DE2511028A1 - Verfahren zum herstellen von baendern oder riemen, insbesondere von uhrarmbaendern - Google Patents
Verfahren zum herstellen von baendern oder riemen, insbesondere von uhrarmbaendernInfo
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Description
Tohru Mashida, Tokyo / Japan
Verfahren zum Herstellen von Bändern oder Riemen,, insbesondere
von Uhrarmbändern
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Herstellen
von Bändern oder Riemen^ insbesondere von Uhrarmbändern
.
Uhrarmbänder aus natürlichem Leder f die mit Krokodil» oder
Eidechsenleder überzogen sindg geben ein einzigartiges
und vollendetes Gefühl und werden daher-hoch geschätzt.
Sie haben jedoch eine Reihe von Wachteilen<■ Si® sind sehr
teuer und schwierig während der Beschichtung in einer dielektrischen Hochfrequenzvorrichttang zu verarbeiten,
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da sie unterschiedliche Hochfrequenzcharakteristika haben, die vom Gerben und Färben abhängen. Bei der dielektrischen
Verarbeitung natürlichen Leders mittels Hochfrequenz ist die elektrische Steuerung kompliziert, so
daß große Fachkenntnis erforderlich ist, was häufig zu Schaden durch Lichtbogen führt, die durch unzureichende
Steuerung verursacht werden.
Es ist bekannt, Uhrarmbänder aus Kunstleder herzustellen, die Ähnlichkeit mit dem Aussehen natürlichen Leders haben.
Bekannte Uhrarmbänder aus Kunstleder werden hergestellt, indem obere Schichten und Grundschichten aus warmaushärfebarem
Kunstleder oder Gummileder zusammengeklebt werden, welche durch Prägen in einer Preßform Ähnlichkeit mit
natürlichem Leder- haben, wis es ähnlich bei der Verarbeitung natürlicher Lederbänder geschieht. Weil eine solche
Metallform mit einem gravierten Muster versehen ist,
haben die sich ergebenden geprägten Erzeugnisse ein Muster mit begrenzter Ausarbeitung und Feinheit^ so daß
von ihnen nie erwartet wird, daß sie das Aussehen und das Gefühl ähnlich v;ie hochwertige Gegenstände aus natürlichem
Leder und dergleichen haben. Weil die Erzeugnisse aus einer einzigen Art Material geformt sind, unterscheiden
sie sich von natürlichem Leder im Griffp in
der Verformung durch Spannung und der Flexibilität und haben schlechte Teiaperatur-charakterästika bei heißen und
kalten Temperaturen. Beim Formen pulverigen Materials in
einer Form ragen Teile der sich ergebenden Erzeugniese t
wie beim Pressen von Gummi., aus den Enden heraus. Dies
erfordert unbequeme komplizierte Nachbearbeitung? um die
Grate zu entfernen. Die sich ergebenden Erzeugnisse kön-
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nen natürlichem Leder im Griff, in der Flexibilität, in der Festigkeit und dergleichen nicht ähneln, weil die
oben erwähnten gepreßten Erzeugnisse obere und untere Schichten aufweisen.
Es ist auch bekannt, Streifen, insbesondere Kunstharzstreifen, anstelle pulveriger Materialien zu verwenden.
Zum Prägen der Oberflächen von Kunstharzstreifen werden diese in einem solchen Fall erweicht und durch geprägte
Rollen gefördert oder in Preßformen mit einer geprägten
Platte gepreßt.
Die Kunstharzstreifen sollen nicht nur einem Druck ausgesetzt werden, der genügend hoch ist, um das Muster auf
die Oberflächen derselben zu prägen, sondern sie sollen auch einer ausreichenden Feinbehandlung unterworfen werden.
Solche Anforderungen erfordern übermäßige Energie und machen das Verfahren vom wirtschaftlichen Gesichtspunkt
her unvorteilhaft. Wenn eine Silikongummiform, die zum Prägen eines besonders ausgearbeiteten Musters geeignet
ist, verwendet wird, kann die Form häufig aufgrund der übermäßig hohen Drücke beim Formen zerstört
oder abgenutzt werden. Darüber hinaus kann das in der Preßform geprägte ausgearbeitete Muster aufgrund des
übermäßigen Druckes und der auf die Silikongummiform aufgebrachten
Wärme häufig verformt und zerstört werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese bekannten Nachteile zu überwinden und ein Verfahren der eingangs
genannten Art zu schaffen, um billige Uhrarmbänder oder Riemen herzustellen, die im Aussehen, im Griff und
dergleichen starke Ähnlichkeit mit hochwertigen Armbändern oder Riemen haben und als halb fertige laminierte
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Streifen gelagert werden können, welche unmittelbar bei · Bedarf geformt werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Verfahren gekennzeichnet ist durch
a) Herstellen einer im wesentlichen luftdichten Preßform, die aus mindestens zwei Teilen besteht und
komplementäre Muster eines Prototypen an mindestens einer Oberfläche derselben trägt, indem auf den
Prototypen gegossener, langsam aushärtender Silikongummi ausgehärtet wird,
b) Herstellen eines halbfertigen Erzeugnisses aus einem laminierten Streifen, der mindestens eine Schicht
aus expandierbarem Material aus einem thermoplastischen Kunstharzstreifen oder -pulver mit großem dielektrischen
Verlust und mindestens eine äußere Schicht aus einem Material enthält, das im wesentlichen
durch den Druck zu einem Muster ähnlich dem komplementären Muster in der Ausnehmung der Preßform
geprägt werden kann,
c) Einlegen des halbfertigen Erzeugnisses in die Preßform und Aufrechterhalten der Luftdichtigkeit derselben
unter Druck, und
d) Erwärmen des halbfertigen Erzeugnisses in der Preßform in einer dielektrischen Hochfrequenzvorrichtung,
damit sich das dehnbare Material zersetzen, schäumen und expandieren kann, so daß der sich ergebende
Innendruck eine obere Schicht und eine Grundschicht des halbfertigen Erzeugnisses gegen
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die Innenflächen der Preßform drückt, um mindestens die Fläche der oberen Schicht zu prägen.
Bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird ein halbfertiger laminierter Streifen in eine im wesentlichen
geschlossene Preßform aus Silikongummi gelegt und unter Druck in einer dielektrischen Hochfrequenzvorrichtung
erwärmt. Die Innenflächen der Preßform tragen Muster, die komplementär zu den aus den Oberflächen der geformten
Erzeugnisse geprägten Mustern geprägt sind. Der laminierte Streifen hat eine Form und Größe, die der Ausnehmung der
Preßform ähnlich sind, und umfaßt eine Schicht aus expandierbarem thermoplastischen Material mit hohem dielektrischen
Verlust, die den zusammenwirkenden Einflüssen der Luftdichtigkeit der Preßform und der Expansion des expandierbarem
Materials unterworfen wird. Dies führt zu einem geringeren Bedarf an auf die Preßform aufzubringender
Wärme und Druck als bei herkömmlichen Verfahren und zu starker Ähnlichkeit mit natürlichem Leder.
So wird es durch die Erfindung möglich, Bänder oder Riemen
zu schaffen, deren laminierte Streifen als halbfertige Erzeugnisse gelagert und unmittelbar bei Bedarf gepreßt
werden können, so daß eine Inventur leicht und zweckmäßig durchgeführt x^erden kann.
Gemäß einer zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung ist beim laminierten Streifen zumindest die obere Schicht
aus einem expandierbaren Material zusammengesetzt, das in der Preßform aus Silikongummi gepreßt werden kann,
so daß die sich ergebenden Erzeugnisse bei niedrigeren Temperaturen verbesserte Charakteristika und Flexibilität
und üppige Oberflächen haben, die eine starke Ähn-
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lichkeit mit Straußenleder haben.
So werden durch die Erfindung Riemen oder Bänder mit hoher Flexibilität und extrem dünnen oberen und unteren
Flächen geschaffen, ohne daß aufgrund von in der expandierbaren Zwischenschicht erzeugtem Gas beim Erwärmen
unter Druck Blasen auftreten. Dies wird durch Verwendung ungewebten Stoffes zwischen der oberen und/oder Grundschicht
und der expandierbaren Schicht vermieden, weil das Gas von der Zwischenschicht aus ungewobenem Stoff absorbiert
wird. -
Eine Preßform aus Silikongummi wird zum Pressen der Bänder gemäß der Erfindung verwendet. Wie in Figur 1 gezeigt
ist, wird echtes Leder 1, wie Krokodilleder, das in herkömmlicher Weise gegerbt ist, flach auf den Boden der
Form 2 geheftet. Langsam aushärtender flüssiger Silikongummi 3, der im allgemeinen aus zwei oder drei Flüssigkeiten
besteht, wird auf das echte Leder 1 in der Form 2 gegossen, um eine Preßform 4 mit einem oberen Teil 4a,
welcher ein geprägtes komplementäres Muster trägt, das den ursprünglichen Prototypen kopiert, und mit einem unteren
Teil 4b, der eine ebene Oberfläche aufweist, zu erhalten. Die Eigenschaften des Silikongummis werden
sehr wirksam ausgenutzt, um das genaue Muster des Prototypen aus echtem Leder lebendig und komplementär mit allen
winzigen Linien und Unebenheiten zu reproduzieren. Bei der vorliegenden Erfindung ist die Form aus Silikongummi
eine Form derArt mit schließbaren Matrizen- und Patrizenteilen,
oberen und unteren oder geteilten Teilen.
Halbfertige laminierte Streifen werden als Material zur Herstellung des Körpers der Bänder gemäß der Erfindung
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verwendet, wobei die Schicht an der Oberseite im wesentlichen aus einem in Preßformen aus Silikongummi formbaren
Material, wie thermoplastischem Kunstharz, besteht. Die laminierten Streifen haben eine Form und Größe, die
im wesentlichen der der Preßform aus Silikongummi entsprechen, und enthalten mindestens eine dehnbare Schicht
aus- streifenähnlichem oder pulverigem oder granulatförmigem
thermoplastischen Kunstharz mit hohen dielektrischen Verlusten.
Der halbfertige laminierte Streifen wird in die Ausnehmung
der geschlossenen Preßform eingelegt, und die schwammähnliche Zusammensetzung wird durch dielektrische Hochfrequenzheizung
geschmolzen, geschäumt und expandiert. Der Mechanismus zum Formen gemäß der Erfindung zeichnet sich
dadurch aus, daß mindestens eine Oberfläche des halbfertigen laminierten Streifens geprägt wird, indem die Oberfläche
durch den in der Ausnehmung durch Expansion des Laminates erzeugten Druck gegen die Innenflächen der Preßform
aus Silikongummi gepreßt wird. Damit das Material in der Ausnehmung durch die dielektrische Hochfrequenzerwärmung
schäumen und expandieren kann, sollte das thermoplastische synthetische Harz einen hohen dielektrischen
Verlust haben und das darin enthaltene Schäummittel sollte vorzugsweise eine hohe Polarität haben. Um die
Oberfläche des zu formenden Streifens wirksam durch die Wirkung des in der Ausnehmung während der Erwärmung erzeugten
inneren Druckes gegen die Preßform aus Silikongummi zu pressen, muß die Ausnehmung ausreichend luftdicht
und verschließbar sein. Aus diesem Grunde und, um das ausreichend ausgearbeitete Muster in die Oberfläche des
Streifens zu prägen, wird Silikongummi als Material für die Preßform verwendet. Die Verschließbarkeit und die
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Luftdichtigkeit können ausreichend aufrechterhalten werden, auch wenn kleine Entlüftungskanäle durch die Ausnehmung
vorgesehen werden, weil solche Entlüftungskanäle genügend hohen Entlüftungswiderstand aufweisen. Weil das
Prägen durch den in der Ausnehmung erzeugten Innendruck durchgeführt wird, wird der Streifen in der Ausnehmung
mittels dielektrischer Hochfrequenzerwärmung behandelt, da diese in diesem Fall am wirksamsten ist. Darüber hinaus
wird das dehnbare thermoplastische Material, das einen hohen dielektrischen Verlust hat, geschmolzen, geschäumt
und expandiert, um den Innendruck zu erzeugen, der für das Prägen in der Ausnehmung ausreicht. Der Druck zum Verschließen
der Preßform aus Silikongummi kann groß genug sein, um jedes Austreten des geformten Gegenstandes aus
den Enden zu verhindern. Der zu formende Streifen wird durch die dielektrische Erwärmung erwärmt und erweicht
und durch den Innendruck zu einer schwammähnlichen Struktur ausgedehnt, die leicht an der Oberfläche geprägt werden
kann. Der dielektrische Verlust des Silikongummis ist zu niedrig, um während der Erwärmung beeinflußt zu werden.
Zum Beispiel hat der Silikongummi einen Wert von S tan S , der bei einer Frequenz von 10 im Bereich von
3 x 10 ^ bis 5 x 10 J liegt, so daß die Preßform aus Silikongummi
in geringem Ausmaß erwärmt wird. Weil darüber hinaus der auf die Preßform aufgebrachte Druck genügend
klein im Vergleich zu dem bei herkömmlichen Verfahren ist, wird die Preßform weniger abgenutzt und zerstört.
Kurz zusammengefaßt ist das Prägen bei dem erfindungsgemäßen Verfahren durch die unteilbare Relation der folgenden
vier Bedingungen möglich: (1) Die geschlossene Preßform aus Silikongummi, (2) den durch Schäumen und
Expandieren des Streifens in der Ausnehmung entwickelten
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Innendruck, (3) das dielektrische Hochfrequenzheizsystem
und die schwammähnliche thermoplastische Zusammensetzung,
welche hohen dielektrischen Verlust aufweist und mit einem darin enthaltenen Schäummittel kombiniert ist, und
(4) die Form und Größe des halbfertigen laminierten Streifens. Wenn eine dieser vier Bedingungen nicht erfüllt ist,
kann das Prägen nicht vollständig reproduzierbar wirksam und wirtschaftlich durchgeführt werden.
Die durch das erfindungsgemäße Verfahren gefertigten Bänder
zeichnen sich durch die oben erwähnten wesentlichen Merkmale aus.
Zum besseren Verständnis wird die Erfindung im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf
die Zeichnung näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Darstellung, welche ein Verfahren zum Formen einer Preßform aus Silikongummi
darstellt, die für das erfindungsgemäße Verfahren verwendbar ist,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung eines Paares von Teilen der Preßform, die durch das in Figur 1 gezeigte
Verfahren hergestellt wurde,
Fig. 3 einen schematischen Schnitt eines Laminates mit
einer oberen Schicht, einer dehnbaren Zwischenschicht, einer Verstärkungsschicht und einer
Grundschicht bei einem Ausführungsbeispiel der Erfindung,
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Fig. 4 eine teilweise gebrochene Draufsicht eines halbfertigen laminierten Streifens im Blockstadium,
Fig. 5 einen schematischen Schnitt des Ausführungsbeispiels eines halbfertigen laminierten Streifens
in einer Preßform aus Silikongummi,
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht eines Paares von Uhrarmbändern,
die durch das erfindungsgemäße Verfahren hergestellt sind,
Fig. 7 einen schematischen Schnitt eines laminierten Streifens, der aus einer oberen Schicht, einer dehnbaren
Zwischenschicht und einer Grundschicht besteht, bei einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung, und
Fig. 8 einen schematischen Schnitt eines halbfertigen laminierten Streifens eines weiteren Ausführungsbeispiels
der Erfindung, der eine obere Schicht, eine dehnbare Zwischenschicht, eine ungewebte Zwischenschicht
aus Stoff und eine Grundschicht enthält.
Die Figuren 3 bis 6 veranschaulichen ein erstes Ausführungsbeispiel.
Figur 3 zeigt einen Schnitt des halbfertigen laminierten Streifens, bei welchem die obere Schicht
aus einem thermoplastischen Kunstharzstreifen und die Grundschicht 6 aus einem thermoplastischen Kunstharzstreifen
oder Kunstleder besteht. Die zwischen der oberen Schicht und der Grundschicht liegende Zwischenschicht
aus thermoplastischem Kunstharz 7 besteht aus einem geeigneten Polyurethanharz oder einem Copolymer desselben.
Geeignetes Kunstleder, das für die Grundschicht 6 verwendet wird, kann Polyurethanschaum, Polyvinylchloridschaum
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oder Nylon- (eingetragenes Warenzeichen) Schaum sein. Polyurethan hat ausgezeichnete Temperatureigenschaften, Abriebfestigkeit,
Zugfestigkeit und dergleichen und kann sowohl mit anderem thermoplastischen Polyurethan als auch
mit durch dielektrische Hochfrequenztechnik warm ausgehärtetem
Kunstleder zusammengelebt werden, wodurch die Haftung und das Lochen vereinfacht werden. Die dehnbare
Zwischenschicht liegt zwischen der oberen Schicht 5 und der Grundschicht 6 und die Schicht 8 ist eine Verstärkungsschicht
derselben. Ein solches Verstärkungsmaterial besteht im allgemeinen aus einem hochzugfesten synthetischen
Harzfilm oder natürlicher oder synthetischer Faser oder Leder oder dergleichen, welches dazu gedacht ist,
die Verformung aufgrund der Längung des Bandes zu verringern. Wenn Kunstleder für die Grundschicht verwendet wird,
kann eine solche Verstärkungsschicht vermieden werden. Das Material für die dehnbare Zwischenschicht 7 besteht aus
einem Streifen synthetischen Harzschwammes, einem Streifen
aus synthetischem Harz, welcher ein Schäummittel enthält, oder thermoplastischem Harzpulver oder -granulat.
Wenn ein Schwammstreifen, welcher ein Schäummittel enthält und teilweise durch einen Teil des Schäummittels
geschäumt ist, als Schwammstreifen verwendet wird, kann eine besonders ausgezeichnete Wirkung erzielt werden. Eine
Kombination des Schwammstreifens, der ein Schäummittel enthält und durch einen Teil des Schäummittels teilweise
geschäumt ist, mit dem thermoplastischen Harzpulver kann ebenfalls erfolgreich verwendet werden.
Zu den thermoplastischen Harzen für das dehnbare Material gehören Polyvinylchlorid und seine Copolymere, Polyurethan
und seine Copolymere, Polyvinylalkohol, Nylon (eingetragenes Warenzeichen), Naturgummi, Neopren (eingetra-
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genes Warenzeichen) und dergleichen, die hohe Werte von
£ tan b haben. Die geeignete dielektrische Konstante
beim Verfahren gemäß der Erfindung liegt im Bereich von 2,3 bis 20 und der Wert von tan <$ , gemessen bei Umgebungstemperatur,
für 10 bis 10 Hz liegt im Bereich von 60 χ 10"^ bis 18000 χ 10~4.
Zu geeigneten Schäummitteln, die in dem Harz verwendbar sind, gehören Dinitropentamethylentetramin, Dimethyldinitrosoterephthalamid,
Oxybisphenylsulfonylhydrazid, Azobisisobutyronitril, Azobisformamid, Toluolsulfonylhydrazid
und dergleichen. Diese Schäummittel haben hohe Polarität und v/erden zersetzt, um Schäume im Harz hauptsächlich
durch die dielektrische Hochfrequenzerwärmung und vielleicht durch die Eigenwärme des geschmolzenen Harzes
zu erzeugen. In beiden Fällen kann das Schäummittel durch die dielektrische Erwärmung wirksam Schäume im Harz erzeugen.
Es ist auch möglich, Beschleuniger, wie Zinkweiß, Bleiglätte, Salze von Fettsäuren und dergleichen, zu verwenden
.
Beim Erwärmen des schwammähnlichen Materials werden einerseits die vorhandenen Schäume durch die Erwärmung ausgedehnt
und andererseits das Schäummittel zersetzt, um neue auszudehnende Schäume zu bilden. Es hat sich durch
die Ergebnisse verschiedener Versuche erwiesen, daß eine schwammähnliche Zusammensetzung, in welcher ein Teil des
Schäummittels zersetzt ist, um Schaum zu erzeugen, jedoch ein anderer Teil desselben unverändert bleibt, wirksam
ist.
Das Verhältnis des Schäummittels liegt gewöhnlich in einem Bereich von 0,02 bis 15 Gew.-%, vorzugsweise von 0,7 bis
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1,2 Gew.-%, des Harzes. In dehnbaren schwammähnlichen Materialien,
in welchen ein Teil des Schäummittels zersetzt ist, um Schäume zu erzeugen, wurden in Versuchen, bei welchen
ein Polyurethanstreifen verwendet wurde, ausgezeichnete Ergebnisse erzielt, wenn das auftretende spezifische
Gewicht im Bereich zwischen 0,08 und 0,9 lag.
Die Schichten 5 bis 8 werden dann laminiert, wie es in Figur 3 gezeigt ist, und in einer dielektrischen Hochfrequenzeinrichtung
behandelt, um ein halbfertiges Erzeugnis herzustellen, in welchem nur Umfangsabschnitte durch Erwärmung
miteinander verschweißt sind, um z.B. einen Riementeil eines Uhrarmbandes zu bilden, wie es in Figur 4
gezeigt ist. Die dehnbare Zwischenschicht 7 und die Verstärkungsschicht 8 können frei in dem durch Verschweißen
der Umfange der oberen Schicht und der Grundschicht 5 bzw.
6'unabhängig von demselben angeordnet sein, vorausgesetzt,
daß die Verstärkungsschicht am freien Spitzenende oder den zwei Enden mindestens mit einer der Schichten verbunden
ist, um die Verstärkung des fertigen Erzeugnisses herzustellen. Die Zwischenschicht 7 und die Verstärkungsschicht 8 können auch durch Wärme integral miteinander um
den Umfang verschweißt sein oder mit den gesamten Oberflächen an der oberen Schicht 5 und der unteren Schicht
6 haften. Die Zwischenschicht 7 und die Verstärkungsschicht 8 können zwischen die Flächen der Schichten 5 und 6 eingesetzt
sein, nachdem die letzteren in der dielektrischen Hochfrequenzvorrichtung miteinander verschweißt sind. Darüber
hinaus ist ein Ende des halbfertigen Erzeugnisses mit einer Lagerbohrung 9 zur Befestigung des fertigen Bandes
an einem Uhrgehäuse versehen, indem ein Zwischenkern 9f
aus einem Material eingesetzt ist, der nicht mit dem Ia-
^gebildeten Sack -14-
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minierten Material des Streifens um den Kern verschweißt
ist, der z.B. aus Fluorharz besteht und nach Fertigstellung des Erzeugnisses aus demselben herausgezogen wird.
Die obere Schicht 5 und die Grundschicht 6, die Zwischenschicht 7 und die Verstärkungsschicht 8 können entweder
getrennt oder gemeinsam gestanzt werden, um einen halbfertigen
laminierten Streifen zu bilden. Wenn sie zusammen gestanzt werden,werden die Schichten vorzugsweise vorher
vollständig oder teilweise mittels eines Klebstoffes miteinander verbunden, ausgenommen, wenn die Umfange durch
die dielektrische Vorrichtung miteinander verschweißt sind. Wenn die Schichten getrennt gestanzt werden, werden sie anschließend
miteinander kombiniert und zusammengeklebt.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren werden Bänder hergestellt, indem halbfertige Streifen in eine Ausnehmung gebracht
werden, die durch die oberen und unteren Teile 4a und 4b (Figur 5) einer Preßform aus Silikongummi begrenzt
wird, und die Preßform mit dem laminierten Streifen unter Druck in einer dielektrischen Hochfrequenzvorrichtung erwärmt
wird, um das dehnbare Material des Verstärkungsstreifens 8 zu expandieren, so daß die obere Schicht 5 und die
Grundschicht 6 gegen die Innenflächen der oberen und unteren Teile 4a und 4b der Preßform genügend stark gedrückt
werden, um das genaue Muster der Preßform 4 zu prägen. Geeignete Frequenzen bei aer dielektrischen Erwärmung
liegen im Bereich von 10 bis 6000 MHz und geeignete Erwärmungstemperaturen reichen von 60 bis 280°C. Dieses
Erwärmen unter Druck \fird gewöhnlich in einem Zeitraum
von 3 bis 600 s durchgeführt. Ein geeigneter Druck während der dielektrischen Erwärmung sollte mindestens
hoch genug sein, um die Preßform bei der Erwärmung und
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Expansion dicht zu halten. Bei ungenügendem Druck können häufig Vorsprünge auftreten. Der maximale Druck sollte
so hoch aufrechterhalten werden, daß die Preßform dicht gehalten wird und die gesamte Form der Ausnehmung während
des Erwärmens nicht wesentlich aus der Originalform verformt wird. Die obereiund unteren Grenzen des Druckes hängenvon
der Art der Form, d.h. der Form und Größe oder dem Bereich der miteinander im Eingriff befindlichen
Flächen der oberen und unteren Teile der Preßform, ab, so daß der Bereich des Druckes für eine besondere Preßform
aus Silikongummi unabhängig festgelegt ist. Es ist so unmöglich, den Druckbereich zahlenmäßig zu begrenzen. Weil
die Preßform aus Silikongummi jedoch im wesentlichen geschlossen ist, ist es möglich, das Ausmaß der Erwärmung
und des Druckes in Verbindung mit der Art der Form im Vergleich zu Preßformen in herkömmlichem flachen Silikongummi
durch die Expansionswirkung des dehnbaren Materials selbst merklich zu verringern. Bei der herkömmlichen flachen
Preßform aus Silikongummi leckt das durch die Zersetzung des Schäummittels erzeugte Gas am Umfang aus der
Form heraus, weil die Form nicht dicht geschlossen ist, so daß unzureichender Innendruck die Oberflächenschichten
eines zu formenden vorgeformten Gegenstandes gegen die geprägte Fläche der Form drückt. Hierdurch kann das geprägte
Muster auf den Oberflächen geformter Gegenstände nicht genau reproduziert werden. Insbesondere beim Prägen
merklicher Unebenheiten können die Spitzen und Vertiefungen des Musters nicht genau reproduziert werden. Im
Gegensatz dazu kann ein solcher Nachteil mit dem erfindungsgemäßen Verfahren überwunden werden. Das Entfernen
vorspringender Enden vom Körper, das bei herkömmlichen Gießvorgängen ein Problem darstellt, kann vollständig
vermieden werden.
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Die durch das erfindungsgemäße Verfahren hergestellten Kunstledererzeugnisse sind im Griff, der Flexibilität
und Festigkeit keineswegs schlechter als hochwertige Erzeugnisse aus echtem Leder, aus welchem der Prototyp gewählt
wurde, indem die Materialien, die Dicke, die Farbe und der Glanz der oberen Seite und der Grundseite genau
ausgewählt wurden. Aufgrund des laminierten Aufbaus haben sie auch mäßige Nachgiebigkeit und große Ähnlichkeit
bei der Berührung. Die Materialien können als halbfertige Erzeugnisse gelagert werden, so daß die Endprodukte
unmittelbar bei Bedarf geprägt werden können und die Inventur sehr bequem ist.
Darüber hinaus kann die Grundschicht aus einem geprägten Material bestehen. In diesem Fall wird als Oberteil der
Form eine Preßform aus Silikongummi verwendet, welche das komplementäre Muster trägt, und für den unteren Teil
wird eine herkömmliche flache Form verwendet.
Figur 6 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Uhrarmbandes 10, das das geformte Erzeugnis verwendet, das durch die
Erfindung erhalten wurde und eine Zunge b und ein Schnallenband c umfaßt.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im
folgenden dargestellt.
Der laminierte Streifen der Figur 7 umfaßt eine obere Schicht 105 und eine Grundschicht 106. Bei diesem Ausführungsbeispiel
wird das oben erwähnte dehnbare Material als obere Schicht 105 verwendet und ein Streifen aus
thermoplastischem Kunstharz, Kunstleder oder dem gleichen
dehnbaren Material wie die obere Schicht wird als
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Grundschicht 106 verwendet. Das geeignete dehnbare Material
kann ein Streifen aus thermoplastischem Polyurethan oder einem Copolymer desselben sein, welcher ungebrauchtes
Schäummittel enthält, ein Schwammstreifen aus thermoplastischem Polyurethan oder einem Copolymer desselben,
der seinerseits ein Schäummittel enthält, das teilweise zersetzt ist, um die schwammähnliche Struktur zu erzeugen,
oder thermoplastisches Polyurethanpulver oder Granulat oder ein Copolymer desselben, welches ein Schäummittel
enthält. Eine Verstärkungsschicht 107 ist normalerweise in ähnlicher ¥eise wie beim vorhergehenden Ausführungsbeispiel zwischen die beiden Schichten gelegt. Die obere
Schicht 105 und die Grundschicht 106 werden laminiert, wie es in Figur 7 gezeigt ist, und entlang der Umfange
in einer dielektrischen Hochfrequenzvorrichtung miteinander verschweißt, wie bei dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel, um ein halbfertiges Erzeugnis herzustellen. Das
Enderzeugnis wird ähnlich hergestellt, wie es bei dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel beschrieben wurde, indem
in einer geschlossenen Preßform 4 aus Silikongummi unter Druck in einer dielektrischen Hochfrequenzvorrichtung
erwärmt wird, damit die äußeren Schichten expandieren und gegen die komplementär geprägten Innenflächen des
oberen und unteren Teils 4a, 4b der Preßform gedrückt werden können, um das Muster zu prägen.
Die gemäß der Erfindung hergestellten Erzeugnisse haben aufgrund ihres schwammähnlichen Aufbaus, der winzige Bläschen
an der Oberfläche enthält, eine niedere Wärmeleitfähigkeit und gute Flexibilität und haben im Griff eine
perfekte Ähnlichkeit mit echtem Leder. Wenn ein herkömmliches Band an dem Arm oder am Handgelenk befestigt wird,
neigt die konvexe Biegung der Fläche dazu, ein Biegen
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des Bandes zu verhindern. Die gemäß der Erfindung hergestellten Bänder dieses Ausführungsbeispiels haben eine
hohe Flexibilität, die ausreicht, um sie an den Arm oder das Handgelenk, an welchen das Erzeugnis getragen wird,
anzupassen. Abweichend von der Verwendung eines Polyurethanstreifens,
Kunstlederstreifens oder dergleichen, kann das auftretende spezifische Gewicht leicht an das von
echtem Leder angenähert werden und die Erzeugnisse haben ein Gewicht in der Nähe des Gewichtes von natürlichem Leder.
Ein weiterer wichtiger Vorteil besteht darin, daß die Oberfläche eine dm wesentlichen große Ähnlichkeit mit
der matten Oberfläche erstklassigen Leders, wie Straußenleder oder dergleichen, aufweist, weil die an der Oberfläche
des Erzeugnisses vorhandenen feinen Bläschen Licht absorbieren und dadurch die Reflexion verringern.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung wird unter Bezugnahme auf Figur 8 beschrieben. Die Materialien und
der Aufbau sind bei diesem Ausführungsbeispiel ähnlich wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel, ausgenommen, daß
nicht-gewebte Stoffe 11 jeweils zwischen die Zwischenschicht 7 und die obere Schicht 5 und die untere Schicht
6 gelegt sind. Der nicht-gewebte Stoff enthält Fasern und Pulver eines Materials, wie Polyester, Nylon (eingetragenes
Warenzeichen), Polyurethan, Vinylon (Warenzeichen für Polyvinylformal). Wenn der laminierte Streifen ein direkt
mit der oberen und/oder der Grundschicht 5, β in Berührung stehendes, dehnbares Material für die Zwischenschicht
7 aufweist, kann sich das durch Erwärmung unter Druck aus dem dehnbaren Material entwickelte Gas in der Nähe
solcher Kontaktbereiche sammeln und aus der dünnen oberen und/oder unteren Schicht ausblasen oder häufig die Oberflächenschichten
brechen und das Aussehen des erzeugten
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Produktes verschlechtern. Das Einschließen solches nichtgewebten Stoffes kann die Wirkung haben, solche Schwierigkeiten
zu vermeiden. Dies kann möglicherweise daher kommen, daß eine Absorption des expandierten Gases eintritt,
welches im inneren,in einen Sack eingeschlossenen Abschnitt entwickelt wird, welcher durch die Verschweißung
des Umfanges der oberen Seite und Grundseite gebildet ist, wobei die Absorption in den dazwischenliegenden ungewebten
Stoff erfolgt. Weil keine Blasen an der oberen Schicht und der Grundschicht entwickelt werden, kann die Dicke
der Schichten in allen Fällen so klein wie möglich sein, um die Flexibilität zu verbessern und das Gewicht des Erzeugnisses
zu verringern. Wenn darüber hinaus ungewebte Stoffe zwischen den anderen Materialien unter solchen Bedingungen
eingebettet sind, daß Teile des dehnbaren Materials und die obere Schicht oder die Grundschicht integral
miteinander verschweißt sind, führt das Einsetzen des ungewebten Stoffes darüber hinaus zu einer verbesserten mechanischen
Festigkeit des Erzeugnisses.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Beispielen weiter erläutert.
Ein langgestreckter bandähnlicher laminierter Streifen wurde hergestellt, indem ein Polyurethanstreifen mit
einer Dicke von 0,3 ram als obere Schicht, ein zuvor teilweise
geschäumter schwammähnlicher Streifen, der aus einem Gemisch von Polyurethanpellets und Azobisisobutyronitril
in einer Menge von 1 Gew.-% der Pellets mit einem spezifischen Gewicht von 0,9 als dehnbares Material
-erhalten wurde, und ein Kunstleder, wie Kralino
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(eingetragenes Warenzeichen), Corfam oder dergleichen
laminiert wurde, das durch Laminieren einer Faserseitenschicht aus ungewebtem Stoff hergestellt wurde, welcher
Nylon- oder Polyurethanfasern und dessen Harzpulver als Grundschicht enthielt. Der laminierte Streifen wurde in
einer Form und Größe ähnlich der der Ausnehmung ausgestanzt, welche durch eine Preßform aus Silikongummi für
ein Paar Uhrarmbänder begrenzt wurde, um das halbfertige Erzeugnis herzustellen, das dann in die Ausnehmung der
Preßform gelegt wurde. Die Innenfläche der oberen und unteren Teile der Preßform waren mit einer Form und einem
komplementären Muster von Krokodillederbändern geprägt. Das eingelegte halbfertige Erzeugnis wurde durch eine
dielektrische Hochfrequenzvorrichtung unter Druck erwärmt, damit das dehnbare Material expandieren konnte.
Das fertige Erzeugnis zeigte starke Ähnlichkeit mit dem Prototypen, insbesondere im Muster, Glanz und Griff der
Oberfläche.
Ein langgestreckter laminierter Streifen wurde vorbereitet, indem der gleiche schwammähnliche Streifen wie bei
Beispiel 1 als obere Schicht und das gleiche Kunstleder wie bei Beispiel 1 als Grundschicht laminiert und in
einer Kassettenstruktur gestanzt wurden. Es wurde ein halbfertiges Erzeugnis mit einer Form und Größe ähnlich
der des Prototypen hergestellt und in eine Preßform aus Silikongummi gelegt. Die durch die oberen und unteren
Teile der Preßform begrenzte Ausnehmung war mit dem komplementären Muster des Prototypen eines kalbsledernen
Armbandes geprägt. Das eingelegte halbfertige Erzeug-
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nis wurde dann ähnlich wie beim im Beispiel 1 beschriebenen Verfahren behandelt, um ein Erzeugnis zu erhalten,
das enge Ähnlichkeit mit dem Prototypen in bezug auf Muster, Glanz und Griff der Oberfläche aufwies.
Kurz zusammengefaßt wird durch die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen von Armbändern oder Riemen aus Kunstleder
geschaffen, die insbesondere als Uhrarmbänder verwendbar sind und sich dadurch auszeichnen, daß sie große
Ähnlichkeit mit natürlichem Leder im Hinblick auf das Aussehen, den Griff und die Rauhigkeit des Erzeugnisses
zeigen, sowie billig herzustellen und bei der Herstellung leicht zu überwachen sind. Bei diesem Verfahren
werden halbfertige laminierte Streifen in eine im wesentliche! geschlossene Preßform aus Silikongummi gelegt und
die Preßform in einer dielektrischen Hochfrequenzvorrichtung unter Druck erwärmt. Die Innenflächen der Preßform
tragen komplementär geprägte Muster der auf die Oberflächen des laminierten Streifens zu prägenden Art, Der laminierte
Streifen- hat eine Außenform, die im wesentlichen der in der Preßform begrenzten Ausnehmung entspricht,
und enthält eine Schicht aus dehnbarem Material aus thermoplastischem Kunststoff, und mindestens eine obere Schicht
des laminierten Streifens ist aus einem Material zusammengesetzt, das während der Erwärmung gegen die Innenflächen
der Ausnehmung gepreßt werden kann, um es zu prägen.
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Claims (16)
1.] Verfahren zum Herstellen von Bändern oder Riemen,
insbesondere von Uhrarmbändern, gekennzeichnet
durch
a) Herstellen einer im wesentlichen luftdichten Preßform, die aus mindestens zwei Teilen besteht und
komplementäre Muster eines Prototypen an mindestens einer Oberfläche derselben trägt, indem auf den
Prototypen gegossener, langsam aushärtender Silikongummi ausgehärtet wird,
b) Herstellen eines halbfertigen Erzeugnisses aus einem laminierten Streifen, der mindestens eine Schicht aus
expandierbarem Material aus einem thermoplastischen Kunstharzstreifen oder -pulver mit großem dielektrischem
Verlust und mindestens eine äußere Schicht aus einem Material enthält, das im wesentlichen
durch den Druck zu einem Muster ähnlich dem komplementären Muster in der Ausnehmung der Preßform geprägt
werden kann,
c) Einlegen des halbfertigen Erzeugnisses in die Preßform und Aufrechterhalten der Luftdichtigkeit derselben
unter Druck, und
d) Erwärmen des halbfertigen Erzeugnisses in der Preßform in einer dielektrischen Hochfrequenzvorrichtung,
damit sich das dehnbare Material zersetzen, schäumen und expandieren kann, so daß der sich ergebende
Innendruck eine obere Schicht und eine
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Grundschicht des halbfertigen Erzeugnisses gegen die Innenflächen der Preßform drückt, um mindestens
die Fläche der oberen Schicht zu prägen.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das dehnbare Material ein schwammähnlicher
Streifen aus synthetischem Harz ist, welcher einen aktiven Teil eines Schäummittels enthält.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das expandierbare Material aus
thermoplastischem Harz ein Kunstharzstreifen ist, der ungebrauchtes Schäummittel enthält.
4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der schwammähnliche Streifen aus
einer Gruppe ausgewählt ist, die aus einem schwammähnlichen Streifen, welcher ein Schäummittel enthält, das teilweise
zersetzt ist, oder aus pulverigem oder granulatförmigem
Kunstharz besteht, das ein Schäummittel und eine Kombination desselben enthält.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der laminierte Streifen des halbfertigen Erzeugnisses eine obere Schicht aus thermoplastischem
Harz, eine Grundschicht aus thermoplastischem Harz oder Kunstleder und das expandierbare Material als
Zwischenschicht zwischen den äußeren Schichten enthält.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch g e k e η n-'
zeichnet, daß die obere Schicht thermoplastisches Polyurethan oder ein Copolymer desselben enthält
und daß die Grundschicht aus thermoplastischem Polyurethan oder Kunstleder besteht.
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7. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die umgebenden Ränder der oberen
Schicht und der Grundschicht mittels einer dielektrischen Hochfrequenzvorrichtung miteinander verschweißt werden,
um die Zwischenschicht der aus dehnbarem Material dazwischen einzuschließen und das halbfertige Erzeugnis zu erhalten.
8. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine Verstärkungsschicht zwischen
die obere Schicht und die Grundschicht gelegt wird, um den laminierten Streifen wesentlich zu verstärken.
9· Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet , daß mindestens ein Streifen ungewebten
Stoffes zwischen die obere und/oder Grundschicht und die Zwischenschicht aus expandierbarem Material gelegt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9f dadurch gekennzeichnet , daß die obere Schicht aus thermoplastischem
Polyurethan oder einem Copolymer desselben besteht und daß die Grundschicht aus thermoplastischem Polyurethan,
einem Copolymer desselben oder Kunstleder besteht .
11. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die umgebenden Ränder der oberen
und der Grundschicht mittels einer dielektrischen Hochfrequenzvorrichtung integral miteinander verschweißt werden,
um die Zwischenschicht aus expandierbarem Material dazwischen zu befestigen.
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12. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Schicht des laminierten
Streifens aus dem expandierbaren Material und die Grundschicht aus thermoplastischem Harz, Kunstleder oder
dem expandierbaren Material besteht.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das expandierbare Material aus
einem Streifen thermoplastischen Polyurethans oder eines Copolymers desselben besteht, welches ungebrauchtes Schäummittel
enthält.
14. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet , daß das expandierbare Material aus
einem schwammähnlichen Streifen aus thermoplastischem Polyurethan oder einem Copolymer desselben besteht, das
ein Schäummittel enthält, das teilweise zersetzt ist, um die schwammähnliche Struktur zu erzeugen, oder aus pulverigem
oder granulatförmigem thermoplastischen Polyurethan oder einem Copolymer desselben besteht, welches das
Schäummittel enthält.
15· Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß eine Verstärkungsschicht zwischen
die obere und die Grundschicht gelegt ist, um den laminierten Streifen wesentlich zu verstärken.
16. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die umlaufenden Ränder der oberen
und der Grundschicht mittels einer dielektrischen Hochfrequenzeinrichtung integral verschweißt sind, um das
halbfertige Erzeugnis herzustellen.
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Families Citing this family (19)
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