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DE2659192A1 - Tapete und verfahren zur herstellung von tapeten - Google Patents

Tapete und verfahren zur herstellung von tapeten

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Publication number
DE2659192A1
DE2659192A1 DE19762659192 DE2659192A DE2659192A1 DE 2659192 A1 DE2659192 A1 DE 2659192A1 DE 19762659192 DE19762659192 DE 19762659192 DE 2659192 A DE2659192 A DE 2659192A DE 2659192 A1 DE2659192 A1 DE 2659192A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
coating
paper
free
polyolefin
weight
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19762659192
Other languages
English (en)
Inventor
Hermann Haas
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
UNITECTA OBERFLAECHENSCHUTZ
Original Assignee
UNITECTA OBERFLAECHENSCHUTZ
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by UNITECTA OBERFLAECHENSCHUTZ filed Critical UNITECTA OBERFLAECHENSCHUTZ
Priority to DE19762659192 priority Critical patent/DE2659192A1/de
Priority to NL7701319A priority patent/NL7701319A/xx
Priority to PT6617377A priority patent/PT66173B/pt
Priority to FR7704149A priority patent/FR2341010A1/fr
Priority to IT2017777A priority patent/IT1075278B/it
Priority to ES1977226393U priority patent/ES226393Y/es
Priority to ES455884A priority patent/ES455884A1/es
Publication of DE2659192A1 publication Critical patent/DE2659192A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B32B2607/02Wall papers, wall coverings

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  • Laminated Bodies (AREA)
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Description

  • Anlage zur Patentan-
  • meldung von 27.12.76 Sei/Ma "Tapete und Verfahren zur Herstellung von Tapeten" Die Erfindung bezieht Ich auf eine bedruckte Tapete, bestehend au einer Papierträger und einer abwaschbaren Beschichtung sowie auf ein Verfahren zur Herstellung dieser Tapeten.
  • Bekannte abwaschbare Tapeten sind sogenannte PVC-Tapeten, bei denen auf dem Papierträger eine ahwaschbare Beschichtung aus Polyvinylchlorid (PVC) aufgebracht ist. Auf dieser abwaschbaren Beschichtung wird ein Druck angebracht. Solche Tapeten lassen sich zwar abwaschen, ohne daß sie Feuchtigkeit aufnehmen oder Feuchtigkeit in das Mauerwerk eindringen lassen, jedoch leidet bei wiederholtem Abwaschen die auf die Beschichtung aufgedruckte Musterung, insbesondere dann, wenn zum Abwaschen schwer entfernbare Flecke oder dergleichen aggressive Reinigungsmittel angewendet werden, die auch die Bedruckung anreifen. Eine Verwendung solcher Tapeten im. Freien, z.B. zur Tapezierung von Loggien, ist praktisch nicht möglich, weil die Bedruckung zu wenig witterungsbeständig ist.
  • Aus der DT-OS 1 635 603 ist weiterhin eine kaschierte Tapete bekannt, die eine aus Kunststoff bestehende Verstärkungseinlage, die mit der bedruckten Papierbahn der Tapete verbunden ist, aufweist. Die Verstärkungseinlage besteht aus aufgebrachten Folien oder Fäden, die in einer getrennten Arbeitsgang aufkaschiert werden missen.
  • Auch nach der DT-OS 1 635 732 sind Wandverkleidungen in Tapetenform bekannt, die aus einer unterkaschierten Schicht, z.B.
  • Papierschicht und einer geschäumten Kunststoff-Folie als Oberschicht bestehen. Zum Zusammenkaschieren der Schichten muß ein geeigneter synthetischer Kleber, der die Schaumstoffmassen nicht angreift, Verwendung finden. Die Aufkaschierung von festen Folien, Schichten und dgl. hat jedoch den Nachteil, daß die Schichten entweder verklebt werden müssen, wodurch der Glanz, die Beschaffenheit und dgl. dr Folie durch den Kleber negativ beeinträchtigt werden können oder den Nachteil, daß die Schichten zu leicht trennhar sind bzw. daß in mehreren Arbeitsgängen ein aufwendiges Arbeitsverfahren erforderlich ist.
  • Ziel und Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es daher, eine hochwertige, in einem gewissen Umfang mechanisch widerstandsfähige Tapete, z.B. strapazierfähige Tipete, zu finden. Vor allem Beschädigungen der Bedruckung sollte bei der Tapete weitgehend vermieden werden können. r)ie Tspete sollte auch gegenüber feuchter Luft und dgl. eine gewisse Widerstandsfähigkeit aufweisen können. Verklebungen von Schichten der Tapete mittels eines Klehers oder sonstige Kaschierungen sollten bei der Herstellung der Tapete entfallen können.
  • Der Erfindung liegt weiterhin die Aufgabe zugrunde, eine Tapete der eingangs genannten Art so auszubilden, daß sie auch mit einigen aggressiven @einigungsmitteln abgewaschen werden kann, ohne daß die Gefahr einer Beschädigung der Bedruckung entsteht.
  • Bei dem Aufbringen einer Oberschicht sollte schließlich vermieden werder, daß die Bedruckung beschädigt oder zerst@rt wird. Schließlich sollte erreicht werden, nicht aufgrund von vorgefertigten Kunststoff-Folien arbeiten zu müssen, sondern unter Zugrundelegung von pulverförmigen oder granulierten, thermoplastischen Materialien.
  • Insbesondere die Verbindung zwischen dem Papierträger und der Kunststoffbeschichtung sollte ohne Verwendung zusätzlicher Klabemittel sehr fest sein. Trotg dieser festen Verbindung zwischen dem Papierträger und der Oberschicht sollte es ermöglicht werden, daß die Kunststoff-Oberschicht im Falle einer Neutapezierung in großen Stücken von der Wand abgezogen werden kann, ohne daß die Aufbringung einer zusätzlichen Trennschicht erforderlich wird. Ein Teil des Papierträgers sollte nach dem Abziehen von der Wand als Makulatur verbleiben können.
  • Diese Aufgabe wird nach der Erfindung unter anderem dadurch gelöst, daß die Beschichtung aus einem durchsichtigen thermoplastischen Kunststoff besteht, wobei die Bedruckung auf dem Papierträger unterhalb der Beschichtung ordnet ist. Bevorzugt besteht die auf dem Papierträger (1) aufextrudierte Beschichtung (2) aus einem Polyolefin.
  • Bei einer so ausgebildeten Tapete wird eine sehr gute Haftung des Druckes erzielt, da dieser auf dem saugfähigen Papierträger aufgebracht wird. Die Bedruckung wird durch die Beschichtung aus thermoplastischem Kunststoff, vorzugsweise aufextrudiertem Polyolefin, so geschützt, daß auch bei Benutzung bestimmter aggresiver Reinigungsmittel keine Gefabr für eine Zerst@rung entsteht. So ist es z.B. möglich, mittels bestimmter Nitroverdünnung Flecken aus Kugelschreiberpaste, Schuhereme und Fett mühelos zu beseitigen, ohne daß das Muster im geringsten leidet, da ja die reinigende Chenikaie durch die Beschichtung von den OruclZfarhen ferngebalten wird. Der sehr gute Schutz der Bedruckung ermöglicht es auch, die erfindungsgemäße Tapete dort zu verwenden, wo sie in gewissem Maße Witterungseinflüssen ausgesetzt ist.
  • Die Beschichtung wird im Extrusionsverfahren aufgebracht, wobei schmelzflüssiger thermoplastischer Kunststoff als dünner Film auf dem Papierträger aufgchrncht wird. Der Auftrag des Vunststoffen im schmelzflässigen Zustand hat im Vergleich mit Lackierungen, aus denen Lösungsmittel ausdampft, den Vorteil, daß auch bei einer relativ dünnen Beschichtung z.B. von ca. 15 g/m² ein norenfreier überzug erzielt wird.
  • Ein besonders vorteilhaftes Material für die Beschichtung ist Polyäthylen (P@). Dieser Material hat der Vorzug, daß es gesundheitlich unbedenklich ist. Dies ist insbesondere auch für die Tapezierung von Küchen, wo abwaschbare Tapeten in erster Linie verwendet werden, ein wesentlicher Vorteil. Für den Brandfall hat PE den Vorteil, daß es bei einer Verbrennung keine schädlicher Gase entwickelt.
  • Als geeingneter Papierträger hat sich eine Papierqualität mit einem Gewicht von 70 bis 700 g/m², vorzugsweise von ca. 100 bis 130 g/m², erwiesen, wenngleich die Erfindung hierauf nicht beschränkt ist und auch in besonderen Füllen andere Papierdicken in Frage kommen können.
  • Die Bedruckung besteht vorzugsweise aus hitzefesten Farben.
  • Dies hat den Vorteil, daß ein Aufbringen der Peschichtung in schmelzflüssigem Zustand des thermoplastischen Kunststoffes keine schädlichen Einwirkungen auf das Dekor hat. Die Bedruckung kann nach üblichen Verfahren erfolgen, z.B. nach dem Tiefdruckverfahr@n und dem Flexodruckverfahren, die sich bei der Bedruckung von Tapeten bewährt haben.
  • Die Tapete ist vorzugsweise insgesamt, d.h. einschließlich der Beschichtung, geprägt. Die Prägung nach der Beschichtung hat den Vorteil, daß während der Beschichtung eine glatte Oberfläche verbanden ist, die die Herstel'unr einer gleichmäßig dicken Schicht erleichtert.
  • Als hitzebeständiges Druckmaterial, vorzugsweise Druckflässigkeit, Farbpaste, Farbe oder Druckpulver wird nach der Erfindung ein solches verwendet, <las mindestens bis zu einer Temperatur von 250°C, vorzugsweise bis zu einer Temperatur von 325°C, beständig (farb- bzw. druckbeständig) ist.
  • Bei den im Rahmen der Erfindung durchgefährten Versuchen hat es sich nämlich erwiesen, daß zahlreiche Druckmaterialien nicht für die Extrusionsbeschichtung geeignet sind.
  • Das Gewicht der Beschichtung (2) und das des Papierträgers (1) sollten aufeinander abgestimmt sein. Es wird im allgemeinen ein Papierträger mit einem geringen Gewicht auch zweckmäßig nur für ein geringen Beschichtungsgewicht geeignet sein. Jedoch hängt das Gewicht des Papierträgers und das Beschichtungsgewicht von dem Anwendungsgebiet ab. Soll z.B. die Tapete als Außentapete eingesetzt werden, so werden in dieser Fall höhere Gewichte des Papierträgers und der Beschichtung erforderlich sein. Im allgemeinen werden jedoch nach der Erfindung bereits geringere Gewichte das Papierträgers und der Beschichtung ausreichen.
  • Der Papierträger (1) weist je nach Anwendungsgebiet ein Gewicht von 70 - 700 g/m², vorzugsweise ca. 100 - 130 g/m², auf. Vorteilhaft sollte das Verhältnis des Beschichtungsgewichts (g/m²) zum Gewicht des Papierträgers (g/m²) 1 : 5,8 - 1 : @,5, vorzugsweise 1 . 7 - 1 . 9 betragen. Durch diese Ausfährungsform wird ein sinncolles Abstimmen des Papierträgers und des Beschichtungsgewichts ermöglicht.
  • Die Beschichtung (2) besteht nach einer vorzugsweisen Ausführungsform aus einem weichmacherfreien, peroxidfreien extrudierten Hochdruckpolyäthylen und/oder einer weichmacherfreien, peroxidfreien, druckpolyäthylen und/oder einem weichmacherfreien, peroxidfreien, zur Herstellung von glasklaren oder transparenten Folien geeigneten, extrudierten Polypropylen und/oder Propylencopolymerisat. Dabei enthält die Beschichtung (2) einen Gewichtsanteil von kleiner als 3 Gew.% feinteilige Füllstoffe, vorzugsweise keine Füllstoffe.
  • Nach dieser bevorzugten Ausführungsform besteht die Beschichtung (2) aus einem füllstofffreien, zur Herstellung glasklarer oder transparenter Folier geeingneten Hochdruckpolyäthylen mit einer Dichte von 0,@1 - 0,@45, vorzugsweise 0,913 - 0,93 g/cm³, oder aus einem füllstofffreien, zur Herstellung von glasklaren oder transparenten Folien geeigneten Polypropylen und/oder Propylencopolymerisat mit einem Schmelzindex von 0,3 - 20 g/10 Min. (gemessen bei 230°C und bei einer Belastung von 2,15 Kp).
  • In der Beschichtung (2) kann auch das Hochdruckpolyäthylen bis zu 100 Gew.%, vorzugsweise bis zu 50 Gew.%, durch ein weichmacherfreies und peroxidfreies, pulverförmiges, zur Herstellung von glasklaren oder transparanten Folien geeigneten Niederdruckpolyäthylen ersetzt werden, jedoch eignen sich nicht alle Niederdruckpolyäthylensorten, so daß zweckmäßig Niederdruckpolyäthylen mit einer mittleren Teilchengröße von 50 - 1.100 µm, vorzugsweise 150 - 800 µm, mit einem mittleren Molekulargewicht zwischen 50.000 und 220.000, vorzugsweise mit einem mittleren Molekulargewicht zwischen 60.000 und 190.000, verwendet wird, das eine Schmelzviskosität von 300 - 2.500 pascal. sec. (entsprechead 3.000 -25.000 poise) aufweist.
  • Der verwendete Papierträger (1) weist eine Dichte von 0,75 -0,@8 g/cm³, vorzugsweise 0,81 - 0,94 g/cm³, auf.
  • Nach einer besonders vorteilhaften Ausführungsform besteht der Papierträger (l) bzw. die Papierbahn aus zwei oder mehreren Papierschichten von unterschiedlicher Dichte und/oder unterschiedlicher Oberflächenbeschaffenheit. Durch diese Ausführungsforr wird bei einer Neutapezierung das Abreissen der Beschichtung mit einer Schicht des Papierträgers ermöglicht, während eine andere Schicht als Makulatur an der Wand verbleiben kann.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform enthält der Papierträger (1) oder eine Papierschicht 5 - 50 Gew.%, vorzugsweise 10 - 30 Gew.%, Polyolefinfasern mit einer Faserlänge von 1 - 10 mm, einer spezifischen Oberfläche von 5 - 70 m2/g und liner Faso@festigkeit von 5 - 30 kg/mn2. Nach dieser Ausführungsform wird ein sehr widerstandsfähiger Papierträger erhalten, der beispielsweise auch für Außentapeten verwendbar ist.
  • Nach dem Verfahren gemäß der Erfindung wird auf einem Papiertrager (1) eine Besehichtung (2) aus einem thermoplastichen Kunstsoff unter Verwendung eines Extruders mit Breitschlitzdiese aufgebracht, wobei der Papierträger vor der Beschichtung mit einem Druckmaterial, vorzugsweise einer Druckflüssigkeit, einer Farbpaste, einer Farbe oder einem Druckpulver, das mindestens bis zu einer Temperatur von 250 °C, vorzugsweise bis zu einer Temneratur von 325 °C, farb- bzw. druckbeständig ist, bedruckt und auf die bedruckt Flache mittels eines Extruders mit Breitschlitzdiise die Beschichtung aus einem Polyolefin aufgebracht wird.
  • Der Papierträger (1) weist dabei ein Gewicht von 70 - 700 g/m², -vorzugsweise 100 - 130 g/m2 auf, wobei nach dem Bedrucken mit dem hitzebeständigen Druckmaterial unter Verwendung eines Extruders mit Breitschlitzdüse bei einer Massetemperatur des Polyolefins von 220 - 325 OC, vorzugsweise Rs5 - 3?0 er: , mit einem zur Herstellung von glasklaren oder transparenten Folien geeigneten Polyolefin beschichtet wird.
  • Als Polyolefin wird bevorzugt ein weichmacherfreies, peroxidfreies, füllstoffarmes oder füllstofffreies Polyolefin für die Beschichtung verwendet, wobei die aus der Breitschlitzdüse austretende Polyolefinschmelze in einem davor und/oder darunter angeordneten Walzenspalt zwischen mindestens einer Andruck- und mindestens einer anderen Walze, vorzugsweise einer Kühlwalze einläuft. Die Papierbahn wird von einer Walze her, vorzugsweise von der Andruckwalze her, zugeführt. Die beschichtete Papierbahn wird unmittelbar nach dem Aufbringen der Beschichtung innerhalb einer Strecke (Strecke der beschichteten Papierbahn) bis zu 4 m, vorzugsweise bis zu 2 m, stark gekühlt, die beschichtete und gekühlte Bahn abgezogen und geschnitten.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform setzt man als Polyolefin ein füllstofffreies, zur Herstellung glasklarer oder transparenter Folien geeigneten Hochdruckpolyäthylen mit einer Dichte von 0,91 - 0,945, vorzugsweise 0,913 bis ca. 0,93 g/cm³ oder ein füllstofffreies, zur l-rerstellun£ von glasklaren oder transparenten Folien geeignetes Polypropylen und/oder Propylencopolymerisat mit einem Schmelzindex von 0,3 - 20 g/10 Min. (gemesser bei 230°C und bei einer Belastung von 2,16 Kp) ein.
  • Nach einer anderen Verfahrensweise kann auch als Polyolefin ein weichmacherfreies und peroxidfreies, pulverförmiges, zur Herstellung von glas klaren oder transparenten Folien geeigneten Niederdruckpolyäthylen mit einer mittleren Teilchengröße von-50 - 1.100 µm, vorzugsweise 15n - 800 tim, mit einem mittleren Molekulargewicht zwischen 50.000 und 220.000, vorzugsweise mit einem mittleren Molekulargewicht zbrischen 60.000 und 190.000, das eine Schmelzviskosität von 300 bis 2.500 pascal . sec. (entsprechend 3.000 bis 25.000 poise)aufweist, zum Einsatz gelangen.
  • Auf der Seite, auf der die Beschichtung aufgebracht wird, sollte mindestens eie Walze mit einer matten Oberfläche verwendet werden.
  • Innerhalb des Verfahrens ist es wichtig, daß nach dem Aufbringen der Beschichtung eine sehr starke Kühlung, vorzugsweise eine Schockkühlung erfolgt. Die Papierbahn kann auch schon von und/oder während der Beschichtung gekühlt werden.
  • Innerhalb des erfindungsgemäßen Verfahrens sind die vorgenannten Gewichte für die Beschichtung, für das Papier, die Dichte und dgl., die Gewichtsverhältnisse und die möglichen vorgenannten Ausführungsformen mit zu berücksichtigen und anwendbar.
  • Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren wird nach einer bevorzugten Ausführungsform somit auch ein Papierträger eingesetzt, der aus zwei oder mehreren Papiertschichten von unterschiedlicher Dichte und/oder unterschiedlicher Oberflächenbeschaffenheit besteht. Nach einer anderen Ausführungsform enthält der Papierträger oder eine Schicht des Papierträgers 5 - 50 Gew.%, vorzugsweise 10 - 30 Gew.%, Polyoleinfasern mit einer Faserlänge von 1 - 10 mm, einer spezifischen Oberfläche von 5 - 7n m2/g und/oder Faserfestigkeit von 5 - 30 kg/mm2.
  • Dem Polyolefin können vor der Verarbeitung UV-Stabilisatoren nd/ oder Antioxidantien in Gewichtsmengen von 0,005 bis 0,30 , vorzugsweise 9,02 bis 0,15 g (bezogen auf 100 Gewichtsteile Polymeres) zugesetzt werden.
  • Weiterhin kann ein antistatisches Mittel in Gewichtsmengen von 0,005 bis 0,30 g, vorzugsweise 0,02 bis 0,15 g (bezogen auf 100 Gewichtsteile Palymeres) mitverwendet werden.
  • Als Propylen-Copolymerisate werden bevorzugt Polypropylen-Copolymerisate mit einem Äthylenanteil von 1 - 8 Gew.%, vorzugsweise 2 - 5 Gew.%, verwendet.
  • Falls glänzende Beschichtungsoberflächen erhalten werden sollen, kernen auch die bevorzugt verwendeten Walzen mit mattierten bzw.
  • matten Oberflächen durch metallisehe Walzen mit glatten bzw.
  • polierter Oberfläche ersetzt werden. Die Verwendung polierter alzen ist Jedoch auf Sonderfällc beschränkt, da evtl. Spiegelungen bzw. @eflexionen an solchen Tapetenoberflächen auftreten können.
  • Die Prägung erfolgt nach der Beschichtung unter Einhaltung einer bestimmten Abkilhlungszeit, wobei die Prägung auch erst nach dem Abscheiden evtl. nicht beschichteter Kanten bzw.
  • Flächen nach einer Ausführungsform vorgenommen werden kann.
  • In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es zeigen: Fig. 1 eine Teilansicht einer Tapete und Fig. 2 einen stark vergrößerten Querschnitt der Tapete.
  • Die Tapete besteht aus einem Papierträger 1 und einer Beschichtung 2. Auf der Oberseite des Papierträgers 1 ist ein Dekor 3 aufgedruckt Das Dekor ist in der Vergrößerung nach Fig. 2 dadurch sywholisiert, daß in den Papierträger 1 eingedrungene Farbe angedeutet wurde Bei der Herstellung der Tapete wird zunächst zur Erzeugung des Dekors 3 auf dem Papierträger 1 eine Bedruckung angebracht. Danach wird der bedruckte Papierträger 1 durch eine Beschichtungsanlage geleitet, in der schmelzflüssiger thermoplastischer Kunststoff, vorzugsweise Hochdruck-Polyäthylen, extrudiert und auf den Papierträger 1 aufgelegt wird. Die so gebildete Schicht-2, die sofort nach dem Extrudieren erhärtet, deckt sowohl die unbedruckten als auch die bedruckten Stellen ab.
  • Nach der Beschichtung kann noch eine Verprägung stattfinden.
  • Eine Verprägung ist im Schnitt nach Fig, 2 angedeutet.
  • Sie ist an den Eindrückungen 4 und den Ausbeulungen 5 erkennbar.
  • Der schmelzflilssig aufgetragene Kunststoff geht mit dem Papierträger eine innige Verbindung ein. Wenn neu tapeziert erden soll, kann die Beschichtung in großen Stitcken trocken von der Wand abgezogen werden, wobei ein Teil des Papierträgers, aufgrund seiner innigen Verbindung mit diesem, ebenfalls abgelöst wird.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform wird der Papierträger bei der Herstellung oder nach der Herstellung mit fungiziden und/oder bakteriziden Wirkstoffen zur Verhinderung des Wachstums von Mikroorganismen und zur Vermeidung von Verfärbungen durch Stoffwechselprodukte dieser Mikroorganismen vorsehen.
  • Nach dem Herstellungsverfahren können auch einzelne Schichten des Papierträgers oder eine Schicht des Papierträgers mit den fungiziden und/oder bakteriziden Wirkstoffen versehen werden.
  • Die Zugabe der Wirkstoffe kann bei der Herstellung des Papierträgers selbst oder auch nachträglich vor der Beschichtung, ggf. unter Zusatz von Netzmitteln und dgl. erfolgen.
  • In besonderen Fällen, insbesondere wenn die Kühlwirkung der Kühlwalzen od er Kühlvorrichtungen nicht groß genug ist, kann die Kühlstecke auch größer als 4 m sein. Nach einer sehr zweckmäßigen Ausführungsform wird die Prägewalze in einem bestimmten Abstand nach einer Kühlwalze oder nach einer sonstigen Kühlvorrichtung angeordnet, so daß die Prägung nach der Abkühlung und vor dem Abschneiden erfolgen kann.
  • Beispiel: Das erfindungsgemäße Verfahrer wurde unter Verwendung eines handelsüblichen pulverförmigen Hochdruckpolyäthylens mit einer Dichte von 0,915, einem Schmelzindex von 8,0 durchgeführt.
  • Als Papierträger dienten jeweils aus zwei Schichten zusammengesetzte Träger; die eine verwendete Papierträgerseite wies eine Dichte von 0,788 g/m² (Mittelwert) auf, die andere Sorte eine Dichte von 0,89 g/m². Die Beschichtung erfolgte mittels eines Breitschlitzextruders bei einer Massetemperatur, die bei c.
  • 310°C lag. Nach dem Aufbringen der Beschichtung erfolgte eine sehr starke Kühlung (Schockkühlung). Die so hergestellten Tapeten weisen eine sehr gute Qualität und eine hohe Widerstandsfähigkeit auf.
  • L e e r s e i t e

Claims (26)

  1. Patentansprfiche: 1. Bedruckte Tapete, bestehend au, einem Papierträger und einer abwaschbaren Beschichtung, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtun£ (2) aus eis durchsichtigen thernplastischen Kunststoff besteht, wobei die Bedruckung (3) auf dem Papierträger (1) unterhalb der Beschichtung (2) angeordnet ist.
  2. 2. Tapete nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (2) aus einen Polyolefin besteht
  3. 3. Tapete nach Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (2) aus Polyäthylen besteht.
  4. 4. Tapete nach Ansprüchen 1 - 3> dadurch gekennzeichnet, daß das Beschichtungsgewicht der Reschichtung (2) 12 - 100 g/m² beträgt.
  5. 5. Tapete nach Ansprüchen 1 - 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Papierträger (1) ein Gewicht von 70 - 700 g/m² aufweist.
  6. 6. Tapete nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (2) ein Gewicht von ca. 15 g/m² aufweist.
  7. 7. Tapete nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Papierträger (1) ein Gewicht von ca. 100 - 130 g/m² aufweist.
  8. 8. Tapete nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bedruckung (3) aus hitzefesten Farben besteht.
  9. 9. Tapete nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bedruckung (3) ein Tiefdruck oder ein Flex@druck ist.
  10. 10. Tapete nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tapete insgesamt, d.h. einschlißlich der Beschichtung, @ep@@gt ist.
  11. 11. Tapete nach Ansprüchen 1 - 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis des Beschichtungsgewichts (g/m²) zum Flächengewicht des Papierträgens (g/m²) 1 : 5,8 - 1 : 9,5, vorzugsweise 1 : 7 - 1 : 0, beträgt.
  12. 12. Tapete nach Ansprüchen 1 - 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (2) aus einem weichmacherfreien, peroxidfreien extrudierten Hochdruckpolyäthylen und/oder einem weichmacherfreien, peroxidfreien, zur Herstellung von glaskl@@@@ oder transparenten Folien geeigneten, extrudierten Polypropylen und/oder Propylencopolymerisat besteht.
  13. 3 13. Tapete nach Ansprüchen 1 - 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (2) einem Gewichtsanteil von kleiner als 3 Gew.% feinteilige Füllstoffe, vorzugsweise keine Füllstoffe enthält und der Papierträger (1) eine Dichte vor 0,75 bis 0,08 g/cm³, vorzugsweise 0,81 - 0,@4 g/cm³, aufweist.
  14. 14. Tapete nach Ansprüchen 1 - 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (@) aus einem füllstofffreien, zur Herstellung glasklarer oder transparenter Folien geeigneten Hochdruckpolyäthyler mit einer Dichte von 0,@1 - 0,@45, vorzugsweise 0,@13 - 0,@3 g/cm³ oder aus einem füllstofffreien, zur Herstellung von glasklaren oder transparenten Folier geeigneten Polypropylen und/oder Propylencopolymerisat mit einem Schmelzindex von 0,3 - 20 g/10 Min. (gemessen bei 230°C und bei einer Belastung von 2,15 Kp) besteht.
  15. 15. Tapete nach Ansprüchen 1 - 14, daducrh gekennzeichnet, daß in der Beschichtung (2) das Hochdruckpolyäthylen bis zu 100 Gew.%, vorzugsweise bis zu 50 Gew.%, durch ein weichmacherfreies und peroxidfreies, pulverförmiges, zur Herstellung von glasklaren oder transparenten Folien geeigneter Niederdruckpolyäthylen mit einer mittleren Teilchengröße von 50 -1.100 µm, vorzugsweise 150 - 800 µm, mit einem mittleren Molekulargewicht zwischen 50.000 und 220.000, vorzugsweise mit einer mittleren Molekulargewicht zwischen 60.000 und 100.000, das eine Schmelzviskosität von 300 - 2.500 pascal. s@c. (entsprechend 3.000 - 25.000 poise) aufweist, ersetzt ist.
  16. 16. Tapete nach Ansprüchen 1 - 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Papierträger (15 br. die Papierbahn aus zwei oder mehreren Papierbahnen von unterschiedlicher Dichte und/oder unterschiedlicher Oberflächenbeschaffenheit besteht.
  17. 17. Tapete nach Ansprechen 1 - 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Papierträger (1) oder eine Papierschicht 5 - 50 Gew.%, vorzugsweise 10 - 30 Gew.%, Polyolefinfasern mit einer Faserlänge von 1 - 10 mm, einer spezifischen Oberfläche von 5 -70 n2/g und einer Faserfestigkeit von 5 - 30 kg/mm2 enthält.
  18. 18. Verfahren zur Herstellung von Tapeten nach einem der Ansprüche 1 - 17, wobei auf einem Papiertr'Iger (1) eine Beschichtung (2) aus einem thermoplastischen Kunststoff unter Verwendung eines Extruders mit Breitschlitzdüse aufgebracht wird, dadurch gekennzeichnet, daß der Papierträger vor der Beschichtung mit einem Druckmaterial, vorzugsweise einer Druckflüssigkeit, eier Farbpaste, einer Farbe oder einem Druckpulver, das mindestens bis zu einer Temperatur von 250 OC, vorzugsweise bis zu einer Temperatur von 325 °C, fnrb- bzw. druckbeständig ist, bedruckt und auf die bedruckte Fläche mittels des Extruders mit Breitschlitzdüse eine Beschichtung aus einem Polyolefin aufgebracht wird.
  19. 19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Papierträger (1) ein Gewicht von 70 - @00 g/m2 aufweist und nach dem Bedrucken mit dem hitzebeständigen Druckmaterial unter Verwendung eines Extruders mit Breitschlitzdüse bei einer Massetemperatur des Polyolefins von 220 - 325 0, vorzugsweise 235 - 320 OC, mit einem zur Herstellung von glasklaren oder transparenten Folien geeigneten Polyolefin beschichtet wird.
  20. 20. Verfahren nach Ansprüchen 18 und 19, dadurch gekennzeichnet, daß als Polyolefin ein weichmacherfreies, peroxidfreies, filllstoffarmes oder füllstofffreies, Polyolefin ftir die Beschichtung verwendet wird , wobei die aus der Breitschlitzdilse austretende Polyolefinschmelze in einem davor und/oder darunter angeordneten Walzenspalt zwischen mindestens einer Andruck- und mindestens einer anderen Walze, vorzugsweise einer Kühlwalze einläuft, die Papierbahn von einer Walze, vorzugsweise von der Andruckwalze her zugeführt wird und die beschichtete Papierbahn unmittelbar nach dem Aufbringen der Beschichtung innerhalb einer Strecke bis zu 4 m, vorzugsweise bis zu 2 m, stark gekilhit, die beschichtete und gehühlte Bahn abgezogen und geschnitten wird.
  21. 21. Verfahren nach-Ansprüchen 18 -20, dadurch gekennzeichnet, daß als Polyolefin ein füllstofffreies, zur Herstellung glasklarer oder transparenter Folien geeignetes Hochdruckpolyäthylen mit einer Dichte von 0,91 - 0,945, vorzugsweise 0,913 bis 0,93- g/cm3 oder ein fflllstofffreies, zur Herstellung von glas klaren oder transparenten Folien geeignetes Polypropylen und/oder Propylencopolymerisat mit einem Schmelzindex von 0,3 - 2Q g/10 vin. (gemessen bei 230 °C und bei einer Belastung von 2,l6 Kp) verwendet wird.
  22. 22. Verfahren nach Ansprüchen 18 -20, dadurch gekennzeichnet, daß als Polyolefin ein weichmachrfreies und peroxidfreies, pulverförmiges, zur Herstellung von glasklaren oder transparenten Folien geeigneten Niederdruckpolyäthylen, mit einer mittleren Teilchengröße von 50 - 1.100 µm, vorzugsweise 150 - 800 µm, mit einem mittleren Molekulargewicht zwischen 50.000 und 220.000, vorzugsweise mit einem mittleren Molekulargewicht zwischen 60.000 und 190.000, das eine Schmelzviskosität von 300 bis 2.500 pascal . sec. (entsprechend 3.000 bis 25.000 poise) aufweist, verwendet wird.
  23. 23. Verfahren nach Anspriichen 18 - 22, dadurch gekennzeichnet, daß die aus der Breitschlitzdüse austretende Polyolefinschmelze in einem davor und/oder darunter angeordneten Walzenspalt zwischen mindestens einer Andruck- und mindestens einer anderen Walze, vorzugsweise mindestens einer Kühlwalze einläuft, wobei auf der Seite, auf der die Beschichtung aufgebracht wird, mindestens eine Walze mit einer matten Oberfläche verwendet wird.
  24. 24. Verfahren nach Ansprichen 18 -23, dadurch gekennzeichnet, daß ein Papierträger (l) verwendet wird, der aus zwei oder mehreren Papierschichten von unterschiedlicher Dichte und/oder unterschiedlicher Oberflächenbeschaffenheit besteht.
  25. 25. Verfahren nach Ansprüchen 18 -2h, dadurch gekennzeichnet, daß ein Papierträger oder eine Papnerschicht verwendet wird, der bzw. die 5 - 50 Gew.%, vorzugsweise 10 - 30 Gew.%, Polyolefinffsern mit einer Faserlänge von 1 - 10 ni, einer spezifischen Oberfläche von 5 - 70 m²/g und einer Faserfestigkeit von 5 - 30 kg/mm2 enthält.
  26. 26. Verfahren nach Ansprüchen 18 - 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Papierträger oder Schichten des Papierträgers bei der Herstellung oder nach der Herstellung mit fungiziden und/oder bakteriziden Wirkstoffen zur Verhinderung des Wachstums von rikroorganismen und zur Vermeidung von Verfärbungen durch Stoffwechselprodukte dieser Mikroorganismen versetzt wird.
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