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DE2648281C3 - Stützvorrichtung für ein Deckenschalungselement - Google Patents

Stützvorrichtung für ein Deckenschalungselement

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DE2648281C3
DE2648281C3 DE2648281A DE2648281A DE2648281C3 DE 2648281 C3 DE2648281 C3 DE 2648281C3 DE 2648281 A DE2648281 A DE 2648281A DE 2648281 A DE2648281 A DE 2648281A DE 2648281 C3 DE2648281 C3 DE 2648281C3
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DE
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DE2648281A
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DE2648281B2 (de
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Alfred Ing.(grad.) 7480 Sigmaringen Korr
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Emil Steidle GmbH and Co KG
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Emil Steidle GmbH and Co KG
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    • E04GSCAFFOLDING; FORMS; SHUTTERING; BUILDING IMPLEMENTS OR AIDS, OR THEIR USE; HANDLING BUILDING MATERIALS ON THE SITE; REPAIRING, BREAKING-UP OR OTHER WORK ON EXISTING BUILDINGS
    • E04G11/00Forms, shutterings, or falsework for making walls, floors, ceilings, or roofs
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Stützvorrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung. Eine solche Stützvorrichtung ist aus der DE-OS 22 06 973 bekannt Hierbei erfolgt die Lasteinleitung über den Drehzapfen des Schwenkgelenkes, der eine Querbohrung des Stützenrohres durchsetzt, während das obere Ende des Stützenrohres, welches keine Kopfplatte tragen darf, durch eine an einem Stützrahmen verschieblich geführte Hülse gehalten ist, die im abgesenkten Zustand ein seitliches Ausweichen der Stützen verhindert und im angehobenen Zustand das Stützenrohr zum Schwenken freigibt. Diese Art der Krafteinleitung über den Schwenkzapfen führt in Verbindung mit der seitlichen Abstützung des Endes des Stützenrohres zur Einleitung von Querkräften in dieses Stützer.rohr.
Diese bekannte Stützvorrichtung wurde weiterentwickelt, wie sich aus dem Prospektblatt »Deckenportal Aero Wolff TIl« ergibt Bei dieser Weiterentwicklung ist der Schwenkzapfen nicht in der von den Streben getragenen unteren Hülse eingesetzt, sondern er greift in Langlöcher des die Schalung abstützenden Rahmenteils, wobei in dem unteren Hülsenteil das Stützenrohr durch einen Riegel, der einen seitlichen Anschlag für das Stützenrohr bildet, gehalten ist. Die Stützkrafteinleitung erfolgt wiederum über den Drehzapfen und führt damit zu einer Scherbeanspruchung des Zapfens. Außerdem wird durch den Anschlagriegel wiederum die Einleitung von Querkräften möglich. Auch hier ist eine Sonderstütze erforderlich, weil die handelsüblichen und genormten Stützenrohre mit einer Kopfplatte versehen sind, die in diesem Falle nicht verwendbar sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Stützvorrichtung der eingangs genannten Bauart derart zu verbessern, daß bei einfachem Auf- und Abbau der Deckenschalungselemente eine zentrische Krafteinleitung ohne die Gefahr des Auftretens von Querkräften in den Stützenrohren gewährleistet ist.
Gelöst wird die gestellte Aufgabe durch die im Kennzeichnungsteil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale.
Auf diese Weise wird es möglich, die Lagerkräfte in Achsrichtung in die Kopfplatte des Stützenrohres einzuleiten, weil diese so aufgestellt werden können, daß sie in der Führungshülse allseitiges Spiel haben und die Führungshülse im belasteten Zustand nicht berühren. Die Führungshülse hat bei der erfindungsgemäßen Stützvorrichtung lediglich eine Haltefunktion während des Aufstellens der Schalung, sie verliert diese Stütz- und Haltefunktion jedoch zwangsläufig, sobald die Schalung zum Eingießen des Betons bereit ist.
Weiter wird durch die Erfindung gewährleistet, daß nach Abschwenken des Stützenrohres dieses innerhalb der Führungshülse verschoben werden kann, während
im bekannten Fall nur eine Schwenkung möglich ist Bei der erfindungsgemäßen Stützvorrichtung können die Stützrohre so verschoben werden, daß sie in ein Stützlager einer benachbarten Stützvorrichtung eingelegt werden können, so daß diese Stiizen beim ι Verfahren der Schalung nicht stören und nicht durch zusätzliche Mittel gehaltern werden müssen.
Bei der erfindungsgemäßen Stützvorrichtung können alle handelsüblichen Stützenrohre Anwendung finden, während bei den bekannten Stützvorrichtungen Spezialstützen frforderlich waren. Auf diese Weise wird durch die Erfindung erreicht, daß die Lagerhaltung beträchtlich geringer wird, weil Stüitzenrohre Anwendung finden können, die auch für andere Zwecke benutzbar sind. ' >
Bei Stützenrohren mit durchgehender ungelochter Kopfplatte (dies stellt eine ältere Bauart dar) können diese Kopfplatten unmittelbar an der Kugelkalotte abgestützt werden. Finden neuere Stützen Verwendung, die gemäß den Vorschriften ein zertrales Loch zum Einschweißen in das Rohrende aufweisen, so kann die Abstützung auf einfache Weise über eine Zwischenplatte geschehen, d'e von der Kalotte und dem die Kopfplatte umgebenden Rahmen lose gehaltert ist.
Es ist zwar bereits eine Stützvorrichtung DE-GM 18 12 840 mit Einleitung der Stützkraft über ein Kugelgelenk bekannt. Hierbei handelt es sich jedoch um eine quer ausspreizbare Stütze zum Ausschachten von Kanalisierungsgräben. Im übrigen ist ein Abrollen im Sinne der Erfindung bei dieser bekannten Vorrichtung nicht möglich und auch nicht vorgesehen. Die Kugelpfanne soll zusammen mit der Kugel eine Schrägstellung des Widerlagers ermöglichen und über diese Kugelpfanne können durchaus seitliche Kräfte eingeleitet werden, was im Falle der Erfindung nicht y> möglich ist, weil vor Wirksamwerden der Reibungskraft die Kugelkalotte relativ zu der mit ihr zusammenwirkenden Stützplatte abrollbar ist.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen 2 bis 13. Die Teilung der ■«> Führungshülse gemäß Anspruch 4,11 und 12 ist insofern von Bedeutung, als die Stützenrohre, obgleich sie in der Regel geteilt und verstellbar ausgebildet sind, nach den neuesten Bestimmungen nicht mehr auseinandergezogen werden können, sondern eine Sicherung in Gestalt )f> einer Kette oder eines Anschlages aufweisen müssen. Wenn dies bei älteren Stützen nicht der Fall ist, dann können sie radial auch in eine ungeteilte Führungshülse eingelegt werde.i. Bei nach neuesten Vorschriften ausgebildeten Stützenrohren ist nur das radiale r>» Einlegen in eine geteilte Führungshülse möglich.
Nachstehend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung zeigt
F i g. 1 eine perspektivische Ansicht einer Stützvorrichtung mit zwei Schalungsträgern;
F i g. 2 eine Seitenansicht der Stützvorrichtung nach Fig. 1;
F i g. 3 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles III gemäß Fig. 2; ω
F i g. 4 eine perspektivische, teilweise abgebrochene Ansicht der Führungshülse und ihres Trägers;
Fig.5 eine Teilansicht der Führungshülse mit eingesetzter Distanzhülse;
Fig.6 eine Einzelteildarstellung der Stützplatte mit Kugelkalotte;
Fig.7 bis 10 Ansichten der Stützvorrichtung gemäß Fig. 1 bis 3 in aufeinanderfolgenden Stadien beim Aufstellen;
F i g. 11 eine Grundrißansicht· einer geteilten Führungshülse;
Fig. 12 eine Ansicht der Führungshülse in Richtung der Pfeile XII-XII;
F i g. 13 Einzelteile der Führungshülse gemäß F i g. 11;
F i g. 14 einen Schnitt nach der Linie XIV-XIV gemäß Fig. 11;
Fig. 15 eine Draufsicht einer anderen Ausführungsform einer geteilten Führungshülse;
F i g. 16 eine Ansicht der Führungshülse in Richtung der Pfeile XVI-XVI gemäß Fig. 15;
Fig. 17 eine Ansicht in Richtung der Pfeile XVII-XVIIgemäß Fig. 15;
Fig. 18 eine axiale Ansicht einer geteilten Distanzhülse;
F ι g. 19 einen Schnitt nach der Linie XIX-XIX.
Die Stützvorrichtung besteht aus einem Deckentisch tragenden Stützenlager 10 und einem schwenkbar von diesem getragenden Stützenrohr 12. Das Stützenlager 10 besteht aus einer Stützenplatte 14, auf der die Schiungsträger 16 des Deckentisches aufliegen und an deren Unterseite an den vier Ecken nach unten weisende L-Profilstreben 18 angeschweißt sind, die an ihren Enden eingeschweißt Aufnahmehülsen 20 tragen, deren Achsen auf den Eckpunkten eines Quadrates liegen. In diese vier Aufnahmehülsen 20 sind vier auf den Ecken eines gleichen Quadrates angeordnete Steckzapfan 22 einsteckbar, die von den horizontalen Schenkeln 24 zweier Winkcleisen getragen werden, deren vertikale Schenkel 26 unter Belassung eines Zwischenraumes gegenüber stehend angeordnet sind, wobei die gegenseitige Lage dieser Winkeleisen 24, 26 durch eingeschweißte Brücken 28 fixiert ist (Fig.4). In Lagerbohrungen der vertikalen Schenkel 26 sind horizontale Gelenkzapfen 30 einer Führungshülse 32 eingesteckt, die das Stützenrohr 12 führt. Die Steckzapfen 22 und die Aufnahmehülsen 20 sind mit in gestecktem Zustand korrespondierenden Querbohrungen 34, 36 in die ein Splint 38 einsteckbar ist, wodurch der yon den Winkeleisen 24, 26 gebildete Hülsenträger 40 in jeder von vier um 90° gegeneinander versetzten Stellungen an den Streben 18 festlegbar ist. Dadurch wird es möglich, das von der Hülse 32 geführte Stützenrohr 12 in jeder von vier möglichen Richtungen ausschwenken zu lassen, obgleich die Gelenkzapfen 30 eine Verschwenkung der Führungshülse 32 nur in einer Ebene parallel zu den vertikalen Schenkeln 26 der Winkeleisen zulassen.
Auf der Oberseite der Stützplatte 14 sind vier Profileisen 42 aufgeschweißt, die zwischen sich die Schalungsträger 16 einschließen und an ihrem abgekröpften oberen Ende Bohrungen 44 aufweisen, in die die freien Schenkel von Gurtbügeln 45 eingreifen, die einen quer zu den Schalungsträgern 16 von diesen abgestützten Gurt 46 oder ein Kantholz umschließen.
Die Stützplatte 14 trägt auf ihrer Unterseite eine Kugelkalotte 48, deren Achse mit der Stützenachse 50 zusammenfällt. Diese Kugelkalotte 48 ist von einem ringförmigen Rahmen 52 umgeben, der eine Zentrierung des Stützenrohrs 12 bzw. der an ihrem Kopf angeschweißten Kopfplatte 54 erleichtert. Diese Kugelgelenkverbindung 48, 54 gewährleistet eine zentrische Einleitung der Stützkraft in das Stützenrohr 12. Um die Verschiebung des Stützenrohres 12 innerhalb der Hülse 32 nach unten hin zu begrenzen, ist unterhalb der Kopfplatte 54 auf das Stützenrohr 12 eine Anschlagmuffe 56 aufgeklemmt.
Die Aufstellung einer derartigen Stützvorrichtung ist aus den F i g. 7 bis 10 ersichtlich. In der Stellung gemäß F i g. 7 kann das Stützenrohr 12 in die Führungshülse 32 axial eingeschoben werden, da der Raum zwischen den beiden vertikalen Schenkeln 26 frei ist. Von dieser Stellung kann die Stütze 12 über die Stellung gemäß F i g. 8 in die Stellung nach F i g. 9 verschwenkt werden, weil die Brücken 28, die die beiden Winkeleisen 24, 26 verbinden, nur an zwei Stellen angeordnet sind, die nicht im Schwenkbereich des Stützenrohres 12 liegen. Aus der Stellung nach F i g. 9 kann das Stützenrohr 12 durch axiale Verschiebung in ihre Tragstellung gemäß F i g. 10 überführt werden, die der Stellung nach F i g. 1 bis 3 entspricht
Das axiale Einführen des Stützenrohres 12 in die Führungshülse 32 in der SteHung nach F i g. 7 erfordert entweder eine Teilung der Stütze oder der Führungshülse. Wenn nicht das Stützenrohr 12 geteilt ausgeführt werden kann, dann besteht die Möglichkeit die Führungshülse in der Weise zu teilen, wie dies in den Ausführungsbeispielen gemäß Fi g. 11 bis 14 bzw. 15 bis 17 dargestellt ist.
Die Führungshülse gemäß Fig. 11 bis 14 weist eine U-förmige Schelle 58 auf, die die Drehzapfen 30 trägt und in die ein den Hülsenringquerschnitt ergänzender Zylindermantelabschnitt 60 einschiebbar ist, der zwei Querstege 62 trägt, zwischen denen eine Spannschraube 64 eingeführt werden kann, die den Zylindermantelabschnitt 60 sichert. Anstelle der Spannschraube 64 können von beiden Seiten Kopfschrauben 66 in eine mittlere, am Zylindermantelabschnitt 60 fixierte Mutter 68 eingeschraubt werden. Die Montage erfolgt dann in der Weise, daß in die offene U-förmige Schelle das Stützenrohr 12 radial eingelegt wird, und daß dann der Zylindermantelabschnitt 60 eingefügt und durch die Schraube 64 gesichert wird. Anstelle der Schrauben kann auch eine durch eine zentrale Feder abgestützte Spreizbolzenanordnung 70 vorgesehen werden.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach F i g. 15 bis 17 sind zwei Schellenhälften 72, 74 vorgesehen, von denen die erstere die Gelenkzapfen 30 trägt und die über eine Wulstverbindung 78 miteinander in Eingriff stehen. Die Schellenhälften 72, 74 sind wie aus Fig. 15 ersichtlich, geteilt und weisen je einen Lappen 78 auf. wobei die Lappen 78 mit im zusammengebauten Zustand miteinander fluchtenden Bohrungen versehen sind, in die ein Sicherungssplint 80 gesteckt ist. Auch in diesem Falle erfolgt der Zusammenbau wieder dadurch, daß in der Schellenhälfte 72 die bereits zwischen den Schenkeln 26 eingebaut ist, radial das Stützenrohr 12 eingelegt wird und daß dann in axialer Richtung die Schellenhälfte 74 in die Wulstverbindung 76 bis zu einem axialen Anschlag eingeschoben wird, wonach die Sicherung mittels des Splintes 80 erfolgen kann. Als Stützenrohr 12 kann jede beliebige Stütze vorgesehen werden, welche die
ίο erforderlichen Längenabmessungen hat, die Führungshälfte 32 ist im Durchmesser auf die in der Praxis vorkommenden größten Stützenrohrdurchmesser abgestellt. Wenn Stützenrohre 12a (Fig. 5) geringeren Durchmessers Verwendung finden, dann werden zur Vermeidung einer übermäßigen Radialbewegung 2weckrnäßigerweise Distanzhülsen 82 zwischen Stützenrohr 12a und Führungshülse 32 eingefügt. Diese in Fig. 18 und 19 im einzelnen dargestellte Distanzhülse 82 ist wiederum axial geteilt, um sie radial auf das Stützenrohr aufsetzen zu können und zur Verhinderung des Durchrutschens sind im oberen Abschnitt angesetzte, nach außen weisende Anschlagnasen 84 vorgesehen.
In den F i g. 11 bis 19 sind verschiedene Ausführungsbeispiele geteilter Führungshülsen dargestellt. Außer diesen Ausführungsbeispielen sind noch weitere Konstruktionen denkbar, die ein radiales Einlegen der Stütze 12 ermöglichen. So könnten beispielsweise die im Durchmesser geteilten Schellenhälften mit radial nach außen vorstehenden Flanschen versehen sein, die
in miteinander verschraubt werden. Es könnte dann je ein Gelenkbolzen an jeder Schellenhälfte vorgesehen sein, oder auch beide Gelenkbolzen an einer Schellenhälfte, die im Mittelabschnitt entsprechend verlängert ist und in eine Ausnehmung der anderen Schellenhälfle
!> eingreift
Gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Kugelkalotte 48 an der Stützplatte angebracht. Da die Kopfplatten der auf dem Markt befindlichen Baustützen in vielen Fällen eine Öffnung etwa dem Innendurchmesser des Rohres entsprechend haben, wird für die Übertragung der Last aus der Kugelkalotte in die Kopfplatte der Stützenrohre eine Zwischenplatte benötigt Diese kann in dem ringförmigen Rahmen der Stützplatte durch Einschweißungen in Gestalt von Schweißpunkten unverlierbar, jedoch beweglich gehalten sein.
Hierzu 8 Blatt Zeichnungen

Claims (13)

Patentansprüche:
1. Stützvorrichtung für ein Deckenschalungselement, bestehend aus einem Stützrohr und einem an der Schalung befestigbarem Stützlager, das einen die Schalung abstützenden Teil mit vier nach unten weisenden Streben aufweist, die an ihrem unteren Ende ein Schwenkgelenk mit horizontaler Achse zum Einklappen des Stützenrohres tragen, dadurch gekennzeichnet, daß das Stützenlager (10) an dem die Schalung abstützenden Teil (14) eine Kugelkalotte (48) aufweist, an der sich das Stützenrohr (12) mit seiner darauf abrollbaren Kopfplatte (54) abstützt, und daß das Schwenkgelenk zwei in dem Stützenlager (10) gelagerte Gelenkzapfen (30) aufweist die diametral von einer Führungshülse (32) getragen werden, die das Stützenrohr (12) mit radialem Abstand lose umfaßt
2. Stützvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß zwischen der Kopfplatte (54) des Stützenrohres (12) und der KugelkaJotte (48) eine Zwischenplatte angeordnet ist
3. Stützvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenplatte in einem die Kugelkalotte (48) und die Kopfplatte (54) umfassenden Rahmen (52) beweglich gehaltert ist
4. Stützvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungshülse (32) geteilt ausgeführt ist, und daß in diese Hülse das Stützenrohr (12) einlegbar ist.
5. Stützvorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß am Kopf des Stützenrohres (12) eine Anschlagmuffe (56) aufklemmbar ist.
6. Stützvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungshülse (32) über ihre diametral gegenüberliegenden Gelenkzapfen (30) in Bohrungen von als Hülsenträger ausgebildeten Winkeleisen (26) schwenkbar gelagert ist, die L-förmig ausgebildet sind und mit ihrem vertikalen Schenkel im Abstand zueinander fixiert sind und von dem Stützenlager (10) lösbar gehaltert s;nd.
7. Stützvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Winkeleisen (24, 26) durch Brücken (28) miteinander verbunden sind, die diagonal über Eck außerhalb des Schwenkweges des Stützenrohres (12) angeordnet sind.
8. Stützvorrichtung nach den Ansprüchen 6 und 7, dadurch gekennzeichnet daß der Hülsenträger (24, 26) über eine Steckverbindung (20, 22) in um 90° versetzten Winkelstellungen an dem Stützenlager (10) festlegbar ist.
9. Stützvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die vier nach unten weisenden Streben an den Eckpunkten eines Quadrates Aufnahmehülsen (20) aufweisen, in die Steckzapfen (22) einsetzbar sind, die an Eckpunkten eines entsprechenden Quadrates des Hülsenträgers (24, 26) angesetzt sind.
10. Stützvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckverbindung durch einsteckbare Splinte (38) gesichert ist.
11. Stützvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungshülse (32) von einer U-förmigen Schelle (58) mit Schwenkzapfen (30) und einem Zylindermantelabschnitt (60) gebildet ' ist, welch letzterer in die Schelle (58) einfügbar und durch eine Spannschraube (64) in radialer Richtung festlegbar ist (F ig. 11 bis 14).
12. Stützvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (32) von zwei Schellenhälften (72, 74) gebildet ist, die über eine Wulstverbindung (76) axial ineinander steckbar und durch einen Splint (80) sicherbar sind (F i g. 15— 17).
13. Stützvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 — 12, dadurch gekennzeichnet, daß eine axial geteilte Distanzhülse (82) vorgesehen ist, die innerhalb der Führungshüise (32) einlegbar ist und sich mit Anschlagnasen (84) an dieser abstützt
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