DE2603018A1 - Behaelter fuer pflanzen und verwendung des behaelters als bauelement fuer eine mauer - Google Patents
Behaelter fuer pflanzen und verwendung des behaelters als bauelement fuer eine mauerInfo
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Description
Art & Media AG, Zug (Schweiz)
Behälter für Pflanzen und Verwendung des Behälters als Bauelement für eine
Mauer
Die Erfindung bezieht sich auf einen Behälter für Pflanzen und eine Verwendung des Behälters als Bauelement für
eine Mauer, insbesondere für eine Lärmschutzmauer.
Bekannte Lärmschutzmauern werden aus Steinen, Zementplatten
oder Kunststoffplatten aufgebaut und aus ästhetischen Gründen manchmal gestrichen.
Sowohl die farbigen wie auch die nicht gestrichenen Lärmschutzmauern sind in erster Linie Zweckbauten und sind
oftmals kein schöner Anblick.
Zweck der Erfindung ist ein Behälter für Pflanzen mit zwei Seiten- und zwei Stirnwänden, die jeweils einander
gegenüberliegend angeordnet und untereinander und mit einem Bodenteil verbunden sind, zu schaffen, der als Normelement für
verschiedene Zwecke anwendbar ist.
Dieser Zweck wird mit dem genannten Behälter erfindungsgemäss
dadurch erreicht, dass auf der Aussen- oder Innenseite mindestens einer Seitenwand ein Pflanztrog vorgesehen
ist, der durch eine Wand, die in einem Abstand von der Seitenwand verläuft und mit dem Bodenteil verbunden ist, gebildet ist,
dass mindestens eine erste Durchlassöffnung in einem ersten
den Boden des Pflanzentroges bildenden Bereich des Bodenteils, der zwischen der Seitenwand und der Wand liegt, vorgesehen ist,
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und dass zwischen den Seitenwänden und ausserhalb des ersten Bereiches im Bodenteil mindestens eine zweite DurchlassÖffnung
vorgesehen ist.
Ziel der Erfindung ist ferner eine Verwendung des Behälters als Bauelement für eine Mauer, insbesondere eine
Lärmschutzmauer, welches erfindungsgemäss erreicht wird durch
mindestens zwei Behälter die übereinanderliegend angeordnet und am Boden abgestützt sind, und durch mindestens eine Bewässerungseinrichtung,
die am obersten Behälter angeordnet ist, wobei die ersten und zweiten Durchlassöffnungen jeweils in einer
parallel zur Mauer verlaufenden Ebene zwischen den Seitenwänden übereinander liegen.
Es ist von Vorteil, wenn ein Oberteil auf einem Behälter angeordnet ist, welcher aus zwei Seitenwänden und zwei
Stirnwänden, die einander gegenüberliegend angeordnet und untereinander verbunden sind, und aus einem Bodenteil besteht,
dass jeweils eine Wand in einem Abstand von der Innenseite der Seitenwände vorgesehen ist, die mit dem Bodenteil verbunden
ist, um den Pflanztrog zu bilden, wobei eine erste Durchlassöffnung in einem ersten Bereich zwischen der Seitenwand und der
zugehörigen Wand im Bodenteil zur Entwässerung des Pflanzentroges und eine zweite DurchlassÖffnung in einem zweiten Bereich
zwischen den beiden Wänden zum Ablassen von Ueberschusswasser vorgesehen ist, wobei die Seitenwände V-förmig angeordnet
sind, derart, dass bei aufgesetztem Oberteil die Aussenseiten der Seitenwände mit dem Behälter eine Ebene bildet und
wobei ein Ansatz an der Innenseite der Wände ausgebildet ist, welcher Ansatz eine Fläche aufweist, die sich über die Innenseite
der Wand erstreckt und quer zur Innenseite verläuft, und mindestens eine Durchlassöffnung in der Wand vorgesehen
ist, die bündig mit der Fläche ist und in den Pflanzentrog mündet.
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Es ist zweckmässig, wenn die Bewässerungseinrichtung
aus mindestens einer Rohrleitung besteht, die mit Löchern zur Berieselung der einzelnen Behälter versehen ist, und wenn zwei
Rohrleitungen vorgesehen sind, wobei die Rohrleitungen in Schlitzen, die im Oberteil und im obersten Behälter ausgebildet
sind, angeordnet ist und/oder durch Löcher, die in den Stirnwänden vorgesehen sind, geführt sind.
Im folgenden sind Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes anhand der beiliegenden Zeichnungen näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine räumliche Ansicht eines Ausführungsbeispiels einer Mauer,
Fig. 2 ein Schnitt durch die Mauer nach Fig. 1,
Fig. 3 eine räumliche Ansicht eines anderen Ausführungsbeispiels einer Mauer,
Fig. 4 ein Schnitt durch die Mauer nach Fig. 3,
Fig. 5 ein Schnitt durch ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Mauer und
Fig. 6 ein Schnitt durch ein anderes Ausführungsbeispiel einer Mauer.
Wie aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich ist, besteht die Mauer im wesentlichen aus einem Unterteil 1, zwei Behältern
2 und einem Oberteil 3, die übereinander angeordnet und am Boden abgestützt sind, sowie einer Bewässerungsexnrichtung 4.
Das Unterteil 1 hat eine Grundplatte 5 die mit einem rechteckförmigen Hohlkörper bestehend aus zwei Seitenwänden 6
und zwei Stirnwänden 7, die untereinander verbunden sind, verbunden ist. Der vom Hohlkörper umgebene Bereich des Bodenteils
ist parallel zu den Seitenwänden rinnenförmig ausgebildet und mit mindestens einem Loch 8 versehen.
Der Behälter 2 weist zwei V-förmig zueinander stehend
Seitenwände 9 und zwei senkrecht stehenden, einander gegenüberliegend angeordnete Stirnwände 10 auf, die mit einem Bodenteil
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11 verbunden sind. An der Aussenseite der Seitenwand 9 ist parallel zur Seitenwand 9 eine Wand 12 vorgesehen, die mit
zwei Abschnitten 13 der Stirnwand und dem Bodenteil 11 verbunden ist, und so einen Pflanztrog 14 bildet. Im Bodenteil des
Pflanztroges I1+ sind drei Durchlassöffnungen 15 vorgesehen, die
gleichmässig auf die Länge des Pflanztroges verteilt angeordnet sind. Die Durchlassöffnungen 15 treten an der Unterseite des
Bodenteils aus und sind senkrecht zu dieser Unterseite angeordnet. An der Unterseite sind zwei längliche Vorsprünge 16
vorgesehen, die in einem Abstand parallel zu den Stirnseiten verlaufen. Zwischen den Seitenwänden 9 ist im Bodenteil eine
DurchlassÖffnung 17 vorgesehen. An den Innenseiten der Seitenwände
9 ist in der Nähe des Bodenteiles 11 ein Ansatz vorgesehen. Der Ansatz weist eine Fläche 18 auf, die sich über die
Innenseite der Seitenwand erstreckt und quer zur Innenseite verläuft. Ausserdem sind in der Seitenwand drei DurchlassÖffnungen
19 vorgesehen. Die DurchlassÖffnungen 19 haben einen
rechteckförmigen Querschnitt und sind so angeordnet, dass eine Seitenfläche der Oeffnung mit der Fläche 18 eine Ebene bildet
und die DurchlassÖffnung 19 in den Pflanztrog IU mündet.
Das Oberteil 3 besteht aus zwei V-förmig angeordneten Seitenwänden 20, zwei senkrecht angeordneten Stirnwänden 21,
die untereinander und mit einem Bodenteil 22 verbunden sind. An den Seitenwänden sind in einem Abstand zur Innenseite Wände
2 3 vorgesehen, die mit dem Bodenteil 2 2 verbunden sind und einen Pflanztrog 21 bilden. Am Oberteil der Wand 2 3 ist ein Absatz
ausgebildet. Der Absatz 25 weist eine Fläche 26 auf, die sich über die Innenseite der Wand 23 erstreckt und quer zur Innenseite
verläuft. Ausserdem sind in dieser Wand 23 drei Durchlassöffnungen 27 vorgesehen. Die DurchlassÖffnungen .27 haben
einen rechteckförmigen Querschnitt und sind so angeordnet, dass eine Seitenfläche der Oeffnung mit der Fläche 26 der Ebene bildet
und die Durchlassöffnung 27 in den Pfalnztrog 24 mündet. Im Bodenteil 22 des Pflanztroges sind drei DurchlassÖffnungen
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28 vorgesehen, die gleich wie die Durchlassöffnungen 15 im Pflanztrog 14 im Behälter 2 angeordnet sind. Von den Wänden 2
und den Stirnwänden 21 wird eine Durchlassöffnung 29 begrenzt. Das Oberteil ist an der Unterseite mit zwei Vorsprüngen 30 versehen,
die gleich wie die Vorsprünge 16 am Behälter 2 augebildet sind.
Beim Aufstellen der Mauer wird zuerst das Unterteil 1 auf den Boden, der aus einer Betonschicht bestehen kann,
gestellt und an der Grundplatte 5 durch geeignete Mittel z.B. Schrauben befestigt. In diesem Fall ist eine Oeffnung (nicht
dargestellt) vorzusehen, die mit der Durchlassöffnung in Verbindung steht. Auf dieses Unterteil 1 werden dann die Behälter 2
aufgesetzt. Die an den Unterseiten der Behälter 2 vorgesehenen länglichen Vorsprünge 16 sind so angeordnet, dass sie als Anschläge
dienen und den aufgesetzten Behälter 2 auf den darunter angeordneten Behälter 2 oder Unterteil arretieren. Danach können
die Behälter 2 mit geeigneten Mitteln z.B. Klammern, miteinander verbunden werden. Die Stirnseite der Mauer wird in abgestufter
Form ausgeführt um den Schall stufenweise zu dämpfen. Die Mauerkrone kann vom Oberteil 3 gebildet werden, welches
analog wie die Behälter 2 aufgesetzt und mit dem obersten Behälter 2 verbunden wird. Die so aufgestellte Mauer wird mit
einer Bewässerungseinrichtung 4 versehen. Die Bewässerungseinrichtung 4 besteht aus einer Rohrleitung oder einem Schlauch.
Der Schlauch ist mit Löchern (nicht dargestellt) versehen. Der Schlauch wird auf die Fläche 26, die durch den Absatz 2 5 gebildet
wird abgelegt und durch zwei in den Stirnwänden 21 ausgebildeten Schlitzen 31 geführt.
Das von der Bewässerungseinrichtung 4 abgegebene
Wasser wird zum Teil durch die Durchlassöffnung 27 fliessen und das Erdreich im Pflanzentrog 24 des Oberteiles 3 bewässern.
Der andere Teil des Wassers wird über den Rand des Absatzes in den darunter angeordneten Behälter 2 fliessen. Um das über
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den Absatz fliessende Wasser zur Bewässerung der darunter liegenden
Pflanzentröge IU verwenden zu können, wird die von der
Wand 23 und dem Bodenteil 22 gebildete Kante abgerundet. Somit wird ein Teil des Wassers zur Innenseite der Seitenwände 9 geleitet.
Das aus den Durchlassöffnungen 28 herausfliessende
Wasser läuft ebenfalls an der Innenseite der V-förmig angeordneten Seitenwände 9 bis zur Fläche 18 des Ansatzes hinunter.
An dieser Stelle wird der Wasserfluss wieder geteilt, der eine Teil des Wassers läuft durch die Durchlassöffnungen in die
Pflanztröge 14 des Behälters 2 und der andere Teil des Wassers
fliesst über den Rand der Fläche 18 und läuft durch die Durchlassöffnung 15 in den darunter angeordneten Behälter 2.
Die in den Bodenteilen zwischen den Pflanztrögen 24 im Oberteil 3 und zwischen den Seitenwänden 10 in den Behältern
2 vorgesehenen Durchlassöffnungen 29,16 leiten das bei starkem
Regenfall auftretende Ueberschusswasser ab, um eine Ueberschwemmung
der Pflanztröge zu vermeiden.
Die vorstehend beschriebene Mauer weist den Vorteil auf, dass der auf die Mauer auftretende Schall, bedingt durch
die V-förmig angeordneten Seitenwände gegen die Fahrbahn reflektiert werden. Dadurch wird der Lärmpegel im Bereich hinter der
Mauer stark reduziert. Ausserdem kann die der Fahrbahn zugewendete Seite der Mauer mit Oeffnungen oder mit einem mit
Oeffnungen versehenen Belag versehen sein, um die Schalldämpfung zu verbessern.
Die in den Fig. 3 und 4 dargestellte Mauer besteht im wesentlichen aus einem Unterteil 35 und zwei Behältern 36,
sowie einer Bewässerungseinrichtung 37.
Das Unterteil 3 5 hat die gleiche Form wie das Unterteil 1 für die in dem Fig. 1 und 2 dargestellte Mauer.
Der Behälter 36 hat einen rechteckförmigen Querschnitt
und besteht aus zwei Seitenwänden 38 und zwei Stirnwänden 39, die untereinander und mit einem Bodenteil 40 verbun-
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den sind. Der Behälter 36 wird durch eine Zwischenwand Hl in
zwei gleiche Räume unterteilt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Zwischenwand 41 gleich hoch wie die Seiten-
und Stirnwände ausgebildet. Die Zwischenwand 41 kann aber auch
weniger hoch ausgeführt sein. In einem Abstand von der Innenseite der Seitenwände sind zwei V/ände 42 vorgesehen, die mit
den Stirnwänden 39 und dem Bodenteil 40 verbunden sind und zwei Pflanztröge 4 3 ausbilden. Im Bodenteil des Pflanztroges 4 3 sind
drei Durchlassöffnungen 44 vorgesehen. Im Bodenteil zwischen der Zwischenwand 41 und der Wand 42 sind Durchlassöffnungen 4 5 vorgesehen.
An der Unterseite des Bodenteiles 39 sind zwei längliche Vorsprünge 46 vorgesehen, die in einem Abstand parallel
zur Seitenwand 38 angeordnet sind. Um den Zugang zu den Pflanztrögen 43 zu ermöglichen, sind in den Seitenwänden runde Löcher
47 vorgesehen.
Beim Aufstellen der Mauer wird analog wie beim Aufstellen der Hauer nach Fig. 1 vorgegangen und aus diesem Grund
auf eine Beschreibung verzichtet.
Die Bewässerungseinrichtung 37 wird in zwei Schlitzen
48 am obersten Behälter 31 eingelegt.
An der Stirnseite der Mauer wird die Bewässerungseinrichtung 37 durch zwei in den Stirnwänden 39 vorgesehene
Löcher 49 geführt, um die durch die Abstufung der Mauer oberen Behälter zu bewässern.
Die in den Seitenwänden 39 vorgesehenen Löcher 47 wirken zusätzlich als schalldämpfende Oeffnungen.
In den Fig. 5 und 6 sind zwei Ausführungsbeispiele von Lärmschutzmauern dargestellt. Die Mauern sind aus Behältern
1', 21 bzw. 35', 36' aufgebaut, welche analog wie die Behälter in der Fig. 2 und 4 ausgebildet sind. Die Behälter I1,
2* aus der die Mauer augebaut wird, haben verschiedene Grundoder Auflageflächen, wobei die Auflageflächen so ausgebildet
sind, daß die den Pflanzentrog 14' bildenden Seitenwände bündig mit den Seiten wänden des Behälters sind (Fig.5). Auf diese
Weise erhält man eine Mauer, die
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sich zur Mauerkrone hin verjüngt, wodurch die Standfestigkeit der Mauer verbessert wird. Wie die Fig. 5 zeigt, wird bei dieser
Ausführung kein Oberteil wie es" in Fig. 2 dargestellt ist verwendet.
Die Behälter 35', 36 aus der die Mauer in Fig. 6 aufgebaut
wird unterscheiden sich von den für die Mauer in Fig. 4 verwendeten
Behälter dadurch, dass die Seitenwände 38' der Behälter einander zugeneigt ausgebildet sind. Dadurch entsteht an Oberteil
des Behälters eine kleinere Auflage auf der ein Behälter mit einer entsprechenden Grund- oder Auflagefläche aufgesetzt
ist. Dadurch, dass die Neigung der Seitenwände an den einzelnen Behältern gleich ist, ergibt sich eine ebene geneigte Mauerfläche
vom Grund bis zur Mauerkrone.
In die vorstehend beschriebenen Mauern kann ohne besondere Aenderung an den einzelnen Behältern eine Fluchttüre
eingebaut werden. Dabei wird an dieser Stelle lediglich ein Behälter grösserer Länge aufgesetzt, so dass eine entsprechende Oeffnung in der Mauer vorgesehen werden kann.
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Claims (17)
- 2 R η 3 η ιPatentansprücheJ Behälter für Pflanzen mit zwei Seiten- und zwei Stirnwänden, die jeweils einander gegenüberliegend angeordnet und untereinander und mit einem Bodenteil verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Aussen- oder Innenseite mindestens einer Seitenwand (9,38) ein Pflanztrog (14,43) vorgesehen ist, der durch eine Wand (12,42), die in einem Abstand von der Seitenwand verläuft und mit dem Bodenteil verbunden ist, gebildet ist, dass mindestens eine erste Durchlassöffnung (15,44) in einem ersten, den Boden des Pflanzentroges bildenden Bereich des Bodenteiles, der zwischen der Seitenwand und der Wand liegt, vorgesehen ist, und dass zwischen den Seitenwänden und ausserhalb des ersten Bereiches im Bodenteil mindestens eine zweite Durchlassöffnung (29,45) vorgesehen ist.
- 2. Behälter nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Pflanzentrog an der Aussenseite der Seitenwand (9) angeordnet ist.
- 3. Behälter nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Pflanztrog an der Innenseite der Seitenwand (38) angeordnet ist.
- 4. Behälter nach den Patentansprüchen 1-3, dadurch gekennzeichnet, dass der Pflanztrog an beiden Seitenwänden (9, 38) vorgesehen ist.
- 5. Behälter nach den Patentansprüchen 1-4, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (9,38) spiegelsymmetrisch angeordnet sind.
- 6. Behälter nach den Patentansprüchen 2 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (9) V-förmig angeordnet sind... ^
- 7. Behälter nach den Patentansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Ansatz (17) an der Innenseite-9-OWGINAL INSPECTED7 0 9 8 3 4 / Π Ο ' 0der Seitenwand vorgesehen ist, welcher Ansatz mindestens eine Fläche (18) aufweist, die sich über die Innenseite-der Seitenwand erstreckt und quer zur Innenseite steht und dass mindestens eine Durchlassöffnung (19) in der Seitenwand (9) vorgesehen ist, die bündig mit der Fläche (18) des Ansatzes ist und in den Pflanztrog (14) mündet.
- 8. Behälter nach den Patentansprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (38) lotrecht angeordnet sind und dass eine lotrechte Zwischenwand (41) zwischen den Seitenwänden (38) angeordnet und mit den Stirnwänden und dem Bodenteil verbunden ist, derart, dass zwischen der Zwischenwand (4-1) und den an den Innenseiten der Seitenwände angeordneten Pflanztröge (43) ein Zwischenraum ausgebildet ist, wobei die zweite Durchlassöffnung (4 5) in den Zwischenraum mündet.
- 9. Behälter nach den Patentansprüchen 3 und 4, dadurch "gekennzeichnet, dass die Seitenwände (38) gegeneinander geneigt angeordnet sind, und dass eine lotrechte Zwischenwand (41) zwischen den Seitenwänden (38) angeordnet und mit den Stirnwänden und dem Bodenteil verbunden ist, derart, dass zwischen der Zwischenwand (41) und den an den Innenseiten der Seitenwände angeordneten Pflanztröge (4 3) ein Zwischenraum ausgebildet ist, wobei die zweite Durchlassöffnung (4 5) in den Zwischenraum mündet.
- 10. Behälter nach den Patentansprüchen 3,4,8 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Oeffnung (47) zur Bepflanzung des an der Innenseite ausgebildeten Pflanztroges (43) in der Seitenwand (38) ausgebildet ist.
- 11. Behälter nach Patentanspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenwand (41) gegenüber den Seitenwänden (38) eine geringere Höhe hat.
- 12. Verwendung des Behälters nach den vorausgehenden Patentansprüchen als Bauelement für eine Mauer, insbesondere eine Lärmschutzmauer, gekennzeichnet durch mindestens zwei Behälter (2,36) die übereinanderliegend angeordnet und-10-709834/0020am Boden abgestützt sind, und durch mindestens eine Bewässerungseinrichtung (4,37) die am obersten Behälter angeordnet ist, wobei die ersten und zweiten Durchlassöffnungen (15,44; 29,47) jeweils in einer parallel zur Mauer verlaufenden Ebene zwischen den Seitenwänden übereinander liegen.
- 13. Verwendung nach Patentanspruch 12, dadurch gekennzeichnet , dass der Behälter auf einem Unterteil (1,35) angeordnet ist, welcher Unterteil aus zwei Seitenwänden und zwei Stirnwänden, die gegenüberliegend angeordnet und untereinander verbunden sind, und aus einem Bodenteil (5) besteht und am Boden abgestützt ist.
- 14. Verwendung nach Patentanspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass zwei längliche VorSprünge (14) am Behälter vorgesehen sind, die sich parallel zu den Seiten- oder Stirnwänden erstrecken und jeweils in einem Abstand von den Seitenoder Stirnwänden an der Unterseite des Bodenteils des Behälters ausgebildet sind, um den oberen Behälter (2,36) bezüglich des unteren Behälters oder des Unterteiles gegen Verschieben zu sichern.
- 15. Verwendung nach Patentanspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein Oberteil (3) auf einem Behälter (2) angeordnet ist, welcher Oberteil (3) aus zwei Seitenwänden (20) und zwei Stirnwänden (21), die einander gegenüberliegend angeordnet und untereinander verbunden sind, und aus einem Bodenteil (22) besteht, dass jeweils eine Wand (23) in einem Abstand von der Innenseite der Seitenwände vorgesehen ist, die mit dem Bodenteil (22) verbunden ist, um den Pflanztrog (24) zu bilden, wobei eine erste Durchlassöffnung (28) in einem ersten Bereich zwischen der Seitenwand (20) und der zugehörigen Wand (23) im Bodenteil (22) zur Entwässerung des Pflanzentroges (24) und eine zweite Durchlassöffnung (29) in einem zweiten Bereich zwischen den beiden Wänden zum Ablassen von Ueberschusswasser vorgesehen ist, wobei die Seitenwände V-förmig angeordnet sind, derart, dass bei aufgesetztem Oberteil (3)-11-709834/0020die Aussenseiten der Seitenwände mit dem Behälter eine Ebene bilden, und wobei ein Ansatz (24) an der Innenseite der Wände (23). ausgebildet ist, welcher Ansatz (25) eine Fläche (26) aufweist, die sich über die Innenseite der Wand (23) erstreckt und quer zur Innenseite verläuft, und mindestens eine Durchlassöffnung (27) in der Wand vorgesehen ist, die bündig mit der Fläche (26) ist und in den Pflanztrog (21I) mündet.
- 16. Verwendung nach Patentanspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewässerungseinrichtung (1,37) aus mindestens einer Rohrleitung besteht, die mit Löchern zur Berieselung der einzelnen Behälter versehen ist.
- 17. Verwendung nach Patentanspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Rohrleitungen vorgesehen sind, wobei die Rohrleitungen in Schlitzen (31,4-8), die in Oberteil (3) und im obersten Behälter (31) ausgebildet sind, angeordnet sind, und/oder durch Löcher (32,39) in den an der Stirnseite der Mauer befindlichen Stirnwänden (10,29) geführt sind.-12-709834/0020
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