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Sicherheitseinrichtung für zweitürige Fahrzeuge Die Erfindung bezieht
sich auf eine Sicherheitseinrichtung für zweitürige Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge,
mit für den Fondeinstieg umklappbaren Vordersitzen und mit aen Vordersitzen zugeordneten
Sicherheitsgurten, die über jeweils ein an der Oberkante der Sitzlehne gehaltenes
Führungsteil zu einem hinter dem Sitz an dem Fahrzeugrahmen angeordneten Befestigungspunkt
geführt sind.
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Um zu erreichen, daß der in einem Fahrzeug eingebaute Sicherheitsgurt
unabhängig von der jeweiligen Stellung des zugeordneten, wenigstens in Längsrichtung
verstellbaren Sitzes immer eine möglichst optimale Lage am Körper des auf dem Sitz
sitzenden Fahrzeuginsassen beibehält, ist es bereits bekannt, die Befestigungs-bzw.
Umlenkpunkte des Sicherheitsgurtes an dem Fahrzeugsitz selbst anzubringen. Um dabei
eine aufwendige Verstärkung der Sitz lehne zu vermeiden, ist es auch schon bekannflgworden,
den der Schulter des Fahrzeuginsassen zugeordneten Befestigungspunkt des Gurtes
nicht an der Sitzlehne, sondern am Fahrzeugrahmen, d. h. beispielsweise am Fahr3eugdach
oder im oberen Bereich der Türsäule, anzuordnen
und den Gurt zur
Definierung seiner Lage im Bereich des Sitzes durch ein an der Oberkante der Sitzlehne
gehaltenes Führungsteil, das beispielsweise als Öse ausgeführt ist, zu führen. Während
bei viertürigen Fahrzeugen eine derartige Anordnung des Sicherheitsgurtes im allgemeinen
keine Schwierigkeiten bereitet, entstehen solche bei zweitürigen Fahrzeugen dadurch,
daß beim Vorklappen der Vordersitze bzw. deren Sitzlehnen zum Zwecke des Einstiegs
der Fondpassagiere die an der Oberkante der Sitz lehnen geführten Sicherheitsgurte
quer durch die Einstiegsöffnung verlaufen und so eine erhebliche Belästigung darstellen.
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Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht daher darin, bei
einer Sicherheitseinrichtung der eingangs genannten Bauart Vorsorge dafür zu treffen,
daß beim Vorklappen der Vòrdersitze die den Vordersitzen zugeorM eten Sicherheitsgurte
keine Behinderung für den Einstieg der Fondpassagiere mehr darstellen.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird gemäß der Erfindung vorgeschlagen,
daß das Führungsteil durch einen beim Umklappen des Sitzes betätigbaren Antrieb
in der Höhe verstellbar ist. Dabei kann zweckmäßigerweise das Führungsteil durch
den Antrieb derart anhebbar sein, daß es sich nach dem Umklappen des Sitzes etwa
unterhalb des Fahrzeugdaches befindet. Dadurch wird sichergestellt, daß das Führungsteil
bei umgeklapptem Sitz oberhalb der Türeinstiegsöffnung verbleibt und den Einstieg
für die Fondpassagiere nicht wesentlich beeinträchtigen kann.
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Der Antrieb für die Verstellung des Führungsteils kann nun in unterschiedlicher
Weise, beispielsweise als Elektromotor oder mechanisch durch Verbindung des Führungsteils
mit einem Ausruckhebel zum Ausrücken der Arretierung der Sitzlehne ausgeführt sein.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform soll der Antrieb jedoch durch einen in der
Sitzlehne schwenkbar gehaltenen Hebel gebildet sein, dessen eines Ende über ein
erstes Verbindungselement
mit dem Führungsteil und dessen anderes
Ende über ein zweites Verbindungselement mit einem beim Umklappen des Sitzes fest
stehenbleibenden Rahmenteil des Sitzes verbunden ist. Durch diesenHebelmechanismus
wird das Führungsteil beim Umklappen des Sitzes bzw. der Sitzlehne entsprechend
der Verlängerung des Abstandes des Hebels von dem feststehenden Rahmenteil und unter
Berücksichtigung der Hebelübersetzung angehoben.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung gezeigt,
das im folgenden näher erläutert wird. Die Zeichnung zeigt in schematischer Darstellungsweise
einen verstellbaren Fahrzeugsitz 1 für die vorderen Passagiere eines zweitürigen
Fahrzeuges. Dabei ist mit 2 ein Sitzkissen und mit 3 eine Sitzlehne des Sitzes bezeichnet,
während 4 einen dem Sitz 1 zugeordneten Sicherheitsgurt darstellt. Dieser Sicherheitsgurt
4 ist bei dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel als Dreipunkt-Sicherheitsgurt ausgeführt,
der mit einem Schrägschultergurtteil 5 den Oberkörper des Fahrzeuginsassen und mit
einem Beckengurtteil 6 den Unterkörper des Fahrzeuginsassen bei extremen Geschwindigkeitsänderungen
des Fahrzeugs, insbesondere bei einem Fahrzeugunfalls zurückhalten sll. Damit nun
die Lage des Sicherheitsgurtes am Körper des Fahrzeuginsassen unabhängig von der
Stellung des wenigstens in Längsrichtung verstellbaren Fahrzeugsitzes beibehalten
werden kann, sind die Befestigungs- bzw. Umlenkpunkte des Sicherheitsgurtes am Fahrzeugsitz
selbst gehalten. So ist mit 7 ein unterer, dem Beckengurt 6 zugeordneter Befestigungspunkt
direkt an dem Rahmen des Sitzkissens 2 gehalten, ebenso wie ein Gurtschloß 8, das
eine als Schloßeinstecklasche ausgebildete Umlenköse zur Verbindung des Beckengurtteiles
6 mit dem Schrägschultergurtteil 5 aufnimmt, an dem Sitzkissen 2 angebracht ist.
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Ein oberer Befestigungspunkt 9 des Schrägschultergurtes 5 ist zwar,
wie in der Zeichnung angedeutet ist, am Rahmen des Fahrzeuges, beispielsweise am
Fahrzeugdach oder an einer Türsäule des Fahrzeugs (B-Säule) befestigt, jedoch verläuft
der Gurt im Bereich der Schulter des Fahrzeuginsassen durch eine an der Oberkante
der Sitzlehne 3 gehaltene Gurtöse 10. Diese als Führungsteil für den
Schrägschultergurt
5 dienende Gurtöse 10 ist in der Höhe verstellbar gehalten und kann beim Umklappen
der Sitzlehne 3 so angehoben werden, daß sie sich anschließend kurz unterhalb des
Fahrzeugdaches befindet. Mit strichpunktierten Linien ist dazu die Sitzlehne 3 in
ihrer zur Gewährung des Einstiegs der Bondpassagiere umgeklappten Stellung gezeigt,
wobei die Gurtöse 10 gegenüber der mit ausgezogenen Linien angedeuteten Sitz stellung
relativ gegenüber der Sitzlehne verstellt ist.
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Die Verstellung der Gurtöse 10 erfolgt bei dem hier gezeigten Äusführungsbeispiel
mechanisch mittels eines in der Sitzlehne 3 angeordneten Hebelmechanismus, der im
wesentlichen aus einem in einem mittleren Punkt 14 gelagerten Hebel 13 besteht,
an dessen einem Ende eine mit der Gurtöse 10 verbundene und in einer Führung 11
geführte Verbindungsstange 12 und an dessen anderem Ende ein mit dem feststehenden
Teil des Sitzes im Punkt 17 verbundenes und über eine Umlenkung 16 geführtes Verbindungsseil
15 befestigt ist. Bei dem Vorklappen der Sitzlehne 3 schwenkt diese mit ihren Gelenkgliedern
19 und 20 um den Drehpunkt 18, wobei sich der Abstand zwischen dem Hebel 13 und
dem Festpunkt 17 zu vergrößern versucht. Das diese Abstandsvergrößerung verbindende
Verbindungsseil 15 verschwenkt den Hebel 13 um seinen Drehpunkt 14, was zu einem
Anheben der Verbindungsstange 12 und damit der Gurtöse 10 führt. Der Hebelmechanismus
12 - 17 kann nun so ausgebildet sein, daß beim Umklappen der Sitzlehne 3 die Gurtöse
10 bis kurz unterhalb des Fahrzeugdaches angehoben wird.
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Dies würde gewährleisten, daß der durch das Umklappen der Sitzlehne
freigegebene Einstiegsraum für die Fondpassagiere des zweitürigen Fahrzeugs durch
den Sicherheitsgurt 4 nicht beeinträchtigt wird.
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Es ist selbstverständlich, daß der Antrieb zur Verstellung der Gurtöse
auch in anderer Weise ausgeführt sein kann, beispielsweise mittels eines Elektromotors,
der beim Umklappen der Sitzlehne die Gurtöse 10 ausfährt und beim Zurückklappen
wieder einfährt. Auch kann die Gurtöse mit einem Betätigungselement zum
Ausrücken
der Arretierung der Sitzlehne 3 verbunden sein, wobei durch den Ausrückvorgang zugleich
auch die Gurtöse 10 in der Höhe verstellt wird.
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Bbschließend scll noch darauf hingewiesen werden, daß die in der Zeichnung
gezeigte Ausführung der Sicherheitsgurtanordnung den erfindungsgemäßen Gedanken
in keiner Weise beschränkt. Das von der Erfindung vorgeschlagene, in der Höhe verstellbare
Führungsteil an der Oberkante der Sitz lehne 3 kann selbstverständlich auch bei
einem reinen, als Zweipunktgurt ausgeführten Schrägschultergurt Verwendung finden.
Auch ist der Einfachheit halber in der Zeichnung eine heute bei sogenannten automatischen
Sicherheitsgurten vielfach übliche Gurtaufwickelvorrichtung nicht gezeigt.