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Dichtungsleiste, insbesondere zur schallisolierenden Abdichtung einer
Zwischenwand.
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Die Erfindung betrifft eine Dichtungsleiste, insbesondere zur schallisolierenden
Abdrhtung einer Zwischenwand gegenüber der umgebenden Decke, dem Fussboden und den
Seitenwänden eines Gebäudes, bestehend aus einer bandförmigen Leiste aus weichem,
elastischem Werkstoff, von deren einer Seite längsverlaufende, an aen Kanten gelegene
Hohlwülste vorstehen.
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Schallisolierende Zwischenwände bestehen üblicherweise aus Platten
aus irgendeinem harten Werkstoff, wie Gips, und sind von einem tragenden Gitterwerk
aus Metalleisten oder -profilen unterstützt. Das Zustandebringen einer befriedigenden
Schalldämmung zwischen der schallisolierenden Zwischenwand und den umgebenden Bauteilen
des Gebäudes, wie der Decke, dem Fussboden oder den Seitenwänden, ist jedoch mit
besonderen Schwierigkeiten verbunden, vor allem da die die Zwischenwand umgebenden
Bauteile oft nicht völlig glatt und eben sind. Früher hat man zu diesem Zweck beispielsweise
Filz oder verschiedene Dichtungsmassen verwendet, jedoch ohne dass man eine befriedigende
Abdichtung während hinreichend langer Zeit erzielen konnte. Das Anbringen von Dichtungsmassen
ist schwierig und zeitraubend, und ausserdem werden die Massen bei Dehnungen von
mehr als etwa 20% undicht.
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Der Erfindung liegt die Aufhabe zugrunde, diese Schwierigkeiten zu
beseitigen und eine einfache, schallisolierende Abdichtung einer Zwischenwand gegenüber
den umgebenden Bauteilen zustandezubringen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss dadurch gelöst, dass die einander
gegenüberstehenden Seitenwcinde ders Wülste in einer Spitze zusammenlaufen, so dass
die Wülste einen im wesentlichen dreieckigen Querschnitt aufweisen.
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Diese Ausbildung der erfindungsgemässen Dichtungsleiste bietet den
Vorteil, dass, wenn die Leiste zwischen der schallisolierenden Zwischenwand und
z.B. der Decke eingepresst wird, die Spitze des Wulsts in alle Unebenheiten der
Deckenfläche
eindringt und eine befriedigende Schalldämmung bildet,
während dagegen eine elastische Dichtungsleiste, die keine spitzen Wülste aufweist
oder glatte oder abgerundete Wülste ohne Spitze besitzt, sich nicht genügend sorgfältig
allen Unebenheiten der Deckenfläche anpasst, um eine befriedigende Schalldämmung
bilden zu können.
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Gemäss einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemässen
Dichtungsleiste hat der Wulst einen im wesentlichen dreieckigen Querschnitt, und
die an der Leistenkante liegende Seitenwand des Dreiecks geht mit einem abgerundeten
Teil in die vom Kantenteil der Leiste gebildete Basis des Dreiecks über.
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Durch diese Ausbildung des Wulsts vermeidet man jede Gefahr, dass
die Spitze des Wulsts beim Anbringen der Leiste zwischen der Zwischenwand und der
umgebenden Decke, dem Fussboden oder den Seitenwändenbeiseite gebogen wird, so dass
sie nicht in sämtliche Löcher und andere Unebenheiten hochdringen kann.
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Der abgerundete Teil dient somit als Biegestle, an der sich der Wulst
in einer solchen Weise umbiegt, dass seine Spitze stets gegen die Decke, den Fussboden
oder die Seitenwand gerichtet sein wird.
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Die erfindungsgemässe Dichtungsleiste besteht aus einem weichen,
elastischen Werkstoff, damit die Spitzen der Wülste oder die längsverlaufenden,
nach aussen gerichteten Rücken der Wülste vollständig in sämtliche Unebenheiten
der umgebenden Bauteile eindringen und eine befriedigende schallisolierende Abdichtung
zustandebringen können. Die erfindungsgemässe Dichtungsleiste kann beispielsweise
aus weichem Gummi bestehen, aber auch andere, weiche und elastische Werkstoffe können
verwendet werden, beispielsweise weiche, elastische Kunststoffe. Ein besonders geeigneter
Werkstoff für die erfindungsgemässe Dichtungsleiste ist weicher Schaumgummi mit
dichter Haut oder dichter Schaumstoff, insbesondere Schaumgummi mit dichter Haut
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird
im folgenden näher beschrieben. Es zeigen Fig. 1 und 2 die Anwendung einer Dichtungsleiste
gemäss der Erfindung, um zwischen einer schallisolierenden Wand und der Decke eine
Schalldämmung zustandezubringen, und Fig. 3 die Anwendung einer Dichtungsleiste
gemäss der
Erfindung, um zwischen einer anderen, schallisolierenden
Wand und dem Fussboden eine Schalldämmung zustandezubringen.
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Die in Fig. 1 im Querschnitt gezeigte Dichtungsleiste besteht aus
einer bandförmigen Leiste 11 aus weichem, elastischem Werkstoff, wie Schaumgummi,
welche Leiste an ihrer nach oben gekehrten Seite an den Kanten liegende, längsverlaufende
Wülste 12 besitzt. Die Wülste sind hohl, wie bei 20 veranschaulicht, und ihre einander
gegenüberstehenden Seitenkanten laufen in einer Spitze 14 zusammen, die eine längsverlaufende
Kante oder Rücken bildet und zur Leistenebene im wesentlichen senkrecht ist. Der
Wulst 12 hat im wesentlichen die Form eines Dreiecks, dessen Basis vom äusseren
Kantenteil 15 der Leiste gebildet ist. Die äussere Seite 19 des Dreiecks geht mit
einem abgerundeten Teil 16 in die Basis 15 über.
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Die erfindungsgemässe Dichtungsleiste ist in Fig. 1 auf einer Blechschiene
17 in Form eines auf den Kopf gestellten U angebracht und soll zwischen dieser Schiene
17 und der Decke 18 eine schallisolierende Abdichtung bilden, wenn die Schiene 17
mit der darauf angebrachten Dichtungsleiste 11 gegen die Decke 18 gepresst und daran
befestigt wird.
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Fig. 2 zeigt dieselben Teile wie Fig. 1, nachdem die Schiene 17 zusammen
mit der Dichtungsleiste 11 in der Decke 18 festgeschraubt ist. Zwei schallisolierende
Gipsplatten 21 sind in die Schiene 17 eingepasst. Wie aus der Figur ersichtlich,
ist der linke Wulst 12 unter einem ebenen Abschnitt der Decke zu derselben Dicke
wie der Hauptteil der Dichtungsleiste 11 zusammengepresst. Der rechte Wulst liegt
jedoch gegen einen unebenen Abschnitt der Decke an. Hier ist aber die Spitze des
Wulsts in sämtliche Unebenheiten eingedrungen und schafft in dieser Weise eine befriedigende
Schalldämmung.
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Fig. 3 zeigt die Anwendung eines Dichtungsstreifens gemäss der Erfindung,
welcher zwischen einer schallisolierenden Wand und dem Fussboden eine Schalldämmung
bilden soll. Ein Dichtungsstreifen 11 von im wesentlichen derselben Form wie in
Fig. 1 ist zwischen dem Fussboden 23 und einem im Fussboden befestigten Blechprofil
22 eingeführt. Zwei doppelte Gipsplatten 24, die die schallisolierende Zwischenwand
bilden sollen, werden an den Seiten des Profils 22 eingeführt. Beim Anpressen des
Gipsplatten gegen
den Fussboden, werden die Wülste 12 des Dichtungsstreifens
11 gegen den Fussboden gepresst, und zwar in derselben Weise, wie sie in Fig. 2
zwischen dem Blech und der Decke gepresst worden sind, und die Spitzen 14 der Wülste
werden in sämtliche Unebenheiten der Unterseite der Gipsplatten eindringen und somit
für ein befriedigende Schalldämmung sorgen.
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Die Erfindung ist nicht auf die oben beschriebene Ausführungsform
der Dichtungsleiste beschränkt, sondern kann im Rahmen des von den Patentansprüchen
definierten Erfindungsgedankens abgeändert werden. Beispielsweise könnten bei einem
dreieckigen Wulst die beiden Seiten des Dreiecks Biegestellen aufweisen, die die
Form von längsverlaufenden Ausnehmungen in der Innenseite der Seitenwände haben.
Bei der oben beschriebenen, bevorzugten Ausführungsform könnte die äussere Wand
des Wulstes auch mit einer zusätzlichen Biegestelle in Form einer längsverlaufenden
Ausnehmung in der Innenseite versehen sein, um das richtige Biegen des Wulsts noch
mehr zu erleichtern, so dass die Wulstspitze in sämtliche Hohlräume der umgebenden
Decke, des Fussbodens oder der Seitenwand eindringen kann.