DE2503421B2 - Quaderförmige Packung für Zigaretten - Google Patents
Quaderförmige Packung für ZigarettenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine quaderförmige Packung für Zigaretten od. dgl., mit einer Hülle aus einem Schutz
gegen Feuchtigkeit gewährenden Material, einem Versteifungsstreifen, der sich entlang der Innenseite
jeder Schmalseite und zumindest teilweise über den Boden der Hülle erstreckt sowie zumindest un oberen
Bereich der Schmalseite an der Hülle befestigt ist, und einer Aufreißlasche zum Abreißen der Oberseite der
Hülle.
Bei einer vorbekannten Packung dieser Art (US-PS 28 05 018) bildet die Aufreißlasche Teil eines schmalen 4Γ)
Abreißstreifens, der sich entlang der Oberseite der Hülle um den gesamten Umfang der Hülle herum
erstreckt. Der Abreißstreifen erstreckt sich hierbei im Bereich der Schmalseiten der Hülle oberhalb der oberen
Ränder des U-förmig ausgebildeten Versteifungsstrei- so
fens. Mit einem solchen Abreißstreifen läßt sich zwar die Oberseite der Hülle relativ bequem entfernen. Abgesehen
davon, daß die Verwendung des Abreißstreifens einen gewissen fertigungstechnischen Aufwand erfordert,
besteht allerdings eine gewisse Gefahr darin, daß w beim Abreißen der Oberseite der Hülle das Hüllenmaterial
selbst eingerissen werden kann, und zwar insbesondere dort, wo keine Versteifungsstreifen am Hüllenmaterial
anlegen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine b0
Packung der eingangs ausgegebenen Art so auszubilden, daß bei möglichst geringem fertigungstechnischem
Aufwand ein kontrollierter Abriß der Oberseite der Hülle auch in demjenigen Bereich der Packung, in dem
kein Versteifungsstreifen vorgesehen ist, ermöglicht b5
wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Packung mit den eingangs angegebenen Merkmalen erfindungsgemäß
dadurch gekennzeichnet, daß jeweils ein Schutzstreifen am oberen Rand der Breitseiten innen oder außen an
der Hülle befestigt ist und daß die Enden jedes Schutzstreifens an den Versteifungsstreifen angrenzen.
Die in der angegebenen Weise angeordneten Schutzstreifen wirken mit den Versteifungsstreifen
üerart zusammen, daß beim Abziehen der Aufreißlasche
die Oberseite der Hülle kontrolliert entlang den Schutzstreifen und entlang des oberen Randes des
Versteifungsstreifens aufgerissen wird. Die Gefahr, daß hierbei das Material auf den Breitseiten der Hülle
eingerissen wird, ist aufgrund der Schutzstreifen sehr gering. Dies wird mit einem verhältnismäßig geringen
fertigungstechnischen Aufwand erreicht, da sich die Schutzstreifen nur über die beiden Breitseiten der Hülle
erstrecken und daher relativ einfach angebracht werden können.
Mit besonderem Vorteil ist die Erfindung anwendbar bei einer Packung, die — abgesehen von dem
Versteifungsstreifen — aus nur einer einlagigen Hülle besteht.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben. Daß die in Längsrichtung
verlaufenden Ränder der Versteifungsstreifen entsprechend dem Querschnittsprofil des Bündels der
rauchbaren Gegenstände um die Ecken der Packung gebogen sind, ist grundsätzlich bereits aus der US-PS
29 04 169 bekannt
Anhand der Zeichnungen werden bevorzugte Ausführungsbeispiele
der Erfindung näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine perspektivische Ansicht einer Packung;
F i g. 2 eine perspektivische Ansicht der in F i g. 1 dargestellten Packung aus entgegengesetzter Richtung;
Fig.3 eine perspektivische Ansicht des inneren Aufbaus der Packung;
F i g. 4 eine abgewandelte Ausführungsform für den inneren Aufbau der Packung;
Fig.5 eine perspektivische Ansicht einer anderen
Ausführungsform einer Packung;
F i g. 6 eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer Packung.
Die in den Figuren dargestellten Packungen weisen im wesentlichen zwei Teile auf: Eine äußere Hülle, die
aus einem rechteckigen Stück eines Filmes aus Propylen gefertigt ist und auf der Innenseite bedruckt ist, um die
Packung mit der Zigarettenmarke zu versehen; und eine innen angeordnete Versteifung für die Packung.
Die einzelnen Teile dieser Packung werden nun zunächst unter Bezugnahme auf die F i g. 1 und 2
beschrieben, wobei zugleich die Herstellung der Packung erläutert wird. Der Hüllenrohling wird um das
Ende eines Zigarettenbündels gelegt, so daß er an den Breitseiten des Bündels anliegt. Hierbei wird ein Boden
101, eine Stirnseite 102 und eine Rückseite 103 der Packung erhalten. Die Abmessungen des Rohlings sind
so groß, daß oben am Zigarettenbündel und zu dessen Seiten Ränder erhalten werden, deren Breite größer ist
als die halbe Tiefe des Zigarettenbündels.
Von dem Boden 101 in seitlicher Richtung weglaufende Abschnitte 104 seitlicher Ränder 105 und 106 werden
dann zur Schmalseite des Bündels hin gefaltet, so daß die unteren Enden der seitlichen Ränder 106 und 105
dreieckige Gestalt erhalten. Dann werden die der Rückseite 103 zugeordneten seitlichen Ränder 106 so
gefaltet, daß sie an den Schmalseiten des Bündels anliegen, und hierauf werden die der Stirnseite 105
zugeordneten seitlichen Ränder 105 in ähnlicher Weise gefaltet, so daß sie die seitlichen Ränder 106 überlappen.
Wie ebenfalls Fig. 1 zeigt, wird die obere Seite der
Packung dadurch geschlossen, daß an den oberen Enden tier seitlichen Ränder 105 und 106 durch Falten
Einschläge 107 gebildet werden. Hierauf werden obere Ränder 108 und 109 der Stirnseite 102 bzw. der
Rückseite 103 über die Einschläge 107 gefaltet Dann werden die oberen Ränder 108 und 109 in dem Bereich,
in dem sie sich überlappen, miteinander verklebt
Der Boden und die Schmalseiten der Packung sind innen durch einen gestrichelt dargestellten U-förmigen
Versteifungssireifen S verstärkt, der aus laminiertem Material aus Papier und Aluminiumfolie hergestellt ist;
dabei weist die Aluminiumfolie nach außen. Die Breite des Versteifungsstreifens S beim Boden entspricht der
Tiefe des Zigarettenbündels. Bei den Schmalseiten der Packung ist der Versteifungsstreifen 5 etwas breiter,
wobei die Kanten mit einer dem Radius der Zigaretten entsprechenden Krümmung versehen sind. Diese
Krümmung gleicht der der in Längsrichtung verlaufenden Ränder 16 der Versteifungsstreifen 14 der in F i g. 2
dargestellten Packung.
Der Boden und die Seiten des Versteifungsstreifens S sind mit der Innenfläche der Hülle verklebt Die
seitlichen Ränder 105 und 106 sowie die oberen Ränder 108 und 109 werden dann miteinander verklebt, so daß
eine völlig dichte Packung erhalten wird.
In den Fig.3 und 4, die jeweils eine Packung ohne
äußere Hülle zeigen, sind zwei verschiedene Ausführungsformen für einen Versteifungsstreifen dargestellt.
Bei der Ausführungsform nach Fig.3 besteht der Versteifungsstreifen aus zwei Teilen 14 aus Karton, dio
über die gesamte Länge der Zigaretten C verlaufen und mit der Innenfläche der Hülle verklebt sind. An dem
unteren Ende jedes Teiles 14 ist ein Lappen 15 angelenkt der die Tabakenden aller Zigaretten schützt,
mit Ausnahme der Zigaretten, die in der Mitte der Breitseiten angeordnet sind und weniger leicht beschädigt
werden. Die im oberen Abschnitt der Packung befindlichen Filter F erfordern keinen derartigen
Schutz.
Die Teile 14 des Versteifungsstreifens weisen in Längsrichtung verlaufende Ränder 16 auf, die um die
Ecken der Packung herumgeführt sind und eine dem Radius der Zigaretten entsprechende Krümmung
aufweisen.
Bei der Ausführungsform nach F i g. 4 besteht der Versteifungsstreifen aus einem einzigen Stück Karton,
und er weist seitliche Teile 24 auf, die über einen Bodenabschnitt 25 miteinander verbunden sind. Werden
die Teile 24 bezüglich des Bodenabschnitts 25 aufgerichtet, so erhält man einen U-förmigen Versteifungsstreifen.
Während die Ränder 16 bei der Ausführungsform nach F i g. 3 gekrümmt sind, sind die
Ränder des Versteifungsstreifens in F i g. 4 alle unter rechten Winkeln umgebogen, so daß verhältnismäßig
lange, in die Breitseiten der Packung hineinreichende Schenkel 26 gebildet werden. Die Stoßstellen 28
zwischen den Schenkeln 26 weisen eine Genrung mit einem Winkel von 45° auf, so daß aneinanderanliegende
Anschläge zwischen den Schenkeln 26 gebildet werden.
Bei dieser Ausführungsform wird das Zigarettenbündel vor dem Verkleben der Hülle mit dem Versteifungsstreifen in den U-förmigen Versteifungsstreifen eingebracht
Da der U-förmige Versteifungsstreifen federt, behalten die Teile 24 ihre Lage bezüglich der Seiten der
Hülle bei, ohne daß sie an der Hülle festgeklebt zu werden brauchen.
Zum öffnen der Packung der Fig. 1, 2 ist in dem
oberen Rand 109 eine Aufreißlasche 110 vorgesehen, welche durch zwei in dem Rohling zur Herstellung der
Packung vorgesehene Schlitze 111 gebildet ist Durch Ziehen an der nicht mit Klebstoff versehenen
Aufrei31asche 110 auf die Stirnseite 102 zu kann die Oberseite der Packung aufgerissen werden. Längs des
oberen Randes der Stirnseite 102 ist ein Schutzstreifen 112 an der Innenseite der Hülle befestigt welcher
verhindert daß die Rißlinie die Stirnseite hinabläuft Ein ähnlicher Schutzstreifen 113 ist längs der oberen Kante
der Rückseite 103 auf der Innenseite der Hülle befestigt Ein Aufreißen der Hülle nach unten längs der
Schmalseiten wird durch den Versteifungsstreifen S verhindert der bis zum oberen Ende der Packung hin
verläuft
Der Schutzstreifen 112 kann statt an der Innenseite auch an der Außenseite der Hülle befestigt werden.
Das Verbinden des Versteifungsstreifens S mit der Hülle und das dichte Verschließen der Hülle kann auf
folgende Weise bewerkstelligt werden. Die Außenseiten des Versteifungsstreifens S werden mit einer Schicht bei
Hitze weich werdenden Klebstoffs beschichtet. Dann wird eine Halbfertigpackung dadurch hergestellt, daß
der Versteifungsstreifen quer über die Mitte der Hülle
-'■) (längs des Bodens 101 und bis zu den Abschnitten 104)
durch Einwirkung von Wärme mit der Hülle verbunden wird. Die miteinander zu verbindenden Abschnitte der
Hülle, insbesondere die unter den Rändern 105,106,108
und 109 liegenden Flächen werden ebenfalls mit einer in Lage bei Hitze weich werdenden Klebstoffes beschichtet,
bevor die Hülle gefaltet wird. Nachdem die Packung dann aufgerichtet worden ist, läßt man Wärme auf die
Schmalseiten und auf die Oberseite der Packung einwirken, wodurch der Rest der Seiten des Verstei-
V' fungsstreifens mit der Innenseite der Hülle verbunden
wird und zugleich die seitlichen Ränder und die oberen Ränder miteinander verbunden werden.
Anstatt die Hülle in vorgegebenen Bereichen mil bei Einwirkung von Wärme weich werdendem Klebstoff zu
beschichten, kann man die ganze Hülle mit einem bei Hitzeeinwirkung eine dichte Verbindung herbeiführenden
Material wie Zellulose beschichten.
Die in F i g. 5 dargestellte Packung unterscheidet sich von der beschriebenen nur durch die Ausbildung der
•f> Oberseite der Packung. Nachdem die seitlichen Ränder
105 und 106 gefaltet und verklebt worden sind, stellt man mit den Rändern am oberen Teil der Packung auf
folgende Weise einen Fischschwanzverschluß her: Die Ränder werden miteinander dicht verbunden, wobei
w eine Naht 114 entsteht, die dann so umgefaltet wird, daß
sie an der Oberseite anliegt. Die dabei erhaltenen seitlichen Abschnitte 115 mit dreieckiger Form werden
dann ebenfalls so umgefaltet, daß sie an der Oberseite anliegen. In der Naht 114 ist eine Aufreißlasche 116
ν-, ausgebildet; und die unter der Aufreißlasche 116
liegende Fläche ist wiederum nicht mit Klebstoff versehen worden. Die Naht 114 ist jedoch breiter als die
in F i g. 5 dargestellte, um unterhalb der Aufreißlasche 116 eine ausreichende Abdichtung sicherzustellen.
bii Die in F i g. 6 dargestellte Packung weist wieder einen
anderen Verschluß der Oberseite auf. Dort wird die Oberseite der Packung dadurch erhalten, daß ein nach
oben überstehender Rand 118 der Rückseite 103 umgefaltet wird, so daß er auf der Oberseite der
i>r>
Zigaretten anliegt. Dann wird in ähnlicher Weise ein nach oben überstehender Rand 119 der Stirnseite 102
umgefaltet. Dann werden die beiden oberen Ränder 118 und 119 miteinander verklebt. Die Schmalseiten der
Packung werden schließlich in gleicher Weise hergestellt wie bei der ersten Packung, mit der Ausnahme, daß
sowohl bei dem Boden benachbarten Abschnitten 104 als auch bei der Oberseite benachbarten Abschnitten
104 Einschläge gebildet werden. Eine im oberen Rand
119 der Packung in Fig.6 ausgebildete Aufreißlasche
120 weist eine größere Länge auf als die der ersten Packung. Um eine Vergeudung von Material bei der
Herstellung des Rohlings für diese Packung zu vermeiden, wird die Aufreißlasche 120 eines Rohlings in
aus dem Material beim Ende des nachfolgenden Rohlings hergestellt. Der obere Rand 118 weist deshalb
einen Ausschnitt 121 auf, dessen Gestalt dem der Aufreißlasche 120 entspricht.
Am oberen Ende der Stirnseite 102 und der Rückseite ι ~>
103 ist wiederum ein Schutzstreifen 122 angeordnet. Bei
der in Fig.6 dargestellten Packung ist jedoch jeder Schutzstreifen 122 über einer in der Hülle vorgesehenen
Rißlinie 123 befestigt, so daß ein zusätzlicher Schutz gegen das Herablaufen des Risses über die zugeordnete 2"
Breitseite erhalten wird.
Die Rißlinie 123 wird vorzugsweise unmittelbar vor Herstellen des Verschlusses an der Oberseite geschnitten,
und der Schutzstreifen 122 wird dann über ihr fest angebracht. Damit wird ein Weiterlaufen der Rißlinie r>
123 bei weiteren Arbeitsgängen vermieden.
Handelt es sich bei den Zigaretten um Filterzigaretten,
so sind diese in den Packungen so ausgerichtet, daß ihre Tabakabschnitte dem verstärkten Boden zugewandt
sind, während die nicht so empfindlichen Zigarettenmundstücke sich bei der nicht verstärkten
Oberseile der Packung befinden.
Bei allen Packungen kann das Material für die Hülle ein anderes sein als Polypropylen. Auch aus Polyesterfilmen
oder Zellulosefilmen gefertigte Hüllen eignen sich zur Herstellung der Packungen. Die Fähigkeit dieser
Filme, vor Feuchtigkeitseinflüssen zu schützen, kann durch Aufbringen einer dünnen Beschichtung aus
Polyvinylchlorid verbessert werden.
Die Dicke der Filme für die Hülle kann etwa 0,025 mm betragen. Wird eine steifere Packung
gewünscht, so kann ein laminierter Film mit einer Dicke
von etwa 0,06 mm verwendet werden. Zur Herstellung der Packungen eignet sich z. B. ein laminiertes Material
aus Polyäthylen und Polyester oder aus Polyäthylen und Zellulose. Nach Ansicht der Fachleute ist Polyäthylen
dabei insofern vorteilhaft, als es den Schutz der fertigen Packung gegen Feuchtigkeitseinflüsse verbessert, als es
eine bei Wärme abdichtende Beschichtung des Filmes bildet und als es die Verarbeitungseigenschaften des
Filmes in den Maschinen zur Herstellung der Packungen verbessert.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (5)
1. Quaderförmige Packung für Zigaretten od. dgL,
mit einer Hülle aus einem Schutz gegen Feuchtigkeit gewährenden Material, einem Versteifungsstreifen,
der sich entlang der Innenseite jeder Schmalseite und zumindest teilweise über den Boden der Hülle
erstreckt sowie zumindest im oberen Bereich der Schmalseite an der Hülle befestigt ist, und einer
Aufreißlasche zum Abreißen der Oberseite der Hülle, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils
ein Schutzstreifen (112, 113; 122) am oberen Rand der Breitseiten innen oder außen an der Hülle
befestigt ist und daß die Enden jedes Schutzstreifens (112, 113; 122) an den Versteifungsstreifen (S) '5
angrenzen.
Z Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß entlang jedes Schutzstreifens (122)
eine Rißlinie (123) vorgesehen ist (F i g. 6).
3. Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die in Längsrichtung verlaufenden
Ränder (16) der Versteifungsstreifen (S) entsprechend dem Querschnittsprofil der Zigaretten
od. dgl. um die Ecken der Packung gebogen sind (F ig. 3).
4. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle aus Zellulose,
Polypropylen oder Polyester besteht.
5. Packung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle mit Polyäthylen laminiert ist.
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1975
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- 1975-01-28 US US05/544,999 patent/US3999655A/en not_active Expired - Lifetime
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
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