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Dieses bekannte Scharnier besteht aus zwei Halteplatten, die mit Hilfe
eines Gelenkstiftes unmittelbar miteinander gelenkig verbunden sind und von denen
die eine Platte mit Hilfe von Schrauben an einem Türrahmen anschraubbar ist und
die andere Platte an einer Befesti-
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gungsebene, die von der Außen- bzw. Innenfläche der Tür gebildet ist,
an dieser befestigbar ist. Um die andere Halteplatte relativ zur Tür und damit die
Tür relativ zum Türrahmen verstellen zu können, sind bei diesem bekannten Scharnier
in der an der Tür zu befestigenden Halteplatte drei Öffnungen vorgesehen, die in
der Weise angeordnet sind, daß sie die Eckpunkte eines gleichschenkligen Dreiecks
bilden. Bei einer Ausführungsform dieses bekannten Scharniers besitzt jede Öffnung
einen ersten, der Befestigungsebene an der Tür unmittelbar benachbart liegenden
Öffnungsabschnitt größeren Querschnitts und einen zweiten, der Befestigungsebene
an der Tür entfernt liegenden Öffnungsabschnitt kleineren Querschnitts. Beide Öffnungsabschnitte
weisen einen kreisförmigen Querscnnitt auf. In jeder Öffnung ist ein hülsenartiges
Einstellelement angeordnet, welches drehbar auf einer in die Befestigungsebene eingeschraubten
Befestigungsschraube sitzt und einen exzenterartigen Abschnitt aufweist, der von
dem ersten Öffnungsabschnitt aufgenommen ist und gegen eine diesen Öffnungsabschnitt
an seinem Umfang begrenzende Seitenwand anliegt. Jedes Einstellelement ist weiterhin
mit einem verdickten Kopfteil versehen, der gegen die der Befestigungsebene abgewendete
Oberflächenseite der Halteplatte anliegt. Durch Drehen der Einstellelemente um die
Achse ihrer Befestigungsschrauben ist eine Relativbewegung zwischen der Halteplatte
und der Tür in der Befestigungsebene möglich, und zwar in beiden, diese Befestigungsebene
definierenden, senkrecht zueinander verlaufenden Raumachsen.
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Abgesehen davon, daß es sich bei dem bekannten Scharnier nicht um
ein Möbelscharnier handelt, dessen die möbelseitigen Gelenkachsen tragender Scharnierarm
an einer Grund- oder Verstellplatte befestigt ist und bei dem durch die bereits
vorhandene Verstellmöglichkeit zwischen der Grund- und Verstellplatte und dem Scharnierarm
eine weitere Verstellmöglichkeit der den Scharnierarm tragenden Grund- oder Versteilplatte
nur in einer einzigen, genau definierten Raumachse parallel zur Befestigungsebene
erforderlich ist, hat die bekannte Konstruktion den Nachteil, daß bei ihr zur Verstellung
der Halteplatte relativ zur Tür in einer einzigen Achsrichtung alle drei Einstellelemente
abwechselnd bzw. nacheinander entsprechend verstellt bzw. verdreht werden müssen,
was eine äußerst umständliche Handhabung voraussetzt. Die bekannte Konstruktion
entspricht somit schon aus diesem Grunde nicht den Erfordernissen, die an ein Möbelscharnier
hinsichtlich einer einfachen Handhabung und Bedienbarkeit von ungeschultem Personal
gestellt werden müssen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Scharnier aufzuzeigen,
welches bei Ausbildung als Möbelscharnier mit einfachen Mitteln und auf einfache
Weise eine Verstellung der den Scharnierarm tragenden Grund- oder Verstellplatte
in einer definierten Achsrichtung, bevorzugt in Querrichtung zur Scharnierarmlängsachse,
ermöglicht.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Scharnier der eingangs geschilderten
Art erfindungsgemäß so ausgebildet, daß bei Ausbildung der Halteplatte als eine,
einen Scharnierarm eines Möbelscharniers tragende und nur in einer einzigen Achsrichtung
verstellbare Grund- oder Verstellplatte diese Platte zwei von ihr seitlich wegstehende
Befestigungslaschen aufweist, daß in der einen Befestigungslasche als Öffnung ein
sich in Richtung der Verstellung erstreckendes Langloch vorgesehen ist, und daß
in der anderen Befestigungslasche die Öffnung für das Einstellelement vorgesehen
ist, und daß die Quer-
schnittsabmessung des zweiten Öffnungsabschnittes in Verstellrichtung
größer ist als in Richtung senkrecht zur Verstellrichtung.
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Der Vorteil des erfindungsgemäßen Scharniers besteht vor allem darin,
daß die Verstellung der Grund-oder Verstellplatte in der Befestigungsebene in einer
nur einzigen, genau definierten Achsrichtung mit Hilfe des Einstellelementes mit
einem einfachen Handgriff, nämlich durch Drehen des Einstellelementes möglich ist,
wobei einerseits die in der einen Befestigungslasche als Langloch ausgebildete Öffnung
in Verbindung mit der zugehörigen Befestigungsschraube und andererseits der zweite
Öffnungsabschnitt der in der anderen Befestigungslasche für die Aufnahme des Einstellelementes
vorgesehenen Öffnung in Verbindung mit dem hülsenartigen Einstellelement bzw. mit
dem von diesem Öffnungsabschnitt aufgenommenen Teil des Einstellelementes eine Führung
bilden. Diese Führungen lassen dann eine Verstellung der Grund- oder Verstellplatte
in der Befestigungsebene nur in der gewünschten, genau definierten einzigen Achsrichtung
zu, d. h. beim Drehen des hülsenartigen Einstellelementes um seine Befestigungsschraube
wird ein Verschieben der Grund- oder Verstellplatte in der Befestigungsebene nur
in dieser einzigen Achsrichtung bewirkt. Ein abwechselndes oder aufeinanderfolgendes
Verdrehen von mehreren Einstellelementen zur Verstellung der Grund- oder Verstellplatte
in der angestrebten einzigen Achsrichtung ist somit bei dem erfindungsgemäßen Scharnier
nicht erforderlich.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Scharniers
verläuft die Verstellrichtung quer bzw. senkrecht zur Längserstreckung des von der
Grund- oder Verstellplatte gehaltenen Scharnierarms.
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Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert. Es zeigt F i g. 1 in perspektivischer Darstellung die Grund-oder
Verstellplatte eines Möbelscharniers gemäß der Erfindung, zusammen mit einer Möbelseitenwand;
Fig.2 in perspektivischer Darstellung die Grund-oder Verstellplatte gemäß F i g.
1 von der der Möbelseitenwand zugewendeten Seite her gesehen, zusammen mit einem
hülsenartigen Einstellelement; F i g. 3 eine Einzelheit der Fig. 2 bei in die Öffnung
einer Befestigungslasche der Grund- oder Verstellplatte eingesetztem Einstellelement;
F i g. 4a bis 4d das hülsenartige Einstellelement in Seitenansicht, in Rückansicht,
im Schnitt sowie in Vorderansicht; F i g. 5 die Grund- oder Verstellplatte gemäß
F i g. 1 in Draufsicht; F i g. 6 einen Schnitt durch die Grund- oder Verstellplatte
entsprechend der Linie 1-1 der Fig. 5; Fig.7 und 8 eine Draufsicht auf die Grund-
oder Verstellplatte gemäß F i g. 1 bei teilweise in Richtung parallel zur Oberfläche
der Möbelseitenwand aufgeschnittenen Befestigungslaschen und bei unterschiedlichen
Drehstellungen des hülsenartigen Einstellelementes.
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Die F i g. 1 - 8 zeigen eine Grund- oder Verstellplatte 30, bei welcher
die Querverstellung bzw. die Verstellung in Richtung der Raumachse Cmit Hilfe eines
hülsenartigen Einstellelementes 31 mit einem exzenterartigen Abschnitt 32 erreicht
wird, welch letzter eine Exzenterfläche bildet. Die Grund- oder Verstellplatte 30
besitzt einen Mittelteil mit einer Erhöhung 33, welche Gewindebohrungen
für
eine Verstellschraube 7 sowie eine Befestigungsschraube 8 aufweist und an welcher
ein in den F i g. 1 - 8 nicht näher dargestellter Scharnierarm in an sich bekannter
Weise mit Hilfe dieser Schrauben in den Raumachsen A und B verstellbar befestigt
werden kann.
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Der Scharnierarm ist dabei im Querschnitt U-förmig ausgebildet und
umgreift mit seinem Schenkel in ebenfalls bekannter Weise drehfest die Erhöhung
33 der Grund- oder Verstellplatte 30. Der nicht dargestellte Scharnierarm dient
weiter in ebenfalls bekannter Weise als möbelseitiger Lagerkörper für die Gelenkachsen
des Möbelscharniers.
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Zur Halterung der Grund- oder Verstellplatte 30 an der Möbelseitenwand
13 bzw. an der von dieser gebildeten Befestigungsebene sind an der Platte angeformte
Befestigungslaschen 34 und 35 vorgesehen, die sich seitlich vom Mittelteil der Grund-
oder Verstellplatte 30 wegerstrecken und von denen die Befestigungslasche 34 mit
einem Langloch 36 für eine in eine Bohrung 16 eingreifende Befestigungsschraube
37 versehen ist.
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Die Befestigungslasche 35 besitzt eine durchgehende Öffnung, die
sich aus dem Öffnungsabschnitt 38 und dem Öffnungsabschnitt 41 zusammensetzt. Der
Öffnungsabschnitt 38 ist so ausgebildet, daß dessen Länge in Richtung der Befestigungslasche
35, d. h. in Richtung des Pfeiles Cgrößer ist als die Breite dieses Öffnungsabschnittes
in Richtung quer zur Befestigungslasche 35, wobei die Länge des Offnungsabschnittes
38 in Richtung des Pfeiles C in etwa dem maximalen Abstand der den Abschnitt 32
mit Exzenterfläche bildenden flügelförmigen Ansätze 39 und 40 des Einstellelementes
31 entspricht. Die flügelförmigen Ansätze 39 und 40 sind, wie insbesondere die Fig.
4b zeigt, bezüglich der Achse D des hülsenartigen Einstellelementes 31 bzw. dessen
Bohrung symmetrisch angeordnet und bilden somit eine doppelte, in etwa elliptische
Exzenterfläche für den exzenterartigen Abschnitt 32.
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An der der Möbelseitenwand 13 zugewendeten Seite der Befestigungslasche
35 geht der Öffnungsabschnitt 38 in den Öffnungsabschnitt 41 über, der einen in
etwa kreisförmigen Querschnitt besitzt und einen Durchmesser aufweist, der der Breite
des Öffnungsabschnittes 38 in Richtung des Pfeiles C entspricht, so daß zumindest
an den in Richtung des Pfeiles C erstreckenden Längsseiten der von den Öffnungsabschnitten
38 und 41 gebildeten Öffnung Hinterschneidungsflächen 42 gebildet sind, hinter welche
das Einstellelement 31 mit seinen flügelförmigen Ansätzen 38 und 40 greift, wenn
das Einstellelement 31 nach dem Einsetzen seines mit diesen Ansätzen versehenes
Ende in die von den Öffnungsabschnitten 38 und 41 gebildete Öffnung aus der der
F i g. 2 gezeigten Stellung um 90" in die in der F i g. 3 gezeigte Stellung gedreht
wird, in der die flügelförmigen Ansätze 39 und 40 sich quer zur Befestigungslasche
35, d. h. in Richtung des Pfeiles A erstrecken. Das hülsenartige Einstellelement
31 liegt dabei mit seinem verdickten, mit einem Schraubenzieherschlitz 43 versehenen
Kopfteil 44 gegen die der Möbelseitenwand 13 abgewendete Oberflächenseite der Befestigungslasche
35 im Bereich des Öffnungsabschnittes 38 an, wobei die die Hinterschneidungsflächen
42 bildenden Materialabschnitte bei einer Stellung des hülsenartigen Einstellelementes
gemäß F i g. 3 in dem zwischen den flügelartigen Ansätzen 39 und 40 und dem Kopfteil
44 gebildeten Spalt 45 liegen. Durch die Bohrung 46 des hülsenartigen Einstellelementes
31 greift eine Befestigungsschraube 47, die ebenfalls in eine Bohrung 16 der Möbelseitenwand
13 einschraubbar ist. Die Bohrung 46 des Einstellelementes
31 ist dabei so ausgebildet,
daß der Kopf der Befestigungsschraube 47 im eingeschraubten Zustand versenkt in
dem Einstellelement 31 liegt, so daß der Schraubenzieherschlitz 43 des Einstellelementes
31 ungehindert durch die Befestigungsschraube 47 für einen Schrauben zieher zugänglich
ist und somit das Einstellelement 31 mit einem größeren Schraubenzieher und die
Befestigungsschraube 47 mit einem kleineren Schraubenzieher betätigt werden können.
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Die Montage bzw. das Anbringen der Grund- oder Verstellplatte 30
an der Möbelseitenwand 13 erfolgt in der Weise, daß diese Platte bei in die von
den Öffnungsabschnitten 38 und 41 gebildete Öffnung eingesetztem Einstellelement
31 (F i g. 3) mit den Befestigungsschrauben 37 und 47 an der Möbelseitenwand 13
fixiert wird.
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Die Befestigungsschrauben werden dabei zunächst noch nicht vollständig
angezogen. Nun wird das Einstellelement 31 aus seiner in der F i g. 3 gezeigten
Stellung in eine Stellung gedreht, die in etwa einer Mittellage zwischen den in
den F i g. 7 und 8 gezeigten Extremstellungen entspricht und in der der Schraubenzieherschlitz
43 in etwa in einem Winkel von 45" zur Längsachse der Grund- oder Verstellplatte
30 bzw. zu der durch den Pfeil A angegebenen Raumachse liegt. In dieser Stellung
besitzt die Grund- oder Verstellplatte 30 bezüglich ihrer Querverstellung (Verstellung
in Richtung des Pfeiles C) ihre Mittellage.
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Wird nun festgestellt, daß eine Justierung der Grund-oder Verstellplatte
30 in Querrichtung nicht notwendig ist, so werden die Befestigungsschrauben 37 und
47 angezogen.
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Ist eine Querverstellung notwendig, so wird das Einstellelement 31
mit Hilfe eines in den Schraubenzieherschlitz 43 eingreifenden Schraubenziehers
je nach erforderlicher Nachjustierung um die Befestigungsschraube 47 im Uhrzeigersinn
bzw. im Gegenuhrzeigersinn gedreht, wobei die von den flügelförmigen Ansätzen 39
und 40 gebildete Exzenterfläche an der den Öffnungsabschnitt 41 an seinem Umfang
begrenzenden Seitenwand gleiten und ein Verschieben der Grund- oder Verstellplatte
30 in Richtung des Pfeiles Cbewirken. Die beiden bei dieser Querverstellung möglichen
Endstellungen sind in den F i g. 7 und 8 dargestellt, wobei der maximale Verstellbereich
in der F i g. 8 mit b angegeben ist. Nach vorgenommener Querverstellung werden die
Befestigungsschrauben 37 und 38 angezogen, wobei während der Querverstellung die
Lage der Grund- oder Verstellplatte 30 durch das Einstellelement 31 bzw. durch deren
mit der Seitenwand des Öffnungsabschnittes 41 zusammenwirkende Exzenterflächen festgelegt
ist Die in den Figuren dargestellte Ausführung des erfindungsgemäßen Scharniers
hat den besonderen Vorteil, daß lediglich zwei Bohrungen 16 in der Möbelseitenwand
13 für die Halterung der Grund- oder Verstellplatte 30 benötigt werden. Da außerdem
die flügelförmigen Ansätze 39 und 40 hinter die Hinterschneidungsflächen greifen,
wenn diese Ansätze in Richtung quer zur Befestigungslasche 35 bzw. quer zum Pfeil
C liegen, ist das Einstellelement 31 in dieser Stellung gegen Herausfallen aus der
von den Öffnungsabschnitten 38 und 41 gebildeten Öffnung gesichert, wodurch die
Montage erleichtert wird.