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Räumvorrichtung für rechteckige Absetzbecken
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Die Erfindung betrifft eine Räumvorrichtung für rechteckige Absetzbecken.
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In den Absetzbecken von Klär#llagen entmischt sich die eingebrachte
Trübe, wobei sich auf der Beckensohle Bodenschlamm absetzt und gegebenenfalls auf
der Wasseroberfläche Schwimmschlamm auftreten kann. Sowohl der Bodenschlamm wie
der Schwimmschlamm müssen regelmäßig aus dem Becken entfernt werden, wozu der Bodenschlamm
mit einem Bodenräumschild von der Beckensohle abgekratzt und in einen Abzugtrichter
in der Beckensohle gefördert wird; der Schwinnschlamm wird von einem, die Wasseroberfläche
durchdringenden Schwimmschlammschild gesammelt und in eine Ablaßrinne am Beckenrand
gefördert. Zweckmäßigerweise
befinden sich der Abzugtrichter der
Beckensohle und die Ablaßrinne an einer Stirnfront des rechteckigen Absetzbeckens,
an der auch die Trübe zugeführt wird. Bodenräumschild und Schummschlammschild werden
gleichzeitig in Längsrichtung durch das Becken bewegt, wobei der Räumvorgang (Räumrichtung)
von der Tauchwand auf die mit den Abzugseinrichtungen für die Schlämme ausgestattete
Stirnfront hin erfolgt.
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Zur gleichzeitigen Bewegung von Bodenräumschild und Schwimmschlammschild
sind beide Schilde mittelbar oder unmittelbar an einer Räunbrücke befestigt, welche
das Becken überspannt und Jeweils auf Rollen entlang den beiden Längswänden der
Beckenkrone bewegt wird. Nach Beendigung eines Räumvorganges muß die Räumbrücke
wieder in ihre Ausgangsstellung zurückgefahren werden; um hierbei eine erneute Aufwirbelung
des bereits abgesetzten Bodenschlammes zu vermeiden, wird der Bodenräumschild bei
der Rückführung zweckmäßigerweise von der Bekkensohle abgehoben; in gleicher Weise
wird der Schwimmschlammschild über die Wasseroberfläche angehoben, um bei der Rückführung
eine unerwünschte Verteilung des Schwimmschlammes zu vermeiden.
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Bei einer bekannten Vorrichtung dieser Art ohne zusätzliche Einrichtungen
zur Beseitigung des Schwimmschlammes (vgl. die deutsche Patentschrift 500 429) ist
das Tragegestell für den Bodenräumschild oberhalb der Wasserobafläche gelenkig an
der
Räumerbrücke angeordnet und kann mittels Zugorganen unterschiedlich
gehoben oder abgesenkt werden; insbesondere für die Rückfahrt kann das Tragegestell
mit dem anhängenden Bodenräumschild vollständig über die Wasseroberfläche angehoben
werden.
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In der Praxis hat sich gezeigt, daß es zur störungsfreien Rückführung
der Räumvorrichtung ausreicht, den Bodenräumschild lediglich jferingfiigig über
die abgesetzte Senkschicht anzuheben und gegebenenfalls durch eine Schwenkung des
Räumschildes dessen Strömungswiderstand zu vermindern. Ein solches geringfügiges
Anheben und Schwenken des Bodenräumschildes kann auch durch Wechselwirkung des bewegten
Räumschildes oder seiner Halterung mit ortsfesten Einrichtungen am Becken infolge
der Längsbewegwrrg der Räumvorrichtung erfolgen, so daß gegebenenfalls auf aufwendige
Hubeinrichtungen auf der Räumbrücke verzichtet werden kann.
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Eine solche Räumvorrichtung, bei der die Längsbewegung der Vorrichtung
auch das Anheben bzw. Absenken der Räumschilde bewirkt, ist mit der deutschen Auslegeschrift
1 658 104 offenbart.
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Diese bekannte Räumvorrichtung für Absetzbecken, insbesondere für
Längsbecken, weist eine über dem Absetzbecken in Räum-und Rückfahrtrichtung verfahrbare
Räumerbrücke auf, mit einem Bodenräumschild und einem Schwimmschlammschild, welche
beide zwischen einer oberen Ruhe- und einer unteren Arbeitsstellung heb- und senkbar
angeordnet sind. Beide Räumschilde sind starr mit Tragarmen verbunden, die ihrerseits
an einer Stütze angelenkt
sind, welche starr mit der Räumerbrücke
verbunden ist und von deren Unterseite ausgehend unter die Wasseroberfläche ragt.
Das Anheben bzw. Absenken der beiden Räumschilde wird durch die Wechselwirkung mit
ortsfesten Anschlägen am Becken an den Umkehrpunkten der Räumerbewegung eingeleitet
oder bewirkt. Beide Räumschilde sind durch ein stets straffes Zugorgan miteinander
verkoppelt, so daß stets die der Räumerbewegung entsprechende Arbeits- bzw. Ruhestellung
beider Schilde gewährleistet ist.
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Bei der bekannten Räumvorrichtung muß zur Inspektion des unter die
Wasseroberfläche ragenden Gestänges und des Bodenräumschildes das Wasser aus dem
Absetzbecken abgelassen werden, was naturgemäß zu einer Unterbrechung des laufenden
Betriebs und zu erheblichen Standzeiten der Räumvorrichtung führt. Ein weiterer
Nachteil besteht darin, daß eine Anpassung an unterschiedliche Beckentiefen wegen
der Kopplung der beiden Räumschilde nur beschränkt möglich ist.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Räumvorrichtung für rechteckige
Absetzbecken mit einem Bodenräumschild und gegebenenfalls mit einem Schwimmschlammschild,
welche beide infolge der Längsbewegung der Räumvorrichtung durch Wechselwirkung
mit ortsfesten Anschlägen am Becken angehoben oder abgesenkt werden, derart auszubilden,
daß eine Inspektion und Wartung des Bodenräumschildes ohne Entleerung des Beckens
möglich wird.
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Für den Fall, daß ein Bodenräumschild und ein Schwimmschlammschild
vorgesehen sind, wird es weiterhin angestrebt, die Ho"henbewegung der beiden Räumschilde
unabhängig voneinander auszuführen.
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Ausgehend von einer Räumvorrichtung für rechteckige Absetzbecken,
mit einer über dem Absetzbecken in Räum- und Rückfahrtrichtung verfahrbaren Räumerbrücke,
wenigstens zwei unter die Wasseroberfläche ragenden Tragarmen, an deren unteren
Enden je-ein Haltearm für einen Bodenräumschild angelenkt ist, gegebenenfalls mit
einem zusätzlichen Schwimmschlammschild und mit ortsfesten Anschlägen am Becken,
die an den Umkehrpunkten der Räumerbewegung ein Anheben oder Absenken des Bodenräumschildes
und gegebenenfalls des Schwimmschlammschildes bewirken, ist die erfindungsgemäße
Vorrichtung in ihrer allgemeinsten Form dadurch gekennzeichnet, daß die Tragarme
Jeweils aus zwei, starr miteinander verbundenen Abschnitten bestehen, wovon der
oberhalb der Wasseroberfläche gelegene Abschnitt an einem Ende um eine horizontal
angeordnete, mit der Vorrichtung fest verbundene Achse schwenkbar gelagert ist,
und am anderen Ende in einer zum Herausschwenken der Tragarme aus dem Wasser lösbaren
Arretierung festgelegt ist, welche beim Betrieb der Räumvorrichtung eine steife
Anordnung der Tragarme gegen die Räumrichtung gewährleistet.
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Mit dieser Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist es
möglich, unabhängig von dem bekannten Anheben des Bodenräumschildes während der
Rückführung der Räumerbrücke diesen Schild und seine Halterung bei Bedarf auch vollständig
über die Wasseroberfläche herauszuschwenken. Dieses Anheben des Bodenräumschildes
kann mit einer Hubeinrichtung auf der Räumvorrichtung, beispielsweise einer handgetriebenen
Winde, erfolgen. Vorteilhafterweise wird zum Anheben des Bodenräumschildes
jedoch
ebenfalls die Längsbewegung der Räumerbrücke ausgenutzt. Hierzu wird ein ortsfest
am Beckenrand befestigtes Seil oder eine entsprechende Kette mit einem Ende der
oberen Abschnitte der Tragarme verbunden und durch entsprechende Bewegung der Räumvorrichtung
die gesamten Tragarme um ihren Anlenkpunkt geschwenkt, wodurch die unteren (unter
die Wasseroberfläche ragenden) Abschnitte der Tragarme mit dem anhängenden Gestänge
und dem Bodenräumschild bis über die Wasseroberfläche angehoben und dort entsprechend
arretiert werden. Nachdem das Bodenräumschild über die Wasseroberfläche angehoben
worden ist, kann es nicht nur leicht inspiziert, gewartet und gegebenenfalls ausgebessert
werden, sondern die gesamte Räumvorrichtung läßt sich in diesem Zustand vielfach
an der Tauchwand des Absetzbeckens vorbeifahren, so daß die Vorrichtung bei Bedarf
in anderen Becken eingesetzt werden kann.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
treffen die beiden, starr miteinander verbundenen Abschnitte der Tragarme unter
einem Winkel aufeinander; d.h., diese beiden Abschnitte bilden die Schenkel eines
Winkels.
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Vorzugsweise schließen die beiden Abschnitte einen Winkel von 90 bis
1200, insbesondere von1100 ein.
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Diese winkelförmige Ausgestaltung der Tragarme erlaubt eine bessere
Integrierung der Tragarme in die Räumvorrichtung und
gewährleistet
eine günstige lage der Angriffspunkte fiir die Zugeinrichtung. Dank der winkelförmigen
Ausgestaltung der Tragarme kann das Herausschwenken des Bodenräumschildes aus dem
Wasser mit geringen Zugkräften bewirkt werden.
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Bei einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Räumvorrichtung
sind die abgewinkelten Tragarme im Scheitel des Winkels schwenkbar gelagert und
am freien Ende der oberen Abschnitte arretiert.
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Werden bei dieser Ausgestaltung zusätzlich die den Bodenräumschild
tragenden Haltearme in Richtung der oberen Abschnitte am anderen Ende der Tragarme
angelenkt, so wird bei einer solchen lagerung der Tragarme der Bodenräumschild bereits
mit einsetzender Schwenkbewegung von der Beckensohle abgehoben, so daß übermäßige
Belastungen der Halterung oder gar eine Beschädigung des Bodenräumschildes sicher
vermieden werden.
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Bei dieser Lagerung der Tragarme sind zum Herausschwenken des Bodenräumschildes
über die Wasseroberfläche Schwenkwinkel grösser als 900 nicht erforderlich.
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Bei einer alternativen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
werden die abgewinkelten Tragarme im Scheitel des Winkels arretiert und sind jeweils
um die freien Enden der oberen Abschnitte schwenkbar gelagert.
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Diese Ausführungsform erlaubt das Herausschwenken des Räumschildes
in unmittelbarer Nähe der Tauchwand.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
endet der unter die Wasseroberfläche ragende Abschnitt der Tragarme nahe am Beckenboden,
so daß die dort angelenkten Haltearme für den Bodenräumschild während des Räumvorganges
einen kleinen Winkel zur Horizontalen bilden.
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Der Abstand zwischen dem unteren Ende der Tragarme und der Beckensohle
beträgt vorzugsweise 30 bis 80 cm, insbesondere 50 cm. Bei einem solchen Abstand
bilden die Haltearme des Bodenräumschildes während des Räumvorganges mit der Horizontalen
einen Winkel kleiner als 400, vorzuFYeise einen Winkel zwischen 20 und 300.
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Dank dem flachen Winkel der Tragarme für den Bodenräumschlld zur Horizontalen
kann das Schildgewicht äußerst klein gehalten werden, ohne daß dadurch die Räukkraft
vermindert wird; das gellnge Schildgewicht ermöglicht wiederum kurze Hubzeiten und
kleine Stellkräfte. Besonders Wm Hinblick auf den vorgesehenen Antrieb des Bodenräumschildes
nährend der üblichen Räumarbeit, nämlich durch Wechselwirkung mit ortsfesten Anschlägen
am Bekken, ist dieser Vorteil bedeutsam, da relativ kleine Anschläge für eine sichere
Schildbeegung ausreichen und diese Anschläge dank der geringen otellkräfto nur geringem
Verschleiß ausgesetzt
sind. Der geringe Abstand zwischen dem Beckenboden
und dem Anlenkpunkt der Haltearme an den Tragarmen erlaubt zusätzlich, die Haltearme
realtiv kurz auszuführen, wodurch mit der Anhebung des Bodenräumschildes gleichzeitig
eine spürbare Verkippung dieses Schildes erfolgt, welche die horizontale Projektion
der Schildflächen vermindert und damit die Gefahr einer Verwirbelung des abgesetzten
Schlammes noch weiter vermindert.
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Die Halterung und Ausrichtung der Haltearme für den Bodenräumschild
erfolgt zweckmäßigerweise mittels je einer federnden Stange, welche mit einem Ende
am Haltearm befestigt ist und mit dem anderen Ende in eine Verriegelung am Tragarm
eingreift.
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Während des Räumvorganges sind diese Stangen in der Verriegelung nicht
festgelegt, so daß der Bodenräumschild sich während des Räumvorganges, seinem eigenen
Gewicht folgend, an mögliche Unebenheiten und Vertiefungen im Beckenboden anpassen
kann. Am Ubergang des Beckenbodens in den Abzugstrichter für den geräumten Bodenschlamm
wird zweckmäßigerweise eine leicht ansteigende Kulisse als ortsfester Anschlag vorgesehen;
im Verlauf der Räumerbewegung gleitet der Bodenräumschild auf dieser Kulisse leicht
nach oben, der vorher schwach nach unten geneigte Haltearm wird nunmehr schräg nach
oben gerichtet, wodurch die Stange mit ihrem freien Ende in ein Schloß der Verriegelung
einrastet. In dieser eingerasteten Stellung werden die Haltearme
für
den Bodenräumschild leicht nach oben gerichtet festgehalten, wodurch der Bodenräumschild
während der Rückbewegung der Räumvorrichtung oberhalb des abgesetzten Bodenschlammes
zurückgeführt wird. An der rückwärtigen Stirnfront des Beckens trifft der Bodenräumschild
nach Beendigung der Rückfahrt auf einen steiler ansteigenden Bodenabschnitt, wodurch
das freie Ende der Stange wieder aus dem Schloß herausgeschoben und die Arretierung
der Verriegelung gelöst wird; mit Aufnahme der Räumbewegung folgt der Bodenräumschild
dank seinem eigenen Gewicht wiederum dem Beckenboden und fördert den abgesetzten
Schlamm zum Abzugstrichter.
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Nach einer besonderen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist die Verriegelung Je am unteren Abschnitt der Tragarme oberhalb der Wasseroberfläche
angeordnet und besteht aus einem Sperrhebel, der an einem Ende um eine horizontale
Achse schwenkbar ist und am anderen Ende mit einem Vorsprung in eh Langloch im Endabschnitt
der Stange eingreift.
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Diese Anordnung und Ausgestaltung der Verriegelung erlaubt auch eine
optische Überprüfung der Stellung der Stangen und damit auch des Bodenräumschildes.
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Die erfindungsgemäße Räumvorrichtung kann zusätzlich zu dem Bodenräumschild
einen Schwimmschlammschild enthalten. Vorteilhafterweise
ist dieser
Schwimmschlammschild unabhängig von den Tragarmen und dem Bodenräumschild mittels
Haltearmen schwenkbar an je einer Halterung direkt an der Räumvorrichtung befestigt
und kann mittels einem Klinkenmechanismus in verschiedenen Stellungen gehalten werden.
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Während des Räumvorganges ist der Schwimmschlammschild im wesentlichen
senkrecht nach unten gerichtet und durchdringt die Wasseroberfläche. Die fest mit
dem Schwimmschlammschild verbundenen Tragarme weisen bei dieser Stellung in Räumrichtung
auf die Wasseroberfläche und sind mittels dem Klinkenmechanismus in dieser Stellung
arretiert. Im Bereich der Ablaßrinne für den Schwimmschlamm gleitet der Schwimmschlammschild
auf der vor der Ablaßrinne vorgesehenen Anlaufnase nach oben und befördert dabei
den gesammelten Schwimmschlamm in die Ablaßrinne. Das Auflaufen des Schwimmschlammschildes
auf der Anlaufnase kann durch Rollen am unteren Ende des Schwimmschlammschildes
gefördert werden. Mit dem Hinaufschieben auf die Anlaufnase führen der Schwimmschlammschild
und seine Haltearme eine Schwenkbewegung durch, was zur Entriegelung des Klinkenmechanismusführt.
Mit Aufnahme der Rückfahrt führt der Schwimmschlammschild infolge seines Eigengewichts
eine Schwenkbewegung in umgekehrter Richtung aus, durchdringt die Wasseroberfläche
und wird infolge der Wechselwirkung der Tragarme mit ortsfesten Ansch]ägen
am Becken wiederum aus der Wasseroberfläche angehoben und bei im wesentlichen
waagrechter
Ausrichtung arretiert. Diese Arretierung des Klinkenmechanismus wird später vor
Aufnahme der Räumfahrt durch die Wechselwirkung mit entsprechenden Anschlägen an
der Ablaufseite des Beckens wieder gelöst und der Schwimmschlammschild soweit abgesenkt,
bis er die Wasseroberfläche durchdringt; bei erneutem Beginn der Räumfahrt wird
der Schwimmschlammschild infolge Wechselwirkung mit den ortsfesten Anschlägen vollends
in seine Räumstellung geschenkt, und die Haltearme werden in dieser Stellung erneut
arretiert.
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Die vom Bodenräumschild und dessen Halterung unabhängige Befestigung
des Schwimmschlammschildes direkt an der Räumvorrichtung erlaubt eine einfache Konstruktion
für die vollständig über die Wasseroberfläche herausschwenkbare Halterung für den
Bodenräumschild. Die unabhängige Bewegung von Bodenräumschild und Schwimmschlammschild
nach der vorliegenden Erfindung macht störanfällige mechanische Kopplungen zwischen
diesen beiden Räumschilden entbehrlich und gewährleistet trotzdem eine zuverlässige
Räumung des Beckens, d.h. die Beseitigung von Bodenschlamm und Schwimmschlamm. Mit
der erfindungsgemäß vorgesehenen Ausgestaltung des Bodenräumschildes und des Schwimmschlammschildes
lassen sich der Boden- und Schwirnmschlamiii sowohl im Bereich der Tauchwand als
auch im Bereich der Ablaßrinne zufriedenstellend entfernen, ohne da hierfür eine
mehrmalige Hin- und Herbewegung der Räumvorrichtung, die sog. Unterfahrschaltung
erforderlich
wird.
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Neben der Beschreibung undden Ansprüchen dienen auch 5 Blatt Abbildungen
mit den Fig.1 bis 9 zur Erläuterung der Erfindung; im einzelnen zeigen: Fig. 1 im
Schnitt und in schematischer Darstellung eine erfindungsgemäße Räumvorrichtung in
Verbindung mit einem üblichen Absetzbecken; Fig. 2 die Räumvorrichtung nach Fig.
1 mit über die Wasseroberfläche angehobenem Bodenräumschild; Fig. 3 eine alternative
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Räumvorrichtung; Fig. 4 in vergrößerter Darstellung
einen Ausschnitt aus Fig. 3 mit der Verriegelung des Bodenräumschildes; Fig. 5 und
6 verschiedene Stellungen des Schwimmschlammschildes mit dem Klinkenmechanismus
zur Arretierung der Haltearme für den Schwimmschlammschild; Fig. 7 und 8 Ausführungsformen
der ortsfesten Anschläge am Becken zur Bewegung des Schwimmschlammschildes; und
Fig.
9 eine alternative Ausgestaltung für die Aufhängung des Schwimmschlammschildes.
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Zu der mit Fig. 1 dargestellten Räumvorrichtung 10 gehören der Kopfträger
12, die Brückenträger 11 und 13 und der Tragarm 22. Die gesamte Räumvorrichtung
10 kann auf Laufrädern 15 in längsrichtung entlang der Beckenkrone 41 bewegt werden,
wobei Leitrollen 16 die Bewegung der Räumvorrichtung 10 parallel su den Iängswänden
des Beckens 40 gewährleisten. Nahe am Kopfträger 12 befindet sich an dem Brückenträger
11 die Konsole 14, welche die Achse 17 trägt, um welche der abgewinkelte Tragarm
22 geschwenkt werden kann. Auf dem hinteren Brückenträger 13 befindet sich die Arretierung
19, mit welcher der Tragarm 22 flfr die übliche Räumarbeit festgelegt wird.
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Der Tragarm 22 für die Halterung des Bodenräumschildes 20 besteht
aus dem oberen Abschnitt 23 (zwischen Achse 17 und Arretierung 19) und dem unter
die Wasseroberfläche tauchenden unteren Abschnitt 24, welche einen Winkel von etwailO0
einschliessen. Bei der bevorzugten Ausfiihrungsform der erfindungsgemäßen Räumvorrichtung
10 ist der Tragarm 22 im Scheitel dieses Winkels um die Achse 17 schwenkbar gelagert
und wirdim Bereich des freien Endes des Abschnitts 23 mittels der Arretierung 19
an dem Brückenträger 13 festgelegt. Am freien Ende des unteren Abschnittes 24 des
Tragarms 22 ist der Haltearm 21 angelenkt,
welcher seinerseits
fest mit dem Bodenräumschild 20 verbunden ist. Zur Halterung des Haltearms 21 und
damit des Bodenräumschildes 20 bei der Rückfahrt dient die Stange 25, die an einem
Ende am Haltearm 21 befestigt ist und am anderen Ende federnd in eine Verriegelung
26 am Abschnitt 24 des Tragarms 22 eingreift.
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Die Verriegelung 26 kann unterhalb der Wasseroberfläche 49 am Abschnitt
24 des Tragarms 22 angebracht sein und im wesentlichen aus einem gestellfesten Schloß
27 bestehen, in das eine Klinke 28 am Ende der Stange 25 eingreifen kann.
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Ist die Klinke 28 im Schloß 27 eingerastet, so befindet sich der Bodenräumschild
20 oberhalb der am Beckenboden 50 abgesetzten Schlammschicht, so daß die Räumvorrichtung
in dieser Stellung von der zulaufseitigen Stirnwand 42 zu der ablaufseitigen Stirnwand
47 des Beckens 40 zurückgefahren werden kann, ohne daß eine nennenswerte Aufwirbelung
des abgesetzten Schlammes stattfindet. Beim Auflaufen des Bodenräumschildes auf
der Anschrägung 48 im Bereich der Stirnwand 47 wird die Klinke 28 nach oben aus
dem Schloß 27 herausgedrückt. Nach Änderung der Bewegungsrichtung der Räumvorrichtung
10 gleitet die Klinke 28 mit dem von der Abschrägung 48 herabrutschenden Bodenräumschild
20 am Schloß 27 vorbei, so daß sich nun die Klinke 28 frei bewegen und der Bodenräumschild
20 während des Räumvorganges dem Beckenboden 50 folgen kann. Beim Auflaufen des
Bodenräumschildes
auf die schräg ansteigende Kulisse 46 im Bereich des Abzugtrichters 45 für den Bodenschlamm
wird der Bodenräumschild 20 wiederum angehoben und drückt die Klinke 28 an der Stange
25 in das Schloß 27.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die Verriegelung 26 nicht
unterhalb sondern oberhalb des Wasserspiegels 49 am Abschnitt 24 des Tragarms 22
angebracht. Auch in diesem Falle kann die Verriegelung 26 im wesentlichen aus dem
Schloß 27 bestehen, in welche eine Klinke 28 an der Stange 25 eingreift.
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Obwohl dies nicht immer erforderlich ist, kann die erfindungsgemäße
Räumvorrichtung 10 zusätzlich zu dem Bodenräumschild 20 einen Schwimmschlammräumschild
30 aufweisen. Dieser Schwimmschlammschild 30 ist fest mit einem Haltearm 31 verbunden,
der seinerseits schwenkbar an der Konsole 14 befestigt ist. Zur Arretierung des
Haltearms 31 in verschiedenen Stellungen ist ein Klinkenmechanismus 33 vorgesehen,
der im wesentlichen aus einem Schloß 34 am Haltearm 31 und einer beweglichen Klinke
35 an der Konsole 14 besteht (Fig. 7).
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Mit Fig. 1 ist weiterhin ein Schnitt in S-ngsrichtung durch die Zulaufseite
eines üblichen Absetzbeckens dargestellt. Auf der Beckenkrone 41 des Beckens kann
die erfindungsgemäße Räumvorrichtung 10 mit Hilfe der Laufräder 15 verfahren werden,
wobei der Antrieb der Vorrichtung von ortsfesten Seil- oder Kettenzügen am Beckenrand
ausgehen kann oder von einem zur Räumvorrichtung
10 gehörenden
Antrieb einzelner Laufräder 15. Die schlammhaltige Trübe wird im Bereich der zulaufseitigen
Stirnwand 42 zugeführt, und das gereinigte Wasser im Bereich der ablaufseitigen
Stirnwand 47 abgeführt. Zur Entfernung des Schwimmschlammes ist im Bereich der Wasseroberfläche
49 eine Ablaßrinne 43 vorgesehen, während der Bodenschlamm im Abzugstrichter 45
gesammelt und von dort abgezogen wird. Um die von Jeglichem Antrieb auf einer Räumerbrücke
unabhängige Bewegung des Bodenräumschildes 20 und des Schwimmschlammschildes 30
zu gewährleisten, sind innerhalb des Beckens verschiedene ortsfeste Anschläge und/oder
Einbauten vorgesehen. Hierzu gehören eine schräg nach oben ansteigende Kulisse 46
beim Ubergang des Beckenbodens 50 in den Absugstrichter 45 und eine Abschrägung
48 im Bereich der Stirnwand 47. Die Kulisse 46 und die Anschrägung 48 gewährleisten
eine befriedigende Bewegung des Bodenräumschildes 20, ohne daß zusätzliche Führungsteile
oder dergleichen erforderlich wären.
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Zur Regelung der Bewegung und Ausrichtung des Schwimmschlammschildes
30 sind oberhalb der Wasseroberfläche 49 an den beiden Längswanden des Beckens im
Bereich der Stirnwand 42 die ortsfesten Anschläge 51 und im Bereich der Stirnwand
47 die Anschläge 52 vorgesehen. Diese mit Fig. 7 dargestellten Anschläge 51 und
52 bestehen im wesentlichen aus Konsolen 53 und daran befestigten Rollen 54. Für
den Fall, daß bereits
an den Haltearmen 31 entsprechende Rollen
angebracht sind, dienen als ortsfeste Anschläge die mit Fig. 8 dargestellten Bleche
55 mit dem abgewinkelten, vorderen Abschnitt 56. Die Abwinkelung des Abschnitts
56 von der ebenen Beckenwand 41 beträgt vorzugsweise 5 bis 450, inscsondere 20°.
Bei einer alternativen Ausführungsform kann die Abwinkelung auch durch eine entsprechende
Rundung ersetzt sein, so daß eine Anlaufkurve erhalten wird. Diese Anschläge wirken
auf die mit dem Schwimmschlammschild 30 fest verbundenen Haltearme 31 ein und schwenken
diese soweit wie notwendig.
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Zum Herausschwenken des Bodenräumschildes 20 über die Wasseroberfläche
49 kann auf der Beckenkrone 41 ein ortsfestes Seil oder eine entsprechende Kette
58 vorgesehen sein, die mit ihrem freien Ende am freien Ende des Abschnitts 23 befestigt
werden kann, und nach Lösung der Arretierung 19 allein infolge der Fortbewegung
der Räumvorrichtung 10 zum Herausschwenken des Tragarms 22 mit dem anhängenden Bodenräumschild
20 über die Wasseroberfläche 49 führt.
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Mit Fig. 2 ist nochmals die erfindungsgemäße Räumvorrichtung 10 nach
Fig. 1 dargestellt, jedoch mit der Abweichung, daß nunmehr der beim üblichen Gebrauch
der Räumvorrichtung 10 unter die Wasseroberfläche 49 reichende Abschnitt 24 des
Tragarms 22 mit dem anhängenden Haltearm 21 der Stange 25 und m Bodenräumschild
20 über die Wasseroberfläche 49 herausgeschwenkt ist.
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Für diese Schwenkbewegung wird der abgewinkelte Tragarm 22 nach Lösung
der Arretierung 19 um die Achse 17 gedreht. Die erforderliche Krafteinwirkung zum
Hochschwenken des Bodenräumschildes 20 kann mittels einer handbetriebenen Winde
59 gem. Fig. 3 auf der Räumvorrichtung 10 aufgebracht werden.
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Zweckmäßigerweise wird zum Hochschwenken jedoch das ortsfest am Beckenrand,
beispielsweise an der Stirnwand 42, angebrachte Seil 58 mit seinem freien Ende mit
dem freien Abschnitt 23 des Tragarms 22 verbunden und nach Lösung der Arretierung
19 die Räumvorrichtung 10 auf die Stirnwand 47 des Beckens 40 subewegt.
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Mit Fig. 3 ist eine alternative Ausführungsforn der erfindungsgemäßen
Räumvorrichtung dargestellt. Abweichend zur Räumvorrichtung 10 nach Fig. 1 treffen
bei dieser Ausführungsform der obere Abschnitt 23 und der unter die Wasseroberfläche
49 tauchende Abschnitt 24 des Tragarms 22 rechtwinkelig aufeinander; der wesent2Inhe
Unterschied besteht jedoch darin, daß hierbei der Tragarm 22 um einen Drehpunkt
18 am freien Ende des Abschnitts 23 geschwenkt und im Bereich des Winkels arretiert
wird.
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Mit Fig. 4 wird im Detail eine bevorzugte Ausführungsform der Verriegelung
der den Bodenräumschild 20 führenden Stange 24 dargestellt. Diese bevorzugte Verriegelung
60 wie auch die Verriegelung 26 kann oberhalb der Wasseroberfläche 49 am
Tragarm
22 angebracht sein und besteht im wesentlichen aus einem um die Achse 61 schwenkbaren
Sperrhebel 62; ein Bolzen 67 ist durch ein Langloch 64 im freien Endabschnitt der
Stange 25 hindurchgeführt und fest mit dem Sperrhebel 62 im Abstand zur Achse 61
verbunden. Befindet sich der Sperrhebel 62 während des Räumvorganges etwa in waagrechter
oder nach unten geneigter Stellung (A), so wird der Sperrhebel 62 beim Auflaufen
des Bodenräumschildes 20 auf die Kulisse 46 angehoben, durch einen Anschlag an der
Stirnwand 42 über den Totpunkt oberhalb der Achse 61 hinweg verschoben, und fällt
anschliessend auf einen Anschlag 65 am Tragarm 22, der eine Auflage für den Sperrhebel
62 bildet. In dieser Stellung (B) des Sperrhebels hält die Stange 25 den Haltearm
21 leicht nach oben geneigt, so daß die Räumvorrichtung 10 ohne Aufwirbelung des
abgesetzten Bodenschlammes zurückgeführt werden kann. Vor Beginn des anschließenden
Räumvorganges muß der Sperrhebel 62 aus der Stellung (B) nach Entlastung der Stange
25 durch Auflaufen des Bodenräumschildes 20 auf der Anschrägung 48 über den oberen
Totpunkt oberhalb der Achse 61 hinweg wieder in die Stellung (A) bewegt werden;
dies erfolgt zweckmäßigerweise durch einen entsprechenden Anschlag an der Tauchwand
57 des Beckens.
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Mit den Fig. 5 und 6 sind verschiedene Stellungen des Schwimmschlammschildes
30 dargestellt. Die Fig. 5 zeigt die Stellung des Schwimmschlammschildes 30 während
des Räumvorganges. Der Schwimmschlammschild 30 durchdringt die Wasseroberfläche
49 im wesentlichen senkrecht, wobei der Haltearm 31 in Räumrichtung
auf
die Wasseroberfläche 49 zu geneigt ist. In dieser Stellung wird der Haltearm 31
durch den Klinkenmechanismus 33 fest fixiert.
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Die Fig. 6 zeigt die Stellung des Schwimmschlammschildes 30 während
der Rückfahrt der Räumvorrichtung 10. Der Schwimmschlammschild 30 befindet sich
oberhalb der Wasseroberfläche 49 und zeigt auf die Stirnwand 47 des Beckens 40.
Auch in dieser Stellung wird der Haltearm 31 vom Klinkenmechanismus fest fixiert.
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Der Haltearm 31 ist fest mit dem Schwimmschlammschild 30 verbunden
und um die Achse 37 drehbar an der Konsole 14 aufgehängt. Das Schloß 34 ist fest
mit dem Haltearm 31 verbunden.
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Die Längsausrichtung des Schloßes 34 ist gegen die längsachse des
Haltearms 31 geneigt. Das Schloß 34 besitzt zwei Raststellen 38a und 38b, in welche
die Klinke 35 einfallen kann.
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Um die Fixierung des Haltearms 31, beispielsweise in der Räumstellung
entsprechend Fig. 5 zu lösen, wird der Schwimmschlammschild 30 auf der Anlaufnase
44 vor der Ablaßrinne 43 mindestens so hoch angehoben, bis die Klinke 35 aus der
Raststelle 38b fällt; anschließend kann der Haltearm 31, dem Gewicht des Schwimmschlammschildes
30 folgend, frei nach unten pendeln.
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Mit Fig. 9 ist eine alternative Ausgestaltung der Aufhängung des Scharimmschlammschildes
30 dargestellt. Hier ist der mit dem Schwimmschlammschild 30 fest verbundene Haltearm
31 über
einen beweglichen Tragarm 32 mit dem Kopfträger 12 der
Räumrorrichtung 10 verbunden. Während des Räumvorganges wird der Schwimmschlammschild
30 vom Haltearm 31 und dem Tragarm 32 in der mit unterbrochenen Linien dargestellten
Stellung gehalten. Bei Annäherung an die Anlaufnase 44 wird ein am freien Ende des
Tragarms 32 befestigter Mitnehmer 39 von einem ortsfesten Anschlag 66 nach rückwärts
um die Achse 36 geschwenkt. Gleichzeitig damit wird der Haltearm 31 in Räumrichtung
nach vorne geschoben, so daß der Schwimmschlammschild 30 der Räumvorrichtung 10
vorauseilt. Der Schwimmschlammschild 30 gleitet auf der Anlaufnase 44 nach oben
und befördert den gesammelten Schwimmschlamm in die Ablaßrinne 43.
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Während der Rückfahrt wird der Schwimmschlammschild 30 wieder mittels
einer nicht dargestellten Klinke oberhalb der Wasseroberfläche 49 gehalten und im
Bereich der Tauchwand 57 erneut entklnkt und auf die Anschläge 29 an der Räumvorrichtung
10 abgesenkt.
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Mit den Fig. 1 bis 9 ist die erfindungsgemäße Räumvorrichtung Jeweils
anhand von Schnittdarstellungen erläutert worden. Diese Darstellungen lassen jeweils
nur einen Tragarm 22, einen Haltearm 21 oder 31, eine Stange 25 und dgl. erkennen,
obwohl bei der tatsächlichen Räumvorrichtung wenigstens zwei Tragarme 22, zwei Haltearme
21 und 31, zwei Stangen 25 usw. vorgesehen sind.
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Eine Besonderheit der erfindungsgemäßen Räumvorrichtung besteht
darin,
daß der unter die Waaaeroberfläche hinabreichende Abschnitt des Tragarms für den
Bodenräumschild bis in die Nähe des Beckenbodens hinabreicht. In der Regel endet
dieser Tragarm etwa 30 bis 80 cm über dem Beckenboden. Hierdurch kann das Gewicht
des Bodenräumschildes äußerst klein gehalten werden, ohne die Räumkraft zu beeinträchtigen;
das geringe Schildgewicht ermöglicht wiederum kurze Hubzeiten und erfordert geringe
Stellkräfte, wodurch die erfindungsgemäße Vorrichtung in vorteilhafter Weise an
die Anforderungen bei der selbsttätigen Steuerung und Bewegung der Räumschilde infolge
der Wechselwirkung mit ortsfesten Anschlägen am Becken angepaßt ist.
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Weist die erfindungsgemäße Räumvorrichtung sowohl einen Bodenräumschild
wie einen Schwimmschlammschild auf, so können beide Schilde unabhängig voneinander
bewegt werden, und die Räumvorrichtung leicht an unterschiedliche Beckentiefen angepaßt
werden.
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