DE2511181B2 - Verfahren zur reinigung der abgase von lackieranlagen - Google Patents
Verfahren zur reinigung der abgase von lackieranlagenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Reinigung der mit organischen Substanzen verunreinigten Abgase
von Lackieranlagen. Zur Reinigung der Abluft von organischen Substanzen sind Verfahren bekannt, bei
denen die organischen Substanzen durch thermische oder katalytische Verbrennung bei geeigneter Konzentration
dadurch entfernt werden, daß die Abluft beispielsweise als Verbrennungsluft für Brenner eingesetzt
wird. Solche Abluftreinigungsverfahren werden insbesondere bei Lackieranlagen eingesetzt. Die thermische
Verbrennung der Abluft läßt sich aber nur dann wirtschaftlich durchführen, wenn die für die Verbrennung
benötigte Wärme aus der Abluft auch wiedergewonnen werden kann oder wenn für andere Zwecke
ohnehin öl- oder direktbefeuerte öfen zur Verfügung stehen. Da das nicht immer der Fall ist, scheidet die
thermische Verbrennung der Abluft überall da aus und muß durch Waschvorgänge ersetzt werden, wo
beispielsweise Fernwärme vorliegt oder elektrische Energie zur Wärmegewinnung eingesetzt wird.
Es ist auch bekannt, organische Substanzen an festen Substanzen zu adsorbieren oder von ihnen absorbieren
zu lassen. Ein anderes bekanntes und weit verbreitetes Reinigungsverfahren ist das Auswaschen der organischen
Substanzen durch direkte oder indirekte Kondensation in Wasser, das mit oder ohne zusätzliche
Chemikalien zur oxydativen Zerstörung in sogenannten Festkörperkolonnen, aber auch in Einrichtungen mit
einer mechanischen Wasserverwirbelung, wie beispielsweise in Venturiwäschern oder Schleuderradwäschern
eingesetzt wird, wo die Abluft möglichst in innigen Kontakt mit dem Wasser gebracht wird. Diese
bekannten Verfahren sind mit Nachteil behaftet, daß das Absorpitionsverfahren nur dann wirtschaftlich ist, wenn
geringe Abgaskonzentrationen vorliegen, was in der Regel durch die Vorschaltung einer Auswaschvorstufe
erreicht wird. Das Auswaschen organischer Substanzen mit Wasser weist wiederum den Nachteil auf, daß in der
Regel anschließend eine Abwasserbehandlung notwendig wird, was den Aufwand dieses Verfahrens
beträchtlich erhöht. Dieser Aufwand wird noch größer, wenn dem Auswaschwasser chemische Substanzen
zugemischt werden.
Es ist schließlich auch bekannt (DT-AS 12 82 606) zur Rückgewinnung einer Kohlenwasserstoffkomponente,
insbesondere von Cyclohexan aus dem Abgasstrom einer Olefinpolymerisation ein mineralisches Sperröl als
Absorptionsöl einzusetzen. Dieses Verfahren weist den Vorteil auf, daß gegenüber anderen Rückgewinnungsverfahren
von Lösungsmitteln aus Abgasen bei einer Olefinpolymerisationsanlage der größte Anteil des
Verdünnungsmittels des Verfahrens wieder zurückgewonnen werden kann, und zwar durch einen kontinuierlichen
Verfahrensablauf, der auch nicht beeinträchtigt wird, wenn der Abgasstrom Schwankungen unterliegt.
Zur Reinigung der Abgase von Lackieranlagen, wie sie im Kraftfahrzeugbau verwendet werden, ist dieses
bekannte Verfahren wirtschaftlich jedoch nicht einsetzbar.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Reinigung der Abgase von Lackieranlagen
bzw. der Anlagen zur Aufbringung von Unterbodenschutz vorzuschlagen, bei dem die Abluftkonzentration
nach der Reinigung wesentlich niedriger als bei
ίο bisher bekannten Verfahren sein kann, bei dem
Nachbehandlungen für das Reinigungsmedium entfallen und mit dem ein wirtschaftlicher Einsatz möglich wird.
Die Erfindung besteht darin, daß die organischen Substanzen durch in der Flüssigphase eingesetztes
Spindelöl oder bei der Verarbeitung von Unterbodenschutz durch den Weichmacher des Unterbodenschutzes
der Abluft entzogen werden. Dieses Verfahren kann an sich mit allen bekannten Auswaschanlagen durchgeführt
werden und zeigt gute Ergebnisse. Die besten Ergebnisse werden naturgemäß dann erreicht, wenn
solche Anlagen eingesetzt werden, die eine möglichst große Kontaktzeit zwischen Abluft und Auswaschflüssigkeit
zur Verfügung stellen, wie sie z. B. in der Form von Füllkörperkolonnen, Glockenbodenkolonnen
od. dgl. zur Verfügung stehen. Der mit dem neuen Verfahren mit den organischen Bestandteilen der Abluft
angereicherte und gesättigte Löser kann dann entweder verbrannt werden zur Nutzung des Energieinhaltes
oder in einer bekannten Anlage zur Lösungsmittelregeneration aufgearbeitet werden.
Das neue Verfahren weist den Vorteil auf, daß keine besondere Abwasserbehandlung notwendig wird und
daß es sich auch sehr vorteilhaft als Vorstufe für ein anschließendes Reinigungsad- und absorptionsverfahren
einsetzen läßt. Diese bekannten Ad- und Absorptionsverfahren werden dann nämlich sehr wirtschaftlich.
Es hat sich gezeigt, daß die Nachschaltung eines Ad- bzw. Absorptionsreinigungsverfahren zum Teil unnötig
ist, weil durch die erfindungsgemäße Abluftreinigung Konzentrationswerte erreicht werden, die keiner
weiteren Verringerung mehr bedürfen. Der Vorteil des neuen Verfahrens liegt auch darin, daß keine Chemikalien
eingesetzt werden, die anschließend eine Abwasserverunreinigung hervorrufen, und daß die organischen
Bestandteile der Abluft nahezu wasserfrei anfallen und damit den verschiedensten Verwendungszwecken zugeführt
werden können. Das eingesetzte Spindelöl bzw. der Weichmacher des Unterbodenschutzes weisen auch
den Vorteil uaf, daß sie einen nieorigen eigenen Dampfdruck besitzen, so daß sie bei Raumtemperatur
der Flüssigphase vorliegen und auch bei Temperatursteigerungen, solange sich diese in gewissem Umfang
halten, nicht selbst verdampfen und somit nicht wiederum als Abluftverunreinigung vorliegen. Durch
den Einsatz des Spindelöles wird auch eine geruchsfreie Behandlung erreicht, die keine Nachbehandlung notwendig
macht. Es ist auch eine lange Betriebszeit möglich, weil der Dampfdruck bei der Anwendungstemperatur,
die etwa bei Raumtemperatur liegt, gering ist, so daß auch eine erneute Verunreinigung der Abluft
ausgeschlossen wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren soll im folgenden als Beispiel des Einsatzes einer Füllkörperkolonne
erläutert werden. Selbstverständlich läßt sich das
b5 erfindungsgemäße Verfahren aber auch auf allen
anderen bekannten Abluftreinigungsanlagen fahren, die bisher mit Wasser arbeiten. Es zeigt
F i g. 1 die schematische Darstellung einer Füllkörper-
F i g. 1 die schematische Darstellung einer Füllkörper-
kolonne, mit der das erfindungsgemäße Verfahren durchgeführt wurde,
F i g. 2 Diagramme mit einem Gaschromatographievergleich, wobei die Werte des Rohgases und des nach
der Behandlung erreichten Reingases bei einer Wäsche mit Spindelöl dargestellt sind und
Fig.3 ein Diagramm, in dem die Entwicklung des
Sorptionsverrnögcns einer rein organischen Phase (Spindelöl) über die Zeit aufgetragen ist.
In der Fig. 1 ist eine bekannte Füllkörperkolonne
gezeigt, die im wesentlichen aus einem Behälter 1 besteht, der in seinem unteren Bereich mit einem
Zuführstutzen 2 für den Eintritt von Rohrgas, das der Reinigung unterworfen werden soll, und an seiner
Spitze mit einem Austrittstrichter 3 für den Austritt des gereinigten Reingases versehen ist. Im mittleren
Bereich ist der Behälter 1 mit einer Füllkörperschicht 4 versehen, über der eine Schicht von Absorptionsmittel 5
vorgesehen ist. Der von dem Pfeil 6 angedeutete Bereich stellt somit die für die Abgasreinigung zur
Verfügung stehende Kontaktzone dar, in der das in dem Behälter 1 eintretende Rohgas mit der Auswaschflüssigkeit
in Kontakt kommt, die im gezeigten Beispiel durch die Zuleitung 7 und durch schematisch angedeutete
Sprühdüsen 8 auf die Absorptionsschicht bzw. auf die Füllkörperschicht 4 verteilt wird und im unteren Bereich
des Behälters 1 in einer Auffangzone 9 sich ansammelt. Von dort wird dieses in der Flüssigphase eingesetzte
Lösungs- und Auswaschrnittel, das im hier beschriebenen Beispiel Spindelöl 1,5 E ist, über eine Pumpe 10
wieder in die Leitung 7 befördert. Außerdem ist auch eine (^aufbereitungsanlage 11 vorgesehen, mit der ein
Teil des Spindelöles widder aufbereitet und über die Leitung 12 dem Auffangbereich 9 wieder zugeleitet
wird.
Mit einer solchen Füllkörperkolonne wurde die Abluft einer Karosserielackieranlage gereinigt, die mit
einem Ofen zum Einbrennen von Grundlack und Unterbodenschutz an Karosserien versehen war. Beim
angegebenen Bei3piel entweichen etwa 30 bis 40% des auf der Karosserie befindlichen Lackes beim Einbrennvorgang.
Bei diesen von der Abluft aufgenommenen Bestandteilen handelt es sich in überwiegendem Maße
um Lösungsmittel, die zur Erreichung der Verarbeitungsviskosität und für einen optimalen Verlauf des
Lackiervorganges notwendig sind. Von dem auf der Karosserie befindlichen Unterbodenschutz entweichen
im Ofen etwa 2 bis 4% aiii gasförmige Abluftverunreinigung.
In erster Linie handelt es sich hier um hochsiedende Weichmacher.
Die gezeigte Füllkörperkolonne nach F i g. 1 wurde von der aus der Lackieranlage kommenden Abluft in
einer Menge von 500 m3/h beaufschlagt. Die Behandlungstemperatur
lag bei 20° C und die im Gegenstrom erzielte Kontaktzeit der Abluft mit dem Spindelöl 1,5 E
betrug etwa 6 Sekunden, in der die Abluft von etwa 120° C auf 32° C abgekühlt wurde.
In den Gaschromatographie-Diagrammen der Fig. 2 wird die chemische Wirkungsweise der Wäsche
sichtbar. Es ist zu erkennen, daß nieder- und hochsiedende Bestandteile durch die Wäsche und durch
die damit verbundene Abkühlung aus der Abluft herausgelöst und kondensiert wurden. Die in beiden
Gaschromatogrammen nach wie vor auftretenden Spitzen 13, 14 und 15 betreffen dabei Bestandteile, die
sich nicht lösen lassen. Die Spitze 13 zeigt den Anteil des Lösungsbenzoles, die Spitze 14 ist Butylazetat, während
15 den Anteil des Extraktionsmittels zeigt. Bei allen anderen Bestandteilen läßt sich aber eine sehr gute
Lösungs- bzw. Kondensationsquote erreichen.
Um festzustellen, wie lange das flüssige organische Lösungsmittel als Lösungssubstanz eingesetzt werden
kann, wurde mit gleichen Versuchsbedingungen ein Langzeitversuch durchgeführt. Die F i g. 3 zeigt das
Ergebnis dieses Versuches, wobei die Reingaskonzentration, die also an dem Austrittsstutzen 3 gemessen
wurde, in mgC/m3 angegeben ist, die in bekannter Weise mit einem Flammenionisationsdetektor festgestellt
wurde. Es zeigte sich, daß mit dem eingesetzten Spindelöl auch nach 16tägigem Betrieb mit ein und
derselben nicht aufbereiteten oder behandelten Spindelölmenge eine Reingaskonzentration von 400 mgC/m3
nicht überschritten wurde. Die Menge von 300 mgC/m3 wurde etwa nach 6 Tagen erreicht, so daß deutlich wird,
daß das eingesetzte Spindelöl bis zu einer zulässigen Reingaskonzentration von 300 mgC/m3 6 Tage lang
unverändert eingesetzt werden kann und erst dann, wenn diese Konzentration nicht überschritten werden
darf, entweder ausgewechselt und für andere Zwecke verwendet werden, oder zumindestens zum Teil wieder
aufbereitet werden muß. Wird als zulässige Grenze 400 mgC/m3 angesetzt, so läßt sich absehen, daß
Spindelöl ohne Aufbereitung ausreichen wird, um diese Konzentration einhalten zu können. Ähnliche Ergebnisse
ergeben sich auch mit anderen organischen Lösungsmitteln, wie sie in den Ansprüchen der
vorliegenden Anmeldung erwähnt sind.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (1)
- Patentanspruch:Verfahren zur Reinigung der mit organischen Substanzen verunreinigten Abgase von Lackieranlagen, dadurch gekennzeichnet, daß die organischen Substanzen durch in der Flüssigphase eingesetztes Spindelöl oder, bei der Verarbeitung von Unterbodenschutz, durch den Weichmacher des Unterbodenschutzes der Abluft entzogen werden.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE2511181A DE2511181C3 (de) | 1975-03-14 | 1975-03-14 | Verfahren zur Reinigung der Abgase von Lackieranlagen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2511181A DE2511181C3 (de) | 1975-03-14 | 1975-03-14 | Verfahren zur Reinigung der Abgase von Lackieranlagen |
Publications (3)
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| DE2511181C3 DE2511181C3 (de) | 1978-09-14 |
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ID=5941392
Family Applications (1)
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1975
- 1975-03-14 DE DE2511181A patent/DE2511181C3/de not_active Expired
Also Published As
| Publication number | Publication date |
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