DE2753472A1 - Verfahren zur automatischen eigenueberwachung von zerstoerungsfreien pruefanlagen - Google Patents
Verfahren zur automatischen eigenueberwachung von zerstoerungsfreien pruefanlagenInfo
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Description
DIPL-ING. W. MEISSNER (BLN) DIPL-INQ. P. E. MEISSNER (MCHN)
DIPL-ING. H.-J. PRESTING (BLN)
Fall 12 403/Mjr/Hk 28. 11. 1977 Mannesmann Aktiengesellschaft, 4000 Düsseldorf 1
Verfahren zur automatischen Eigenüberwachung von zers törungs freien Prüfanlagen
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur automatischen
Eigenüberwachung von zerstörungsfreien Prüfanlagen innerhalb
der Betriebstaktzeit.
Bei dem heute üblichen Stand der Technik werden z. B. Ultraschall-Prüfanlaiisn auf ihre Funktionsfähigkeit nur
bedingt überprüft. Di·.? Überprüfung von LTiLtraschallanlagen
erfolgt beim Justieren mittels Testproben üsw. statisch anhand von z. B. vorher "eingestelltenUferten/der
Ultraschall-Prüfelektroniken bzw. duFc.h?sogenannte*'dynamische
Funktionskontrollen, die vom Prüfling abgeleitet werden. Alle diese Überprüfungen haben/ den Nachteil, daß
nur Einzelfunktionen der Gesamtanlage überprüft werden und
bei Abweichungen vom Sollwert diese Einzelfunktion meist wieder justiert wird ohne die gesamte Prüfanlage auf ihre
volle Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Bei Funktionsausfällen von Anlagen ist eine umfangreiche Fehlersuche notwendig,
die meist nur mit besonders geschultem Personal und unter erheblichem Zeitaufwand durchgeführt werden kann.
Heutige Überprüfungen von Anlagen beziehen sich hauptsächlich auf die Aniplitudenübertragung; alle anderen Kriterien
der Anlage wie mechanischer Verschleiß, ungewollte mecha-
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nische Verstellung während des Betriebes, langsame elektronische Veränderungen wie Driften, Altern usw. werden
meist nur sekundär berücksichtigt und zwar dadurch, daß der von den Testproben vorgegebene Wert wieder mittels
aller zur Verfügung stehender Einstellmöglichkeiten justiert wird, ohne daß die eigentliche Ursache erkannt und beseitigt
wird. Durch diese Vorgehensweise werden auch schwerwiegende
Störungen an Prüfanlagen, die jedoch nicht unmittelbar zum Ausfall oder sichtbaren Defekt führen, nicht
bemerkt und nur mit Undefinierten Veränderungen der Einstellung kompensiert.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zur vollständigen Eigenüberwachung von zerstörungsfreien Prüfanlagen
zu schaffen, welches die beschriebenen Unzulänglichkeiten ausschaltet, die gesamte Prüfanlage ständig unter
Betriebstaktzeit und -bedingungen überprüft und gezielte
Aussagen über den Zustand der Anlage und notwendige Reparaturen macht.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein Verfahren zur Eigenüberwachung vorgeschlagen, wie es in den Patentansprüchen beschrieben
ist.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren wird die Automatisierungslücke
bestehender Verfahren geschlossen und die Prüfanlagen von den meist empirischen Erfahrungen des Bedienungs- und
Instandhaltungspersonals unabhängig.
Das erfindungsgemässe Verfahren ermöglicht es weiterhin, zerstörungsfreie
Prüfanlagen im Hauptfluß der Produktion unter Anpassung an die betriebliche Taktzeit vollständig zu überprüfen
und eine dynamische Anlagenkontrolle innerhalb der Betriebstaktzeit durchzuführen.
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Das erfindungsgeraässe Verfahren soll nachfolgend an Hand
der Zeichnungen beispielsweise durch mögliche Ausführungsformen
für die Ultraschallprüfung näher erläutert werden.
Es zeigen:
FIG. 1 Ein Blockschaltbild für eine Ultraschallpznifanlage
FIG. 2 Einstellkriterien einer Ultraschallprüfanlage
FIG. 3 Amplitudeα-Zeit Darstellung einer Einstellung
auf einen Testfehler
FIG. 4 Ein Blockschaltbild für eine Ultraschallprüfanlage
mit Eigenüberwachung
FIG. 5 Amplituden-Zeit Darstellung eines Überprüfungsimpulses
FIG. 6 Amplituden-:')it Darstellung von Überprüfungsimpulsen für die Linearitätsüberprüfung
FIG. 7 Amplituden-Zeit Darstellung von Überprüfungsimpulsen für· die Frequenzgangmessungen.
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Asi Beispiel einer Ultraschallanlage soll der Stand der
Technik und das neue Verfahren zur Eigenüberwachung näher erläutert werden. (Fig. 1-3)
FIG. 1 zeigt das Blockschaltbild einer üblicherweise mit mehreren Prüfköpfen 3 bestückten und mit mehreren Prüffunktionen
versehenen Ultraschallanlage. Der Prüfling 1 (in diesem Beispiel ein Rohr) wird durch die Prüfmechanik
2 an die Prüfköpfe 3 angekoppelt. Dia Prüfköpfe 3 werden
durch-dem Stand der Technik entsprechende- Sender 4a entsprechend
den !Prüfprogrammen angeregt. Die von den Prüfköpfen
3 empfangenen Signale werden in Vorverstärkern 4b vorverstärkt und einem oder mehreren Hauptverstärkern 5 zugeleitet.
Die Hauptverstärker 5 dienen zur Signalverstärkung
und -umformung für die nachgeschalteten Bewertungsgeräte 6, im wesentlichen Amplituden- oder Laufzeitdiskriminatoren.
Die so erhaltenen Prüfergebnisse werden meist in weiteren AnpaßSchaltungen 7 zur Registrierung oder Markierung weiterverarbeitet.
Eine Steuerung 8 sorgt meist für den Prüfablauf des Prüflings und für die Steuerung innerhalb der Prüfelektronik.
Eine Überwachung der Prüfanlage erfolgt nach dem Stand der Technik entweder mit vom Prüfling abgeleiteten Signalen
wie s.g. Rückwandechos oder Durchschallungsechos in vorgegebenen Laufzeitbereichen oder mittels eines Testkörpers,
der von Zeit zu Zeit statt des Prüflings in die Mechanik eingelegt wird. Dieser Testkörper dient auch dazu die Prüfanlage
für die entsprechende Prüfaufgabe zu justieren und besteht vorwiegend aus dem gleichen Material wie der Prüfling mit
eingebrachten Testfehlern wie Bohrungen, Nuten usw.
Die Kriterien, nach denen sich die Einstellungen der Anlage und die spätere Prüfinformation ableiten, sind in Fig. 2 am
Beispiel einer Rohrprüfanlage dargestellt:
* vorgegebenen .
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Der Prüfkopf 3 ist mechanisch in einer nicht weiter dargestellten Prüfmechanik befestigt und wird von einem Sender
4a durch einen Sendeimpuls 12 zu akustischen Schwingungen
angeregt. Der Sendeimpuls 12 kann dabei in manchen Fällen z. B. in seiner Anstiegssteilheit, Breite und Abfallsteilheit
soweit variiert werden, daß eine optimale Anpassung zwischen Sender 4a und Prüfkopf 3 erfolgt. Mit ausschlaggebend für
das spätere Prüfergebnis sind mechanische Parameter wie der Abstand zwischen Prüfkopf und Fehlererwartungsbereich 9,
der Einschallwinkel 10 in den Prüfling 1 und der Abstand 11 zwischen Prüfling 1 und Prüfkopf 3. Die vom Testfehler 14
reflektierten Signale 14a werden über Vorverstärker 4b bei
Verwendung mehrerer Prüfköpfe 3 auf einen einheitlichen Spannungspegel gebracht und durch einen oder mehrere Hauptverstärker
5 weiter verstärkt, teilweise gleichgerichtet und an nachgeschaltete Auswertegeräte 6 weitergeleitet.
In Fig. 3 ist eine Amplituden/Zeit-Darstellung der so erhaltenen Signale aufgezeichnet. Dem die Prüfköpfe 3 anregenden
Sendeimpuls 12 folgt zeitlich später ein Eintrittsecho 13»
welches durch Reflektion des Ultraschalls am Prüfling 1 erzeugt wird. Zeitlich folgt das Signal des Testfehlers 14a,
welches Aufschluß über die Fehlergröße und -lage geben soll.
Die Zeitdifferenz 17 zwischen Sendeimpuls 12 und Testfehlersignal 14a ist dabei ein Maß für die Lage des Prüfbereichs.
Es ergibt sich somit, daß sowohl die Zeitdifferenz 17 und die Amplitude des Testfehlersignals 14a einerseits von der Beschaffenheit
des Testfehlers 14 und andererseits vom Abstand des Prüfkopfes 3 vom Prüfling 1, dem Einschallwinkel 10 und
dem Abstand 9 zwischen Prüfkopf und Testfehler 14 beeinflußt werden.
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Weitere Kriterien zur Erhaltung des endgültigen Auswertesignals ergeben sich durch die meist individuelle
Einstellung von Vorverstärkern 4b, Sendern 4a und Hauptverstärkern 5· Man kann mit einem der aufgeführten Parameter
Abweichungen des Sollzustandes des Prüfsignals soweit verändern, daß Unzulänglichkeiten anderer Parameter
zwar kompensiert jedoch nicht ausgeschaltet werden. Die Bestimmung des Auswertebereichs erfolgt weiterhin meist
über Torschaltungen, die in den Auswertegeräten 6 enthalten sind. Mittels dieser Torschaltungen werden durch Zeitmessungen
16 und 18 Zeitbereiche freigegeben, in denen das Prüfsignal erwartet wird. In den Auswertegeräten 6 werden
weiterhin bei der AmplitudeabeWertung Diskriminatoren benutzt,
die auf Über- oder Unterschreitung einer vorgegebenen
Amplitude 15 Alarme auslösen. In vielen Fällen wird bei der Rohrprüfung die Funktion der gesamten Prüfanlage noch dadurch
überwacht, daß ein zweiter Prüfkopf 3a das durch den Prüfling
gehende Signal in s.g.Durchschallung aufnimmt und überwacht. Bei dieser Art der Überwachung gehen jedoch sämtliche Parameter
des Prüflings wie Geometrie, Dimeiisionsabweichungen,
Ankopplung der Prüfköpfe 3 und 3a an den Prüfling usw. so
stark ein, daß bestenfalls nur auf grundsätzliche Funktionsfähigkeit eines Teilbereichs der Prüfanlage geschlossen werden
kann. Da bei dieser Art der Überwachung teilweise andere Geräte, z.B. Vorverstärker 4b und Auswertegeräte 6 benutzt
werden als bei der Prüfung, wird die Gesamtanlage nicht ausreichend
überprüft.
Die erfindungsgemässe Eigenüberwachung von zerstörungsfreien Prüfanlagen soll anhand der Zeichnungen Fig. 4, 5, 6 und 7
erläutert werden.
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Fig. 4 zeigt wiederum im Blockschaltbild eine mögliche Ausführungsform
einer Ultraschallprüfanlage für Rohre. Der Prüfling
1 wird durch die Prüfmechanik 2 an die Prüfköpfe 3 angekoppelt. Die verwendeten Geräte Sender/Empfänger 4a, b,
Hauptverstärker 5, Auswertegeräte 6, Anpaßschaltungen 7 und
Steuerung 8 entsprechen im wesentlichen den üblicherweise verwendeten und dem Stand der Technik entsprechenden Ultraschallprüfgeräten.
Über einen vorzugsweise elektronischen Umschalter 23 werden diese Geräte wahlweise an die Prüfköpfe 3 zur
Prüfung oder an eine Impulserzeugungseinheit 24, die zur Erzeugung definierter und reproduzierbarer Impulse dient, geschaltet.
In einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemässen Eigenüberwachung von zerstörungsfreien Prüfanlagen
werden in der Impulserzeugungseinheit 24 definierte Signale erzeugt und innerhalb der betrieblichen Taktzeit z. B. vor der
Prüfung eines Prüflings 1 statt der Prüfköpfe 3 an die Prüfelektronik
angeschlossen. Da die in der Impulserzeugungseinheit 24 erzeugten Signale definiert sind, kann am Ausgang
der Prüfelektronik und Auswertung z. B. am Ausgang der Auswertegeräte
6 oder Anpaßschaltungen 7 das von der Prüfelektronik verarbeitete Signal durch eine Überwachungseinheit 19
überprüft werden. Die Überwachungseinheit 19 wird dabei wie die Impulserzeugungseinheit 24 und der Umschalter 23 von der
Steuerung 8 freigegeben.
Sämtliche Funktionen der Prüfelektronik wie Freimachen der
Auswertegeräte 6, Anpaßschaltungen 7 sowie der Ablauf zumindestens
eines kompletten Prüfzyklusses müssen zur vollständigen Überprüfung der Prüfelektronik freigegeben werden.
Nach Ablauf zumindestens eines Prüfzyklusses kann durch die Überwachungseinheit 19 jede einzelne Prüffunktion auf ihren
Sollwert überprüft werden. Bei Ausfall bzw. Abweichung der Daten einzelner Prüffunktionen von ihrem Sollwert können durch
logische Auswertungen innerhalb der Überwachungseinheit 19
defekte einzelne Geräte ermittelt und durch optische Anzeigen
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20 oder akustische Anzeigen 22 gekennzeichnet werden. Wahlweise kann durch die Überwachungseinheit 21 auch eine Protokollierung
des Zustandes durch entsprechende Drucker oder dergleichen 21 erfolgen.
Die in der Impulserzeugungseinheit 24 erzeugten Überwachungssignale sind der Art und dem Umfang der Eigenüberwachung
angepaßt.
angepaßt.
Fig. 5 zeigt beispielsweise ein zur Empfindlichkeitsüberprüfung
und Überprüfung der Auswertegeräte verwendetes, reproduzierbares Signal 25. Die Erzeugung des Signals 25 kann
z. B. durch den von den Sendern 4a über den Umschalter 23
auf die Impulserzeugungseinheit 24 gelangenden Sendeimpuls abgeleitet und nach einer definierten Zeit 26 in die Empfänger 4b mit vorgegebener Signalform und Amplitude eingespeist werden.
auf die Impulserzeugungseinheit 24 gelangenden Sendeimpuls abgeleitet und nach einer definierten Zeit 26 in die Empfänger 4b mit vorgegebener Signalform und Amplitude eingespeist werden.
Eine weitere Möglichkeit zur Überprüfung der Linearität der Prüfelektronik zeigt Fig. 6.
Die Erzeugung des Überviachungssignals kann dabei wie in Fig.
5 beschrieben erfolgen, nur daß das Signal über mehrere Prüfzyklen beispielsweise durch einen dem Stand der Technik entsprechenden
fernsteuerbaren Abschwächer in der Amplitude definiert taktweise verändert wird.
Eine weitere Möglichkeit zur Überprüfung des Frequenzganges
von Prüfelektroniken zeigt Fig. 7.
von Prüfelektroniken zeigt Fig. 7.
Die Erzeugung der Überprüfungssignale 25 erfolgt wie in Fig. beschrieben, jedoch werden die Überprüfungssignale 25
von Takt zu Takt ζ. B. durch einen fernsteuerbaren Frequenzgenerator in ihrer Frequenz variiert.
von Takt zu Takt ζ. B. durch einen fernsteuerbaren Frequenzgenerator in ihrer Frequenz variiert.
Wenn die Prüfung der Prüfelektronik durchgeführt wurde, kann
z. B. die Funktion der Prüfköpfe dadurch überprüft werden, daß
ein definierter Reflektor im unmittelbaren Wirkungskreis der Prüfköpfe 3 angeschallt wird.
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Die Überprüfung der Prüfköpfe 3 kann z. B. durch bereits bekannte
Prüfköpfe 3 mit einem Draht oder einer Bohrung als
Bezugsreflektor (s. Patentanmeldung P 2726400.2) erfolgen. Diese Prüfköpfe werden als Ersatz von Testproben zum Einstellen
von Prüfanlagen verwendet, sie können weiterhin Funktionen zur Eigenüberwachung übernehmen.
Bei der Überprüfung der Prüfköpfe erfolgt keine Umschaltung des Schalters 23, lediglich die Überwachungseinheit 19 und die
gesarate Prüfelektronik werden aktiviert.
Die Überwachung der Gesamtanlage kann nach vorheriger Überprüfung der Elektronik und der Prüfköpfe dadurch erfolgen,
daß ein Prüfling 1 mit bekannten jedoch nicht unbedingt definiert hergestellten Fehlern mehrmals durch die Prüfanlage
gefahren wird. Als Folge der vorstehend beschriebenen Maßnahmen kann davon ausgegangen werden, daß keine Mängel in der
Elektronik und den Prüffcöpfen vorhanden sind. Da bei der Gesamtüberprüfung
immer derselbe Prüfling 1 verwendet wird, können Abweichungen vom bekannten Prüfergebnis z. B. eines
Teilabschnitts des Prüflings 1 nur durch die Prüfmechanik 2, d. h. Änderungen des Prüf winkeis 10, Abstandes 11 zwischen
Prüfkopf 3 und Prüfling 1 und/oder Abstandes 9 hervorgerufen werden. Bedingung dabei ist jedoch eine reproduzierbare
Führung der Prüfmechanik 2 am Prüfling 1 und Prüfung am gleichen
Teilstück des Prüflings.
- Patentansprüche -
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L e e r s e i t e
Claims (8)
- Patentansprüche:' 1.)Verfahren zur automatischen Eigenüberwachung von zerstörungsfreien Prüfanlagen beispielsweise einer mit mehreren Prüffunktionen versehenen US-Anlage innerhalb der Betriebstaktzeit mit Sendern, Vor- und Hauptverstärkern mit Signalverstärkung und Signalumformung für eine nachgeschaltete Bewertung, dadurch gekennzeichnet, daß ein von den Prüfköpfen unabhängiges Referenzsignal in die Prüfanlage eingegeben wird mit dem unmittelbar hintereinander zunächst die Signalerzeugung und die Signalverarbeitung anschließend die Signalerzeugung und die Signalverarbeitung zusammen mit den Meßwertgebern bzw. Meßwertaufnehmern und abschließend die Signalerzeugung und die Signalverarbeitung, die Meßwertgeber bzw. die Meßwertaufnehmer zusammen mit den mechanischen Einstellparametern derart stufenweise überprüft werden, daß bereits für Teilfunktionen Anzeigen von Abweichungen vom Sollwert vorliegen.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Abweichungen vom Sollwert während des Uberwachungsvorganges korrigiert werden können.
- 3. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Amplituden-Übertragung innerhalb der Signalerzeugung und Signalverarbeitung mit Hilfe von in Form und Amplitude definiert vorgegebener Impulse überprüft werden.
- 4. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Linearität der Übertragung innerhalb der Signalerzeugung und Signalverarbeitung mit Hilfe über mehrere Prüfzyklen in ihrer Amplitude definiert abgeschwächter oder verstärkter Impulse überprüft wird, wobei die Form der Impulse unverändert bleibt.909822/0465ORIGINAL INSPECTED
- 5. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 4 dadurch gekennzeichnet, daß der Frequenzgang der Übertragung innerhalb der Signalerzeugung und Signalverarbeitung durch Impulse gleiche Amplitude,jedoch über mehrere Prüfzyklen definiert unterschiedlicher Frequenz überprüft wird.
- 6. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 5 dadurch gekennzeichnet, daß das Zeitverhalten der Übertragung innerhalb der Signalerzeugung und Signalverarbeitung durchmehrere in ihrer Amplitude und Form konstanten, jedoch im Zeitabstand über mehrere Prüfzyklen definiert verändert werden, überprüft wird.
- 7. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 6 dadurch gekennzeichnet, daß die Meßwertgebung und Meßwertaufnahme mit Hilfe einer Referenzprüfung zusammen mit der Signalerzeugung und Signalverarbeitung überwacht wird.
- 8. Verfahren nach deα Ansprüchen 1 bis 7 dadurch gekenn* zeichnet, daß die Parameter der mechanischen Einstellung der Meßwertgebung und Meßwertaufnahme zusammen mit der Signalerzeugung und Signalverarbeitung mit Hilfe eines mit bekannten Fehlern behafteten Prüflings überwacht werden.* Signale, die909822/CH65
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