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DE2534970A1 - Fracht-unterseeboot - Google Patents

Fracht-unterseeboot

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Publication number
DE2534970A1
DE2534970A1 DE19752534970 DE2534970A DE2534970A1 DE 2534970 A1 DE2534970 A1 DE 2534970A1 DE 19752534970 DE19752534970 DE 19752534970 DE 2534970 A DE2534970 A DE 2534970A DE 2534970 A1 DE2534970 A1 DE 2534970A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cargo
hulls
load
drive
individual
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19752534970
Other languages
English (en)
Inventor
Marten Leonard Schoonman
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19752534970 priority Critical patent/DE2534970A1/de
Publication of DE2534970A1 publication Critical patent/DE2534970A1/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63GOFFENSIVE OR DEFENSIVE ARRANGEMENTS ON VESSELS; MINE-LAYING; MINE-SWEEPING; SUBMARINES; AIRCRAFT CARRIERS
    • B63G8/00Underwater vessels, e.g. submarines; Equipment specially adapted therefor
    • B63G8/001Underwater vessels adapted for special purposes, e.g. unmanned underwater vessels; Equipment specially adapted therefor, e.g. docking stations

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Ship Loading And Unloading (AREA)

Description

  • Fracht-Unterseeboot Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Fracht-Unterseeboot entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1 Es sind bereits Öltanker mit einer Länge im Bereich von 300 Meter und einem Tiefgang im Bereich von 25 m gebaut worden. Im voll belasteten Zustand können derartige Öltanker die meisten Häfen der Welt - insbesondere alle Häfen an der Ostküste der Vereinigten Staaten - nicht anlaufen. Dies macht es dann erforderlich, daß beim Beladen derartiger Tanker dieselben nur zum Teil gefüllt werden, damit der öltanker noch aus dem Hafen auslaufen kann.
  • Außerhalb des Hafens wird dann der Öltanker mit Rohöl vollgefüllt, welches von einer Barke oder einem anderen Speicherbehälter übernommen wird. Der entgegengesetzte Vorgang wird dann vorgenommen, sobald der betreffende Öltanker eine Entladehafen - beispielsweise New-York-Hafen - anläuft. In diesem Fallwird nämlich ein Teil des von dem öltanker transportierten Öls von einer Ölbarke übernommen, bis sich der Tiefgang des Öltankers soweit verringert hat, daß derselbe die relativ flachen Wasserwege um die Manhattan-Halbinsel herum befahren kann. Auf diese Weise kann der Tiefgang des Öltankers von etwa 25 m auf etwa die Hälfte reduziert werden, wodurch es gestattet ist, daß ein beliebiger Hafen entlang der Küste der Vereinigten Staaten oder beispielsweise von Frankreich angelaufen werden kann. Durch Vergrößerung der Abmessungen von öltankern wird fernerhin die Zeit vergrößert, welche zum Be- und Entladen des Öltankers erforderlich ist. Die Leerlaufzeit eines derartigen Tankers erhöht sich fernerhin aufgrund der Wartezeit, bevor das Be- oder Entladen an einer bestimmten Stelle vorgenommen werden kann.
  • Dies wiederum hat zur Folge, daß der Öltanker einschließlich seiner Mannschaft über das ganze Jahr hinweg während eines relativ großen Zeitraumes nicht im direkten Einsatz sich befinden.
  • Es sind bereits Versuche gemacht worden, um Frachtschiffe wahlweise als Öltanker oder als Stückgutfrachter verwenden zu können. Derartige Frachtschiffe sind mit Frachträumen versehen, in welchen Stückgut eingelagert werden kann. Wenn jedoch derartige Frachträume für die Aufnahme von Rohöl verwendet worden sind, sind die Oberflächen derartiger Frachträume mit Ölrückständen bedeckt, sodaß diese Flächen sehr gut gereinigt werdenmüssen, bevor andere Trockenfracht entweder mit oder ohne Container eingeladen werden kann. Das Reinigen dieser Flächen bewirkt jedoch, daß Ölrückstände in das Meer abgelassen werden, was jedoch entlang von Küsten verboten ist. Unabhängig jedoch, wo dieses Ablassen von Rückständen vorgenommen wird, ergibt sich dadurch eine ungewünschte Umweltverschmutzung.
  • Durch das Auffinden von ölfeldern in Alaska und dem arktischen Ozean ergeben sich neue Probleme. Das Vorhandensein der Eisdecke im hohen Norden verhindert, daß an der Oberfläche schwimmende Öltanker für den Transport von Rohöl zwischen Alaska und Kanada und den südlicheren Staaten verwendet werden. Es sind demzufolge bereits Versuche gemacht worden, Erdöltanker-Unterseeboote zu schaffen, welche unterhalb der Eisschicht hindurchtauchen können, sodaß das Rohöl von diesen Ölfeldern über das ganze Jahr hinweg abtransportiert werden kann.
  • Im Hinblick auf diesen Stand der Technik ist es demzufolge Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein neuartiges Frachtunterseeboot zu schaffen, mit welchem beispielsweise Rohöl über große Entfernungen transportiert werden kann, wobei das Einlaufen selbst relativ flacher Häfen keine Schwierigkeiten bereitet.
  • Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, indem die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 aufgeführten Merkmale vorgesehen sind.
  • Das erfindungsgemäße Fracht-Unterseeboot weist ein Paar von nebeneinanderliegender, miteinander verbundener Lastrümpfe auf, welche mit einem darüber angeordneten Antriebsrumpf in etwa gleicher Abmessungen verbunden werden können.
  • die Lastrümpfe sind dabei mit Einrichtungen versehen, welche das Beladen mit Fracht gestatten. Fernerhin sind Trimmeinrichtungen vorgesehen, mit welchen alle drei Rümpfe Ballast übernehmen können. Die Las trümpfe können dabei bei abwesendem Antriebsrumpf beladen und entladen werden. Anschließend werden die beiden Las trümpfe bis auf eine Tiefe abgesenkt, sodaß dann der Antreibsrumpf im schwimmenden oder untergetauchten Zustand über den beiden Antriebsrümpfen so ausgerichtet werden kann, daß eine Verbindung zwischen dem Antriebsrumpf und den Lastrümpfen hergestellt werden kann.
  • Die Ankopplung des Antriebsrumpfes an die beiden Las trümpfe erfolgt vorzugsweise mit Hilfe innerhalb des Antriebsrumpfes vorgesehener Elektromagneten, welche auf ferromagnetische Bereiche innerhalb der Seitenwandungen der Lastrümpfe einwirken. Zur Positionierung sind an den beiden Lastrümpfen Stangen vorgesehen, welche sich nach oben erstrecken. Der Abstand dieser Stangen voneinander ist so gewählt, daß er größer als die Breite des Antriebsrumpfes ist. Dabei sind Einrichtungen vorgesehen, mit welchen diese Stangen in seitlicher Richtung bewegt werden können, um den Antriebsrumpf in bezug auf die beiden darunter liegenden Lastrümpfe zu zentrieren, bevor das Ankuppeln an die beiden Lastrümpfe vorgenommen wird. Der Antriebsrumpf ist vorzugsweise ferner im vorderen und hinteren Bereich mit seitlich vorstehenden Führungselementen versehen, welche den an den Las trümpfen vorstehenden Stangen zugeordnet sind, wodurch die Beweglichkeit des Antriebsrumpfes in bezug auf die beiden Lastrümpfe begrenzt wird.
  • Die beiden Lastrümpfe sind fernerhin zweckmäßigerweise mit im Abstand angeordneten Schotten versehen, wodurch einzelne Frachträume gebildet werden. Oberhalb dieser einzelnen Frachträume sind schwenkbare Frachtluken vorgesehen, sodaß abmessungsmäßig den einzelnen Frachträumen entsprechende Frachtcontainer eingeladen werden können. Die Frachtcontainer sind vorzugsweise quaderförmig ausgebildet, wobei sie nach unten etwas abgeschrägt sind, um das Einladen und Entladen aus den Frachträumen zu erleichtern. Die einzelnen Frachtcontainer sind vorzugsweise aus Fiberglas oder einem mit Fiberglas beschichteten Metall hergestellt, um auf diese Weise elektrostatische Entladungen zu vermeiden.
  • Jede schwenkbare Fracht luke ist entlang ihrer Kante mit einem ausdehnbaren Abdichtungs- und Verriegelungswulst versehen, welcher innerhalb einer entsprechenden Abdichtungs- und Verriegelungsrinne bei Verschließen der Frachtluken zu liegen gelangt. Diese Abdichtungs- und Verriegelungsrinne besitzt dabei eine nach unten sich verbreiternde Breite, wodurch erreicht werden kann, daß bei Zufuhr eines Druckmittels in die Abdichtungs- und Verriegelungswulst eine gute Abdichtung und Verriegelung der Frachtluken zustandekommt.
  • Die Erfindung soll nunmehr anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert und beschrieben werden, wobei auf die beigefügte Zeichnung bezug genommen ist. Es zeigen: Fig. 1 eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Frachtunterseeboots, Fig. 2 eine Schnittansicht entlang der Linie II-II von Fig. 1, Fig. 3 eine Fig. 2 entsprechende Schnittansicht unter Darstellung der beiden Las trümpfe mit geöffneten Frachtluken, Fig. 4 eine Vorderansicht des in Fig. 1 dargestellten Fracht-Unterseeboots, Fig. 5 eine Schnittansicht entlang der Linie V-V von Fig. 4, Fig. 6 eine Detailansicht der in Fig. 4 dargestellten Führungsflügel, und Fig. 7 und 8 Detailansichten der Abdichtung und Verriegelung der Frachtluken im verriegelten und nicht verriegelten Zustand.
  • Das in Fig. 1 dargestellte Fracht-Unterseeboot kann eine Länge von mehr als 100 Meter und eine Ladekapazität von einigen loooo Tonnen besitzen, sodaß die Abmessungen des Antriebs des Frachtunterseeboots nicht kritisch ist.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung weist das Fracht-Unterseeboot zwei voneinander trennbare Teile auf, indem ein Antriebsrumpf 10 vorgesehen ist, welcher den Antrieb und die Steuermechanismen enthält. Fernerhin ist ein die Fracht tragender Lastteil 12, 14 vorgesehen, welcher nach dem Transport von einem Hafen zum anderen von dem Antriebsrumpf 10 entfernt werden kann. Der auf diese Weise freigegebene Antriebsrumpf 1o kann daraufhin sofort einen entsprechenden Lastteil 12, 14 übernehmen, um somit unmittelbar darauf die Rückfahrt antreten zu können.
  • Entsprechend Fig. 1 besteht das erfindungsgemäße Frachtunterseeboot aus einem Mutter-Unterseeboot und einem Tochter-Lastträger mit zwei Lastrümpfen 12, 14, welche miteinander verbunden sind. Diese beiden Lastrümpfe 12, 14 können von dem Antriebsrumpf 1o entfernt werden. Die beiden Lastrümpfe 12, 14 sind gemäß Fig. 2 mit einer sich in Längsrichtung erstreckenden Verbindungsanordnung 16 verbunden.
  • Die beiden Lastrümpfe 12, 14 können dabei aus Stahlplatten hergestellt werden, deren Innenseite wahlweise mit Erdöl und getrennt dazu mit Salzwasser in Berührung gelangen, wodurch erreicht werden kann, daß unabhängig von der Tauchtiefe des Frachtunterseeboots sowohl auf der Innen- wie auch auf der Außenseite derselbe hydrostatische Druck herrscht. Die Rümpfe 1o - 14 können dabei dieselbe Länge und denselben Durchmesser besitzen.
  • Innerhalb der Lastrümpfe 12, 14 sind Längsschoten 18 sowie eine Bilgendecke 19 vorgesehen. Auf diese Weise wird ein innenliegender Frachtbereich gebildet, während auf der anderen Seite zwischen diesen Elementen 18, 19 und der rohrförmigen Außenwandung 22 Seitentanks 20 sowie eine Bilge 24 gebildet werden. In dieser Hinsicht sind die beiden Lastrümpfe 12, 14 identisch ausgebildet, sodaß gleiche Bezugszeichen verwendet sind. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung sind fernerhin in vorgegebenen Abständen Querschotten 26 vorgesehen, wodurch einzelne Frachträume 30 gebildet werden.
  • Die einzelnen Querschotten 26 können mit Öffnungen 28 versehen sein, sodaß innerhalb der Lastrümpfe 12, 14 transportiertes Rohöl zwischen den einzelnen Frachträumen 30 frei fließen kann.
  • Die Frachträume 30 sind gegenüber den Begrenzungsräumen 20, 24 abgedichtet, während eine Begrenzung nach oben hin mit Hilfe von hohlen Frachtluken 21 erreicht wird. In die Räume 20, 24 und 21 kann selektiv Seewasser eingeleitet werden, um auf diese Weise ein Trimmen vornehmen zu können. Bei Abwesenheit von Ladung innerhalb der Frachträume 30 kann ebenfalls Seewasser in dieselben eingeleitet werden, um auf diese Weise zusätzlichen Ballast zu ergeben, damit das Unterseeboot tauchen kann. Die Steuerung des Ballastes erfolgt mit Hilfe einer nicht dargestellten Steuereinrichtung innerhalb des Antriebsrumpfes 10.
  • Der Antriebsrumpf 1o ist mit Einlaßventilen 27 versehen, durch welche Seewasser zum Trimmen ein- oder ausgelassen werden kann.
  • Die Lastrümpfe 12, 14 sind fernerhin mit ferngesteuerten Einlaßventilen 25 versehen, durch welche Seewasser eingelassen werden kann, wobei zusätzlich nicht dargestellte Pumpen, Ventile und andere Einrichtungen vorgesehen sind. Die Steuerung erfolgt dabei entweder drahtlos mit Hilfe von innerhalb der Lastrümpfe 12, 14 angeordneter Empfänger und innerhalb des Antriebsrumpfes 1o vorgesehener Sender oder mit Hilfe von elektrischer Verbindungen, welche beim Verbinden des Antriebsrumpfes 10 mit den Lastrümpfen 12, 14 automatisch hergestellt werden. Zufuhr und Entfernung von Erdöl oder Seewasser kann je nach Wunsch vom Land aus oder von dem Antriebsrumpf 1o aus entsprechend der US-PS 3 698 339 durchgeführt werden.
  • Der Antriebsrumpf 1o ist im mittleren Bereich mit einem mit Stabilisierungsflügeln 36 versehenen Turm 33 versehen, während im Bereich des rückwärtigen Endes kurz vor einem Propeller 40 weitere Stabilisierungsflügel 38 vorgesehen sind. Der Antrieb erfolgt in bekannter Weise dieselelektrisch oder atomar. In diesem Zusammenhang muß jedoch hervorgehoben werden, daß die beiden Lastrümpfe 12, 14 vollkommen passiv sind, demzufolge sie mit keinen Antriebseinrichtungen versehen sind. Falls notwendig, können jedoch zusätzliche Antriebsmittel vorgesehen sein, was jedoch zusätzliche Stromversorgungs- und Steuerverbindungen zwischen dem Antriebsrumpf 10 und den Lastrümpfen 12, 14 erforderlich macht. Bei der dargestellten Anordnung ergeben die beiden Lastrümpfe 12, 14 eine stabilere Marinekonstruktion.
  • Sowohl der Antriebsrumpf wie auch die beiden Lastrümpfe 12, 14 sind, wie erwähnt, aus Marinestahlplatten hergestellt. Zusätzlich sind sie jedoch mit aufeinander abgepaßten Bereichen versehen, um eine Verbindung des Antriebsrumpfes 10 mit den Lastrümpfen 12, 14 leicht herstellen zu können. Zu diesem Zweck weist die Außenwandung 42 des Antriebsrumpfes 10 konkave Ausnehmungen 44 an gegenüberliegenden Seiten auf, welche mit Magnetplatten 46 versehen sind, die sich über eine bestimmte Länge in Längsrichtung erstrecken.
  • Innerhalb des Antriebsrumpfes 1o sind gemäß Fig. 2 jeweils paarweise angeordnete Magnetspulen 48 vorgesehen, welche über einen Schalter 49 mit einer Batterie 47 verbunden sind.
  • Die Seitenwandungen 22 der Lastrümpfe 12, 14 sind mit entsprechenden konvex ausgebildeten Bereichen aus magnetisierbarem Material versehen, welche bei Erregung der Magnetspulen 48 von dem Antriebsrumpf 1o angezogen werden.
  • Fig. 2 zeigt, wie die Verbindung unter Verwendung der Magnetspulen 48 magnetisch erreicht werden kann.
  • Mit diesen Magnetspulen 48 kann je nach Konstruktion wahlweise eine magnetische Anziehung oder eine magnetische Abstoßung erreicht werden, um den Antriebsrumpf 1o mit den Lastrümpfen 12, 14 schnell zu verbinden oder zulösen.
  • Um den Antriebsrumpf 1o gegenüber den beiden Lastrümpfen 12, 14 ausrichten zu können, sei auf Fig. 4 bis 6 in Verbindung mit Fig. 1 bezug genommen. Entsprechend diesen Figuren sind im vorderen und hinteren Bereich der Lastrümpfe 12, 14 Führungsstangen 50 vorgesehen, welche mit entsprechenden Führungsflügeln 52 des Antriebsrumpfes 1o zusammenarbeiten.
  • Gemäß Fig. 5 sind die vordersten und hintersten Frachtluken 21 der beiden Lastrümpfe 12, 14 mit je einer Rinne 54 versehen, innehalb welcher eine schwenkbare Stabhalterung 54 angeordnet ist. Diese Stabhalterung 56 ist an beiden Enden mit Hilfe von Zapfen 60 gelagert, demzufolge eine Verschwenkung der Stabhalterung 56 innerhalb der Rinne 54 möglich ist. Zusätzlich ist dabei ein Antriebsmotor 62 vorgesehen, welcher mit Hilfe von Backen 54 an der Innenseite der jeweiligen Frachtluke 21 befestigt ist. Die Achse des Antriebsmotors 60 ist direkt mit dem einen Zapfen 60 verbunden. Die eine quaderförmige Form aufweisende Stabhalterung 56 ist auf der einen Seite mit einer Gelenkachse 66 versehen, an welcher jeweils eine Führungsstange 50 angelenkt ist. Die Führungsstange 50 besitzt eine Länge, welche in etwa der Stabhalterung 56 entspricht. Innerhalb der Stabhalterung 56 ist an einem Zapfen 72 ein hydraulischer Zylinder 70 angelenkt, dessen Kolbenstange wiederum an einer Anlenkstelle 74 der Führungsstange 50 angelenkt ist. Mit Hilfe eines dem hydraulischen Zylinder 70 zugeführten Druckmittels kann somit erreicht werden, daß die Führungsstange 50 aus der gestrichelt dargestellten Position in die in Fig. 5 durch ausgezogene Linien dargestellte Position ausgeschwenkt werden kann. Im ausgeschwenkten Zustand steht dabei die Führungsstange 50 im wesentlichen senkrecht zur Oberfläche der Lastrümpfe 12, 14, so wie dies in Fig. 4 angedeutet ist. Gemäß Fig. 4 und 6 sind fernerhin die eine im wesentlichen dreieckförmige Form aufweisenden Führungsflügel 52 jeweils im Bereich eines Eckpunktes um eine Schwenkachse 84 schwenkbar gelagert, wobei diese Schwenkachse 84 innerhalb einer seitlichen Ausnehmung 82 des Antriebsrumpfes 10 zu liegen gelangt. Die einzelnen Führungsflügel 52 können um die jeweiligen Schwenkachsen 84 aus der in Fig. 6 mit ausgezogenen Linien dargestellten Position in eine gestrichelt dargestellte Position geschwenkt werden, zu welchem Zweck hydraulische Zylinder 86 verwendet werden, die einerseits an dem Antriebsrumpf 10 und andererseits an den Führungsflügel 52 angelenkt sind.
  • Der Vorgang der Positionierung vor der Erregung der Magnetspulen 48 kann anhand von Fig. 1 und 4 erläutert werden. Vorzugsweise werden die beiden Lastrümpfe 12, 14 zuerst mit der Fracht beladen und anschließend in den getauchten Zustand gebracht, worauf dann der Antriebsrumpf lo mit eigenem Antrieb in die darüber befindliche Position bewegt wird. Der Antriebsrumpf 1o wird dabei vorzugsweise in Längsrichtung parallel zur Längsachse der Lastrümpfe 12, 14 bewegt, worauf dann eine Zentrierung im Hinblick auf die durch die Verbindungsanordnung 16 verlaufende Mittellinie vorgenommen wird. Während dieser Bewegung sind die jeweiligen Führungsstangen 50 am vorderen und rückwärtigen Ende der Lastrümpfe 12, 14 ausgeschwenkt.
  • Falls eine geringfügige Fehlausrichtung zwischen dem Antriebsrumpf 10 und denLastrümpfen 12, 14 vorhanden ist, bewirkt eine Erregung eines der jeweiligen Antriebsmotoren 62, daß die Führungsstangen 50 entsprechend den in Fig. 4 gestrichelt dargestellten Positionen verschwenkt werden, wodurch der Antriebsrumpf 10 genau entsprechend der Mittellinie der Lastrümpfe 12, 14 ausgerichtet wird. Aufgrund der im vorderen Bereich vorgesehenen Führungsflügel 52, welche in die ausgeschwenkte Position gebracht worden sind, ergibt sich eine Berührung mit den Führungsstangen 50, wodurch eine axiale Ausrichtung erreicht wird, bevor eine Erregung der Magnetspulen 48 vorgenommen wird. Zu diesem Zeitpunkt sind die hinteren führungsflügel 52, welche noch innerhalb der jeweiligen Ausnehmungen 82 zu liegen gelangen, gerade an den entsprechenden hinteren Führungsstangen 50 vorbeibewegt worden. Wenn dann diese hinteren Führungsflügel 52 mit Hilfe der hydraulischen Zylinder 86 ausgeschwenkt werden, ergibt sich eine genaue Positionierung des Antriebsrumpfes 10 in bezug auf die darunter liegenden beiden Lastrümpfe 12 und 14. Durch erneutes Ballastaufnehmen des Antriebsrumpfes lo und gleichzeitige Erregung der Magnetspulen 48 wird erreicht, daß der Antriebsrumpf lo in Berührung mit den Lastrümpfen 12, 14 gelangt, wobei sich eine Magnetverbindung zwischen diesen Rümpfen 10 - 14 ergibt Gleichzeitig können dann ebenfalls in der jeweiligen Position mechanische, hydraulische und elektrische Verbindungen zwischen dem Antriebsrumpf 1o und den beiden Lastrümpfen 12, 14 entweder automatisch oder über abgedichtete Verbindungswege im Bereich der Berührflächen zwischen dem Antriebsrumpf 10 und den Lastrümpfen 12, 14 hergestellt werden.
  • So wie dies bereits erwähnt worden ist, bilden die Längsschotten 18, die Bilgendecke 19 sowie die Querschotten 26 einzelne axial gegeneinander versetzte Frachträume 30. Gemäß Fig. 1 sind innerhalb jedes einzelnen Lastrumpfes 12, 14 acht derartige Frachträume 30 vorgesehen, welche jeweils einzeln mit Frachtluken 21 versehen sind, die gemäß Fig. 3 entlang der Längskante mit Hilfe eines vorgesehenen Gelenks 90 schwenkbar sind.Das öffnen der Frachtluken 21 kann jedoch erst dann vorgenommen werden, wenn der Antriebsrumpf 1o von den Lastrümpfen 12, 14 entfernt worden ist. Falls die Lastrümpfe 12, 14 unterhalb der Wasserobefläche liegen, muß der innerhalb der Behälter 20, 24 vorhandene Wasserballast erst entfernt werden, damit die beiden Lastrümpfe 12, 14 an die Wasseroberfläche getragen werden. Erst dann können die um die Gelenke 9o schwenkbaren Frachtluken 21 geöffnet werden. Dadurch werden die Frachtcontainer 32 freigegeben, welche vorzugsweise aus Metall hergestellt sind, deren Oberfläche jedoch mit Fiberglas beschichtet ist, um das Auftreten von statischen Entladungen aufgrund von Reibung beim Entfernen der Frachtcontainer 32 aus den Frachträumen 30 zu vermeiden. Vorzugsweise sind die Frachtluken 21 mit Hilfe nicht dargestellter hydraulischer Zylinder betätigbar, welche ähnlich den hydraulischen Zylindern 70 und 86 ausgebildet sind.
  • Um eine gute Abdichtung und Verriegelung der Frachtluken 21 in der geschlossenen Position zu erreichen, sind gemäß Fig. 7 und 8 Abdichtungs- und Verriegelungsrinnen 92 vorgesehen, welche im periferen Bereich unterhalb der Bodenwandungen 94 der Frachtluken 21 angeordnet sind. Diese Abdichtungs- und Verriegelungsrinnen verlaufen entlang den Kanten der Frachtluken 21 unter Einschluß der Innenseite der Gelenke 9o. Die Abdichtungs- und Verriegelungsrinnen 92 besitzen querschnittsmäßig einen Eingangsbereich 96, dessen Breite etwas kleiner als die darungerliegende Breite der Verriegelungsrinnen ist. Entlang dem Umfang der einzelnen Frachtluken 21 sind ferner auf der Unterseite jeweils eine Abdichtungs- und Verriegelungswulst 98 vorgesehen, welche innerhalb der entsprechenden Abdichtungs- und Verriegelungsrinne 92 zu liegen gelangt. Die einzelnen Abdichtungs- und Verriegelungswülste 98 sind mit jeweils einem Anschluß 100 versehen, durch welchen Druckluft oder eine hydraulische Flüssigkeit in das Innere des Abdichtungs- und Verriegelungswulstes 98 eingeleitet werden kann, wodurch eine Expansion zustandekommt, wodurch die jeweilige Abdichtungs- und Verriegelungsrinne 92 entsprechend Fig. 7 voll ausgefüllt wird.
  • Jede Frachtluke 21 ist vorzugsweise mit einer entfernbaren Kappe 102 versehen, welche einen Zugang zu dem jeweiligen Anschluß loo gestattet, sodaß die Abdichtungs- und Verriegelungswulst 98 je nach Wunsch unter Druck gesetzt oder drucklos gemacht werden kann. Es kann jedoch ebenfalls eine Fernsteuerung innerhalb der Lastrümpfe 12 und 14 vorgesehen sein.
  • Die Frachtcontainer 32 sind im wesentlichen quaderförmig ausgebildet, wobei sie querschnittsmäßig geringfügig nach unten geneigt sind, sodaß die einzelnen Frachtcontainer 32 leichter in die Frachträume 30 eingesetzt oder aus denselben herausgenommen werden können, sobald die Frachtluken 21 in die in Fig. 3 dargestellte obere Position geschwenkt worden sind.
  • Anstelle der einstückigen Frachtluken 21 können ebenfalls Doppel-Frachtluken vorgesehen sein, welche an gegenüberliegenden Seiten angelenkt sind. Anstelle einzelner Frachträume 30 können ebenfalls über die Breite der Lastrümpfe 12, 14 hinweg zwei oder mehrere Frachträume vorgesehen sein. In diesem Fall können dann einzelne Frachtluken vorgesehen sein, um diese verschiedenen Frachträume nach oben hin abzuschließen. Unabhängig, ob in dem erfindungsgemäßen Frachtunterseeboot Erdölprodukte oder Trocken fracht mit oder ohne Containern transportiert werden soll, können die beiden Lastrümpfe 12, 14 an die Wasseroberfläche angehoben werden, nachdem der Antriebsrumpf 1o entfernt worden ist. Auf diese Weise ergibt sich die Möglichkeit, daß die Fracht entweder mit Hilfe von Be- und Entladungsventilen und Zwischenverbindungen zwischen den einzelnen Frachträumen oder über die Frachtluken 21 entladen werden kann. Der Antriebsrumpf 1o kann mit eigenem Antrieb zu einem anderen Paar von Lastrümpfen 12, 14 bewegt werden, sodaß im Anschluß daran nach einem minimalen Zeitraum für Reparaturen und Brennstoffübernahme ein erneutes Auslaufen möglich ist. Auf diese Weise wird eine maximale Ausnutzung des Antriebsrumpfes 1o gewährleistet. Aufgrund der Tatsache, daß Frachtcontainer 32 verwendet werden, entfällt die Notwendigkeit, die Bilgen und die Frachtcontainer 32 zu reinigen, weil diese Frachtcontainer 32 selbst abgedichtet sind, sodaß eine Verschmutzung aufgrund von Rohölrückständen auf der Innenseite der Frachtcontainer 32 nicht auftreten kann. Das Vorsehen von Kopplungselementen 23 ermöglicht den Zugang zu den Frachträumen 30, während mit Hilfe der im Bereich der Einlaßventile 25 vorgesehenen Ausnehmungen beispielsweise Schläuche angeschlossen werden können, um den Ballast aus den Lastrümpfen 12, 14 entfernen zu können. Auf diese Weise können die Lastrümpfe 12, 14 nach dem Abkoppeln des Antriebsrumpfes 1o bis zum Wasserspiegel angehoben werden.

Claims (14)

  1. Patentansprüche
    2 Frachtunterseeboot, insbesondere für den zr:niPort für Erdölprodukte, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß dasselbe aus einem Antriebsrumpf (1o) und wenigstens zwei Lastrümpfen (12, 14) besteht, welche an dem Antriebsrumpf (10) ankoppelbar sind, ferner daß die einzelnen Rümpfe (10 bis 14) mit Einrichtungen (25, 27) versehen sind, mit welchen der Tauchzustand der einzelnen Rümpfe (10 bis 14) getrennt steuerbar ist, und daß der Antriebsrumpf(lo) mit Kopplungseinrichtungen (47 - 49) versehen ist, welche eine Ankopplung an den Lastrümpfen (12, 14) gestatten.
  2. 2. - Frachtunterseeboot nach Anspruch 1, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß zwei Lastrümpfe (12, 14) vorgesehen sind, welche durch eine Verbindungsanordnung (16) starr miteinander verbunden sind, und daß die Kopplungseinrichtungen (47 - 49) im unteren Bereich des Antriebsrumpfes (10) angeordnet sind, demzufolge der Antriebsrumpf (10) in einer Position oberhalb der beiden Lastrümpfe (12, 14) an dieselben ankoppelbar ist.
  3. 3. Frachtunterseeboot nach Anspruch 2, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß der Antriebsrumpf (10) in seinem unteren Bereich in Längsrichtung sich erstreckende konkave Ausnehmungen (44) aufweist, in deren Bereich Magnetplatten (46) angeordnet sind, welche mit an der Innenseite des Antriebsrumpfes (10) vorgesehenen Magnetspulen (48) verbunden sind.
  4. 4. Frachtunterseeboot nach Anspruch 2 oder 3, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, daß im vorderen oder hinteren Bereich der beiden Lastrümpfe (12, 14) Führungsstangen (50) vorgesehen sind, welche mit entsprechenden Führungsflügeln (52) des Antriebsrumpfes (10) in Eingriff bringbar sind.
  5. 5. Frachtunterseeboot nach Anspruch 4, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, daß sowohl die im Bereich der Lastrümpfe (12, 14) vorgesehenen Führungsstangen (50) als auch die im Bereich des Antriebsrumpfes (10) vorgesehenen Führungsflügel (52) mit Hilfe von hydraulischen Zylindern (70, 86) aus den einzelnen Rümpfen (10 - 14) ausschwenkbar sind.
  6. 6. Frachtunterseeboot nach Anspruch 5, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die Führungsstangen (50) innerhalb von Stabhalterungen (56) gelagert sind, welche wiederum innerhalb von Rinnen (54) der Lastrümpfe (12, 14) mittels Zapfen (60) schwenkbar gelagert sind, und daß zusätzlich Antriebe (62) vorgesehen sind, mit welchen die Führungsstangen (50) im ausgeschwenkten Zustand in Richtung der Mittelebene der Lastrümpfe (12, 14) schwenkbar sind.
  7. 7. Frachtunterseeboot nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch g e k e n n z e i c h n e t daß die einzelnen Las trümpfe aufgrund des Vorsehens von Längsschotten (18) Bilgendecken (19) und Querschotten (26) mit einzelnen Frachträumen (30) versehen sind.
  8. 8. Frachtunterseeboot nach Anspruch 7, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die einzelnen Lastrümpfe (12, 14) mit einer Mehrzahl von hintereinander angeordneten Frachträumen (30) versehen sind.
  9. 9. Frachtunterseeboot nach Anspruch 7 oder 8, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die einzelnen Frachträume (30) mit schwenkbaren Frachtluken (21) versehen sind, welche mittels in Längsrichtung sich erstreckender Gelenke (9o) an der oberen Längskante der Frachträume (30) angelenkt sind.
  10. 10. Frachtunterseeboot nach Anspruch 9, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß im Bereich der oberen Kanten der Frachtluken (21) Abdichtungs- und Verriegelungsrinnen (92) angeordnet sind, welche sich im Eingangsbereich (96) verjüngen, und daß an den einzelnen Frachtluken (21) ausdehnbare Abdichtungs- und Verriegelungswülste (98) vorgesehen sind, in welche über Anschlüsse (loo) ein Druckmittel einleitbar ist.
  11. 11. Frachtunterseeboot nach einem der Ansprüche 7 bis 1o, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß Frachtcontainer (32) vorgesehen sind, welche in die einzelnen Frachträume (30) bei geöffneten Frachtluken (21) einsetzbar sind.
  12. 12. Frachtunterseeboot nach Anspruch 11, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die Frachtcontainer (32) bei quaderförmiger Form nach unten hin geringfügig verjüngt sind.
  13. 13. Frachtunterseeboot nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch g e k e n n z e i c h n e t daß die einzelnen Rümpfe (12 - 14) eine im wesentlichen zylindrische Form besitzen, und daß die Größe des Antriebsrumpfes (1o) in etwa der der Lastrümpfe (12, 14) entspricht.
  14. 14. Frachtunterseeboot nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch g e k e n n z e i c h n e t daß die Lastrümpfe (12, 14) so ausgebildet sind, daß im getauchten Zustand auf der Innen- und Außenseite der äußeren Wandung (22) derselbe hydrostatische Druck herrscht. Leerseite
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