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DE2746124A1 - Verfahren zur kennzeichnung eines koerpers mit gekruemmter oberflaeche, insbesondere eines rohres oder kabels, mittels einer markierungsvorrichtung und markierungsvorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens - Google Patents

Verfahren zur kennzeichnung eines koerpers mit gekruemmter oberflaeche, insbesondere eines rohres oder kabels, mittels einer markierungsvorrichtung und markierungsvorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens

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Publication number
DE2746124A1
DE2746124A1 DE19772746124 DE2746124A DE2746124A1 DE 2746124 A1 DE2746124 A1 DE 2746124A1 DE 19772746124 DE19772746124 DE 19772746124 DE 2746124 A DE2746124 A DE 2746124A DE 2746124 A1 DE2746124 A1 DE 2746124A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
film
adhesive
sheet
heated
marking device
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19772746124
Other languages
English (en)
Inventor
Frank Karel Amedeus Selleslags
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Commscope Connectivity Belgium BVBA
Original Assignee
Raychem NV SA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Raychem NV SA filed Critical Raychem NV SA
Priority to DE19772746124 priority Critical patent/DE2746124A1/de
Publication of DE2746124A1 publication Critical patent/DE2746124A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C9/00Details of labelling machines or apparatus
    • B65C9/20Gluing the labels or articles
    • B65C9/24Gluing the labels or articles by heat
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C3/00Labelling other than flat surfaces
    • B65C3/02Affixing labels to elongated objects, e.g. wires, cables, bars, tubes
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01BCABLES; CONDUCTORS; INSULATORS; SELECTION OF MATERIALS FOR THEIR CONDUCTIVE, INSULATING OR DIELECTRIC PROPERTIES
    • H01B7/00Insulated conductors or cables characterised by their form
    • H01B7/36Insulated conductors or cables characterised by their form with distinguishing or length marks
    • H01B7/368Insulated conductors or cables characterised by their form with distinguishing or length marks being a sleeve, ferrule, tag, clip, label or short length strip

Landscapes

  • Laminated Bodies (AREA)

Description

  • Verfahren zur Kennzeichnun3 eines Körpers mit gekrümmter
  • Oberfläche, insbesondere eines Rohres oder Kabels, mittels einer Markierungsvorrichtung und Markierungsvorrichtung zur Durchführung des Verfahrens Die Erfindung betrifft eine Markierungsvorrichtung, die Plarkierungen trägt oder tragen kann und ein bezüglich der Dimensionen wärmeinstabiles Element zur Verwendung in einer solchen Markierungsvorrichtung.
  • Es ist häufig erforderlich, ein Kabel oder alle elektrische Kabel oder Leitungen, beispielsweise Rohrleitungen, in einer Ölraffinerie innerhalb ausgedehnter Anlagen zu markieren.
  • Falls ein Kabel eine Bleiumhüllung aufweist, wie dies früher im allgemeinen der Fall war, so konnte das Kabel durch einfaches Einschlagen von Zahlen oder Buchstaben in die Bleiumhüllung markiert werden. Bei moderneren eine Polyäthylen-Umhüllung aufweisenden Kabeln und Kunststoffrohren ist dies nicht mehr möglich und es wurde stattdessen vorgeschlagen, 11Narkierungshülsen , die eine Kennzeichnung tragen, am Kabel anzuordnen. Derartige Hülsen haben jedoch den Nachteil, dass ein grosser Vorrat von Hülsen mit den Ziffern und Buchstaben verwendet werden musste da jede Hülse normalerweise nur eine einzige Zahl oder einen einzigen Buchstaben trägt, wobei die Kabelbezeichnung sich aus einer Anzahl von Hülsen zusammensetzt. Gemäss einer Alternative kann die gesamte Kennzeichnung auf einer einzigen Hülse aufgedruckt sein, jedoch hat dies ebenfalls Nachteile, da eine permanente Markierung (die selbstverständlich immer ensünscht und in manchen Fällen aus Sicherheitsgründen wesentlich ist) nur an jenen Hülsen angeordnet werden kann, die aus polymerem Material bestehen, wobei eine besondere Vorrichtung erforderlich ist.
  • Darüberhinaus können die Hülsen im allgemeinen am Kabel nur während der Montage aufgebracht werden, da sie über ein freies Ende geschoben werden müssen.
  • Die vorliegende Erfindung stellt eine Markierungsvorrichtung zur Verfügung, die sich bei Erwärmung krümmt, und zwar vorzugsweise um eine einzige Achse oder um eine Anzahl paralleler Achsen,und die eine erste, transparente Folie aufweist, eine zweite.Folie zur Aufnahme der Plarkierung oder der Markierungen und eine dritte Klebstoffschicht, die direkt oder unmittelbar mit der ersten Schicht verbunden ist,und zwar nur längs bestimmter Abschnitte der Oberfläche der ersten Folie, die während der Krümmung derselben konkav werden, und vorzugsweise längs Randabschnitten der ersten Folie, die bei der Krümmung der Folie um eine einzige Achse oder um parallele Achsen konkav werden.
  • Vorzugsweise besteht die dritte Schicht aus einer Folie, die sich im wesentlichen über den gesamten Bereich der ersten Folie erstreckt, aber mit dieser nur an den genannten Randabschnitten verbunden ist, wobei die zweite Folie zwischen der ersten und der dritten Folie aufgenommen oder entnommen werden kann. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Kennzeichnen eines Körpers mittels der Markierungsvorrichtung.
  • Die Klebstoffschicht kann aus einer Folie bestehen oder aus einer Beschichtung auf einer zusätzlichen Folie, was den Vorteil hat, dass eine Berührung zwischen der zweiten Folie und dem Klebstoff gegebenenfalls vermieden werden kann. Die zusätzliche Folie kann mit der ersten Folie in jeder beliebigen Weise verbunden sein, wobei die Klebstoffschicht an der Seite der zusätzlichen Folie liegt, die der ersten Folie abgewandt ist.
  • Die Erfindung stellt ferner eine Markierungsvorrichtung der vorausgehend beschriebenen Art zur Verfügung, in welcher die zweite Folie weggelassen ist.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Kennzeichnung eines Körpers mit einer gekrümmten Oberfläche, gemäss welchem auf der zweiten Folie eine Kennzeichnung aufgebracht wird, die zweite Folie zwischen einer ersten, transparenten Folie und einer dritten Klebstoffschicht angeordnet wird, wobei die transparente Folie ein erstes einander gegenüberliegendes Paar von Randabschnitten und ein zweites gegenüberliegendes Paar von Randabschnitten aufweist, die erste Folie unter Wärmeeinwirkung aufwellbar ist und vorzugsweise derart, dass das zweite sich gegenüberliegende Paar von Randabschnitten im wesentlichen seine Ausgangslage beibehält, die genannte dritte Klebstoffschicht ein erstes und zweites einander gegenüberliegendes Paar von Randabschnitten aufweist, die jenen der ersten Folie entsprechen, die dritte Schicht mit der ersten nur bereichsweise verbunden ist und vorzugsweise längs Linien, die parallel und vorzugsweise in der Nachbarschaft der ersten sich gegenüberliegenden Randabschnitte liegen, so dass die zweite Folie zwischen der ersten Folie und der dritten Schicht angeordnet werden kann, und die dritte Schicht an der Seite der ersten Folie liegt, die beim Aufwellen konkav wird, dabei die aus der ersten, zweiten und dritten Folie bzw. Schicht bestehende Anordnung auf die gekrümmte Oberfläche des Körpers aufgebracht wird, wobei die erste Folie aussen liegt und die erste Folie erwärmt wird, UD ein Aufwellen derselben um den Körper zu erzeugen und vorzugsweise ein Haften des Klebstoffs am Körper.
  • Die erste Folie ist zweckmässig aufwellbar und zweckmässig aus thermoplastischem Material hergestellt, vorzugsweise aus einem vernetzten Material, das,ausgehend von einer aufgewellten Form in eine ebene Form gebracht wurde, und seine ebene Form beibehält, bis es erhitzt wird, worauf es in die ursprüngliche aufgewellte Form zurückkehrt oder zurückzukehren sucht. Die Folie kann beispielsweise durch Extrudieren eines Schlauchs aus thermoplastischem Material hergestellt werden, welches vernetzt wird, falls dies gewünscht oder erforderlich ist, sowie durch Aufschlitzen des Schlauchsin Längsrichtung (einmal oder mehrmals, abhängig von dem Winkel, den die fertige Folie überspannen soll), worauf der geschlitzte ScIiau in planare Form gebracht wird und erhitzt wird, während die planare Form beibehalten oder aufgezwungen wird, indem die Folie beispielsweise zwischen zwei Druckplatten gehalten wird, und das Erhitzen mindestens auf eine geeignete Temperatur erfolgt und das Abkühlen erfolgt, während die ebene Form aufrechterhalten wird.
  • Die Bahn oder der aufgeschlitzte Schlaud kann eben gemacht werden, bevor oder nachdem das Zerschneiden in Längsabschnitte erfolgt, die der Breite der Folien bei ihrer Verwendung entsprechen.
  • Die vorausgehend erwähnte geeignete Temperatur hängt vom Material der Folie ab. Bei einem kristallinen, vernetzten Material oder einem Material, das ein so hohes Molekulargewicht oder andere Eigenschaften aufweist, durch welche es sich verhält, als wäre es vernetzt, ist die Mindesttemperatur der kristalline Schmelzpunkt. Bei einem nicht-kristallinen Material, das vernetzt oder nicht vernetzt sein kann, aber vorzugsweise vernetzt ist, ist die Plindesttemperatur die Erweichungstemperatur oder der Erweichungstemperaturbereich. Dabei eignet sich jedes Verfahren, die gemäss der Literatur verwendet werden oder beschrieben sind, um einem thermoplastischen Werkstoff eine Wärmerückstellbarkeit zu erteilen, wobei die geeigneten Temperaturen dem Fachmann für wärmerückstellbare Werkstoffe bekannt sind.
  • Weitere Verfahren zur Herstellung der ersten Folie sind in den GB-PSen 1 383 556 und 1 392 212 beschrieben, deren Inhalt hiermit einbezogen wird. Diese Patentschriften beschreiben eine Folie, deren auf einer Seite liegender Werkstoff eine grössere Schrumpfungsneigung beim Erwärmen als der auf der anderen Seite liegende Werkstoff aufweist. Daher wellt sich beim Erhitzen die Folie auf, wobei die Seite mit einer grösseren Neigung zum Aufwellen an der Innenseite der Aufwellung liegt.
  • Ein weiteres Verfahren, durch welches einem Werkstoff die Fähigkeit zum Aufwellen erteilt wird, besteht in der Vernetzung einer Folie oder einer Bahn aus thermoplastischem Werkstoff, während dieser eine aufgewellte Form aufweist, beispielsweise durch Bestrahlung oder Initiation eines chemischen Vernetzungsmittels, welches während der ersten Verformung des Werkstoffs in die Folie oder die Bahn nicht reagiert hat. Falls die Bahn durch Bestrahlung vernetzt werden soll, kann sie über Walzen mit entsprechendem Durchmesser geführt werden, während sie einer Bestrahlung ausgesetzt wird; falls eine Bahn durch einen Walzenzug quer zur Bestrahlungsrichtung geführt wird, so ändert sich seine Krümmung zwischen der gewünschten und der entgegengesetzten Krümmung, jedoch schirmen die Walzen die Strahlung ab, mit Ausnahme jener Stellen, wo die Bahn entweder eben ist oder die gewünschte Krümmung aufweist.
  • Die zweite Folie kann aus beliebigem Werkstoff bestehen, vorausgesetzt, dass dieser durch die Wärme nicht zu sehr beeinträchtigt wird, die zum Aufwellen der ersten Folie erforderlich ist und ferner vorausgesetzt, dass er durch das gewählte Verfahren kennzeichnende Markierungen aufnehmen kann. Wie ersichtlich, ist dies ein grosser Vorteil der erfindungsgemässen Anordnung; obgleich die Anordnung einem Anwender mit einer zweiten Folie geliefert werden kann und vorzugsweise auch geliefert wira, beispielsweise mit einem bereits eingesetzten Papierblatt, kann der Anwender das Blatt oder die Folie selbst zur Verfügung stellen, das aus einem Werkstoff besteht, welches den Betriebsbedingungen angepasst ist, denen es nach der Montage ausgesetzt sein wird. In solchen Fällen braucht sich die dritte Schicht oder Folie aus Klebstoff nicht über die gesamte Breite der ersten Folie erstrecken, obgleich diese Ausführung keine bevorzugte Ausführung darstellt, sondern die zweite Folie kann derart angeordnet sein, dass sie ganz oder teilweise in Berührung mit dem zu markierenden Körper steht, wobei der Klebstoff der dritten Folie an beiden oder allen Seiten der zweiten Folie liegt und die erste Schicht das Ganze abdeckt, das nach der flontage durch den Klebstoff der dritten Schicht mit dem Körper verbunden ist.
  • Die dritte Klebstoffschicht oder -folie ist vorzugsweise ein durch Wärme aktivierbarer oder heisschmelzbarer Klebstoff, wie er beispielsweise in der G3-Patentanmeldung 21467/76, der DT-OS 2 723 116.1 und der GB-PS 1 440 810 und in den dort erwähnten Literaturstellen beschrieben ist, deren Inhalt hiermit einbezogen wird. Die Betriebstemperatur des Klebstoffs ist selbstverständlich vorzugsweise derart ausgewählt, dass der Klebstoff bei der Temperatur, bei welcher sich die erste Folie aufwellt, aktiviert wird. Es ist offensichtlich, dass die erfindungsgemässe Anordnung dem Anwender in Bahnform geliefert werden kann, wobei zur Herstellung der Folie eine entsprechende Länge von der Bahn abgetrennt wird. Da die Bahn zweckmässig in einer Rolle angeliefert wird, braucht die gelieferte Folie nicht eben zu sein.
  • Anschliessend wird ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemässen Markierungsvorrichtung in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben. Es zeigen: Fig. 1 einen Querschnitt durch die Anordnung vor der Montage, und Fig. 2 eine Ansicht der auf einem Kabel montierten Markierungsvorrichtung.
  • Gemäss Fig. 1 ist eine transparente, vernetzte, thermoplastische, bei Wärmeeinwirkung aufwellbare Folie 1 an ihren gegenüber liegenden Randabschnitten 4, 5 mit einer Folie 3 aus einem heiss-schmelzbaren Klebstoff verbunden, wobei die Verbindung derart ist, dass zwischen den Folien 1 und 3 ein Raum 6 ausreichender Grösse verbleibt, damit ein Papierblatt 2 zwischen den Folien 1 und 3 eingesetzt oder entnommen werden kann, so dass es mit einer Kennzeichnung versehen werden kann.
  • Die Folie 1 ist bei Wärmeeinwirkung aufwellbar, so dass seine Randabschnitte 4, 5 gekrümnt werden, wobei die Folie 1 sich gegen die Folien 2 und 3 hin krümmt und der dargestellte Querschnitt im wesentlichen geradlinig bleibt.
  • Gemäss Fig. 2 ist die Anordnung auf einem Kabel 7 aufgebracht.
  • Die Folie 2, deren Ränder gestrichelt angedeutet sind, trägt eine Kennzeichnung 8, die durch die transparente Folie 1 deutlich sichtbar ist, während die Anordnung durch den Klebstoff 3 fest mit der Oberfläche des Kabels 7 verbunden ist.
  • Die Anordnung kann gemäss dem folgenden Beispiel hergestellt und montiert werden. Ein transparenter Polyäthylen-Schlauch mit einem Durchmesser von etwa 100 mm wurde extrudiert, vernetzt, in Längsrichtung geschlitzt und geschnitten, um eine Folie mit einer Länge von 170 mm und einer Breite von 130 mm zu ergeben, wobei die Breite der Axialrichtung des Ausgangsschlauchs entsprach. Die Folie wurde während 5 DIinuten auf 1300 C zwischen zwei flachen Platten erhitzt und abgekühlt, während sie zwischen den Platten gehalten wurde. Eine Folie aus einem heiss-schmelzbaren Klebstoff mit den gleichen Abmessungen, wie die vernetzte Polyäthylenfolie, wurde mit der ersten Folie über einen Breitenbereich von etwa 10 mm an jedem Rand der Folien verbunden, wodurch ein Raum verblieb, in dem ein Schild eingesetzt wurde.
  • Die Umhüllung eines Kabels mit 60 mm Durchmesser wurde gereinigt, abgeschliffen und vorerwärmt und die Markierungsvorrichtung wurde auf das Kabel aufgebracht, wobei die kurze Seite der Anordnung parallel zur Kabelachse lag und die Klebstoffolie in Anlage am Kabel stand. Die Anordnung wurde anschliessend ersitzt, bis sie sich um das Kabel aufwellte und mit behandschuhter Hand wurde nach Bedarf die unter den Folien eingeschlossene Luft herausgedrückt. Dabei wurde eine festhaftende Markierungsvorrichtung mit deutlich lesbarer Kennzeichnung erhalten.
  • Ende der Beschreibung Leerseite

Claims (8)

  1. Patent an s p rü ehe 1. Verfahren zur Kennzeichnung eines Körpers mit gekrümmter Oberfläche, insbesondere eines Rohrs oder Kabels, mittels einer Markierungsvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass zur Kennzeichnung eine mit Klebstoff versehene transparente Folie (1) auf den Körper aufgelegt wird, die eine Kennzeichnunx zwischen sich und dem Körper aufnehmen kann, dass die Folie erwärmt wird, um sich entsprechend der Oberfläche des Körpers zu krümmen, und dass die gekrümmte Folie durch Aktivierung des Elebstoffs mit dem Körper verbunden wird.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Erwärmung ferner dazu dient, um den Klebstoff am Körper haftend zu machen.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass als Kennzeichnung eine eigene Kennzeichnungsfolie verwendet wird, die zwischen einer Klebstoffolie (3) und der transparent ausgebildeten Folie (1) angeordnet wird, wobei die Klebstoffolie (3) nur randseitig mit der Folie verbunden ist.
  4. 4. Verfahren zur Kennzeichnung eines Körpers mit gekrümmter Oberfläche, gekennzeichnet durch das Aufbringen einer Kennzeichnung auf einer zweiten Folie (2), Einschieben der zweiten Folie zwischen einer ersten transparenten Folie (1), die ein erstes, einander gegenüberliegendes Paar von Randabschnitten und ein zweites, einander gegenüberliegendes Paar von Randabschnitten aufweist, und einer dritten Klebstofffolie (3), wobei die erste Folie durch Wärmeeinwirkung aufwellbar ist, und zwar vorzugsweise in solcher Weise, dass das zweite, einander gegenüberliegende Paar von Randabschnitten im wesentlichen seine Ausgangslage beibehält, und dass die dritte Klebstoffolie, die ein erstes und zweites sich gegenüberliegendes Paar von Randabschnitten aufweist, die denen des ersten Paars entsprechen, mit der ersten Folie nur an den Randbereichen verbunden wird, und vorzugsweise längs Linien, die parallel und in der Nachbarschaft der ersten, sich gegenüberliegenden Randabschnitte liegen, so dass die zweite Folie zwischen der ersten Folie und der dritten Folie einschiebbar ist, dass die dritte Folie auf der Seite der ersten Folie liegt, die beim KrUmmen konkav wird, dass die aus der ersten, zweiten und dritten Folie bzw.
    bestehende Anordnung auf der gekrümmten Fläche des Körpers aufgebracht wird, wobei die erste Folie nach aussen liegt und die erste Folie erhitzt wird, so dass ein Krümmen derselben um den Körper verursacht und vorzugsweise ein Haften des Klebstoffs am Körper bewirkt wird.
  5. 5. Markierungsvorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1-4, gekennzeichnet durch eine erste transparente Folie (1), gegebenenfalls eine zweite, eine Kennzeichnung oder mehrere Kennzeichnungen tragende Folie (2) und eine dritte Klebstoffschicht (3), die mittelbar oder unmittelbar nur längs jenen Abschnitten der ersten Folie verbunden ist, die beim Krümmen konkav werden.
  6. 6. Markierungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass beim Erhitzen ein Krümmen um eine einzige Achse oder um eine Anzahl paralleler Achsen auftritt.
  7. 7. Markierungsvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebstoffschicht längs Randabschnitten der ersten Schicht angeordnet ist, die gekrümmt werden, wenn sich die erste Schicht um die genannte Achse oder die genannten parallelen Achsen krümmt.
  8. 8. Markierungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 5-7, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Schicht aus einer Folie (3) besteht, die sich im wesentlichen fieber den Gesamtbereich der ersten Folie (1) erstreckt, aber damit nur an den genannten Randabschnitten verbunden ist und dass die zweite Folie (2) zwischen der ersten Folie (1) und der dritten Folie (3) eingeschoben oder entnommen werden kann.
DE19772746124 1977-10-13 1977-10-13 Verfahren zur kennzeichnung eines koerpers mit gekruemmter oberflaeche, insbesondere eines rohres oder kabels, mittels einer markierungsvorrichtung und markierungsvorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens Withdrawn DE2746124A1 (de)

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