DE2636320A1 - Verfahren und maschine zum automatischen palettisieren von gegenstaenden - Google Patents
Verfahren und maschine zum automatischen palettisieren von gegenstaendenInfo
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Description
Verfahren und Maschine zum automatischen Palettisieren von Gegenständen _\
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum automatischen
Palettisieren verschiedenster Gegenstände, insbesondere von Flaschen. Ferner betrifft die Erfindung eine Palettiermaschine
zur Durchführung des Verfahrens.
Es sind gegenwärtig halbautomatische Palettiermaschinen bekannt, die zahlreiche zusätzliche Bedienungsvorgänge von
Hand erfordern. Außerdem sind einige Palettiermaschinen bekannt, die vollständig automatisch arbeiten, jedoch sehr
kompliziert sind und daher einen sehr hohen Anschaffungspreis haben. Alle Palettiermaschinen, die vollständige Lagen
„ _A_ Λ , aus mehreren
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Gegenständen stapeln, arbeiten mit einem Sammeltisch, auf
dem die zu palettisierenden Gegenstände zu einer Lage zusammengestellt werden. Für die Überführung zur Palette
gibt es zwei verschiedene Systeme. Bei dem einen System erfolgt die überführung durch Verschiebung auf die Palette,
beim anderen System erfolgt die überführung mittels eines sogenannten Greifkopfes.
Die mit Verschiebung arbeitenden Palettiermaschinen benutzen
Schubstangen bzw. Schieber zur überführung des Gutes vom Sammeltisch auf die zu beladende Palette. Diese Palettiermaschinen,
die den Vorteil hoher Palettierleistung haben, können für verschiedenartige Gegenstände benutzt werden, ohne
daß die verschiedenen Maschinenvorrichtungen modifiziert
werden müssen.
Dagegen sind die Palettiermaschinen mit Greifköpfen in den Fällen besser geeignet, in denen während des Palettisierens
gleichzeitig eine gewisse Verpackung der Gegenstandslagen
erfolgt.
Die bei solchen Palettiermaschinen zur Anwendung kommenden Greifköpfe können nach sehr verschiedenen Verfahren arbeiten.
Je nach der Art der Gegenstände sind beispielsweise Greifköpfe mit Federn, Zangen, Stangen, Magneten, Saugdüsen,
Lochplatten usw. möglich.
Diese Palettiermaschinen umfassen in der Regel in bekannter
Weise einen Sammeltisch, eine Absetz- und Stapelstation, in
der die Palette beladen wird, einen Greifkopf, Hebe- und Überführungsmechanismen sowie einen senkrecht bewegbaren
Rahmen zum Zentrieren des Gutes und seiner Zwischenverpackung bzw. Verpackungszwischenlage, bei der es sich beispielsweise
um ein kastenartiges Gebilde handeln kann. Diese Elemente und Vorrichtungen werden von einem Metallgestell getragen.
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Das Arbeitsspiel einer solchen Palettiermaschine beginnt zunächst damit, daß der Greifkopf über dem Sammeltisch
abgesenkt wird, damit er die darauf zusammengestellten Gegenstände,
beispielsweise Flaschen, ergreifen kann. Dann wird der Greifkopf hochgefahren, wobei er die Gegenstände mitnimmt,
und verfahren, bis er sich senkrecht über der Absetzstation befindet. Dann kann der Greifkopf abgesenkt werden,
damit er die Gegenstände auf der Palette absetzt, wonach der Greifkopf wieder hochgefahren wird und in eine Ruhestellung
zurückgefahreh wird, von wo aus er das folgende Arbeitsspiel
beginnt.
Während jedes dieser Arbeitsspiele muß die Bedienperson von Hand eine gewisse Anzahl von Verrichtungen ausführen,
und zwar hauptsächlich um die Verpackungszwischenlagen einzubringen. Diese Verpackungszwischenlagen sind unbedingt
notwendig, wenn mehreren Objektlagen aus beispielsweise Flaschen übereinander angeordnet werden.
Nachdem der Greifkopf die Absetzstation verlassen hat, muß die Bedienperson zumindest eine der folgenden Verrichtungen
ausführen. Entweder muß sie eine Palette, auf der das Gut abgesetzt werden soll, in Stellung bringen und darauf eine
Dichtungsfolie anordnen, bei der es sich in der Regel um eine Polyäthylenfolie handelt, oder sie muß eine waagerechte
Zwischenplatte auf die zuletzt abgesetzte Gegenstandslage legen, oder sie muß einen kastenartigen Behälter aufsetzen.
Bei jeder dieser Verrichtungen muß die Bedienperson den Zentrierrahmen nach oben verfahren, damit sie die erforderlichen
Verrichtungen ausführen kann, und danach wieder auf die Höhe der zuletzt gebildeten Lage zurückbringen.
Diese zeitraubenden Vorgänge sind möglich, solangenicht mehr
als eine Lage je Minute gebildet wird, wobei in diesem Takt das Verpackungsmaterial vollständig fertiggestellt sein muß,
was beispielsweise bedeutet, daß die Kästen gefalzt sein müssen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einerseits die geschilderten Verrichtungen zu erübrigen und andererseits
die Taktzeiten der Palettiermaschine zu verkürzen, ohne daß dadurch die Arbeitskosten erhöht werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Verfahren zum automatischen Palettisieren mittels einer Palettiermaschine
der beschriebenen Art mit Greifkopf, das sich dadurch auszeichnet, daß der bewegbare Zentrierrahmen als
Formgebungsmatrize für Verpackungsmaterial, beispielsweise einen Zuschnitt aus halbsteifem Material, benutzt wird,
daß die vom Greifkopf transportierte Gegenstandslage als Stempel benutzt wird und daß in den Zentrierrahmen eine
Vorrichtung zum Falten und zur Formgebung des Verpackungsmaterials eingefügt ist, und zwar vorzugsweise eine pneumatische Vorrichtung mit aufblasbaren Wülsten, die das
manuelle Verstärken der Faltungen simuliert. Vorzugsweise ist ferner eine Schnellklebevorrichtung (hot melt) oder
eine Falzvorrichtung vorgesehen. In vorteilhafter Ausbildung der Erfindung dient ferner der Zentrierrahmen als
Halterung für einen Überführungsmechanismus, der die korrekte Zufuhr von Verpackungsmaterial ermöglicht.
Zur Lösung der genannten Aufgabe dient ferner erfindungsgemäß
eine automatische Palettiermaschine zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens. Diese Palettiermaschine ist
in den Patentansprüchen gekennzeichnet.
Eine Ausführungsform der Erfindung wird im folgenden unter
Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen schematischen Längsschnitt durch eine herkömmliche Palettiermaschine mit Greifkopf;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen
automatischen Palettiermaschine;
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Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des bewegbaren Zentrierrahmens
der Palettiermaschine gemäß Fig. 2;
Fig. 4 einen senkrechten Schnitt durch den Zentrierrahmen gemäß Fig. 3, oberhalb dessen eine Lage
aus Flaschen dargestellt ist, die vom Greifkopf getragen werden;
Fig. 5 und 6 schematische Schnittdarstellungen, die das Prineip der Funktionsweise des in den Fig. 3 und
dargestellten Zentrierrahmens erläutern;
Fig. 7 eine perspektivische Darstellung eines mittels des Zentrierrahmens gemäß den Fig. 3 und 4
erzeugten Kastens;
Fig. 8, 9 und 10 schematische Ansichten der Palettiermaschine
gemäß Fig. 2, die drei wesentliche Phasen der Funktionsweise dieser Palettiermaschine
für den Fall zeigen, daß der Zuschnittstapel eine größere Höhe als der Stapel der bereits
auf der Palette abgesetzten Gegenstände hat; und
Fig. 11, 12 und 13 den Fig. 8 bis 10 entsprechende Darstellungen für den Fall, daß der Zuschnittstapel
eine geringere Höhe als der Stapel der bereits auf der Palette abgesetzten Gegenstände
hat.
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Zunächst wird auf Fig. 1 eingegangen. Die darin dargestellte herkömmliche Palettiermaschine 1 umfaßt im wesentlichen
ein Gestell 2, an dem einerseits ein Greifkopf 4 in Richtung eines Pfeiles 3 waagerecht und andererseits ein bewegbarer
Zentrierrahmen 5 senkrecht verfahren werden kann .
Der Zentrierrahmen 5 befindet sich senkrecht über einer
Absetz- und Stapelstation 6, in der eine Palette 7 beladen wird. Anfänglich befindet sich in der Absetz- und Stapelstation
lediglich eine Leerpalette, auf der eine Dichtungslage angeordnet ist.
Der Greifkopf 4 ist so ausgebildet, daß er aufgrund einer
Gelenkverbindung 9, beispielsweise einer Doppelparallelogrammanlenkung,
außer einer waagerechten Bewegung auch eine senkrechte Bewegung, ausführen kann. Der Greifkopf 4 kann
daher auf einem Sammeltisch 12 gesammelte Gegenstände, beispielsweise Flaschen 11, ergreifen und dann auf der
Palette 7 absetzen, nachdem sie zuvor vom Zentrierrahmen 5 in geeigneter Weise zentriert worden sind. Wenn es sich bei
den zu palettierenden Gegenständen um Flaschen 11 handelt,
ist es wichtig, daß diese Flaschen 11 auf dem Sammeltisch zickzackartig versetzt angeordnet sind, damit der Greifkopf
sie richtig erfassen kann. Zu diesem Zweck befindet sich vorzugsweise
am hinteren Ende des Sämmeltischs eine gewellte Profilleiste 13, die die erste Reihe der Flaschen 11 und
somit auch alle übrigen Reihen in korrekter Weise ordnet.
Die Arbeitsweise der beschriebenen Palettiermaschine 1 stimmt mit der der bereits vorstehend zur Beschreibung des Standes
der Technik erläuterten Palettiermaschine überein, so daß sich hier eine erneute Beschreibung der Arbeitsweise erübrigt.
In Fig. 2 ist eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen automatischen Palettiermaschine dargestellt. Deren grundsätzlicher
Aufbau entspricht dem der in Fig. 1 dargestellten Palettiermaschine 1. Aus Gründen der Klarheit ist bei der
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Pelei;tiermaschine gemäß Fig. 2 nur der Bereich dargestellt,
- in dem die Lagen aus den Gegenständen abgesetzt, abgepackt
und auf der Palette 7 gestapelt werden. Der Sammeltiech 12
und der Greifkopf 4 sind in Fig. 2 nicht dargestellt.
Zur Palettiermaschine gemäß Fig. 2 gehört ein Zentrierrahmen 5,
dessen Positionierung automatisch gesteuert abläuft und der beispielsweise mittels eines Elektroseilzugs 14 mit zwei"
verschiedenen Geschwindigkeiten verfahren werden kann.
Bei der Erfindung wird in vorteilhafter Weise die verfahrbare Rahmenhalterung 15 für den Zentrierrahmen 5, der gleichzeitig
als Matrize zum Formen und Falten für das Verpackungsmaterial der Flaschenlagen dient, als' Halterung für einen
Überführungsmechanismus für Verpackungsmaterial benutzt,
das beim dargestellten Ausführungsbeispiel aus Kartonzuschnitten 16 besteht.
Dieser Überführungsmechanismus weist als wesentlichen Bestandteil
einen waagerechten Träger 17 auf, der von einer Seite zur anderen Seite der Absetzstation verläuft, in der die
Palette 7 beladen wird.
Dieser Träger 17, der somit fest mit dem Zentrierrahmen 5 verbunden ist, dient als Laufbahn für einen beweglichen
Schlitten 18, der von Schienen und Rollen geführt wird und von einem Elektromotor mittels einer Kette angetrieben wird.
Der Schlitten 18 trägt einen Arm 19, der seinerseits Saugdüsen 21 trägt und etwas um eine.Achse 20 nach oben geschwenkt
werden kann. Der Unterdruck in den Saugdüsen 21 kann entweder durch Druckluft mit Hilfe von Venturidüsen
oder direkt durch Anschluß an ein Unterdrucknetz oder durch eine eigene Pumpe erzeugt werden.
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Vom Schlitten 18 verfahren kann somit der Saugdüsenarm 19
über dem Stapel aus Zuschnitten 16 angeordnet werden, die zur
Verpackung dienen, wobei dieser Stapel auf einer Seite der Absetzstation 6 angeordnet ist. Danach wird der Saugdüsenarm
19 mit dem Träger abgesenkt, so daß er einen Zuschnitt 16
ergreifen kann, wieder angehoben und in die Absetzstation 6 gefahren, wo der Zuschnitt 16 abgegeben wird. Schließlich
wird der Saugdüsenarm in eine Ruhestellung auf der anderen Seite der Abs^tzstation 6 gebracht.
Damit die Palettiermaschine vollständig automatisch arbeiten
kann, sind dem Träger 17 zwei Fühler zugeordnet, nämlich ein Fühler 22, der die Höhe des Stapels aus Verpackungsmaterial,
d.h. Zuschnitten 16, feststellt, sowie ein Fühler 23, der feststellt, ob sich der Saugdüsenarm 19 in seiner
oberen oder unteren Stellung befindet. Ferner weist der Zentrierrahmen 5, der auch zur Formung des Verpackungsmaterials
dient, einen Fühler 24 auf, der die Höhe der letzten Gegenstandslage
bzw. Flaschenlage 11 auf der Palette 7 feststellt.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 3 und 4 wird im folgenden die Formgebungs- und Faltvorrichtung beschrieben, mit der der
bewegliche Zentrierrahmen 5 versehen ist. Die gegenwärtig zur Herstellung von Zwischenverpackungen bzw. Verpackungszwischenlagen
aus feingeripptem, form- und faltbarem Material benutzten Vorrichtungen arbeiten in der Regel entweder
nach dem herkömmlichen Verfahren mit Stempel und Matrize oder nach dem sogenannten "Wrap-around"-Verfahren.
Bei diesem Verfahren wird mit einer Verpackung gearbeitet, die um zu mindest eine Achse um die Lage geschlagen ist.
Bei diesem Verfahren treten daher praktisch keine Schwierigkeiten durch den Faltwiderstand oder die inhärente Elastizität
auf. Wenn dagegen ein Kasten, d.h. ein Gebilde mit Boden und Seitenwänden, nach dem Matrizenverfahren geformt wird,
treten aufgrund dieser Elastizität Schwierigkeiten auf. Diese sind noch größer, wenn mit kompaktem Karton gearbeitet wird.
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Die Seitenwände des Kastens haben die Neigung, sich nach außen aufzuheulen, und der gesamte Kasten ist in seinem
offenen oberen Bereich ausladender und breiter.
Mit der Erfindung wird nun eine Formgebungs- und Faltvorrichtung
für einen Kasten angestrebt, die diese Schwierigkeiten überwindet und Bestandteil des Zentrierrahmens 5 sein soll.
Zu diesem Zweck dient der Zentrierrahmen 5 mit seiner seitlichen
Innenfläche gleichzeitig als Preßmatrize. Diese seitliche Innenfläche umfaßt daher in ihrem oberen Bereich
eine Doppelanschrägung 27, die zum Zentrieren und zum allmählichen Falten eines Zuschnitts dient, sowie in ihrem
unteren Bereich eine Form 28, die der Form des gewünschten Kastens bzw. Behälters entspricht.
Das Pressendes Verpackungsmaterials, d.h. der Zuschnitte 16
beim dargestellten Ausführungsbeispiel, wird von der Lage aus Gegenständen 11, im dargestellten Fall Flaschen, ausgeführt,
die vom Greifkopf 4 getragen werden. Damit aie Seitenwände des
Zuschnitts 16 nicht aufgrund ihrer Elastizität nach außen durchbiegen ., weist der untere: Abschnitt bzw. die Form 28 der
seitlichen Innenfläche des Zentrierrahmens 5 eine umlaufende Aussparung 29 auf, durch die ein aufblasbarer, umlaufender
Wulst 31 nach innen dringen kann, der gegenüber der Aussparung 29 von einer Reaktionsfläche 32 abgestützt wird.
Die Fig. 5, 6 und 7 dienen zur Erläuterung des Funktionsprinzips der vorstehend beschriebenen Formgebungsvorrichtung.
Zunächst wird auf Fig. 5 eingegangen. Wie bereits beschrieben
wurde, wird ein Zuschnitt 16 aus Karton oder aus einem anderen halbsteifen Verpackungsmaterial in eine Lage oberhalb des
Zentrierrahmens 5 gebracht, der bei der Formgebung als Matrize dient.
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Die vom Greifkopf 4 getragene Lage aus Flaschen oder anderen
Gegenständen 11, die als Stempel dient, wird abgesenkt und preßt bzw. drückt dabei den zu formenden Zuschnitt 16 nach
unten, wobei der Zuschnitt 16 geformt wird (siehe Fig. 6).
Wenn der Boden des auf diese Weise erzeugten Kastens 33 etwas
unterhalb der Mittellinie des Wulstes bzw. der Wulste 31 angekommen ist, werden diese aufgeblasen, so daß sie in
die bis zu den Flaschen bzw. anderen Gegenständen bestehenden Zwischenräume eindringen und dadurch die Faltung vervollständigen
und gleichzeitig den Rand des Kastens etwas wellen, der dadurch dazu gezwungen wird, die Kontur der Gegenstandslage anzunehmen, statt sich nach außen auszubeulen. Während
des Aufblasens der Wülste, was nicht mehr als einige Sekunden dauert, können die Ecken des Kastens 33 verklebt, gefalzt
oder verklammert werden.
Danach kann die Packung dann vom Zentrierrahmen getrennt werden. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, daß die
Gegenstandslage weiter abgesenkt wird oder daß ein bewegbarer Boden 34 angehoben wird oder daß der Zentrierrahmen 5
nach oben gefahren wird, wenn die Packung an ihrer Stelle bleiben soll.
Danach ist die Formgebungs- und Faltvorrichtung für ein
weiteres Arbeitsspiel bereit.
In Fig. 7 ist eine fertige Packung 33 dargestellt, deren seitliche Ränder leicht gewellt sind und die Form der Kontur
der Gegenstandslage, d.h. der Flaschen 11, angenommen haben.
Die vorstehende Beschreibung zeigt, daß die beschriebene Vorrichtung in vorteilhafter Weise die Verarbeitung von
halbsteifem, dünnem Verpackungsmaterial mit einer gewissen Zähigkeit ermöglicht, dessen Benutzung bei Anwendung bekannter
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TOrmgebungsverfahren, beispielsweise bei der Bearbeitung
mit herkömmlichen Stempeln und Matrizen, gegenwärtig starken Einschränkungen unterliegt.
Die Fig. 8, 9 und 10 zeigen die Arbeitsweise der erfindungsgemäßen Palettiermaschine für den Fall, daß die Höhe des
auf der Palette 7 abgesetzten Stapels kleiner als die Höhe des Stapels aus Verpackungsmaterial, d.h. aus Zuschnitten 16,
oder gleich ddeser Höhe ist.
Zunächst wird auf Fig. 8 eingegangen. Nachdem der Greifkopf 4 der Palettiermaschine eine Lage auf der Palette 7 abgesetzt
hat, fährt er wieder hoch und über den Sammeltisch,der dem Sammeltisch 12 gemäß Fig. 1 entspricht.
Der Schlitten 18 und der zugehörige Saugdüsenarm 19 befinden sich in Ruhestellung, die in Fig. 8 auf der linken Seite
der Absetzstation 6 ist.
Der Zentrierrahmen 5 befindet sich in Höhe der zuletzt abgesetzten
Gegenstandslage.
Während der Rückführung des Greifkopfes 4 wird die Baugruppe
aus Zentrierrahmen 5 und Träger 17 schnell hochgefahren, bis
der Fühler 24 die obere Grenze der abgesetzten Gegenstandslage erreicht hat. Wenn der Verpackungsmaterialstapel höher als
der Stapel der auf der Palette 7 abgesetzten Gegenstände ist, sorgt der Fühler 22 dafür, daß die.genannte Baugruppe weitergefahren
wird, und sucht er die obere Grenze des Verpackungsmaterialstapels. Wenn allerdings beide Höhen gleich sind,
wird die Baugruppe aus Zentrierrahmen 5 und Träger 17 nicht weiter nach oben gefahren.
Dadurch, daß die genannte Höhe erreicht ist, wird die senkrechte Bewegung beendet und die Verschiebung des Schlittens
18 eingeleitet, der aus seiner Ruhestellung (siehe Fig. 8)
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in eine Stellung über dem Verpackungsmaterialstapel gefahren wird.
Mittels eines Endkontaktes erfolgt dann eine Steuerung in der Weise, daß der Saugdüsenarm 19 langsam etwas abgesenkt
wird, wodurch die Saugdüsen 21 in Kontakt mit dem zu verteilenden Verpackungsmaterial bzw. Zuschnitt 16 gebracht werden.
Das Absenken öes Saugdüsenarmes 19, d.h. dessen Schwenkbewegung,
wird vom Fühler 23 beendet, der zur Steuerung der Lage des Saugdüsenarmes dient und der dann auch an die
Saugdüsen 21 Unterdruck anlegt (Fig. 9).
Wenn der Unterdruck unter Steuerung durch einen sogenannten Vakuostaten den gewünschten Wert erreicht hat, wird die
Baugruppe aus Zentrierrahmen 5 und Träger 17 erneut schnell hochgefahren, bis der Fühler 22 wieder die obere Grenze des
Verpackungsmaterialstapels feststellt. Diese Bewegung ist von besonderer Bedeutung: Aufgrund ihrer Schnelligkeit ermöglicht
sie, das Verpackungsmaterial und insbesondere Zuschnitte voneinander zu trennen und verhindert, daß beispielsweise
mehrere Zuschnitte gleichzeitig mitgenommen werden. Die Gefahr dazu besteht aufgrund der zum Falten der Klappen bzw. Seitenwände
erforderlichen Einschnitte, wird jedoch durch die beschriebene schnelle Bewegung beseitigt. Dann wird der
Schlitten 18 mit seiner "Ladung" über den Zentrierrahmen 5 gefahren (siehe Fig. 10). Von einem weiteren Fühler 26 gesteuert,
wird der Schlitten 18 in einer Zwischenstellungf in der Absetzstation 6 angehalten. Dieser Fühler steuert außerdem
das Absenken der Baugruppe aus Zentrierrahmen 5 und Schlitten 18 mit hoher Geschwindigkeit.
Vom Fühler 24 wird dann die obere Grenze der zuvor abgesetzten Gegenstandslage festgestellt und bewirkt, daß die Baugruppe
aus Zentrierrahmen 5 und Schlitten 18 nicht weiter abgesenkt wird und daß die Versorgung der Saugdüsen 21 mit Unterdruck
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abgebrochen wird, so daß das Verpackungsmaterial bzw. der Zuschnitt 16 einige Zentimeter herabfallen kann.
Nach einer gewissen Verzögerungszeit nach der Abgabe des
Zuschnitts kehrt der Schlitten 18 in seine Ruhestellung zurück. Danach kann dann ein neues Arbeitsspiel beginnen.
Die Fig. 11, 12 und 13 erläutern die Funktionsweise der Palettiermaschine für den Fall, daß der Stapel auf der
Palette 7 höher als der Stapel aus Verpackungsmaterial 16 ist.
Wie bereits beschrieben wurde, setzt der Greifkopf 4 zu Beginn eines Arbeitsspiels eine Gegenstandslage auf der
Palette 7 ab, wonach er hochgefahren wird und über den Sammeltisch 12 zurückkehrt (siehe Fig. 11).
Schon während der Rückführung des Greifkopfes 4 wird die
Baugruppe aus Zentrierrahmen 5 und Träger 17 schnell hochgefahren, bis der Fühler 24 in Höhe des oberen Randes der
zuletzt abgesetzten Gegenstandslage angeordnet ist. Er bewirkt dann, daß der Schlitten 18 zum Verpackungsmaterialstapel
gefahren wird.
Wenn der Schlitten 18 das Ende seiner Bewegungsbahn erreicht hat, wird die Baugruppe aus Zentrierrahmen 5 und Träger
schnell heruntergefahren. Der Fühler 22 steuert dann den Übergang zur langsamen Geschwindigkeit bei der Annäherung
der Saugdüsen 21 an das Verpackungsmaterial 16. Der Fühler bewirkt dann die Beendigung der Schwenkbewegung des Saugdüsenarmes 19 und die Anlegung von Unterdruck an die Saugdüsen
(siehe Fig. 12).
Sobald unter Steuerung durch einen sogenannten Vakuostaten
der gewünschte Unterdruck erreicht ist, wird die Baugruppe zusammen mit dem Verpackungsmaterial 16 schnell hochgefahren,
bis der Fühler 24 die obere Grenze des Stapels auf der
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Palette 7 feststellt.
Wenn die Baugruppe diese obere Stellung erreicht hat, wird der Schlitten 18 mit dem Verpackungsmaterial 16 über den
Zentrierrahmen 5 gefahren. Der Fühler 26 bewirkt, daß der Schlitten 18 anhält und die Beaufschlagung der Saugdüsen
mit Unterdruck beendet wird, so daß das Verpackungsmaterial 16 um einige Zentimeter herabfällt.
Nach einer gewissen Zeitverzögerung wird dann schließlich der Schlitten 18 in seine Ruhestellung gefahren (siehe Fig.
und 11).
Es ist erkennbar, daß dann, wenn der Greifkopf 4 größere
Abmessungen als der Zentrierrahmen 5 hat, der Greifkopf nicht durch den Zentrierrahmen hindurchpaßt. Dementsprechend ist
eine Zusatz steuerung des Greifkopfes 4 vorgesehen, in dem der
,Zentrierrahmen 5 während des Absetzens einstellbar ist und
zwar für die Fälle , in denen der Zentrierrahmen 5 eine größere Dicke als die Höhe der zu palettisierenden Gegenstände
11 hat, damit diese abgesetzt werden können, ohne daß sie frei fallen müssen.
Das erfindungsgemäße System paßt sich automatisch allen
Verpackungsgegenstandsformen, auch den verdrehtesten und verwinkeltsten, an und kann in Verbindung mit Matrizen sehr
verschiedener geometrischer Formen benutzt werden.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Systems besteht darin, daß die Preßkraft dosiert werden kann, indem der auf
die Wülste 31 gegebene Druck entsprechend gesteuert wird, wobei dadurch die Art der Gegenstände 11 berücksichtigt
werden kann, die den Stempel bilden. Das erfindungsgemäße
System kann daher auch dazu benutzt werden, Gegenstände fester zusammenzupacken, die sich in einer ^weichen-· Verpackung
befinden.
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Diese Vorteile führen in Verbindung mit denen des Überführungsmechanismus
für das Verpackungsmaterial und denen des Greifkopfes 4 zu einer erfindungsgemäßen Palettiermaschine
mit sehr hoher Leistung und dennoch verhältnismäßig einfachem Aufbau und geringen Kosten.
Patentansprüche:
709808/Ö868
Claims (1)
- Patentansprüche1. j Verfahren zum automatischen Palletisieren von Gegenständen,beispielsweise Flaschen, mittels einer halbautomatischen Palettiermaschine mit einem Sammeltisch, einer Absetz- und Stapelstation, in der eine Palette beladen wird, einem Greifkopf, Hebe- und Überführungsmechanismen und einem senkrecht bewegbaren Zentrierrahmen zum Zentrieren der Gegenstände bzw. des Gutes, dadurch gekennzeichnet, daß der bewegbare Zentrierrahmen als Formgebungsmatrize für Verpackungsmaterial, beispielsweise einem Zuschnitt aus halbsteifem Material, benutzt wird, daß die vom Greifkopf transportierte Gegenstandslage als Stempel benutzt wird und daß in den Zentrierrahmen eine Vorrichtung zum Falten und zur abschließenden Formgebung des Verpackungsmaterials eingefügt ist, und zwar vorzugsweise eine pneumatische Vorrichtung mit aufblasbaren Wülsten, die die Faltungen verstärkt und zu der eine schnelle Klebevorrichtungr Falzvorrichtung oder Klammervorrichtung gehören kann.2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Zentrierrahmen als Halterung für einen Überführungsmechanismus dient, der die korrekte Zufuhr von Verpackungsmaterial ermöglicht.3. Automatische Palettiermaschine zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 mit einem Gestell, an dem einerseits waagerecht ein Greifkopf verfahren werden kann, der außer seiner waagerechten Bewegung eine senkrechte Bewegung, beispielsweise aufgrund einer Doppelparallelogrammgelenkverbindung ausführen kann, und an dem andererseits über einer Absetz- und Stapelstation, in der eine Palette beladen wird, ein Zentrierrahmen senkrecht verfahren werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß der Zentrierrahmen (5) fest mit einem Träger (17) verbunden ist, der als Führungsbahn für einen70 98 08/086 8Schlitten (18) dient, der ein Greiforgan (21), beispielsweise in Form von Saugdüsen, trägt, das das Verpackungsmaterial (16) über den Zentrierrahmen bringt.Palettiermaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Zentrierrahmen (5), der gleichzeitig als Preßmatrize dient, eine seitliche Innenfläche hat, die in ihrem oberen Bereich nach außen abgeschrägt verläuft und die in ihrem unteren Bereich eine Form (28) hat, deren Abmessungen denen des herzustellenden kastenförmigen Behälters entsprechen r und daß sich im unteren Bereich eine umlaufenden Ausnehmung (29) befindet, durch die nach innen ein aufblasbarer, umlaufender Wulst (31) ragen kann, der sich außen auf einer Reaktionsfläche (32) abstützt.Palettiermaschine nach Anspruch 3 oder 4, insbesondere zum Palettisieren von Gegenständen wie Flaschen oder dergleichen, dadurch gekennzeichnet, daß der Sammeltisch (12) an seinem hinteren Ende eine gewellte Profilleiste (13) aufweist, die eine zickzackförmige Aufteilung und Anordnung der Flaschen ermöglicht.Palettiermaschine nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich am Träger (17) ein Fühler (22) für die Höhe des Verpackungsmaterialstapels befindet und daß sich am Zentrierrahmen (5) ein Fühler für die obere Begrenzung der letzten Gegenstandslage auf der Palette (7) befindet.Palettiermaschine nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß dem Träger (17) ein Fühler (26) zugeordnet ist, der die Stellung des Schlittens (18) feststellt, damit der Schlitten genau in einer Zwischenstellung über dem Zentrierrahmen (5) und der Palette (7) angehalten werden kann.7 09808/08688. Palettiermaschine nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Zentrierrahmen (5) mittels eines Elektroseilzugs (14) in senkrechter Richtung verfahren wird, der mit zwei Geschwindigkeiten, nämlich einer niedrigen und einer hohen Geschwindigkeit, arbeiten kann.9. Palettiermaschine nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Greiforgan (21) und der Schlitten (18) miteinander über einen schwenkbaren Arm (19) verbunden sind.10. Palettiermaschine nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch einen Fühler (32), der die Stellung des schwenkbaren Armes (19) feststellt.709808/0868L e e r s e i t e
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| FR7525225A FR2320881A1 (fr) | 1975-08-13 | 1975-08-13 | Procede et dispositif de palettisation automatique d'objets divers |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE2636320A1 true DE2636320A1 (de) | 1977-02-24 |
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Also Published As
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