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"Verfahren zum Reprofilieren von gewellten Metallblechen und Presse
zur Durchführung des Verfahrens" Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum
Reprofilieren von gewellten Metallblechen durch Tiefziehen und auf eine Tiefziehpresse
zur Durchführung des Verfahrens.
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Derartige gewellte Metallbleche werden insbesondere als Form für die
Herstellung von gewellten Elementen aus Asbest-Zement verwendet; selbstverständlich
können sie auch anderen Zwecken dienen. Diese Bleche haben sehr genaue Abmessungen;
die Herstellungstoleranzen
liegen sowohl für die Wellenlänge oder
die Teilung der Welle als auch für die Höhe der Welle in der Größenordnung von 1
mm. Nachdem die Bleche für eine gewisse Zeit als Form verwendet worden sind, sind
sie so deformiert, daß sie nicht weiter verwendet werden können.
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Man hat sich bis heute kein Verfahren zum Reprofilieren derartiger
Bleche vorstellen können, das einfach ist und keine Spezialbearbeitung von Hand
erfordert. Deshalb wurden die deformierten Formen meistens als Alteisen betrachtet,
denn die Kosten für den Transport der deformierten Bleche zu einer Werkstatt, die
diese spezielle Aufarbeitung der Bleche von Hand hätte ausführen könneu waren in
der Regel viel zu hoch, Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde,
ein Verfahren zum Reprofilieren von gewellten Metallblechen vorzuschlagen, das einfach
auszuführen ist, so daß die Benutzer derartiger Bleche die Reprofilierung an Ort
und Stelle vornehmen können, Die Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens
soll ebenfalls leicht zu bedienen sein und eine große Maßgenauigkeit beim Reprofilieren
garantieren, Diese Aufgabe wird für ein Verfahren der eingangs beschriebenen Art
erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß bei jedem Zug ein Teilstück des Bleches behandelt
wird, das von der ursprünglichen Profilierung her zwei Wellung aufweist, und daß
das Blech zwischen zwei Zügen um eine einzige Wellung vorgeschoben wird, so daß
jede Wellung zwei Zügen unterworfen wird.
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Nachdem das Blech nach dem erfindungsgemäßen Verfahren behandelt worden
ist, ist es in seinen Nominalabmessungen reprofiliert und kann von neuem seinem
ursprünglichen Zweck dienen.
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Die Tatsache, daß jeweils zwei Wellungen des Bleches gleichzeitig
tiefgezogen werden, hat die positive Folge, daß diejenige Wellung, die beim ersten
Mal tiefgezogen und damit reprofiliert ist und dann um eine Teilung vorgeschoben
worden ist, das Blech in der richtigen Position hält, so daß die zweite Wellung
beim darauffolgenden Zug nicht ausweichen kann. Da die einzelnen Wellungen des Bleches
durch die vorangegangene Benutzung als Form Deformationen aufweisen, liegt die einzelne
Wellung oft nicht exakt in dem Ziehring. Beim Ziehvorgang kann das Material also
nach vorwärts oder rückwärts ausweichen una die Folge wäre, daß die Takt schritte
der einzelnen Wellungen des Bleches unterschiedliche Länge hätten. Das wird durch
das erfindunsgemäße Verfahren dadurch verhindert, daß jeweils eine Wellung aus dem
vorangegangenen Zug als Führung und Anschlag des Bleches für den darauffolgenden
Zug dient. Im übrigen sichert die zweimalige Behandlung jeder Wellung durch einen
Tiefziehvorgang eine sehr präzise Reprofilierung des gesamten Bleches zu.
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Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird eine Tiefziehpresse
mit einem Ziehring und einem Ziehstempel vorgeschlagen, die beide gewellte Arbeitsflächen
aufweisen und die sich dadurch auszeichnen, daß jede der beiden Arbeitsflächen zwei
Wellen aufweist, die sich beiderseits eines Zentrums erstrecken, das mit einer der
oberen und unteren Erzeugenden der Wellen zusammenfällt,
Die Wellen
der beiden Arbaitsflächen müssen selbstverständlich in ihrer Form den Wellen derjenigen
Tiefziehpresse entsprechen, die ursprünglich zur Profilierung des Bleches verwendet
worden ist. Im Unterschied zu der ursprünglich verwendeten Tiefziehpresse weist
die erfindungsgemäße Tiefziehpresse in jeder Arbeitsfläche aber nicht nur eine,
sondern zwei Wellen auf.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung werden nachfolgend anhand eines
in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher beschrieben und erläutert,
Es zeigen; Fig 1 eine schematische Seitenansscht einer bekannten Tiefziehpresse
zum Profilieren von Blechen und Fig 2 eine schematische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen
bis Tiefziehpresse zum Reprofilieren der mit der Tief-Fig. 4 ziehpresse gern. Fig.
1 profilierten Bleche.
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Gleiche oder gleichwirkende Teile sind in sämtlichen Figuren der Zeichnung
mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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Die Tiefziehpresse gern. Fig. 1 weist eine untere Platte 1 und eine
obere Platte 2 auf, von denen mindestens eine eine Translationsbewegung in Richtung
auf die andere Platte ausführen kann.
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Diese bekannte Tiefziehpresse arbeitet hydraulisch und dient zum Profilieren
von gewellten Metallblechen, die zur Formung von gewellten Elementen aus Asbest-Zement
verwendet werden. An jeder
der Platten 1 und 2 sind ein oder mehrere
Elemente 3, 4 befestigt, die eine gewellte Arbeitsfläche 5, 6 bilden. Die Elemente
3 und 4 können auch aus einzelnen walzen und kappenförmigen Teilstücken zusammengesetzt
sein, diente Täler und Berge der Wellen bilden.
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Der Krümmungsradius des Wellenberges der unteren Arbeitsfläche 5 ist
mit R1 bezeichnet, während der Krümmungsradius des Wellenberges der oberen Arbeitsfläche
6 mit R2 bezeichnet ist. R2 ist deshalb gleich R1 zuzüglich der Stärke e des Bleches
7, das profiliert werden soll, während der Krümmungsradius des Wellentales der unteren
Arbeitsfläche 5 gleich R2 plus e ist.
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Die Arbeitsflächen 5 und 6 weisen eine einzige Welle P auf. An der
Ausgangsseite 8 der Presse enden die beiden Arbeitsflächen 5 und 6 in einer Abschlußrundung
9 bzw. 10 mit den gleichen Krümmungsradien RJ bzw, R1 plus et Auf der entgegengesetzten
Seite endet die obere Arbeitsfläche 6 in einem horizontalen Teilstück 13, das tangential
zum Ende 14 der einzigen Welle P verläuft.
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Bekannterweise wird in einer derartigen Prof jlpresse bei jedem Zug
eine Wellung gezogen, d. h, ein Blechabschnitt, der einer Wellenlänge oder einem
Taktschritt des gewellten Bleches entspricht. Zwischen je ziel Zügen schiebt man
das Blech um eine Wellung, d. h. um einen Taktschritt inRichtung des Pfeiles 15
vor. In Fig. 1 ist das Blech 7 in einer Arbeitsphase dargestellt, in der es gerade
bereit ist, um einen derartigen Taktschritt vorgeschoben zu werden.
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Um die gewünschten Nominalabmessungen zu erhalten, wird das in der
oben beschriebenen Weise profilierte Blech anschließend in einem Rollenwalzwerk
gewalzt und dann mit Hilfe einer Profilschablone von Hand auf die richtigenAbmessungen
gebracht.
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Im folgenden wird nun auf die erfindungsgemäße Tiefziehpresse gemäß
Fig. 2 bis 4 zum eprofllieren von gewellten Blechen Bezug genommen.
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Ein zu reprofilierendes Blech 16 weist beispielsweise fünf Wellungen
A bis E auf, Bei jedem Zug wird gleichzeitig ein Teilstück des Bleches 16 tiefgezogen,
das zwei Wellungen enthält, und zwar die Wellungen B und C in Fig, 2, die Wellungen
C und D in Fig, 3 und die Wellungen D und E in Fig. 4. Zwischen zwei aufeinanderfolgenden
Zügen wird das Blech 16 aber nur um eine Wellung vorgeschoben. Dies hat zur Folge,
daß die Abmessungen des Bleches 16 sehr präzise wieder hergestellt werden. Das erfindungsgemäße
Verfahren beruht auf dem Prinzip, daß jede Wellung, die sich auf der Ausgangs seite
25 der Tiefziehpresse befindet (in Fig. 2 die Wellung B) das Blech 16 in seiner
Lage exakt festhält und daß die auf der Eingangsseite der Presse gelegene Wellung
(in Fig. 2 die Wellung C) nur dadurch reprofiliert werden kann, indem sie sich dasjenige
Material, was sie braucht, von der folgenden noch nicht reprofilierten Wellung (in
Fig. 2 die Wellung D) nimmt. Gleichzeitig wird die auf der Ausgangsseite 25 gelegene
Wellung einer abschließenden und nunmehr äußerst genauen Formgebung unterworfen,
Die Tiefziehpresse gemt Fig. 2 bis 4 zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens
weist eine untere Platte 17 und eine obere Platte 18 auf, die ihrerseits ein oder
mehrere Elemente 19 bzw. 20 tragen, die die kontinuierlichen oder deskontinuierlichen
gewellten Arbeitsflächen 21 bzw. 22 bilden. Jede der beiden Arbeitsflächen 21 und
22 weist zwei Wellen oder Taktschritte P auf, die sich beiderseits eines Zentrums'23,
24 erstrecken, das mit den Erzeugenden der oberen bzw. der unteren Welle zusammenfAlltt
Um die bereits zwei Zügen unterworfene Wellung (in Fig. 2 die WellungA) gegen jegliche
Deformation zu sichern, sind die Arbeitsfläcen 21 und 22 an der Ausgangs Seite 25
der Presse durch eine Abschlußrundung 26, 27 verlängert, die die gleichen Krümmungsradien
R1 bzw. R1 plus e aufweisen, wie diejenigen der davorliegenden Welle. Auf der Eingangsseite
28 der Presse sind die Arbeitsflächen 21 und 22 in der gleichen Weise verlängert,
um jede üflertriebene Deformation der noch zu reprofilierenden Wellungen zu vermeiden.
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Ein wesentliches Merkmal der Erfindung betrifft die Abmessungen der
Ziehwerkzeuge der Reprofilierungspresse, d, h. die Maße der Krümmungsradien R1 und
R2, der Wellenhöhe H und der Wellenlänge oder des Taktschrittes B der Arbeitsfläche
21 und 22.
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Diese Abmessungen liegen im Vergleich zu denjenigen bei einer Profilierungspresse
deutlich näher an den Nominalwerten des gewellten Bleches. Die im folgenden widergegebene
Vergletchstabelle enthält beispielhaft die Maße der vorgenannten Parameter für ein
gewelltes Blech von 2 mm Stärke.
| gewelltes Blech Werkzeug z. Profilieren Werkzeug z. Reprofilieren |
| Normalmaße tatsächliche Maße tatsächliche Maße |
| P= 177 mm -(0,9435 bis O,9717)x177 (0,977 bis 1,0) x 177 mm |
| H= 51 mm (1,0784 bis 1,1568)x51 mm (-1,0 bis 1,0392)x 51 mm |
| R1= 42 mm (0,8809 bis 0,9285)x42 mm (0,9285 bis 0,976)x42mm |
| (0,8627 bis O,9019)x51 0,9607 bis O,9901)x51mm |
Selbstverständlich ist die vorliegende Erfindung nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel
beschränkt. Es sind viele Varianten möglich, ohne daß dadurch der Rahmen der vorliegenden
Erfindung verlassen wird.