DE2752392A1 - Schnell zu oeffnender, entfernbarer bodenabschnitt fuer kontaktfluidbehaelter - Google Patents
Schnell zu oeffnender, entfernbarer bodenabschnitt fuer kontaktfluidbehaelterInfo
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Description
GLITSCH, INC., Dallas, Texas, VStA
Schnell zu öffnender, entfernbarer Bodenabschnitt für Kontaktfluidbehälter
Die Erfindung bezieht sich auf schnell zu öffnende, entfernbare Bodenabschnitte für Kontaktfluidbehälter.
In Fraktioniertürmen und anderen Kontaktfluidbehältern ist es Üblich, in den Böden derselben Manndurchlässe
vorzusehen (und zwar einen für Jeden Strömungspfad eines Jeden Bodens), um den Durchtritt von Arbeitern, das Durchreichen
von Werkzeugen, Bodenplatten und Abstützungen für diese sowie von anderen Einrichtungen von einem Boden zum
anderen zu ermöglichen. Jeder Manndurchlaß weist in Jedem Boden eine öffnung auf, gewöhnlich quadratisch oder viereckig,
sowie einen darüberllegenden, komplementären Deckel oder Verschluß mit etwas größeren Abmessungen als diejenigen
der öffnung, um die Randabschnitte des Bodens zu überlappen, die an der öffnung angrenzen sowie auf dem Manndurchlaßrahmen
zur Auflage zu kommen, der die Begrenzungsränder der letzteren bildet. Vorzugsweise verbinden geeignete
Befestigungsmittel, wie z.B. Reibklemmen den Deckel oder Verschluß eines Jeden Manndurchlasses lösbar mit seinem
Boden, und zwar in überlappender Anordnung in bezug auf die öffnung des Manndurchlasses, und sie sind oberhalb
und unterhalb des Bodens betätigbar, so daß ein Arbeiter ohne zusätzliche Hilfe den Manndurchlaß von oben und/oder
unten öffnen und verschließen kann. Bisher waren die Abmessungen eines Manndurchlasses in einem bestimmten Ausmaß
durch den Abstand zwischen benachbarten Böden begrenzt, und
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zwar wegen der Notwendigkeit, den Verschluß oder Deckel
etwas größer zu halten als die Öffnung des Manndurchlasses und gleichwohl den Durchtritt des Verschlusses durch die
Öffnung zu ermöglichen.
Da es nicht wirtschaftlich ist, ein Mannloch in der
Wand eines Fraktionierturms oder anderen Kontaktfluidbehälters für jeden Boden vorzusehen, ist es häufig erforderlich,
einen Manndurchlaß-Deckel oder -Verschluß sowie andere Gegenstände und Bodenteile durch, seine ftffmwg sowie durch
die Manndurchlaß-Öffnungen anderer Buden hindurchzureichen·
Die Größe des Behälter-Mannloches begrenzt ferner die Breite
oder kleinere Dimension des Hanndurchlaß-Verschlusses sowie
der Bodenplatten und Abstützungen für diese. Außerdem ist
der Einbau und die Entfernung eines üblichen Manndurchlaß-Verschlusses zeitraubend, denn es ist erforderlich, sämtliche Ränder des Verschlusses mit den darunterliegenden Begrenzungsrandabschnitten des Bodens durch Reibung zu verklammern oder anderweitig lösbar zu verbinden· Ein anderer
Faktor, der zu berücksichtigen 1st, besteht darin, daß jeder Manndurchlaß-Deckel oder -Verschluß mit der Konstruktion seines Bodens übereinstimmen muß, so daß er die Gesamtcharakteristik und/oder dsa Leistungsvermögen des Bodens
nicht merklich beeinflußt· Eine Schwierigkeit tritt ferner
auf, wenn der Durchmesser des Turms oder Behälters relativ klein ist und wenn ferner der- Raum zwischen benachbarten
Böden beengt ist, z.B. durch. Abzugrohre· HSnfig kann ein
Manndurchlaß eine kleinere Querabmessung In der einen Richtung, z.B. der Breite aufweisen als in der anderen Richtung
oder in der TiI* 1^ rfr**yg» da 4*fw τ Bwgft f c-fwr oder langgestreckter Manndurchlaß den Durchtritt eines Arbeiters oder
das Durchreichen von Werkzeugen» eneilen sowie der meisten anderen Einrichtungen besser ermöglicht, die im allgemeinen eine länglich«» Form haben.
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Der Raum zwischen benachbarten Kontaktfluidböden kann zwischen 305 mm und 1219 mm (12" und 48") betragen,
beläuft sich Jedoch gewöhnlich auf 305 mm bis 609 mm (12"
bis 24"). Wenngleich der Außendurchmesser oder die maximale
Querabmessung des Mannloches in der Wand eines Kontaktfluidbehälters variieren kann von 406 mm bis 609 mm (16 bis 24"),
so beträgt doch gewöhnlich der Außendurchmesser zwischen 406 mm bis 457 mm (16 bis 18"). Herkömmliche Boden-Manndurchlässe weisen demzufolge eine maximale Breite oder kleinere Dimension von 279 mm bis 381 mm (11 bis 15") auf. Es
wird bemerkt, daß die Umfangsform .des Manndurchlasses nicht kritisch ist, denn sie kann jede beliebige polygonale Form
aufweisen, etwa die Form eines Dreiecks, Rechtecks, eine hexagonale Form oder die Form eines Trapezes oder Parallelogramms usw. Normalerweise ist eine rechteckige Form am
zweckmäßigsten in bezug auf das Winkel verhältnis der Ränder der Bodenplatten und deren Abstützungen· Aus Gründen einer
wirtschaftlichen Herstellung, Installation und Entfernung sind Böden des gleichen oder ähnlichen Typs in einem Kontaktfluidbehälter so gleichförmig wie möglich, und sie weisen auch im allgemeinen gleichartige Manndurchlässe in der
gleichen relativen Lage auf. Hinzu kommt, daß die Form, Größe und Lage des Mannloches eines Bodens beeinflußt werden kann durch die Konstruktion der benachbarten Böden und/
oder ihrer Manndurchlässe.
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf neue schnell öffnende Abschnitte, einschließlich Manndurchlässe
für die Böden von Fraktioniertürmen und anderen Kontaktfluidbehältern und umfaßt faltbare Verschlüsse oder Deckel,
die komplementär oder deckungsgleich zu den in den Böden ausgebildeten öffnungen sind und über diesen liegen. Wenngleich die entfernbaren Bodenabschnitte gewöhnlich rechteckig sind, ist es ohne weiteres klar, daß die Bodenabschnitte auch eine im wesentlichen dreieckige, viereckige oder
andere polygonale Font aufweisen können, indem alle ihre
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Ecken nicht rechtwinklig und ihre gegenüberliegenden Begrenzungsränder nicht parallel sein müssen oder gleiche
Längen aufweisen müssen. Umfangs- und/oder querverlaufende und seitliche Rahmenteile begrenzen die öffnungen der Böden
und können getrennt oder einstückig mit den Deck- oder Bodenplatten der Böden und/oder der Träger oder anderer BodenabstUtzungen ausgebildet sein, z.B. durch die nach unten
abgesetzten Flansche an den Rändern der Flatten.
Im allgemeinen 1st es erwünscht, daß die Verschlüsse oder Deckel und die benachbarten Deck- oder Bodenplatten in einer Ebene liegende obere Seiten oder Oberflächen
aufweisen, wobei die Rahmenteile vorzugsweise ausgespart oder in bezug auf die Platten nach unten abgesetzt sind,
um eine bündige oder fluchtende Befestigung der Verschlüsse oder Deckel zu ermöglichen· Vorzugsweise sind die letzteren
zusammengesetzt aus wenigstens Paaren von länglichen Platten oder Abschnitten, die etwa gleiche Größe aufweisen können
oder die Hälfte der Flächen des Manndurchlasses oder der Bodenöffnungen ausmachen können sowie aneinander angelenkt
sind, damit man sie in bezug auf die oben erwähnte halbe Fläche oder Größen umklappen kann. Die maximale Breite oder
kleinere Dimension der entfernbaren Bodenabschnitte kann demzufolge vergrößert werden auf Werte zwischen 381 bis
609 mm (15 bis 24"), und gleichwohl gehen diese Bodenabschnitte durch Mannlöcher mit den Abmessungen 406 mm (16")
der bzw. des Kontaktfluidbehälters oder Turms. Falls erwünscht kann dieses Umklapp- oder Zusammenklapp-Merkmal
auch bei der größeren Dimension oder Länge der Bodenabschnitte sowie bei ihrer kleineren Dimension oder Breite
und auf Bodenabschnitte angewendet werden, die Im allgemeinen gleiche Querabmessungen aufweisen oder quadratisch
sind oder dreieckförmlg oder eine andere polygonale Form aufweisen.
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Wie oben ausgeführt, sind längliche oder langgestreckte Bodenöffnungen am meisten erwünscht und bevorzugt,
und zwar aufgrund des kleinen Durchmessers oder der maximalen Größe der Mannlöcher der Kontaktfluidbehälter sowie ferner wegen der im allgemeinen länglichen Querkontur und Länge
des menschlichen Körpers sowie der meisten Gegenstände, die durch diese öffnungen hindurchgehen müssen. Ferner bieten
langgestreckte Bodenöffnungen größere Flächen, wenn es erforderlich ist, eine ihrer Abmessungen zu begrenzen· Die
Gelenk- oder Scharnierverbindung der Verschlußplatten der entfernbaren Bodenabschnitte kann ein Teil mit diesen bilden oder aus einer Anzahl von in Abstand voneinander angeordneten Scharnieren oder Gelenken bestehen, und bei den meisten
Anlagen ist sie zwischen den durchgehenden Inneren Längsrändern der Platten angeordnet. Geeignete Befestigungsmittel
verbinden die Enden der Verschlußplatten lösbar mit den darunterliegenden Teilen der end- oder querverlaufenden
Rahmenteile, und vorzugsweise werden diese von den Platten getragen.
Wenigstens der eine, vorzugsweise jedoch beide gegenüberliegende äußere Seitenränder der Verschlußplatten
eines jeden entfernbaren Bodenabschnitts sind in überlappender Lage in bezug auf komplementäre Abschnitte der SeI-tenrahmenteile durch geeignete Halter oder Clips gehalten,
die an den Rändern oder Randabschnitten der Deckplatten neben den komplementären Seitenrahmentellen in Abstand von
diesen befestigt sind und sich von diesen Rändern seitlich wegerstrecken· Wenngleich es erwünscht ist, daß diese Halter oder Clips im allgemeinen ein Teil mit den Seltenrändern der Bodenöffnungen bilden und jeweils die Form einer
länglichen schmalen Platte oder eines Streifens haben, um für diese eine überlappende Dichtung zu bilden, ist es klar,
daß die Halter oder Clips auch aus einer Vielzahl von in Abstand voneinander angeordneten relativ kleinen Platten oder
Klemmscheiben bestehen können, die an den Randabschnitten
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von benachbarten Bodenplatten angeschweißt oder anderweitig befestigt sein können und seitlich von diesen wegstehen,
wenn es notwendig ist, die seitlichen Ränder der Bodenöffnungen abzudichten oder ein Dichtungsmittel hierfür vorgesehen ist.
Aufgrund der Begrenzung der äußeren seitlichen Ränder der Verschlußplatten und ihrer Scharnierverbindung genügt eine Befestigung der Platten an jeweils einem gegenüberliegenden Endrand oder beiden Endrändern von nur einer
oder beiden Flatten, um jeden Bodenabschnitt gegen eine
Verlagerung zu sichern. Vorzugsweise sind die End-Befestigungsmittel relativ nahe an den Inneren Rändern der Platten
positioniert, um eine maximale Wirksamkeit zu erreichen. Beim Ablösen oder Trennen der End-Befestigungsmittel können
die Verschlußplatten angehoben oder nach oben um die Längsachse der Scharnierverbindung an ihren benachbarten inneren Rändern geschwenkt werden, wobei die Platten quer nach
innen schwenken und ihre äußeren seitlichen Ränder sich unter den Haltern hervorziehen, während die Enden der seitlichen Ränder auf den Endrahmenteilen nach innen gleiten,
wodurch jeder umgeklappte Bodenabschnitt angehoben und entfernt oder nach einer Seite gelegt werden kann. Beim Einbau
oder Auswechseln wird jeder der umgeklappten Bodenabschnitte so positioniert, daß die Enden der äußeren seitlichen
Ränder seiner Verschlußplatten auf den Endrahmenteilen aufliegen und seine End-Befestigungsart ttel geöffnet sind. Beim
nach unten Schwenken der Verschlußplatten um die Achse der Scharnierverbindung an ihren inneren Rändern gleiten die
Platten nach außen, um wieder mit ihren äußeren seitlichen Rändern unter die Halter zu greifen, wodurch jeder entfernbare Bodenabschnitt in Einbaulage verriegelt werden kann,
wenn man die End-Befestigungsmittel betätigt.
Bei einigen Anlagen 1st es erwünscht, die Verbindung zwischen den benachbarten inneren Rändern der Verschlußplatten
abzudichten sowie die Ränder zu verstärken, und dies kann
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dadurch bewerkstelligt werden, daß man einen der inneren
Plattenränder nach unten absetzt bzw. umbiegt, wobei der andere innere Plattenrand nach innen über die Scharnierverbindung
hinausragt, um den nach unten abgesetzten Plattenrand zu überlappen, wenn die Bodenabschnitte in ihre
ebenflächige geschlossene Lage aufgeklappt werden. Eine andere Art der Abdichtung dieser mittleren Verbindung
könnte dadurch erreicht werden, daß man die oben erwähnten inneren Ränder der Verschlußplatten nach unten biegt oder
deformiert, um nach unten ragende Flansche zu schaffen, die die Scharnierverbindung tragen und welche aneinander anliegen,
wenn jeder der entfernbaren Bodenabschnitte in seine ebenflächige geschlossene Lage aufgeklappt wird. Ferner
kann nur der eine der inneren Plattenränder mit einem Flansch versehen werden, da dies ausreichen kann, um beide
Ränder zu verstärken, und zwar unter Berücksichtigung ihrer Scharnierverbindung. Falls erwünscht, können übliche Dichtungsmittel,
wie beispielsweise Streifen aus geeignetem Dichtungsmaterial zur Abdichtung zwischen den Rahmenteilen
und den überlappenden Randabschnitten eines jeden Bodenabschnitts verwendet werden, sowie auch zwischen den benachbarten
inneren Rändern von deren Verschlußplatten.
Es wird bemerkt, daß die Verschlußplatten nicht das gleiche Flächenausmaß oder die Größe aufweisen müssen,
solange die Platten so zusammenwirken, daß ein einwandfreier Deckel oder Verschluß für jede Bodenöffnung erreicht wird.
Jede beliebige der Deckplatten eines Bodens kann gemäß der Erfindung abnehmbar oder entfernbar befestigt werden. Ferner
kann jeder der entfernbaren Bodenabschnitte aus drei Platten hergestellt werden, die durch zwei Sätze von Scharnieren
miteinander verbunden sind. Gleichfalls kann jede der Scharnierverbindungen zwischen den Verschlußplatten
trennbar sein, um eine unabhängige Handhabung der Platten zu ermöglichen, und zwar unter Berücksichtigung ihrer Größe
und/ oder ihres Gewichts und/oder des Abstandes zwischen
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benachbarten Böden. Manchmal kann es erwünscht sein, den
Süßeren seitlichen Rand einer der VerschluBplatten gelenkig
mit dem Randabschnitt der Deckplatte neben dem seitlichen Rahmenteil zu verbinden, das unter dem äußeren seitlichen
Rand der Platte liegt, wodurch nur eine der Verschlußplatten mit ihrem äußeren seitlichen Rand verschiebbar gehalten
ist.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung kann die Gelenk- oder Scharnierverbindung zusammengesetzt sein aus im allgemeinen einstückigen senkrechten
Flanschen, die von den benachbarten inneren Rändern eines Paares von Verschlußplatten nach unten ragen und eine Anzahl oder einen Satz von in Abstand voneinander angeordneten
zusammenwirkenden winkelförmigen Scharnierelementen aufweisen, die von diesen Platten nach unten ragen. Jeder Satz
der Scharnier- oder Gelenkelemente ist seitlich nach außen parallel zu seinem Flansch versetzt oder abgesetzt, um den
komplementären Satz von abgesetzten Scharnierelementen des anderen Flansches in Querrichtung zu überlappen. Die Scharnierelemente eines jeden Satzes sind relativ zu den Scharnierelementen des anderen Satzes versetzt angeordnet, um
ein Ineinandergreifen der Scharnierelemente zu ermöglichen, wenn die Flansche der Verschlußplatten gegenelnandergelegt
werden. Ein Fortsatz oder Finger ragt longitudinal vom einen Ende eines jeden Scharnierelements weg, querverlaufend im Abstand zu seinem Flansch, wobei die Finger eines
jeden Satzes von Scharnierelementen sich in die gleiche Richtung erstrecken sowie entgegengesetzt zur Richtung der Finger des anderen Satzes von Scharnierelementen, um die gegenüberliegenden Endabschnitte des anderen Satzes von
Scharnierelementen zu überlappen· Vorzugsweise sind die Verschlußplatten identisch, und jeder Satz von Scharnierelementen befindet sich näher am einen Ende seiner Platte
als in bezug auf das andere Ende, um den Satz von Scharnierelementen longitudinal zu versetzen, wenn eine der Platten
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stirnseitig umgedreht.wird. Die Sätze von Scharnierelementen
können dadurch miteinander vereinigt werden, daß man die Verschlußplatten longitudinal in bezug auf ihre Flansche
relativ nach innen hin- und herbewegt. Eine Trennung der Scharnierelemente erfolgt durch eine umgekehrte oder nach
außen gerichtete relative Hin- und Herbewegung der Flatten longitudinal in bezug auf ihre Flansche. Vorzugsweise weist
jeder Flansch eine verbiegbare Verriegelungsvorrichtung auf, die von dem einen seiner Endabschnitte absteht, um das
äußerste Scharnierelement am gegenüberliegenden Endabschnitt des anderen Flansches zu überlappen, um so die oben erwähnte
nach außen gerichtete relative Hin- und Herbewegung der Verschlußplatten und ihre Trennung zu verhindern.
Die Geschwindigkeit der Entfernung des Viedereinbaus der Bodenabschnitte ist äußerst wichtig, und zwar aufgrund
einer Anzahl von Faktoren, wie beispielsweise die Notwendigkeit periodischer Abschaltungen für überprüfung, Reparatur
und/oder Modifikationen, die Unkosten von Ingenieuren und berufserfahrenen Technikern, die relativ große Zahl von
Böden und Ausfall von Produktionszelt sowie die verhältnismäßig wenigen Mannlöcher - aus Wirtschaftlichkeits- und
Festigkeitsgründen - , die in der Wand einer modernen Fraktionierungssäule und anderer Kontaktfluidbehälter vorgesehen
sind. Diese Abschaltungen finden jährlich oder halbjährlich statt, und die Böden sowie andere innere Elemente der Behälter sind in Segmente unterteilt, um ihren Durchtritt durch
die Mannlöcher minimaler Größe zu ermöglichen. Die Folge ist, daß ein Prüfer oder anderer Arbeiter durch eine Anzahl von
öffnungen anderer Böden sich hindurchbewegen muß, um einen
ganz bestimmten Boden zu erreichen. Es hat sich herausgestellt, daß die neuen Bodenabschnitte wie sie hier erläutert
sind, das Herausnehmen und Wiedereinsetzen eines jeden dieser Abschnitte innerhalb 25 bis 35% von derjenigen Zeit ermöglichen, die bei herkömmlichen Manndurchlässen erforderlich
ist, wodurch eine Einsparung von 75 bis 6596 an Arbeitsstunden
möglich wird.
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Die Erfindung wird nun an Hand der beillegenden
Abbildungen ausführlich beschrieben, wobei alle aus der Beschreibung und den Abbildungen hervorgehenden Einzelheiten oder Merkmale zur Lösung der Aufgabe im Sinne der
Erfindung beitragen können und mit dem Villen zur Patentierung in die Anmeldung aufgenommen wurden. Es zeigen:
Fig« 1 eine perspektivische Ansicht eines Teils von
einem der Böden eines Kontaktfluidbehälters von oben, der einen Manndurchlaß oder anderen entfernbaren Bodenabschnitt
aufweist, welcher gemäß der Erfindung ausgeführt ist. Diese Figur zeigt ferner den zusammenklappbaren Verschluß des
Bodenabschnitts, der an dem Boden lösbar befestigt ist, derart, daß er eine Öffnung In diesem überlappt sowie ferner
die Umfangs-Rahmenteile der Öffnung;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der Unterseite der geschlossenen öffnung und benachbarter Teile des Kontaktfluidbodens der Fig. 1, wobei insbesondere die lösbare
Verbindung des zusammenklappbaren Verschlusses mit den Rahmenteilen der öffnung gezeigt ist;
Fig. 3 eine vertikale Schnittansicht entlang der Linie 3-3 der Fig. 2, welche die lösbare Verbindung von
einem Stirnrand von einer der Verschlußplatten mit dem darunterliegenden Teil von einem der Rahmenteile zeigt,
sowie ferner die Gelenk- oder Scharnierverbindung zwischen den Verschlußplatten;
Fig. 4 eine querverlaufende vertikale Teil-Schnittansicht einer modifizierten lösbaren Befestigung des Stirnrandes der Verschlußplatte an dem darunterliegenden stirnseltlgen Rahmenteilabschnitt;
Fig. 5 eine der Fig. 4 ähnliche Ansicht, die eine
weitere Ausführungsform einer lösbaren Befestigung des stirnseitigen Randes der Verachlußplatte an dem stirnseitigen Rahmenteilabschnitt veranschaulicht;
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Flg. 6 eine vertikale Schnittansicht entlang der
Linie 6-6 der Fig. 1, die die Scharnier- oder Gelenkverbindung zwischen den inneren Rändern der Verschlußplatten in
geschlossener Position zeigt, sowie die Halterung des äußeren seitlichen Randes von einer der Verschlußplatten durch
Eingriff mit dem darunterliegenden Teil der seitlichen Rahmenteile;
Fig. 7 eine der Fig. 6 ähnliche Ansicht, die den Verschluß oder Deckel teilweise zusammengeklappt und von den
Rahmenteilen getrennt zeigt;
Fig. 8 eine querverlaufende vertikale Teil-Schnittansicht einer modifizierten Gelenk- oder Scharnierverbindung
zwischen den Verschlußplatten;
Fig. 9 eine der Fig. 8 ähnliche Ansicht, welcher eine weitere Modifikation der Scharnier-Verbindung zwischen den
Verschlußplatten veranschaulicht;
Fig. 10 eine perspektivische Ansicht des entfernbaren
Bereichs eines Kontaktfluidbodens, bei dem die Stirnrahmenteile gemäß Fig. 5 modifiziert sind, die Abdeckung oder der
Deckel gefaltet und nach einer Seite umgelegt ist sowie in Abstand voneinander angeordnete Clips vorgesehen sind, die
die äußeren seitlichen Ränder der Verschlußplatten halten;
Fig. 11 eine Draufsicht eines modifizierten entfernbaren Bodenabschnitts;
Fig. 12 eine der Fig. 11 ähnliche Ansicht eines weiteren Ausfuhrungsbeispiels;
Fig. 13 eine Draufsicht eines Bodens eines Kontaktfluidbehälters, der zwei Manndurchlässe oder andere entfernbare Bodenabschnitte gemäß der Erfindung aufweist;
Flg. 14 eine vergrößerte perspektivische Ansicht der
Unterseite von einem der entfernbaren Bodenabschnitte der Fig. 13 und ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung;
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Flg. 15 eine vergrößerte vertikale Schnittansicht
entlang der Linie 15-15 der Fig. 14, welche die Scharnierverbindtang zwischen den inneren Rändern der Verschlußplatten
des entfernbaren Bodenabschnitts in geschlossener Position zeigt;
FIg, 16 eine der Fig· 15 ähnliche Ansicht, die die
VerschluBplatten teilweise zusammengeklappt zeigt;
FIg, 17 eine umgekehrte perspektivische Ansicht der
Verschlußplatten vor dem gegenseitigen Eingriff der Scharnierelemente;
Flg. 18 eine in gewisser Hinsicht der Flg. 17 ähnliche Ansicht, die den anfänglichen Eingriff der Scharnierelenente zeigt;
Fig. 19 eine der Flg. 18 ähnliche Ansicht, die den
vollen gegenseitigen Eingriff der Scharnierelemente und ihre Verriegelung gegen ein Lösen veranschaulicht;
Flg. 20 eine vergrößerte perspektivische Ansicht der Unterseite von einem Teil des einen Endes des entfernbaren Bodenabschnitts, der über der Öffnung des Bodens
liegt sowie einen seiner stirnseitigen Befestigungsmittel In entriegelter Position;
Flg. 21 eine der Flg. 20 ähnliche Ansicht, die das
Befestigungsmittel in Sperrstellung zeigt und
Fig. 22 eine aufgebrochene perspektivische Ansicht
von einem Teil eines entfernbaren Bodenabechnltts geaäB
einer Modifikation der Erfindung·
In den Zeichnungen kennzeichnet die Bezugszahl 1 einen Teil von einem der Böden eines Fraktionierturmes
oder eines Behälters (nicht gezeigt) für ein Kbntaktfluld oder Kontakt-Dampf-Flüssigkeit, der einen oder mehrere entfernbare Abschnitte oder Deckplatten aufweist, die nachstehend als entfernbare Bodenabschnitte oder Manndurchlässe 2 bezeichnet sind und die Prinzipien der Erfindung ver-
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körpern. Jeder der entfernbaren Bodenabschnitte oder Manndurchlässe
2 setzt sich zusammen aus einer polygonalen, vorzugsweise quadratischen oder rechteckigen öffnung 3 im
Boden 1, die von einem ausgesparten Rahmen 4 umfaßt ist, sowie einem dariiberliegenden Verschluß oder Deckel 5, der
komplementär zum Rahmen ausgeführt ist. Der Boden 1 kann aus irgendeiner geeigneten Konstruktion und Bauart bestehen,
beispielsweise aus einer Fraktionierbodenglocke, die als Sieb ausgebildet oder perforiert ist, mit Ventilen
versehen und als Sammler ausgeführt ist, und zwar Seite an Seite. In der Abbildung weist der Boden 1 eine Vielzahl
von flachen oder ebenen Deck- oder Bodenplatten 6 auf, die, wie bei 7 gezeigt ist, perforiert sein können und durch
geeignete Träger 8 unterstützt sind, welche die benachbarten longitudinalen Ränder oder seitlichen Ränder der Platten
untergreifen. Wie in den Fig. 1, 2 dargestellt ist, kann jeder der Träger 8 im allgemeinen koextensiv und einstückig
mit einem der seitlichen Ränder einer Jeden Platte 6 verlaufen
und einen oberen flachen, im allgemeinen horizontalen Flansch oder Schulter 9 aufweisen, die vorzugsweise nach
unten um ein Stück abgesetzt ist, das im wesentlichen gleich der Dicke der Deckplatten ist. Ein ähnlicher unterer Verstärkungsflansch
11 kann unter dem oberen Flansch oder der Schulter 9 liegen, und er ist mit letzterer in Abstand und
paralleler Anordnung verbunden durch einen senkrechten koextensiven Steg 10, wodurch der seitliche Plattenrand einen
C-förmigen Querschnitt erhält. Der nach unten abgesetzte obere randseitige Flansch oder die Schulter 9 einer jeden
Deck- oder Bodenplatte kann in Eingriff mit dem ebenen longitudinalen Randabschnitt 12 einer benachbarten Deckplat te
14 in dem oben erwähnten benachbarten Lageverhältnis gebracht werden, wobei die Schulter eine untergreifende
Abstützung für den Randabschnitt 12 bildet. Wie bei 13 gezeigt ist, können in Abstand voneinander angeordnete Reibklammern
oder Befestigungsmittel an jedem abgesetzten oberen Flansch oder Schulter 9 befestigt sein, deren Teile den
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flachen In einer Ebene verlaufenden longitudinalen Randabschnitt 12 der oben erwähnten benachbarten Platte überlappen bzw, in Eingriff mit diesen stehen, um die Deckplatten lösbar miteinander zu verbinden·
Es wird bemerkt, daß die longitudinalen Ränder beider abgebildeter Platten 6, welche anliegen oder angrenzen
an den gegenüberliegenden seitlichen Rändern des entfernbaren Bodenabschnitts oder Manndurchlasses 2 und seinem
Deckel oder Verschluß 5 mit einstückigen Trägern 8 versehen sind. Beide longitudinalen Randabschnitte 12 der Deck- oder
Bodenplatten 14, welche zwischen benachbarten Platten 6 und an den Stirnenden des Manndurchlasses oder entfernbaren Bodenabschnitts angeordnet sind, verlaufen in einer Ebene und
sind flach ausgeführt, um auf den nach unten abgesetzten oberen Flanschen oder Schultern 9 der Träger aufzuliegen,
mit welchen sie durch Befestigungsmittel 13 lösbar verbunden sind. Diese Zwischen-Deckplatten können in Abstand voneinander liegende Perforationen aufweisen, ähnlich den Plattenperforationen 7· VIe in der US-Patentanmeldung Re. 22 946
auf den Namen Glitsch unter anderem erläutert ist, können die Bodenstützen oder Träger 8 auch getrennt von den Platten 6 ausgeführt sein, wobei benachbarte longitudlnale
ebene Randabschnitte der seitlichen Begrenzungen der Platten auf diesen ruhen und lösbar In Eingriff mit diesen durch
Reibungsklammern oder Befestigungsmittel oder irgendwelchen anderen Ausführungen von lösbaren Verbindungsmitteln gehalten sind.
Wie am besten in den Fig. 1, 2, 6 und 7 gezeigt ist,
sind die seitlichen Rahmenteile oder Abschnitte 15 des ausgesparten Rahmens 4 gebildet durch gegenüberliegende Abschnitte der nach unten abgesetzten oberen Flansche oder
Schultern 9 der einstückigen Träger der Bodenplatten, welche fluchten mit den seitlichen Begrenzungen des Manndurchlasses
oder entfernbaren Bodenabschnitts 2 und der Bodenöffnung 3.
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Die stirnseitigen Rahmenteile oder Abschnitte 16 (Fig. 1,
2, 3) sind dadurch gebildet, daß man die gegenüberliegenden querverlaufenden Stirnränder der Platten 14 nach unten absetzt
und zwar nach innen in bezug auf ihre longitudinalen Ränder 12, die fluchten oder anliegen an den gegenüberliegenden
Enden des Manndurchlasses und seines Verschlusses oder Deckels 5 und die ferner zwischen den Platten 6 angeordnet
sind, die die oben erwähnten seitlichen Rahmenteile oder Abschnitte 15 aufweisen, welche durch die abgesetzten
oberen Flansche oder Schultern 9 ihrer einstückigen Träger 8 gebildet sind. Diese Rahmenteile verlaufen in der
gleichen Ebene und sind ausgespart relativ zu den Deckplatten, uin den Verschluß oder Deckel 5 fluchtend oder in
einer Ebene liegend abzustützen in bezug auf die Deck- oder Bodenplatten 6 und 14, um deren Fortsetzung auszubilden.
Die querverlaufenden oder stirnseitigen Rahmenteile 16 bilden die nach unten abgesetzten, im allgemeinen horizontalen
oberen Flansche oder Schultern der einstückigen Hilfs- oder Neben-Bodenstützen oder -träger 17, die im allgemeinen parallele
untere Flansche 18 und senkrechte Verbindungsstege aufweisen, ähnlich den unteren Flanschen 11 und Stegen 10
der Träger 8.
Der Verschluß oder Deckel ist zusammenklappbar, um seinen Einbau und seine Herausnahme zu erleichtern, und er
setzt sich zusammen aus zwei ebenen langgestreckten, vorzugsweise rechteckigen Verschlußteilen oder Platten 20, die beabstandete
Perforationen 21 aufweisen, ähnlich den Plattenperforationen 7. Diese Verschlußplatten sind nebeneinander angeordnet
und weisen eine Scharnierverbindung 22 zwischen ihren benachbarten inneren longitudinalen Rändern auf. Wenngleich
Variationen möglich sind, weisen die Verschlußplatten 20 vorzugsweise gleiche Abmessung oder Größe auf, wie
abgebildet ist, wobei sie im allgemeinen halb so groß wie die Fläche oder Größe des entfernbaren Bodenabschnitts oder
Manndurchlasses 2 sind, so daß die äußeren seitlichen Ränder und querverlaufenden Stirnränder der Platten auf den
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Rahmenteilen 15, 16 des Manndurchlasses oder Bodenabschnitts aufliegen können. Wie aus dem folgenden hervorgeht, können die Verschlußplatten aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Einfachheit der Herstellung in allgemeinen gleichartig sein.
Um den äußeren Längsrand einer jeden Verschlußplatte verschiebbar aufzunehmen bzw. zu halten, ist ein überlappender Clip oder Halter 23 an der Oberfläche oder oberen
Seite einer jeden Deckplatte 6 an ihrem seitlichen oder longitudinalen Begrenzungsabschnitt angeschweißt oder anderweitig befestigt, und zwar neben und im Abstand zu einem der
seitlichen Rahmenteile 15, die durch Abschnitte der nach unten abgesetzten oberen Flansche oder Schultern 9 ihrer
einstückigen Träger 8 gebildet sind. Wie in den Fig. 1, 2,
6 und 7 bei 24 gezeigt ist, ist der innere longitudinale Randabschnitt oder die seitliche Begrenzung eines jeden
Clips oder Halters 23 nach oben gebogen oder abgeschrägt, und zwar unter einem stumpfen Winkel, um eine hochgezogene
Lippe zu bilden, die das Einführen des äußeren seitlichen Randes einer jeden Verschlußplatte 20 in die schmale langgestreckte Ausnehmung zu erleichtern, welche durch den
Halter gebildet ist. Es 1st offensichtlich, daß jede Ausnehmung ein Schrägstellen jeder Verschlußplatte beim Einschieben und Herausziehen ihres äußeren seitlichen Randes
ermöglicht. Vorzugsweise haben die Halter die Form langgestreckter schmaler Platten oder Streifen und sie sind im
allgemeinen gleich oder von etwas größerer Länge als die benachbarten äußeren seitlichen Ränder des entfernbaren
Bodenabschnitts oder Manndurchlasses 2 sOwie seiner Verschlußplatten 20, um die Verbindungsstellen an den Rändern
mehr oder weniger abzudichten. Wenngleich nicht gezeigt, ist es doch ohne weiteres klar, daß geeignete Dichtungsmittel vorgesehen sein können, um die Ränder des Rahmens 4 und
Deckels 5 in der gleichen Welse abzudichten, wie die Ränder
benachbarter Deckplatten, wenn dies erwünscht oder notwendig ist, wie dies im US-Patent 2 611 457 auf den Namen Glitsch
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auch gezeigt ist. Ferner können zahlreiche, in Abstand voneinander
angeordnete relativ kleine Halter oder Clips 25 (Fig. 10) jeden der einstückigen gleichartigen Halter ersetzen.
Jeder Clip 25 hat eine nach oben gezogene Lippe 26, ähnlich den randseitigen Lippen 24 der Halter 23, und diese
Clips können eine rechteckige oder irgendeine andere geeignete Form aufweisen.
Die Scharnierverbindung 22 zwischen den benachbarten inneren Längsrändern der Verschlußplatten des Deckels 5 kann
sich zusammensetzen aus einer Anzahl von getrennten Scharnieren, die in geeigneter Weise an den Platten befestigt
sind (Flg. 2, 3» 6, 7), oder sie kann aus einer einstückigen Konstruktion bestehen, wie bei 66 in Fig. 10 gezeigt ist.
Diese ist in gewisser Weise dem einstückigen kontinuierlichen Halter 23 ähnlich. Ein senkrechter, im allgemeinen
gleichlanger Verstärkungsflansch oder ein Teil 27 (Fig. 2, 3, 6, 7) kann von dem inneren Längsrand von einer oder der
ersten Verschlußplatte 20 nach unten ragen, und dieser Flansch kann einen ähnlichen, im allgemeinen horizontalen
Flansch oder ein Teil 28 aufweisen, der sich von seinem Boden- oder unteren Rand nach innen erstreckt, und zwar in
Abstand und parallel in untergreifender Anordnung zum inneren Plattenrand. Der senkrechte, nach unten ragende
Flansch oder das Teil 27 legt sich an oder steht in Eingriff mit einem ähnlichen Verstärkungsflansch 29 von geringerer
Tiefe oder querverlaufender Breite, der sich von dem inneren Längsrand der anderen oder zweiten Verschlußplatte nach unten
erstreckt, wenn der Deckel aufgeklappt und/oder an dem ausgesparten Rahmen 4 befestigt ist und über der Bodenöffnung
3 liegt.
Wie in den Fig, 2 und 3 gezeigt ist, enden alle diese Flansche kurz vor den stirnseitigen Rändern der Verschlußplatten
20, so daß sie einen Abstand von den stirnseitigen Rahmenteilen 16 sowie von den Enden der Platten haben, die
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auf diesen Rahmenteilen zur Auflage kommen sollen. Die
Platten oder Teile 30, 31 eines jeden der beabstandeten Scharniere 22 (Fig. 6, 7) sind relativ zueinander versetzt,
wenn sie befestigt sind, wobei die Scharnierplatte 30 an der Außenseite des senkrechten Plattenflansches 27 befestigt
ist, und zwar unterhalb des senkrechten Plattenflansches 29» und wobei ferner die Scharnierplatte 31 an der Innenseite
des letzteren Flansches 29 befestigt ist. Falls erwünscht oder notwendig, kann zwischen den oben erwähnten senkrechten Flanschen der Verschlußplatten eine geeignete Dichtung
eingefügt werden, um diese Teile abzudichten.
Zur lösbaren Befestigung des Verschlusses oder Deckels 5 des entfernbaren Bodenabschnitts oder Manndurchlasses 2 an dem ausgesparten Rahmen h ist ein geeignetes
Befestigungsmittel 32 (Fig. 1, 2, 3, 6, 7) an jedem Endabschnitt von einer der Verschlußplatten 20 oder an gegenüberliegenden Endabschnitten beider Platten befestigt
(Fig. 14, 17, 18, 19), und zwar in Abstand zur Gelenkverbindung oder dem Scharnier 22, wodurch die Endabschnitte
der Platten durch Reibung an den stirnseitigen Rahmenteilen 16 festgeklemmt werden. Es sei bemerkt, daß ein einziges
Paar dieser Befestigungsmittel genügt, um ein Verrutschen oder eine Verlagerung des Deckels 5 zu verhindern, was zurückzuführen 1st auf die Scharnierverbindung seiner Verschlußplatten sowie auf die Kalter 23 und 25. Es wird bevorzugt, dieses einzige Paar von Befestigungsmittel an
gegenüberliegenden Enden der Platten vorzusehen, wodurch die letzteren im allgemeinen identisch ausgeführt werden
können. Jedes Befestigungsmittel 32 kann eine senkrechte, drehbar gelagerte Stange 33 enthalten, die sich durch die
Verschlußplatte und ihren unteren Flansch 28 (Fig. 6, 7) erstreckt, und zwar in Abstand zu ihrem senkrechten, nach
unten ragenden Verstärkungsflansch 27 sowie zu ihrem stirnseitigen Rand, der auf einem der stirnseitigen Rahmenteile
16 aufliegt. Geeignete Arme oder Handgriffe 3^ erstrecken
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sich von den oberen und unteren Enden der drehbaren Stange 33 seitlich weg über die Platte 20 und unter ihrem unteren Flansch (Fig. 3), um eine Betätigung des Befestigungsmittels oberhalb und unterhalb des Bodens 1 zu ermöglichen^ ~_
Ein kreisrundes ebenes Klemmteil oder eine Scheibe 35 ist am oberen Teil der Betätigungsstange befestigt und liegt
auf der Verschlußplatte so auf, daß sie das Befestigungsmittel trägt und zusammenwirkt mit einem flachen Klemmarm
oder Teil 36, der am unteren Abschnitt der Stange befestigt ist und bei Drehung der Stange in Eingriff mit der Unterseite
des unteren Flansches 28 der Platte bringbar ist. Da der senkrechte nach unten ragende Flansch 27 der Platte 20 und
der senkrechte Steg 19 eines jeden querverlaufenden Hilfsträgers 17 die gleiche Breite aufweisen, verlaufen der untere Plattenflansch 28 und der untere Flansch 18 des Trägers
in einer Ebene, wodurch der Klemmarm 36 des Befestigungsmittels 32 in Reibungseingriff mit der Unterseite des unteren
Trägerflansches gebracht werden kann, wenn die Stange 33 an einem ihrer Handgriffe 34 gedreht wird, um dadurch den Klemmarm zu positionieren.
Wie durch die Bezugszahl 37 in Fig. 3 gezeigt ist, kann die Oberseite der Ecke des flachen oder ebenen Klemmarmes, die anfänglich die Unterseite des Trägerflansches
untergreift, abgeschrägt oder abgekantet sein, um den anfänglichen Eingriff der Armfläche mit der Flanschunterseite zu
erleichtern. Ferner kann jeder Klemmarm 36 in der Draufsicht winkelförmig ausgeführt sein, so daß er einen äußeren, quer
verlaufenden länglichen Teil 38 mit vergrößerter Fläche aufweist, um die Reibberührung des Armes mit dem unteren Flansch
eines jeden querverlaufenden Hilfsträgers 17 zu verstärken.
Falls erwünscht, kann ein geeignetes Bankrechtes Anschlagelement oder ein Ansatz 39 (Fig. 3, 6, 7) vom inneren Rand
des äußeren länglichen Teils 38 eines jeden im allgemeinen ebenen Klemmarms nach oben stehen, um in Anlage mit dem
inneren longitudinalen Rand des unteren Flansches 28 der
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oben erwähnten ersten. Verschlußplatte 20 zu kommen, wenn dieser Arm vollständig vom unteren Flansch 18 eines Jeden
HiIfsträgers getrennt ist. Hauptsächlich soll sich die
äußere ebene Fläche des Anschlags 39 gegen den senkrechten Steg 19 des Trägers legen, wenn der Arm 36 sich in vollem
KLemm-Reibungseingriff mit der Unterseite des unteren Flansches des Trägers befindet. Aufgrund des Reibungseingriffes
der Klemmarme der Befestigungsmittel mit den Unterseiten der unteren Flansche der querverlaufenden Hilfsträger 17
wird in Zusammenarbeit mit den Haltern 23» 25 der Deckel 5 lösbar mit dem Rahmen 4 verbunden, während er Über der
Bodenöffnung 3 liegt.
Wie schon oben erwähnt, kann die Konstruktion der Befestigungsmittel zur Reib-Klemmung der Endabschnitte der
Verschlußplatten 20 in überlappenden Eingriff mit den endseitigen Rahmenteilen 16 (abgesetzte obere Flansche der
Träger 17 an den Enden der Deckplatten 14) variieren. Ein ähnliches modifiziertes Befestigungsmittel 42 ist in Fig.
gezeigt. Dieses besitzt ähnliche seitliche Arme oder Handgriffe 44 an seinen Enden, und sein Klemmteil 46 hat die
Form einer abgewinkelten Stange oder Platte (US-Patent 2 611 457), die am mittleren Teil seiner Betätigungsstange
43 befestigt ist und dicht neben jedem stirnseitigen Rand der einen oder ersten Verschlußplatte unterhalb dieser angeordnet ist. Ein aufrechter, querverlaufender Flansch 48
steht vom inneren Ende der Klemmplatte 46 hoch und legt sich gegen die Unterseite der Verschlußplatte 20 und wirkt
ferner mit der oberhalb angeordneten Scheibe 45 auf der
Stange zusammen, um die Klemmplatte in.Abstand sowie parallel zur Verschlußplatte zu halten. Der senkrechte Steg
eines jeden querverlaufenden Hilfs- oder Nebenträgers 17 weist an dem inneren Ende einer jeden Deckplatte 14 eine
längliche öffnung oder einen Längsschlitz 41 auf, der sich
longitudinal zu diesem erstreckt, und zwar dicht neben sowie parallel zum abgesetzten oberen Flansch (stirnseitiges Rahmen-
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teil 16) des Trägers.. Das äußere Ende der Klemmplatte eines jeden Befestigungsmittels 42 kann in diesen Schlitz eingreifen,
um jedes Ende der oben erwähnten ersten Verschlußplatte in überlappenden Eingriff mit jedem stirnseitigen Rahmenteil
16 durch Reibung zu verklammern. Es wird bemerkt, daß die Länge des Schlitzes 19 genügend groß sein muß, um die
Verschwenkung oder Schwenkbewegung der Klemmplatte 46 bei Drehung der Betätigungsstange 43 zu ermöglichen.
Ein anderes, ähnliches modifiziertes Befestigungsmittel 52 ist in Fig. 5 gezeigt und weist ein winkelförmiges
Klemmteil oder eine Platte 56 auf, die dem Klemmteil 46 des Befestigungsmittels 42 ähnlich ist und in der
gleichen Weise am mittleren Teil der Betätigungsstange 53 befestigt ist, die gleichfalls seitliche Arme oder Handgriffe
54 an ihren Enden trägt. Das Klemmteil 56 hat einen ähnlichen nach oben stehenden Flansch 58 an seinem inneren
Ende, der sich gegen die Unterseite der Verschlußplatte legt und mit einer darüberliegenden Scheibe 55 an der
Stange 53 zusammenwirkt, um die Klemmplatte in der oben erwähnten parallelen Lage zu halten. Wie durch die Bezugszahl 60 angedeutet ist, kann jedes der stirnseitigen Rahmenteile
oder Endabschnitte 16 des ausgesparten Rahmens 4 aus nur einem einzigen, nach unten abgesetzten, parallelen
Flansch am inneren querverlaufenden Ende einer jeden Deckplatte 64 bestehen, die ansonsten identisch mit den Deckplatten
14 sein kann. Es ist ohne weiteres erkennbar, daß das Klemmteil eines jeden Befestigungsmittels 52 in Reibungseingriff
mit der Unterseite eines jeden ausgesparten stirnseitigen Rahmenteils oder abgesetzten Plattenflansches
60 bringbar ist, um jeden stirnseitigen Rand der Verschlußplatte 20 in Reibungseingriff mit der Oberseite des
stirnseitigen Rahmenteils zu halten.
Wie schon oben erwähnt, kann die Scharnierverbindung zwischen den benachbarten inneren longitudinalen Rändern
der Verschlußplatten des Deckels 5 modifiziert werden. Gemäß
Fig. 8 kann die eine oder erste der Verschlußplatten 70 ähnlich ausgeführt sein wie die erste oder eine der Verschlußplatten 20 und einen senkrechten, im allgemeinen
gleichgroßen Verstärkungsflansch aufweisen, der von ihrem inneren Rand nach unten ragt. Die zweite oder andere Verschlußplatte 71 kann einen inneren longitudinalen Rand oder
Randabschnitt 73 ohne Flansch und in derselben Ebene aufweisen, sowie eine oder mehrere Scharnierplatten 75 der
Scharnierverbindung 72, die an ihrer Unterseite festgemacht sind. Eine oder mehrere zugeordnete Scharnierplatten 74
liegen unter dem Randabschnitt 73 der Verschlußplatte 71 und sind am oberen Teil der benachbarten oder äußeren Fläche des senkrechten Flansches der Verschlußplatte 70 befestigt.
Eine weitere modifizierte Scharnierverbindung 82 ist in Fig. 9 für zwei Verschlußplatten 80 und 81 gezeigt.
Der Innere longitudinale Rand oder Randabschnitt 83 der Platte 81 ist bündig und eben, ähnlich dem Rand 73 der
Platte 71, ragt jedoch nach innen über die Scharnierverbindung 82 hinaus und überlappt die Platte 80· Ein nach unten
abgesetzter, einstückiger Flansch oder eine Schulter 86 ist an dem inneren longitudinalen Rand der Verschlußplatte 80
vorgesehen, und der oben erwähnte Verschlußplattenrand 83 übergreift und legt sich gegen diesen Flansch 86. Ein ähnlicher senkrechter Verstärkungsflansch kann von dem äußeren
longitudinalen Rand des nach unten abgesetzten Flansches nach unten ragen. Die Scharnierplatte 84 der Scharnierverbindung 82 ist am oberen Abschnitt der Außenseite des senkrechten Flansches befestigt, während die zugeordnete Scharnierplatte 85 an der Unterseite der Verschlußplatte 81 festgemacht ist, und zwar im Abstand zu ihrem inneren Rand oder
Randabschnitt 83.
Wie schon vorstehend erläutert, können die Umfangskonturen der schnell zu öffnenden Manndurchlässe oder der
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entfernbaren Bodenabschnitte variieren. Fig. 11 zeigt einen ähnlichen Bodenabschnitt oder Manndurchlaß 90 in der Form
eines Romboids oder schiefwinkligen Parallelogramms. Falls erwünscht, kann dieser Manndurchlaß an den Seiten gleichartig
ausgeführt sein, so daß er einen rombusförmigen Umfang hat. Wie bei 95 in Fig. 12 gezeigt ist, kann der Manndurchlaß
oder oder entfernbare Bodenabschnitt auch eine trapezförmige Umfangsform aufweisen. Die entsprechenden
Bodenabschnitte oder Manndurchlässe 90, 95 weisen komplementäre Deckel 91, 96 auf, die Jeweils bestehen aus zwei
langgestreckten Verschlußplatten 92, 97, welche nebeneinander angeordnet sind und Scharnierverbindungen 93, 98 zwischen
ihren benachbarten inneren longitudinalen Rändern aufweisen, damit man sie für einen schnellen Einbau und eine
schnelle Entfernung in der gleichen Art und Weise zusammenklappen kann, wie dies vorstehend und auch nachstehend beschrieben
ist. Wie im folgenden noch ausgeführt ist, kann jeder Boden mit einer Anzahl von entfernbaren Bodenabschnitten
oder Manndurchlässen versehen sein.
Auf Grund der Scharnierverbindung zwischen den benachbarten inneren longitudinalen Rändern oder Randabschnitten
der Verschlußplatten ist es ohne weiteres klar, daß die Anordnung eines Verstärkungsflansches an nur einem der Begrenzungsränder
auch den anderen Begrenzungsrand verstärkt, wodurch die entfernbaren Bodenabschnitte oder Manndurchlässe
maximale bzw. optimale Abmessungen aufweisen können, ohne daß dies zu Lasten der Festigkeit geht. Außerdem erleichtert
der untere Verstärkungsflansch die unterseitige Montage der Scharnierverbindung und die obere Seite oder Oberfläche der
Verschlußplatten kann dadurch glatt gehalten werden und mit der Oberseite des Bodens übereinstimmen oder fluchten. Wenn
ferner der Manndurchlaß oder der entfernbare Bodenabschnitt langgestreckt ausgeführt ist, gestattet die Zusammenklappbarkeit
seiner Deckel in Längsrichtung, daß der Manndurchlaß oder Bodenabschnitt mit maximaler Breite ausgebildet werden
kann. Von Bedeutung ist weiterhin, daß das Zusammenwirken
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der Scharnierverbindung der Verschlußplatten und die Halterung der äußeren longitudinalen Ränder der Verschlußplatten
durch die Clips oder Halter es überflüssig macht, mehr als ein stirnseitiges Befestigungsmittel 32, 42, 52 an jedem
querverlaufenden Stirnende von einer oder beiden Platten vorzusehen, so daß die Platten im allgemeinen identisch sein
können und jede ein einziges Befestigungsmittel an nur einem Ende aufweist, und zwar gegenüber dem stirnseitigen Befestigungsmittel der anderen Platten·
Die entfernbaren Bodenabschnitte oder Manndurchlaß-Deckel werden dadurch eingebaut, daß man die Endabschnitte
der äußeren seitlichen oder longitudinalen Ränder der Verschlußplatten auf die querverlaufenden Endrahmenteile 16,
60 auflegt und dann die Platten ausbreitet, um den Deckel aufzuklappen. Diese Ränder der Verschlußplatten gleiten
nach außen entlang den querverlaufenden stirnseitigen Rahmenteilen in überlappenden Eingriff mit den seitlichen Rahmentellen 15t so daß sie schließlich durch die Halter 23,
25 erfaßt werden können· Dann werden die stirnseitigen Befestigungsmittel gedreht und in Eingriff unterhalb und/oder
mit den querverlaufenden stirnseitigen Rahmentellen gebracht, um den Deckel gegen eine Verschiebung zu sichern.
Es wird erneut bemerkt, daß dieser Einbau von oben oder Unten in bezug auf den Kontaktfluidboden in einem Bruchteil
derjenigen Zeitspanne durchgeführt werden kann, die bei üblichen Manndurchlässen erforderlich ist, da die Manipulation
von nur zwei Befestigungsmitteln anfällt.
Um den oben erwähnten Deckel zu entfernen, ist es nur erforderlich, diese zwei stirnseitigen Befestigungsmittel
außer Eingriff mit den querverlaufenden Rahmentellen zu drehen. Dann werden die Verschlußplatten an ihren inneren longitudinalen Rändern angehoben, um die Platten um ihre Scharnierverbindung nach innen zu schwenken und in einen zusammengeklappten Zustand zu bringen. Die Endabschnitte der
äußeren seitlichen oder longitudinalen Ränder der Platten
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gleiten entlang den querverlaufenden Stirnrahmenteilen seitlich nach innen bei der weiteren Schwenkbewegung, bis die
Plattenränder von den seitlichen Rahmenteilen und Haltern gelöst sind, wie in Fig. 7 gezeigt ist. Falls erwünscht,
kann der Deckel nach einer Seite gelegt werden, um auf den Kontaktfluidboden aufzuliegen, wie in Fig. 10 gezeigt ist.
Er kann dabei wahlweise auch ganz zusammengeklappt werden. In jedem Fall kann das öffnen des Manndurchlasses oder entfernbaren
Bodenabschnitts in einem Bruchteil der Zeitspanne durchgeführt werden, die bei üblichen Manndurchlässen erforderlich
ist, und zwar von einem einzelnen Arbeiter oberhalb oder unterhalb des Bodens.
Es wird bemerkt, daß weitere Variationen der Scharnierverbindung 22 zwischen den Verschlußplatten 20
im Rahmen der Erfindung liegen, und daß eine Scharnierverbindung (ähnlich der Scharnierverbindung 66 der Fig. 10)
an die Stelle von einem der durchgehenden Halter 23 oder eines Satzes von Cllpsen 25 treten kann, um den äußeren
Rand von einer der Verschlußplatten mit dem benachbarten Randabschnitt des Bodens oder der Deckplatte 6 oder des
seitlichen Rahmenteils 15 zu verbinden. Außerdem wird bemerkt, daß die Reib-Befestigungsmittel 32, 42, 52 nicht
an der gleichen Verschlußplatte befestigt zu sein brauchen und daß es bevorzugt wird, daß Jede Platte eines der
Befestigungsmittel trägt, solange diese Befestigungsmittel sich an den gegenüberliegenden Enden des Deckels 5 befinden,
um in Eingriff mit den gegenüberliegenden querverlaufenden stirnseitigen Rahmentellen 16, 60 zu kommen.
Wie in Fig. 13 g%zeigt ist, kann ein oder mehrere
Böden 99 eines Kontaktfluidbehälters oder Kontakt-Dampf Flüssigkeit-Behälters
oder Fraktionlerturms (nicht gezeigt) zwei oder mehr entfernbare Bodenabschnitte oder Manndurchlässe
100 aufweisen, z.B. wenn ein Boden zwei oder mehr Zu-
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leitungen erfordert, und zwar auf Grund seiner relativ großen Fläche oder Durchmessers und/oder seiner Strömungserfordernisse. Der abgebildete Boden 99 weist zwei Einlaßbereiche 101 an diametral einander gegenüberliegenden Segmenten auf, um eine Strömung aus zwei oberen Zuleitungen
des Bodens (nicht gezeigt) aufzunehmen. Eine doppelte mittige Zuleitung 102 mit relativ großer Fläche erstreckt sich
diametral quer über den Boden, um eine Strömung auf den darunterliegenden Boden (nicht gezeigt) zu lenken. Der
Boden kann aus irgendeiner geeigneten Ausführung bestehen, und er weist zahlreiche Deck- oder Bodenplatten oder Abschnitte 106 auf, die auf Träger 108, ähnlich den Trägern
8 abgestützt sind, welche unter den benachbarten Randabschnitten oder Begrenzungsrändern der Deckplatten liegen.
In den Deckplatten 106 können öffnungen 107 (nur in Fig. gezeigt) ausgebildet sein, damit man Fraktionierbodenglocken oder Ventile befestigen kann, die jedoch nicht gezeigt sind. In Abstand voneinander angeordnete Reibungsklammern oder Befestigungsmittel 113» die den Befestigungsmitteln 13 gleichen, sind an den Trägern so befestigt, daß
sie zwischen den benachbarten Rändern der Deckplatten angeordnet sind und sich über diesen zur Halterung derselben
befinden. Wie vorstehend beschrieben und In den Flg. 1,2
und 10 gezeigt ist, können diese Träger ein Teil mit den Deckplatten bilden.
Die entfernbaren Bodenabschnitte oder Manndurchlässe 100 sind ähnlich dem entfernbaren Bodenabschnitt oder
Manndurchlaß 2, und jeder weist eine ähnliche polygonale, vorzugsweise rechteckige öffnung 103 im Boden 99 auf, die
von einem ähnlichen ausgesparten oder abgesetzten Rahmen 104 (Fig. 13) begrenzt ist. Ein komplementärer Verschluß
oder Deckel 105 liegt auf der öffnung und kann an jedem
ausgesparten Rahmen fluchtend in bezug auf die Deckplatten 106 lösbar befestigt werden. Wie nur in Fig. 13 gezeigt ist,
kann jeder Verschluß oder Deckel öffnungen 121 aufweisen,
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ähnlich den Öffnungen.107 der Deckplatten 106. Die seitlichen
Rahmenteile oder Abschnitte 115 eines jeden abgesetzten oder ausgesparten Rahmens 104 (ähnlich den Rahmenteilen 15)
sind durch die durchgehenden abstützenden Träger 108 gebildet, die sich an den longitudinal en Rändern der benachbarten
Deckplatten befinden oder ein Teil mit diesen bilden. Ein Abschnitt von einem der stirnseitigen Rahmenteile 116
des Rahmens 104 ist in den Fig. 13, 20 und 21 gezeigt, und diese Rahmenteile enthalten jeweils einen oberen, im allgemeinen
ebenen horizontalen Flansch oder eine Schulter 117, die ein Teil mit dem stirnseitigen Rand einer jeden Deckplatte
114 bildet und von diesem benachbarten stirnseitigen Rand nach unten abgesetzt ist. Bei diesen Deckplatten
114 handelt es sich um jene, die an den querverlaufenden Enden eines jeden Mannloches oder entfernbaren Bodenabschnitts
zwischen den Deckplatten 106 angeordnet sind. Ein ähnlicher unterer Verstärkungsflansch 118 ist über einen
senkrechten Steg 119 mit dem Flansch oder der Schulter 117
verbunden, und zwar im allgemeinen parallelen Lage in Abstand zu dieser Schulter 117.
Ein jeder der Verschlüsse oder Deckel 105 setzt sich zusammen aus zwei ebenen langgestreckten Verschlußteilen
oder Platten 120, ähnlich den Platten 20 des Deckels 5, und ihre inneren seitlichen oder longitudinalen Ränder sind
durch eine ähnliche Scharnierverbindung 122 zusammenklappbar verbunden. Ähnliche Clips oder Halter 123 (Fig. 13),
die gleichfalls an ihren inneren Rändern ähnliche nach oben gezogene Lippen (nicht gezeigt) aufweisen können, sind an
der Oberseite der benachbarten seitlichen oder longitudinalen Ränder der Deckplatten 102 befestigt, um die äußeren
seitlichen oder longitudinalen Ränder der Verschlußplatten 120 verschiebbar zu halten. Vorzugsweise sind diese Platten
zur Vereinfachung und wirtschaftlichen Herstellung identisch, und jede Platte enthält einen langgestreckten Verstärkungsflansch
125, 126, der senkrecht von ihrem inneren Rand nach unten ragt, um in Anlage mit der anderen zu kommen.
Wie am besten in den Fig· 14, 17, 18 und 19 gezeigt ist,
enden diese Verstärkungsflansche jeweils kurz vor den Stirnrändern ihrer Verschlußplatte. Zahlreiche aufrechte flache
winkelförmige Scharnierelemente oder Platten'127» 128, wie
beispielsweise die drei gezeigten, ragen von den unteren longitudinalen Rändern der Flansche 125 bzw. 126 nach unten,
und zwar in seitlich nach außen abgesetzter paralleler Lage. Die winkelförmigen Scharnierplatten 127, 128 eines jeden
Satzes sind langgestreckt In Achsrichtung ihrer entsprechenden Flansche und in einem Abstand voneinander angeordnet,
der wenigstens nicht kleiner 1st als die Länge von einer dieser Scharnierplatten· Jeder Satz der abgesetzten Scharnierplatten befindet sich näher am einen Ende seines Flansches als der andere, wodurch die Scharnierplatten 127 in
Längsrichtung versetzt sind in bezug auf die Scharnierplatten 128 und diese sich in Querrichtung Überlappen können,
wenn die Verschlußplatten 120 längsseits relativ zueinander umgekehrt werden, wie in den Zeichnungen abgebildet ist,
wobei die Flansche in Anlage oder Eingriff miteinander kommen.
Ein Fortsatz oder Finger 129, 130 ragt longitudinal
vom einen Ende einer jeden Scharnierplatte 127, 128 weg, und zwar in Querrichtung beabstandet zum Flansch 125» 126, so
daß dazwischen ein longitudinaler Schlitz ausgebildet ist. Die Fortsätze eines jeden Satzes abgewinkelter Scharnierplatten
ragen in die gleiche Richtung und entgegengesetzt zur Richtung der Fortsätze des anderen Satzes von Scharnierplatten·
Die Fortsätze 129, 130 sind gegen das Ende des Flansches gerichtet, bei dem sich der Satz von Scharhierplatten näher an
dem Ende befindet, wodurch die Fortsätze 129 Abschnitte der Scharnierplatten 127 überlappen und die Fortsätze 130 Abschnitte der Scharnierplatten 128 Überlappen, wenn die Scharnierplatten vollständig In Eingriff gebracht sind, wie in
den Fig. 14, 19, 20 gezeigt ist.
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Um eine longitudinale Verschiebung und Trennung der gelenkig verbundenen Verschlußplatten 120 zu verhindern,
erstreckt sich eine ebene Verriegelungsplatte oder ein Ansatz 109, 110 von dem unteren Rand eines jeden Flansches
125» 126 nach unten, und zwar zwischen einem der Flanschenden und seiner benachbarten Scharnierplatte 127, 128 des
Satzes, der näher an diesem liegt, und diese Verriegelungsplatte kann seitlich abgebogen werden, so daß sie den anderen
Flansch 126 bzw. 125 überlappt. Die Verriegelungsplatten sind an gegenüberliegenden Enden der Flansche angeordnet,
und jede Verriegelungsplatte legt sich verschiebbar gegen die angrenzende Seite der benachbarten, am weitesten
außen liegenden Scharnierplatte des anderen Flansches, bevor die Vorsprünge der Scharnierplatten in Eingriff
miteinander geschoben werden (Fig. 18) bei der anfänglichen Zusammenführung der Flansche, um als Führungen
für dieses Ineinandergreifen zu dienen. Wie in den Fig. 14, 19, 20, 21 gezeigt ist, kann sich jede Verriegelungsplatte
109, 110 gegen die benachbarte am weitesten außen liegende Scharnierplatte 128 bzw. 127 des Flansches 126, 125 legen,
wenn die Verriegelungsplatte in die oben erwähnte überlappende Stellung gebogen ist.
Ein Reib-Befestigungsmittel 132, ähnlich den Befestigungsmitteln
32, ist am einen Endabschnitt einer jeden Verschlußplatte 20 gegenüber jeder anderen (Fig. 14, 17,
18, 19) oder an beiden Endabschnitten von beiden oder nur einer der Platten (Fig. 1, 2, 10) in dichtem Abstand zur
Scharnierverbindung 122 befestigt, um den Verschluß oder Deckel 105 des entfernbaren Bodenabschnitts oder Manndurchlasses
100 mit dem ausgesparten Rahmen 104 lösbar zu verbinden, und zwar durch Reibungsverklammerung des einen Endabschnitts
einer jeden Platte mit den stirnseitigen Rahaenteilen
116. Jedes Befestigungsmittel 132 enthält eine ähnliche Betätigungsstange 133, die im Abstand zum senkrechten Scharnierflansch
125, 126 der entsprechenden Verschlußplatte und
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dem Stirnrand der Platte drehbar gelagert ist, welcher auf einem der stirnseitigen Rahmenteile aufliegt. Jede Betätigungsstange 133 enthält ähnliche seitliche Arme oder Handgriffe 134 an ihren Enden, ein oberes Klemmteil oder eine
Scheibe 135, die auf der Verschlußplatte (Fig. 15, 16) aufliegt sowie einen unteren Klemmarm oder ein Klemmteil 136.
Ein abgewinkelter Bügel 137 ragt vom einen Ende eines jeden Scharnierflansches nach unten und nimmt drehbar den unteren
Endabschnitt einer jeden Betätigungsstange und ihren unteren Klemmarm 136 auf, der in Reibungseingriff mit der Unterseite
des unteren Flansches 118 des benachbarten stirnseitigen Rahmenteils 116 (Fig. 21) gebracht werden kann, wenn die Betätigungsstange an einem ihrer Handgriffe 134 gedreht wird,
um den Klemmarm in diese Eingriffsposition zu verschwenken.
Dieser Klemmarm ist winkelförmig abgebildet und weist einen vergrößerten äußeren querverlaufenden länglichen Teil 138
auf, um die Berührungsfläche mit dem oben erwähnten Flansch 118 zu vergrößern. Ein senkrechtes Anschlagelement oder ein
Anschlagflansch 139, ähnlich dem Anschlagelement 39 steht vom
inneren Rand des äußeren länglichen Abschnitts 138 des Klemmarms 136 so ab, daß er sich gegen den senkrechten Steg 119
des benachbarten stirnseitigen Rahmenteils 116 legen kann, wenn der Reibungseingriff des Klemmarmes mit dem oben erwähnten unteren Flansch des Rahmenteils abgeschlossen ist.
Venn sich jedes Befestigungsmittel 132 in seiner geöffneten oder entriegelten Stellung befindet, erstreckt sich
sein abgewinkelter Klemmarm so nach innen, daß er unterhalb der Verschlußplatte liegt, an der das Befestigungselement
gelagert ist (Fig. 20). Der Anschlagflansch 139 dieses Armes kann gegen den Flansch 125, 126 der Platte anschlagen, um
die Öffnungsbewegung des Befestigungsmittels zu begrenzen und anzuzeigen, daß sich der Arm in einer Position befindet, in
der seine äußere Ecke 140 sich dicht neben dem stirnseitigen Rahmenteil 116 befindet. Wenn das Befestigungsmittel in seine
Verriegelungsstellung gedreht wird, ergreift anfänglich die
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äußere Ecke 140 des Klemmarms 136 das stirnseitige Rahmenteil, wobei sie nach unten gedreht wird, um den Widerstand
bei fortgesetzter Drehung zu verringern und die Bewegung des Armes in die Verriegelungsstellung (Fig. 21) unterhalb
des unteren Flansches 118 des stirnseitigen Rahmenteils zu erleichtern. Die Ecke 141 des winkelförmigen Klemmarms
zwischen dem Anschlagflansch und der äußeren Ecke des Armes ist nach oben gebogen oder nach oben abgesetzt, läuft auf
der Unterseite des oben erwähnten unteren Flansches entlang und schnappt in Eingriff mit dem äußeren longitudinalen Rand
des Flansches gegenüber seiner Verbindungssteife mit dem Steg 119 des stirnseitigen Rahmenteils 116. Der Einbau und die
Herausnahme des bevorzugten Ausführungsbeispiels 100 sind im allgemeinen identisch mit denjenigen des entfernbaren Bodenabschnitts
oder Manndurchlasses 2, der vorstehend beschrieben ist.
Wie bereits oben hervorgehoben wurde, variieren die Konstruktionen der Reib-Befestigungsmittel in Abhängigkeit
von der Bauart der stirnseitigen oder querverlaufenden Rahmenteile. Die Befestigungsmittel 132 können in Verbindung
mit dem Verschluß oder Deckel 5 der Flg. 1, 2, 3 verwendet werden, und zwar aufgrund der Ähnlichkeit der Rahmenteile
16 und 116. Die Positionen dieser Befestigungsmittel sind im allgemeinen auswechselbar, ebenso die Scharnierverbindungen
und die Halter. Eine weitere Variante ist in Fig. 22 gezeigt, in der ein Teil eines Bodens 199 abgebildet ist,
der einen langgestreckten, ähnlichen, schnell zu öffnenden Abschnitt 200, ähnliche Deckplatten 206, ähnliche stützende
Träger 208 und ähnliche Klammern oder Befestigungsmittel aufweist. Die gegenüberliegenden Abschnitte eines benachbarten
Paares dieser Träger dienen als longitudinale Rahmenteile oder Abschnitte 215 des Rahmens 204, der deckungsgleich
die Bodenöffnung 203 begrenzt. Stirnseitige oder querverlaufende Rahmenteile oder Abschnitte des Rahmens, von denen einer
bei 216 gezeigt ist, sind durch beabstandete Hilfs- oder Neben-
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träger gebildet, die sich quer zwischen den Hauptträgern
oder seitlichen Rahmenteilen 215 erstrecken. Jedes stirnseitige Rahmenteil 216 ist ähnlich den Rahmenteilen 16, 116
und kann aus einem Stück mit den benachbarten Deckplatten 214 hergestellt sein und den inneren Stirnrand von einer der
Deckplatten 214 bilden·
Der schnell zu öffnende Bodenabschnitt 200 kann als
äquivalent zum Deckel 5» 105 betrachtet werden, und er setzt sich zusammen aus zwei Verschlußteilen oder Deckplatten 220,
ähnlich den Platten 20, 120, deren Innere longitudinalen
Ränder in der gleichen Art und Weise gelenkig verbunden sind. Ein ähnlicher Halter oder Clip 223 ist in geeigneter
Weise am longitudinalen Randabschnitt 212 von einer der benachbarten Deckplatten 206 befestigt, um den äußeren longitudinalen Rand von einer der Deckplatten 220 in Eingriff
mit dem darunterliegenden longitudinalen Rahmenteil 215 zu halten. Der äußere longitudinale Rand der anderen oder gegenüberliegenden Deckplatte kann gelenkig, ähnlich dem
durchgehenden Scharnier 26, wie bei 222 in Fig. 13 gezeigt
ist, mit dem longitudinalen Randabschnitt 112 der Deckplatte neben dem anderen longitudinalen Rahmenteil verbunden sein,
wodurch der Bodenabschnitt 200 nur in dem Sinn entfernbar ist, daß seine Deckplatten außer Eingriff mit dem Rahmenteil 104 bringbar sind, wenn die Platten entriegelt und
zusammengeklappt werden. Es wird jedoch bemerkt, daß das kontinuierliche Scharnier 222 sowie das Scharnier 66 einen
einfach entfernbaren Scharnierzapfen (nicht gezeigt) aufweisen können, um die vollständige Herausnahme oder Entfernnung des Bodenabschnitts 200 in der gleichen Art und Weise
zu ermöglichen, wie beim Deckel 5, 105· Es wird ferner bemerkt, daß auch dieser Bodenabschnitt im allgemeinen identisch mit jedem der Deckel sein kann, daß also seine beiden
äußeren longitudinalen Ränder verschiebbar durch die Halter 23» 123 gehalten sein können und daß ferner eine Scharnierverbindung 22, 122 zwischen den benachbarten inneren long! tu-
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dinalen Rändern seiner Platten 220 vorgesehen sein kann. Ferner kann beim Deckel 5, 105 der äußere seitliche Rand
von einer seiner Platten 20, 120 gelenkig mit der benachbarten Deckplatte 6, 106 verbunden sein. Weiterhin können
alle Manndurchlässe und Bodenabschnitte so beschaffen sein, daß die benachbarten inneren Ränder ihrer Deckplatten sich
in Querrichtung erstrecken (Fig. 12) anstatt longitudinal.
Aufgrund der relativ großen Zahl von Böden in Kontaktfluidbehältera
und Fraktioniertürmen sind Produktionsausfallzeit, Kosten für hochqualifizierte Arbeit und Zeiteinsparung
äußerst bedeutsam. Raffinerien und chemische Anlagen erfordern regelmäßige Wartung, Abschaltungen für
Überprüfung, Reparaturen, Austauscharbeiten und/oder Modifikationen wenigstens einmal im Jahr und in manchen Fällen
auch zweimal im Jahr. Ein weitere wichtiger Faktor besteht in der Konstruktion derzeitiger Fraktioniersäulen oder türme
und anderer Kontaktfluidbehälter, bei welchen in den Wänden aus Wirtschaftlichkeitsgründen eine minimale Anzahl
von Mannlöchern vorgesehen ist und die Böden und andere innere Elemente der Behälter aus einzelnen Teilen oder
Abschnitten ausgeführt sind, die man durch Mannlöcher von minimalen Abmessungen hindurchbringen muß. Es hat sich gezeigt,
daß der schnell zu öffnende Bodenabschnitt oder Manndurchlaß gemäß der Erfindung herausgenommen und wieder
eingebaut werden kann in etwa 25% bis 3596 von derjenigen
Zeitspanne, die bei üblichen Manndurchlässen erforderlich ist. Man erzielt dadurch eine Einsparung an Arbeitsstunden
von 75 bis 65%. Wie vorstehend erläutert ist, können außer den Manndurchlässen auch eine oder mehrere Deckplatten gemäß
der vorliegenden Erfindung lösbar befestigt werden.
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Claims (1)
- GLITSCH, INC., Dallas, Texas, VStAPatentansprüche1. Schnell zu öffnender, entfernbarer Bodenabschnitt für einen Kontaktfluidbehälter mit einem offenen polygonförmigen Rahmen in dem Boden, der Längs- und Querteile aufweist, welche den Umfang einer öffnung in dem Boden begrenzen, ferner mit einem komplementär zu dem Rahmen ausgebildeten Deckel, dadurch gekennzeichnet,' daß der Deckel (5) aus zwei polygonförmigen Platten (20) zusammengesetzt ist, deren benachbarte innere Längsränder gelenkig miteinander verbunden sind (22), um das Zusammenklappen des Deckels (5) zu ermöglichen, daß die Platten (20) des Deckels (5) äußere Längs- und Querränder aufweisen, die die längsverlaufenden und querverlaufenden Teile (15, 16) des Rahmens (4) überlappen und auf diesen aufliegen, daß gegenüberliegende Mittel (23) an den Randabschnitten des Bodens (1) neben den längsverlaufenden Teilen (15) des Rahmens (4) vorgesehen sind, um den äußeren Längsrand der Deckplatten (20) mit dem Boden (1) zu verbinden, daß wenigstens eines der gegenüberliegenden Verbindungsmittel (23) mindestens das eine längsverlaufende Rahmenteil (15) mit Abstand überlappt, um wenigstens den einen äußeren längsverlaufenden Rand der Platten (20) verschiebbar aufzunehmen bzw. zu halten und daß Reib-Befestigungsmittel (32) am äußeren querverlaufenden Rand und v/enigstens eine der Deckplatten (20) vorgesehen sind, um die querverlaufenden Ränder der Platten mit den darunterliegenden querverlaufenden Teilen (16) des Rahmens (4) lösbar zu verbinden.809822/080627S23922. Bodenabschnitt nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die gegenüberliegenden Verbindungsmittel (23) an den Randabschnitten des Bodens (1) neben den längsverlaufenden Rahmenteilen (15) beide diese Teile mit Abstand überlappen, um die äußeren Längsränder der Deckplatten (20) verschiebbar aufzunehmen sowie nach innen über die Boden-Randabschnitte hervorstehen und gegenüberliegende innere Ränder (24) aufweisen, die in einem Abstand voneinander liegen, der kleiner ist als die querverlaufende Abmessung des nicht zusammengeklappten Deckels (5) zwischen den äußeren längsverlaufenden Plattenrändern, so daß der Deckel (5) mindestens teilweise zusammengeklappt werden muß, um die äußeren längsverlaufenden Plattenränder in die Halterung der Verbindungsmittel (23) einzuschieben bzw. herauszubewegen·3. Bodenabschnitt nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die inneren Ränder (24) der gegenüberliegenden Verbindungsmittel (23) nach oben gebogen sind, um die äußeren längsverlaufenden Ränder der Platten (20) des Deckels (5) in die Halterung der Verbindungsmittel (23) einschieben bzw. herausbewegen zu können.4. Bodenabschnitt nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eines der gegenüberliegenden Verbindungsmittel (23) au3 einem langgestreckten schmalen Teil besteht, das an wenigstens einem der Bodenrandabschnitte neben den längsverlaufenden Rahmenteilen (15) befestigt ist und sich longitudinal hierzu erstreckt.809822/08055· Bodenabschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eines der gegenüberliegenden Verbindungsmittel eine Vielzahl von beabstandeten Clips (25) aufweist, die an wenigstens einem der Bodenrandabschnitte neben den längsverlaufenden Rahmenteilen (15) befestigt sind.6. Bodenabschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Reib-Befestigungsmittel (32) zwei Befestigungselemente (32) aufweisen, die an den gegenüberliegenden äußeren querverlaufenden Rändern der Deckplatten (20) angeordnet sind, so daß jedes der querverlaufenden Rahmenteile (16) mit einem der Befestigungselemente lösbar verbindbar ist.7· Bodenabschnitt nach Anspruch 1 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Reib-Befestigungsmittel (32) an den äußeren querverlaufenden Rändern der Deckplatten (20) relativ nahe an den benachbarten inneren Längsrändern der Platten angeordnet sind.8. Bodenabschnitt nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß an jeder der Deckplatten (20) eines der gegenüberliegenden Befestigungselemente (32) angebracht ist.9· Bodenabschnitt nach Anspruch 1 oder 7» dadurch gekennzeichnet, daß die Reib-Befestigungsmittel zwei Befestigungselemente (32) aufweisen, von denen eines an dem einen der äußeren querverlaufenden Rändern von einem der Deckplatten (20) vorgesehen 1st, ^um in lösbarer Verbindung mit einem der querverlaufenden Rahmenteile (16) zu kommen und daß das andere Befestigungselement an dem gegenüberliegenden äußeren querverlaufenden Rand der anderen Deckplatte (20) vorgesehen ist, um in lösbarer Verbindung mit dem anderen querverlaufenden Rahmenteil (16) zu *ηΠΡ*β-22/Ο80610. Bodenabschnitt nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Reib-Befestigungsmittel zwei Befestigungselemente (32) aufweisen, von denen eines an jedem äußeren querverlaufenden Rand von nur einer der Deckplatten (20) vorgesehen ist, um in lösbarer Verbindung mit jedem der querverlaufenden Rahmenteile (16) zu kommen, damit beide Verschlußplatten (20) an dem Rahmen (4) fixierbar sind.11. Bodenabschnitt nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkverbindung zwischen den Deckplatten (120) einen Satz von in Abstand voneinander angeordneten Scharnierelementen (127, 128) aufweist, die von jedem der benachbarten inneren längsverlaufenden Ränder der Deckplatten (120) in longitudinaler versetzter Lage zu den Scharnierelementen (128) des anderen Satzes abstehen bzw. nach unten ragen, um ein Ineinandergreifen der Sätze zu ermöglichen, und daß einige der Scharnierelemente (127, 128) mit wenigstens einem ihrer Endabschnitte (129, 130) sich longitudinal sowie im querverlaufenden Abstand-zum inneren Rand ihrer entsprechenden Platte erstrecken, um angrenzende Abschnitte benachbarter Scharnierelemente der anderen Platte zu überlappen, daß die Scharnierelemente (127, 128) mit wenigstens ihren vorstehen den Endabschnitten (129, 130) seitlich nach außen in bezug auf ihre entsprechende Platte versetzt sind, um das überlappen benachbarter Abschnitte der Scharnierelemente zu ermöglichen und daß Mittel (109, 110) vorgesehen sind, die ein Lösen der Sätze von Scharnierelementen verhindern.809822/080512. Bodenabschnitt nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkverbindung zwischen den Deckplatten (120) einen senkrechten Flansch (125, 126) aufweisen, der von Jedem längsverlaufenden inneren Rand der Deckplatten (120) nach unten ragt und einen der sich nach unten erstreckenden Sätze von Scharnierelementen (127, 128) trägt, die einstückig mit seinem unteren Rand ausgebildet sind.13· Bodenabschnitt nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichn et, daß die Deckplatten (120) identisch sind und gleichartige Flansche (125, 126) sowie Sätze von Scharnierelementen (127, 128) aufweisen, und daß jeder Satz von Scharnierelementen näher am einen Ende seiner entsprechenden Deckplatte als in bezug auf das andere Ende angeordnet 1st, wodurch die Scharnierelemente eines Jeden Satzes longitudinal versetzt sind in bezug auf die Scharnierelemente des anderen Satzes und Ineinandergreifen, wenn eine der Platten längsseits relativ zu der anderen gewendet wird·14. Bodenabschnitt nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Scharnierelemente (127, 128) In Ihrer Gesamtheit seitlich nach außen relativ zu ihren entsprechenden Flanschen (125, 126) versetzt sind·15· Bodenabschnitt nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Scharnierelement (127, 128) von wenigstens einem der Sätze einen longitudinal abstehenden Endabschnitt (129, 130) aufweist.809822/080516. Bodenabschnitt nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Scharnierelemente insgesamt relativ zu ihren entsprechenden Deckplatten seitlich nach außen versetzt sind.17. Bodenabschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eines der Verbindungsmittel den äußeren longitudinalen Rand von einer der Deckplatten mit dem Boden gelenkig verbindet.18. Bodenabschnitt nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen offenen rechteckigen Rahmen (104) im Boden (99)» der gegenüberliegende längsverlaufende und querverlaufende Teile (115» 116) aufweist, die den Umfang einer öffnung (103) im Boden (99) begrenzen, einen komplementär zum Rahmen (10A) ausgeführten Deckel (105)» der zusammengesetzt 1st aus zwei im allgemeinen identischen rechteckigen Platten (120) alt benachbarten inneren Längsrändern, wobei die im allgemeinen identischen Platten (120) des Deckels (105) gegenüberliegende äußere längsverlaufende und querverlaufende Ränder aufweisen, die die längsverlaufenden und querverlaufenden Teile (115» 116) des Rahmens (10A) überlappen und auf diesen aufliegen, wobei ferner wenigstens einer der Sätze von Scharnierplatten (127» 128) mit seinen gleichen Endabschnitten (129» 130) parallel und im querverlaufenden Abstand zum inneren Längsrand von einer der Deckplatten (120) verläuft, um benachbarte Abschnitte von benachbarten Scharnierplatten der anderen Platte zu überlappen, ferner durch Reib-Befestigungsmittel (132) an den gegenüberliegenden äußeren querverlaufenden Rändern der Deckplatten (120) zur lösbaren Verbindung der gegenüberliegenden querverlaufenden Ränder der Platten mit den darunterliegenden gegenüberliegenden querverlaufenden Teilen (116) des Rahmens (10A).809822/080519. Bodenabschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkverbindung zwischen den Deckplatten einen senkrechten Flansch aufweist, der von dem Inneren Längsrand von wenigstens einer der Deckplatten nach unten ragt.20. Bodenabschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Reib-Befestigungsmittel (132) folgende Elemente aufweisen:zwei klammerartige Befestigungselemente (132), von denen eines an jedem Ende des Deckels (105) vorgesehen ist und ein senkrechtes Betätigungselement (133) aufweist, das in einer der Deckplatten (120) neben deren querverlaufenden Rand drehbar gelagert ist, wobei die Enden des Betätigungselements (133) von den gegenüberliegenden Seiten der Platten abstehen, eine Scheibe (135), die den mittleren Teil eines jeden Betätigungselements (133) umgibt und an diesem befestigt ist, um in Anlage mit der Oberseite der Deckplatte (120) zu kommen, ein Klemmteil (136), das an dem Betätigungselement (133) befestigt ist und sich seitlich von diesem mit Abstand zu der Scheibe (135) weg erstreckt und eine im allgemeinen ebene obere Seite aufweist, wobei jedes der querverlaufenden Rahmenteile (116) eine Unterseite aufweist, die mit der Oberseite des Klemmteils (136) fluchtet und bei Drehung des Betätigungselements (133) in Eingriff mit dieser gebracht werden kann, ferner die Unterseite des Trägers eine relativ schmale Breite hat, so daß relativ eng benachbarte longitudinale Ränder vorliegen und weiterhin das Klemmteil (136) an seiner Oberseite einen nach oben gebogenen Teil (141) aufweist, der an dem relativ benachbarten Rand der Trägerunterseite vorbeilaufen und dann in Eingriff mit dem Rand der Unterseite kommen kann, der von dem querverlaufenden Rand der Deckplatte (120) entfernt liegt, um das Befestigungselement (132) in Sperrstellung zu verriegeln.809822/0805
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Non-Patent Citations (1)
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