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Verfahren zur Kennzeichnun3 eines Körpers mit gekrümmter
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Oberfläche, insbesondere eines Rohres oder Kabels, mittels einer Markierungsvorrichtung
und Markierungsvorrichtung zur Durchführung des Verfahrens
Die Erfindung
betrifft eine Markierungsvorrichtung, die Plarkierungen trägt oder tragen kann und
ein bezüglich der Dimensionen wärmeinstabiles Element zur Verwendung in einer solchen
Markierungsvorrichtung.
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Es ist häufig erforderlich, ein Kabel oder alle elektrische Kabel
oder Leitungen, beispielsweise Rohrleitungen, in einer Ölraffinerie innerhalb ausgedehnter
Anlagen zu markieren.
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Falls ein Kabel eine Bleiumhüllung aufweist, wie dies früher im allgemeinen
der Fall war, so konnte das Kabel durch einfaches Einschlagen von Zahlen oder Buchstaben
in die Bleiumhüllung markiert werden. Bei moderneren eine Polyäthylen-Umhüllung
aufweisenden Kabeln und Kunststoffrohren ist dies nicht mehr möglich und es wurde
stattdessen vorgeschlagen, 11Narkierungshülsen , die eine Kennzeichnung tragen,
am Kabel anzuordnen. Derartige Hülsen haben jedoch den Nachteil, dass ein grosser
Vorrat von Hülsen mit den Ziffern und Buchstaben verwendet werden musste da jede
Hülse normalerweise nur eine einzige Zahl oder einen einzigen Buchstaben trägt,
wobei die Kabelbezeichnung sich aus einer Anzahl von Hülsen zusammensetzt. Gemäss
einer Alternative kann die gesamte Kennzeichnung auf einer einzigen Hülse aufgedruckt
sein, jedoch hat dies ebenfalls Nachteile, da eine permanente Markierung (die selbstverständlich
immer ensünscht und in manchen Fällen aus Sicherheitsgründen wesentlich ist) nur
an jenen Hülsen angeordnet werden kann, die aus polymerem Material bestehen, wobei
eine besondere Vorrichtung erforderlich ist.
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Darüberhinaus können die Hülsen im allgemeinen am Kabel nur während
der Montage aufgebracht werden, da sie über ein freies Ende geschoben werden müssen.
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Die vorliegende Erfindung stellt eine Markierungsvorrichtung zur Verfügung,
die sich bei Erwärmung krümmt, und zwar vorzugsweise um eine einzige Achse oder
um eine Anzahl paralleler Achsen,und die eine erste, transparente Folie aufweist,
eine zweite.Folie zur Aufnahme der Plarkierung oder der Markierungen und eine dritte
Klebstoffschicht, die direkt oder unmittelbar
mit der ersten Schicht
verbunden ist,und zwar nur längs bestimmter Abschnitte der Oberfläche der ersten
Folie, die während der Krümmung derselben konkav werden, und vorzugsweise längs
Randabschnitten der ersten Folie, die bei der Krümmung der Folie um eine einzige
Achse oder um parallele Achsen konkav werden.
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Vorzugsweise besteht die dritte Schicht aus einer Folie, die sich
im wesentlichen über den gesamten Bereich der ersten Folie erstreckt, aber mit dieser
nur an den genannten Randabschnitten verbunden ist, wobei die zweite Folie zwischen
der ersten und der dritten Folie aufgenommen oder entnommen werden kann. Die Erfindung
betrifft ferner ein Verfahren zum Kennzeichnen eines Körpers mittels der Markierungsvorrichtung.
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Die Klebstoffschicht kann aus einer Folie bestehen oder aus einer
Beschichtung auf einer zusätzlichen Folie, was den Vorteil hat, dass eine Berührung
zwischen der zweiten Folie und dem Klebstoff gegebenenfalls vermieden werden kann.
Die zusätzliche Folie kann mit der ersten Folie in jeder beliebigen Weise verbunden
sein, wobei die Klebstoffschicht an der Seite der zusätzlichen Folie liegt, die
der ersten Folie abgewandt ist.
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Die Erfindung stellt ferner eine Markierungsvorrichtung der vorausgehend
beschriebenen Art zur Verfügung, in welcher die zweite Folie weggelassen ist.
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Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Kennzeichnung eines
Körpers mit einer gekrümmten Oberfläche, gemäss welchem auf der zweiten Folie eine
Kennzeichnung aufgebracht wird, die zweite Folie zwischen einer ersten, transparenten
Folie und einer dritten Klebstoffschicht angeordnet wird, wobei die transparente
Folie ein erstes einander gegenüberliegendes Paar von Randabschnitten und ein zweites
gegenüberliegendes Paar von Randabschnitten aufweist, die erste Folie unter Wärmeeinwirkung
aufwellbar ist und vorzugsweise derart, dass das zweite sich gegenüberliegende Paar
von Randabschnitten im wesentlichen seine Ausgangslage beibehält, die genannte dritte
Klebstoffschicht ein erstes und zweites einander gegenüberliegendes Paar
von
Randabschnitten aufweist, die jenen der ersten Folie entsprechen, die dritte Schicht
mit der ersten nur bereichsweise verbunden ist und vorzugsweise längs Linien, die
parallel und vorzugsweise in der Nachbarschaft der ersten sich gegenüberliegenden
Randabschnitte liegen, so dass die zweite Folie zwischen der ersten Folie und der
dritten Schicht angeordnet werden kann, und die dritte Schicht an der Seite der
ersten Folie liegt, die beim Aufwellen konkav wird, dabei die aus der ersten, zweiten
und dritten Folie bzw. Schicht bestehende Anordnung auf die gekrümmte Oberfläche
des Körpers aufgebracht wird, wobei die erste Folie aussen liegt und die erste Folie
erwärmt wird, UD ein Aufwellen derselben um den Körper zu erzeugen und vorzugsweise
ein Haften des Klebstoffs am Körper.
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Die erste Folie ist zweckmässig aufwellbar und zweckmässig aus thermoplastischem
Material hergestellt, vorzugsweise aus einem vernetzten Material, das,ausgehend
von einer aufgewellten Form in eine ebene Form gebracht wurde, und seine ebene Form
beibehält, bis es erhitzt wird, worauf es in die ursprüngliche aufgewellte Form
zurückkehrt oder zurückzukehren sucht. Die Folie kann beispielsweise durch Extrudieren
eines Schlauchs aus thermoplastischem Material hergestellt werden, welches vernetzt
wird, falls dies gewünscht oder erforderlich ist, sowie durch Aufschlitzen des Schlauchsin
Längsrichtung (einmal oder mehrmals, abhängig von dem Winkel, den die fertige Folie
überspannen soll), worauf der geschlitzte ScIiau in planare Form gebracht wird und
erhitzt wird, während die planare Form beibehalten oder aufgezwungen wird, indem
die Folie beispielsweise zwischen zwei Druckplatten gehalten wird, und das Erhitzen
mindestens auf eine geeignete Temperatur erfolgt und das Abkühlen erfolgt, während
die ebene Form aufrechterhalten wird.
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Die Bahn oder der aufgeschlitzte Schlaud kann eben gemacht werden,
bevor oder nachdem das Zerschneiden in Längsabschnitte erfolgt, die der Breite der
Folien bei ihrer Verwendung entsprechen.
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Die vorausgehend erwähnte geeignete Temperatur hängt vom Material
der Folie ab. Bei einem kristallinen, vernetzten Material oder
einem
Material, das ein so hohes Molekulargewicht oder andere Eigenschaften aufweist,
durch welche es sich verhält, als wäre es vernetzt, ist die Mindesttemperatur der
kristalline Schmelzpunkt. Bei einem nicht-kristallinen Material, das vernetzt oder
nicht vernetzt sein kann, aber vorzugsweise vernetzt ist, ist die Plindesttemperatur
die Erweichungstemperatur oder der Erweichungstemperaturbereich. Dabei eignet sich
jedes Verfahren, die gemäss der Literatur verwendet werden oder beschrieben sind,
um einem thermoplastischen Werkstoff eine Wärmerückstellbarkeit zu erteilen, wobei
die geeigneten Temperaturen dem Fachmann für wärmerückstellbare Werkstoffe bekannt
sind.
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Weitere Verfahren zur Herstellung der ersten Folie sind in den GB-PSen
1 383 556 und 1 392 212 beschrieben, deren Inhalt hiermit einbezogen wird. Diese
Patentschriften beschreiben eine Folie, deren auf einer Seite liegender Werkstoff
eine grössere Schrumpfungsneigung beim Erwärmen als der auf der anderen Seite liegende
Werkstoff aufweist. Daher wellt sich beim Erhitzen die Folie auf, wobei die Seite
mit einer grösseren Neigung zum Aufwellen an der Innenseite der Aufwellung liegt.
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Ein weiteres Verfahren, durch welches einem Werkstoff die Fähigkeit
zum Aufwellen erteilt wird, besteht in der Vernetzung einer Folie oder einer Bahn
aus thermoplastischem Werkstoff, während dieser eine aufgewellte Form aufweist,
beispielsweise durch Bestrahlung oder Initiation eines chemischen Vernetzungsmittels,
welches während der ersten Verformung des Werkstoffs in die Folie oder die Bahn
nicht reagiert hat. Falls die Bahn durch Bestrahlung vernetzt werden soll, kann
sie über Walzen mit entsprechendem Durchmesser geführt werden, während sie einer
Bestrahlung ausgesetzt wird; falls eine Bahn durch einen Walzenzug quer zur Bestrahlungsrichtung
geführt wird, so ändert sich seine Krümmung zwischen der gewünschten und der entgegengesetzten
Krümmung, jedoch schirmen die Walzen die Strahlung ab, mit Ausnahme jener Stellen,
wo die Bahn entweder eben ist oder die gewünschte Krümmung aufweist.
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Die zweite Folie kann aus beliebigem Werkstoff bestehen, vorausgesetzt,
dass
dieser durch die Wärme nicht zu sehr beeinträchtigt wird, die zum Aufwellen der
ersten Folie erforderlich ist und ferner vorausgesetzt, dass er durch das gewählte
Verfahren kennzeichnende Markierungen aufnehmen kann. Wie ersichtlich, ist dies
ein grosser Vorteil der erfindungsgemässen Anordnung; obgleich die Anordnung einem
Anwender mit einer zweiten Folie geliefert werden kann und vorzugsweise auch geliefert
wira, beispielsweise mit einem bereits eingesetzten Papierblatt, kann der Anwender
das Blatt oder die Folie selbst zur Verfügung stellen, das aus einem Werkstoff besteht,
welches den Betriebsbedingungen angepasst ist, denen es nach der Montage ausgesetzt
sein wird. In solchen Fällen braucht sich die dritte Schicht oder Folie aus Klebstoff
nicht über die gesamte Breite der ersten Folie erstrecken, obgleich diese Ausführung
keine bevorzugte Ausführung darstellt, sondern die zweite Folie kann derart angeordnet
sein, dass sie ganz oder teilweise in Berührung mit dem zu markierenden Körper steht,
wobei der Klebstoff der dritten Folie an beiden oder allen Seiten der zweiten Folie
liegt und die erste Schicht das Ganze abdeckt, das nach der flontage durch den Klebstoff
der dritten Schicht mit dem Körper verbunden ist.
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Die dritte Klebstoffschicht oder -folie ist vorzugsweise ein durch
Wärme aktivierbarer oder heisschmelzbarer Klebstoff, wie er beispielsweise in der
G3-Patentanmeldung 21467/76, der DT-OS 2 723 116.1 und der GB-PS 1 440 810 und in
den dort erwähnten Literaturstellen beschrieben ist, deren Inhalt hiermit einbezogen
wird. Die Betriebstemperatur des Klebstoffs ist selbstverständlich vorzugsweise
derart ausgewählt, dass der Klebstoff bei der Temperatur, bei welcher sich die erste
Folie aufwellt, aktiviert wird. Es ist offensichtlich, dass die erfindungsgemässe
Anordnung dem Anwender in Bahnform geliefert werden kann, wobei zur Herstellung
der Folie eine entsprechende Länge von der Bahn abgetrennt wird. Da die Bahn zweckmässig
in einer Rolle angeliefert wird, braucht die gelieferte Folie nicht eben zu sein.
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Anschliessend wird ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemässen
Markierungsvorrichtung in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben. Es zeigen: Fig.
1 einen Querschnitt durch die Anordnung vor der Montage, und Fig. 2 eine Ansicht
der auf einem Kabel montierten Markierungsvorrichtung.
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Gemäss Fig. 1 ist eine transparente, vernetzte, thermoplastische,
bei Wärmeeinwirkung aufwellbare Folie 1 an ihren gegenüber liegenden Randabschnitten
4, 5 mit einer Folie 3 aus einem heiss-schmelzbaren Klebstoff verbunden, wobei die
Verbindung derart ist, dass zwischen den Folien 1 und 3 ein Raum 6 ausreichender
Grösse verbleibt, damit ein Papierblatt 2 zwischen den Folien 1 und 3 eingesetzt
oder entnommen werden kann, so dass es mit einer Kennzeichnung versehen werden kann.
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Die Folie 1 ist bei Wärmeeinwirkung aufwellbar, so dass seine Randabschnitte
4, 5 gekrümnt werden, wobei die Folie 1 sich gegen die Folien 2 und 3 hin krümmt
und der dargestellte Querschnitt im wesentlichen geradlinig bleibt.
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Gemäss Fig. 2 ist die Anordnung auf einem Kabel 7 aufgebracht.
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Die Folie 2, deren Ränder gestrichelt angedeutet sind, trägt eine
Kennzeichnung 8, die durch die transparente Folie 1 deutlich sichtbar ist, während
die Anordnung durch den Klebstoff 3 fest mit der Oberfläche des Kabels 7 verbunden
ist.
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Die Anordnung kann gemäss dem folgenden Beispiel hergestellt und montiert
werden. Ein transparenter Polyäthylen-Schlauch mit einem Durchmesser von etwa 100
mm wurde extrudiert, vernetzt, in Längsrichtung geschlitzt und geschnitten, um eine
Folie mit einer Länge von 170 mm und einer Breite von 130 mm zu ergeben, wobei die
Breite der Axialrichtung des Ausgangsschlauchs entsprach. Die Folie wurde während
5 DIinuten auf 1300 C zwischen zwei flachen Platten erhitzt und abgekühlt, während
sie zwischen
den Platten gehalten wurde. Eine Folie aus einem heiss-schmelzbaren
Klebstoff mit den gleichen Abmessungen, wie die vernetzte Polyäthylenfolie, wurde
mit der ersten Folie über einen Breitenbereich von etwa 10 mm an jedem Rand der
Folien verbunden, wodurch ein Raum verblieb, in dem ein Schild eingesetzt wurde.
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Die Umhüllung eines Kabels mit 60 mm Durchmesser wurde gereinigt,
abgeschliffen und vorerwärmt und die Markierungsvorrichtung wurde auf das Kabel
aufgebracht, wobei die kurze Seite der Anordnung parallel zur Kabelachse lag und
die Klebstoffolie in Anlage am Kabel stand. Die Anordnung wurde anschliessend ersitzt,
bis sie sich um das Kabel aufwellte und mit behandschuhter Hand wurde nach Bedarf
die unter den Folien eingeschlossene Luft herausgedrückt. Dabei wurde eine festhaftende
Markierungsvorrichtung mit deutlich lesbarer Kennzeichnung erhalten.
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Ende der Beschreibung
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