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Kennwort:Steakgriller II"
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Elektrisch beheizbares Haushaltgerät Die Erfindung betrifft ein elektrisch
beheizbares Haushaltgerät, bestehend aus einem eine Heizplatte aufweisenden Unterteil
und einem ebenfalls mit einer Heizplatte versehenen Oberteil, welche über wenigstens
ein Scharnier schwenkbar miteinander verbunden sind wobei das Scharnier mit Anschlagflächen
zur Abstützung des Oberteiles in einer aufgeklappten, senkrechten Lage des Oberteiles
versehen ist.
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Aus dem DT-Gbm 72 39 498 ist ein elektrisch beheizbares Flachgrillgerät
bekannt, dessen Unterteil einer Scharnierhälfte aufweist, welche mit einem etwa
rechtwinklig zur Heizplattenebene verlaufenden Langloch als Lagerauge versehen ist
in dem der an der Scharnierhälfte des Oberteiles gehalterte Gelenkbolzen schwenkbar
und verschiebbar gelagert ist. Das in eine etwa senkrechte Stellung geklappte Oberteil
des Flachgrillgerätes kann durch je eine wahlweise überwindbare Anschlagfläche an
den beiden Scharnierhälften in dieser Stellung gehalten werden. Da neben diese Offenstellung
von Ober- und Unterteil lediglich eine dem Grillgut anpassbare Schließlage sowie
eine 180 Grad-Klapplage erzielt werden kann ist dieses Gerät ausschließlich zum
Grillen von Fleischwaren zu benutzen. Derartige Geräte sind in vielen Ausführungen
bekannt und werden entweder zum Grillen von Fleischwaren oder zum
Überbacken
von Speisen oder zur Zubereitung von Waffeln verwendet. Sie haben den Nachteil,
daß die einzelnen Geräte zum Beispiel das Grillgerät, nicht zum Überbacken von Speisen
oder zur Waffelzubereitung verwendet werden kann, während sich mit einem Waffeleisen
keine Fleischstücke grillen bzw. überbacken lassen.
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Der Erfindung liegt von daher die Aufgabe zugrunde, ein Gerät der
eingangs genannten Art zu schaffen, welches in Folge mehrerer wählbarer Klapplagen
wahlweise zum Grillen von Fleischwaren oder zum Überbacken von Speisen oder zum
Zubereiten von Waffeln verwendet werden kann.
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das am Oberteil
befestigte Scharnierteil über wenigstens eine am Unterteil schwenkbar angelenkte
an Anschlagflächen anlegbare Stütze mit diesem in Verbindung steht. Nach einer bevorzugten
Ausgestaltung der Erfindung findet als Stütze eine Lasche Verwendung, deren oberer
Endbereich mit dem am Oberteil befestigten Scharnierteil dreh gelenkig verbunden
ist, während der untere Endbereich der Lasche mit zwei hintereinander angeordneten
Zapfenpaaren versehen ist, welche in senkrecht verlaufenden Führungsnuten des am
Unterteil befestigten Scharnierteiles verschiebbar gelagert sind, wobei die Führungsnuten
in ihrem oberen Bereich das obere Zapfenpaar freigebende Aussparungen und darüber
angeordnete, oben offene Lagerschalen für das freigegebene Zapfenpaar aufweisen.
Neben einem begrenzten Aufklappen des Oberteiles ist eine durch die Dicke des Grillgutes
bedingte Nachführung der etwa parallel zueinander liegenden Heizplatten solange
möglich, bis das obere Zapfenpaar in den Führungsnuten unterhalb der Lagerschalen
zur Anlage kommt.
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Durch Ausschwenken des oberen Zapfenpaares, welches gegenüber dem
unteren Zapfenpaar verkürzt ist, so daß ein Ausschwenken des unteren Zapfenpaares
aus der Führungsnut einwandfrei verhindert wird, ist vielmehr eine Drehbewegung
der Lasche um das untere Zapfenpaar soweit möglich, daß das Oberteil gegenüber dem
Unterteil um etwa
1800 geklappt ist. Außerdem lässt sich das aus
den Führungsnuten ausgeschwenkte obere Zapfenpaar in die oben offenen Lagerschalen
oberhalb der Führungsnuten einlegen, so daß der obere Endbereich der das Oberteil
drehbeweglich stüzenden Lasche die untere Heizplatte weit überragt, so daß die obere
Heizplatte in einem bestimmten Abstand zur unteren Heizplatte und parallel oder
leicht nach oben geneigt dazu angeordnet werden kann.
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Damit die Lasche bei der 1800 - Klapplage des Oberteiles in einer
definierten horizontalen Lage gehalten ist, und das am Oberteil befestigte Scharnierteil
abstützt, sind nach einem weiteren Merkmal der Erfindung im mittleren Bereich der
Führungsnuten des am Unterteil befestigten Scharnierteiles die Lasche beiderseits
umgreifende, zwischen die Führungsnuten weisende Anschlagflächen angeordnet. Dabei
liegt die äußere Anschlagfläche gegenüber der inneren Anschlagfläche um etwa die
Stärke der Lasche tiefer.
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Eine stabile Ruhelage des um etwa 900 aufgeklappten Oberteiles wird
erzielt indem das Oberteil geringfügig aus der Senkrechten nach rückwärts geneigt
ist, so daß sein Schwerpunkt hinter dem Drehgelenk liegt. Die rückwärtige Fläche
des oberen Scharnierteiles stützt sich dabei auf der Stirnfläche des mit dem Unterteil
verbundenen Scharnierteiles ab. Zur Beibehaltung der stabilen Lage des Oberteiles
in seiner aufgeklappten Stellung weist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung
das mit dem Unterteil verbundene Scharnierteil am oberen, die Lager schalen tragenden
Ende eine vom Unterteil wegweisend geneigte Stirnfläche auf.
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Um das Oberteil des Haushaltgerätes bei aus dem unteren Scharnierteil
senkrecht ausragender Lasche, sowohl in einer im Abstand parallel zum Unterteil
befindlichen Lage als auch in einer etwa senkrecht zum Unterteil verlaufenden Offenstellung
festlegen zu können, weist nach einem erfindungsgemäßen Merkmal, daß mit dem
Oberteil
verbundene Scharnierteil zwischen seinen rechteckigen Seitenwänden einen U-förmigen
zum Oberteil hin offenen Querschnitt auf. Dieser ist an seiner äußeren, dem unteren
Scharnierteil benachbarten Ecke mit einer Anschlagflächen bildenden Aussparung zum
Durchtritt des Oberendes der Lasche versehen, wobei die Anschlagfläche im Schenkel
und die Anschlagfläche im Steg des oberen Scharnierteiles gleichweit vom Drehgelenk
von Lasche und oberem Scharnierteil entfernt sind.
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Zur Sicherung der Offenstellung des Oberteiles bei aus dem unteren
Scharnierteil aus ragender Lasche ist auch in diesem Fall das Oberteil geringfügig
aus der Senkrechten nach rückwärts verschwenkt und wird in dieser Stellung gehalten,
indem nach einem weiteren Merkmal der Erfindung im oberen Scharnierteil eine dem
Drehgelenk gegenüberliegende, im Bereich der Öffnung seines U-förmigen Querschnitts
zum Oberteil des Haushaltgerätes hingeneigte Stützfläche angeordnet ist, welche
im Winkel von 900 zur ebenfalls geneigten Anschlagfläche des Steges am oberen Scharnierteil
verläuft.
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Da zum Grillen, zum Überbacken und zum Backen von Waffeln Heizplatten
mit voneinander verschiedener Oberfläche verwendet werden können, sind diese sowohl
am Oberteil als auch am Unterteil des Haushaltgerätes auswechselbar angebracht.
Zu diesem Zweck sind der der Heizplatte des Oberteiles benachbarte Schenkel des
oberen Scharnierteiles und das die innere Anschlagfläche des unteren Scharnierteiles
bildende Wandteil mit Haltefingern versehen, welche in Öffnungen am Rand sowohl
der oberen Heizplatte als auch der unteren Heizplatte eingreifen.
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Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß zwei am
Oberteil des Haushaltgerätes befestigte Scharnierteile mit voneinander weg nach
außen weisenden Hülsen versehen sind, die der Aufnahme von rohrförmigen mit dem
Unterteil verbundenen,
die Seiten von Ober- und Unterteil diagonal
übergreifenden Bügeln dienen, wobei als Stützte für die oberen Scharnierteile zwei
Stützhebel Verwendung finden die einerseits drehbar an den hinteren Standfüßen angelenkt
sind und andererseits in einander zugekehrte winkelförmige Ansätze der Scharnierteile
eingreifen. Die Länge dieser Stützhebel ist dabei so gewählt, daß das Oberteil an
der die Scharnierteile tragenden Seite geringfügig vom Unterteil des Haushaltgerätes
abgehoben ist, so daß bei einer Schwenkung des Oberteiles in seine Offenstellung
die Kanten der beispielsweise mit einer Teflonbeschichtung versehenen Heizplatten
nicht aneinander reiben, so daß deren Beschädigung vermieden wird.
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Die Möglichkeit zur Herstellung einer abstandsweisen Überbackstellung
des Oberteiles etwa parallel zum Unterteil und die Möglichkeit aus dieser Stellung
das Oberteil in eine Offenstellung zu überführen ist bei der vorgenannten Ausgestaltung
der Erfindung dadurch gegeben, daß neben den beiden vorgenannten Stützhebeln zwei
weitere diese überragende Stützhebel einendig schwenkbar mit den hinteren Standfüßen
des Unerteiles verbunden sind und anderendig an die winkelförmigen Ansätze der Scharnierteile
anlegbar sind.
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Zur Anordnung des Oberteiles in einer 180°-Klapplage zum Unterteil
werden zunächst alle Stützhebel in eine horizontale Lage geklappt, wobei zur beschädigungsfreien
Abstützung und zur Anhebung des Oberteiles in eine flächenbündige Lage beider Heizplatten
nach einem weiteren Merkmal der Erfindung die langen Stützhebel an ihren freien
Enden verkröpft und mit je einer Stützplatte versehen sind.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung weist der am Oberteil angebrachte
Handgriff zu seiner vorderseitigen Abstützung in der 1800 -Klapplage eine das Oberteil
überragende Wölbung auf.
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Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, daß die hinteren
Standfüße mit nach außenweisenden Aussparungen versehen sind, die zusammen mit den
vorderen winkelförmigen Füßen einen Wickelpfad für das Anschlußkabel bilden. Neben
den bereits erwähnten Vorteilen, besteht ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen
Ausgestaltungen darin, daß bei jeder etwa senkrecht aufgeklappten Lage des Oberteiles
die obere Heizplatte die untere Heizplatte bereichsweise abdeckt, so daß von der
oberen Heizplatte evtl. abtropfendes Fett oder Öl, jeweils auf die untere Heizplatte
und nicht auf die Aufstellunterlage abtropft. Ein weiterer Vorteil ist darin zu
sehen, daß die in den einzelnen Stellungen des Oberteiles auftretenden und in das
Unterteil einzuleitenden Stürzkräfte nicht auf die Drehgelenke sondern lediglich
auf die Anschlagflächen einwirken. Die Erfindung ist in Ausführungsbeispielen in
der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend näher erleutert. Es zeigen: Fig.1
ein erfindungsgemäßes Haushaltgerät in einer 900 aufgeklappten Stellung in einer
perspektivischen Ansicht, Fig.2 ein Scharnier im Halbsshnitt auf der Rückseite des
aus Fig. 1 ersichtlichen Haushaltgerätes, Fig. 3 einen Vertikal schnitt durch das
aus Fig. 2 ersichtliche Scharnier bei zueinandergeklapptem Ober- und Unterteil,
Fig. 4 ebenfalls den Vertikalschnitt durch das Scharnier bei geringfügig über 900
aufgeklapptem Oberteil, Fig. 5 einen weiteren Vertikalschnitt durch das Scharnier
bei aus dem Scharnierunterteil aus ragender Lasche
und abstandsweise
parallel zueinander angeordnetem Ober- und Unterteil, Fig. 6 das gleiche mit dem
Oberteil verbundene Scharnierteil bei ebenfalls aus dem nicht dargestellten Scharnierunterteil
ausragender Lasche in einer geringfügig über 900 aufgeklappten Stellung des Oberteiles,
Fig. 7 das aus den vorgenannten Fig. ersichtliche Scharnier bei der. 18o0-Klapplage
des Oberteiles gegenüber dem Unterteil, Fig. 8 das erfindungsgemäße Haushaltgerät
in einer weiteren Ausgestaltung in einer Seitenansicht bei aufeinanderliegendem
Ober- und Unterteil, Fig. 9 das aus Fig. 8 ersichtliche Haushaltgerät in einer Draufsicht,
Fig. 1o einen Ausschnitt des aus Fig. 8 ersichtlichen Haushaltgerätes bei geringfügig
über 900 aufgeklapptem Oberteil in einem Teilschnitt des Scharnieroberteiles und
des Stützfußes, Fig. 11 ebenfalls das aus Fig. 8 ersichtliche Haushaltsgerät, bei
welchem das Oberteil in einem Abstand und parallel zum Unterteil angeordnet ist,
Fig.
12 das aus Fig. 11 ersichtliche Haushaltsgerät dessen Oberteil in eine Stellung
geringfügig über 900 aufgeklappt ist, Fig. 13 das in den Fig. 8 bis 12 dargestellte
Haushaltsgerät in der 1800-Klapplage.
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Das elektrisch beheizbare Haushaltgerät besteht aus einem standfesten
Unterteil 20 und einem schwenkbaren sowie höhenverstellbaren Oberteil 21 die beide
mit je einer Heizplatte 22 bestückt sind. Zur Verschwenkung des Oberteiles 21 gegenüber
dem Unterteil 20 sind die Rückseiten von Unterteil 20 und Oberteil 21 über ein Scharnier
23 miteinander verbunden. Das mit dem Oberteil 21 verbundene Schernierteil 24 bzw.
50 steht über wenigstens eine am Unterteil 20 schwenkbar angelenkte Stütze 43 zur
Sicherung der Höhenlage und der einzelenen Klapplagen des Oberteiles 21 mit dem
Unterteil 20 in Verbindung.
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Bei dem aus den Fig. 2 bis 7 ersichtlichen Ausführungsbeispiel ist
das Oberteil 21 mit einem Scharnierteil 24 beispielsweise durch Schrauben verbunden,
welches über eine als Stütze fungierende Lasche 44 mit dem am Unterteil 20 befestigten
Scharnierteil 33 verschiebbar und schwenkbar verbunden ist. Zum Aufklappen des Oberteiles
21 ist die Lasche 44 in ihrem oberen Bereich über ein Drehgelenk 48 mit den Seitenwänden
25 des oberen Scharnierteiles 24 verbunden. Als Drehgelenk 48 dienen einerseits
in die Schmalseiten der Lasche 44 eingelassene Sacklöcher in die jeweils der Schaft
einer mit den Seitenwänden 25 des oberen Scharnierteiles 24 verbundenen Schraube
einragt. Dabei ist zur Erzielung eines gewissen Freiheitsgrades des Oberteiles 21
gegenüber dem Unterteil 20 zur Anpassung an beispielsweise nicht planparallele Fleischscheiben
einerseitsder Durchmesser
des Sackloches etwas größer als der Durchmesser
des Schraubenschaftes und andererseits die Breite der Lasche 44 geringer als die
Breite der Aussparung 31.Der untere Bereich der Lasche 44 ist an deren Schmalseiten
mit zwei hintereinander angeordneten Zapfenpaaren 45 bzw. 46 versehen, wobei das
untere Zapfenpaar 46 geringfügig länger als das obere Zapfenpaar 45 ist. Beide Zapfenpaare
45 und 46 sind gleitend in Führungsnuten 34 des unteren Scharnierteiles 33 gelagert.
Die Führungsnuten 34 weisen im oberen Bereich des unteren Scharnierteiles 33 rückwärtige
Aussparungen 35 auf, die geringfügig breiter als der Durchmesser der Zapfen 45 sind
und durch welche die Zapfen 45 aus den Führungsnuten 34 ausgeschwenkt werden können.
Da das untere Zapfenpaar 46 länger als das obere Zapfenpaar 45 ist, kann dieses
Zapfenpaar 46 die Aussparungen 35 nicht passieren und verbleibt innerhalb der Führungsnuten
34. Unmittelbar über den Aussparungen 35 weist das untere Scharnierteil 33 oben
offene Lagerschalep 36 auf, in welche das obere Zapfenpaar 45 eingelegt werden kann.
Die im Abstand der Breite der Lasche 44 zueinander angeordneten Führungsnuten 34
sind im unteren Bereich des Scharnierteiles 33 auf dessen Außenseite durch die Wandung
64 miteinander verbunden. Diese Wandung 64 ist nur bis in den mittleren Bereich
der Führungsnuten hochgeführt und fehlt im oberen Bereich des unteren Scharnierteiles
33, damit die Lasche 44 ausschwenken kann. Die Oberkante des Wandteiles 64 bildet
eine äußere Anschlagfläche 37 welcher eine durch das innere Wandteil 40 des glockenartigen
Scharnierteiles 33 gebildete Anschlagfläche 38 zugeordnet ist. Dabei liegt die äußere
Anschlagfläche 37 gegenüber der inneren Anschlagfläche 38 um etwa die Stärke der
Lasche 44 tiefer. Das mit dem Unterteil 20 verbundene untere Scharnierteil 33 weist
an seinem oberen die Lagerschalen 36 tragenden Ende eine nach außen geneigte Stirnfläche
39 auf, die der Abstützung des oberen Scharnierteiles 24 in einer aus der Senkrechten
nach rückwärts geneigten Klapplage dient.
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Dabei ist das untere Scharnierteil 33 mit seiner Stirnfläche 39 soweit
über das Unterteil 20 hochgeführt, daß bei auf der Stirnfläche 39 aufliegenden oberen
Scharnierteil 24 ein geringer Abstand zwischen den mit Teflon beschichteten Heizplatten
22 im Scharnierbereich vorhanden ist (Fig.3). Dadurch ist vermieden, daß bei einer
Schwenkung des Oberteiles 21 die Kanten der Heizplatten 22 aneinander reiben. Es
kommt deshalb nicht zu einer Abnutzung der Beschichtung infolge der Aufklappbewegung.
Das obere Scharnierteil 24 weist zwischen seinen beiden Seitenwänden 25 einen U-förmigen
Querschnitt auf, der im Bereich der Ecke 26 zwischen dem unteren Schenkel und dem
Steg 29 mit einer der Breite der Lasche 44 entsprechenden Ausparung 31 versehen
ist.
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Durch die Aussparung sind am Schenkel 27 und am Steg 29 Anschlagflächen
28 und 30 gebildet, welche in einem Winkel von etwas über 900 zueinander angeordnet
und gleichweit vom Drehgelenk 48 entfernt sind. Die Anschlagfläche 30 verläuft vom
Innenraum des Scharnierteiles 24 zur Außenfläche des Steges 29 geneigt. Im Winkel
von 900 zu der geneigten Anschlagflache ist im Bereich der Öffnung des U-förmigen
Querschnitts des oberen Scharnierteiles 24 eine dem Drehgelenk 48 gegenüberliegende
Stützfläche 32 für die Stirnkante der Lasche 44 angeordnet. Zur Festlegung der auswechselbaren
Heizplatten 22 werden vorteilhaft die Scharnierteile 24 und 33 mitbenutzt, indem
am Schenkel 27 des oberen Scharnierteiles 24 Haltefinger 47 vorgesehen sind, während
solche Haltefinger 47 auch am unteren Scharnierteil 33 aus dessen Wandteil 40 ausragen.
Diese Haltefinger 47 greifen in Öffnungen 49 im Rand der Heizplatten 22 ein, so
daß diese im Bereich des Scharniers gehaltert sind. Das untere Scharnierteil 33
untergreift mit einer Wandbrücke 41 das Unterteil 20 des Haushaltgerätes und bildet
gleichzeitig den rückseitigen Standfuß 42, welcher zusammen mit zwei vorderseitig
am Unterteil 20 angeordneten winkelförmigen Füßen 62 eine Aufstellebene für das
Haushaltgerät bildet. Die nicht dargestellten Heizelemente des Oberteiles 21 und
des Unterteiles 20
sind durch stromführende Leitungen miteinander
verbunden, welche in eine das Unterteil 20 und das Oberteil 21 flexibel verbindende
Kabelhülse 63 eingezogen sind. In der aus den Fig.
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2 und 3 ersichtlichen Stellung liegt das Oberteil 21 parallel unmittelbar
über dem Unterteil 20. In dieser Lage eignet sich das Gerät insbesondere zum Backen
von Waffeln wenn entsprechende Heizplatten eingewechselt wurden. In dieser Schließlage
stützt sich das obere Scharnierteil 24 auf der inneren Kante der Stirnfläche 39
ab wobei die Höhe des unteren Scharnierteiles 33 derart gewählt wurde, daß im Scharnierbereich
zwischen den Heizplatten 22 ein geringfügiger Luftspalt vorhanden ist. In dieser
Stellung befindet sich die Lasche 44, außer dem im Scharnierteil 24 befindlichen
Teil, völlig im unteren Scharnierteil 33. Zum Entnehmen oder Einfüllen des Back-
bzw. Bratgutes wird das Oberteil 21 soweit hochgeklappt, bis der Steg 29 des oberen
Scharnierteiles 24 auf der Stirnfläche 39 des unteren Scharnierteiles 33 aufliegt
und sich dort in einer stabilen Lage (des Oberteils 21 ) abstützt (Fig.4). Wenn
beispielsweise dickere Fleischstücke zwischen die Heizplatten 22 gelegt werden,
stellt sich beim Zuklappen des Oberteiles 21 selbsttätig das obere Scharnierteil
24 sowohl auf eine entsprechende Höhe als auch auf eine angepasste Seitenlage ein,
weil die Lasche 44 in den Führungsnuten 34 frei höhenverschiebbar und leicht kippbar
gehalten ist. Bei der aus Fig. 5 ersichtlichen "ttberbacklage" sind das Oberteil
21 und das Unterteil 20 in einem bestimmten Abstand parallel zueinander angeordnet.
Diese Stellung wird erzielt, in dem die Lasche 44 zunächst soweit in den Führungsnuten
34 hochgezogen wird bis das obere Zapfenpaar 45 unter den Lagerschalen 36 anschlägt.
In dieser Stellung kann das obere Zapfenpaar 45 durch die Aussparungen 35 hindurch
nach außen geschwenkt und anschließend in die Lagerschalen 36 eingesetzt werden.
Die Lasche 44 stützt sich einerseits nun auf der Lagerschale 36 und unterendig an
einer Nase 65 der äußeren Anschlagfläche 37 ab wodurch eine leichte nach hinten
geneigte
Schräglage der Lasche 44 erzielt wird. Das mit dem Oberteil
21 verbundene Scharnierteil 24 stützt sich einerseits auf der Stirnfläche der Lasche
44 und andererseits mit seiner Anschlagfläche 28 an der Lasche ab. Dadurch ist eine
etwa parallele Lage der abstandsweise übereinander angeordneten Heizplatte 22 gegeben
(Fig. 5). Zum Herausnehmen der überbackenen Speisen läßt sich das Oberteil 21 in
eine Offenstellung klappen und verbleibt in einer leicht nach rückwärts aus der
Senkrechten geneigten Lage. Dabei stützt sich das Scharnierteil 24 einerseits mit
seiner Stützfläche 32 und andererseits mit seiner Anschlagfläche 30 an der Lasche
44 ab (Fig. 6). Zum Grillen oder zum Reinigen bzw. Auswechseln der Heizplatten 22
kann das Oberteil 21 in eine 1800-Klapplage verschwenkt werden, in dem das Zapfenpaar
45 aus der Lagerschale 36 gehoben wird und die Lasche 44 um das untere Zapfenpaar
46 soweit verschwenkt wird, bis die Lasche in einer horizontalen Lage durch die
Anschlagflächen 37 und 38 gehalten wird. Das Oberteil stützt sich einerseits mit
seinem Scharnierteil 24 auf der Lasche 44 und andererseits mit der Wölbung 59 seines
Handgriffes 58 auf der Unterlage beispielsweise einem Tisch ab (Fig. 7).
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Bei einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung sind am Oberteil
21 zwei nebeneinander angeordnete Scharnierteile 50 befestigt, welche mit nach außen
weisenden Hülsen 51 versehen sind, in denen jeweils ein Ende eines rohrförmigen
Bügels 54 gelagert ist, welcher mit dem Unterteil 20 die Seiten von Oberteil 21
und Unterteil 20 diagonal übergreifend verbunden ist.
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Die Scharnierteile So sind miteinander zugekehrten winkelförmigen
Ansätzen 52 versehen, in welche die freien Enden von an den hinteren Standfüßen
60 drehbar gelagerten Stützhebel 55 eingreifen.
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Diese Stützhebel 55 sind so lang, daß in der aus Fig. 8 ersichtlichen
Schließlage die Heizplatten 22 im hinteren Bereich geringfügig voneinander abstehen.
Beim Aufklappen des Oberteils 21 in eine aus der Senkrechten leicht nach hinten
geneigte
Stellung kann das Oberteil 21 sicher in dieser Lage verbleiben,
weil sich der winkelförmige Ansatz 52 mit einem Wulst 53 an der rückseitig gerundeten
Spitze des Stützhebels 55 abstützt (Fig. 10) .
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Bei der aus Fig. 11 ersichtlichen Überbackstellung sind die kurzen
Stützhebel 55 außer Eingriff geschwenkt und die ebenfalls am Standfuß 60 angelenkten
längeren Stützhebel 56 stehen an ihren freien Enden mit dem winkelförmigen Ansätzen
52 der Scharnierteile 50 in Verbindung. Die freien Enden der Stützhebel 56 sind
mit Stützplatten 57 versehen, welche sich in der aus Fig. 11 ersichtlichen Lage
einerseits an den Wulsten 53 und andererseits in den durch die Nocken 66 gebildeten
Schlitze 67 abstützen (Fig. 9)und damit das Oberteil 21 in einer horizontalen Lage
zum Unterteil 20 und in einem bestimmten den Stützhebeln 56 entsprechenden Abstand
festhalten. In der aus Fig. 12 ersichtlichen Klapplage des Oberteils 21 hintergreift
die Stützplatte 57 den Wulst 53, während der freie Schenkel des winkelförmigen Ansatzes
52 jeweils auf der Oberseite des Stützhebels 56 anliegt. Durch leichtes Anheben
des Oberteiles 21 lassen sich die Scharnierteile 50 mit ihren winkelförmigen Ansätzen
52 von den Stützhebeln 56 abheben und nach dem Verschwenken der Stützhebel 56 in
eine horizontale Lage lässt sich das Oberteil 21 um die beiden Drehpunkte der Bügel
54 in eine 1800-Klapplage verschwenken, wobei als inneres Auflager für das Oberteil
21 die Standfüße 60 dienen1 indem sich die Scharnierteile 50 auf diese Standfüße
60 auflegen. Als äußeres Auflager des Oberteiles 21 dient die das Oberteil überragende
Wölbung 59 des Handgriffs 58 (Fig. 13).
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Die hinteren Standfüße 60 sind vorteilhafterweise mit nach außen weisenden
Aussparungen 61 versehen, welche zusammen mit den vorderen winkelförmigen Füßen
62 einen Wickelpfad für ein nicht dargestelltes Anschlußkabel bilden.
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Wie bereits erwähnt, sind die dargestellten Ausführungsformen nur
beispielsweise Verwirklichungen der Erfindung und diese ist nicht darauf beschränkt.
Es sind noch mancherlei Abänderungen und Ausführungen im Rahmen der Erfindung möglich.
Die beispielsweise als Kunststoff-Formteile hergestellten Scharnierteile 24, 33
und 50 lassen sich auch aus Stahlblech oder einem anderen Metall herstellen. Auch
die Form der Scharnierteile 24, 33 und 50 ist beispielsweise einer zweiteiligen
Lasche 44 anpassbar.
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Außerdem kann der Hohlraum im Standfuß 42 dazu benutzt werden, um
darin die elektrischen Anschlüsse unterzubringen.