DE2658968C2 - Doppelwandiger, unterirdischer Lagerbehälter für grundwassergefährdende Flüssigkeiten wie Heizöl sowie Verfahren zu seiner Herstellung - Google Patents
Doppelwandiger, unterirdischer Lagerbehälter für grundwassergefährdende Flüssigkeiten wie Heizöl sowie Verfahren zu seiner HerstellungInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft einen doppelwandigen, unterirdischen Lagerbehälter für grundwassergefährdende Flüssigkeiten, wie Heizöl, mit aus insbesondere duroplastischem Kunststoff, insbesondere glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) bestehender Innen- und Außenwandung und einem zwischen diesen angeordneten Leckkontrollraum, der mit einem durchgehend luft- und flüssigkeitsdurchlässigen, die Innenwandung gegen die Außenwandung abstützenden Material verfüllt ist, das Kunstharzbeton mit einem druckfesten Füllstoffgerüst umfaßt und die statisch tragende Schicht des Behälters bildet, wobei die Kunstharzbetonschicht mit dem duroplastischen Material der Innenwandung und der Außenwandung fest zu einer homogenen Einheit verbunden ist.
- Ein derartiger Lagerbehälter ist in der DE-PS 25 58 737 vorgeschlagen.
- Bei einem Heizölbehälter bekannter zweiwandiger Bauart (DE-GM 19 85 588) ist der Leckkontrollraum aus einer Zwischenschicht aus porösem, offenporigem Schaumstoff ausgebildet. Durch die Herstellung der Doppelwandung mit Zwischenschicht in einem Arbeitsgang erzielt man zwar einen einheitlichen Behälterkörper, der jedoch nicht stark belastbar ist und insbesondere keine statisch tragende Einheit, auf die es zur Erfüllung der Prüfungs- und Abnahmeerfordernisse von Heizölbehältern ankommt, bildet, weil die auf Außenwandung oder Innenwandung wirkenden Kräfte ein Nachgeben und Zusammenpressen der Schaumstoffschicht verursachen. Dadurch erfahren Außenwandung und Innenwandung einerseits unterschiedliche Verformungen und müssen entsprechend stark dimensioniert werden, während zum anderen die Durchgängigkeit des Leckkontrollraumes und damit dessen Funktion im ganzen beeinträchtigt wird.
- Um einen ausreichenden Widerstand gegen von außen her auf den Lagerbehälter einwirkende Kräfte zu erzielen, sind zweiwandige Behälter bekannt (DE-PS 12 72 830), bei denen die Außenwandung aus Stahl und die lnnenwandung aus glasfaserverstärktem Polyesterharz besteht. Um die Innenwandung in ihrer geometrischen Form zu fixieren und einen gleichmäßigen Zwischenraum zu erzielen, ist dieser Zwischenraum mit einem stützenden Verfüllmittel in Form eines körnigen, vorzugsweise kugeligen, mit einem Kleber versehenen Materials verfüllt, um die Porosität des Zwischenraumes sicherzustellen. Bei solchen Behältern werden im wesentlichen alle von außen her einwirkenden Kräfte von der Außenwandung aufgenommen, die entsprechend stark dimensioniert sein muß, während das Verfüllmaterial zwar die Innenwandung im Leerzustand abstützt, bei ungenügender Dimensionierung jedoch nicht deren Lageveränderung verhindern kann.
- Weiter ist es bei Heizölbehältern mit doppelter GFK- Wandung bekannt (DE-OS 19 39 150), den Zwischenraum zwischen der Innenwandung und der Außenwandung mit wasserdichtem Gießbeton oder Hartschaum aus Polyurethan auszufüllen. Solche Behälter weisen gute statische Eigenschaften auf, jedoch sind bei ihnen zu große Wandungsstärken erforderlich. Vor allem aber lassen sie sich nicht in solchen Gebieten einsetzen, in denen infolge besonderer Grundwasserschutzbestimmungen eine Leckkontrolle erforderlich ist.
- Zur Vermeidung der bei Betonbehältern erforderlichen ölfesten Auskleidung ist es bekannt, einen solchen Lagerbehälter für Heizöl und Kraftstoffe vollständig aus Reaktionsharzbeton herzustellen (DE-OS 23 30 770), wobei neben anderen Materialien auch Polyesterharz als Reaktionsharz und Kies als Zuschlagstoff angegeben werden. Der bekannte Behälter ist jedoch 60 nur einwandig ausgebildet und ermöglicht daher keine Leckkontrolle. Weiter ist ein Lagerbehälter aus Reaktionsharzbeton bekannt (FR-PS 21 01 515), der aus Gründen der Dichtigkeit an seiner Innenseite mit einer Kunstharzschicht versehen ist und außen zur Erreichung genügender mechanischer Festigkeit eine GFK- Beschichtung erhält. Hierbei wird zwar davon ausgegangen, daß die Reaktionsharzbetonschicht nicht flüssigkeitsdicht ist, so daß die erwähnte Innenabdichtung vorgesehen werden muß. jedoch kann eine solche Reaktionsharzbetonschicht weder als Leckkontrollraum angesehen werden noch ist sie dafür irgendwie geeignet, da die genannten Undichtigkeiten lediglich solche sind, wie sie auch bei normalem Beton auftreten. Als Zuschlagstoff ist für diese bekannten Behälter u. a. Blähton genannt, der zu einer erheblichen Gewichtsreduktion des Gesamtbehälters führen soll, jedoch ergibt der Blähton aufgrund seiner geschlossenporigen Struktur auch keinen durchgehenden Leckkontrollraum.
- Schließlich ist es, um an den heute weit verbreiteten Heizölbehältern mit doppelter GFK-Wandung (DE-OS 19 39 150) überhaupt eine Leckkontrolle zu ermöglichen, bekannt (DE-OS 15 56 573), zwischen Innenwandung und druckfester Zwischenschicht besondere poro--se oder genoppte Schichten anzuordnen, die jedoch die Festigkeit wesentlich herabsetzen. Zudem können bei solchen Konstruktionen die Noppen leicht durch das Eigengewicht des Innentanks bzw. das Füllgewicht plastisch verformt werden, so daß dann die Leckkontrollraumfunktion zumindest eingeschränkt, wenn nicht sogar ganz zerstört wird.
- Aufgrund der Nachteile des bekannten Behälters wurde der eingangs beschriebene Behälter vorgeschlagen (DE-PS 25 58 737), bei dem ein Füllstoffgerüst aus einem Zuschlagstoff ohne Feinteile unter 1 mm Korngröße verwendet werden soll. Darin sind also die Feinteile auf eine bestimmte Korngröße begrenzt, ohne daß Angaben über die Menge und Größenanteile des Zuschlagstoffes gemacht sind.
- Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen sowohl Zug- als auch Druck- als auch Querkräfte aufnehmenden und eine wirksame Leckkontrolle ermöglichenden Lagerbehälter der eingangs beschriebenen Art so zu verbessern, daß die Kunstharzbetonschicht die Ausbildung eines funktionell einwandfreien Leckkontrollraums und damit einer gleichbleibend zuverlässigen Leckkontrolle unabhängig von der Körnung des verwendeten Zuschlagstoffes ermöglicht.
- Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß das Füllstoffgerüst aus einem Zuschlagstoff ohne Feinteile besteht und daß die Oberflächen der Fullstoffteile eine für deren Verbindung untereinander ausreichende Benetzung mit dem Kunstharz unter Belassung des durchgehenden Leckkontrollraums aufweisen. Damit wird eine Limitierung der Feinteile auf eine vorgegebene Korngröße vermieden, und es kann vielmehr zur Erzielung eines porösen, die Leckkontrollfunktion gewährleistenden Kunstharzbetons der Bindemittelanteil im Verhältnis zu der aufgrund der Wahl des betreffenden Materials bestimmten Struktur des Füllstoffgerüstes so gewählt werden, daß auf der einen Seite eine genügende Verbindung der Füllstoffteile untereinander erzielt wird, ohne daß auf der anderen Seite die durch das Weglassen der Feinteile geschaffenen Zwischenräume sich mit dem Bindemittel ausfüllen und die Leckkontrollfunktion beeinträchtigen können. Mit anderen Worten kommt es bei der Beziehung der Merkmale der Erfindung nicht darauf an, eine Begrenzung der Feinteile auf eine bestimmte Korngröße vorzunehmen, sondern die genaue, mengenmäßige Dosierung des Bindemittels ergibt sich aufgrund rein empirischer Überlegungen unter Berücksichtigung der jeweils verwendeten Materialien, deren Mengen und Größen, der Viskosität und Haftfähigkeit des Bindemittels etc. Damit ergeben sich wesentlich breitere Herstellungsmöglichkeiten für die die Vorteile des älteren Vorschlages aufweisenden Lagerbehälter. Man kommt dabei mit äußerst geringen Wandstärken für die Innen- und Außenwandung aus, die nur noch in der Größenordnung weniger Millimeter, normalerweise 2 bis 4 mm liegen, wodurch teueres GFK-Material gespart wird und die Gesamtkosten des Behälters reduziert werden können. Allerdings sollten die Feinteile des Füllstoffgerüstmaterials nicht unter 1 mm liegen, um die Gefahr des Verstopfens der Hohlräume zu vermeiden und wirtschaftliche Siebe- bzw. Klassifizierungsverfahren einsetzen zu können.
- Es ist zwar allgemein bekannt (Zeitschrift "Industrie- Anzeiger", Nr. 31 vom 16. 4. 1976, S. 522-525), bei der Verwendung von Reaktionsharzbeton dessen Rohdichte zu variieren, wobei dargelegt ist, wie sich dessen Eigenschaften zwischen den beiden Extremwerten Harzgehalt=0/Zuschlag=100% und Harzgehalt=100%/Zuschlag=0 ändern und daß der Harzbedarf mit abnehmender Korngröße der Zuschläge steigt. Daraus ist jedoch nicht erkennbar, wie der Fachmann bei der Herstellung eines durchgehend luft- und flüssigkeitsdurchlässigen Leckkontrollraumes für Behälter der gattungsgemäßen Art verfahren soll, sondern vielmehr sind die dort gemachten Angaben stets auf 100% Masse zum Ausfüllen des gewünschten Volumens bezogen.
- In vorteilhafter Weise kann die Zusammensetzung des Kunstharzbetons so gewählt werden, d. h. es kann die Auswahl der entscheidenden Einzelfaktoren wie Art und vor allem Größe des zu verwendenden Füllstoffes, Art des zu verwendenden Harzes, seine Einstellung durch Bemessung der Beschleuniger- und Härtermenge, und Menge des als Bindemittel für das Füllstoffgerüst verwendeten Harzes so getroffen werden, daß der durchgehende Hohlraum des Leckkontrollraums 10 bis 45%, vorzugsweise 20 bis 30% des Volumens des Leckkontrollraumes zwischen Innenwandung und Außenwandung beträgt. Die angegebenen Bereiche haben sich als besonders zweckmäßig herausgestellt; wählt man den durchgehenden Hohlraum des Leckkontrollraums zu klein, so entsteht ein zu hoher Strömungswiderstand und eine Beeinträchtigung einer wirksamen Leckkontrolle, während bei höheren Anteilen des Hohlraumes am gesamten Leckkontrollraum die Festigkeit der statisch tragenden Einheit stark abnimmt. Die exakte zahlenmäßige Bemessung richtet sich im wesentlichen nach dem Verdichtungsgrad des Kunstharzbetongemisches, wobei entscheidend ist, daß das Bindemittel Reaktionsharz zwar die Oberflächen des Füllstoffes benetzen und somit eine innige Verbindung her- und darstellen soll, daß es aber nicht im Überschuß vorhanden sein darf, um zu vermeiden, daß Kunstharz sich absetzen und damit die erforderlichen Hohlräume wesentlich verengen, d. h. die Leckkontrollfunktion beeinträchtigen kann.
- Vorzugsweise kann der Kunstharzbeton Polyesterbeton sein. Dieser hat sich aufgrund seiner Verarbeitungsund Festigkeitseigenschaften als besonders vorteilhaft herausgestellt. Als besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung stellt sich ein Lagerbehälter dar, bei dem das Füllstoffgerüst aus Kies mit einer Korngröße über 2 mm und das Kunstharz aus einem ungesättigten Polyesterharz (UP-Harz) besteht. Kies als Füllstoff hat, wie ja auch von normalem Zementbeton her bekannt ist, eine hervorragende Druckfestigkeit. Kies der Korngröße über 2 mm ist handelsüblich und gewährleistet eine genügende Oberfläche für das verwendete Bindemittel. Das UP-Harz läßt sich besonders gut verarbeiten, insbesondere im Hinblick auf das Naß-in-Naß-Arbeiten zur Erzeugung einer innigen Verbindung mit der Innen- und Außenwandung. Insbesondere eignet es sich sehr gut für die Herstellung von Behältern, bei denen vorteilhaft die Innen- und/oder die Außenwandung aus gewickelten Glasfaserstrangschichten besteht, die dann mit einem solchen Polyesterharz getränkt sind. Eine solche Ausbildung eignet sich besonders dann, wenn die erfindungsgemäßen Lagerbehälter nicht aus Teilschalen zusammengesetzt sind, sondern einstückig hergestellt werden. Solche einstückigeinteiligen Behälter haben denVorteil, daß bei ihnen keine Verengung des freien Durchtrittsquerschnittes in der Stoßfuge auftritt, sondern das Kunstharzbetongerüst sich in durchgehender Stärke über die gesamte Behälterwandung erstreckt, daß das Wickeln der Stränge vollmaschinell erfolgen kann und daher keine Fehler oder Verzögerungen infolge manueller Bearbeitung entstehen und daß derartige, mit Strängen (Rovings) hergestellte GFK-Schichten an Innen- und/oder Außenwandung besonders vorteilhafte Festigkeitsverhältnisse ergeben.
- Die Erfindung läßt sich in besonders günstiger Weise an einem Lagerbehälter verwirklichen, der eine zweifach gekrümmte, vorzugsweise sphärische Form aufweist und aus mindestens zwei Teilschalen unter Verkleben in den Trennfugen zwischen diesen zusammengesetzt ist, wobei an jedem Ober- und Unterteil der Innenwandung und/oder Außenwandung je ein sich in den Leckkontrollraum erstreckender Verbindungsflansch angeformt ist, diese Verbindungsflansche einen Teil des Querschnitts des Leckkontrollraums freilassen und sich zwischen den beiden einander zugekehrten Verbindungsflächen eines Verbindungsflanschpaares Klebmasse befindet. Derartige gekrümmte Behälter, heute meist als Kugelbehälter bzw. als Behälter mit annähernd kugelförmiger Gestalt auf dem Markt, lassen sich durch die Anwendung der Erfindung sowohl wirtschaftlich als auch vor allen Dingen den Sicherheitsvorschriften entsprechend herstellen. Dabei kann, um etwaigen Undichtigkeiten im Verbindungsbereich zusätzlich entgegenzutreten, auf der dem freien Teil des Querschnitts des Leckkontrollraumes benachbarten Wandung im Bereich der Trennfuge ein Verstärkungsstreifen fest aufgebrachtsein.
- Nach einer anderen vorteilhaften Ausführungsform kann der Lagerbehälter aus mindestens zwei Teilschalen zusammengesetzt sein, wobei jede der Teilschalen aus der GFK-Innenwandung, ggf. mit je einem daran angeformten, einen Teil des Querschnitts des Leckkontrollraums freilassenden Verbindungsflansch, und der darauf angebrachten Kunstharzbetonschicht besteht, und die Teilschalen können einteilig von der Außenwandung, bestehend aus kunstharzgetränkten Glasfasersträngen, umgeben sein.
- Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Behälter ist weiterhin ein Verfahren vorgeschlagen, bei dem in bekannter Weise die Innenwandung aus Glasfaserlaminat auf einen Kern durch Handlaminieren, Faserspritzen oder Wickeln aufgebracht und nach ihrem Aushärteund Schrumpfungsvorgang auf ihre Außenfläche eine Verbindungsharzschicht aufgetragen wird, um die Innenwandung herum eine den Querschnitt des Leckkontrollraumes bestimmende Schalung angebracht und der Zwischenraum mit einem Kunstharzbetongemisch, bestehend aus einem druckfesten Kiesgerüst und einem dessen Oberfläche benetzenden sowie die Körner verbindenden UP-Harz, verfüllt wird, unmittelbar darauf oder während der Gelphase des Harzes im Außenbereich des Kunstharzbetons die Schalung entfernt und vor Ende der Gelphase des Außenbereiches des Kunstharzbetons die Außenwandung aus GFK aufgebracht wird.
- Nach Fertigstellung der Innenwandung und Anbringung der Schalung für den Leckkontrollraum läuft dabei die Herstellung vorzugsweise so ab, daß das Kunstharzbetongemisch in der erforderlichen Menge und Zusammensetzung und nach vorhergehender Zugabe eines Vorbeschleunigers eingefüllt und bei Erreichen eines Aushärtungsgrades von etwa 90 bis 95% im äußeren Schichtbereich die Schalung abgenommen und der Außenmantel aus GFK aufgebracht wird. Mit anderen Worten setzt in dem Augenblick, in dem der Härter mit dem vorbeschleunigten Harz in Kontakt kommt, der irreversible Polymerisationsvorgang ein, so daß schnell gearbeitet werden muß, sobald ein Aushärtungsgrad von etwa 90 bis 95% erzielt, d. h. die Gelphase des Harzes erreicht ist. Es erfolgt also ein Naß-in-Naß-Arbeiten, durch das man eine innige Verbindung zwischen den Innenwandung und dem Kunstharzbeton einerseits sowie zwischen dem Kunstharzbeton und der Außenwandung andererseits und damit, insgesamt gesehen, eine homogene, statisch tragende Einheit erzielt.
- Um bei der Herstellung von Behältern aus Teilschalen die Funktion des Leckkontrollraumes zu gewährleisten, können die Teilschalen nach ihrer Fertigstellung unter Belassen eines freien Durchtrittsquerschnitts in der Klebefuge miteinander verklebt werden, worauf ggf. im Bereich der Stoßfuge auf die Außenwandung noch eine Laminatverstärkung aufgebracht werden kann.
- Als besonders günstig hat sich bei der Herstellung eines einstückigen Lagerbehälters ein Verfahren herausgestellt, bei dem die Glasfaserstränge der Innenwandung im maschinellen Kreuzwickelverfahren auf einen teilbaren Kern aufgebracht werden und nach dem Verfüllen des Kunstharzbetons die Außenwandung in gleicher Weise erzeugt wird. Die so erzielbaren Vorteile liegen vor allem darin, daß man in einem kontinuierlichen Arbeitsvorgang auf einem keulenartigen, zweckmäßigerweise fliegend gelagerten Kern arbeiten kann, sich ein sehr festes und gleichmäßiges Gefüge der Innen- und Außenwandung mit Hilfe der harzgetränkten Glasfaserstränge ergibt und sich die infolge des eingefüllten Kunstharzbetongemisches ergebenden Auftriebskräfte gut beherrschen lassen. Obwohl dieses Verfahren in besonderem Maße für einteilige Tanks, vorzugsweise Kugeltanks, in Betracht kommt, läßt es sich ggf. aber auch für aus Schalen zusammengesetzte Tanks einsetzen, wobei man dann lediglich der Ausbildung der Stoßfuge besondere Beachtung schenken muß.
- Die Herstellung von aus mindestens zwei Teilschalen zusammengesetzten Behältern erfolgt zweckmäßig derart, daß nach Erzeugung einer Innenwand aus Glasfaserlaminat, Anbringung einer Schalung darauf und Anbringen des Kunstharzbetongemisches nach einer ausreichenden Abbindezeit die Teilschalen miteinander fest verbunden und noch während der Gelphase zumindest der Außenschicht des Kunstharzbetongemisches von der Außenwandung umgeben werden, die durch Umwickeln der zusammengefügten Teilschalen mit kunstharzgetränkten, insbesondere polyesterharzgetränkten Glasfasersträngen hergestellt wird. So erhält man einen insgesamt, vor allem gegenüber den einteiligen Behältern infolge der leichter und schneller herzustellenden Teilschalen wirtschaftlich zu fertigenden Lagerbehälter, der aber zusätzlich, nämlich durch die einteilige, im Wikkelverfahren hergestellte Außenwandung, weitgehend die Vorteile eines einteiligen Lagerbehälters hinsichtlich der Festigkeit aufweist. Weiter braucht man den Verbindungsflansch der Innenwandung, der ja in den Trennoder Stoßfugenbereich hineinragt, nur verhältnismäßig schmal auszubilden, da der Klebefuge bei der einteiligen Außenwandung nicht mehr die Bedeutung wie bei zweiteiliger, verklebter Außenwandung zukommt. Zugleich erhält man so die Möglichkeit, den Durchgangsquerschnitt des Leckkontrollraumes breiter, d. h. von dem Verbindungsflansch weniger eingeschnürt auszubilden, so daß die Funktion des Leckkontrollraumes nahezu über den ganzen Querschnitt wie bei einem mit völlig durchgehender Kunstharzbetonschicht ausgebildeten einteiligen Behälter sichergestellt ist.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand der schematischen Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
- Fig. 1 einen Lagerbehälter im Querschnitt,
- Fig. 2 die Einzelheit II der Fig. 1 und
- Fig. 3 die Ausbildung einer Stoßfuge bei einem aus zwei Schalen zusammengesetzten Lagerbehälter.
- Der dargestellte Lagerbehälter umfaßt eine Innenwandung 1 und eine Außenwandung 2, beide aus glasfaserverstärktem Kunstharz (GFK), und einen zwischen beiden vorhandenen, als Leckkontrollraum 3 ausgebildeten Zwischenraum, der mit luft- und flüssigkeitsdurchlässigem Reaktionsharzbeton, beispielsweise Polyesterbeton verfüllt ist.
- Dieser Polyesterbeton besteht aus Kies der Korngrößenklasse 2 bis 8 mm sowie einem thixotropen UP- Harz. Nach den handelsüblichen Klassierungs- bzw. Siebmethoden bedeutet die angegebene Korngrößenklasse, daß Bestandteile unter 2 mm nur in einer Menge vorhanden sein dürfen, die geringer als 5% der Gesamtmenge ist. Die Korngrößengrenze nach oben ist jedoch weitgehend als offen anzusehen und bestimmt sich praktisch nur aus den jeweiligen konstruktiven Abmessungen.
- Das Betongemisch wird im Mischer fertig hergestellt, wobei bereits ein Vorbeschleuniger zugesetzt wird. Es wird dann in einen Formraum eingebracht, der von der zuvor durch Handlaminieren oder Faserspritzen hergestellten GFK-lnnenwandung 1 und einer hier nicht näher bezeichneten, im wesentlichen der späteren Außenwandung 2 entsprechenden Schalung bestimmt ist. Das Einfüllen des Betons erfolgt, solange das GFK der Innenwandung 1 noch nicht völlig abgebunden hat, d. h. solange noch eine innige Verbindung zwischen dem Polyester der Innenwandung möglich ist. Es wird somit naß-in-naß gearbeitet. Unmittelbar vor dem Einfüllen des Polyesterbetongemisches wird diesem Härter zugesetzt, wodurch dann unverzüglich der irreversible Polymerisationsvorgang einsetzt. Dieser Abbindeprozeß geht relativ schnell vor sich. Bei Erreichen eines Aushärtungsgrades von 95% in der Außenschicht, die sich also in der Gelphase befindet, wird die Schalung abgenommen und die Außenwandung 2, die ebenfalls aus GFK besteht, in gleicher Weise aufgebracht, so daß auch hier naß-in-naß gearbeitet wird. - Die Menge des Polyesterharzes ist im Verhältnis zu dem Kies zu bemessen, daß die Oberfläche des Kieses voll mit dem Harz benetzt wird, so daß zwischen benachbarten Kiesteilen eines feste und innige Verbindung möglich ist, gleichzeitig aber ein ausreichender und durchgehender Hohlraum entsteht, ohne daß durch überschüssiges Harz der Querschnitt dieser Hohlräume beeinträchtigt wird.
- Durch Einbringen des Polyesterbetons auf die Außenfläche der Innenwandung 1 im Status nascendi sowie Aufbringen der Außenwandung 2 auf den Polyesterbeton während dessen Gelphase bilden die Innenwandung 1 und die Außenwandung 2 zusammen mit dem Leckkontrollraum 3 einen statisch wirksamen Verbundquerschnitt, wobei eine einwandfreie Leckkontrolle mittels eines hier nur angedeuteten Leckanzeigerohres 4, das in einer Ausnehmung 43 im Polyesterbeton unter Befestigung mittels eines Wulstes 42 in der Außenwandung angeordnet ist, ermöglicht wird.
- Fig. 3 zeigt die Ausbildung einer Stoßfuge 12 bei einem aus zwei Schalen hergestellten kugelförmigen unterirdischen Lagerbehälter. Dabei sind an die Innenwandung 1 von oberer und unterer Schale Verbindungsflansche 11 angeformt, die in den Leckkontrollraum 3 hineinreichen, sich jedoch nur durch einen Teil desselben erstrecken, so daß sie im Abstand zu der Außenwandung 2 enden und einen Teil 31 des Querschnitts des Leckkontrollraumes 3 freilassen, wodurch eine hinreichende Verbindung zwischen dem Leckkontrollraum in der unteren und der oberen Schale besteht. Zwischen den beiden Verbindungsflanschen 11 befindet sich Klebmasse 13, bestehend aus Epoxidharz, die für eine feste Verbindung der Ober- und Unterschale sorgt. Um von der Seite der Außenwandung her eine genügende Dichtigkeit und Festigkeit zu gewährleisten, ist zusätzlich noch ein Verstärkungsstreifen 21 aus Glasfaserlaminat aufgeklebt. - In den freigelassenen Teil 31 kann je nach Erfordernis auch ein Schaumstoffstreifen eingelegt werden, der die Funktion des Leckkontrollraumes nicht beeinträchtigt.
- Es ist natürlich auch möglich, anstelle der an die Innenwandung 1 angeformten Verbindungsflansche 11 Verbindungsflansche an der Außenwandung 2 vorzusehen, wie man ebenso Verbindungsflansche an Innenwandung und Außenwandung anordnen kann. Entscheidend ist jedoch in jedem Fall, daß eine Verbindung zwischen den Leckkontrollräumen von Unter- und Oberschale über den gesamten Umfang der Stoßfuge 12 erhalten bleibt.
- Die Öffnung des Behälters wird aus einem Öffnungsring 5 gebildet, der auch aus GFK besteht und so eine feste, homogene Verbindung mit der Innenwandung 1 und der Außenwandung 2 ermöglicht, indem ein Verkleben mit flanschartigen Ansätzen 15 an der Innenwandung 1 und/oder der Außenwandung 2 erfolgt. Die Öffnung ist von einem Deckel 6 verschlossen, der mittels eines Spannringes 7 fest gegen den Öffnungsring 5 gehalten wird. Außerdem erkennt man in Fig. 2 einen die Öffnung umgebenden, zur Endoberfläche führenden Domschacht 8.
- Bei der Herstellung der GFK-Wandungen kann man jedes, jedoch zweckmäßig das für die jeweilige Form des Behälters am besten geeignete Verfahren anwenden. Es ist sowohl möglich, das Laminat zu spritzen, wie man aber auch die Glasfaserverstärkung in Form von polyestergetränkten Strängen (Rovings) wickeln kann. Dieses sogenannte Kreuzwickelverfahren wird z. B. bei in einem Stück hergestellten Tanks angewendet, bei denen die Wicklung der Innenwandung auf einem aus mehreren Teilen zusammengesetzten Kern erfolgt. Auf dieser Innenwandungswicklung werden dann die weiteren Verfahrensstufen, wie oben beschrieben, ausgeführt. Nach dem vollständigen Aushärten des Lagerbehälters wird der Kern entsprechend seiner Teilung stückweise aus dem Behälterinneren entfernt.
- Statt der einteiligen Herstellung im Kreuzwickelverfahren mit Glasfaserrovings kann man jedoch auch eine Kombination zwischen der Teilschalen- und der einteiligen Herstellung vorsehen, indem man Teilschalen, bestehend aus Innenwandung und aufgebrachter Kunstharzbetonschicht für den Leckkontrollraum, herstellt, diese miteinander verklebt und sie anschließend im Kreuzwickelverfahren mit den polyesterharzgetränkten Glasfasersträngen umgibt. Dabei wird, je nach Erfordernis und Möglichkeiten, die Innenwandung nach üblichen Laminierverfahren wie z. B. Handlaminieren oder Faserspritzen erzeugt, und zwar unter Anformung eines je nach Erfordernis mehr oder weniger breiten Verbindungsflansches. Die Naß-in-Naß-Verarbeitung mit dem Kunstharzbeton erfolgt in der weiter oben beschriebenen Weise. Nach Erreichen eines geeigneten Härtegrades werden dann die beiden Teilschalen miteinander verbunden, worauf die Außenwandung durch Kreuzwickeln erzeugt wird. Das geschieht innerhalb eines Zeitraumes, in dem noch eine innige Verbindung zwischen Kunstharzbeton und dem Material der Außenwandung erzielbar ist, also während der Gelphase der äußeren Schichten des Kunstharzbetons.
Claims (12)
1. Doppelwandiger, unterirdischer Lagerbehälter für grundwassergefährdende Flüssigkeiten, wie Heizöl, mit aus insbesondere duroplastischem Kunststoff, insbesondere glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) bestehender Innen- und Außenwandung und einem zwischen diesen angeordneten Leckkontrollraum, der mit einem durchgehend luft- und flüssigkeitsdurchlässigen, die Innenwandung gegen die Außenwandung abstützenden Material verfüllt ist, das Kunstharzbeton mit einem druckfesten Füllstoffgerüst umfaßt und die statisch tragende Schicht des Behälters bildet, wobei die Kunstharzbetonschicht mit dem duroplastischen Material der Innenwandung und der Außenwandung fest zu einer homogenen Einheit verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Füllstoffgerüst aus einem Zuschlagstoff ohne Feinteile besteht und daß die Oberflächen der Füllstoffteile eine für deren Verbindung untereinander ausreichende Benetzung mit dem Kunstharz unter Belassung des durchgehenden Leckkontrollraums (3) aufweisen.
2. Lagerbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der durchgehende Hohlraum des Leckkontrollraums (3) 10 bis 45%, vorzugsweise 20 bis 35% des Volumens des Leckkontrollraums (3) zwischen Innenwandung (1) und Außenwandung (2) beträgt.
3. Lagerbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunstharzbeton Polyesterbetonist.
4. Lagerbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Füllstoffgerüst aus Kies mit einer Korngröße über 2 mm und das Kunstharz aus einem ungesättigten Polyesterharz (UP-Harz) besteht.
5. Lagerbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenwandung (1) und/oder die Außenwandung (2) aus gewickelten Glasfaserstrangschichten besteht, die mit Polyesterharz getränkt sind.
6. Lagerbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß er eine zweifach gekrümmte, vorzugsweise sphärische Form aufweist und aus mindestens zwei Teilschalen unter Verkleben in den Trennfugen zwischen diesen zusammengesetzt ist, wobei an jedem Ober- und Unterteil der Innenwandung (1) und/oder Außenwandung (2) je ein sich in den Leckkontrollraum erstreckender Verbindungsflansch (11) angeformt ist, diese Verbindungsflanschen einen Teil (31) des Querschnitts des Leckkontrollraums (3) freilassen und sich zwischen den beiden einander zugekehrten Verbindungsflächen eines Verbindungsflanschpaares Klebmasse (13) befindet.
7. Lagerbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß er in bekannter Weise aus mindestens zwei Teilschalen zusammengesetzt ist, wobei jede der Teilschalen aus der GFK- Innenwandung (1) , gegebenenfalls mit je einem daran angeformten, einen Teil des Querschnitts des Leckkontrollraums (3) freilassenden Verbindungsflansch (11), und der darauf angebrachten Kunstharzbetonschicht besteht, und daß die Teilschalen einteilig von der Außenwandung (2), bestehend aus kunstharzgetränkten Glasfasersträngen, umgeben ist.
8. Verfahren zur Herstellung eines Lagerbehälters nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß in bekannter Weise die Innenwandung aus Glasfaserlaminat auf einen Kern durch Handlaminieren, Faserspritzen oder Wickeln aufgebracht und nach ihrem Aushärte- und Schrumpfvorgang auf ihre Außenfläche eine Verbindungsharzschicht aufgetragen wird, daß um die Innenwandung herum eine den Querschnitt des Leckkontrollraums bestimmende Schalung angebracht und der Zwischenraum mit einem Kunstharzbetongemisch, bestehend aus einem druckfesten Kiesgerüst und einem dessen Oberfläche benetzenden sowie die Körner verbindenden UP-Harz, verfüllt wird, daß unmittelbar darauf oder während der Gelphase des Harzes im Außenbereich des Kunstharzbetons die Schalung entfernt und daß vor Ende der Gelphase des Außenbereiches des Kunstharzbetons die Außenwandung aus GFK aufgebracht wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß nach Fertigstellung der Innenwandung und Anbringung der Schalung für den Leckkontrollraum das Kunstharzbetongemisch in der erforderlichen Menge und Zusammensetzung und nach vorhergehender Zugabe eines Vorbeschleunigers eingefüllt und bei Erreichen eines Aushärtungsgrades von 90 bis 95% im äußeren Schichtbereich die Schalung abgenommen und der Außenmantel aus GFK aufgebracht wird.
10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9 zur Herstellung eines Lagerbehälters gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasfaserstränge der Innenwandung im maschinellen Kreuzwickelverfahren auf einen teilbaren Kern aufgebracht werden und nach dem Verfüllen des Kunstharzbetons die Außenwandung in gleicher Weise erzeugt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9 zur Herstellung eines Behälters gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilschalen unter Belassen eines freien Durchtrittsquerschnitts in der Klebefuge miteinander verklebt werden.
12. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9 zur Herstellung eines Lagerbehälters nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß nach Erzeugung einer Innenwand aus Glasfaserlaminat, Anbringung einer Schalung darauf und Anbringen des Kunstharzbetongemisches nach einer ausreichenden Abbindezeit die Teilschalen miteinander fest verbunden und noch während der Gelphase zumindest der Außenschicht des Kunstharzbetongemisches von der Außenwandung umgeben werden, die durch Umwikkeln der zusammengefügten Teilschalen mit kunstharzgetränkten, insbesondere polyesterharzgetränkten Glasfasersträngen hergestellt wird.
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1976
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