DE2751320C3 - Antriebs- und Zahnkette - Google Patents
Antriebs- und ZahnketteInfo
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Description
55
Die Erfindung bezieht sich auf eine Antriebskette bzw. Zahnkette, der im Oberbegriff des Anspruchs 1
angegebenen und durch die DE-OS 25 04 050 bekannt gewordenen Art.
Geräuscharme Antriebs- bzw. Zahnketten waren früher aus einer Serie von Kettengliedern konstruiert,
die miteinander an Drehpunkten durch Gelenkzapfen verbunden waren. In der weiteren Entwicklung
derartiger Ketten wurden die Gelenkzapfen durch ein zweiteiliges Zapfenkipplager aus einem Verbindungszapfen
und einem Gelenkzapfen ersetzt, die aneinanderliegende Oberflächen aufweisen und an diesen gegeneinander
schwenkbar sind. Es sind verschiedene Konstruktionen für Verbindungs- und Gelenkzapfen
bekannt Aus der US-PS 32 13 699 ist ein Zapfenkipplager bekannt, bei dem die Verbindungszapfen und die
Gelenkzapfen jeweils gleichen Querschnitt aufweisen.
Hierbei haben die Verbindungszapfen und die Gelenkzapfen jeweils eine gekrümmte Gelenk- bzw.
Anlagefläche und eine gekrümmte rückwärtigt- bzw. Gegenfläche, die mit der Gelenkfläche konzentrisch ist.
Wenn eine Antriebskette mit derartigen Verbindungsund Gelenkzapfen zusammengesetzt wird, kann es
durch eine Verdrehung eines Verbindungs- bzw. Gelenkzapfens um 180° möglich sein, daß die Zapfen in
den öffnungen der Kettenglieder eine falsche Position einnehmen. Dieser Fehler wird nicht jedesmal bei der
Prüfung der Kette festgestellt, führt jedoch dazu, daß die Kette unsauber arbeitet und frühzeitig ausfällt Da
alle Zapfen jeweils nur eine Gelenkfläche aufweisen, die mit der entsprechenden Gelenkfläche der anderen
Zapfen sauber zusammenarbeiten, müssen im Falle, daß die Gelenkfläche eines Zapfens abgenutzt ist, beide
Zapfen ersetzt werden.
Aus der US-Patentschrift 37 42 776 ist eine Antriebskette bekannt, bei der die Verbindungszapfen und die
Gelenkzapfen jeweils den gleichen Querschnitt aufweisen und in die Öffnungen der Kettenglieder eingekeilt
sind.
Aus der DE-OS 25 04 050 ist es bekannt, Verbindungszapfen und Gelenkzapfen eines Zapfenkipplagers
mit einem konvexen hypotrochoiden Querschnitt auszugestalten, wobei diese Zapfen in den Kettengliedern
in eiförmigen, langgestreckten öffnungen aufgenommen sind. Am schmalen Ende jeder öffnung ist
entsprechend dem jeweiligen Kettenglied ein Verbindungszapfen bzw. ein Gelenkzapfen an einer entsprechenden
Begrenzungs- bzw. Sitzfläche der öffnung aufgenommen.
Bei den Ketten gemäß den zwei letztgenannten Druckschriften sind die Zapfen der Kipplager so
ausgebildet, daß die Querschnittsradien der Oberflächen verhältnismäßig groß sind, um beim Betrieb der Kette
Spannungsspitzen abzubauen und die auftretenden Zugkraft!; auf möglichst große Flächen zu verteilen.
Jedoch sind die beim Betrieb der Kette auftretenden Kräfte an den Anlage- bzw. Grenzflächen zwischen den
Zapfen und den Anlageflächen zwischen den Zapfen und den öffnungen der Kettenglieder je nach Stellung
der Kette unterschiedlich gerichtet, so daß sich hier Scherkräfte ergeben, die in gewissem Umfange zum
einen die Laufruhe der Kette beeinträchtigen und zum anderen die Abnutzung der Zapfen erhöhen. Bei der
Kette gemäß der DE-OS 25 04 050 wird allerdings der Vorteil erzielt, daß bei Abnutzung der Zapfen diese
nicht ausgetauscht werden müssen, sondern lediglich um 120° versetzt neu eingesetzt werden brauchen, da die
Zapfen einen im wesentlichen dreieckigen Querschnitt mit abgerundeten Ecken aufweisen.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, Ketten der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Art
insoweit zu verbessern, daß bei Beibehalten der beim Stand der Technik bereits erreichten Vorteile, die darin
zu sehen sind, daß die Möglichkeit besteht, daß nach einer gewissen Laufzeit der Kette, die entweder durch
Wartungsintervalle oder durch etwaige vorhandene Abnutzungserscheinungen bestimmt ist, dann, wenn bei
\nderen Ketten die Zapfen ausgetauscht werden müssen, der Zapfen lediglich herausgenommen und
soweit verdreht eingesetzt werden kann, bis wiederum eine Anlagefläche an den öffnungen und eine
entsprechende Anlagefläche an den benachbarten Zapfen anliegt, und daß darüber hinaus noch erreicht
wird, daß bei der Möglichkeit, die Kette leicht und ohne Fehler zusammenzusetzen, die Kräfte am Zapfenkipplager
so ausgeglichen sind, daß die Kette sich im Gebrauch nur geringfügig abnutzt, ot daß also die
Zugkräfte im Betrieb sehr gut aufgenommen werden und eine sehr günstige Kraft- und Belastungsverteilung
an den Zapfen erreicht ist, und daß die Zugkräfte bei Betrieb der Kette in gleicher Richtung liegen, so daß ίο
Scherkräfte, die zur Abnützung der Kettenglieder und Zapfen führen, praktisch vermieden sind.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt mit den im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen
Merkmalen, wobei noch in den Unteransprüchen 2 und 3 für die Aufgabenlösung vorteilhafte und förderliche
Weiterbildungen angegeben sind.
Die Aufgabenlösung und die Merkmale der Unteransprüche
weisen einige Überschneidungt.i mit dem Stand der Technik auf.
Eine Kette gemäß der Erfindung mit der angegebenen Ausbildung der Zapfen hat einmal den Vorteil, daß
die Kette auf keinen Fall versehentlich falsch zusammengesetzt werden kann. Zum anderen können die bei
dem Betrieb der Kette auftretenden Zugkräfte durch die konkaven Anlageflächen der Zapfen an den Begrenzungsflächen
der Öffnungen der Kettenglieder wesentlich besser als bisher aufgenommen werden. Durch die
konvexe Ausbildung der den Atilageflächen der Zapfen
gegenüberliegenden Gelenkflächen zwischen den Zapfen untereinander liegen die an den Zapfen angreifenden
Kräfte im wesentlichen in der gleichen Richtung, so daß die erwähnten Scherkräfte, die zur Abnützung der
Zapfen führen, praktisch vermieden werden. Vorzugsweise werden die Anlageflächen und die Gelenkflächen
der Zapfen konzentrisch ausgebildet, so daß in diesem Falle stets die Kräfte an den Anlage- und den
Grenzflächen gleichgerichtet sind.
Die erfindungsgemäße Antriebskette verwendet also ein Zapfenkipplager, bei dem der Querschnitt der «o
Verbindungs- und Gelenkzapfen ähnlich bzw. identisch ist und eine annähernd gleichseitige sechsbögige
Konfiguration aufweist. Der Querschnitt kann als ein modifiziertes konvexes Hypotrochoid bezeichnet werden,
wobei die Modifikation darin besteht, daß anstelle der Bogen des Hypotrochoids konkave Oberflächen
vorgesehen sind.
Vorzugsweise weisen dabei die Zapfen drei konkave und drei konvexe Oberflächen auf, wobei jeweils eine
konkave Oberfläche einer konvexen Oberfläche gegenüberliegt und diese zueinander konzentrisch sind. Jeder
Zapfen weist demnach drei einander gleiche konvexe Oberflächen mit einem ersten größeren Radius und
entsprechend ebenfalls drei gleiche konvexe Oberflächen mit einem kleineren Radius auf, wobei die
aneinanderstoßenden Oberflächen durch Übergangsflächen mit einem kleinen Radius verbunden sind. Die
konvexen Oberflächen weisen einen größeren Radius als die jeweils gegenüberliegenden konkaven Oberflächen
auf, wobei die Mittellinie der jeweiligen Oberflä- *o
chen zusammenfällt, d. h. die entsprechenden Radien von einem gemeinsamen Zentrum ausgehen. Die
Verbindungs- und Gelenkzapfen haben demnach einen Querschnitt, der zu drei gegeneinander um 120°
gedrehten Achsen jeweils achssymmetrisch ist. Die Verbindungs- und Gelenkzapfen können beim Zusammensetzen
dieser Kettenglieder jeweils in drei, dann immer korrekten Drehlagen zueinander eingesetzt
werden.
Die Öffnungen in den Kettengliedern haben eine allgemein länglich eiförmige Form mit einem breiten
und einem schmalen Ende; das schmale Ende weist eine im Querschnitt konvexe Oberfläche auf, die an der
zugewandten konkaven Oberfläche des jeweiligen Zapfens direkt anliegt Die diesen Gelenkzapfen
umgebenden Seitenflächen der öffnungen sind so ausgebildet, daß sie an den entsprechenden, der
genannten konkaven Oberfläche benachbarten konvexen Oberflächen der Zapfen ebenfalls anliegen. Die
Öffnungen in den Kettengliedern sind demnach so ausgebildet, daß jeweils ein Zapfen des Kipplagers an
dem schmalen Ende der eiförmigen Öffnungen jeweils mit drei Flächen direkt anliegt
Da die konkaven Begrenzungsflächen für den Sitz der Zapfen in den Öffnungen konzentrisch mit den
gebogenen konvexen Anlageflächen der Zapfen sind, verlaufen jeweils auch die Kräfte zwischen den Seitenbzw.
Begrenzungswänden der Öffnungen und dem Sitz der Verbindungs- bzw. Gelenkzapfen immer in der
gleichen Richtung wie die Kräfte an den Gelenk- bzw. Anlageflächen, so daß der Abrieb bzw. die Abnutzung
an den Berührungsflächen zwischen den Begrenzungswänden der Öffnungen und der Zapfen praktisch
ausgeschaltet werden kann.
Die Merkmale der Erfindung und deren technische Vorteile ergeben sich auch aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbsispiels im Zusammenhang mit der Zeichnung. Hierin stellen dar
F i g. 1 eine Darstellung eines Antriebssystems mit zwei Zahnrädern, die durch eine geräuschlose Antriebskette miteinander verbunden sind;
F i g. 2 eine Aufsicht auf eine Kette;
F i g. 3 eine vergrößerte Ansicht längs der Linie 3-3 der F i g. 2 von benachbarten, durch ein Zapfenkipplager
miteinander verbundenen Kettengliedern;
Fig.4 eine Teilansicht eines Kettengliedes mil einer
Öffnung zur Aufnahme des Zapfenkipplagers.
Eine Zahnkette 10 besteht aus mehreren identischen Zahngliedern 12, die aus abwechselnd überlappenden
bzw. ineinandergreifenden Kettengliedern 14 und 16 aufgebaut sind. Die Kettenglieder 14 und 16 sind hierbei
längs einer Linie ausgerichtet. Die jeweiligen Kettenglieder 14 und 16 sind miteinander durch ein
Zapfenkipplager 18 verbunden, das einen Verbindungszapfen 20 und einen Gelenkzapfen 22 aufweist.
Verbindungs- und Gelenkzapfen haben einen ähnlichen und hier einen identischen Querschnitt. Zu beiden Seiten
der Anordnung aus den Kettenglieder 14 und 16 sind Führungsglieder 26 angeordnet, mit denen die Kette auf
einem gezahnten Treibrad 28 und einem ebenfalls gezahnten, angetriebenen Rad 30 geführt wird. Selbstverständlich
kann auch die Kette durch innere Führungsglieder geführt werden, die dann in eine
entsprechende Rille der gezahnten Räder eingreifen würden.
Der Verbindungszapfen 20 ist länger als der Gelenkzapfen 22 und ist an seinen Enden aufgehämmert
bzw. gebördelt, um die einzelnen Kettenglieder zusammenzuhalten. Die Verbindungszapfen 20 können
ebenfalls an ihren Enden mit Löchern zur Aufnahme eines Splintes versehen sein, um die Kettenglieder in
Position zu halten.
Die Verbindungszapfen und die Gelenkzapfen differieren lediglich in ihrer Länge; außerdem haben die
Gelenkzapfen die Funktion, die Kette gegen seitliche Verschiebung zusammenzuhalten. Verbindungszapfen
und Gelenkzapfen können demnach beide als Gelenkelemente bezeichnet werden.
Die dargestellten Verbindungs- und Gelenkzapfen weisen jeweils identische Querschnitte auf, obwohl dies
nicht unbedingt nö-'g ist. Jeder Gelenkzapfen hat sechs
Bogenflächen, und zwar drei konvexe Oberflächen 32
von jeweils gleicher Länge und drei konkave Oberflächen von ebenfalls gleicher Länge, wobei jedoch die
Querschnittslängen der konvexen Oberflächen größer sind. Konvexe und konkave Oberflächen wechseln sich
jeweils ab, so daß auf eine konvexe Oberfläche jeweils eine konkave Oberfläche folgt. Benachbarte konvexe
und konkave Oberflächen sind durch Übergangsflächen 36 mit kleinem Radius verbunden, so daß die Zapfen
eine allseits abgerundete Oberfläche aufweisen. Wenn die Oberflächen 32 bzw. die Oberflächen 34 jeweils
durch einen Schnitt geteilt werden, so sind die Zapfen jeweils im Querschnitt symmetrisch zu Achsen, die um
jeweils 120° gegeneinander gedreht sind. Bei den Zapfen liegt jeweils eine konkave Oberfläche 32
gegenüber einer konvexen Oberfläche 34. Die Radien dieser beiden gegenüberliegenden Oberflächen sind
zwar unterschiedlich, haben jedoch ein gemeinsames Zentrum, so daß die gegenüberliegenden Oberflächen
konzentrisch sind.
Die Zahnglieder 12 der Kette 10 sind, zumindest was deren äußere Form betrifft, ähnlich den in anderen
geräuscharmen Ketten verwendeten Glieder. Jeder Gliederkörper 38 weist an jedem Kettenglied ein Paar
vorstehender Zähne 40 auf, die durch eine Gabel 42 verbunden sind. Die Flanken 44 der Kettenglieder
greifen in die entsprechenden Zähne bzw. Ausnehmungen 46 der Zahnräder ein. Die inneren Flanken 48 der
Zahngiieder brauchen hierbei nicht unbedingt an den Zahnrädern anzuliegen.
Jedes Zahnglied weist zwei öffnungen 24 auf, in denen das Zapfenkipplager 18 aufgenommen ist Diese
öffnungen haben eine sich in Längsrichtung der Zahnglieder erstreckende eiförmige Form mit einem
schmaleren und einem breiteren Ende 52 bzw. 54. Die beiden öffnungen 24 eines jeden Zahngliedes 12 sind
symmetrisch zu beiden Seiten einer Mittellinie 56 des Zahngliedes gelegen. Die öffnungen können ebenfalls
um eine mittlere Schnittlinie symmetrisch sein, wobei diese Schnittlinie gegen die Zuglinie der Kette leicht
geneigt sein, mit ihr zusammenfallen oder zu ihr parallel sein kann; als Zuglinie wird hierbei eine imaginäre Linie
verstanden, die sich jeweils von dem Kontaktpunkt der
Zapfen des Lagers einer Öffnung zu dem Kontaktpunkt
der Zapfen des Lagers in einer anderen Öffnung erstreckt, wenn die Kette gespannt ist.
Das schmalere Ende 54 jeder öffnung ist durch
ίο Begrenzungsflächen 62, 64 und 66 begrenzt, die direkt
an einem Paar der konvexen Oberfläche 32 und der zwischen diesen liegenden konkaven Oberfläche 34
eines Zapfens anliegen; das schmalere Ende 54 ist so ausgebildet, daß es demnach an den Oberflächen 32,34
und 32 des jeweiligen Zapfens anliegt und dieser Zapfen des Kipplagers vollständig in dem schmaleren Ende 54
eingefaßt ist. Das breitere Ende jeder Öffnung hat eine kontinuierliche gekrümmte Begrenzungswand 68 und
ist seiner Weite so bemessen, daß die Zapfen 20 bzw. 22 des Kipplagers an ihren sich berührenden konvexen
Oberflächen 32 abrollen können, so daß die Kettenbzw. Zahnglieder der Kette um die Kipplager
verschwenkt werden können. Da die gekrümmte konkave Ober- bzw. Anlagefläche 34, die an der
Oberfläche 64 anliegt, bei jedem Zapfen konzentrisch zu der gekrümmten konvexen Gelenk- bzw. Anlagefläche
32, ist die Kraft zwischen der Begrenzungswand 64 der öffnung und dem Zapfensitz bzw. der Oberfläche 34
immer in der gleichen Richtung mit der Kraft zwischen den Gelenkflächen der beiden Zapfen, wodurch der
Abrieb und die Abnutzung der Berührungsfläche zwischen der Öffnungswand und dem Zapfen des
Kipplagers sehr klein gehalten werden kann. Ebenso ist dadurch die Tendenz der Zapfen, in ihrem Lagersitz zu
wackeln oder zu schlagen, reduziert
Da jeder Zapfen des Kipplagers drei Arbeitsflächen, d. h. die konvexen Oberflächen 32 aufweist, kann dann,
wenn eine Abnutzung der Gelenk- bzw. Anlageflächen von Zapfen festgestellt wird, die volle Funktionstüchtigkeit
der Kette wieder erreicht werden, indem ein oder beide Zapfen um 120° in der öffnung gedreht werden,
so daß nunmehr wieder nicht benutzte Gelenk- bzw. Anlageflächen zur Verfugung stehen.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (3)
1. Antriebs- bzw. Zahnkette zum Verbinden von auf Wellen gelagerten Treibrädern, wobei die Kette
aus einer Serie von abwechselnd überlappenden und ineinandergreifenden Kettengliedern besteht, die in
Öffnungen der Kettenglieder durch ein Zapfenkipplager aus mehreren aneinanderliegenden Zapfen
verbunden sind und in entsprechende Zähne bzw. Ausnehmungen der Treibräder eingreifen, wobei der
Querschnitt der Verbindungszapfen und derjenige der Gelenkzapfen gleich sind, wobei außerdem die
Öffnungen in den Kettengliedern für die Zapfen des Zapfenkipplagers ein schmales und ein breites Ende
aufweisen und das schmale Ende derart geformte Begrenzungsflächen aufweist, daß drei Oberflächen
eir.es Zapfens direkt an diesen Begrenzungsflächen anliegen, dadurch gekennzeichnet, daß
die Zapfen (Verbindungszapfen 20, Gelenkzapfen 22) des Zapfenkipplagers (18) abwechselnd konvexe
und konkave, insgesamt jeweils drei konvexe und drei konkave Oberflächen (32 bzw. 34) aufweisen,
und die Zapfen eines Lagers im Bereich konvexer Oberflächen (Gelenkflächen 32) aneinanderliegen
und daß die beiden Zapfen jedes Zapfenkipplagers jeweils mit einer der konvexen Gelenkfläche (32)
gegenüberliegenden konkaven Oberfläche (34) an entsprechend ausgebildeten Begrenzungsflächen
(64) der öffnungen (24) benachbarter Kettenglieder (14, 16) anliegen, wobei die gegenüberliegenden
konvexen und konkaven Oberflächen (32 bzw. 34) jedes Zapfens (20, 22) der Zapfenkipplager (18)
konzentrisch sind und wobei die öffnungen (24) in den Kettengliedern (14, 16) und die abwechselnd
konvexen und konkaven Oberflächen (32, 34) der Zapfen (20,22) so geformt sind, daß die resultierende
Kraft zwischen der Begrennungsfläche (63) der öffnung (24) und der anliegenden Oberfläche (34)
der Zapfen in gleicher Richtung wie die Kraft zwischen den Anlage- bzw. Gelenkflächen (32) der
Zapfen untereinander gerichtet ist.
2. Kette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bogenlängen der konvexen und der
konkaven Oberflächen (32 bzw. 34) der Zapfen (20, 22) jeweils untereinander gleich sind.
3. Kette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bogenlänge der konvexen Oberfläche
(32) der Zapfen (20,22) von derjenigen der konkaven Oberfläche (34) abweicht. so
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| CA1074155A (en) | 1980-03-25 |
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