt wird. Diese Anordnungen verfügen in aller Regel nicht über einen EinspUlkasten;
vielmehr wird das Waschmittel meist unmittelbar in den
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Laugenbehälter gegeben, wo es sich wegen der dort herrschenden intensiven Verwirbelung bzw. - wie in den USA vielfach üblich bei
Anschluß an eine vorhandene Heißwasserleitung aufgrund der hohen Wassertemperatur sehr schnell und vollständig auflöst.
Die vorliegenden Probleme konnten bei derartigen Verfahren und Anordnungen daher nicht auftreten. Bei den Waschmaschinen
mit horizontal angeordneter Wäschetrommel, die meist von der Frontseite der Maschine beladen wird, wurden solche Anordnungen
für entbehrlich gehalten und dementsprechend auch nicht angewendet, da man das Problem nicht erkannt hatte und man annehmen
mußte, daß die intensive Verwirbelung der Waschflotte durch die rotierende Wäschetrommel für eine schnelle und sichere Auflösung
des Waschmittels sorgen würde. Um so überraschender ist daher der Befund, daß durch das erfindungsgemäße Verfahren bzw. die dementsprechende
Anordnung Waschmittelverluste, die bis zu etwa 50 % der Einsatzmenge betragen können, vermieden
bzw. Waschmittelmengen in gleicher Höhe ohne Wirkungseinbuße eingespart werden können.
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Blatt 9 zur Patertanmeldung D 5ό'Π Bereich Patente und Literatur
An einer handelsüblichen Haushaltswaschmaschine mit frontbeladener,
horizontal angeordneter Wäschetrommel (Bauart Miele W 436^) wurde der Ablauf schlauch am Ausgang der Laugenpumpe
senkrecht nach oben geführt und mit dem Waschmittel-Einspülkasten verbunden. Die Programmsteuerung der Trommelbewegung
wurde unverändert beibehalten. Mit dieser modifizierten Maschine wurde ein standardisiertes Zweilaugen-Waschprogramm
durchgeführt, bei dem jeweils eine Waschmittelzugabe im Vorwaschgang und - nach Abpumpen der Vorwaschlauge - im
Klarwaschgang erfolgte. Die Maschine wurde mit angeschmutzten Textiiproben (Gesarotgewicht 100 g) aus Baumwolle, hochveredelter
Baumwolle und Mischgewebe (50 % Polyesterfaser, 50 % Baumwolle) sowie mit 2,9 kg sauberer Füllwäsche beschickt. Die Anschmutzung
erfolgte mit Wasserkakao, Milchkakao und Rotwein sowie einer standardisierten Testanschmutzung aus Ruß, Staub, Eisenoxidschwarz
, Eiweiß und Hautfett (Testanschmutzung des Wäscherei-Forschungs-Institutes
Krefeld). Als Waschmittel diente ein Markenwaschmittel des Handels enthaltend Alkylbenzolsulfonat, nichtionische Tenside, Seife, Tripolyphosphat, Soda, Perborat,
Carboxymethylcellulose, EDTA und optische Aufheller.
Im Vorwaschgang wurden 4,9 g/l Waschmittel eingesetzt. Die Temperatur der Waschlauge stieg im Verlauf des 15 Minuten
dauernden Vorwaschganges von 15° auf 38 0C, worauf die Vorwaschlauge
abgepumpt wurde. Die Einsatzmenge an Waschmittel im Hauptwaschgang belief sich rechnerisch etwa auf 7 g/l.
Die Waschtemperatur stieg im Falle der Baumwolltextilien innerhalb von 30 Minuten auf 95 0C und im Falle der veredelten
Baumwolle bzw. des Mischgewebes innerhalb von 20 Minuten auf 65 0C, wobei die Waschzeit insgesamt jeweils
40 Minuten betrug. Nach dem programmgesteuerten Nachspülen und Schleudern wurden die Textiiproben getrocknet und deren
Weißgrad auf photometrischem Wege bestimmt. Die in der Tabelle 1 angeführten Ergebnisse sind Mittelwerte aus jeweils
5 Versuchen.
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In einer ersten Versuchsreihe wurde jeweils nach Beendigung einer jeden Einspülphase die Waschlauge 10 Minuten im Kreislauf
gepumpt, wobei die geförderte Flüssigkeitsmenge jeweils 80 bis 100 Liter betrug. In einer zweiten Versuchsreihe (Vergleichsversuche)
unterblieb das Umpumpen der Flüssigkeit. In beiden Versuchsreihen wurden jeweils 15 Minuten nach der Waschmittel
zugabe Proben der Vorwaschlauge und der Klarwaschlauge aus der Laugentrommel entnommen. Die Konzentration der Waschlauge
wurde durch Titration des Alkaligehaltes bestimmt. Diese Bestimmungsmethode berücksichtigt nicht die Adsorption des Alkalis
an dem Textilgut bzw. die Bindung des Alkalis durch saure bzw. fällende Bestandteile des Leitungswassers und der Anschmutzung.
Diese scheinbaren Alkaliverluste können bei der Vorwäsche in der Größenordnung von 10 % und bei der Klarwäsche in der Größenordnung
von 5 % liegen. Trotz dieses systematischen Fehlers wurde diese Bestimmungsmethode wegen ihrer Einfachheit gewählt,
da die tatsächlichen, durch unvollständiges Auflösen entstehenden Verluste wesentlich größer sind und sich daher mit hinreichender
Zuverlässigkeit erfassen lassen.
In Tabelle 2 sind die eingesetzten und die durch Titration wiedergefundenen Waschmittelmengen aufgeführt. In der letzten
Spalte ist jeweils die Differenz der durch Titration gefundenen prozentualen Verluste, aufgeführt. Dieser Anteil geht bei den
Vergleichsversuchen für den Waschprozeß verloren.
Den Ergebnissen ist zu entnehmen, daß das erfindungsgemäße Verfahren gegenüber der dem Stande der Technik entsprechenden
Arbeitsweise zu geringeren Waschmittelverlusten und besseren Waschergebnissen führt.
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| Anschmutzung |
Anfangs
wert |
% R e m i | s s i ο η | |
| Gewebe | Testanschm. | 38,8 |
mit
Umpumpen |
ohne
Umpumpen |
| Baumwolle | Wasserkakao | 20,0 | 78,6 | 77,4 |
| N | Milchkakao | 18,6 | 59,9 | 53,6 |
| N | Rotwein | 33,8 | 80,1 | 75,8 |
| ■ | Testanschm. | 37,5 | 79,2 | 75,8 |
|
Veredelte
Baumwolle |
Testanschm. | 32,3 | 80,4 | 79,9 |
| Mischgewebe | 68,4 | 65,7 | ||
| mit Umpumpen ohne Umpumpen | Differenz | |
| Vorwäsche | ||
| eingesetzt | 4,9 g/l 4,9 g/l | |
| titriert | 4,5 g/l 2,1 g/l | |
| Verlust | 8,2 % 57,1 % | 48,9 % |
| Hauptwäsche | ||
| eingesetzt | 7,0 g/l 7,0 g/l | |
| titriert | 6,7 g/l 5,6 g/l | |
| Verlust | 4,3 % 20,0 % . | 15,7 % |
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Leerseite
Claims (9)
1. Verfahren zum Waschen von Textilien unter Vermeidung von
Waschmittelverlusten in Waschmaschinen mit feststehendem Laugenbehälter und horizontal drehbar darin angeordneter
Wäschetrommel, dadurch gekennzeichnet, daß man nach Beginn
des Einspülens des vorzugsweise pulverförmigen bis körnigen
Waschmittels die Waschflüssigkeit während eines Zeitraumes, der mindestens 1 Hinute beträgt und spätestens mit dem Austragen
der Waschflüssigkeit endet, an der tiefstgelegenen Stelle des
Laugenbehälters absaugt und an einer höhergelegenen Stelle wieder in den Laugenbehälter zurückführt, wobei die geförderte
Flüssigkeitsmenge mindestens 5 Liter beträgt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
man den Vorgang des Absaugens und Rückführens der Waschflüssigkeit bereits während des Einspülvorganges vornimmt und nach
dessen Beendigung noch mindestens 1 Minute durchführt, wobei die während des zuletzt genannten Zeitraumes geförderte Flüssigkeitsmenge wenigstens 5 Liter beträgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß man den Vorgang des Absaugens und Rückführens der Waschflüssigkeit nach Abschluß des Einspülvorganges noch 2 bis
10 Minuten fortsetzt, wobei die während dieses Zeitraumes geförderte Flüssigkeitsmenge wenigstens 10 Liter beträgt.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man mit dem Vorgang des Absaugens und Rückführens der Waschlauge
beginnt, sobald der Vorgang des WasserZulaufs beendet ist und
ihn anschließend noch 2 bis 10 Minuten fortsetzt, wobei die während des zuletzt genannten Zeltraumes geförderte Flüssigkeitsmenge wenigstens 10 Liter beträgt.
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5. Verfahren nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß man den Vorgang des Absaugens und Rückführens der Waschlauge
bei mehrfacher Waschmittelzugabe nach jeder Zugabe wiederholt.
6. Vorrichtung zur Ausübung des Waschverfahrens nach Anspruch 1 bis 5, bestehend aus einer Waschmaschine mit feststehendem
Laugenbehälter (4) und horizontal drehbar darin angeordneter Wäschetrommel (5), dadurch gekennzeichnet, daß an der tiefstgelegenen
Stelle des Laugenbehälters (4) ein Absaugflansch (6) angeordnet ist, der über eine Verbindungsleitung (8), eine
Pumpe (9), eine Steigleitung (10), ein Zweiwegeventil (11) und eine Rückführleitung (12) mit dem Laugenbehälter verbunden ist,
wobei die Anschlußstelle (13) der Rückführleitung am Laugenbehälter
(4) höher liegt als der Absaugflansch (6).
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Absaugflansch (6) und der Laugenpumpe (9) ein
Flusensieb (7) angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Anschlußstelle (13) im oberen Drittel des Laugenbehälters
(4) befindet.
9. Vorrichtung nach Anspruch 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückführleitung (12) an den Einlaufstutzen (3) angeschlossen
ist.
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