DE2650612A1 - Vorrichtung zur befestigung von fahrzeugraedern an einer auswuchtungsanordnung - Google Patents
Vorrichtung zur befestigung von fahrzeugraedern an einer auswuchtungsanordnungInfo
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Patentanwälte Dipl-Ing. H. Wf.ickmann, Dipl.-Phys. Dr. K. Fincke
Dipl.-Ing. F. A1TeICKMANN, Dipl.-Chem. B. Huber
XI fc 2650GT2
8 MÜNCHEN 86, DEN
POSTFACH 860 820
MÖHLSTRASSE 22, RUFNUMMER 98 39 21/22
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F-94290 VILLENEUVE LE ROI
Frankreich
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Frankreich
Vorrichtung zur Befestigung von Fahrzeugrädern an einer Auswuchtungsanordnung
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf das Auswuchten von Fahrzeugrädern, indem in an sich bekannter Weise an dem
jeweiligen Rad eine Gewichtsmasse oder eine Vielzahl von Gewichtsmassen angebracht wird, die dazu bestimmt sind, die
Unwucht auszugleichen, die das jeweilige Rad aufweisen kann und die gegebenenfalls bei der Drehung des betreffenden Rades
schädlich ist.
Eine Auswuchtungsanordnung, die zugleich die Größe einer Unwucht und die Winkellage der betreffenden Unwucht an dem
jeweiligen Rad zu bestimmen gestattet, enthält generell eine sich drehende Welle, der Meßeinrichtungen zugeordnet sind und
an der eine Aufnahmescheibenanordnung befestigt ist, die das Rad beim Auswuchtungsbetrieb zu tragen hat. Diese Anordnung
ist mit einer bestimmten Anzahl von Bolzen versehen, die dazu
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dienen, in die normalerweise an dem jeweiligen Rad vorgesehenen Arretierungslöcher eingeführt zu werden, mittels welcher das
jeweilige Rad an einer Fahrzeugnabe befestigt wird. Es ist bekannt, daß die Anzahl und die Lage der Arretierungslöcher
eines Fahrzeugrades von einem Radtyp zum anderen verschieden ist und daß tatsächlich die betreffenden Werte für jede Fahrzeugmarke
zweier Hersteller verschieden sind. Bezüglich der Anzahl der Löcher kann man beispielsweise feststellen, daß es
Räder mit drei, vier, fünf und sechs Löchern gibt.
Ua die Montage der Räder an der Auswuchtungsanordnung bequemer zu gestalten, hat man seit langem versucht, universelle Scheiben
zu konstruieren, die durch eine einfache Operation an einen jeden Fahrzeugradtyp angepaßt werden können. Bis jetzt
hat man dieses Ziel jedoch noch nicht erreicht.
So gibt es bereits Arretierungsvorrichtungen, die mit einer Scheibe versehen sind, an der man sich drehende Elemente,
sogenannte "Kurbelzapfen" anbringen kann, die jeweils einen exzentrischen Arretierungsbolzen tragen und die selektiv an
der Scheibe bzw. Platte der Vorrichtung derart angebracht werden können, daß sie um Achsen gedreht werden können, die
parallel zur Hauptachse der Scheibe bzw. Platte verlaufen. Diese Achse fällt mit der Achse der Auswuchtungsvorrichtung
zusammen (siehe hierzu beispielsweise FR-PS 1 134 043 und die FR-PS 1 561 266).
Andere Vorrichtungen werden automatisch eingestellt, und zwar aufgrund der Tatsache, daß die "Kurbelzapfen", die
die Form von Kurbeln oder Scheiben besitzen, mittels eines Übertragungsmechanismus zusammengekuppelt sind, so daß mit
der Einstellung eines der Kurbelzapfen und seines Bolzens auf denjenigen radialen Lochabstand, bei dem der betreffende
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Bolzen mit einem Arretierungsloch des Rades zusammenfällt,
die anderen Kurbelzapfen automatisch folgen und in ihrem radialen Abstand in geeigneter Weise eingestellt sind, so
daß sie mit dem jeweils entsprechenden Loch des anzubringenden Rades zusammenfallen.
So ist insbesondere bei der in der FR-PS 1 236 422 beschriebenen Vorrichtung eine für eine Auswuchtungsvorrichtung
dienende Scheibe bzw. ■ Platte vorgesehen, die drei Reihen von Löchern enthält,deren Anzahl drei, vier und fünf beträgt
und die auf verschiedenen Umfangskreisen liegen. In diesen
Löchern können die Achsen von Scheiben aufgenommen sein, welche den jeweiligen Kurbelzapfen bilden, die jeweils einen
Arretierungsbolzen tragen. Diese Scheiben werden dabei gleichzeitig durch Reibwirkung mittels eines Mittelteiles mitgenommen,
welches sich über einen Umfangsrand aus Gummi mit den Umfangsrändern sämtlicher Scheiben in Kontakt befindet.
Diese Platte bzw. Scheibe zeigt eine gewisse Anzahl von
Nachteilen, die insbesondere durch die Ungenauigkeit der Einstellung der Bolzen aufgrund der Mitnahme durch Reibung
und durch die Notwendigkeit gegeben sind, im übrigen sämtliche Scheiben bzw. Platten auswechseln zu müssen, wenn man
von der Auswuchtung eines Rades mit einer vorgegebenen Anzahl von Löchern auf die Auswuchtung eines Rades mit einer davon
unterschiedlichen Anzahl von Löchern übergeht, weshalb das Mittelteil einen unterschiedlichen Durchmesser haben muß,
und zwar entsprechend der Anzahl der verwendeten Bolzen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Befestigung bzw. Arretierung von Rädern an einer Auswuchtungsanordnung
zu schaffen, wobei diese Vorrichtung die Nachteile bekannter Vorrichtungen vermeiden soll, und zwar
insbesondere derjenigen Vorrichtung, die in der oben zitierten französischen Patentschrift beschrieben" worden ist.
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Gelöst wird die vorstehend aufgezeigte Aufgabe bei einer
Vorrichtung zur Arretierung bzw. Befestigung von Fahrzeugrädern an einer Auswuchtungsanordnung, die mit einer sich
drehenden Welle ausgerüstet ist, erfindungsgemäß dadurch, daß eine Platte vorgesehen ist, die in ihrer Mitte mit Befestigungseinrichtungen
zur Befestigung an der betreffenden Welle versehen ist und die eine Reihe von Durchgängen aufweist,
welche durch Achsen festgelegt sind, die parallel zur Achse der betreffenden Platte verlaufen und die an den Spitzen
zumindest zweier regelmäßiger Polygone angeordnet sind, daß eine Gruppe von Gliedern vorgesehen ist, deren jedes einerseits
mit einer für eine Anlage in einem der Plattendurchgänge bestimmten Drehzapfenachse und mit einem in bezug auf diese
Achse exzentrischen Befestigungsbolzen versehen ist, und daß Mitnahmeeinrichtungen vorgesehen sind, die zugleich sämtliche
Glieder derart mitzunehmen gestatten, daß durch Drehung eines der betreffenden Glieder sämtliche übrigen Glieder derart
in Drehung versetzt werden, daß die Bolzen dieser Glieder sich von der Plattenmitte aus in einem Abstand befinden, der
gleich dem Abstand der Arretierungslöcher des jeweils auszuwuchtenden Rades von der Radmitte aus ist. Diese Vorrichtung
ist dadurch gekennzeichnet, daß einer der genannten Durchgänge die,gemeinsame Spitze sämtlicher Polygone bildet
und daß die betreffenden Durchgänge alle auf ein und demselben Umfangskreis der Platte liegen.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung.
Anhand von Zeichnungen wird die Erfindung nachstehend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
Fig. 1 zeigt in einer Draufsicht eine gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung realisierte 3efestigungsvor-.
richtung.
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Fig. 2 zeigt eine Schnittansicht längs der in Fig. 1 eingetragenen
Linie 2-2.
Fig. 3 zeigt eine Draufsicht einer gemäß einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung realisierten Befestigungsvorrichtung für eine Auswuchtungsanordnung.
Fig. 4 und 5 zeigen Schnittansichten längs der in Fig. 3 eingetragenen
Linien 4-4 bzw. 5-5·
Fig. 6 zeigt eine Draufsicht auf eine Platte, die einen Teil der in Fig. 3 bis 5 dargestellten Vorrichtung bildet.
Fig. 7 zeigt eine dritte Ausführungsform der Erfindung. Fig. 8 zeigt eine Schnittansicht längs der in Fig. 7 eingetragenen
Linie 8-8.
Bezugnehmend auf die Fig. 1 und 2 zunächst ersieht man, daß die Vorrichtung gemäß der Erfindung zur Arretierung bzw.
Befestigung eines auszuwuchtenden Rades A an einer Welle B einer Auswuchtungsanordnung bestimmt ist, deren Welle B um
ihre Achse X-X drehbar gelagert ist. Das betreffende Rad A enthält in gleichem Abstand von der Mitte eine bestimmte
Anzahl von Löchern t, die beim Gebrauch des Rades zu dessen Befestigung an den Bolzen dienen, die üblicherweise von der
Radnabe getragen sind.
Die dargestellte Vorrichtung ist imstande, die Befestigung von Rädern mit drei, vier und fünf Löchern t zuzulassen, und
zwar wie auch immer innerhalb gegebener Grenzen die Abstände dieser Löcher von der Mitte des jeweils in Frage stehenden
Rades sind. (Es sei darauf hingewiesen, daß der Fall eines Rades mit sechs Löchern einfach als im Bereich des Falles
von drei Löchern liegend betrachtet werden kann.)
Die dargestellte Vorrichtung enthält eine Platte 1, die vorzugsweise
im allgemeinen kreisförmig ist und die mit einer
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Mittelnabe 2 versehen ist, mittels welcher die Platte 1 an der Welle B der Auswuchtungsanordnung befestigt werden
kann, was mittels einer Radialschraube 2a erfolgt. Die
Platte 1 weist eine bestimmte Anzahl von kreisförmigen Löchern 3a, 3b, 3c, 4a, 4b, 4c, 4d und 5a, 5b, 5c, 5d, 5e
auf. Die Löcher 3a, 4a und 5a sind zusammengefallen und durch lediglich ein einziges Loch gebildet, welches demgemäß
als "Steuerloch" bezeichnet ist. Dieses Loch bildet die gemeinsame Spitze von drei Polygonen, d.h. einem Dreieck,
einem Viereck und einem Fünfeck. Die anderen Spitzen der Polygone sind durch die übrigen Löcher der Platte gebildet.
Wie dargestellt, verlaufen die Achsen sämtlicher Löcher parallel zur Achse der Platte 1; sie liegen auf ein und demselben
Umfangskreis 6, wie dies durch eine Strichpunktlinie angedeutet ist.
Die Platte 1 ist auf der Welle B derart aufgenommen, daß die betreffende Welle etwas von der Vorderseite der Platte
absteht, so daß ein gezähntes Mittelrad 7 aufgenommen werden kann, welches auf der Welle derart frei gelagert ist, daß
es um die Achse X-X in Drehung versetzt werden kann, und zwar zwischen Winkelgrenzen, die einerseits durch einen
bogenförmigen Schlitz 8, der in dem Rad 7 gebildet ist, und andererseits durch einen Einstellstift 9 festgelegt sind,
der an der Platte 1 befestigt ist. Das gezähnte Rad 7 trägt eine Kontrollmarke 10, die sich in radialer Ausrichtung zur
Achse des Steuer- bzw. Kontrolloches 3a, 4a, 5a befindet,
während sich eines der Enden des Schlitzes 8 in Anlage an dem Stift 9 befindet. Die Anzahl der Zähne 11 des gezähnten
Rades ist ein gemeinsames Vielfaches von drei, vier und fünf. Vorzugsweise ist diese Zahl das kleinste gemeinsame Vielfache,
nämlich 60. Schließlich ist das gezähnte Rad noch mit neun weiteren Markierungen bzw. Marken 12 versehen, die zu jedem
der Löcher ausgerichtet sind, welche sich auf dem Umfangs-
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kreis 6 befinden, währenddessen das Rad sich in seiner Anfangsstellung
befindet.
Die Vorrichtung gemäß der Erfindung enthält in gleicher Weise einen Satz von geeigneten Befestigungsgliedern, die
als "Kurbelzapfen" 13 bezeichnet werden. Drei, vier oder fünf dieser Kurbelzapfen werden dabei verwendet, und zwar
je nachdem, ob das auszuwuchtende Rad drei (oder sechs) Löcher, vier Löcher oder fünf Löcher enthält. Jeder Kurbelzapfen
13 enthält eine Platte 14, mit der ein Stift 15 fest
verbunden ist, welcher eine Drehachse bildet, die dazu dient, durch eines der Löcher der Platte 1 hindurchgeführt zu werden,
damit in diesem Loch eine Drehung mittels eines Schaftteiles 15a ausgeführt werden kann. Das freie Ende jedes Stiftes
enthält ein Gewinde 16$jedes Loch ist an der Stelle 17 auf
der Rückseite der Platte 1 derart aufgeweitet, daß eine kegelstumpfförmige Führungsscheibe 18 zentriert werden kann,
die an dem Stift 15 anliegt. Eine Flügelmutter 19 ist auf den Stift bzw. Gewindestift 15 aufgeschraubt. Die Achse Y-Y
des Zapfenstiftes 15 verläuft in einer Ebene, die generell
rechtwinklig zur Ebene der Platte 14 ausgerichtet ist. Jeder Kurbelzapfen 13 enthält zum weiteren einen Bolzen 20, der
zur Befestigung des Rades dient. Dieser Bolzen erstreckt sich auf der der Seite des Stiftes 15 gegenüberliegenden
Seite der Platte 14; die Achse Z-Z des betreffenden Bolzens verläuft dabei parallel zur Achse Y-Y des Stiftes 15. Der
Bolzen 20 trägt eine Spannmutter 21 mit kegelförmig ausgebildeten Enden, um eine bessere Zentrierung in den Befestigungslöchern
des auszuwuchtenden Rades zu gewährleisten. Einer der Ränder der Platte 14 ist bogenförmig ausgebildet;
er bildet einen Zahntrieb, der durch Zähne 22 gebildet ist, die dazu dienen, mit den Zähnen 11 des Rades 7 zu kämmen.
Der Teilkreis dieses Zahntriebs legt einen Umfangskreis fest, außerhalb dessen sich der Bolzen 20 befindet. Einem der
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Endzähne, die von dem Bolzen 20 entfernt gelegen sind, entspricht eine Marke 24.
Die-beschriebene Vorrichtung kann wie folgt benutzt werden.
Der in dem Loch 3a, 4a, 5a aufgenommene Kurbelzapfen kann
dort verbleiben, weshalb man zu Beginn des Betriebs beispielsweise mit einem drei Befestigungslöcher aufweisenden
Rad die Kurbelzapfen 13 in den Löchern 3b und 3c anordnet,
wobei zunächst dafür Sorge getragen wird, daß die Marken 10 und 24 miteinander übereinstimmen bzw. zueinander zeigen,
wodurch das gezahnte Rad 7 in die in Fig. 1 dargestellte Stellung gebracht wird. Daraufhin werden in gleicher Weise
die Marken 24 der beiden anderen Kurbelzapfen mit den Marken 12 in Übereinstimmung gebracht, und zwar entsprechend
den drei Löchern des Rades 7. Die Flügelschrauben bzw. Flügelmuttern 19 sind zu diesem Zeitpunkt noch ein wenig losgeschraubt.
Es ist daher passend, den Mittenabstand der drei Befestigungslöcher des Rades zu vergrößern, was gegebenenfalls
beispielsweise mittels eines Meßschiebers PC vorgenommen werden kann, wie dies durch eine punktierte Linie in Fig. 1 dargestellt
ist. Dieser Meßschieber wird danach zum einen gegen den äußeren Teil der Welle B gedrückt . und zum anderen im
Zuge der Drehung des Kurbelzapfens 13 des Kontroiloches 3a, 4a, 5a gegen den Bolzen 20 dieses Loches gedrückt. Während
dieser Einstellung wird das gezahnte Rad 7 in Drehung versetzt und mit diesem Rad die beiden anderen Kurbelzapfen 13,
deren Bolzen 20 daher automatisch in den gewollten Abstand gebracht werden. Sodann werden die Schrauben bzv/. Muttern
angezogen, und dann kann das Rad mittels der Muttern 21 angebracht und mit der Auswuchtung fortgefahren werden.
Um danach ein Rad mit vier oder fünf Befestigungslöchern
auszuwuchten, werden die Muttern 20 gelöst, und ferner
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werden die Kurbelzapfen 13 in die Ausgangsstellung zurückgeführt,
so daß der Kontrollkurbelzapfen sich in der dargestellten Stellung befindet (in der die Marken 10 und 24
zusammenfallen bzw. zueinander zeigen). Ferner werden die beiden anderen Kurbelzapfen gelöst, um diese mit einem
oder zwei anderen Kurbelzapfen 13 in den entsprechenden Löchern der Platte unterzubringen, und zwar stets unter
Beachtung der Markierung. Die genaue Einstellung der Bolzen 20 kann dann in gleicher Weise erzielt werden, wie dies
im Zusammenhang mit einem drei Löcher aufweisenden Rad zuvor beschrieben worden ist.
Bezüglich der Ausführungsform gemäß Fig. 1 und 2 kann festgestellt
werden, daß das vorhandene Mittelrad 7 und die Kurbelzapfen 13 sich in derselben Ebene befinden. Bei der
nachstehend beschriebenen Ausführungsform ist dies nicht der Fall. Um den Winkelbereich der Bolzen zu vergrößern,
d.h. um Räder mit noch stärker variierenden Abständen der Befestigungslöcher von der Mitte aufnehmen zu können, sind
die Kurbelzapfen vielmehr vorzugsweise oberhalb der Ebene des Mittelrades angeordnet.
Aus Fig. 3 bis 6, in denen entsprechende Elemente der Vorrichtung dieselben Bezugszeichen tragen wie in Fig. 1 und 2,
ersieht man, daß die Vorrichtung eine Platte 1A enthält,
die in gleicher Weise wie bei der zuvor beschriebenen Aus_führungsform
an der Welle B einer Auswuchtungsanordnung befestigt ist. Diese Platte enthält (Fig. 6) ein Kontrolloch 3a-A, 4a-A,
5a-A für den Kontrollkurbelzapfen 13A sowie neun Einschnitte bzw. Auskerbungen 3b-A, 3c-A, 4b-A, 4c-A, 4d-A und 5b-A, 5c-A,
5d-A und 5e-A. Diese Einschnitte sind radial angeordnet; sie sind an ihrem jeweiligen inneren Ende durch eine kreisförmige
Wand 25 abgeschlossen, die um eine Achse Y-Y festgelegt ist, bei der es sich um die Rotationsachse eines Kurbelzapfens 13A
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handelt, währenddessen dieser Kurbelzapfen in dem entsprechenden Einschnitt aufgenommen ist bzw. an diesem anliegt. Die
Achsen Y-Y schneiden die Hauptebene der Platte an Stellen bzw. Punkten, welche die Spitzen von Polygonen bilden, und
zwar eines Dreiecks P, eines Vierecks Q und eines Fünfecks R (Fig. 6). Diese Polygone besitzen eine gemeinsame Spitze, die
auf der Achse des Kontroiloches 3a-A, Aa-A, 5a-A liegt. Das
zuletzt genannte Loch endet in einer kegelstumpfförmigen Zentrierfläche 17 auf der Rückseite der Platte 1A, während
die Unterseiten der Einschnitte auf jener Seite der Zentrierflächen 17A liegen, die selbstverständlich nicht geschlossen
sind. Es sei darauf hingewiesen, daß die Zentrierfläche 17A in gleicher Weise an irgendeiner Stelle des entsprechenden
Einschnitts vorgesehen sein kann.
Die Vorrichtung enthält in gleicher Weise ein gezahntes Mittel-Mitnahmerad
7A und eine Reihe von maximal fünf Kurbelzapfen 13A. Diese Kurbelzapfen sind den Kurbelzapfen bei der vorhergehenden
Ausführungsform analog, und zwar hinsichtlich der Verbindungselemente zur Herstellung einer Verbindung mit der Platte 1A
und mit einem auszuwuchtenden Rad. Dennoch sind die Platten 14A dieser Kurbelzapfen 13A jeweils an einem gezahnten Rad 26 befestigt,
welches koaxial zur Rotationsachse Y-Y des jeweiligen Kurbelzapfens verläuft und aufgrund eines kleinen Splintes 27
(Fig. 5) gegen eine Drehung in bezug auf die Platte gesichert
ist. Es sei darauf hingewiesen, daß die Dicke e des jeweiligen gezahnten Rades 26 zumindest gleich der Dicke des
Umfangsteiles 28 des gezahnten Rades 7A ist.
Das gezahnte Mittelrad 7A enthält in gleicher Weise einen kreisförmigen Anschlag 29, der auf der Achse X-X der Platte 1A
zentriert ist und der durch den Umfang eines hochliegenden Mittelteiles 30 des gezahnten Rades 7A gebildet ist.
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Die beschriebene Vorrichtung arbeitet in analoger Weise wie die Vorrichtung gemäß Fig. 1 und 2. Gleichwohl sei jedoch auf
folgendes hingewiesen.
Während der Kontrollkurbelzapfen in einem Loch der Platte aufgenommen ist und dazu dient, dort zu verbleiben, sind
die anderen Kurbelzapfen auf der Unterseite der radialen Einschnitte der Platte festgelegt, was die Montage erleichtert
bzw. vereinfacht. Die Flügelmutter wird bei der Einstellung des jeweiligen Kurbelzapfens nicht abgeschraubt sein. Um die
Flügelmutter unverlierbar zu machen, ist im übrigen eine Rückhaltescheibe 19A am Ende des Zapfens bzw. Stiftes 15 angebracht.
Die Versetzung des jeweiligen Kurbelzapfens in Drehung ist sehr beachtlich, da die Kurbelzapfen über den Umfangsteil
des gezahnten Mittelrades 7A sich bewegen können, ohne das Kämmen in den gezahnten Rädern 26 der Kurbelzapfen zu behindern.
Damit ergibt sich eine Anpassungsmöglichkeit der Platte an praktisch alle gängigen Radtypen, und zwar einschließlich
jener mit kleinem Durchmesser, da sich die Bolzen sehr nahe an die Achse X-X der Platte annähern können.
Die Markierungen 10, 12 und 24, die bei der ersten Ausführungsform erforderlich sind, werden hier nicht mehr
verwendet, da die Kurbelzapfen in diesem Anwendungsfall bei der Montage leicht gegen den kreisförmigen Anschlag 29
eingestellt werden können, wie dies durch Strichpunktlinien in Fig. 3 angedeutet ist. Der Kontroll-Kurbelzapfen wird
vor der Einstellung der übrigen Kurbelzapfen gegen den Anschlag bzw. Sitz 29 in Drehung versetzt, indem das Mittelrad
7A in seine Ausgangsstellung gedreht wird. Damit ergibt sich eine bequeme und schnelle Einstellung, und zwar unabhängig
von der Anzahl der für die Auswuchtung erforderlichen Kurbelzapfen.
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Die in Fig. 7 und 8 gezeigte Ausfuhrungsform unterscheidet
sich von der zuvor im Zusammenhang mit Fig. 3 bis 6 beschriebenen Ausführungsform insofern, als die Übertragungseinrichtungen zwischen dem Kontroll-Kurbelzapfen und den
übrigen Kurbelzapfen nicht durch gezahnte Räder bzw. Zahnräder gebildet sind. Bei dieser Ausführungsform ist die
Platte 1B praktisch gleich; die Kurbelzapfen 13B enthalten
jedoch jeweils eine seitliche Lasche 31, in der ein Loch 32 vorgesehen ist, welches einen Stift bzw. Zapfen 33 aufnimmt,
dessen Achse parallel zur Rotationsachse Y-Y des Kurbelzapfens verläuft. Das gezahnte Rad bzw. Zahnrad ist
in diesem Fall durch eine Kreisscheibe 34 ersetzt, die zur
Ausführung einer Drehung in einem Mittelloch 35 auf einem Ansatz der Welle B der Auswuchtungsanordnung gelagert ist
und die an der Bodenseite einer kreisförmigen Aussparung 36 anliegt, welche in der Platte gebildet ist.
Die Kreisscheibe 34 weist Einschnitte 37 auf, die in gleichen Winkelabständen voneinander angeordnet sind in denen
die Einschnitte der Platte 1B vorgesehen sind. Die Größe
der Einschnitte 37 liegt dabei lediglich ein wenig über der Größe des Durchmessers der Stifte 33 der Kurbelzapfen 13B.
Bei dieser Ausführungsform kann die Einstellung der Kurbelzapfen 13B ohne eine vorhergehende Einstellung des Kontroll-Kurbelzapfens
in seine Ausgangsstellung vorgenommen werden; die Einschnitte 37 lassen lediglich eine einzige Stellung
in bezug auf die Löcher der Kurbelzapfen zu.
Bei dieser Ausführungsform wird die Einstellung der Kurbelsie
zapfen, nachdem/einmal in der erforderlichen Anzahl in Stellung gebracht sind, in angemessener Weise dadurch vorgenommen, daß der Kontroll-Kurbelzapfen um die Achse Y-Y gedreht wird, wodurch über den Stift bzw. Zapfen 33 des be-
zapfen, nachdem/einmal in der erforderlichen Anzahl in Stellung gebracht sind, in angemessener Weise dadurch vorgenommen, daß der Kontroll-Kurbelzapfen um die Achse Y-Y gedreht wird, wodurch über den Stift bzw. Zapfen 33 des be-
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treffenden Kurbelzapfens und dem Einschnitt 37, der der gemeinsamen Spitze von Polygonen entspricht, die Kreisscheibe
34 bewegt wird, die im Zuge ihrer Bewegung die anderen Kurbelzapfen 13B bewegt. Man ersieht dabei, daß
der Schwenkungsbereich ß der Kurbelzapfen dadurch begrenzt ist, daß die Zapfen bzw. Stifte 33 am Umfang der Aussparung
36 zur Anlage kommen; die Scheibe 34 wird daher um einen
Winkel oV gedreht, der in bezug auf die Lage der Achse der
Stifte 34 in deren einer Extremstellung und in deren anderer
Extremstellung festgelegt ist.
Es sei darauf hingewiesen, daß die oben beschriebenen Kurbelzapfen
in unterschiedlicher Art und Weise realisiert sein können. So können die betreffenden Kurbelzapfen beispielsweise
durch einfache Platten gebildet sein, die eine genügende Dicke besitzen, um mit Innengewinde zu dem Zweck versehen
zu sein, die Stützbolzen beim Auswechseln der Glieder 15, 16 und 20 zu schrauben. Zum anderen kann die Verwendung von
speziellen Kurbelzapfen in Betracht gezogen werden, die an Räder mit einer ungewöhnlichen Form angepaßt sind, und zwar
im Austausch mit den oben beschriebenen Kurbelzapfen, die daher als "Standard"-Kurbelzapfen betrachtet werden können.
Im übrigen enthalten sämtliche beschriebenen Ausführungsformen eine vollständige Reihe von Löchern und Kurbelzapfen,
wodurch das Auswuchten von Rädern mit drei, vier, fünf und sechs Löchern ermöglicht ist. Es ist selbstverständlich
möglich, Scheiben bzw. Platten zu berücksichtigen, die allein für einen Typ oder für zwei Typen von Rädern
passen, wie beispielsweise Kombinationen von Löchern-Kurbelzapfen,
deren Zahl 3, 4 bzw. 3, 5 oder 4, 5 beträgt.
Schließlich ist es noch möglich, für den Kreis 6 (Fig. 1) einen Durchmesser zu wählen, der einem Durchmesser eines
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gängigen Rades von beispielsweise 14O mm entspricht. Es ist
außerdem möglich, im Falle dieser Räder einfache Bolzen anstelle der Kurbelzapfen zu verwenden.
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Claims (14)
1. Vorrichtung zur Befestigung von Fahrzeugrädern an einer
Auswuchtungsanordnung, mit einer drehbaren Welle, mit einer Platte, die in ihrer Mitte Befestigungseinrichtungen
zur Befestigung an der betreffenden Welle aufweist und die mit einer Reihe von Durchgängen versehen ist,
welche durch Achsen festgelegt sind, die parallel zur Achse der Platte verlaufen und die an der Spitze von
zumindest zwei regelmäßigen Polygonen liegen, mit einer Reihe von Gliedern, die jeweils zum einen mit einer
Lagerungsachse versehen sind, welche in einem der Durchgänge der Platte anzuliegen vermag, und die zum anderen
mit einem in bezug auf die betreffende Achse exzentrischen Befestigungsbolzen versehen sind, und mit Mitnahmeeinrichtungen,
durch die mit Drehung eines der betreffenden Glieder gleichzeitig sämtliche Glieder derart in
Drehung versetzt werden, daß die Befestigungsbolzen sämtlicher Glieder sich im gleichen Abstand von der Plattenmitte
aus befinden wie die Befestigungslöcher des jeweils auszuwuchtenden Rades von der betreffenden Radmitte,
dadurch gekennzeichnet, daß einerder genannten Durchgänge
(3a, 4a, 5a; 3a-A, 4a-A, 5a-A) die gemeinsame Spitze
sämtlicher Polygone (P, Q, R) bildet und daß die genannten Durchgänge (3a, 4a, 5a, 3b, 4b, 5b, 3c, 4c, 5c, 4d,
5d, 5e; 3a-A, 4a-A, 5a-A, 3b-A, 4b-A, 5b-A, 3c-A, 4c-A, 5c-A, 4d-A, 5d-A, 5e-A) jeweils auf ein und demselben
Umfangskreis (6) der Platte (1, 1A, 1B) liegen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die genannten Durchgänge (3a, 4a, 5a; 3b, 4b, 5b, 3c, 4c, 5c, 4d, 5d, 4e; 3a-A, 4a-A, 5a-A, 3b-A, 4b-A, 5b-A, 3c-A,
4c-A, 5c-Ä, 4d-A, 5d-A, 5e-A) durch kreisförmige Löcher gebildet sind.
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3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß "bestimmte Durchgänge der genannten Durchgänge (3a,
4a, 5a, 3b, 4t), 5b, 3c, 4c, 5c, 4d, 5d, 5e; 3a-A, 4a-A,
5a-A, 3b-A, 4b-A, 5b-A, 3c-A, 4c-A, 5c-A, 4d-A, 5d-A, 5e-A) durch radiale Einschnite gebildet sind, die aus dem
Umfang der betreffenden Platte (1A; 1B) entfernt sind, und daß die Achse (Y-Y) jedes der betreffenden Durchgänge
durch eine kegelförmige Zentrierfläche (17A) begrenzt ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die genannte kegelförmige Zentrierfläche (17A) eine gemeinsame
Achse mit einer zylindrischen Fläche besitzt, die die Bodenseite (25) des entsprechenden Einschnitts
bildet.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 Ibis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der der genannten gemeinsamen Spitze entsprechende Durchgang (3a, 4a, 5a) durch ein als
Kontrolloch benutztes kreisförmiges Loch gebildet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Ende jedes kreisförmigen
Loches nach außen hin in einer koaxialen kegelförmigen Zentrierfläche (17) auslädt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der genannten Glieder (13; 13A;
13B) mit einer Zentrierscheibe (18) versehen ist, die an
der genannten Lagerachse (15) anliegt und die komplementär zu der Zentrierfläche (17; 17A) gebildet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten Glieder (13; 13A; 13B)
jeweils mit Anzieheinrichtungen versehen sind, die mit der
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genannten Lagerachse (15) derart zusammenwirken, daß das entsprechende Glied selektiv hinsichtlich der Drehung
unbeweglich gemacht ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten Mitnahmeeinrichtungen
für die Mitnahme der betreffenden Glieder (13; 13A; 13B)
ein mittleres Mitnahmeeiement (7; 7A; 7B) enthalten,
welches vorzugsweise zur Drehung auf einem koaxialen Ansatzstück der Welle (B) der Auswuchtungsanordnung gelagert
ist, und daß dieses mittlere Mitnahmeelement mit jedem der genannten Glieder (13; 13A; 13B) mittels einer
Verbindungseinrichtung kuppelbar ist, durch die eine zwangsweise mechanische Verbindung herstellbar ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die genannte Verbindungseinrichtung, durch die eine
zwangsweise mechanische Verbindung herstellbar ist, durch einen Umfangszahntrieb (11) des mittleren Mitnahmeelementes
(7; 7A) gebildet ist und daß an jedem der genannten Glieder (13; 13A) ein dazu komplementärer Zahntrieb (22;
26) vorgesehen ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Zahntrieb des mittleren Mitnahmeelementes (7; 7A)
eine Anzahl von Zähnen (11) aufweist, die ein gemeinsames Vielfaches, vorzugsweise das kleinste gemeinsame Vielfache
(6o) der Zahlen der Spitzen der genannten Polygone (P, Q, R) ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Glied (13) eine Platte (14) enthält,
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- Vf-
an welcher die Lagerzapfenachse (15) und der Bolzen (20) in parallelen, entgegengesetzt zueinander verlaufenden
Richtungen/angebracht sind,und daß ein Teil des Umfangs
der betreffenden Platte mit dem Zahntrieb versehen ist, wobei die betreffende Platte in derselben Hauptebene
liegt, in der das mittlere Mitnahmeelement (7) liegt.
13· Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Glied .(13A) eine Platte (14A)
enthält, an der die Lagerzapfenachse (15) und der Bolzen (20) befestigt sind, daß die betreffende Lagerzapfenachse
und der betreffende Bolzen in parallelen, jedoch entgegengesetzten Richtungen (Y-Y, Z-Z) verlaufen und
daß die betreffende Platte (14A) mit einem Zahnrad (26)
fest verbunden ist, welches koaxial zu der Lagerzapfenachse (15) verläuft und welches in dem genannten mittleren
Mitnahmeelement (7A) kämmt, wobei die betreffende Platte in bezug auf das genannte Element und dessen zugehörigen
Zahnrad in einer anderen Ebene liegt.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß an dem genannten mittleren Mitnahmeelement (7A) ein kreisförmiger
Anschlag (29) vorgesehen ist, der koaxial zu dem betreffenden Mitnahmeelement verläuft und der in derselben
Ebene liegt wie die betreffende Platte in der angehobenen Stellung jedes der genannten Glieder.
15· Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die eine zwangsweise Verbindung herstellende Verbindungseinrichtung
durch ein mittleres Mitnahmeelement gebildet ist, welches aus' einer Scheibe (34) besteht, die
mit radialen Einschnitten (37) versehen sind, welche in Winkelabständen zueinander angeordnet sind, die gleich
jenen Winkelabständen der Durchgänge der betreffenden ■
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Platte (IB) sind, und daß jedes der genannten Glieder
(13B) einen Mitnahmezapfen (33) enthält, der in
bezug auf die Lagerzapfenachse (Y-Y) des betreffenden Gliedes dezentriert ist und parallel zu dieser Achse
verläuft, wobei die betreffenden Einschnitte (37) vorzugsweise aus dem Umfang der genannten Scheibe (34) entfernt
sind.
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Applications Claiming Priority (1)
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| FR7537097A FR2334094A1 (fr) | 1975-12-04 | 1975-12-04 | Dispositif pour la fixation des roues de vehicules sur une equilibreuse de roues |
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| DE2650612C3 DE2650612C3 (de) | 1981-02-26 |
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Family Applications (1)
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| FR (1) | FR2334094A1 (de) |
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