DE2514036A1 - Tragwerk fuer haeuser, hallen und aehnliche bauwerke - Google Patents
Tragwerk fuer haeuser, hallen und aehnliche bauwerkeInfo
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Description
Patent- und Hilfsgebrauchsmusteranmeldung Dipl.-Ing. Wilhelm Johannes Silberkuhl
43 Essen, Moorenstraße 24
Tragwerk für Häuser, Hallen und ähnliche Bauwerke
Die Erfindung bezieht sich auf ein Tragwerk für Häuser, insbes. Fertighäuser, Hallen und ähnliche Bauwerke, - bestehend
aus Bindern, aus zum Anschluß an Fundamente eingerichteten Stützen und Hilfselementen.
Bei den aus der Praxis bekannten Tragwerken der beschriebenen Gattung liegen die Binder auf den Stützen und sind die Hilfselemente
zusätzlich aussteifende Elemente. Das beschränkt die
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Spannweite zwischen den Stützen und damit im Bauwerk den stützenfreien
Raum. Insbes. wenn mit vorgefertigten Bindern und Stützen in Holzkonstruktion gearbeitet werden kann und Bauwerke
großer Breite oder großen Durchmessers erstellt werden sollen sind Stützen in der Bauwerksmitte erforderlich, was architektonisch
in starkem Maße stört. Gattungsgemäße Tragwerke werden
daher bisher für großraumige und architektonisch anspruchsvolle Bauwerke nicht eingesetzt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Tragwerk der eingangs
beschriebenen Gattung so weiter auszubilden, daß es als Tragwerk für großraumige, architektonisch anspruchsvolle Bauwerke
eingesetzt werden kann, bei denen störende Stützen nicht mehr vorhanden sind.
Die Erfindung betrifft ein Tragwerk für Häuser, Hallen und dgl. Bauwerke, - bestehend aus Bindern, zum Anschluß an Fundamente
eingerichteten Stützen und Hilfselementen. Die Erfindung ist
dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Binder mit einer Stütze zu einem T-förmigen
Halbrahmen mit ungleichlangen T-Schenkeln vereinigt ist, dessen Länge im Grundriß nur etwa zwei Drittel
bis drei Viertel der zu überspannenden Länge ausmacht, und daß die Halbrahmen unter Bildung eines Druckrahmens
in der Grundrißmitte mit ihren langen T-Schenkeln aneinander angeschlossen sind, wobei der Druckrahmen seiner-
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seits regelmäßig vieleckigen Grundriß (ζ. Β. dreieckigen, quadratischen, fünfeckigen, sechseckigen usw. Grundriß)
aufweist, und daß die Hilfselemente das so gebildete Rahmentragwerk weiter aussteifen.
Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, daß Halbrahmen der
beschriebenen Gestaltung und Zusammensetzung ihre Vertikallasten gegeneinander abtragen. Die Kopplungskräfte zwischen den sich
kreuzenden Halbrahmen lassen sich ohne Schwierigkeiten aus der Randbedingung ermitteln, daß die Durchbiegungen der sich bei
der beschriebenen Zusammensetzung ergebenden Firstpunkte gleich groß sein müssen. Das läßt sich weitgehend statisch bestimmt
verwirklichen, wenn die Halbrahmen (zur Bildung des Druckrahmens) unter Zwischenschaltung von Gelenken aneinander und ihre
Stützen unter Zwischenschaltung von Gelenken an die Fundamente angeschlossen sind. Gelenke bezeichnet im Rahmen der Erfindung
diejenigen Anschlußmittel, die bei Rahmentragwerken als gelenkige Anschlußmittel üblich sind. Dabei empfehlen sich im übrigen
Symmetrieverhältnisse, wie sie weiter unten beschrieben werden. Statisch sehr ausgewogen, gleichzeitig aber auch funktionell
optimal werden die Verhältnisse, wenn die Stützen an die Binder in einem Punkt angeschlossen sind, der in einem Abstand,
der etwa der Länge der zugeordneten Druckrahmenseite entspricht, von dem Druckrahmen entfernt ist. Dann läßt sich ohne weiteres
die Anordnung so treffen, daß zwischen den Stützen die Außenwände des Bauwerkes angeordnet werden, so daß der gesamte Innenraum
frei von Stützen ist, wobei dann allerdings, was architektonisch begrüßt wird, mit überstehenden Binderteilen Dachteile
nach außen überstehen.
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Die Gestaltung der Hilfselemente ist im Rahmen der Erfindung grundsätzlich beliebig. Handelt es sich um Bauwerke mit einem
sehr großen Grundriß, so empfiehlt die Erfindung, als Hilfselemente den Halbrahmen in Seitenansicht ebenfalls im wesentlichen
T~förmige Ergänzungsrahmen aus Binder und Stütze zuzuordnen, welche die Halbrahmen zu Dreigelenkrahmen ergänzen und
entsprechend unter Zwischenschaltung eines Gelenkes an den Druckrahmen angeschlossen sind. In einem solchen Falle können
aber als Hilfselemente bzw. zusätzlich als Hilfselemente auch im Bereich der Grundrißecken des Bauwerkes noch Gradrahmen
angeordnet sein, und zwar in Form von Gradrahmen aus Gradträger und zugeordneter Stütze, die ebenfalls an den Druckrahmen
(gelenkig oder steif) angeschlossen sind.
Nach bevorzugter Ausfuhrungsform der Erfindung sind
sowohl die Halbrahmen als auch die Ergänzungsrahmen als auch die Gradrahmen, jeweils untereinander, identisch
gleich. Damit ergeben sich von selbst für das Bauwerk Symmetrieverhältnisse, die statisch sehr vorteilhaft
sind.
Man erhält gleichsam eine doppelte Symmetrie des Gesamtbauwerkes was die erwähnte Randbedingung, wonach die Durchbiegungen
der Firstpunkte der aneinander angeschlossenen Halbrahmen gleich groß sind, auf einfache Weise zu erfüllen zuläßt.
Als Hilfselemente oder zusätzlich als Hilfselemente können aber auch Dielen einer Verbretterung eingesetzt werden,
welche die Binder der Halbrahmen und ggf. der Ergänzungsrahmen bzw. die Gradrahmen gegeneinander aussteifen. Ohne wei-
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teres kommt man im Rahmen der Erfindung über eine besondere Ausgestaltung der Bauteile des Tragwerkes zu einer Dachkonstruktion,
die in sich wiederum ein Tragwerk darstellt und daher zur Festigkeit und Stabilität des Bauwerkes beiträgt.
Dazu lehrt die Erfindung, daß die Binder der Halbrahmen und ggf. die der Ergänζungsrahmen und Gradrahmen das Skelett eines
als Faltwerk ausgeführten Daches bilden, in welches - bei Verwendung von HiIfselementen in Form von Dielen einer Verbretterung
- die Verbretterung einbezogen ist, sei es als äußere Dachhaut, sei es als innere Decke.
Das erfindungsgemäße Tragwerk kann aus den verschiedensten Baustoffen hergestellt werden. Eine Ausführungsform der Erfindung,
die sich durch Einfachheit und Wirtschaftlichkeit auszeichnet, ist dadurch gekennzeichnet, daß die Halbrahmen,
die Ergänzungsrahmen und die Gurtrahmen in Holzkonstruktion
- z. B. nach Art von Leimbindern - ausgeführt sind. Dann wird man im allgemeinen mit zweiteiligen Stützen arbeiten, die an
die Binderteile angeschlossen sind. Man kann aber die Halbrahmen, die Ergänzungsrahmen und die Gradrahmen auch in Stahloder
in Leichtmetallkonstruktion ausführen, wobei die einzelnen Rahmenstäbe oder Rahmenteile Profile oder Rohre sein können.
Die erreichten Vorteile sind darin zu sehen, daß bei einem erfindungsgemäßen Tragwerk zwischen den Stützen ein sehr breiter
und weiter stützenfreier Raum entsteht, der für die verschiedensten Zwecke eingesetzt und unterteilt werden kann,
ohne daß diese Unterteilung durch Stützen gestört ist.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung ausführlicher erläutert.
Es zeigen in schematischer Darstellung
Fig. 1 eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Tragwerk,
Fig. 2 einen Schnitt in Richtung A-A durch den Gegenstand nach Fig. 1,
Fig. 3 einen Schnitt in Richtung B-B durch den Gegenstand nach Fig. 1,
Fig. 4 eine andere Ausführungsform des Gegenstandes der
Fig. 1 und
Fig. 5, 6, 7 in gegen^iber den Fig. 1 bis 4 verkleinertem Maßstab
in Draufsicht weitere erfindungsgemäße Tragwerke und
Fig. 8 perspektivisch ein Bauwerk, welches mit dem Tragwerk nach den Fig. 1 bis 3 ausgerüstet ist.
Das in den Figuren dargestellte Tragwerk 1 ist für Häuser,
Hallen und ähnliche Bauwerke 2 bestimmt. Es besteht in seinem grundsätzlichen Aufbau aus Bindern 3, aus zum Anschluß an
Fundamente 4 eingerichteten Stützen 5 und aus Hilfselementen, die weiter unten spezifiziert werden.
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Aus einer vergleichenden Betrachtung der Fig. 1 bis 3 entnimmt man zunächst, daß jeder Binder 1 mit einer Stütze 5 zu einem
T-förmigen Halbrahmen 6 mit ungleichen T-Schenkeln vereinigt
ist, dessen Länge im Grundriß nur etwa zwei Drittel bis drei Viertel der zu überspannenden Länge L ausmacht, und daß die
Halbrahmen 6 unter Bildung eines Druckrahmens 7 in der Grundrißmitte
mit ihren langen T-Schenkeln·8 aneinander angeschlossen
sind. Dabei bildet der Druckrahmen 7 seinerseits einen quadratischen Grundriß und die Hilfselemente steifen das so gebildete
Rahmentragwerk weiter aus. Bei der Ausführungsform nach
den Fig. 1 bis 3 sind die Halbrahmen 6 zur Bildung des Druckrahmens 7 unter Zwischenschaltung von Gelenken 9 aneinander
angeschlossen, ihre Stützen 5 sind unter Zwischenschaltung von Gelenken 10 an den Fundamenten 4 abgestützt. Die Gelenke 9,
sind dabei so ausgebildet, wie es bei Rahmentragwerken üblich ist, so daß die Ausbildung der nur schematisch dargestellten
Gelenke 9, 10 im einzelnen nicht der weiteren Erläuterung bedarf. Im übrigen sind im Ausführungsbeispiel und nach bevorzugter
Ausführungsform der Erfindung die Stützen 5 an die Binder
in einem Punkt 11 oder Bereich angeschlossen, der in einem Abstand der etwa der Länge 4 der zugeordneten Druckrahmenseite
entspricht, von diesem entfernt ist.
Man erkennt in den Fig. 1 bis 3 auch die üblichen Hilfselemente eines erfindungsgemäßen Tragwerkes 1. So erkennt man zunächst,
daß als Hilfselemente den Halbrahmen 6 in Seitenansicht ebenfalls im wesentlichen T-förmige Ergänzungsrahmen 12 aus
Binder 13 und Stütze 14 zugeordnet sind, welche die Halbrahmen 6 zu Dreigelenkrahmen ergänzen und unter Zwischenschaltung eines
Gelenkes 9 an den Druckrahmen 7 angeschlossen sind. Außerdem
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sind aber (vgl. Fig. 1) als Hilfselemente bzw. zusätzlich als Hilfselemente im Bereich der Grundrißecken 15 des Bauwerkes 2
Gradrahmen 16 aus Gradträger 17 und zugeordneter Stütze 18 angeordnet, die ebenfalls an den Druckrahmen 7 angeschlossen
sind, und zwar vorzugsweise gelenkig. Endlich sind die Dielen 19 der in Fig. 1 angedeuteten Verbretterung aussteifende Hilfselemente
welche die Binder 3, 13 der Halbrahmen 6 bzw. der Ergänzungsrahmen
12 und Gradrahmen 16 gegeneinander aussteifen und der Deckenkonstruktion und/oder der Dachkonstruktion angehören
.
Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Tragwerkes ist von besonderer, erfindungsgemäßer
Bedeutung. Die Grundkonzeption der Erfindung läßt sich jedoch variieren. Eine ebenfalls sehr wichtige und selbständig
erfinderische Variante ist in der Fig. 4 dargestellt worden. Bei dieser Ausführungsform laufen die Halbrahmen 6 im Grundriß
nicht parallel zu den begrenzenden Linien des Grundrisses sondern vielmehr diagonal dazu. Auch so entstehen statisch vorteilhafte
Symmetrieverhältnisse. Das gilt aber auch für die Ausführungsform nach den Fig. 5, 6,7 die erläutern, daß der
Druckrahmen 7 seinerseits auch regelmäßig dreieckigen, regelmäßig fünfeckigen oder regelmäßig sechseckigen, grundsätzlich
also beliebigen regelmäßig vieleckigen Grundriß aufweisen kann. An dem oben erläuterten Prinzip ändert sich dabei nichts.
Die Fig. 8 macht deutlich, daß die Binder 3 der Halbrahmen 6, die der Ergänzungsrahmen 12 und die der Gradrahmen 16 das
Skelett eines als Faltwerk ausgeführten Daches bilden, in das die Verbretterung 20 einbezogen ist. Auf dem Druckrahmen 7 kann
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dabei ein Kragen 21 aufgesetzt werden, der funktionell zur
Entlüftung und/oder zu einer Belichtung gehört. Im Ausführungsbeispiel mögen die Halbrahmen 6, die Ergänzungsrahmen
und die Gradrahmen 16 in Holzkonstruktion, z. B. nach Art von Leimbindern, ausgeführt sein. Sie könnten aber auch aus
Stahl oder Leichtmetall in Form von Profilen oder Rohren bestehen, Jedenfalls entsteht ein Tragwerk, welches zwischen
den Stützen 5, 14, 18 in jeder Richtung einen sehr weiten Raum freiläßt, der dann beliebig durch Zwischenwände unterteilt
werden kann, ohne daß störende Stützen in Kauf genommen werden müßten. Im allgemeinen wird man die Außenwände im Bereich
der Stützen 5, 14, 18 anordnen. Das erkennt man bei einer vergleichenden Betrachtung der Fig. 1 bis 3 einerseits und
der Fig. 8 andererseits.
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Claims (10)
- Andrejewski, Honke, Gesthuysen & Masch, Patentanwälte in EssenAnsprüche :.) Tragwerk für Häuser, Hallen und dgl. Bauwerke, - bestehend aus Bindern, zum Anschluß an Fundamente eingerichteten Stützen und Hilfselementen, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Binder (3) mit einer Stütze (5) zu einem T-förmigen Halbrahmen (6) mit ungleichen T-Schenkeln vereinigt ist, dessen Länge (LG) im Grundriß nur etwa zwei Drittel bis drei Viertel der zu überspannenden Länge (LG) ausmacht, und daß die Halbrahmen (6) unter Bildung eines Druckrahmens (7) in der Grundrißmitte mit ihren langen T-Schenkeln (8) aneinander angeschlossen sind, wobei der Druckrahmen (7) seinerseits regelmäßig vieleckigen Grundriß (z. B. dreieckigen, quadratischen, fünfeckigen, sechseckigen usw. Grundriß) aufweist, und daß die Hilfselemente das so gebildete Rahmentragwerk weiter aussteifen.
- 2. Tragwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halbrahmen (6) unter Zwischenschaltung von Gelenken (9) aneinander und ihre Stützen (5) unter Zwischenschaltung von Gelenken(10) an die Fundamente (4) angeschlossen sind.
- 3. Tragwerk nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützen (5) an die Binder (3) in einem Punkt(11) angeschlossen sind, der in einem Abstand, der etwa der Länge (L.) der zugeordneten Druckrahmenseite entspricht, von dem Druckrahmen (7) entfernt ist.609840/024625U036Andrejewski, Honke, Gesthuysen & Masch, Patentanwälte in Essen
- 4. Tragwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß als Hilfselemente den Halbrahmen (6) in Seitenansicht ebenfalls im wesentlichen T-förmige Ergänzungsrahmen (12) aus Binder (13) und Stütze (14) zugeordnet sind, welche die Halbrahmen (6) zu Dreigelenkrahmen ergänzen und entsprechend unter Zwischenschaltung eines Gelenkes (9) an die Druckrahmen (7) angeschlossen sind.
- 5. Tragwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß als Hilfselemente bzw. daß zusätzlich als Hilfselemente im Bereich der Grundrißecken (15) (des Bauwerkes) Gradrahmen (16) aus Gradträger (17) und zugeordneter Stütze (18) angeordnet und an den Druckrahmen (7) angeschlossen sind.
- 6. Tragwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Halbrahmen (6), die Ergänzungsrahmen (12) und die Gradrahmen (16) untereinander stets identisch gleich ausgebildet sind.
- 7. Tragwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß als Hilfselemente bzw. daß zusätzlich als Hilfselemente Dielen (19) einer Verbretterung (20) angeordnet sind, welche die Halbrahmen (6) und ggf. die Ergänzungsrahmen (12) bzw. die Gradrahmen (16) gegeneinander aussteifen.
- 8. Tragwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Binder (3) der Halbrahmen (6) und ggf. die der Ergänzungsrahmen (12) und Gradrahmen (16) das Skelett eines als Faltwerk ausgeführten Daches bilden, in das - bei Verwen-609840/024625U036Andreiewski, Honke, Gesthuysen & Masch, Patentanwälte in Essendung von Hilfselementen in Form von Dielen (17) einer Verbretterung (20) - die Verbretterung (20) einbezogen ist.
- 9. Tragwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Halbrahmen (6), die Ergänzungsrahmen (12) und die Gradrahmen (16) in Holzkonstruktion, z. B. nach Art von Leimbindern, ausgeführt sind.
- 10. Tragwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Halbrahmen (6), die Ergänzungsrahmen (12) und die Gradrahmen (16) in Stahl- oder Leichtmetallkonstruktion ausgeführt sind.609840/0246Leerseite
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|---|---|---|---|
| C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) | ||
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