DE2625061A1 - Verfahren zur begrenzung von kippbewegungen einer sattelschlepperkabine und anordnung zur durchfuehrung des verfahrens - Google Patents
Verfahren zur begrenzung von kippbewegungen einer sattelschlepperkabine und anordnung zur durchfuehrung des verfahrensInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Begrenzung der Kippbewegungen einer Sattelschlepperkabine und eine Anordnung
der Schlepperkabine auf dem Schlepperrahmen, auf dem auch der Auflieger mit seinem vorderen Teil abgestützt ist.
Bei bekannten Konstruktionen ist die Kabine mittels elastischer Elemente auf dem Schlepperrahmen befestigt,
die die Wirkung der Erschütterungen des Rahmens auf die Kabine vermindern. Diese federnde Abstützung läßt jedoch
relativ häufig auftretende Schwankungen der Kabine um,die Querachse zu, die vor allem auf ein kleines Trägheitsmoment
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ORIGINAL INSPECTfeD
um die Querachse und auf einen geringen Achsabstand des
Schleppers zurückzuführen sind. Dieser Mangel ist nicht einmal bei solchen Konstruktionen befriedigend gelöst, bei
denen der Hinterteil des Rahmens der Kabine im Raum vor der Stelle der Befestigung des Schleppers an den Auflieger
verlängert und angebracht ist.
Diese Nachteile werden erfindungsgemäß dadurch vermindert, daß eine Schwenkbewegung des Aufliegers gegenüber dem
Schlepperrahmen um eine Querachse durch eine gegenseitige Kopplung übertragen wird, welche die Kabine gegenüber dem
Rahmen im Sinn der Schwenkbewegung des Aufliegers gegenüber dem Rahmen verschwenkt. Auf diese Weise wird eine
Stabilisierung der Schlepperkabine durch die Masse des Aufliegers erreicht. Die Bindung zwischen der Schlepperkabine
und dem Auflieger ist entweder mechanisch, hydraulisch, pneumatisch, elektrisch oder aus diesen kombiniert.
Im folgenden werden einige Ausführungen der Erfindung anhand der Zeichnung ausführlich beschrieben. Es zeigen:
Pig. 1 eine Verbindung des Aufliegers mit dem rückwärtigen Teil der Kabine des Schleppers;
Fig. 2 eine Verbindung mit dem vorderen Teil der Kabine des Schleppers;
Fig. 3 eine Lage der Kabine beim Fahren des Schleppers
über eine Unebenheit und die Wirkung der Bindung zwischen dem Schlepper und dem Auflieger;
Fig. 1J eine Ausführung der Mehrwegbindung zwischen der
Kabine des Schleppers und dem Auflieger mit
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Hilfe der zwei zweiarmigen Hebel;
Pig. 5 eine Vorrichtung nach der Erfindung, bei der die
Kabine auf einem zweiarmigen Hebel angebracht ist, der die Bindung'zwischen der Kabine und dem
Auflieger darstellt;
Fig. 6 eine von weiteren alternativen Ausführungen einer
mechanischen Bindung»
Bei der Anordnung nach Fig. 1 ist eine Kabine 1 mit ihrem vorderen Teil über mindestens eine Feder 8 auf einem
Rahmen 3 des Schleppers und mit ihrem rückwärtigen Teil über mindestens eine weitere Feder 9 auf dem vorderen Arm
einer zweiarmigen Schwinge 4 abgestützt. Der Auflieger 2 ist mit dem Schlepperrahmen 3 durch ein Lager 6 und durch
ein Stützlager 7 mit dem rückwärtigen Arm 12 der Schwinge 4 verbunden. Das Stützlager 7 befindet sich auf dem oberen Teil
einer Drehscheibe 14 des Schleppers 3 zwischen dem Lager 6 des Aufliegers 2 und einem Schwenklager 5, über das sich die
Schwinge 4 auf dem Schlepperrahmen 3 abstützt. Zur Begrenzung der Kippbewegung der Schwinge 1J bei abgekuppeltem Auflieger
dient eine Feder 15 zwischen dem Rahmen 3 und dem rückwärtigen Schwingenarm 12.
Die Kabine 1 nach Fig. 2 ist mit ihrem vorderen Teil
auf dem vorderen Arm 11 der zweiarmigen Schwinge 4 gelagert und stützt sich mit ihrem rückwärtigen Teil mittels einer
Feder 9 auf dem Rahmen 3 des Schleppers ab. Das Stützlager zwischen dem Auflieger 2 und dem rückwärtigen Arm 12 der
Schwinge H ist hinter dem Lager 6 des Aufliegers 2 auf dem oberen Teil der Drehscheibe IM des Schleppers 3 in Richtung
zum hinteren Teil 13 des Aufliegers angeordnet. Eine Feder
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16 1st zur Lagerung des vorderen Kabinenteiles bei abgehängtem Auflieger auf dem Rahmen 3 vorgesehen.
Bei der Anordnung nach Fig. 4 ist der vordere Teil
der Kabine 1 auf dem vorderen Arm 11' einer doppelarmigen Schwinge 1J1 und der hintere Kabinenteil auf dem vorderen
Arm 11" einer weiteren doppelarmigen Schwinge 4" gelagert.
Ein Stützlager 71 ist zwischen dem hinteren Ende der Drehscheibe
14 und dem rückwärtigen Arm 12· der Schwinge 1I' angeordnet.
Zwischen dem vorderen Ende des oberen Drehscheibenteiles und dem hinteren Arm 12" der zweiten oberen Schwinge
4" befindet sich ein weiteres Lager 7".
Eine Abstützung der Kabine insgesamt auf einer zweiarmigen Schwinge H»»♦ ist in Fig. 5 dargestellt. Diese Schwinge
4·f' ist in einem mittig unter der Kabine 1 auf dem Rahmen
3 angeordneten Schwenklager 5»»1 aufgenommen. Die mechanische
Bindung zwischen der Kabine 1 und dem Auflieger 2 kann mittels einer federnden Zugstange 17 erfolgen, die mit der
hinteren Wand der Kabine 1 verbunden ist (Fig. 6).
Die Anordnungen nach Fig. 1 und 3 wirken wie folgt:
Beim über- oder Anfahren einer Unebenheit, die eine Schräglage des Schleppers mit angehobenem vorderen Teil des
Rahmens 3 bewirkt, wird der hintere Arm 12 der Schwinge 4 zum Rahmen 3 nach unten gedrückt und der vordere Arm 11
schwenkt nach oben aus, wodurch die Kabine 1 hinten angehoben wird. Eine entgegengesetzte Neigung des Rahmens 3 mit abgesenktem
Kabinenvorderteil bewirkt eine Schwenkbewegung des vorderen Schwingenarmes 11 nach unten, wodurch die Schräglage
der Kabine 1 gegenüber der des Rahmens 3 begrenzt wird.
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Die Punktion der Anordnung nach Fig. 2 entspricht derjenigen
nach Fig. 1, wobei eine Neigung des vorderen Rahmenteiles nach oben eine Schwenkbewegung des vorderen Schwingenarmes
11 nach unten auslöst. Bei einer Neigung des vorderen Rahmenteiles nach unten schwenkt der vordere Schwingenarm
11 nach oben und begrenzt dadurch die Neigung der Kabine 1.
Die Größe der Ausschwenkung der Schwingenarme und damit auch das Maß der Hebe- bzw. Absenkbewegung des mit dem
Arm 11 verbundenen Kabinenteils wird von der jeweiligen Länge der beiden Schwingenarme 11 und 12 bestimmt. Die Größe
der Ausschwenkung der Schwingenarme kann durch Verstellen des Lagers 5 oder des Stützlagers 7 für den Auflieger geändert
werden.
Die Anordnung nach Fig. 4 ist eine Kombination der Ausführungen nach Fig. 1 und Fig. 2. Beim überfahren einer
Unebenheit wird der vordere Arm 11' der Schwinge 4' angehoben
und gleichzeitig der vordere Arm 11" der oberen Schwinge 4" abgesenkt.
Auch der die Kabine 1 mit dem Auflieger 2 verbindende Hebel kann zweiarmig ausgebildet sein. Die Anordnung der
Lagerung dieses Hebels und seiner Verbindung einerseits mit dem Auflieger und andererseits mit der Kabine kann verschieden
sein. Sie muß allerdings die Bedingung erfüllen, daß die Kabine um die momentane Drehachse in dem gleichen Sinn
wie der Auflieger um seine Drehachse kippen wird. Die Schlepperkabine kann auf einem Hilfsrahmen gelagert werden, der mit
dem Arm des Hebels betätigt wird. Sie kann auch ganz auf dem Arm des Hebels gelagert sein (Fig. 5)· Der Hebel kann auch
durch eine oder mehrere Zugstangen ersetzt werden, wie es
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aus Fig. 6 ersichtlich ist.
Bei abgekuppeltem Auflieger kann die Kabine des Schleppers gegen Umkippen entweder durch Blockierung der
Bindung, z. B. durch Begrenzung der Schwinge 4 gegenüber dem Schlepperrahmen durch eine Blockierfeder 15 oder durch
eine Hilfslagerung der Kabine auf dem Rahmen gesichert werden,
die eine ähnliche Wirkung wie die Feder 16 am vorderen Teil der Kabine 1 aufweist (Fig. 2). Diese Blockierung
der Bindung oder die Hilfslagerung der Kabine auf dem Rahmen des Schleppers kann gemäß Fig. 1 und 2 elastisch
oder auch steif ausgebildet sein. Die elastische Ausführung kann auch bei gekuppeltem Auflieger wirksam sein. Sie erfordert
zum Abkuppeln des Aufliegers keinerlei Handhabung oder Betätigung. Bei Verwendung einer Blockierung der Bindung
z. B. nach Fig. 1 hat die Steifheit der Blockierfeder 15 keinen wesentlichen Einfluß auf die Gegenkippwirkung
der Bindung, während bei der Hilfslagerung der Kabine, z. B. nach Fig. 2»mit der wachsenden Steifheit der Befestigungsfeder
16 sich die Gegenkippwirkung vermindert.
Bisher wurde die mechanische Kopplung zwischen dem Auflieger und der Kabine des Schleppers beschrieben. Diese
kann jedoch durch eine hydraulische Kopplung ersetzt werden, wodurch sich die massiven mechanischen Teile durch eine
hydraulische Führung ersetzen lassen. Ebenfalls wäre es möglich, eine pneumatische oder elektrische Kopplung oder
eine Kombination dieser Kopplungsarten anzuwenden. Die Kopplung zwischen der Kabine des Schleppers und dem Auflieger
kann als eine steife Bindung ausgeführt werden, das bedeutet, daß das Umkippen des Aufliegers in einem bestimmten
Verhältnis genau kopiert und auf das Umkippen der Kabine
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oder die Feder übertragen wird, bei der das Kippen der
Kabine nicht ganz genau in jedem Moment das Kippen des Aufliegers folgt. Das Kippen der Kabine in Abhängigkeit
vom Kippen des Aufliegers kann dann gedämpft werden.
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Claims (5)
- Patentansprüche/ Iy Verfahren zur Begrenzung der Kippbewegungen einer Sattelschlepperkabine gegenüber dem Fahrgestell und dem Auflieger, dadurch gekennzeichnet, daß eine Schwenkbewegung des Aufliegers gegenüber dem Schlepperrahmen um eine Querachse auf die Kabine durch eine mechanische Kopplung übertragen wird, welche die Kabine gegenüber dem Schlepperrahmen in dem Sinn der Schwenkbewegung des Aufliegers gegenüber dem Rahmen verschwenkt.
- 2. Anordnung einer Sattelschlepperkabine auf einem Schlepperrahmen für einen Auflieger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß*die Kopplung zwischen dem Auflieger (2) und der Schlepperkabine (1) entweder mechanisch, hydraulisch, pneumatisch oder aus diesen kombiniert ist.
- 3. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Auflieger (2) und der Schlepperkabine (1) eine Ein-, Zwei- oder Mehrwegbindung vorgesehen ist.
- 4. Anordnung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopplung zwischen dem Auflieger und der Kabine des Schleppers entweder steif oder elastisch mit einer eventuellen Dämpfung ist.
- 5. Anordnung nach einem der Ansprüche 2-4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopplung zwischen der Kabine (1) und dem Auflieger (2) entweder durch eine Biockierungsfeder (15) gegenüber dem Rahmen blockierbar oder durch eine Hilfslagerung der Kabine auf dem Rahmen mittels einer Befestigungsfeder (16) gesichert ist.609852/0289
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