DE2512550A1 - Einrichtung zum sichern von identitaetskarten gegen faelschung - Google Patents
Einrichtung zum sichern von identitaetskarten gegen faelschungInfo
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Description
SIEMENS AKTIENGESELLSCKAFI München, den %\ ,. MRZ 197
Berlin und München Witteisbacherplatz 2
Einrichtung zum Sichern von Identitätskarten gegen Fälschung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zum Sichern von Identitätskarten, insbesondere Kreditkarten, gegen Fälschung,
bestehend aus in die Identitätskarten integrierten Hologrammen mit eingespeicherten Identitätsmustern und einer
diese Identitätsmuster rekonstruierenden Prüfvorrichtung.
Einrichtungen dieser Art, wie sie beispielsweise durch die DT-PS 1 939 594 und die DT-OS 2 352 367 bekanntgeworden
sind, machen von einem Schlüsselmuster Gebrauch, das in das jeweils einer Identitätskarte zugeordneten Hologramm
in Form eines digitalen Musters eingespeichert wird. Die Prüfvorrichtung rekonstruiert das Bild des digitalen Musters,
wandelt es über eine Diodenmatrix in ein elektrisches digitales Signal um, das seinerseits mit einem digitalen Sollmuster,
das beispielsweise vorher manuell in die Prüfvorrichtung eingegeben wurde, auf Übereinstimmung verglichen
wird.
Der apparative Aufwand solcher Einrichtungen zur Sicherung von Identitätskarten ist außerordentlich hoch und verlangt
darüber hinaus eine sehr hohe Genauigkeit der Justierung von Hologramm und Diodenmatrix in der Prüfvorrichtung, wenn
fehlerhafte Ergebnisse vermieden werden sollen. Darüber hinaus muß bei digital holografisch gespeicherten Bit-Mustern
verlangt werden, daß das Signal-Störlichtverhältnis über einem bestimmten Schwellwert liegt, um ein siche-
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res Ansprechen der Diodenmatrix zu gewährleisten. Durch die Beanspruchung der Identitätskarten im täglichen Gebrauch
ist diese Forderung über längere Zeit aber nicht gewährleistet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, für eine Einrichtung,,
der einleitend genannten Art eine weitere Lösung anzugeben, die sich sowohl durch geringen apparativen Aufwand,
bei geringen Justieranforderungen an das in der Prüfvorrichtung wiederzugebende Hologramm auszeichnet, als auch gegen
Schwankungen des Signal-Störlichtverhältnisses in Abhängigkeit der Gebrauchszeit der Identitätskarte unempfindlich
ist.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß in dem einer Identitätskarte zugeordneten Hologramm das
Klarbild der variablen Daten dieser Identitätskarte, vorzugsweise das Klarbild ihres Schriftfeldes, eingespeichert ist
und daß der apparative Aufwand der Prüfvorrichtung auf ein Lesegerät beschränkt ist, das das Klarbild auf einer Mattscheibe
mit einer für das Auge des Betrachters ausreichenden Helligkeit wiedergibt.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß Fälschungen von Kreditkarten, z.B. Eurocheque-Karten, vorwiegend durch
Ändern der sichtbaren Karteninformation, wie Namen, Karten- und Konto-Nummer, vorgenommen werden. Es genügt demnach,
wenn in das einer Identitätskarte zugehörige Hologramm lediglich die variablen Daten der Identitätskarte gespeichert
werden, was am einfachsten dadurch geschieht, daß in das Hologramm das Klarbild des Schriftfeldes der Identitätskarte
gespeichert wird. Dies hat den großen Vorteil,
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daß die Prüfvorrichtung auf ein Lesegerät reduziert werden kann, weil das Klarbild die Möglichkeit gibt, durch visuellen
Vergleich der Daten des rekonstruierten Identitätskartenschriftfeldes mit den Daten der Identitätskarte selbst
rasch und sicher vorzunehmen. Es kann davon ausgegangen werden, daß diese Art der Sicherung ausreichend ist, da
eine Fälschung der sichtbaren Daten der Kreditkarte auch
t
eine Fälschung des Referenzhologramms erfordert, wenn sie unerkannt bleiben soll. Eine Fälschung des Referenzhologramms ist aber wegen des hohen apparativen Aufwandes und der erforderlichen technischen Kenntnisse nicht nur kaum möglich, sondern auch unrentabel. Weiterhin bietet die Erfindung den Vorteil, daß die Rekonstruktion des Referenzhologramms und Darstellung auf einer Mattscheibe im Lesegerät keine Justierprobleme mit sich bringt, die einer Massenfertigung entgegenstehen wurden.
eine Fälschung des Referenzhologramms erfordert, wenn sie unerkannt bleiben soll. Eine Fälschung des Referenzhologramms ist aber wegen des hohen apparativen Aufwandes und der erforderlichen technischen Kenntnisse nicht nur kaum möglich, sondern auch unrentabel. Weiterhin bietet die Erfindung den Vorteil, daß die Rekonstruktion des Referenzhologramms und Darstellung auf einer Mattscheibe im Lesegerät keine Justierprobleme mit sich bringt, die einer Massenfertigung entgegenstehen wurden.
Für die Ausbildung der Identitätskarten mit integriertem Hologramm gibt es im Hinblick auf eine rationelle Massenfertigung
solcher Identitätskarten verschiedene zweckmäßige Ausführungsformen.
Bei einer ersten vorteilhaften Ausführungsform ist das auf einem Filmträger aufgebrachte Hologramm an einer mit einer
reflektierenden Schicht, beispielsweise einer Metallfolie, versehenen Stelle der Trägerplatte angebracht. Dabei ist
die Trägerplatte zumindest auf der das Hologramm aufweisenden Seite mit einer transparenten Deckschicht versehen.
Eine solche Ausführung, bei der die Rekonstruktion des im Hologramm gespeicherten Bildes in Reflexion gewonnen wird,
gibt die Möglichkeit, das Hologramm ohne irgendeine Beeinträchtigung des eigentlichen Schriftfeldes der Identitätskarte
auf ihrer Rückseite vorzusehen. Auch läßt sich hier-
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durch das Lesegerät dann hinsichtlich seiner konstruktiven Gestaltung besonders einfach konzipieren, wenn die Identitätskarte
mit ihrem Schriftfeld und das rekonstruierte Hologrammbild für den Betrachter über- oder nebeneinander
in Erscheinung treten sollen.
Bei einer zweiten bevorzugten Ausführungsform , bei der das wiederzugebende Hologramm in Durchlicht rekonstruiert werden
soll, deckt das auf einem Filmträger aufgebrachte Hologramm eine Öffnung in der Trägerplatte der Identitätskarte ab.
Die Trägerplatte ist dabei einschließlich des Hologramms auf beiden Seiten mit einer transparenten Deckschicht versehen.
Besonders günstig gestaltet sich die rationelle Massenfertigung von Identitätskarten bei den angegebenen Ausführungsformen dann, wenn der Filmträger, auf den das Hologramm aufgebracht
ist, ein Filmstreifen ist, der sich über die gesamte Schmalseite der Identitätskarte erstreckt und mit der transpartenten
Deckschicht und der Trägerplatte fest verbunden (verschweißt, verklebt usw.) ist.
Bei Wiedergabe des zu rekonstruierenden Hologramms in Durchlicht besteht eine dritte vorteilhafte Ausführungsform darin,
daß das auf einen Filmträger aufgebrachte Hologramm in eine Öffnung der Trägerplatte der Identitätskarte -eingelassen
ist, die beidseitig mit transparenten Deckschichten versehen ist. Zweckmäßig ist es in diesem Falle, wenn die Öffnung der
Trägerplatte, abgesehen von einer Markierungsecke, rechtwinklig ausgebildet ist und das Hologramm in seinen Abmessungen
dieser Öffnung angepaßt ist. Der rechteckige Querschnitt mit der Markierungsecke hat den Vorteil, daß das
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Hologramm zwangsläufig in der richtigen Drehlage in der Trägerplattenöffnung fixiert wird.
Insbesondere bei den Ausführungsformen, die eine Rekonstruktion des Hologramms in Durchlicht vorsehen, wird
das Hologramm zweckmäßig im Randbereich einer Schmalseite der Identitätskarte so angeordnet, daß es von den variablen
Daten des Schriftfeldes einen möglichst großen Abstand hat. Abgesehen davon, daß auf diese Weise das eigentliche Schriftfeld
der Identitätskarte möglichst wenig gestört wird, hat diese Maßnahme den weiteren Vorteil, daß bei der Wiedergabe
des Hologramms, wozu es in den Referenzstrahl des Lesegeräts eingeführt v/erden muß, die variablen Daten des Schriftfeldes
nicht durch das Lesegerät verdeckt v/erden und somit diese variablen Daten für den unmittelbaren Vergleich mit
dem rekonstruierten Identitätskarten-Schriftfeld dem Betrachter sichtbar bleiben.
Ein günstiger Kompromiß der einander widersprechenden Forderungen nach einer möglichst geringen Beeinträchtigung des
Identitätskarten-Schriftfeldes einerseits und eines ausreichend hohen Signal-Störlichtverhältnisses des rekonstruierten
Hologramrnbildes andererseits liegt dajin vor, wenn die Größe
der Hologrammflache in den Grenzen von 20 bis 100 qmm liegt.
In diesem Zusammenhang ist es auch von Bedeutung, das Hologramm als Phasenhologramm auszuführen, weil der Wirkungsgrad
eines Phasenhologramms größer ist als der eines Amplitudenhologramms.
Das auf einem Holografiefilm aufgenommene Hologramm, dessen Filmträger beispielsweise Polyester oder Triazetat ist, wird
in diesem Falle nach dem Entwicklungsprozeß in einem Bleich-
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bad gebleicht, um das gewünschte Phasenhologramm zu gewinnen.
Beispielsweise besteht das Bleichbad aus einer Mischung von Schwefelsäure und Kalimbichromat. Das Kaliumbichromat hat
den weiteren Vorteil, daß es die Gelatineschicht der Fotoemulsion mechanisch äußerst stabil und damit druckunempfindlich
macht. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil das Hologramm beim anschließenden Verpressen der Trägerplatte mit
den Deckschichten nicht zerstört werden darf.
Die Anforderungen an die Justierung des Hologramms bei der Wiedergabe im Lesegerät sind in allen sechs Freiheitsgraden
dann gering, wenn die Referenzwelle bei der Aufnahme des Hologramms und damit auch die Referenzwelle bei der Wiedergabe
des Hologramms ein Parallelstrahl ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform des Lesegeräts nimmt
das frontseitig mit einer Mattscheibe versehene Gehäuse in sich eine kohärente Lichtquelle 9 vorzugsweise ein He-Ne-Gaslaser,
sowie Mittel zur Strahlführung in sich auf. Außerdem weist es eine Vorrichtung zum Einbringen der zu kontrollierenden
Identitätskarte mit ihrem Hologramm in den von der kohärenten Lichtquelle erzeugten Referenzstrahl auf.
Die Mattscheibe ist in der Scheibenebene in einer Schwinghalterung befestigt.
Der Schwinghalterung der Mattscheibe liegt die Erkenntnis
zugrunde, daß sich die dem rekonstruierten Hologrammbild überlagerte Störlicht darstellende Granulation für das
Auge unterdrücken läßt, wenn die Mattscheibe in der Scheibenebene vibriert. Zweckmäßig ist die federnde Halterung der
Mattscheibe mittels einer elektromechanischen oder elektromagnetischen Antriebsvorrichtung zu Schwingungen anregbar.
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Im Steuerkreis der Antriebsvorrichtung ist dazu eine mit der Vorrichtung zum Einbringen der Identitätskarte gekoppelte,
von einer einzubringenden Identitätskarte betätigte Schaltvorrichtung vorgesehen.
Ein besonders konstruktiv kompakter Aufbau des Lesegeräts läßt sich in vorteilhafter Weise dadurch herbeiführen, daß
die Strahlführung zwei Umlenkspiegel zum Umlenken des aus der kohärenten Lichtquelle nach rückwärts austretenden
Strahls in Richtung zur Frontseite des Lesegeräts und eine den zweifach umgelenkten Strahl aufweitende Optik aufweist.
Auf diese Weise wird erreicht, daß die Abmessung des Lesegeräts in seiner Tiefe im wesentlichen an die Länge des
Laserrohres angepaßt werden kann. Darüber hinaus machen die Spiegel eine spezielle Justierung des eigentlichen
Lasers unnötig, da die erforderliche Strahlengangkorrektur durch Einstellen der beiden Spiegel leicht herbeigeführt
werden kann.
Wie schon darauf hingewiesen worden ist, gestaltet sich der visuelle Vergleich der variablen Daten der Identitätskarte
mit den Daten des holografisch wiedergegebenen Schriftfeldbildes dann besonders einfach, wenn das Schriftfeld der
Identitätskarte und das Bild hiervon über- oder nebenein- ■ ander erscheinen. In diesem Zusammenhang ist es vorteilhaft,
daß die Vorrichtung zum Einbringen der zu kontrollierenden Identitätskarte ein parallel zur Mattscheibe ausgerichteter,
an seiner Rückseite von der Frontplatte begrenzter Einlegerahmen ist, daß ferner die Frontplatte eine
sich mit dem in Reflexion wiederzugebenden, auf der Rückseite der Identitätskarte angeordneten Hologramm deckende
Strahlöffnung zum Durchtritt des Referenzstrahls aufweist, daß außerdem diese Strahlöffnung zusätzlich durch einen am
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Einlegerahmen befestigten, einen Strahlaustritt bei leerem
Einlegerahmen aus dem Lesegerät unterbindenden Bügel abgedeckt ist und daß die durch den Einfall des Referenzstrahls
auf das Hologramm in Reflexion rekonstruierte Bildwelle über einen weiteren Spiegel auf die Mattscheibe umgelenkt
ist.
Wie einschlägige, der Erfindung zugrunde liegende Untersuchungen gezeigt haben, ist der Neigungswinkel der Mattscheibe
gegenüber der Vertikalen auf maximal 25° begrenzt, wenn die Betrachtung des rekonstruierten Hologrammbildes
nicht durch Einfall künstlicher, an der Decke befestigter Lichtquellen beeinträchtigt werden soll. Befindet sich
das Lesegerät in üblicher Arbeitstischhöhe vor einem sitzenden Beobachter, so reicht dieser Neigungswinkel von
25° nicht aus, um das Bild mit normaler Kopfhaltung zu betrachten. Um diesem Mangel abzuhelfen, ist es sinnvoll,
hinter der Mattscheibe des Lesegerätes, die eine gegen die Vertikale maximale Neigung von 25° aufweist, eine Fresnelscheibe
anzuordnen, durch die die für den Betrachter wirksame Neigung der Mattscheibe gegen die Vertikale über 25
hinaus erhöht ist.
Die Anwendung dieser Maßnahme bei einem Lesegerät, bei dem
frontseitig die Identitätskarte mit ihrem Schriftfeld und " das rekonstruierte Schriftfeldbild nebeneinander oder übereinander
in Erscheinung treten, läßt es sinnvoll erscheinen, die Neigung des frontseitigen Einlegerahmens gegen die Vertikale
gleich der durch die Fresnelscheibe herbeigeführte wirksame Neigung der Mattscheibe zu wählen.
Im folgenden soll die Erfindung an Hand der in der Zeichnung dargestellten Figuren noch näher erläutert werden. In der
Zeichnung bedeuten,
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| Fig. | 2 |
| Fig. | 3 |
| Fig. | 4 |
| Fig. | 5 |
| Fig. | 6 |
| Fig. | 7 |
Fig. 1 eine Identitätskarte mit integriertem Hologramm in Vorderansicht,
die Identitätskarte nach Fig. 1 im Schnitt, eine weitere Identitätskarte mit integriertem Hologramm
in Rückansicht,
ein Querschnitt der Identitätskarte nach Fig. 3, eine weitere Identitätskarte mit integriertem Hologramm
im Querschnitt,
die schematische Darstellung einer Hologrammaufnahmeanordnung,
die schematische Darstellung einer ersten Ausführungsform eines Lesegeräts,
Fig. 8 eine ein Funktionsdetail des Lesegeräts nach Fig. 7 erläuternde Darstellung,
Fig. 9 eine Mattscheiben-Schwinghalterung,
Fig. 10 die schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform
eines Lesegeräts,
Fig. 11 die schematische Darstellung einer Variante des Lesegeräts nach Fig. 10.
Die in Fig. 1 mit ihrem Schriftfeld 2 dargestellte Identitätskarte
1 weist im Bereich der rechten Schmalseite eine viereckige Öffnung 3 mit einer Markierungsecke 4 auf, die das
Hologramm 5 enthält. Wie der in Fig. 2 dargestellte Schnitt II/II zeigt, besteht die Identitätskarte aus einer Papierträgerplatte
6, in deren Öffnung 3 das Hologramm 5 in einer vorgegebenen Drehlage eingelassen ist. Die Papierträgerplatte 6
ist auf beiden Seiten mit einer transparenten Deckschicht 7 und 8 versehen. Die transparente Deckschicht 8, die auf
Seiten des Schriftfeldes der Identitätskarte angeordnet ist, weist im oberen Bereich einen aufgeschweißten Papierstreifen
9 auf, der für handschriftliche Aufzeichnungen, insbe-
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sondere für die Aufnahme einer Unterschrift, vorgesehen ist. Anstelle einer rechteckigen Öffnung 3 mit Markierungsecke 4
kann die Papierträgerplatte 6 natürlich auch eine irgendwie anders in ihrem Querschnitt geformte öffnung, beispielsweise
eine runde Öffnung, aufweisen.
Bei der Identitätskarte 1 nach Fig. 3, in Verbindung mit dem in Fig. 4 dargestellten Schnitt IV/IV, weist die Papierträgerplatte
eine kreisrunde Öffnung 3 auf, die ihrerseits von einem Filmstreifen 10 mit dem Hologramm 5 auf ihrer
hinteren Seite abgedeckt ist. Der Filmstreifen 10 erstreckt sich dabei über die gesamte Breite der Identitätskarte 1
und ist mit der transparenten Deckschicht 7 und der Papierträgerplatte 6 verschweißt. Der Durchmesser des Hologramms 5
ist, wie die Fig. 3 und 4 erkennen lassen, in seinem Durchmesser größer gewählt als der Durchmesser der Öffnung 3.
Auf diese Weise können bei der Massenfertigung größere Verschiebungstoleranzen zugelassen werden. Wie die Fig. 3 und 4
v/eiterhin zeigen, ist der Filmstreifen 10 auf der dem Schriftfeld entgegengesetzten Seite der Papierträgerplatte 6 auf diese
aufgebracht, so daß hierdurch keine Beeinträchtigung des Schriftfeldes gegeben ist.
Bei den Ausführungsbeispielen der Identitätskarten nach den
Fig. 1 bis 4 wird davon ausgegangen, daß die Rekonstruktion des im zugeordneten Hologramm gespeicherten Schriftfeldbildes
in Durchlicht erfolgt. Bei der in Fig. 5 dargestellten Variante zu den Fig. 3 und 4 ist der Filmstreifen 10 zumindest
im Bereich seines Hologramms 5 auf Seiten der Papierträgerplatte 6 mit einer reflektierenden Folie 11 abgedeckt.
Auf diese Weise läßt sich das im Hologramm gespeicherte Schriftfeldbild in Reflexion wiedergeben. Der Vorteil dieser
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Anordnung besteht zunächst darin, daß bei dieser Ausführungsform das Schriftfeld der Identitätskarte vom Hologramm überhaupt
nicht beeinträchtigt wird. Weiterhin ergibt sich hier auf einfache Weise die Möglichkeit, wie an Hand der Fig. 10
und 11 noch näher erläutert werden wird, eine gegenseitige Anordnung von zu prüfender Identitätskarte und rekonstruiertem
Holograinmbild beim Lesegerät herbeizuführen, die den visuellen Vergleich der variablen Daten der Identitätskarte
mit den Daten des wiedergegebenen Schriftfeldbildes besonders erleichtert.
Bei der schematisch in Fig. 6 dargestellten Aufnahmeanordnung für das Schriftfeld einer Identitätskarte 1 ist mit
12 der Laser bezeichnet, dessen Ausgangsstrahlung über den Strahlteiler 13 in den Beleuchtungsstrahl 14 und den Referenzstrahl
15 aufgeteilt wird. Der Beleuchtungsstrahl 14
wird zunächst durch die Optik 16 aufgeweitet und über Zylinderlinsen
17 an das Format der auszuleuchtenden Identitätskarte angepaßt. Der Beleuchtungsstrahl wird sodann über den
Spiegel 18 in Richtung auf die Identitätskarte 1 umgelenkt und über die Mattscheibe 19 auf das Schriftfeld der Identitätskarte
1 zum Einfall gebracht. Das aufzunehmende Hologramm 5 erhält somit die Objektwelle in Form einer Reflexion der
Beleuchtungswelle 14 an der Identitätskarte 1. Der Referenzstrahl
15 ist über die Spiegel 20 und 21 hinsichtlich seines Weges zum aufzunehmenden Hologramm 5 der Weglänge des Beleuchtungsstrahls
14 angepaßt. Im Verbindungsweg des Spiegels 21 zum aufzunehmenden Hologramm 5 ist in Strahlrichtung
hintereinander ein Mikroskopobjektiv 22, eine Modenblende
23 und ein; den divergenten Strahl in einen Parallelstrahl
umwandelndes Objektiv 24 vorgesehen. Die Ausbildung des Referenzstrahls als Parallelstrahl hat, wie schon
erwähnt worden ist, bei der Wiedergabe des Hologramms in
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entsprechender Anordnung den Vorteil, daß an das Hologramm in allen sechs Freiheitsgraden keine besonderen Justieranforderungen
gestellt werden müssen,.
Das in Fig. 7 dargestellte Lesegerät 25 besteht im wesentlichen aus dem Helium-Neon-Gaslaser 26 einer frontseitigen
Mattscheibe 27? die in einer Schwinghalterung 28 befestigt
istj einer nicht näher dargestellten Vorrichtung zum Einführen
der zu prüfenden Identitätskarte 1 und einer Strahlführung des den Referenzstrahl 15' darstellenden Ausgangsstrahls
des Helium-Neon-Gaslasers 26„ Die Strahlführung besteht
aus den beiden UmlenkspiegeIn 29 und 30 und der
Optik 31. Die Identitätskarte 1 wird von der Seite her mit
ihrem Hologramm in den Strahlengang des Lesegeräts eingeführt, und zwar so, daß da3 Schriftbildfeld der Identitätskarte mit
dem auf der Mattscheibe wiedergegebenen, im Hologramm gespeicherten
S-^hriftfeldbild hinsichtlich seiner variablen Daten
verglichen werden kann.
In Fig* 7 ist in unterbrochener Linie hinter der Mattscheibe
27 eine Fresnelplatte 32 angeordnet, deren Wirkungsweise an Hand der Fig. 8 nunmehr noch näher erläutert werden soll»
Fig. 8 zeigt das Lesegerät 25 P das hierbei auf einem Arbeitstisch
33 vor einem sitzenden Beobachter 34 steht. Die Mattscheibe 27 hat eine Neigung gegen die Vertikale
von 25°« Das Auge des Beobachters 3b· müßte, um das Mattscheibenbild
richtig zu erfassen, in der durch die Linie 35 vorgegebenen Höhe sein, Dies entspricht aber nicht der normalen
Kopfhaltung des Beobachters 34. Zwar könnte durch eine größere Neigung der Mattscheibe eine Beobachtung des Mattscheibenbildes
bei der eingezeichneten normalen Augenhöhe des Beobachters 34 entsprechend der Linie 36 herbeigeführt
werdenο Dies hätte jedoch zur Folges daß das Mattscheiben-
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bild in seinem Kontrast durch einfallendes Deckenlicht beeinträchtigt
würde. Mit Hilfe der hinter der Mattscheibe 27 angeordneten Fresnelscheibe 32 läßt sich die wirksame Neigung
der Mattscheibe 27 gegen die Vertikale auf einfache Weise so erhöhen, daß der Beobachter 34 bei normaler Kopfhaltung
entsprechend der Linie 36 das Mattscheibenbild betrachten kann.
In Fig. 9 ist die Mattscheibe 27 mit ihrer Schwinghalterung 28 besonders dargestellt. Die Schwinghalterung besteht aus
einem U-förinigen Träger 37» der mit dem Sockel der Schwinghalterung
28 durch Blattfedern 38 verbunden ist. Die Blattfedern 38 ermöglichen eine Vibration der Mattscheibe 27
in der durch sie vorgegebenen Ebene. Die Anregung der Mattscheibe zur Vibration erfolgt durch einen Elektromagneten
39, dessen Wicklung von einer Quelle 40 in Abhängigkeit einer Schaltvorrichtung mit Strom versorgt wird. Die Quelle
40 kann eine Wechselstromquelle oder auch eine Gleichstromquelle sein. Die Schaltvorrichtung 41 wird beim Einschieben
der Identitätskarte in das Lesegerät automatisch betätigt, was durch den angegebenen, auf die Taste der Schaltvorrichtung
41 ausgerichteten Pfeil an^ leutet ist. Ist die Energiequelle
40 eine Wechselstromquelle, dann wird die Schaltvorrichtung 41 ein einfacher Ein-Ausschalter sein, der
während der Dauer der Wiede gäbe des Hologramms der eingeschobenen
Identitätskarte geschlossen ist. Ist die Energiequelle 40 eine Gleichstromquelle, dann ist die Schaltvorrichtung
41 als Impulsschalter auszuführen, derart, daß beim Einschieben der Identitätskarte der Schalter der
Schaltvorrichtung 41 kurzzeitig geschlossen wird und auf diese Weise die Schwinghalterung 28 zu einer Eigenschwingung
angeregt wird.
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Das in Fig. 10 dargestellte Lesegerät 25 hat im wesentlichen den gleichen Aufbau wie das Lesegerät nach Fig. 7.
In diesem Lesegerät wird jedoch das in die Identitätskarte integrierte Hologramm nicht in Durchlicht, sondern
in Reflexion wiedergegeben. Dabei wird von einem Aufbau der Identitätskarte entsprechend Fig. 5 Gebrauch gemacht.
Die Identitätskarte 1 wird in einem Einlegerahmen 42 an der Fronstseite des Lesegeräts unterhalb der Mattscheibe
eingebracht, und zwar so, daß sein Schriftfeld dem Betrachter zugekehrt ist. Am Ort des Hologramms weist die Frontplatte
eine nicht näher dargestellte Öffnung auf, durch die hindurch der Referenzstrahl 15' des Helium-Neon-Gaslasers
26 als Parallelstrahl auf das Hologramm auftrifft. Die an der Folie 11 nach Fig. 5 reflektierte rekonstruierte
Bildwelle wird über den oberhalb der Optik 31 angeordneten Spiegel 43 in Richtung auf die Mattscheibe 27 umgelenkt.
Der Einlegerahmen 42 v/eist, wie in Fig. 10 angedeutet ist,
einen parallel zur Frontplatte verlaufenden Bügel 44 auf, der eine Abdeckung für die Strahldurchtrittsöffnung in der
Frontplatte darstellt. Auf diese Weise ist gewährleistet, daß bei aus dem Einlegerahmen herausgenommener Identitätskarte
das Laserlicht durch die Strahldurchtrittsöffnung nicht nach außen in den freien Raum austreten kann.
Bei der in Fig. 11 dargestellten Variante des Lesegeräts ist aus den im Zusammenhang mit Fig. 8 geschilderten Gründen
hinter der Mattscheibe 27 eine Fresnelscheibe 32 angeordnet. Auf diese Weise ist die Wirkung der Neigung der
Mattscheibe 27 gegen die Vertikale für den Betrachter erhöht. Bei einer Anordnung der Identitätskarte im Einlegerahmen
entsprechend Fig. 10 würde dies bedeuten, daß der Betrachter das Schriftfeld der Identitätskarte und das auf
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der Mattscheibe erscheinende Schriftfeldbild nicht in einer Ebene erfassen könnte. Aus diesem Grunde ist beim Lesegerät
in Fig. 11 der Einlegerahmen in seiner Neigung gegenüber der Vertikalen so festgelegt, daß sie mit der wirksamen
Neigung der Mattscheibe gegen die Vertikale für den Betrachter übereinstimmt.
I 7 Patentansprüche
II Figuren
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Claims (17)
- - f6 - 25.12bSQPatentansprücheEinrichtung zum Sichern von Identitätskarten, insbesondere Kreditkarten, gegen Fälschung, bestehend aus in die Identitätskarten integrierten Hologrammen mit eingespeicherten Identitätsmustern und einer diese Identitätsmuster rekon- . struierenden Prüfvorrichtung, dadurch gekenn zeichnet, daß in dem einer Identitätskarte (1) zugeordneten Hologramm (5) das Klarbild der variablen Daten (2) dieser Identitätskarte, vorzugsweise das Klarbild ihres Schriftfeldes, eingespeichert ist und daß der apparative Aufwand der Prüfvorrichtung auf ein Lesegerät (25) beschränkt ist, das das Klarbild auf einer Mattscheibe (27) mit einer für das Auge des Betrachters (34) ausreichenden Helligkeit wiedergibt.
- 2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich net, daß das auf einem Filmträger aufgebrachte Hologramm (5) an einer mit einer reflektierenden Schicht (11), beispielsweise einer Metallfolie, versehenen Stelle der Trägerplatte (6) angebracht ist, und daß die Trägerplatte zumindest auf der das Hologramm aufweisenden Seite mit einer transparenten Deckschicht (7) versehen ist.
- 3. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das auf einem Filmträger aufgebrachte Hologramm eine Öffnung (3) in der Trägerplatte (6) der Identitätskarte (1) abdeckt und daß die Trägerplatte einschließlich des Hologramms (5) auf beiden Seiten mit einer transparenten Deckschicht (7, 8) versehen ist.
- 4. Einrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet , daß der Filmträger, auf dem das Hologramm (5) aufgebracht ist, ein Filmstreifen (5) ist,VPA 75 E/6535/6536/649B09839/Q2ABder sich über die gesamte Schmalseite der Identitätskarte
(1) erstreckt und mit der transparenten Deckschicht (7)
und der Trägerplatte (6) fest verbunden (verschweißt,
verklebt usw.) ist. - 5. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das auf einen Filmträger aufgebrachte Hologramm (5) in eine öffnung (3) der Trägerplatte (6) der Identitätskarte (1) eingelassen ist, die beidseitig mit
transparenten Deckschichten (7, 8) versehen ist. - 6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (3) der Trägerplatte (6), abgesehen von einer Markierungsecke (4), rechtwinklig ausgebildet ist und daß das Hologramm (5) in seinen Abmessungen dieser Öffnung angepaßt ist.
- 7. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Hologramm (5) im Randbereich einer Schmalseite der Identitätskarte (1) so angeordnet ist, daß es von den variablen
Daten (2) des Schriftfeldes einen möglichst großen Abstand hat. - 8. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Größeder Hologrammfläche in den ßrenzen von 20 bis 100 qmm liegt.
- 9. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Hologramm (5) ein Phasenhologramm ist.VPA 75 E/6535/6536/649609839/02462512SbO
- 10. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Referenzwelle (15) bei der Aufnahme bzw. Wiedergabe (151) des Hologramms (5, 5') ein Parallelstrahl ist.
- 11. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß das Gehäuse des frontseitig mit einer Mattscheibe (27) versehenen Lesegerätes (25) in sich eine kohärente Lichtquelle (26), vorzugsweise ein He-Ne-Gaslaser, sowie Mittel (29, 30, 31) zur Strahlführung aufnimmt, und außerdem eine Vorrichtung zum Einbringen der zu kontrollierenden Identitätskarte (1) mit ihrem Hologramm (5) in den von der kohärenten Lichtquelle erzeugten Referenzstrahl (15') aufweist und daß die Mattscheibe in der Scheibenebene in einer Schwinghalterung (28) befestigt ist.
- 12. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Schwinghalterung (28) der Mattscheibe (27) mittels einer elektromechanischen Antriebsvorrichtung (39) zu Schwingungen anregbar ist und daß im Steuerkreis der Antriebsvorrichtung eine mit der Vorrichtung zum Einbringen der Identitätskarte (1) gekoppelte, von einer einzubringenden Identitätskarte betätigte Schaltvorrichtung (41) vorgesehen ist.
- 13. Einrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet , daß die Strahlführung zwei Umlenkspiegel (29, 30) zum Umlenken des aus der kohärenten Lichtquelle nach rückwärts austretenden Referenzstrahls (151) in Richtung zur Frontseite des Lesegeräts (25) und eine den zweifach umgelenkten Referenzstrahl aufweitende Optik (31) aufweist.VPA 75 E/6535/S536/649609839/0246
- 14. Einrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis T3, α a durch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zum Einbringen der zu kontrollierenden Identitätskarte (1) ein parallel zur Mattscheibe (27) ausgerichteter, an seiner Rückseite von der Frontplatte begrenzter Einlegerahmen (42) ist, daß ferner die Frontplatte eine an sich mit dem in Reflexion wiederzugebenden auf der Rückseite der Identitätskarte (1) angeordneten Hologramm (5) deckenden Strahlöffnung zum Durchtritt des Referenzstrahls (151) aufweist, daß außerdem diese Strahlöffnung zusätzlich durch einen am Einlegerahmen aus dem Lesegerät (25) unterbindenden Bügel (44) abgedeckt ist und daß die durch den Einfall des ReferenzStrahls auf das Hologramm in Reflexion rekonstruierte Bildwelle über einen weiteren Spiegel (43) auf die Mattscheibe umgelenkt ist.
- 15. Einrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Neigung der Mattscheibe (27) des Lesegerätes (25) gegen die Vertikale maximal 25° beträgt und daß hinter der Mattscheibe eine Fresnelscheibe (32) angeordnet ist, durch die die für den Betrachter (34) wirksame Neigung der Mattscheibe gegen die Vertikale über 25° hinaus erhöht ist.
- 16. Einrichtung nach Anspruch 14 und 15, dadurch gekennzeichnet , daß die Neigung des frontseitigen Einlegerahmens (42) gegen die Vertikale gleich der durch die Fresnelscheibe (32) herbeigeführten wirksamen Neigung der Mattscheibe (27) gewählt ist.
- 17. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet , daß das Hologramm (5) mit wenigstens einer der es auf beiden Seiten abdeckenden Schichten (7, 9, 11·) so verbunden (verklebt, verschweißt) ist, daß es aus dieser Verbindung nur bei gleichzeitigem Zerstören seines Informationsinhaltes lösbar ist.VPA 75 E/6535/6536/6496 098 3 9/U246
Priority Applications (15)
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