DE2623365C3 - Aufzeichnungsträger, wie Ausweiskarte, Scheckkarte u.dgl. mit maschinell prüfbaren Sicherheitsmerkmalen und Verfahren zur Prüfung der Sicherheitsmerkmale - Google Patents
Aufzeichnungsträger, wie Ausweiskarte, Scheckkarte u.dgl. mit maschinell prüfbaren Sicherheitsmerkmalen und Verfahren zur Prüfung der SicherheitsmerkmaleInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Aufzeichnungsträger wie Ausweiskarte, Scheckkarte und dergleichen,
mit maschinell prüfbaren Sicherheitsmerkmalen sowie auf ein Verfahren zur Prüfung dieser Sicherheitsmerkmale.
Es ist seit langem bekannt, in Wertpapieren Sicherheitsmerkmale unterzubringen, die der Sicherung
gegen Fälschungen dienen. Die bekanntesten Beispiele sind der Sicherheitsfaden und die Wasserzeichen. Diese
Sicherheitsmerkmale sind in erster Linie zur visuellen Prüfung gedacht, d. h. zur optischen Prüfung durch
denjenigen, der ais Wertpapier in Empfang nimmt. Für
eine maschinelle Prüfung sind diese Merkmale nur unter besonderen Bedingungen geeignet. Es sind daher schon
eine Vielzahl von maschinell prüfbaren Sicherheitsmerkmalen vorgeschlagen worden, wie z. B. das
Einbringen von Melierfasern, fluoreszierenden Substanzen, radioaktiven oder magnetisch wirksamen Zusätzen
in das Papier usw.
Es sind ferner eine Reihe von Verfahren bekannt, mit denen die auf ein echtes Dokument aufgebrachte
Information gegen Verfälschung geschützt werden kann. Dies erfolgt z. B. durch Prägungen, durch
Aufbringen von polarisierenden oder fluoreszierenden Schichten, durch Kodieren der Information, z. B. in
Form von Hologrammen, oder dadurch, daß man die Information unsichtbar, z. B. auf einem Magnetstreifen,
einschreibt.
Allen diesen Verfahren ist gemeinsam, daß die Information, wenn auch in verwürfelter Form, als reales
Bild des die Information tragenden Signals auf dem Aufzeichnungsträger vorhanden ist. Durch die Schützmaßnahmen
wird lediglich die Verständlichkeit der Information zerstört (Kodierung) und/oder das Signal
als Modulation einer physikalischen Eigenschaft der Trägersubstanz eingeschrieben, die mit menschlichen
Sinnen nicht erfaßbar ist, wohl aber mit allgemein bekannten Meßgeräten beobachtet werden kann. Man
kann auch einen Radierschutz aufbringen, z. B. in Form von fluoreszierenden oder polarisierenden Schichten
oder von Prägungen, der Manipulationen an der eingeschriebenen Information anzeigen soll. Hierbei
wird unter Radierschutz nicht nur der Schutz gegen Radierungen, sondern ganz allgemein gegen Manipulationen
zur Veränderung der Informationen, wie z. B. das Zerschneiden und Wiederzusammensetzen des Aufzeichnungsträgers
in veränderter Form, verstanden.
Im Gegensatz zum Echlheitsschutz werden die bislang bekannten Verfahren zum Schutz der aufgebrachten
Information gegen Verfälschungen den an sie gestellten Anforderungen nur unvollkommen gerecht.
Zum einen ist es in einer großen Anzahl von Fällen gar nicht notwendig, die Information zu verstehen, um das
Dokument funktionssicher zu verfälschen, sondern es reicht häufig aus, die kodierte Information lediglich zu
kopieren; zum anderen bedienen sich diejenigen Verfahren, welche die Information unsichtbar einschreiben,
häufig gerade solcher Materialien und technischer Hilfsmittel, die allgemein bekannt sind und die zu relativ
niedrigen Kosten an vielen Orten leicht zu erhalten sind. Ein typisches Beispiel hierfür ist die kodierte Einschrei-
bung der Information auf Magnetstreifen.
Die diesbezügliche Problematik ist dem Fachmann bekannt. Darüber hinaus sind die meisten bekannt
gewordenen Verfahren nur beschränkt aulomatensicher. Bei der Prüfung im Automaten Kann nämlich
normalerweise der ganzheitliche Eindruck nicht erfaßt werden; der Kontrollvorgang ist im allgemeinen auf die
schnelle und sichere Prüfung, ob an bestimmten Stellen die vorgeschriebenen Signale vorhanden sind oder
nicht, beschränkt Diese Beschränkung bringt den schwerwiegenden Nachteil, daß ein weites Feld von
Fälschungsmöglichkeiten durch Collagen eröffnet wird. Hierzu wird das Dokument in Stücke geschnitten und in
geänderter Form wieder zusammengefügt; die Signale treten dann an anderer Stelle auf, wodurch die
Information verfälscht ist, wobei jedoch die Schnitte von dem maschinellen Prüfverfahren nicht erfaßt
werden.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, einen fälschungssicheren Aufzeichnungsträger zu schaffen,
der die Eigenschaft besitzt, daß die in ihm irreversibel eingeschriebenen Sicherheilsmerkmale, die durch ihre
Anordnung Informationen vermitteln können, so verborgen sind, daß die Merkmale nicht durch einen
Kopierprozeß vervielfältigt werden können; eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, Prüfverfahren
zu schaffen, mittels denen sowohl die Merkmale bzw. Informationen auf Verfälschungen als auch die
Aufzeichnungsträger selbst auf Verfälschungen durch Collagen geprüft werden können.
Gegenstand der Erfindung ist also ein Aufzeichnungsträger, wie Ausweiskarte, Scheckkarte und dergleici.-en,
mit maschinell prüfbaren Sicherheilsmerkmalen bzw. Informationen sowie die geeigneten Prüfverfahren zur
Prüfung der Merkmale bzw. Informationen auf Verfälschungen.
Gemäß der Erfindung sind auf dem Kartenträger eine elektrisch gut leitende und eine elektrisch gut
isolierende Schicht aufgebracht und zwischen diesen beiden Schichten ist eine chemisch homogene Schicht
vorgesehen, in der die Sicherheitsmerkmale bzw. Informationen durch Veränderung der elektrischen
Leitfähigkeit einbringbar sind.
Als chemisch homogene Schicht kann eine Halbleiterschicht oder eine Photoleiterschicht dienen. Als
Photoleiterschicht eignet sich Selen oder Selen mit Tellurzusätzen. Sowohl bei der Halbleiterschicht als
auch bei der Photoleiterschicht läßt sich bekanntlich eine Veränderung des kristallinen Ordnnngsgrades
erreichen. Diese Erkenntnis wird bei der Erfindung angewendet, um in der informationstragenden, chemisch
homogenen Schicht definierte Bereiche mit unterschiedlicher elektrischer Leitfähigkeit zu schaffen,
wobei es im allgemeinen genügt, nur zwei unterschiedliche Leitfähigkeitswerte zu verwenden. Die unterschiedlichen
Leitfähigkeitsbereiche in der chemisch homogenen Schicht können beispielsweise mit einem Thermodruckkopf
in an sich bekannter Weise erzeugt werden.
Zur besseren Sicherheit kann man auf dem Aufzeichnungsträger jeweils mehrere Bereiche mit den beiden
Leitfähigkeitswerten vorsehen. Bei entsprechender Anordnung und Abgrenzunp '■. '. citfähigkeitsbereiche
kann man diese auch als kodierte Informationen verwenden.
Die so präparierte informationstragende Schicht bleibt nach der Fertigstellung des Aufzeichnungsträgers
von der dünnen isolierenden Schicht überdeckt und entzieht sich daher einer direkten Messung, da die
permanent vorhandenen MtrkmaJe bzw. Informationen
als latentes Bild gespeichert sind. Ein meß- und löschbares Signal entsteht erst durch ein Verfahren, das
ebenfalls Gegenstand der Erfindung ist und für dessen
■j erfolgreiche Durchführung neben allgemeinen Fachkenntnissen
auch die Kenntnis spezieller Daten erforderlich ist
Da die Sicherheitsmerkmale visuell nicht sichtbar und irreversibel eingetragen sind, ist eine Fälschung oder
ίο Verfälschung praktisch unmöglich, da derartige Manipulationen
durch die Prüfverfahren sicher erkannt werden.
Das Verfahren zum maschinellen Prüfen bzw. Lesen der Sicherheitsmerkmale bzw. Informationen besteht
nämlich gemäß der Erfindung darin, daß auf der elektrisch gut isolierenden Schicht des Aufzeichnungsträgers
ein Ladungsbild erzeugt wird, das den Leitfähigkeitsbereichen der informationstragenden
Schicht entspricht, indem eine flächige Elektrode in Berührung mit der isolierenden Schicht gebracht und
über diese Elektrode und die elektrisch gut leitende Schicht ein kurzer Spannungsimpuls angelegt wird, und
daß sodann das hierdurch auf der isolierenden Schicht .entstandene Ladungsbild in einer Meßeinrichtung
abgetastet und ausgewertet und nach der Auswertung wieder gelöscht wird.
Wie oben bereits ausgeführt wurde, lassen sich die Aufzeichnungsträger verfälschen, indem durch Zerschneiden
und Wiederzusammensetzen andere erlaubte
jo Kombinationen der Leitfähigkeitsbereiche der chemischen Schicht gebildet werden; die so gefälschten
Aufzeichnungsträger können dann unter Umständen nicht mittels der vorstehend dargelegten Prüfung als
Fälschungen erkannt werden.
ii Um derartige Manipulationen jedoch auch sicher
feststellen zu können, wird gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ein weiteres Prüfverfahren durchgeführt,
das sich von dem ersten Prüfverfahren nur dadurch unterscheidet, daß an Stelle des kurzen Spannungsimpulses
ein langer Spannungsimpuls angelegt wird, so daß auf der isolierenden Schicht eine von den
Sicherheitsmerkmalen bzw. Informationen unabhängige gleichmäßige Ladungsverteilung erzeugt wird, die dann
in einer geeigneten Meßeinrichtung geprüft wird, wobei
•r> sich Schnitte des Aufzeichnungsträgers als Unterbrechungen
der gleichmäßigen Ladungsverteilung darstellen.
Es ist ohne weiteres einzusehen, daß man die beiden Prüfverfahren je nach den Erfordernissen je für sich
W durchführen kann. So genügt das erste Prüfverfahren,
wenn Manipulationen an dem Aufzeichnungsträger durch Collagen nicht möglich sind; auf der anderen Seite
kann es eventuell auch erwünscht sein, nur Collagen zu erfassen. In diesem Falle genügt dann das zweite
5·; Prüfverfahren allein, das somit als Radierschutz dient.
Voraussetzung ist hierbei nur, daß der Aufzeichnungsträger eine elektrisch gut leitende und eine elektrisch
gut isolierende Schicht aufweist, während die zur Bildung der Sicherheitsmerkmale bzw. der Informatio-
M) nen dienende chemisch homogene Schicht bei der
reinen Radierschutzprüfung in dem Aufzeichnungsträger nicht erforderlich ist.
Die Prüfverfahren können entweder in der Bewegung oder bei ruhendem Aufzeichnungsträger durchgeführt
e>-> wei den.
Die Erfindung hat unter anderem den großen Vorteil, daß es durch den in weiten Grenzen wählbaren
technologischen Aufwand beim Einbringen der elek-
trisch leitfähigen Schicht in den Aufzeichnungsiräger
schon durch die Herstellung möglich ist, die Echtheit des Aufzeichnungsträgers zu sichern, was dem Einbringen
eines Sicherheitsfadens vergleichbar ist.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besieht darin, daß eine Vervielfältigung des Aufzeichnungsträgers durch
einen die eingebrachten Merkmale erfassenden Kopiervorgang verhindert wird, weil die eingebrachten
Merkmale verborgen sind und weil außerdem die Merkmale bzw. Informationen durch einen anderen
physikalischen Vorgang eingeschrieben als geprüft werden.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist, daß auch bei automatischer Prüfung Verfälschungen, die durch
Zerschneiden und Wiederzusammensetzen von echten Aufzeichnungsträgern entstanden sind, sicher erkannt
werden.
Eine unversehrte informationstragende Fläche ergibt nämlich eine gleichmäßige Ladungsverteilung bei dem
zweiten Prüfverfahren; wurde die Fläche jedoch zerschnitten, wobei die Meßspur mindestens einmal
gekreuzt werden muß, so entsteht an den Schnittstellen keine Ladung. Ein erfolgreiches Flicken von isolierender
und elektrisch leitender Schicht ist wegen der durch das Paschengesetz gegebenen scharfen Abhängigkeit vom
Elektrodenabstand nicht möglich.
Ist die Anzahl der eingeschriebenen Zeichen fest vorgegeben, dann kann man auch ohne den zweiten
Prüfschritt Schnitte in dem Aufzeichnungsträger feststellen. Ein Schnitt würde dann nämlich bei dem ersten
Prüfverfahren als zusätzliches Zeichen im Ladungsbild auftreten und könnte so erkannt werden.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung kann die Anzahl der Benutzungen des Aufzeichnungsträgers in
einfacher Weise begrenzt werden, indem durch einen Thermodruckkopf bei jeder Benutzung ein zusätzliches
Zeichen in einem dafür vorgesehenen Feld in den Aufzeichnungsträger eingeschrieben wird. Ein so
gespeichertes Zeichen ist nicht löschbar, da der Halbleiter durch den Einschreibvorgang seinem durch
die Periodizität der Atome gekennzeichneten thermodynamischen Gleichgewichtszustand näher gebracht
wird. In der Prüfvorrichtung wird die Anzahl dieser Zeichen festgestellt. Oberschreitet die Zahl der die
Benutzung anzeigenden Zeichen eine vorgegebene Zahl, dann wird der Aufzeichnungsträger als ungültig
behandelt.
Der Aufzeichnungsträger kann auch in Automaten in einfacher und irreversibler Weise ungültig gemacht
werden. Dazu wird durch einen Thermodruckkopf eine derartige Anzahl von Zeichen in das die Benutzung
anzeigende Feld eingeschrieben, daß die vorgegebene Maximalzahl der Benutzung überschritten wird. Der
Aufzeichnungsträger ist dann in irreversibler Weise ungültig gemacht.
Die Erfindung wird im folgenden an Hand der Zeichnung beispielsweise näher erläutert Es zeigt
F i g. 1 einen Aufzeichnungsträger gemäß der Erfindung im Schnitt,
F i g. 2 den Aufzeichnungsträger nach F i g. 1 mit eingeschriebenen Merkmalen bzw. Informationen,
Fig. 3—5 schematisch die Anordnungen und Schaltungen
zur Durchführung des ersten Prüfverfahrens,
F i g. 6 graphische Darstellung des Spannungsverlaufs an der dielektrischen Schicht beim ersten Prüfverfahren,
F i g. 7 schematisch die Anordnungen und Schaltungen zur Löschung der Ladungsbilder nach der Prüfung,
F i g. 8 einen Aufzeichnungsträger mit drei Schichten und
Fig.9 schematisch die Radierschulzprüfung des Aufzeichnungsträgers nach der Fig.8 mittels des
zweiten Prüfverfahrens.
■ι Als Aufzeichnungsträger ist in den Ausführungsbeispielen
eine Karte angenommen, die in ihrer neutralen Form in Fig. 1 dargestellt ist. Sie besteht aus dem
Träger 1, auf den der Metallfilm 2, vorzugsweise Aluminium, aufgedampft ist; auf den Metallfilm 2 ist die
ίο amorphe Selenschicht 3 aufgedampft, wobei dem Selen
vorher ein Kristallisationshemmer, z. B. Arsen, beigemischt wurde. Die Selenschicht 3 ist mit der dünnen
dielektrischen Folie 4 überzogen.
Zur Einbringung der Sicherheilsmerkmale bzw. der Informationen in die Selenschicht 3 wird die Leitfähigkeit
dieser Schicht an bestimmten Stellen mittels des Thermodruckkopfes5 geändert. In Fig.2 ist angenommen,
daß zwei Merkmale 6 eingeschrieben sind, was dadurch zustande kommt, daß an diesen Stellen
gleichzeitig Druck und Temperatur in geeigneter Dosierung durch den Thermodruckkopf erzeugt wird,
wodurch ein Kristallisierungsprozeß beginnt. Hierdurch wird die Nahordnung in der Selenschicht 3 verbessert
und damit die elektrische Leitfähigkeit lokal erhöht. Die notwendige lokale Erwärmung kann auch durch
Bestrahlung mit Laserlicht erzielt werden.
An Hand der Fig. 3—7 wird das erfindungsgemäße
Verfahren zum Lesen und Prüfen der latent eingeschriebenen Merkmale bzw. Informationen beschrieben.
Hierbei ist der Übersichtlichkeit wegen angenommen, daß in der Selenschicht 3 nur zwei unterschiedliche
Leitfähigkeitsbereiche 6a und 6b vorhanden sind.
Fig. 3 zeigt die Anordnung, mittels derer auf der isolierenden Schicht 4 ein Ladungsbild entsprechend
den Merkmalen 6a und 60 eingeschrieben wird. Die Gleichstromquelle 9 liegt einerseits an der Schicht 2 und
andererseits an der Hilfselektrode 7; letztere wird in Kontakt mit der dielektrischen Schicht 4 gebracht.
Durch Schließen des Schalters 10 kann ein Spannungs-
•in impuls 11 an die beiden Elektroden gelegt werden,
dessen Dauer im Bereich einiger Millisekunden liegt und dessen Höhe zwischen 380 V und 1 kV liegen kann.
Die F i g. 4 und 5 zeigen die Ladungsvorgänge beim Anlegen des Spannungsimpulses, wobei der virtuelle
4i Luftspalt 8 der besseren Darstellung wegen wesentlich
größer gezeichnet ist als es den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Diese Figuren werden im Zusammenhang
mit der Erläuterung der F i g. 6 verständlich, die eine graphische Darstellung der Spannungsverhältnisse
5i! der dielektrischen Schicht 4 entsprechend den Stellen 6a
und Sb zeigt.
Aufgetragen ist die Spannung zwischen den beiden Oberflächen der dielektrischen Schicht 4 über der Zeit:
man erkennt einen exponentiellen Verlauf der Kurven
' "> mit drei unterschiedlichen Relaxationszeiten.
Die Kurve 15 zeigt den Spannungsverlauf für den Bereich der Schicht 4, der mit dem Bereich 6a niedriger
Leitfähigkeit der Schicht 3 in Kontakt steht Vom Anlegen des Impulses 11 zur Zeit /o bis zum Ende des
w Impulses 11 zur Zeit h steigt die Spannung stetig an;
wenn der Schalter 10 wieder geöffnet ist geht sie auf Null zurück.
Dagegen zeigt sich für den Bereich 6a ein anderer Spannungsverlauf. Wie die Kurve 13 zeigt, steigt die
r> Spannung am Dielektrikum in dem dem Bereich 6a
zugeordneten Bereich schneller an als im übrigen Bereich 6b. bis zum Zeitpunkt fi die Zündspannung U,
zwischen Dielektrikum 4 und Hilfselektrode 7 erreicht
Von dem Zeitpunkt fi an erfolgt der Ladevorgang an
dem Dielektrikum 4 über Gasentladung, jedoch mit höherer Geschwindigkeit als vorher, wie die Kurve 14
zeigt, so daß am Ende des Impulses 11 die Spannung Ui
erreicht wird. Wenn nun zum Zeitpunkt h die Spannung wieder abgeschaltet wird, verbleiben nur die durch die
Gasentladung aufgebrachten Ionen auf der dielektrischen Schicht 4. Damit ergibt sich ein deutlicher
Ladungsunterschied zwischen den 6a und 6b zugeordneten Bereichen auf dem Dielektrikum 4 (0 bzw. i/3).
Das Ladungsbild der dielektrischen Schicht 4 kann nun in geeigneter Weise gemessen werden; dies ist
schematisch in Fig.7 dargestellt. Hierzu wird der Sensor 16 in die Nähe der dielektrischen Schicht 4
gebracht, nachdem die Hilfselektrode 7 entfernt worden ist. Die Messung erfolgt mit dem schematisch
dargestellten Meßgerät 17. Nach der Messung wird das Ladungsbild wieder mit geeigneten Mitteln gelöscht. An
Hand der Fig. 8 und 9 soll die Radierschutzprüfung erläutert werden.
F i g. 8 zeigt eine Karte mit nur drei Schichten, bei der also die informationstragende Schicht 3 fehlt, da es hier
nur um den Radierschutz geht. Im übrigen erfolgt die Prüfung wie bei dem Beispiel nach den Fig. 1—5 mit
der einzigen Ausnahme, daß nunmehr ein Spannungsimpuls 12 hinreichend langer Dauer angelegt wird, bis zum
Zeitpunkt h die Gasentladung über die gesamte Kartenfläche eingesetzt hat. Bei weiterhin angelegter
Spannung erreichen dann schließlich beide Kurven 14 und 15, die Spannung Ua, zum Zeitpunkt U- Man hat also
nunmehr an allen Orten der dielektrischen Schicht die gleiche Ladungsdichte. Sind nun aber an der Karte
Manipulationen durch Zerschneiden und Wiederzusammensetzen erfolgt, dann ist das gleichmäßige Ladungsbild
entsprechend unterbrochen. Diese Unterbrechungen können mit dem Sensor 16 erfaßt werden, da hier
ein Spannungsabfall vorhanden ist.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (10)
1. Aufzeichnungsträger, wie Ausweiskarte, Scheckkarte und dergleichen, mit maschinell prüfbaren
Sicherheitsmerkmalen bzw. Informationen, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Kartenträger
(1) eine elektrisch gut leitende (2) und eine elektrisch gut isolierende (4) Schicht aufgebracht
sind und daß zwischen den beiden Schichten (2, 4) eine chemisch homogene Schicht (3) vorgesehen ist,
in der die Sicherheitsmerkmale bzw. Informationen (6) durch Veränderung der Leitfähigkeit einbringbar
sind.
2. Aufzeichnungsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Schicht (3) eine Halbleiter- π
schicht verwendet ist.
3. Aufzeichnungsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Schicht (3) eine Photoleiterschicht
verwendet ist.
4. Aufzeichnungsträger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schicht (3) aus Selen bzw.
Selen mit Tellurzusätzen besteht.
5. Aufzeichnungsträger nach Anspruch 1 —4, dadurch gekennzeichnet, daß die Bereiche (6) mit
unterschiedlicher Leitfähigkeit mittels eines Thermodruckkopfes erzeugt sind.
6. Verfahren zum maschinellen Prüfen bzw. Lesen der Sicherheitsmerkmale bzw. Informationen eines
Aufzeichnungsträgers gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1—5, dadurch gekennzeichnet, daß j«
auf der elektrisch gut isolierenden Schicht (4) ein Ladungsbild erzeugt wird, das den elektrischen
Leilfähigkeitsbereichen (6a, Sb) der Schicht (3) entspricht, indem eine flächige Hilfselektrode (7) in
Berührung mit der isolierenden Schicht (4) gebracht π und über die Hilfselektrode (7) und die leitende'
Schicht (2) ein kurzer Spannungsimpuls (11) angelegt wird, und daß sodann das auf der Schicht (4)
entstandene Ladungsbild in einer Meßeinrichtung (16, 17) abgetastet und ausgewertet und nach der w
Auswertung wieder gelöscht wird.
7. Verfahren zum maschinellen Prüfen eines Aufzeichnungsträgers auf Unversehrtheit (Radierschutz),
der nach den Ansprüchen 1 —5 aufgebaut ist oder zumindest eine elektrisch gut leitende und eine 4r>
elektrisch gut isolierende Schicht aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß eine flächige Hilfselektrode (7)
in Berührung mit der elektrisch gut isolierenden Schicht (4) gebracht wird und daß über die
Hilfselektrode (7) und die elektrisch gut leitende -su
Schicht (2) ein derart langer Spannungsimpuls (12) angelegt wird, daß eine gleichmäßige Ladungsverteilung
auf der Schicht (4) erzeugt wird, und daß sodann das Ladungsbild der Schicht (4) in einer
geeigneten Meßeinrichtung abgetastet und ausge- r> wertet und nach der Auswertung wieder gelöscht
wird.
8. Verfahren zum maschinellen Prüfen eines Aufzeichnungsträgers nach den Ansprüchen 1—5
auf Fälschungen i*nd Verfälschungen, dadurch w> gekennzeichnet, daß die Verfahren nach den
Ansprüchen 6 und 7 nacheinander durchgeführt werden.
9. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich- μ
net, daß die Prüfungen in der Bewegung durchgeführt werden.
10. Verfahren nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Prüfungen bei ruhendem Aufzeichnungsträger
durchgeführt werden.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OD | Request for examination | ||
| C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) | ||
| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |