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DE269398C - - Google Patents

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Publication number
DE269398C
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DE
Germany
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edge
paper
embossed
box
border
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Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Active
Application number
DENDAT269398D
Other languages
English (en)
Publication of DE269398C publication Critical patent/DE269398C/de
Active legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/4212Information or decoration elements, e.g. content indicators, or for mailing
    • B65D5/425Decoration elements

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Making Paper Articles (AREA)

Description

KAISERLICHES
PATENTAMT.
PATENTSCHRIFT
- M 269398 KLASSE 54«. GRUPPE
Patentiert im Deutschen Reiche vom 28. Februar 1913 ab.
Die Erfindung bezieht sich auf Papierborten zur Verwendung als Zierspitze (Staubklappe) an Schachteln o. dgl., die mit einer Kante an den oberen Rand der inneren Schachtelwandüngen angeklebt werden. Derartige Papierborten wurden bisher so ausgeführt, daß nur der über den Rand der Schachtelwandungen hinausragende Bortenstreifen oder auch nur ein Teil desselben geprägt, gepreßt oder sonstwie verziert war, während der übrige Teil der Borte und auf alle Fälle die Klebkante glatt waren. Derartige Papierborten besitzen insofern Nachteile, als sich dieselben durch die einseitige Prägung verziehen. Die Folge davon ist, daß einesteils der Klebrand wellig wird und schlecht an der Schachtelwandung haften bleibt, anderenteils ein Aufstapeln der Borten, wie es für maschinelle Befestigung derselben an den Schachteln notwendig ist, sich über gewisse Grenzen hinaus als unmöglich erweist; da die Papierborten an den geprägten Stellen dicker sind als an den glatten und daher die Stapel windschief werden.
Der Zweck der Erfindung ist es nun, eine Papierborte zu schaffen, die diese Nachteile vermeidet. Dies geschieht der Erfindung gemäß dadurch, daß die Borte über ihre ganze Breite geprägt ist und die Prägung der Klebkante die Form von Taschen oder Ausbeulungen besitzt.
Die Ausbildung der Prägung an der Klebkante in Form von Taschen, Ausbeulungen o. dgl. zeitigt noch den weiteren Vorteil, daß ein besseres Haften der Klebkante sowohl an dem das Bestreichen mit Klebstoff bewirkenden Maschinenteile der Anklebemaschine als auch an dem Schachtelrand gewährleistet wird.
Auf der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes dargestellt, und zwar zeigen:
Fig. ι in Ansicht eine in einem Arbeitsgang hergestellte Doppelspitzenkante,
Fig. 2 den Querschnitt durch die eine Kante in vergrößertem Maßstabe und
Fig. 3 einen Schnitt durch einen Teil eines Packens von Papierborten in vergrößertem Maßstabe.
Fig. 4 stellt eine Seitenansicht eines Packens mit den wesentlichen Teilen einer bekannten Maschine, um sie an den Schachteln anzukleben, und
Fig. 5 eine schaubildliche Ansicht einer Schachtel mit den daran befestigteil Kanten dar, während
Fig. 6 einen Querschnitt durch einen Packen von Papierborten bekannter Art zeigt, bei welchen die Befestigungsseiten glatt und nicht geprägt sind, so daß der Unterschied in der Dicke des geprägten und des ungeprägten Teiles ersichtlich ist.
Bei der Herstellung der Kante wird ein Streifen Papier 1, der genügende Breite besitzt, um zwei Kanten zu bilden, in bei Sargzierat aus Batist o. dgl. bekannter Art zwischen zwei Walzen hindurchgeführt, von denen die eine als Matrize, die andere als
Patrize zur Wirkung kommt und mit dem betreffenden Muster doppelt nebeneinander graviert ist, so daß in dem Papierstreifen zwei parallel zueinander liegende Muster eingeprägt werden. Der Streifen wird dann in der Mitte längs durchgeschnitten, wie bei 2 (Fig. 1) angedeutet, so daß man zwei Streifen von dem gleichen Muster erhält, die dann in passenden Längen für die Schachteln abgeschnitten und in Packen gestapelt werden, wie in Fig. 3 gezeigt; oder es können die nicht zerschnittenen, doppelten Blätter in Schachtellänge zerschnitten, in Packen gestapelt und so vertrieben werden, worauf der Schachtelfabrikant dann die Packen der Länge nach durchschneidet, je nachdem er sie verwenden will.
Aus Fig. 2, welche ein vergrößerter Querschnitt durch die neue Kante ist, ist ersicht-Hch, daß die Prägungen alle von ziemlich der gleichen Tiefe sind, so daß der Streifen die gleiche Dicke der ganzen Breite nach hat. Wenn also eine Anzahl solcher Streifen übereinandergelegt und dicht zusammengepreßt werden, so daß sich die entsprechenden Prägungen ineinanderschachteln, wird der so hergestellte Packen an seinen Seitenkanten die gleiche Dicke haben, wie in Fig. 3 gezeigt.
Vorzugsweise wird die Befestigungskante 3 des Streifens in solcher Weise geprägt, daß zahlreiche Luft- oder Leimzellen 4 gebildet werden, die nicht nur dazu dienen, dem Streifen die erforderliche Dicke zu geben, sondern auch dazu beitragen, die Saugwirkung des von der Maschine verwendeten Stempels zu erhöhen, um die Befestigungskante, wie bei 5 in Fig. 4 dargestellt, anzuheben; außerdem erhalten sie von diesem Stempel auch eine genügende Menge Leim, um ein festes Ankleben des Blattes an die Schachtel zu gewährleisten.
Zur besseren Erläuterung ist in Fig. 4 ein Packen von Papierborten zusammen mit einigen Teilen einer bekannten Maschine dargestellt, die jetzt allgemein zum Ankleben der Kanten in Schachteln verwendet wird. In dieser Figur bezeichnet 6 einen senkrecht beweglichen Schlitten für den Packen 7. 8 und 9 sind Klemmamboß und Klemmplatte, die abwechselnd in Eingriff mit der Oberfläche des Packens 7 längs dessen gegenüberliegenden Seitenkanten gebracht werden. 10 ist ein senkrecht beweglicher Stempel mit nachgiebiger Stirnseite 12, die sich gegen den Befestigungsteil der Kante anlegt, genügend Leim aufträgt und sich dann nach oben bewegt, wobei sie den geleimten Teil der Kante anhebt, wie bei 5 angedeutet, um dem Klemmamboß zu gestatten, sich darunter zu bewegen, so daß die Kante sich auf die schräge Wand 13 stützt, wenn sie von dem Stempel losgetrennt ist. 14 ist ein hin und her gehender Druckstempel, der ebenfalls eine federnde Stirnseite hat und dazu dient, den geleimten Befestigungsteil 3 der Kante gegen die Innenwand der Schachtel zu drücken, die durch die schräge Wand 13 des Ambosses gestützt wird.
Aus Fig. 6 ist ersichtlich, ^ daß bei Verwendung von Borten der bis jetzt bekannten Art der Packen auf der einen Seite bedeutend dicker ist als auf der anderen, (und dieser Dickenunterschied längs der Seitenkante ist es, der durch die neue Kante vermieden weri den soll.
Der Erfindungsgegenstand ist nicht auf die dargestellte Kante mit irgendeinem bestimmten Muster beschränkt, da dieses dem Zwecke entsprechend ' schwanken kann. Auch die Prägung kann eine von der dargestellten verschiedene sein, obgleich eine zellenartige Prägung vorzuziehen ist.
Im vorhergehenden ist der Ausdruck »geprägt« im Zusammenhang mit dem verzierten Blatte in weitem Sinne gebraucht und soll sowohl erhabene, wie erhabene und durchbrochene Muster, wie auch Spitzenmuster u. dgl. in sich schließen.

Claims (1)

  1. Patent-Anspruch :
    Papierborte zur Verwendung als Zierspitze (Staubklappe) an Schachteln o. dgl., die mit einer Kante an den oberen Rand der inneren Schachtelwandungen angeklebt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Borte über ihre ganze Breite geprägt ist und die Prägung der Klebkante die Form von Taschen oder Ausbeulungen besitzt.
    Hierzu 1 Blatt Zeichnungen.
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