DE2600499A1 - Verfahren und einrichtung zur verarbeitung abrasiven gutes - Google Patents
Verfahren und einrichtung zur verarbeitung abrasiven gutesInfo
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Description
P 3345
Polysius AG, Neubeckum
Verfahren und Einrichtung zur Verarbeitung abrasiven Gutes
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Verarbeitung
abrasiven Gutes, wobei das Gut mittels einer Wälzmühle zerkleinert, anschließend in einem Windsichter gesichtet und
das bei der Windsichtung anfallende Grobgut erneut in der Wälzmühle zerkleinert wird. Ferner befaßt sich die Erfindung
mit einer Einrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
Bei der Zerkleinerung von abrasivem Gut, beispielsweise in der Zement- und Kalkherstellung, ist es allgemein
bekannt, das zu verarbeitende Gut in einer Wälzmühle zu zerkleinern, wobei das über den äußeren Umfangsrand
der Mahlbahn austretende, zerkleinerte Gut dann überwiegend
mit Hilfe eines von unten nach oben aufsteigenden Luftstromes in einen Windsichter überhoben wird, der mit
der Wälzmühle in einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht und somit mit dieser Wälzmühle zu einer Einheit verbunden
ist.
Es ist auch bereits bekannt (DT-Gbm 72 34 679) , für die Verarbeitung von Mahlgut, das schwer mahlbare Teilchen enthält
f den feinen Anteil des in der Wälzmühle zerkleinerten
Gutes in der zuvor beschriebenen Weise mittels Luft direkt in den über der Wälzmühle vorgesehenen Windsichter einzutragen,
während der Grobgutanteil nach unten aus der ausfällt und mit einer mechanischen Überhebevorrichtung
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erneut dem Gutzulauf der Wälzmühle zugeführt wird t wobei
zuvor noch ein wählbarer Teil des Grobgutes abgezogen
Bei all diesen bekannten Ausführungen hat es sich in der Praxis immer wieder gezeigt, daß es sehr schwierig
ist,_ den durch das abrasive Gut auftretenden Verschleiß
in vertretbaren Grenzen zu halten; außerdem ist für die pneumatische Überhebung zumindest des Feingutanteiles
von der Wälzmühle in den Windsichter stets ein beträchtlicher Energiebedarf erforderlich.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde , ein
Verfahren der eingangs genannten Art sowie eine zu dessen Durchführung geeignete Einrichtung zu schaffen, so daß
abrasives Mahlgut auf verhältnismäßig einfache und enercsie sparende Weise verarbeitet, insbesondere zerkleinert
werden kann t wobei gleichzeitig der Verschleiß an den
Einrichtungsteilen herabgesetzt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst, daß das gesamte zerkleinerte Mahlgut von
der Wälzmühle nach unten ausgetragen, mechanisch überhoben und dann dem gesondert von der Wälzmühle betriebenen
Windsichter zugeführt wird.
Bei diesem erfindungsgemäßen Verfahren werden also die Wälzmühle und der Windsichter gesondert ausgeführt
und betrieben. Besonders wesentlich ist auch, daß das gesamte zerkleinerte Mahlgut mechanisch überhoben und dem
Windsichter zugeführt wird, wodurch keinerlei pneumatische Förderenergie mehr zum Überheben von Mahlgut von der
Wälzmühle zum Windsichter erforderlich ist, was eine beträchtliche Verminderung der Antriebsenergie zur Folge hat
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Wie sich bei den der Erfindung zugrundeliegenden umfangreichen
Versuchen ferner herausgestellt hat, ist ein Großteil des Verschleißes bei den bekannten Ausführungsformen auf den starken Luftstrom zurückzuführen, der zerkleinertes
Mahlgut von der Wälzmühle - innerhalb eines Gehäuses - in den Windsichter fördert. Da diese pneumatische
Überhebung bei dem erfindungsgemäßen Verfahren entfällt, wird somit auch der dadurch hervorgerufene
Teilverschleiß vermieden.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist auch darin zu sehen, daß bei einer gesonderten Ausführung und Betriebsweise
von Wälzmühle und Windsichter die Wälzmühle nur verhältnismäßig einfach abgedeckt werden muß und dadurch
der Ein- und Ausbau der Mahlwerkzeuge selbst bei größeren Mühleneinheiten beträchtlich erleichtert wird.
Ein weiterer Vorteil der Trennung im Windsichter und Wälzmühle besteht darin, daß ein normaler Turbowindsichtor,
mit dem auch sehr hohe Feinheiten erzielbar sind, verwendet werden kann. Die bisher verwendeten eingebauten V.'ir-I-sichter
arbeiten nach dem Luftstromprinzip, d.h. der durch den Systemventialtor erzeugte, mit zerkleinertem
Gut beladene Luftstrom wird einem Sichtvorgang unterzogen, während bei dem erfindungsgemäßen Verfahren der
Luftstrom für die Sichtung im Sichter selbst erzeugt wird.
Eine Einrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens umfaßt eine Wälzmühle, einen damit in
Verbindung stehenden Windsichter sowie eine mechanische Überhebevorrichtung. Eine solche Einrichtung ist erfindungsgemäß
dadurch gekennzeichnet, daß die Wälzmühle mit dem gesondert angeordneten Windsichter einerseits
durch eine Verbindung eines Mühlenauslaufes für das gesamte
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- 4r-
Mahlgut und der mechanischen überhebevorrichtung mit
dem Sichter-Guteinlauf und andererseits durch fin'· Verbindung
des Sichter-Grobgutauslaufes mit dem Muli!«-V-Gutzulauf
verbunden ist. Auf diese Weise ergibt sich eine besonders einfache konstruktive Gestaltung der
Wälzmühle, insbesondere was deren Gehäuse anbelangt f
und es kann außerdem ein allgemein üblicher Windsichter eingesetzt werden.
Zur Ausführungsform der Wälzmühle sei erwähnt, daß
unter Wälzmühlen solche Mühlen verstanden werden, bei denen sich Wälzkörper, wie z.B. Federrollen, Kugeln
oder dgl., auf einer ringförmigen Mahlbahn abwälzen; sogenannte Federrollenmühlen werden jedoch bevorzugt
verwendet.
Im folgenden sei die Erfindung anhand der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 eine rein schematische Gesamtansicht einer
Einrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens, mit einer Federrollenmühle,
deren Mahlbahn nicht unterteilt ist;
Fig. 2 eine Teilansicht einer zweiten erfindungsqemäßen
Einrichtung mit einer Federrollenmühle, deren Mahlbahn in zwei konzentrisch nebeneinander
liegende Mahlbahnabschnxtte unterteilt ist,
Die in Fig. 1 dargestellte Einrichtung enthält eine Federrollenmühle 1, einen Windsichter 2 sowie eine den
Mühlenauslauf 3 mit dem Sichter-Guteinlauf 4 verbindende
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mechanische Überhebevorrichtung 5, die in diesem Falle durch einen Becherelevator gebildet ist. Die Federrollenmühle
1 und der Windsichter 2 bilden bei der erfindungsgemäßen Einrichtung jeweils eine gesonderte
Baueinheit, wobei beide Baueinheiten miteinander in Verbindung stehen.
Bei der in Fig. 1 dargestellten Einrichtung wird eine Federrollenmühle 1 verwendet, die eine ungeteilte,
ringförmige Mahlbahn 6 aufweist, auf der sich in bekannter Weise zwei sich diametral gegenüberliegende Federrollenpaare
7 abwälzen. Im Zentrum der Mahlbahn 6 befindet sich ein Gutverteilkegel 8, über dem ein etwa zentral
angeordnetes, senkrechtes Fallrohr 9 ausmündet, das im wesentlichen den Mühlen-Gutzulauf bildet. Im Bereich unter
der Mahlbahn 6 dreht sich - vorzugsweise zusammen mit der Mahlbahn - ein Austragteller 10, durch den das von
einer unteren ringförmigen Schüssel 11 aufgefangene
zerkleinerte Mahlgut dem Gutauslauf 3 zugeführt wird.
Die Federrollenmühle 1 umfaßt ein Gehäuse 12 mit einem die ganze Mühlenoberseite abdeckenden, abnehmbaren
Deckel 13, in dem das senkrechte Fallrohr 9 zentral gehaltert ist. Wie ferner aus Fig. 1 zu ersehen ist, enthält
der Deckel 13 einen exzentrisch angeordneten Luftabführstutzen 14, über den verbrauchte Kühlluft abgeführt
wird (beispielsweise zu einem nicht dargestellten Filter) r die im Bereich unterhalb des äußeren Mahlbahnumfanges
beispielsweise über eine Art Ringstutzen 15 der Mühle zugeführt wird.
Der Windsichter 2, bei dem es sich um eine übliche Ausführungsform zum Trennen in zwei Gutfraktionen handeln
kann, weist einen als Rohrstutzen 16 ausgebildeten Grobgutauslauf sowie einen Feingutauslauf 17 auf, von dem das
Feingut als Fertiggut (Pfeil 18) beispielsweise über eine
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Förderschnecke 19 abgeführt wird. Der Grobgutauslauf 16
steht dagegen mit dem Fallrohr 9 des Windsichters 1 über ein Luftabschlußorgan (z.B. Zellenschleuse 20) in Verbindung.
Wie Fig. 1 ferner deutlich zeigt, ist das Ablaufrohr für das Sichter-Grobgut an ein Zulaufrohr 21 herangeführt,
das frisches Mahlgut von einem Behälter, Trichter oder dgl. 22 dem Mühlen-Gutzulauf 9 dosiert zuführt,
wobei über dem Fallrohr 9 noch - wie angedeutet - ein Dosierorgan 23 (ggf. auch als Magnetabscheider oder
Durchflußmeßgerät ausgebildet) vorgesehen ist.
Die Antriebe für die Federrollenmühle 1, den Windsichter
2, den Becherelevator 5 usw. können in üblicher Weise ausgeführt sein; sie bilden kein Merkmal der Erfindung
f so daß sich deren Beschreibung erübrigt.
Während bei der Ausführungsform der Fig. 1 die
Federrollenmühle 1 eine nicht unterteilte Mahlbahn 6 aufweist, ist es zur Erzielung einer größeren Mahlfeinheit
besonders vorteilhaft, wenn - wie in der schematischen Teilansicht der Fig. 2 veranschaulicht ist - die ringfoVmige
Mahlbahn 61 wenigstens zwei konzentrische Abschnitte
6'a und 6'b aufweist, die in diesem Falle etwa in einer
Ebene nebeneinander liegen, wobei im Übergangsbereich dieser beiden Mahlbahnabschnitte ein Gutstauring 30 vorgesehen
ist, der, beispielsweise durch Aufeinanderliegen mehrerer Ringteile, in seiner Höhenlage verstellbar ist.
Auf diese Weise kann die Aufenthaltszeit des Mahlgutes auf der Mahlbahn 6' und insbesondere auf den beiden Mahlb>ihnabschnitten
6'a und 6'b in gewünschter Weise verlängert worden, so daß durch das Zusammenarbeiten der Federrollen
71 mit der Mahlbahn 6* eine besonders hohe Mahlfeinheit
erzielt werden kann. Zweckmäig sind die Federrollen 7'
paarweise derart zusammengefaßt, daß sich auf jedem Mahl-
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- tr-
bahnabschnitt 6'a bzw. 6'b zwei Federrollen 71 diametral
gegenüber liegen, wobei außerdem noch die Federrollenpaare beider Mahlbahnabschnitte - in der Aufsicht gesehen um
90° versetzt zueinander angeordnet sein können.
Alle übrigen Teile dieser Federrollenmühle 1' sind genau so ausgeführt wie beim ersten Ausführungsbeispiel,
weshalb diese Teile auch mit denselben Bezugszeichen versehen sind, so daß sich eine Beschreibung dieser Teile
erübrigt.
Aus der vorhergehenden Beschreibung der beiden Ausführungsbeispiele
(anhand der Fig. 1 und 2) dürfte auch bereits das Verfahren zur Verarbeitung abrasiven Gutes
deutlich geworden sein. Das der Federrollenmühle 1 -safe." gebene
Gut wird also in der Federrollenmühle zi.iki· .net ,
und das gesamte zerkleinerte Gut wird durch den Mühlenauslauf
3 nach unten ausgetragen. Von diesem Mühlenauslauf gelangt das zerkleinerte Gut in den Bechereleva tor 5, wird
von diesem überhoben und dem Guteinlauf 4 des Windsichters 2 zugeführt. In diesem Windsichter 2 wird dann das zerkleinerte
Gut in zwei Fraktionen getrennt, von denen die Grobgutfraktion über den Grobgutauslauf 16 erneut der
Federrollenmühle 1 zugefördert wird, während die Feingut fraktion (Pfeil 18) über den Auslaufstutzen 17 und die
Förderstrecke 19 als Fertiggut abgezogen werden kann. Während des Zerkleinerns wird durch den Stutzen 15 ständig
Kühlluft in die Mühle 1 bzw. 1' eingeführt, die - im Geqonsatz
zu bekannten Ausführungen mit direkt übergebautem Windsichter - mit relativ geringer Luftgeschwindigkeit
durch die Mühle hindurchgeführt wird, so daß dadurch einerseits eine ausreichende Kühlung erreicht, andererseits
jedoch die eingangs erläuterten Verschleißerscheinungen
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bei bekannten Ausführungen praktisch vermieden sind.
Das erfindungsgemäße Verfahren sowie die zu dessen
Durchführung geeignete Einrichtung besitzen zusammengefaßt folgende wesentliche Vorteile:
- eine deutliche Herabsetzung der Antriebsenergie (durch Wegfall des pneumatischen Transports von der Mühle
zum Sichter) ;
- eine größere Verweilzeit des Mahlgutes in der Mühle und dadurch bessere Zerkleinerung, was sich z.B. besonders
bei der Klinkervermahlung äußerst vorteilhaft auswirkt (bessere Festigkeitsentwicklung des fertigen
Zements);
- geringerer Verschleiß in der Wälzmühle;
- durch Abführung des gesamten zerkleinerten Gutes über einen Gutauslauf der Mühle keine Probleme bei der Korngrößenverteilung
(was bei Ausführungen mit pneumatischer Überhebung sehr oft der Fall ist);
- konstruktive Vereinfachung der Einrichtung durch die Verwendung eines handelsüblichen Sichters und durch
vereinfachten Aufbau der Wälzmühle, wobei auch noch ein erheblich vereinfachter Ein- und Ausbau der Mahlwerkzeuge
hinzukommt;
- da in der Mühle nur ein relativ niedriger Unterdruck
(von Seiten der Kühlluft) herrscht, treten praktisch auch keine Probleme bei der Abdichtung des Gehäuses auf;
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schließlich besteht auch die Möglichkeit, außer in der Mühle noch in das Becherwerk und/oder in den
Windsichter zwecks Kühlung des Gutes Kaltluft einzuführen oder es kann sogar eine Kühlwassereinspritzung
in der Mühle vorgenommen werden.
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Claims (9)
- Patentansprüche1i Verfahren zur Verarbeitung abrasiven Gutes, wobei das Gut mittels einer Wälzmühle zerkleinert, anschließend in einem Windsichter gesichtet und das bei der Windsichtung anfallende Grobgut erneut in der Wälzmühle zerkleinert wird, dadurch gekennzeichnet, daß das gesamte zerkleinerte Mahlgut von der Wälzmühle nach unten ausgetragen, mechanisch überhoben und dann dem gesondert von der Wälzmühle betriebenen Windsichter zugeführt wird.
- 2. Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 r mit einer Wälzmühle, einem damit in Verbindung stehenden Windsichter sowie einer mechanischen Überhobevorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß die Wälzmühle (1) mit dem gesondert angeordneten Windsichter (2) einerseits durch eine Verbindung eines Mühlenauslaufs (3) für das gesamte Mahlgut und der mechui.i schen Überhebevorrichtung (5) mit dem Sichter-Guteinlauf (4) und andererseits durch eine Verbindung des Sichter-Grobgutauslaufs (16) mit dem Mühlen-Gutzulauf (9) verbunden ist.
- 3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Mühlen-Gutzulauf im wesentlichen durch ein etwa zentral angeordnetes, senkrechtes Fallrohr (9) gebildet ist.■ 0R1G.NAL709829/0 43 3
- 4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß über dem Fallrohr (9) ein DurchflußmoP.- mc!' -U-* Dosierorgan (23) vorgesehen ist.
- 5. Einrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Wälzmühle (1, 11) einen unteren Kühlluftzufuhranschluß (15) und einen oberen Luftabführstutzen (14) aufweist.
- 6. Einrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (12) der Wälzmühle (1, 11) einen die ganze Wälzmühlenoberseite abdeckenden, abnehmbaren Deckel (13) aufweist, in dem das senkrechte Fallrohr (9) zentral gehaltert ist.
- 7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Luftabführstutzen (14) auf dem Gehäusedeckel (13) angebracht ist.
- 8. Einrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 2bis 7, gekennzeichnet durch eine Ausbildung der Federrollenmühle (11) mit einer ringförmigen, in wenigstens zwei konzentrische Abschnitte (6'a, 6'b) unterteilte Mahlbahn (6), wobei auf jedem Mahlbahnabschnitt sich zwei FoderrolLen (71) diametral gegenüber liegen u-kI die benachbarten Mahlbahnabschnitte durch einen in seiner Höhenlage verstellbaren Gutstauring (30) getreniTt sind.
- 9. Einrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 2bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Wälzmühle durch eine Federrollenmühle (1) gebildet ist, deren Mahlbahn (6) mit zwei sich diametral gegenüberliegenden Federrollenpaaren (7) zusammenwirkt.709829/0433 bad original
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