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DE2528487A1 - Schraubenlose klemmverbindung - Google Patents

Schraubenlose klemmverbindung

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Publication number
DE2528487A1
DE2528487A1 DE19752528487 DE2528487A DE2528487A1 DE 2528487 A1 DE2528487 A1 DE 2528487A1 DE 19752528487 DE19752528487 DE 19752528487 DE 2528487 A DE2528487 A DE 2528487A DE 2528487 A1 DE2528487 A1 DE 2528487A1
Authority
DE
Germany
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bracket
electrical conductor
notch
connection according
electrical
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Application number
DE19752528487
Other languages
English (en)
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DE2528487C2 (de
Inventor
Erich Marquardt
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
J&J Marquardt KG
Original Assignee
J&J Marquardt KG
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Publication date
Application filed by J&J Marquardt KG filed Critical J&J Marquardt KG
Priority to DE19752528487 priority Critical patent/DE2528487C2/de
Priority to NL7606255A priority patent/NL7606255A/xx
Priority to IT2464476A priority patent/IT1061148B/it
Priority to JP7538976A priority patent/JPS524087A/ja
Priority to GB2660776A priority patent/GB1521004A/en
Priority to FR7619462A priority patent/FR2317785A1/fr
Publication of DE2528487A1 publication Critical patent/DE2528487A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2528487C2 publication Critical patent/DE2528487C2/de
Expired legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/02Contact members
    • H01R13/20Pins, blades, or sockets shaped, or provided with separate member, to retain co-operating parts together

Landscapes

  • Details Of Connecting Devices For Male And Female Coupling (AREA)
  • Coupling Device And Connection With Printed Circuit (AREA)

Description

  • Schraubenlose Klemmverbinuung Die Erfindung bezieht sich auf eine schraubenlose Elemmverbindung zur elektrisch leitenden Verbindung eines elektrischen Geräts, insbesondere eines elektrischen Schalters mit einem elektrischen Leiter5 wobei sich im Klemmen- oder Gerätegehäuse eine bügelförmige Klemmfeder befindet, zwischen deren Bügelrücken und eine Anlagefläche der elektrische Leiter eingeschoben ist. Eine schraubenlose Klemmverbindung der hier in Frage stehenden Art ist an sich bereits bekannt. Sie gewährleistet ein sicheres Festhalten des elektrischen Leiters nur bei relativ großer Federkraft.
  • Infolgedessen läßt sich der elektrische Leiter nur dann in die Einsteckklemme einführen, wenn man zuvor die Feder mit Hilfe eines Drückers aus seinem Verschiebebereich bringt. Die hierzu notwendige Einrichtung verteuert die Konstruktion nicht unbeträchtlich.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird nun darin gesehen, eine schraubenlose Klemmverbindung der vorstehend bezeichneten Gattung zu schaffen, welche beim Einsetzen des elektrischen Leiters keines zusätzlichen Drückers, Werkzeugs od. dgl. bedarf und trotzdem gegen unbeabsichtigtes Lösen gut gesichert ist.
  • Zur Lösung der gestellten Aufgabe wird eine schraubenlose Klemmverbindung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 umrissenen Art vorgeschlagen die entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 ausgebildet ist.
  • Aufgrund der rastenden Verbindung zwischen dem elektrischen Leiter und der bügelförmigen Klemmfeder erreicht man einerseits einen guten elektrischen Kontakt und andererseits eine sichere mechanische Verbindung.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung besteht darin5 daß der Bügelrücken eine bogenförmige Gestalt und jede Einkerbung od. dgl. einen bogenförmigen Querschnitt gleicher Form besitzt. Man erzielt dadurch ein flächiges Anliegen der Klemmfeder am elektrischen Leiter d. h. eine elektrische und mechanische Verbindung hoher Güte. Dasselbe gilt für eine andere Ausgestaltung der Erfindung gemäß welcher der Bügelrücken eine winkelförmige Gestalt und jede Einkerbung od. dgl. einen winkelförmigen Querschnitt gleicher Form besitzen. Hierbei kann die Einkerbung sowohl einen V-förmigen als auch einen sägezahnartigen Querschnitt aufweisen. Eine entsprechende Formgebung ermöglicht es, daß sich der elektrische Leiter leichter einschieben als herausziehen läßt. Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, daß die Anlagefläche, insbesondere an ihrer dem Bügelrücken zugeordneten Stelle, mit einer dem Bügelrücken entsprechend geformten Erhebung versehen ist und der elektrische Leiter wenigstens zwei an seinem Umfang um 1800 versetzt angeordnete Einkerbungen od. dgl. besitzt. Der elektrische Leiter rastet demnach also beispieslweise sowohl an seiner Ober- als auch an seiner Unterseite ein. Im übrigen können bei dieser Ausgestaltung ebenso wie bei den vorbeschriebenen eine oder mehrere Einraststellungen vorgesehen werden. Im Falle zweier Einrastmöglichkeiten sind zwei in Längsrichtung versetzt angeordnete Einkerbungen od. dgl. bzw. Einkerbungspaare vorhanden. Anstelle eines Kerbenpaares könnte an sich auch eine umlaufende Kerbe vorgesehen werden, jedoch erhält man bei Kerben mit gerade verlaufendem Kerbgrund eine bessere Haltewirkung.
  • Eine andere Variante der Erfindung besteht darin, daß das elektrisch leitende Element als vorzugsweise genormte Buchsenklemme ausgebildet ist, die insbesondere eine Anlagefläche für zwei an ihrem Umfang um 1800 versetzt angeordnete, schraubenlose Klemmverbindungen bildet. Eine in dieser Weise ausgebildete Anschlußklemme ermöglicht einerseits den Schraubanschluß eines Leiters und andererseits den Klemmanschluß zweier weiterer Leiter. Eine derartige, einem Schaltergehäuse anzuformende Blindklemme ist bei einpoligen Schaltern der Vorschrift entsprechend zum Schrauben des Netzanschlußes und zum Klemmen der anderen Anschlüsse in vorteilhafter Weise zu verwenden. Hierbei kann ohne weiteres eine Buchsenklemme in Normgröße Verwendung finden. Diese bildet dann einen zentralen Block, an dessen gegenüberliegenden Wandungen die beiden einsteckbaren Leiter anliegen. Im übrigen sind mehrere Anschlüsse an einem Punkt, z. B. auch für Entstörmittel oder andere Bauteile häufig erforderlich.
  • Bei einer schraubenlosen Klemmverbindung mit einem als Litze ausgebildeten elektrischen Leiter und einer auf das Leiterende aufgezogenen Kabelendhülse sind gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung die Kerbe oder Kerben in die Kabelendhülse eingedrückt. Der Befestigungsvorgang für die Kabelendhülse kann gleichzeitig auch zum Ausformen der Kerbe oder Kerben ausgenutzt werden wodurch für das Anbringen der Kerben keinerlei Mehrarbeit entsteht. Vorzugsweise bringt man wenigstens zwei in Längsrichtung hintereinander- liegende Kerben od. Kerbenpaare an. Diese Ausgestaltung der Erfindung ermöglicht eine leichte und sichere schraubenlose Befestigung von Litzen. Ein Auffächern, Spreizen oder Ab- -scheren von Litzendrähten muß nicht befürchtet werden. Andersrseits ist ein deutliches Einrasten spürbar und ein Lösen der Verbindung ohne Beschädigung der Kabelendhülse möglich. Eine Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß die Kabelendhülse flachgedrückt ist und an einer oder vorzugsweise an beiden Breitseiten wenigstens je eine Einkerbung aufweist. Damit dreht sich die Kabelendhülse selbst bei maschineller Herstellung des Litzenanschlusses automatisch in die richtige Zuordnung zur bügelförmigen Klemmfeder wodurch das Verrasten stets gewähleistet ist.
  • In der Zeichnung sind verschiedene Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Es zeigen: Fig. 1 einen Vertikalschnitt durch eine erste Ausführungsform der Erfindung ohne den elektrischen Leiter, Fig. 2 eine entsprechende Darstellung mit eingeschobenem elektrischen Leiter, Fig. 3 eine als Doppel-Klemmverbindung ausgebildet andere Variante der Erfindung, Fig. 4 nochmals eine Doppel-Klemmverbindung einer weiteren Ausführungsforin.
  • Die vorliegende Erfindung ist an sich für den Anschluß von Litzen gedacht. Aus diesem Grunde bestehen bei sämtlichen Ausführungsbeispielen die elektrischen Leiter 1 aus Litzen die an ihrem abgemantelten Ende eine Kabelendhülse 2 tragen.
  • Letztere wird durch Klemmen befestigt und hält in bevorzugter Weise auch die Litzenummantelung fest. Erfindungsgemäß ist nun der elektrische Leiter mit wenigstens einer Einkerbung 3, Ausnehmung, Nut od. dgl. versehen, in welche der Bügelrücken 4 einer bügelförmigen Klemmfeder 5 rastend eingreift. Dabei ist der Querschnitt jeder Einkerbung der Form des Bügelrückens genau angepaßt, so daß ein inniger elektrischer und mechanischer Kontakt der miteinander verrasteten Teile gewährleistet ist.
  • Bei allen Ausführungsbeispielen sind vier Kerben vorgesehen die zwei in Längsrichtung des elektrischen Leiters hintereinander liegende Kerbenpaare bilden, wobei die beiden Kerben eines Kerbenpaares um 1800 am Leiterumfang versetzt angebracht sind. Die Querschnittsform der Kerben kann, wie die Zeichnung zeigt, unterschiedlich gewählt werden. Insbesondere ist an einen bogenförmigen Querschnitt oder an einen kerbenartigen Querschnitt gedacht, wobei die Flanken der Kerben nicht notwendigerweise zur Leiterlängsachse im gleichen Winkel stehen müssen. In der Zeichnung ist die Form des Bügelrückens bei den verschiedenen Kerbenausbildung dem Kerbenquerschnitt jeweils genau angepaßt, jedoch muß dies nicht unbedingt so sein, vielmehr stellt es die günstigste Ausbildung der Klemmverbindung dar. Sofern man anstelle einer Litze einen drahtförmigen elektrischen Leiter verwendet sind die Kerbe bzw. Kerben in das abgemantelte Drahtende eingearbeitet.
  • Die bügelförmige Klemmfeder 5 ist über ein Bogenstück 6 mit einem Befestigungsschenkel 7 verbunden bzw. einstückig hergestellt der bei allen Ausführungsbeispielen eine gerade verlaufende Form besitzt. Das freie Ende des Befestigungsschenkels 7 kann in eine Nut 8 eines Gehäuses 9 eingreifen, wobei es sich beispielsweise um das Gehäuse einer Kabelkiemme oder eines elektrischen Geräts, insbesondere eines Schalters; einer Steckdose od. dgl. handeln kann. Der Befestigungsschenkel 7 kann unabhängig vom Vorhandensein einer Nut 8 zwischen zwei Gehäuseflächen eingespannt sein. Aus Fig. 1 ersieht man, daß das aus der bügelförmigen Klemmfeder 5 und dem Befestigungsschenkel 7 bestehende Federelement 10 so gestaltet ist, daß der Bügelrücken 4 bei fehlendem elektrischen Leiter 1 an der Anlagefläche 11 anliegt, insbesondere an diese angepreßt ist.
  • Schiebt man nun das Leiterende, beispielsweise durch eine Wandöffnung 12 in Richtung des Pfeils 13 in die Gehäuseausnehmung 14 ein, so weicht die bügelförmige Klemmfeder 5 im Sinne des Pfeils 15 aus und man erreicht dadurch eine Spannung des Federlements 10. Sobald die erste Einkerbung 3 am Bügelrücken 4 angekommen ist, rastet letzterer darin ein.
  • Wenn in Einschieberichtung 13 mehrere Kerben hintereinander liegen, so kann das freie Kabelende noch tiefer in die Gehäuseausnehmung 14 eingeschoben werden, so daß der Bügelrücken schließlich in die zweite und ggf. auch nachfolgende Kerbe einrastet. Selbstverständlich muß der elektrische Leiter so eingeschoben werden, daß der Bügelrücken auch tatsächlich in die Kerbe einrasten kann. Würde man ihn beispielsweise um 900 drehen, so wäre eine Verrastung nicht möglich. Von der Drehlage unabhängig ist man bei Verwendung umlaufender Kerben, jedoch sind diese aus den bereits erwähnten Gründen nicht so vorteilhaft. Andererseits bereitet aber das drehrichtige Einschieben insoweit keine Schwierigkeiten, als das Leiterende bzw. die Kabelendhülse 2 durch das Abringen der Kerben bzw. Kerbenpaare ohnehin flachgedrückt wird und sich flachliegend leichter einschieben läßt als beispielsweise hochkant stehend.
  • An sich könnte der elektrische Strom durchaus über das Federelement 10 geleitet werden, jedoch ist bei den Ausführungsbeispielen vorgesehen, daß die Anlagefläche 11 einem elektrisch leitenden Element angehört, welches bei den Ausführungsformen der Fign. 1 bis 3 als Kontaktarm 16 eines nicht näher gezeigten elektrischen Schalters ausgebildet ist. In Fig. 3 ist das innere Ende des Kontaktarmes 16 haarnadelförmig gestaltet und bildet dadurch zwei parallel liegende Anlageflächen 11 für zwei Leiterenden.
  • Außerdem ist in dieser Figur noch eine andere Variante der Erfindung gezeigt, die selbstverständlich nicht auf die zweipolige Ausführung eingeschränkt ist. Sie besteht darin, daß die Anlagefläche an ihrer dem Bügelrücken gegenüberliegenden Stelle mit einer der Form des Bügelrückens entsprechenden Erhebung 17 versehen ist, so daß das Leiterende an seiner Ober- und Unterseite gleichzeitig einrasten kann.
  • In Fig. 4 gehören die beiden parallel liegenden Anlageflächen 11 ebenfalls ein und demselben Teil, genauer gesagt, einer genormten Buchsenklemme 18 an. Sie dient zum Festhalten eines elektrischen Leiters 19 der, sofern es sich um eine Litze handelt, eine Kabelendhülse 20 tragen kann. Diese ist jedoch im Gegensatz zu den Kabelendhülsen 2 von herkömmlicher Art d. h. zum Einrasten nicht geeignet.
  • Das ist bei einer Buchsenklemme auch gar nicht notwendig, weil sie das Leiterende mittels einer Schraube 21 festhält. Sofern es sich um eine zylinderförmige Buchsen-0 klemme 18 handelt, können an zwei um 180 am Umfang versetzten Stellen Abflachungen angebracht werden welche die Anlagefläche vergrößern. Im übrigen ist es ohne weiteres möglich, auch an einem derartigen Element wie der Buchsenklemme 18 Erhebungen 17 in der Art der Fig. 3 anzubringen.
  • Bei allen Ausführungsbeispielen wird die bügelförmige Klemmfeder 5 beim Einschieben des elektrischen Leiters 1 verschwenkt und gespannt. Dies schließt allerdings nicht aus, daß man in an sich bekannter Weise die bügelförmige Klemmfeder mit Hilfe eines Betätigungsorgans aus dem Verschiebebereich des Leiterendes bringt und erst nach dem Einstecken des Leiterendes freigibt. Sofern dann der Bügelrücken in keine der Kerben eingerastet ist, kann man den elektrischen Leiter noch so weit verschieben, bis die Verrastung stattgefunden hat.
  • Wenn an zwei gegenüberliegenden Seiten des Leiters, insbesondere der Kabelendhülse je eine Kerbe angebracht ist, so erreicht man an der dem Bügelrücken gegenüberliegenden Seite eine Zweipunktauflage bzw. Zweiflächenauflage d. h. in elektrischer aber auch mechanischer Hinsicht eine besonders gute Verbindung des Leiters mit der im Normalfalle elektrisch leitenden Anlagefläche. Hierbei wird die Kraft der Feder auf beide Punkte oder Flächen praktisch gleichermaßen übertragen.
  • Bei der Verwendung von Litzen wird einerseits ein schraubenloser Anschluß und andererseits eine hohe Abzugskraft, also eine gute mechanische Verbindung gefordert. Beides ist mit der vorliegenden Erfindung gewährleistet, ohne daß es hierzu einer besonders hohen Federkraft bedarf, die das Einführen des Litzenendes erschwert.

Claims (9)

Ansprüche
1. Schraubenlose Klemmverbindung zur elektrisch leitenden Verbindung eines elektrischen Geräts, insbesondere eines elektrischen Schalters, mit einem elektrischen Leiter, wobei sich im Klemmen- oder Gerätegehäuse eine bügelförmige Klemmfeder befindet zwischen deren quer zur Leiterachse verlaufenden Bügelrücken und eine Anlagefläche der elektrische Leiter eingeschoben ist, dadurch gekennzeichnet, daß der elektrische Leiter (1) zumindest an seiner dem Bügelrücken (4) zugekehrten Seite mit wenigstens einer Einkerbung (3), Ausnehmung, Nut od. dgl. vrsehen ist, in welche der Bügelrücken in der bzw.-einer Montagelage des elektrischen Leiters eingerastet ist
2. Klemmverbindung nach Aeknspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügelrücken (4) eine bogenförmige Gestalt und jede Einkerbung (3) od. dgl. einen bogenförmigen Querschnitt gleicher Form besitzen.
3. Klemmverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügelrücken (4) eine winkelförmige Gestalt und jede Einkerbung (3) einen winkelförmigen Querschnitt gleicher Form besitzen.
4. Klemmverbindung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die bügelförmige Klemmfeder (5) über ein Bodenstück (6) mit einem Befestigungsschenkel (7) verbunden ist, wobei insbesondere das freie Ende des Befestigungsschenkels in eine Gehäusenut (8) eingreift, und daß vorzugsweise der Befestigungsschenkel unverschiebbar zwischen die Gehäusenut und eine Gehäusestützfläche eingesetzt oder eingespannt ist.
5. Klemmverbindung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlägefläche (11) für den elektrischen Leiter (1) durch ein elektrisch leitendes Element, insbesondere den Kontaktarm (16) eines mit dem elektrischen Leiter verbundenen Schalters gebildet ist.
6. Klemmverbindung nach einem doer mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (11), insbesondere an ihrer dem Bügelrücken (4) zugeordneten Stelle, mit einer dem Bügelrücken entsprechend geformten Erhebung (17) versehen ist und der elektrische Leiter (1) wenigstens zwei an seinem Umfang um 1800 versetzt angeordnete Einkerbungen (3) od. dgl. besitzt.
7. Klemmverbindung nach Anspruch 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß das elektrisch.leitende Element als vorzugsweise genormte Buchsenklemme (18) ausgebildet ist, die insbesondere je eine Anlagefläche (11) für zwei an ihrem Umfang um 1800 versetzt angeordnete schraubenlose Klemmverbindungen bildet.
8. Klenmiverbindung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, mit einem als Litze ausgebildeten elektrischen Leiter und einer auf das Leiterende aufgezogenen Kabelendhülse, dadurch gekennzeichnet, daß die Einkerbung (3) oder Einkerbungen in die Kabelendhülse (2) eingedrückt sind.
9. Klemmverbindung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabelendhülse (2) flachgedrückt ist und an einer oder vorzugsweise an beiden Breitseiten wenigstens je eine Einkerbung (3) aufweist.
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