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DE2532159A1 - Behaelter fuer giessbare stoffe - Google Patents

Behaelter fuer giessbare stoffe

Info

Publication number
DE2532159A1
DE2532159A1 DE19752532159 DE2532159A DE2532159A1 DE 2532159 A1 DE2532159 A1 DE 2532159A1 DE 19752532159 DE19752532159 DE 19752532159 DE 2532159 A DE2532159 A DE 2532159A DE 2532159 A1 DE2532159 A1 DE 2532159A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
tongue
strip
leaf element
container
flaps
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19752532159
Other languages
English (en)
Inventor
Noel Mclennan
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Nicholas Pty Ltd
Original Assignee
Nicholas Pty Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Nicholas Pty Ltd filed Critical Nicholas Pty Ltd
Publication of DE2532159A1 publication Critical patent/DE2532159A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/70Break-in flaps, or members adapted to be torn-off, to provide pouring openings
    • B65D5/701Tearable flaps defined by score-lines or incisions provided in the closure flaps of a tubular container made of a single blank
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/54Lines of weakness to facilitate opening of container or dividing it into separate parts by cutting or tearing
    • B65D5/5405Lines of weakness to facilitate opening of container or dividing it into separate parts by cutting or tearing for opening containers formed by erecting a blank in tubular form
    • B65D5/541Lines of weakness to facilitate opening of container or dividing it into separate parts by cutting or tearing for opening containers formed by erecting a blank in tubular form the lines of weakness being provided in one or more closure flaps

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

G 49 984 /K
Firma NICHOLAS PROPRIETARY LIMITED
699 Warrigal Road, CHADSTONE, Victoria 3l48/Australien
Behälter für gießbare Stoffe
Die Erfindung betrifft einen Behälter zum Aufnehmen und Austeilen gießbarer Stoffe, der aus blattförmigem Verpackungsmaterial hergestellt ist und Mittel zum Bilden einer verschließ· baren Ausgußöffiiung aufweist, und einen Zuschnitt aus blattförmigem Verpackungsmaterial zum Ausbilden eines derartigen Behälters.
In der vorliegenden Beschreibung haben die folgenden Ausdrücke die nachfolgenden Bedeutungen: Unter einem Karton ist ein Behälter zu verstehen, der aus Pappe, Hartpappe oder einem ähnlichen Material hergestellt ist, das gewöhnlich eine Dicke von o,305- I,ll8mm hat. Ein Klebendkarton (glue-end carton) soll ein Karton mit einem Endverschluß der in BS 1133(1967), Abschnitt 7i Seite 73) gezeigten Art sein. Ein Feld ist ein Teil eines Behälters oder Zuschnitts, detfan allen seinen Kanten mit anderen Teilen des Behälters oder Zuschnitts verbunden ist. Und schließlich ist unter einer Klappe ein Teil eines Behälters oder Zuschnitts zu verstehen, wobei dieser Teil an einer Kante des übrigen Behälters oder Zuschnitts befestigt ist und diese Kante gewöhnlich von einer FaIt- oder Schnittlinie gebildet wird.
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Der Hersteller oder Erzeuger erhält Behälter für gießbare Stoffe vielfach in Form geeignet ausgebildeter Zuschnitte eines blattförmigen Verpackungsmaterials, wobei diese Zuschnit te an einer Verpackungsstelle zusammengebaut, mit dem erwünsch ten gießbaren Stoff gefüllt und dann verkauft werden. In den Fällen, bei denen die Behälterinhalte gewöhnlich nicht sofort insgesamt verbraucht werden, kann es erwünscht sein, in solchen Behältern wiederverschließbare Ausgußöffnungen vorzusehen Es wurde eine Vielzahl von Behälterausbildungen mit wiederverschließbaren Ausgußöffnungen vorgeschlagen, jedoch hat es sich als schwierig erwiesen, einen solchen Aufbau zu finden, der bezüglich der Handhabung zufriedenstellend und bezüglich der Herstellung praktisch ist. Mit bekannten Ausbildungen verbundene Kachteile sind beispielsweise eine die Herstellungskosten vergrößernde komplizierte Form, eine Massen- bzw. Umfangsvergrößerung des Behälters im Bereich der Ausgußöffnung, eine Schwächung des Behälters in diesem Bereich.und eine unvollständige Verschließbarkeit in Verbindung mit einer Ausgießgefahr der Behälterinhalte.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht in der Schaffunseines wesentlich verbesserten Behälters sowie Zuschnitts der genannten Art unter Vermeidung der geschilderten Kachteile
Erindungsgemäß wurde festgestellt, daß eine einfache, aber wirksame verschließbare Ausgußöffnung eines Behälters dadurch gebildet werden kann, daß an einem inneren Blatt eine Zunge angeordnet wird, die mit dem inneren Blatt zum Bilden eines Behälterverschlusses in Eingriff treten kann und die zum Erzeugen einer Ausgußöffnung abhebbar ist. Ein äußeres Blatt, das einen von einer oder mehreren Schwächungslinien in dem äußeren Blatt begrenzten Streifen enthält, liegt über dem inneren Blatt und weist mit diesem eine abdichtende Klebung auf. Der Behälter ist so geformt, daß der Streifen über der Zunge und einem Teil des inneren Blatts liegt, wobei sich seine Grundseite über der Grundseite der Zunge befindet. Der Stre:
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fen klebt an der Zunge und ist vom inneren Blatt hochklappbar. Ein solcher Behälter eignet sich insbesondere für das Verpakken von pulverisierten oder granulatförmigen festen Stoffen.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe zeichnet sich ein Behälter der genannten Art erfindungsgemäß aus durch ein inneres Blattelement mit einer von einer darin ausgebildeten Schnitt- oder Reißlinie begrenzten Zunge, die zum Bilden einer Ausgußöffnung hochklappbar und zwecks Eingriffs mit dem inneren Blattelement zum Schließen der Ausgußöffnung wieder zurückklappbar ist, durch ein über dem inneren Blattelement liegendes und mit diesem dichtend verklebtes äußeres Blattelement mit einem über de Zunge und einer, Teil des inneren Blatt element s angeordneten Streifen, dessen Grundseite über der Grundseite der Zunge lieg wobei eine Klebung zwischen dem Streifen und der Zunge und eine weitgehende Klebfreiheit zwischen dem Streifen und dem inneren Blattelement bestehen, so daß die Zunge vom inneren Blattelement hochklappbar ist. -obex .sich der Behälter ferner dadurch auszeichnet, daß der Streifen ^c λ ?iner oder mehreren materialgeschwächten Linie:i ir; dem äußeren Blattelement begrenzt wird, daß die geschwächten Linien trennbar sind, um einen Streifen zu bilden, der wieder in einen Reibungse-inc.riff mit dem äußeren Blattelement treten kann, wobei dex^ Behälter durch Hochklappen des Streifens geöffnet werden kann, um die geschwächten Linien zu trennen und die Zunge zum Bilden der Ausgußöffnung hochzuklppen, und wobei der Behälter durch Drükken des Streifens gegen das innere Blattelement wieder verschließbar ist, wodurch der Streifen in Reibungseingriff mit dem äußeren Blattelement kommt und die Zunge wieder in Eingrif mit dem inneren Blattelement gebracht wird.
Vorzugsweise befindet sich die Öffnung an der Oberseite des Behälters, der in Form eines kastenartigen Klebendkartons ausgebildet ist. In diesem Fall werden die inneren und äußeren Blatt elemente von ersten Paaren gegenüberliegender Endklappen gebildet, in denen die Zunge und der Streifen an entgegenge-
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setzten Mittelteilen ausgebildet sind. Ein zweites Paar gegenüberliegender Endklappen ist so dimensioniert, daß sich die Zunge zwischen ihren Innenkanten und in direktem Kontakt mit dem Inneren des Behälters befindet. Alternativ kann die Öffnung an der Seite des Kartons angeordnet sein, wobei sich die Zunge und der Streifen in Seitenklappen befinden, die zum Bilden des Seiteiiverschlusses des Kartons gefaltet sind.
Die den Streifen begrenzenden Schwächungslinie en in dem äußeren Blattelement sind vorzugsweise eine Reihe von ein Zickzackmustfcr bildenden Einschnitten. Der Streifen hat vorzugsweilse an «einer Grundseite eine Klappfalte oder Schnitt- bzw. FaLt linie und ist so dimensioniert, daß ein äußerer Rand etwas über die Vorderseite des Behälters übersteht, um das Erfassen des Streifens zu erleichtern. Wie es bereits erläutert wurde, ist der Streifen an der Zunge angeklebt. Damit er jedoch vom inneren Blattelement hochklappbar ist, sollte er an diesem nicht oder nur schwach kleben. Dementsprechend kann es zweckmäßig sein, einen geeigneten und an die Zunge angrenzenden Bereich des inneren Blattelements, der von dem Streifen in der Schließposition überdeckt wird, mit einer Schicht aus leimabweisendem Material, wie Farbe oder Lack, zu versehen. Alternativ kann ein nicht von der Zunge überdeckter Bereich dse Strei fens mit einer Schicht aus leimabweisendem Material versehen werden. Jedoch wird diese Schicht nicht auf die Zunge oder die Unterseite des äußeren Blattelements aufgebracht, da die äußeren und inneren Blattelemente fest aneinander kleben sollen, mit Ausnahme des Bereichs, wo der Streifen über dem inneren Blatt liegt. Ferner ist es während des Verschließens des erfindungsgemäßen Kartons zweckmäßig, kein Klebmittel auf den Bereich der Innenfläche des inneren Blattelements zu bringen, der an den die Zunge begrenzenden Schnitt angrenzt, da die Zunge infolge eines gehärteten Klebmittels schwieriger zum Bilden der Ausgußöffnung anhebbar und schwieriger wieder in einen Eingriff mit dem inneren Blattelement bringbar ist.
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Ferner zeichnet sich erfindungsgemäß ein Zuschnitt der genannten Art aus durch einen Abschnitt, der durch quer verlaufende und hierzu senkrechte Schnitt- bzw. Kerb- oder Faltlinien in ein vorderes Feld,ein erstes Seitenfeld, ein rückwärtiges Feld und in Mittel unterteilt ist, welche zu einem Verschließen der zweiten Behälterseite faltbar sind, wobei diese Mittel eine bis zu einer Überlappung faltbare zweite Seitenklappe oder ein zweites Seitenfeld und eine bis zur Überlappung mit dem vorderen Feld fallbare Klebklappe aufweisen, ferner durch Endklappen an jedem Ende der vorderen und hinteren Felder und an jedem Ende des ersten Seitenfeldes sowie entweder an jedem Ende der ersten und zweiten Seitenklappen oder an jedem Ende des zweiten Seitenfeldes, wobei die Exidklappen zum Bilden eines Klebendverschlusses für den Behälter faltbar sind, wobei sich der Zuschnitt ferner dadurch auszeichnet, daß die erste End- oder Seitenklappe eine durch eine in ihr ausgebildete Schnitt- bzw. Reißlinie begrenzte Zunge aufweist, die zum Bilden einer Öffnung hochklappbar und zum Schließen der Öffnung wieder in Eingriff mit der ersten End- oder Seitenklappe bring bar ist, und daß eine zweite End- oder Seitenklappe einen hochklappbaren Streifen hat, der eine größere Länge und Breite als die Zuige aufweist und durch ein oder mehrere geschwächte Linieiybegrenzt ist, welche zum Bilden eines wieder in einen Reibungseingriff mit der zweiten End- oder Seitenklappe bringbaren Streifens trennbar sind, wobei die zweite End- oder Seitenklappe über die erste End- oder Seitenklappe faltbar ist, wobei der Streifen über der Zunge und einem Tteil der ersten End- oder Seitenklappe zu liegen kommt und wobei die Grundseite des Streifens über der Grundseite der Zunge liegt.
Die Erfindung wird nachfolgend an einem zeichnerisch dargesteTtten Ausführungsbeispiel in Form eines Kartons näher erläutert.
Es zeigen:
Fig.l - einen für ein Zusammenbauen zu"einem erfindungsgemäßen Karton geeigneten Pappdeckelzuschnitt in Draufsicht ,
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Fig. 2 - einen aus einem Zuschnitt gemäß Fig.'l zusammengebauten Karton in perspektivischer Ansicht von oben zur Darstellung der Art und Weise, in der die Endklappen zu einem Verschluß für den Keirton gefaltet werden,
Fig. 3 - eine perspektivische Ansicht des Kartons aus Fig.2 nach dem Schließen und
Fig.k - eine entsprechende perspektivische Ansicht des Kartons aus Figur 3 nach dem Öffnen desselben durch Hochklappen eines Streifens an der äußeren Endklappe
Figur 1 zeigt einen im wesentlichen rechteckigen Pappkartonzuschnitt 1, der durch quer verlaufende und hierzu senkrechte bzw. vertikale Schnitt- oder Faltlinien in erste Seitenklappe 5, ein vorderes Feld 2, ein Seitenfeld 4, ein rückseitiges Feld 3 und eine zweite Seitenklappe 5A unterteilt ist. Obere und untere Endklappen 6,7 und 10,11 sind an den Enden der vorderen und rückwärtigen Felder angebracht. Verschlußklappen 8, ÖA, OB und 12, 12A, 12B befinden sich an den entsprechenden oberen und unteren Enden der ersten Seitenklappe 5i des Seitenfeldes k und der zweiten Seitenklappe 5A. Die obere Endklap pe 6 weist eine Zunge 9 auf, die in der Mitte der Klappe durch einen V- oder U-förmigen Schnitt gebildet ist. Die Zunge ist mit einer Reihe von unter Abstand angeordneten Falten (creases zum Fördern einer Klebmittelaufnahme versehen. Ein die Zunge 9 umgebender Bereich 19 in der Mitte der Endklappe 6 ist mit einer Färb- oder Lackbeschichtung zur Verminderung einer Klebmittelaufnahme ausgebildet. Die obere Endklappe 7 hat einen klappbar angelenkten und hochhebbaren Streifen 13» dessen Länge und Breite größer als die entsprechenden Abmessungen der Zunge 9 sind. Der Streifen 13 ist in der Mitte der Klappe ausgebildet und von geschwächten Linien l4 begrenzt, die von einer Reihe untereinander nicht verbundener und eine Zickzackform bildender Schnitte ereeugt wird. Der Streifen 13 wird ferner an seiner Unterseite von einer Anlenkungsschnxtt- bzw. -kerblinie begrenzt. Der Streifen 13 hat einen äußeren vorspringenden Teil 17, der im zusammengerbauten und geschlossenei
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Zustand des Kartons etwas über die Oberkante desselben hinausragt.
Der in Fig.l dargestellte Zuschnitt kann zu einem Karton zusammengebaut werden, und zwar in der üblichen Weise durch Falten sowie Kleben mittels Klebstoff und Druck der ersten und zweiten Seitenklappen 5, 5A, der unteren Endklappen 10,11 und der oberen Verschlußklappen 12,12A,12B, um einen kastenartigen Karton mit einem Leimverschluß an seiner Unterseite zu bilden. Der zusammengebaute Karton wird dann von oben mit dem gewünschjten Inhalt gefüllt, der gewöhnlich ein pulverisiertes oder granulatförmiges festes Material ist. Gemäß Fig.2 erfolgt das Verschließen der Oberseite des Kartons zum Bilden eines entsprechenden Leimverschlusses, indem die Verschlußklappen 8,BA und 8b unter die Endklappe 6 gefaltet werden, welche in geschlossenem Zustand des Kartons die innere Endklappe darstellt Danach wird die die äußere Endklappe bildende Klappe 7 so gefaltet, daß/über der Endklappe 6 liegt und abdichtend an dieser klebt. Während des Faltungsvorgangs liegt die Zunge 9 gegenüber dem Streifen 13 und unterhalb desselben. In Fig.3 ist der zusammengebaute geschlossene Karton dargestellt, wobei der Streifen 13 über der Zunge 9 und dem Bereich 19 in der Mitte der inneren Endklappe 6 liegt. Die Anlenkungslinie an der Unterseite des Streifens 13 liegt etwa über der Unterseite der Zunge 9· Die Verschlußklappen 8, βλ und 8b sind mittels Klebstoff und Druck an der inneren Endklappe 6 festgeklebt. In ähnlicher Weise ist die äußere Endklappe 7 an der inneren Endklappe 6 angeklebt. /sie
Der Streifen 13 klebt zwar an der Zunge 9, jedoch nicht oder nur schwach am Bereich 19 in der Mitte der inneren Endklappe. Die Zunge 9 befindet sich beim zusammengebauten und geschlossenen Karton in einem Spalt 15 zwischen den Innenkanten 16 der Verschlußklappen 8, SA und 8B und daher in direktem Kontakt mit dem Inneren des Kartons.
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Der zusammengebaute, geschlossene Karton kann durch Ergreifen des äußeren, vorspringenden Randteils 17 des Streifens 13 und durch Anheben des letzteren geöffnet werden, um die geschwächten Linien lk aufzureißen und den Streifen 13 von der äußeren Endklappe 7 abzutrennen, und zwar bis auf die Anlenkungslinie an der Grundseite des Streifens 13· Die an dem Streifen 13 anhaftende Zunge 9 wird dadurch von der inneren Endklappe 6 hochgeklappt, um gemäß Fig.k eine Ausgußöffnung 15' zu bilden Die Färb- oder Lackbeschichtung auf der Fläche 19 der inneren Endklappe 6 vermindert ein Eindringen des Klebmittels in den Klappenbereich und vereinfacht ein Anheben der Zunge. Das Schließen des Kartons kann dann durch Drücken des Streifens 13 in Richtung zur inneren Endklappe 6 erzielt werden, wodurch die Zunge 9 in relativ festen Eingriff mit der inneren Endklappe 6 gebracht wird und der Streifen mit der äußeren Endklappe 7 in Reibeingriff kommt.
Alternativ zur Färb- oder Lackbeschichtung in dem das Zungenglied 9 umgebenden Bereich 19 der inneren Endklappe kann eine ähnliche Beschichtung auf die Bereiche des Streifens 13 aufgebracht werden, die sich im zusammengebauten und verschlossenen Zustand des Kartons nicht mit dem Zungenglied 9 überlappen. Bei diesem alternativen Aufbau erfolgt nach wie vor ein Ankleben der Zunge 9 am Streifen 13, doch es wird jegliches Ankleben des Streifens 13 an der Inneren Endklappe 6 vermindert, so daß der Streifen beim Öffnen des Kartons leicht von der inneren Endklappe angehoben werden kann.
Patentansprüche
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Claims (6)

Patentansprüche
1. !Behälter zum Aufnehmen und Austeilen gießbarer Stoffe, der
> s aus blattförmigem Verpackungsmaterial hergestellt ist und
Mittel zum Bilden einer verschließbaren AusgußÖffnung aufweißt , gekennzeichnet durch ein inneres Blattelement (o) mit einer von einer darin ausgebildeten Schnitt- oder Reißlinie begrenzten Zunge (9), die zum Bilden einer Ausgußöffnung (15') hochklappbar und zwecks Eingriffs mit dem inneren Blattelement zum Schließen der Ausgußöffnung wieder zurückklappbar ist, durch ein über dem inneren Blattelement liegendes und mit diesem dichtend verklebtes äußeres Blattelement (7) mit einem über der Zunge und einem Teil des inneren Blattelements angeordneten Streifen (13), dessen Grundseite über der Grundseite der Zunge liegt, wobei eine Klebung zwischen dem Streifen und der Zunge und eine weitgehende Klebfreiheit zwischen dem Streifen und dem inneren Blattelement bestehen, so daß die Zunge vom inneren Blattelement hochklappbar ist, wobei sich der Behälter ferner dadurch auszeichnet, daß der Streifen (13) von einer oder mehreren materialgeschwächten Linien (l4) in dem äußeren Blattelement (7) begrenzt wird, daß die geschwächten Linien trennbar sind, um einen Streifen zu bilden, der wieder in einen Reibungseingriff mit dem äußeren Blattelement treten kann, wobei der Behälter durch Hochklappen des Streifens geöffnet werden kann, um die geschwächten Linien (lk) zu trennen und die Zunge (9) zum Bilden der Ausgußöffnung (15 ' hochzuklappen, und wobei der Behälter durch Drücken des Streifens (13) gegen das innere Blattelement (6) wieder verschließbar ist, wodurch der Streifen (13) in Reibungsein griff mit dem äußeren Blattelement (7) kommt und die Zunge (9) wieder in Eingriff mit dem inneren Blattelement (6) gebracht wird.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
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den Streifen (13) begrenzenden Schwächungslinien (l4) eine Reihe von untereinander nicht verbundenen und ein Zickzackrauster bildenden Schnitten darstellen.
3- Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die inneren und äußeren Blattelemente von einem erster. Paar gegenüberliegender Endklappen (6,7) , in denen die Zunge (9) und der Streifen (13) an entgegengesetzten Mittelteilen derselben angeordnet sind, und von einem zweiten Paar gegenüberliegender Endklappen (8,8a,8b) gebildet werden, die so dimensioniert sind, daß die Zunge (9) zwischen ihren Innenkanten und in direktem Kontakt mit dem Inneren des Kartons angeordnet ist.
4. Zuschnitt aus blattförmigem Verpackungsmaterial zum Ausbilden eines Behälters nach Anspruch I1 gekennzeichnet durch einen Abschnitt, der durch quer verlaufende und hierzu senkrechte Schnitt- bzw. Kerb- oder Faltlinien in ein vorderes Feld (2), ein erstes Seitenfeld (4), ein rückwärtiges Feld (3) und in Mittel unterteilt ist, welche zu einem Verschließen der zweiten Behälterseite faltbar sind, wobei diese Mittel eine bis zu einer Überlappung faltbare zweite Seitenklappe (5A) oder ein zweites Seitenfeld und eine bis zur Überlappung mit dem vorderen Feld faltbare Klebklappe aufweisen, ferner durch Endklappen (6,7;10,11;8,8A,8B,12, 12A,12B) an jedem Ende der vorderen und hinteren Felder (2,3) und an jedem Ende des ersten Seitenfeldes (4) sowie entweder an jedem Ende der ersten und zweiten Seitenklappen (5,5A) oder an jedem Ende des zweiten Seitenfeldes, wobei die Endklappen zum Bilden eines Klebendverschlusses für den Behälter faltbar sind, wobei sich der Zuschnitt ferner dadurch auszeichnet, daß die erste End- oder Seiten klappe (6) eine/durch eine in ihr ausgebildete Schnittbzw. Reißlinie begrenzte Zunge (9)aufweist, die zum Bilden einer Öffnung hochklappbar und zum Schließen der Öffnung wieder in Eingriff mit der ersten End- oder Seitenklappe
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(6) bringbar ist, und daß eine zweite End- oder Seitenklappe
(7) einen hochklappbaren Streifen (13) hat, der eine größere Länge und Breite als die Zunge (9) aufweist und durch ein oder mehrere geschwächte Linien (14) begrenzt ist, welche zum Bilden eines wieder in einen Reibungseingriff mit der zweiten End- oder Seitenklappe (7) bringbaren Streifens (13) trennbar sind, wobei die zweite End- oder Seitenklappe (7) über die erste End- oder Seitenklappe (b) faltbar ist, wobei der Streifen (13) über der Zunge (9) und einem Teil der -■-ersten End- oder Seitenklappe (b) zu liegen kommt, und wobei die Grundseite des Streifens (13) über der Grundseite der Zunge (9) liegt.
5. Zuschnitt nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die den Streifen (13) begrenzenden Schwächungslinien eine Reihe von untereinander nicht verbundenen sowie ein Zickzackmuster bildenden Schnitten darstellen.
6. Zuschnitt nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten End- oder Seitenklappen von einem ersten Paar gegenüberliegender Endklappen (b,7) gebildet werden, wobei die Zunge (9' und der Streifen (13) an gegenüberliegenden bzw. entgegengesetzten Mittelteilen der Klappen (6,7) angeordnet sind, und daß ein zweites Paar gegenüberliegender End- oder Seitenklappen (8,8A,8b) so dimensioniert ist, daß die Zunge (9) beim zusammengebauten und geschlossenen Karton zwischen deren Innenkanten und in direktem Kontakt mit dem Inneren des Kartons angeordnet ist.
SÜ9886/0896
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AUPB978974 1974-11-27

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