DE2643190C2 - Verfahren zur Herstellung einer porösen, ein wanderungsfähiges Schmiermittel aufnehmenden Lagerschale - Google Patents
Verfahren zur Herstellung einer porösen, ein wanderungsfähiges Schmiermittel aufnehmenden LagerschaleInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer porösen, ein wanderungsfähiges Schmiermittel
aufnehmenden Lagerschale, bestehend aus bruchbeständigen festen Teilchen, die durch ausgehärtetes
Bindemittel verbunden sind.
Die seit über 50 Jahren angewendete Technik zur Herstellung von Lagerschalen ist meistens die Pulvermetallurgietechnik.
Sie erfordert, daß die Materialien unter hohen Drücken verpreßt und bei hohen Temperaturen versintert werden.
Aus der DE-PS 8 98 831 ist eine poröse ölhaltige Lagerbuchse bekannt, die aus einer unter Druck- und
Wärmeeinwirkung verfestigten Mischung von Meiallpulver,
beispielsweise, Gußeisenspänen, und Kunstharz besteht. Zur Herstellung dieser Lagerbuchse wird ein
inniges Gemisch aus Metallpulvericilchen und Bindemittel unter Druck geformt und danach unter
Schwindung wiirmebehandclt, um den Kunsthar/anteil
zu härten; vorzugsweise geschieht die Herstellung auf einem Dorn, um maßgenaue Lager zu erhalten, die keine
weitere Nachbehandlung erfordern. Das bekannte Verfahren gewährleistet jedoch nicht, daß sich im
wesentlichen zwischen allen benachbarten Teilchen der Matrix Poren bilden, die untereinander in Verbindung
stehen. Eine Verwendung von Meallpulverteilchen, die einzeln mit Bindemittel überzogen sind, ist insgesamt
nicht vorgesehen. Bei dem bekannten Verfahren kommt es während der Wärmebehandlung zu einem Fließen
des Bindemittels, so daß auf diese Weise ein gewisser Anteil der Zwischenräume zwischen den Matrixteilchen
geschlossen wird. Hierdurch geht Porosität verloren.
Das Lagermaterial der DE-OS 19 47 647 ist ölfrei und
besteht aus einer auf einer Substratmetalloberfläche wie einem endlosen Stahlband befindlichen porösen Harzschicht aus Polycarbonat, Polysulfon oder Polyphenylenoxid, die integral mit der Metalloberfläche versintert
und mit einem Mineralwachs imprägniert ist Als Hilfsbestandteile können Glaspulver, MoS2-Pulver und
WS2-Pulver mitverwendet werden. Getrennte Einzelteilchen eines Matrixmaterials, die außerdem mit einem
Bindemi del überzogen sind, werden demgegenüber nicht eingesetzt.
Es ist bekannt, zur Herstellung von Gleitschichten
Epoxyharze und Härtungsmittel im Gemisch mit Glaskugeln, vorzugsweise mit bestimmten Durchmessern und in bestimmter Menge, in an sich bekannter
Weise wie durch Sintern, Flammspritzen und elektrostatisches Beschichten aufzubringen und gegebenenfalls
bei höheren Temperaturen nachzuhärten (DD-PS 97 038). Daß hierbei überhaupt poröse Schichten
gebildet werden, findet in der Patentschrift keine Erwähnung.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein ohne Anwendung von Preß- und Sintertechniken der
Pulvermetallurgie durchführbares wirtschaftliches Verfahren zur Herstellung einer porösen, ein wanderungsfähiges Schmiermittel aufnehmenden Lagerschale mit
großer Variabilität in der Zusammensetzung, Größe und Form bereitzustellen, das zu Lagerschalen mit leichtem
Gewicht führt, die stärker belastbar sind und daher vorzüglich für schnellrotierende Achsen, Wellen und
Zapfen geeignet sind..
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung für das eingangs angegebene Verfahren vor, daß die
Bindemittelmenge auf etwa 10 bis etwa 30 Vol.-%, bezogen auf die festen Substanzen der fertigen
Lagerschale, eingestellt wird und man ein freifließendes Gemisch aus festen Teilchen, die einzeln mit Bindemittel
überzogen sind, zu einer Lagerschale ausformt, diese Lagerschalenform verdichtet und danach die Teilchen
unter Verschmelzen des Bindemittels zu einem zusammenhängenden Körper verbindet und das Bindemittel
aushärtet.
Bevorzugte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind Gegenstand der Unteransprüche 2—8.
Die erfindungsgemäß herstellbare Lagerschale enthält eine Matrix aus dichtgepackten, festen einzelnen
Teilchen, die nicht durch Verpressen und Sintern nach der Pulvermetallurgie, sondern durch ein Bindemittel
zusammengehalten werden, das sich in den Zwischenräumen zwischen den Teilchen befindet, jedoch nur
teilweise diese Zwischenräume ausfüllt und dadurch eine gleichmäßige Porosität vermittelt aus miteinander
in Verbindung stehenden Poren, die an der Lagerschalenoberflächc das Schmiermittel aufnehmen können.
Die Vorteile der Erfindung treten insbesondere in den
Eigenschaften und der Funktionstüchtigkeit der erhaltenen Lagerschale hervor. Da bei ihrer Herstellung keine
starken Preßdrücke angewendet werden wie bei der Herstellung herkömmlicher poröser Metallagerschalen,
kommt es nicht zur Deformierung der Metallteilchen und damit notgedrungen zu einer gewissen Eriminierung
von Poren und zu einer Ungleichmäßigkeit in der Porenstruktur. Erfindungsgemäß wird eine Deformation
vermieden, da die Teilchen miteinander durch eingestellte Mengen an Bindemittel gebunden werden,
so daß im wesentlichen zwischen allen benachbarten Teilchen Zwüchenräume verbleiben. Das Ergebnis ist
eine gleichmäßigere Porosität die infolge dieser Struktur eine gleichmäßigere Beschickung der Lagerschalenoberfläche
mit Schmiermittel ermöglicht
Die gleichmäßige Porosität wird bei den erfindungsgemäß
herstellbaren Lagerschalen außerdem noch durch Verwendung von gleichmäßig geformten Matrixteilchen,
wie beispielsweise Kugeln, erhöht, weil dadurch ein besser geordnetes Netzwerk von Zwischen- 2u
räumen erreicht wird. Die Verwendung von Teilchen mit einem engen Größenbereich unterstützt diese
Regularität der Struktur.
Die Kugelform der Matrixteilchen, trägt außerdem zu einer feinstrukturierten Porosität bei, indem eine
kompaktere Teilchenfüllung und die Verwendung sehr feiner Teilchen ermöglicht werden. Demgegenüber ist
man bei der Herstellung von porösem Metallagerschalen bisher im aligemeinen auf Teilchen einer ziemlich
großen Teilchengröße wie Gußeisenspäne beschränkt 3» gewesen, um die Teilchen kontinuierlich in eine
automatische Preßvorrichtung eintragen zu können. Die feinstrukturierte Porosität ist dafür verantwortlich, daß
das öl gleichmäßiger auf der Oberfläche zur Verfügung steht; sie hält auch den während des Drehens einer
getragenen Achse oder Welle entstehenden Druck aus, durch den das Schmiermittel in die Lagerschale
gedruckt werden kann. Die Porosität wird erfinduingsgemäß
unter anderem durch Einstellung der Bindemittelmenge in der Lagerschale erreicht. Im allgemeinen
werden sehr feste Lagerschalen mit einer geringeren, jedoch noch ausreichenden Porosität mit etwa
30 Vol.-% Bindemittel (bezogen auf die festen Substanzen der Lagerschale, d. h. ohne Porenstruktur) bei
Verwendung der bevorzugten Mikrokügelchen als 4ϊ
Matrixteilchen erhalten.
Etwa 10Vol.-°/o ergeben eine sehr große Porosität,
aber gerade noch eine ausreichende Mindestfestigkeit, wobei der am besten geeignete Bereich im allgemeinen
bei etwa 12—25 Vol.-°/o liegt -«>
Im einzelnen hängt die erforderliche Porosität von der vorgesehenen Verwendung ab. Es gibt ASTM-Werkstofflisten
für poröse Metallagerschalen, die unter dem Gesichtspunkt des Ausgleiches zwischen den
Festigkeitserfordernissen und dem Ölaufnahn.evermö- v>
gen erstellt sind und angeben, daß die Porosität mindestens 18% betragen soll (ASTM B 202-55 T). Die
erfindungsgemäß herstellbare Lagerschale hat meistens eine Porosität mindestens dieser Größenordnung,
jedoch können auch bei niedrigeren Werten brauchbare «) Ergebnisse erreicht werden. Die Porengröße und die
Verteilung der Porengröße hängen außerdem von der Art des Verfahrens ab und werden in bezug auf das
Schmiermittel gewählt. Erfindungsgemäße Verfahren haben in dieser Hinsicht den Vorteil, daß die Porosität, b">
einschl. des Porengehaltes, der Porengröße und der Porengrößenverteilung. in den herzustellenden Lagerschalen
kontrolliert eingestellt werden kann.
Bei der Herstellung der erfindungsgemäßen porösen Lagerschale wird eine gießbare Masse aus mit
Bindemittel überzogenen Matrixteilchen verwendet die durch Auftragen des Bindemittels auf einzelne Matrixteilchen
als Überzug erhalten werden. Die gießbare Mass? wird zu einer Lagerschalenkonfiguration verdichtet
so daß die Teilchen in Form einer dichtgepackten Matrix, ohne deformiert zu werden, angeordnet
werden und das Bindemittel nur teilweise die Zwischenräume zwischen den Matrixteilchen ausfüllt Das
Bindemittel verschmilzt und läßt teilweise ungefüllte Zwischenräume zurück, wodurch sich die vorteilhafte
Struktur bildet mit in Verbindung stehenden gleichmäßigen Poren, die zur Aufnahme von Schmiermittel und
zur Versorgung der Lagerschalenoberfläche mit Schmiermittel in dem Maße ausreichen, wie es für eine
poröse, mit Schmiermittel zu imprägnierende Lagerschale erforderlich ist. Das Verfahren zeichnet sich
dadurch aus, daß wenigstens ein gewichtsmäßiger Hauptanteil der Matrixteilchen einen Überzug aus dem
Bindemittel trägt
Ein weiterer bedeutender Vorteil der Erfindung
besteht in bezug auf die Herstellung darin, daß Bindemittel, wie beispielsweise organische polymere
Bindemittel, verwendet werden können, die eine kontrollierte Fließfähigkeit unter gelindem Druck
zeigen. Das Matrixteilchen/Bindeiniltel-Gemisch kann so zunächst in einer Form verdichtet und dann zur
weiteren Behandlung schnell herausgestoßen werden. Die dadurch ermöglichte kurze Verweildauer der
Lagerschalen in der Form führt zu sehr hohen Produktionsgeschwindigkeiten unter rationeller Ausnutzung
der relativ teuren Formvorrichtung.
Eine bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht deshalb darin, daß die gießbare
Masse zunächst zu einem einheitlichen handhabungsfähigen Gegenstand in einem Formwerkzeug verdichtet
wird, wobei das Bindemittel eine Anfangsbindung entwickelt und dann der Preßkörper außerhalb des
Formwerkzeugs zur Vervollständigung der Bindung weiterbehandelt wird. Es ist vorteilhaft, insbesondere
wenn das Bindemittel ein härtbares organisches Material ist, dieses Bindemittel erst nach Herausnahme
aus dem Formwerkzeug zu härten.
Bevorzugt werden erfindungsgemäß die Lagerschalen mit organischen Bindemitteln gebunden, die bei
ziemlich tiefen Temperaturen gehärtet werden können. Die Anwendung derartiger niedriger Temperaturen
erlaubt einen Gehalt an Komponenten und Bestandteilen einzusetzen, die sonst aufgrund der hohen
Sintertemperaturen, die zur Hersteilung herkömmlicher poröser Metallagerschalen erforderlich wären, nicht
zugegen sein dürfen. Außerdem wird dabei weniger Energie gebraucht, und es werden geringere Kosten für
die Herstellung der Lagerschalen erforderlich. Erfindungsgemäß können verschiedene Bindemittel eingesetzt
werden. Allgemein gilt, daß sich das Bindemittel von den Matrixteilchen wenigstens in seinen Fließeigenschaften
während der Lagerschalenherstellung unterscheidet. Von den bevorzugt eingesetzten organischen
Bindemitteln sind besonders die organischen wärmehärtenden oder chemisch härtenden Materialien geeignet
(d. h. die chemisch reagieren und relativ unschmelzbar und unlöslich sind). Solche Materialien sind in die
Lagerschale einzuarbeiten und sie weisen in gehärtetem Zustand eine gute Dimensionsstabilität auch bei hohen
Temperaturen und einen günstigen Widerstand gegenüber dem Angriff durch Schmiermittel oder andere
Chemikalien auf.
Epoxyharze, d. h. organische Materialien mit mehr als einer 1,2-Epoxygruppe je Molekül, werden bevorzugt
und können u. a. als Polyglycidylether von Polyolen, wie z. B. Bisphenol A, als sogenannte Novolac-Epoxyharze
und als cycloaliphatische Epoxyharze vorliegen. Abgesehen von Epoxyharzen gehören zu anderen geeigneten
Bindemitteln Polyester, Polyurethane, Phenolharze und solche anorganischen Materialien, wie z. B. Silikate, die
eine besondere Hochtemperatur- und Chemikalienfestikeit aufweisen können.
Das in den folgenden Beispielen angewendete Verfahren zum Aufbringen eines Überzugs aus Bindemittel
auf Matrixteilchen wird in der US-PS 31 75 935 beschrieben. Das danach erhaltene Gemisch aus den
brechlichen Malrixteilchen, die völlig oder teilweise verwendet werden können, gehören anorganische
Teilchen, wie z. B. Sandkörner, organische Polymerisatteilchen,
die im allgemeinen in einer gehärteten Form zumindest in dem fertigen Lager vorliegen, und
Metallteilchen. Kugelförmige Teilchen werden bevorzugt doch können auch irreguläre Teilchen, wie sie z. B.
bei Sandkörnern oder irregulären Metallteilchen vorliegen, verwendet werden. Die Teilchen sind fest und
nichtflüssig (sie können hohl oder porös sein) und sollten vorzugsweise zumindest bei mäßigen Preßdrücken, wie
z. B. 700 kg/cm2, unverformbar sein, um die Anwendung solcher Drücke zur Bildung des rohen Preßlings zu
ermöglichen. Die Matrixteilchen sollen außerdem während der Härtungsoperation nicht fließen, damit die
Bindemitte! enthaltenden Matnxteilchen lie^t in freifüe- ^eei^nete Porositätseinstei!un°f beibehalten bleibt.
Bender Form vor. Das Bindemittel kann auch vollständig in Form des filmartigen Überzuges auf den Teilchen
vorliegen (US-PS 3166 615).
Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren wird ein Produkt gebildet, in dem die Teilchen eine dichtgepackte
Matrix bilden. Die Teilchen liegen dabei meistens in engem Kontakt vor und sind von benachbarten Teilchen
um nicht mehr als etwa 50% ihres Durchmessers entfernt, wobei sich eine Zwischenraumstruktur zwisehen
den Teilchen ausbildet.
Die Zwischenräume zwischen den Teilchen sind nur teilweise gefüllt. Die Teilchen werden im allgemeinen zu
der beschriebenen dichten Packung ohne Verformung verdichtet und bleiben auch im Endprodukt unverformt.
Während der Verdichtung, wie sie in den folgenden Beispielen beschrieben wird, kann der Druck im
allgemeinen kontinuierlich erhöht und das Volumen der Preßlinge kontinuierlich verringert werden, was zeigt,
daß nicht alle Teilchen in direktem Kontakt miteinander vorliegen.
Im Gegensatz zu früheren Strukturen ergeben die dichtgepackten Teilchen in den erfindungsgemäß
herstellbaren Lagerschalen eine Strukturmatrix. Sie üind also nicht als Füllstoff in einer Polymerisat-Matrix
dispergiert, sondern über ein Bindemittel miteinander verbunden, das nur teilweise die Zwischenräume
zwischen den Teilchen ausfüllt, so daß eine eingestellte Porosität von miteinander in Verbindung stehenden
Poren verbleibt, die zur Aufnahme und zur Abgabe eines wanderungsfähigen Schmiermittels an die Lagerschalenoberfläche
dient.
Die Größe der Matrixteilchen kann variieren, um unterschiedliche Eigenschaften zu erzielen. Es können
Gemische von Teilchen verschiedener Größe in Form eines statistischen Gemisches oder als gesonderte
30
Struktur an der Oberfläche der Lagerschale eine bestimmte Porosität haben, während eine innere
Schicht, die das Schmiermittel aufbewahrt und an die Oberfläche abgibt eine andere Porosität haben kann.
Erfindungsgemäß haben die Matrixteilchen meistens Durchmesser zwischen etwa 10 und 200 μπι und
zweckmäßigerweise unter etwa 100 μπι; doch können auch noch geeignete Ergebnisse außerhalb des genann- w
ten Bereiches erhalten werden.
Glasmikrokugeln werden in den erfindungsgemäßen Lagerschalen mindestens als Grundmatrixteilchen (d h.
mindestens als Hauptgewichtsanteil der Matnxteilchen) bevorzugt, weil Glas eine gute Druckfestigkeit hat,
leicht zu kugelförmigen Formen und mit den gewünschten Größen geformt werden kann und billig zu erhalten
ist. Zu anderen geeigneten bruchfesten oder nichtzer-Ein
Graphitgehalt ist in dem Bindemittel vorteilhaft, weil Graphit eine zusätzliche Schmierwirkung ergibt,
die besonders während des Beginns der Rotation einer Welle in der Lagerschale nützlich ist. Andere geeignete
feste Schmiermittelmaterialien sind Molybdändisulfid und Wolframdisulfid. Wenn solche Materialien verwendet
werden, machen sie im allgemeinen etwa 1 —50 Gew.-°/o des Bindemittels aus.
Ein interessantes und nützliches Phänomen, das mit dem Kontakt zwischen den Teilchen in Beziehung zu
bringen ist, sind die von den Lagerschalen der Erfindung gezeigten Wärmeausdehnungseigenschaften. Eine
Lagerschale der Erfindung zeigt nicht die Wärmeausdehnungseigenschaften eines organischen Materials,
wie bei einer Lagerschale, die eine kontinuierliche Matrix aus organischen Bindemittel enthält, in dem
Teilchen dispergiert sind. Der Wärmeausdehnungskoeffizient von organischen Materialien ist im allgemeinen
ziemlich hoch (90 bis 100 · 10"6 cm/cm/°C); dies ist für
eine Lagerschale unerwünscht. Stattdessen ist bei einer Lagerschale der Erfindung, die aus Glasteilchen und
organischem Bindemittel hergestellt worden ist, der Wärmeausdehnungskoeffizient typischerweise in der
Größenordnung von 25 oder 27 · 10-bcm/cm/°C (der
Wärmeausdehnungskoeffizient von Glas beträgt im aligemeinen 9 oder i0,8 - 10-bcm/cm/°C). Der enge
Kontakt der Glasmikrokugeln bewirkt, daß der Wärmeausdehnungskoeffizient in der Lagerschale von
Glas dominiert wird. Der Wärmeausdehnungskoeffizient der Lagerschalen der Erfindung ist niedriger als
der von poröser Bronze und liegt näher bei dem von Stahl, was für die Verwendung von Stahllagerschalen
oder Stahlhüllen, die mit Lagerschalen ausgekleidet sind, von Vorteil ist. Der Innendurchmesser der
Lagerschale kann wegen des geeigneten Wärmeausdehnungskoeffizienten größenmäßig an die Größe der
Achse oder Welle angenähert werden, die von der Lagerschale getragen werden soll.
Die Lagerschalen können zu verschiedenen Gestalten ausgebildet werden, doch ist eine zylindrische Lagerbuchse
die üblichste Form. Ein Vorteil der Erfindung liegt darin, daß die Lagerschalen im allgemeinen mit
ihren endgültigen Abmessungen geformt werden können. Das heißt der Formteil, der die Bohrung der
Lagerschale formt kann genau die gleiche Größe haben, wie sie für den Innendurchmesser der Lagerschale
erwünscht ist
Die üblicherweise in porösen Metallagerschalen verwendeten Schmiermittel sind im allgemeinen auch
für Lagerschalen der Erfindung geeignet Diese Schmiermittel sind am häufigsten ölige Flüssigkeiten,
können aber auch in Pastenform vorliegen. Die
Schmiermittel sind derart, daß sie während des Betriebs der Lagerschale unter dem Einfluß von Temperatur und
Druck, die durch Rotation der Welle oder Achse entwickelt werden, wandert. Die Viskosität des
Schmiermittels bei der Betriebstemperatur steht im allgemeinen in Beziehung zu der Größe und dem Anteil
der Poren, so daß das Schmiermittel von den Poren in einer gewünschten Weise abgegeben bzw. geliefert
wird, so wie es auf dem Gebiet der porösen Lagerschalen bekannt ist.
In den folgenden Beispielen sind alle Teile Gewichtsteile, wenn nichts anderes angegeben ist.
9,1 kg Glasmikrokugeln mit Durchmessern von 37 bis 53 μίτι wurden einer Silanbehandlung unterworfen,
indem sie 10 Minuten mit 64 cm3 verdünnter Aminosilanlösung in einem 18,9 Liter-Mischer, der auf langsame
Geschwindigkeit eingestellt worden war, gemischt wurden. Die überzogenen Mikrokugeln wurden über
Nacht bei 660C getrocknet und dann nochmals 15 Minuten gemischt, um alle Klumpen zu zerbrechen.
Die behandelten Mikrokugeln wurden dann mit einen klebrigen Überzug aus Bindemittel versehen, indem sie
mit einer Lösung vermischt wurden, die aus 25,4 Teilen Diglycidyläther von Bisphenol A, 8,29 Teilen Digiycidyläther
von Bisphenol A mit höherem Molekulargewicht, 6,76 Teilen Isophthalyldihydrazid, 15,6 Teilen Titandioxid,
1,05 Teilen aminosubstituiertem Betonit, 1,62 Teilen Toluol und 41,23 Teilen Methyläthylketon bestand.
Diese Lösung wurde zu den Mikrokugeln in einer Menge von 564 cm3 gegeben, und der Mischer wurde
15 Minuten bei geringer Geschwindigkeit in Betrieb gesetzt.
Die erhaltene tonartige Mischung wurde in einen Doppelhüllenmischer (mit angestelltem Verstärkerstab)
eingetragen und 5 Minuten mit 1,14 kg eines mikropulverisierten härtbaren organischen Bindemittels der
B-Stufe (95% des Bindemittels hatten eine Teilchengröße über 3,1 μίτι, 50% hatten eine Teilchengröße über
9μπι und 5% hatten eine Teilchengröße über 18μπι)
vermischt. Dieses Bindemittel enthielt 69 Teile Diglycidyläther von Bisphenol A mit höherem Molekulargewicht,
modifiziert mit wenigen Zehntel Teilen eines modifizierten Acrylats, das ein Egalisiermittel ist,
0,44 Teile Tri(dimethylaminoäthylphenol), das ein Vulkanisationsmittel ist, 5,5 Teile einer Katalysatormischung,
die etwa 80 Gewichtsteile Isophthalyldihydrazid und 20 Teile Dicyandiamid enthielt, und 25 Teile
Graphitteilchen, mit einer durchschnittlichen Teilchengröße von etwa 9 μΐη.
Es wurde eine Masse aus überzogenen Mikrokugeln erhalten, wie die in F i g. 1 dargestellte Mikrokugel 10
mit einem klebrigen zusammenhängenden oder filmähnlichen Überzug 11 aus Bindemittel, durch welches eine
Schicht aus Teilchen 12 aus Bindemittel an den Mikrokugeln haftete. Die Masse wurde durch ein Sieb
mit einer lichten Maschenweite von 250 μΐη zur
Entfernung von Agglomeraten gesiebt, wobei eine Ausbeute von 90% erhalten wurde.
Ein Teil der Masse aus überzogenen Mikrokugeln wurde dann in eine Form gebracht und bei Raumtemperatur
unter Anwendung eines Drucks von 700 kg/cm2 zu einem Hohlzylinder mit einer Länge von 2,5 cm, einem
Außendurchmesser von 3,8 cm und einem Innendurchmesser von 2,8 cm zusammengedrückt Der erhaltene
rohe Preßling wurde dann aus der Form herausgenommen und 10 Minuten auf 2050C erwärmt, wobei die
Teilchen aus dem Bindemittel schmolzen, zerflossen und härteten. Von anderen Tests oder in ähnlicher Weise
hergestellten Proben ist es bekannt, daß der Zylinder nach dem Härten des Bindemittels zu etwa 23% porös
war und die Poren eine mittlere Größe von etwa 3 μιη und einen Porengrößenbereich von etwa 2 bis 8 μιη
hatten (im Gegensatz zu einem Bereich von 2 bis 40 μιη
von typischen porösen Bronzelagern), gemäß Messung mit einem Porosimeter. Der Zylinder wurde im Vakkum
mit 3,55 g öl imprägniert. Die erhaltene Lagerschale war im allgemeinen so, wie in F i g. 2 dargestellt.
Der imprägnierte Zylinder wurde als Lagerschale für eine kaltgewalzte 2,5-cm-Stahlwelle unter Anwendung
einer Lagerschalentestvorrichtung getestet. Der Test begann mit 550 Umdrehungen/Minute mit einer Radialbelastung
von 22,7 kg. Die Belastung wurde jede Stunde um 22,7 kg bis zu einer Höchstbelastung von 205 kg
erhöht, was einem PV von 64 500 äquivalent war. Zu dem Zeitpunkt begann dann das Lager zu rauchen; der
Test wurde abgebrochen. Größenmessungen nach Beendigung des Versuchs ergaben, daß das Lager am
Innendurchmesser um 0,35 g abgenommen hatte. Der Reibungskoeffizient änderte sich während des Tests von
0,056 auf 0,180.
B e i s ρ i e I 2
Das Beispiel erläutert die Verwendung eines Gemisches aus Glasmikrokugeln und Metallteilchen als
Matrixteilchen in einer Lagerschale der Erfindung.
Es wurde ein Gemisch aus 2,8 kg mit Bindemittel überzogenen Glaskugeln, wie sie in F i g. 1 dargestellt
und in Beispiel 1 beschrieben und 1,7 kg Aluminiumpulver mit einer mittleren Teilchengröße von etwa 20 μηι
hergestellt. Diese Materialien wurden in einem Zweihüllenmischer mit angestelltem Verstärkerstab 1 Minute
gemischt. Ein Hohlzylinder mit den gleichen Abmessungen wie der des Beispiels 1 wurde unter Anwendung des
gleichen Preßdrucks, der gleichen Härtungstemperatur und der gleichen Härtungsdauer wie in Beispiel 1
hergestellt. Die gemessene Porosität dieses Zylinders betrug 20%, und die mittlere Porengröße war 2 μπι.
Nach dem Imprägnieren mit öl wie in Beispie! 1
wurde der Zylinder als Lagerschale getestet, und zwar unter Anwendung der gleichen Vorrichtung und der
gleichen Testbedingungen wie in Beispiel 1. Der Test begann mit 550 Umdrehungen/Minute mit einer Anfangsradialbelastung
von 22,7 kg. Die Belastung wurde je Stunde um 22,7 kg erhöht bis zu einer Höchstbelastung
von 318 kg als Grenze der Testvorrichtung. Die Höchstbelastung und die Geschwindigkeit entsprechen
einem PV von 100 800. Größenmessungen nach Beendigung des Versuchs ergaben keine Änderungen
hinsichtlich der Länge oder des Durchmessers. Das Lager hatte einen Gewichtsverlust von 0,10 g.
Die nach Beispiel 2 erzielte Verbesserung ist zum Teil auf die angegebene kleinere Porengröße
und die verbesserte Wärmeleitfähigkeit der Probe von 0,03307 cal · cm-1 · s~' · grad-' gegenüber
0,01488 cal · cm-' · s-l - grad-' zurückzuführen. Die
verbesserte Wärmeleitfähigkeit erlaubt eine bessere Wärmeableitung aus dem Grenzbejeich von Welle und
Lagerschale, während die Wärme sonst zu einem Brechen oder Abtreiber, von öl führen und unerwünschte
Größenänderungen und Ermüdung der Lagerscha-Ien- und Wellenmaterialien bewirken kann. Vorzugsweise
haben die erfindungsgemäß herstellbaren Lagerschalen eine Wärmeleitfähigkeit von wenigstens
0,0124 und noch vorteilhafter von weniestens
0,0289 cat · cm1 · s~' ■ grad1. Die beste Verbesserung
der Wärmeleitfähigkeit ist festgestellt worden, wenn Metallteilchen, die nicht mit Bindemittel überzogen
sind, mit überzogenen Glasmikrokugeln vermischt werden, obwohl geeignete Ergebnisse auch bei Verwendung
von mit Bindemitteln überzogenen Metallteilchen erhalten wurden.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (8)
1. Verfahren zur Herstellung einer porösen, ein wanderungsfähiges Schmiermittel aufnehmenden
Lagerschale, bestehend aus bruchbeständigen festen Teilchen, die durch ausgehärtetes Bindemittel
verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Bindemittelmenge auf etwa 10 bis etwa
30 Vol.-%, bezogen auf die festen Substanzen der fertigen Lagerschale, eingestellt wird und man ein !0
freifließendes Gemisch aus festen Teilchen, die einzeln mit Bindemittel überzogen sind, zu einer
Lagerschale ausformt, diese Lagerschalenform verdichtet und danach die Teilchen unter Verschmelzen
des Bindemittels zu einem zusammenhängenden Körper verbindet und das Bindemittel aushärtet.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurcn gekennzeichnet, daß die festen Teilchen Mikrokugeln sind
und mit etwa 12 bis 25 Vol.-% Bindemittel, bezogen auf die festen Substanzen der fertigen Lagerschale,
gebunden werden.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Hauptgewichtsanteil der festen Teilchen aus Glasmikrokugeln besteht.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß außerdem Metallteilchen verwendet
werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Bindemittel ein jo
härtbares organisches Bindemittel oder ein anorganisches Bindemittel ist.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Bindemittel
zusammen mit festen, im Bindemittel verteilten js schmierenden Teilchen verwendet wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerschale in
einer Preßform geformt und verdichtet und die Aushärtung des Bindemittels außerhalb der Preßform ausgeführt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die festen Schmiermittelteilchen
Graphit-, Molybdändisulfid- oder Wolframdisulfidteilchen sind und 1 bis 50 Gew.-% des Bindemitteis
ausmachen.
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