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"Verfahren und Vorrichtung zum Stapeln, Bearbeiten und Ent-
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stapeln von Gegenständen" Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren
zum Stapeln, Bearbeiten und Entstapeln von im wesentlichen plattenförmigen Gegenständen
mit einer um eine horizontale Achse um wenigstens 1800 drehbaren Schwenkanordnung,
die in einem Maschinengestell gelagert ist und Greifeinrichtungen zur Halterung
für die plattenförmigen Gegenstände aufweist. Die Erfindung bezieht sich weiterhin
auf eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
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Plattenförmige Gegenstände zu Stapeln und zu Entstapeln ist im Prinzip
bekannt und wird beispielsweise in der DT-AS 24 10 301 beschrieben. Diese bekannte
Anordnung besteht im wesentlichen aus zwei Schwenkarmen, die an ihrem vorderen Ende
eine Greifeinrichtung tragen, wobei diese Schwenkarme um eine horizontale Achse
um mehr als 1800 drehbar gelagert sind, wobei die an den freien Enden der Schwenkarme
angeordnete Greifeinrichtung üblicherweise frei drehbar ist, so daß sie stets der
Schwerkraft folgend nach unten ausgerichtet ist. Mit einer solchen Anordnung ist
es möglich, die auf einem Stapel gelagerten, plattenförmigen Gegenstände, beispielsweise
Holzplatten, mittels der Greifeinrichtung, die an den Schwenkarmen angeordnet ist,
zu ergreifen und durch Drehung der Schwenkarme nunmehr an einem anderen Platz abzugeben,
beispielsweise
auf einem Kraftfahrzeug, wobei die von den Greifeinrichtungen
der Schwenkarme ergriffenen Platten sich bei der Schwenkbewegung der Schwenkarme
durch den zwischen den beiden Schwenkarmen vorhandenen freien Raum hindurchbewegen.
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Bei diesen bekannten Anordnungen erfolgt lediglich ein Transportieren
der Platten von einer zur anderen Stelle. Es erfolgt keine Bearbeitung der Platten
während des Transportes und die Platten werden in einfachster Weise übereinandergestapelt
gelagert.
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Bei plattenförmigen Gegenständen, deren eine Oberfläche aber in bestimmter
Weise profiliert ausgebildet ist, ist es erstrebenswert, daß die Platten nicht einfach
durch Aufeinanderlagerung abgelegt werden, sondern daß sie der Profilierung entsprechend
gegeneinander verschoben werden, so daß die Profilierungen der Platten ineinandergreifen,
wodurch die Stapelhöhe der abgelegten plattenförmigen Gegenstände erheblich verringert
werden kann.
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Dieses Problem tritt insbesondere bei der Herstellung, Lagerung und
beim Transport von Paletten auf. Derartige Paletten weisen eine ebene Transportfläche
auf, wobei an der Unterseite vorstehende Tragrippen angeordnet sind, die das Ergreifen
der Paletten mittels Gabelstapler od. dgl. ermöglichen. Es ist erstrebenswert dafür
Sorge zu tragen, daß beim Stapeln derartiger Paletten nunmehr die an der Unterseite
vorgesehenen Tragrippen ineinandergreifend angeordnet werden, so daß nunmehr Paletten
ineinander gestapelt werden können.
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Es ist offensichtlich, daß mit den zum Stand der Technik gehörenden
einfachen Stapel- und Entstapelvorrichtungen diese Aufgabe nicht gelöst werden kann.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung
zu schaffen, bei welcher unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse beim
Stapeln, Lagern und Transportieren von Paletten ein raumsparendes, ineinander verschachteltes
Lagern und Stapeln der Paletten möglich ist.
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Diese der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird dadurch gelöst,
daß die von einer Fertigungsstelle kommenden plattenförmigen Gegenstände, nämlich
Paletten in einer von unten beschickbaren, absatzweise arbeitenden Hubvorrichtung
angehoben, bearbeitet und dabei gleichzeitig gestapelt werden, wobei der oberste
Gegenstand, d.h. die oberste Palette dieses Stapels von einer ersten Schwenkanordnung
ergriffen,entstapelt und auf einem zweiten Stapel abgelegt wird, wobei die Schwenkanordnung
in horizontaler Richtung quer zur allgemeinen Vorschubrichtung der zu bearbeitenden
Gegenstände um ein gewisses Maß verfahrbar ist und selbst eine zweite Schwenkanordnung
trägt, die während der Schwenkbewegung der ersten Schwenkanordnung gegebenenfalls
ein Schwenken des mittelbar von der ersten Schwenkanordnung getragenen Gegenstandes
ermöglicht.
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Die Vorrichtung zur Durchführung eines solchen Verfahrens kennzeichnet
sich im wesentlichen durch eine in der Vorschubrichtung der zu bearbeitenden Gegenstände
gesehen zwischen den beiden Stapeleinrichtungen angeordnete Schwenkanordnung, die
aus zwei von einer Schwenkwelle getragenen Schwenkarmen besteht, die an ihren äußeren
freien Enden drehbar einen mit Haltevorrichtungen für die Gegenstände versehenen
Rahmen tragen, der bezüglich seiner Drehbewegung antreibbar ist.
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Durch diese Vorschläge gemäß der Erfindung wird im wesentlichen folgendes
erreicht. Die von einer Fertigungsstelle, beispielsweise einer Nagelmaschine kommenden
Paletten werden nunmehr in einer ersten Stapelvorrichtung gestapelt, d.h. im wesentlichen
in vertikaler Richtung gefördert und angehoben. Während dieser Förderbewegung, die
also sehr platzsparend in vertikaler Richtung erfolgt - im Gegensatz zu bei bisher
bekannten Anordnungen, bei welchen die Förderbewegung in diesem Verfahrensabschnitt
in horizontaler Richtung erfolgt - erfolgt ein Bearbeiten der Paletten beispielsweise
durch Einschalten einer Sägestation, die dafür Sorge trägt, daß entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften die Kanten der Paletten abgeschrägt werden. In einem zweiten
Abschnitt kann dann das Aufprägen der erforderlichen Markierung erfolgen und es
ist für einen Fachmann offensichtlich, daß weitere Bearbeitungsstationen in dem
vertikalen Arbeitsweg eingeschaltet werden können, falls solche Bearbeitungsstationen
notwendig sind, wie beispielsweise das Anbringen von Beschlägen, das Anbringen
weiterer
Aufdrucke usw.
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Sobald die in dieser vertikalen Förderanordnung nach oben geförderten
Paletten eine obere Endstellung erreicht haben, d.h.
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also die oberste Palette in diesem Stapel eine oberste Endstellung
erreicht hat, gelangt sie in den Greifbereich von seitlich an den Paletten angreifenden
Greifern und werden hier festgehalten. Die Greifer sind dabei an einer Schwenkanordnung
angeordnet und bei Inbetriebnahme der Schwenkanordnung werden nunmehr die Paletten
von dem Stapel abgehoben und entsprechend der Bewegungslänge der Greifeinrichtung,
beispielsweise um 1800 geschwenkt,auf einem anderen Stapel abgelegt. Hierbei führen
also zwangsläufig die Paletten eine Schwenkbewegung um 1800 aus, d.h. wenn die Tragoberfläche
der Palette - die im nachfolgenden grundsätzlich als Lagerfläche bezeichnet wird
- sich in der nach oben arbeitenden Stapelvorrichtung oben befand, dann würde sich
diese Lagerfläche in der Ablagestellung durch die Greifeinrichtung nach unten gerichtet
befinden und die eigentlichen Füße der Palette wären in der ersten Stapelvorrichtung
nach unten gerichtet und in der zweiten Stapel- und Entstapelvorrichtung nach oben.
Bei einer solchen Anordnung wäre ein raumsparendes Stapeln und damit Abtransportieren
der Paletten nicht möglich und es ist nunmehr erforderlich, während der Schwenkbewegung
und während des Transportweges von einer Stapelvorrichtung zur anderen die Palette
noch einmal zu drehen, und zwar nicht jede Palette sondern jede zweite Palette,
so daß dadurch sichergestellt ist, daß einmal die eine Palette mit der Lagerfläche
nach unten und die nachfolgende
Palette mit der Lagerfläche nach
oben gerichtet aus der Greifeinrichtung abgegeben wird. Gleichzeitig ist aber auch
noch erforderlich, die Paletten gegeneinander zu verschieben und dadurch sicherzustellen,
daß nunmehr die Füße der Palette ineinander eingeschachtelt in der zweiten Stapelvorrichtung
angeordnet sind.
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Eine solche Anordnung wird in den Unteransprüchen der vorliegenden
Patentanmeldung näher gekennzeichnet.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der
Zeichnungen erläutert. Die Zeichnungen zeigen dabei in Fig. 1 ganz schematisch die
Richtung und das Verhalten der Paletten innerhalb des Verlaufes des erfindungsgemäßen
Verfahrens und in Fig. 2 schematisch aber schaubildlich die erfindungsgemäße Vorrichtung.
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In der Zeichnung in Fig. 1 ist der Weg der Paletten erkennbar, die
in Vorschubrichtung des Pfeiles R von einer Herstellungseinrichtung, beispielsweise
einer sogenannten Nagelmaschine, kommen.
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Die Palette bewegt sich dabei in horizontaler Richtung in Richtung
des Pfeiles R und gelangt in eine Stapelvorrichtung, die allgemein mit S1 bezeichnet
ist. In dieser Stapelvorrichtung werden die Paletten übereinander gestapelt und
während der Hubbewegung
aus der Ebene in der sie aus der Nagelmaschine
kommen in die hohe Endstellung zusätzlich bearbeitet, beispielsweise werden die
Kanten beschnitten, werden Prägestempel aufgebracht usw.
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Dann wird die oberste Palette der Stapelvorrichtung S1 ergriffen und
auf die Stapelvorrichtung S2 abgelegt, die die Paletten nach unten fördert und in
Richtung des Pfeiles RF abgibt.
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Es ist erkennbar, daß bei der Anordnung der Paletten in der Stapelvorrichtung
S1 die Paletten stets mit ihrer Lagerfläche L nach oben gerichtet sind, während
die Füße 7 nach unten ausgerichtet sind.
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In der Stapelvorrichtung S2 sind demgegenüber die Paletten so angeordnet,
daß bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel die unterste Palette mit ihrer Lagerfläche
L nach oben gerichtet ist.
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Hieran schließt sich eine Palette an, deren Lagerfläche L nach unten
gerichtet ist und die ineinandergeschachtelt eine Palette trägt, deren Lagerfläche
L nach oben gerichtet ist, wie dies auch dadurch erkennbar ist, daß zwischen den
Füßen 7 der untersten Palette Freiräume sind, während in der Schicht darüber die
Füße 7a der einen Palette und die Füße 7b der anderen Palette erkennbar sind.
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Diese Anordnung wurde dadurch erreicht, daß die oberste Palette vom
Stapel S1 nicht nur zum Stapel S2 gefördert und gedreht wird, sondern daß abwechselnd
eine zusätzliche Drehung derart erfolgt,
daß einmal die Lagerfläche
nach unten, einmal die Lagerfläche nach oben gerichtet ist und daß außerdem eine
zusätzliche Bewegung der Palette in Richtung des Pfeiles F in Fig. 1 durch geführt
wird.
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In Fig. 2 ist allgemein mit 1 ein Rollgang bezeichnet, auf dem Paletten
2, beispielsweise von einer Nagelmaschine kommend, zu der Stapelvorrichtur.g S1
geführt werden. Die Stapelvorrichtung besteht bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
aus einer hydraulischen Hubvorrichtung 3, die innerhalb eines Rahmengestelles 4
angeordnet ist und an ihrem oberen Ende eine Hub-und Lagervorrichtung 5 trägt, auf
die vom Rollgang 1 kommend, die Palette 2 abgegeben wird und nunmehr um das Maß
einer Palettenstärke angehoben wird. Jede Palette weist eine Lagerfläche L auf,
an die sich nach unten hin Querlatten 6 anschließen, die die Füße 7 tragen, wobei
die Füße 7 in einer Richtung untereinander durch quer zu den Querlatten 6 verlaufende
Bodenbretter 8 miteinander verbunden sind. Hierdurch werden Tragrippen gebildet.
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Die Stapelvorrichtung S2 dient im wesentlichen zum Fördern der Paletten
nach unten hin aus der Endhöhe, die die Paletten in der Stapelvorrichtung S1 erhalten,
wobei dann die Paletten weiterhin über einen Rollgang 9 in Richtung des Pfeiles
RF abgefördert werden können,und zwar als ganzer Stapel,. beispielsweise in Lastwagen
oder in sonstige Transporteinrichtungen.
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In der Stapelvorrichtung S2 ist eine hydraulische Hubvorrich6..ng
10 erkennbar, die für das absatzweise oder impulsweise Abförern der einzelnen Paletten
Sorge trägt.
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Zwischen den beiden Stapelvorrichtungen S1 und S2 ist ein Maschinengestell
11 angeordnet, das. im wesentlichen an seiner Oberseite die eigentliche Schwenkvorrichtung
trägt, die bei dem- dargestellten Ausführungsbeispiel aus zwei Schwenkarmen 12 und
14 besteht, die an eine Schwenkwelle 15 anschließen, die über den rein schematisch
dargestellten Antrieb 16 in eine Schwenkbewegung angetrieben werden kann. Die Schwenkwelle
15 ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel in einer Tragvorrichtung angeordnet,
die allgemein bei 17 erkennbar ist und an ihrer unteren Seite bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel zwei Führungen 18 und 19 aufweist, die Schiebeführungen 20 tragen.
Die zur Durchführung der Schubbewegung erforderlichen Einrichtungen sind in der
Zeichnung aus Ubersichtlichkeitsgründen nicht dargestellt, aber es ist offensichtlich,
daß es möglich ist nunmehr über die Bauteile 17 die gesamte Schwenkanordnung quer
zur Vorschubrichtung hin und her zu verschieben.
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Die Schwenkarme 12 und 14 tragen schwenkbar an ihrem vorderen Ende
gelagert einen Schwenkrahmen 21, der bei dem dargestellten t Ausführungsbeispiel
als geschlossener Rahmen ausgebildet ist, aber selbstverständlich auch als U-förmiger
Rahmen oder einfache Parallelführungen gestaltet sein kann. Dieser Rahmen trägt
Haltevorrichtungen
22, die als Greifer ausgebildet sein können
und die in der Lage sind, die oberste in der Stapelvorrichtung S1 angeordnete Palette
zu ergreifen und zu halten. Bei Inbetriebnahme der Schwenkanordnung, d.h. der beiden
Schwenkarme 12 und 14 würde nunmehr die Palette aus der in Fig. 2 in der Stapelvorrichtung
S1 dar gestellten Stellung in die in Fig. 2 in de Stapelvorrichtung S2 dargestellte
Stellung geschwenkt. Wird zwischendurch der Rahmen 21 noch einmal geschwenkt, wie
dies über die ganz allgemein bei 23 erkennbare Zahnstangenanordnung möglich ist,
wird die von dem Rahmen 21 ergriffene Palette noch einmal geschwenkt, so daß nunmehr
die Füße der einen Palette mit den Füßen der anderen abgelegten Palette in Kontakt
kommen. Wird dabei zusätzlich der Rahmen 21 bzw. die gesamte Schwenkanordnung quer
zur Vorschubrichtung verschoben, wird erreicht, daß sich nunmehr die Füße der einen
Palette in die Füße der anderen Palette einlegen, so daß hierdurch ein raumsparendes
Stapeln der Paletten gewährleistet. wird.
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In der Zeichnung sind bei 24 zusätzliche Sägen dargestellt, die in
den Weg der Hubbewegung der Stapelvorrichtung S1 eingeschaltet sein können und für
ein Bearbeiten der Kanten der Palette Sorge tragen. Gleichzeitig können in diesen
Weg auch die Prägestempel 25 eingeschaltet sein und es ist erkennbar, daß ohne weiteres
weitere Bearbeitungswerkzeuge in diesen Hubweg eingeschaltet werden können.
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Aus der voraufgehenden Beschreibung ist weiterhin ersichtlich, daß
das der Erfindung zugrundeliegende Ziel durch die in den Zeichnungen dargestellten
Anordnungen erreicht wird. Selbstverständlich ist es aber möglich, konstruktive
Merkmale dieser Anordnung durch andere konstruktive Merkmale zu ersetzen. So kann
beispielsweise selbstverständlich anstatt der Hydraulik eine Pneumatik eingesetzt
werden oder auch Hubketten usw., ohne daß hierdurch der Grundgedanke der Erfindung
verlassen wird.
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Selbstverständlich ist auch, daß die gesamten Bewegungsabläufe voll
automatisch gesteuert werden können, beispielsweise über entsprechende Endanschläge,
Taster oder Fotozellen, die bei Erreichen bestimmter Positionen der plattenförmigen
Gegenstände bzw. Paletten, die jeweiligen Bearbeitungsmaschinen in Tätigkeit setzen.